Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Vorvertragliche Anzeigepflichten

Rz. 152 Die vorvertraglichen Anzeigepflichten (Ziff. B3–1 AVB-D&O) schützen den Versicherer bei der Risikobewertung, bevor er sich mit einem (D&O-)Vertrag bindet. Die Materie der D&O-Versicherung an sich, die komplexere Bewertungslage gegenüber anderen Versicherungen, die Schwierigkeiten bei der Erkennung von Lebenssachverhalten in Konzernen, aus denen Pflichtverletzungen en...mehr

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§ 6 Notarielle Eigenurkunde... / III. Eigenurkunde für Handelsregisteranmeldung, soweit nicht höchstpersönliche Versicherungen erforderlich sind

Rz. 17 Die Eigenurkunde empfiehlt sich zur Erledigung von Beanstandungen durch ein Grundbuchamt, Handelsregister, Genossenschaftsregister oder auch Vereinsregister. Sie genügt nicht zur Umsetzung materiell-rechtlicher Änderungen. Ihr Anwendungsbereich geht über die Feststellung des Eintretens von Ereignissen, die zur Wirksamkeit des Vertrags geführt haben, hinaus. Bedeutsam ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages)

Rz. 140 In der Regel enthalten die D&O-Policen, die in der Praxis vorfindbar sind, dem der Ziff. A-7.10, 5.13 AVB-D&O) entsprechende Ausschlüsse wegen Vertragsstrafen, Kautionen, Geldstrafen, Geldbußen und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages), aber auch hinsichtlich solcher Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Bestechungen, Schenkungen, Spenden...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Serienschaden

Rz. 128 Nach Ziff. A-6.6 AVB-D&O gelten – unabhängig von den einzelnen Versicherungsjahren – mehrere während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrags geltend gemachte Ansprüche eines oder mehrerer Anspruchsteller aufgrund einer Pflichtverletzung, welche durch eine oder mehrere versicherte Personen begangen wurde, oder aufgrund mehrerer Pflichtverletzungen, welche durch eine...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Richtungsweisende Judikatur (Trend zur Haftungsverschärfung)

Rz. 7 Die Reformgesetze wurden begleitet von verschiedenen Unternehmenskrisen[28] – nicht zuletzt der Bankenkrise[29] – und auch durch eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und solcher der Instanzgerichte, so unter anderem mit einer Leitentscheidung zum Organisationsverschulden,[30] zur Insolvenzverschleppungshaftung[31] und – insbesondere was die Geltendmachu...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Versicherungsnehmer

Rz. 29 Wer Versicherungsnehmer ist, wird im Versicherungsschein (§ 3 VVG) festgehalten. Wenn vom Versicherungsnehmer die Rede ist in den derzeit am Markt befindlichen D&O-Policen, ist damit in aller Regel die Gesellschaft, die SE, die Aktiengesellschaft, die GmbH oder auch die eingetragene Genossenschaft und/oder die ausländische Ltd. gemeint, welche die Versicherung im eige...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Sonstige Anlagen

Rz. 24 Mit Ziff. 2.3 UHV ist ein Auffangtatbestand geschaffen worden, mit dem alle sonstigen umweltrechtlich relevanten Anlagen erfasst werden. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Anlagen des Versicherungsnehmers vom Deckungsschutz erfasst sind, die nach den dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, soweit es keine ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Regelung zum Versicherungsort

Rz. 37 Der räumliche Geltungsbereich für den Eintritt des Sachschadens wird durch die Norm des § 4 FBUB 2010 A bestimmt. Als Versicherungsort gelten demnach die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Übereinstimmend mit der herrschenden Meinung in der Literatur[23] gilt auch im Rahmen der F...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. "Vorbeugende Rechtsschutz"-Klauseln

Rz. 89 Bisweilen finden sich Vorschriften in D&O-Versicherungsverträgen, nach denen eine versicherte Person etwa dann, wenn ihr "konkrete Informationen" bekannt sind, die zu einem Anspruch gegen sie führen könnten, dem Versicherer diese Umstände während der Versicherungslaufzeit – vorsorglich – melden und in diesem Fall vom Versicherer die Kosten eines Rechtsanwalts für die ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Rückgriffsansprüche

Rz. 179 Nach Ziff. A-8.2 AVB-D&O gehen Rückgriffsansprüche der versicherten Personen und deren Ansprüche auf Kostenersatz, auf Rückgabe hinterlegter und auf Rückerstattung bezahlter Beträge sowie auf Abtretung gemäß § 255 BGB in Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung ohne Weiteres auf diesen über. Der Versicherer kann die Ausstellung einer den Forderungsübergang nachwe...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Allgemeines

Rz. 100 Obliegenheiten sind nach h.M. abzugrenzen von vertraglichen Pflichten wie die der Prämienzahlung. Vertraglichen Pflichten sind einklagbar; Obliegenheiten hingegen sind Verhaltensnormen, die der Versicherungsnehmer sowohl vor dem Versicherungsfall als auch nach dem Versicherungsfall beachten muss, wenn er seinen Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährden w...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. UHG-Anlagen

Rz. 21 Nach Ziff. 2.2 UHV sind Anlagen des Versicherungsnehmers gemäß Anhang 1 zum UmweltHG mitversichert. Insgesamt sind in diesem Anhang 1 nicht weniger als 96 verschiedene Anlagentypen aufgeführt. Diese sind aufgeteilt in Gruppen, nämlich solche Anlagen für Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie; Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe; Stahl, Eisen und sonstige Metalle eins...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / aa) Grundlage: Versicherungssumme

Rz. 107 Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 111) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadensversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während d...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 5. Ausübung dieser Tätigkeit und Kausalzusammenhang zur Pflichtverletzung

Rz. 67 Es muss ferner ein unmittelbarer innerer Zusammenhang zwischen den ausgeübten Tätigkeiten der versicherten Personen und der Pflichtverletzung bestehen. Ähnlich wie dies die Rechtsprechung zum Verrichtungsgehilfen (zu § 831 BGB) und dem dortigen Merkmal "in Ausführung der Verrichtung" aufgestellt hat, muss der Schaden nicht nur gelegentlich, sondern eben "bei Ausübung ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz

Rz. 100 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Kleckerklausel

Rz. 57 Zunächst sind innerhalb der UHV Schäden nicht versichert, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entstehen, zum Beispiel durch Verschütten, Abtropfen, Ablaufen, Verdampfen, Verdunsten oder ähnlichen Vorgängen, bei denen die Stoffe in Boden oder Gewässer gelangen können. Rz. 58 Während das klassisch versicherte Anlagenrisiko der Bausteine Ziff. 2.1–2.5 UHV entwe...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / Literaturtipps

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung

Rz. 154 Ob derartige vertragliche Vereinbarungen wirksam getroffen werden können – zu vorvertraglichen Pflichten –, ist aus verschiedenen Gründen zweifelhaft. Dabei steht nicht so sehr die Thematik im Vordergrund, ob man überhaupt mit der Begründung eines Versicherungsvertrags "rückwirkend" noch eingreifende Verpflichtungen begründen kann. Diese Frage dürfte zu bejahen sein;...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Klausel bzgl. bereits eingetretener Schäden

Rz. 63 Ausgeschlossen sind ferner solche Schäden, die bereits bei Vertragsbeginn "eingetreten" sind. Damit soll eine unkontrollierte Rückwärtsdeckung verhindert werden. Rz. 64 Verständnis für diesen Ausschluss setzt allerdings voraus, sich nochmals mit der Definition des Versicherungsfalles nach Ziff. 4 UHV auseinanderzusetzen. Nach dieser Definition ist für einen Versicherun...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / c) Versicherte Betriebstätigkeit

Rz. 50 Zur Messung und Bewertung des Risikos ist insbesondere die Frage nach der Betriebstätigkeit des versicherten Betriebs von besonderer Bedeutung. Im Versicherungsschein müssen daher die Betriebsarten des Haupt- und Nebenbetriebs aufgeführt werden. Im Rahmen betrieblicher Aktivitäten sind Veränderungen möglich, die einer Abgrenzung bedürfen und sowohl qualitative als auc...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 5. Produkthaftpflicht-Ausschluss

Rz. 67 In Ziff. 6.7 UHV wird ein gesonderter Ausschluss für das Produkthaftpflicht-Risiko eingeführt, der allerdings bei der Systematik der UHV keinen besonderen Anwendungsbereich hat. Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Ausschluss nicht gelten soll, soweit der Baustein Ziff. 2.6 UHV – also das Umweltprodukte-Risiko – in Deckung genommen worden ist. Auch dies indes ist ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Grundsätzliches

Rz. 129 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine Vollwertversicherung. Somit ist zur Berechnung der Entschädigung auch das Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert zu berücksichtigen; ist nämlich bei Eintritt des Sachschadens die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, so wird gem. § 6 Nr. 2a FBUB 2010 A nur der Teil des Schadens ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Erstmaligkeit

Rz. 70 Im Einzelfall kann es unter Umständen darauf ankommen, wann erstmalig ein Anspruch erhoben wird. Wie noch zu zeigen sein wird, gilt im Rahmen der D&O-Versicherung das sog. claims-made-Prinzip (sub II. 2., siehe Rdn 77). Dies ist bedeutsam etwa bei der Frage der Einordnung, in welche Versicherungsperiode der geltend gemachte Anspruch fällt, aber auch für die ggf. aufke...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / VIII. Auslandsschäden

Rz. 77 Im Zusammenhang mit "Auslandsschäden" sind – was vielfach verkannt wird – zunächst vor allem die Regelungen des internationalen Privatrechts über die Anwendbarkeit des materiellen Umweltrechts zu beantworten. Maßgebliche Leitlinie hierfür ist die sog. ROM-II-Verordnung,[40] dort insbesondere Art. 7. Auch Auslandsschäden können eine Deckung unter der UHV erhalten. Einge...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Globalisierung der Unternehmen und Betonung des "Shareholder Value"

Rz. 10 Mit der Internationalisierung steigt die Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Aufgabenbereiche der Unternehmensleiter wachsen. Sie haben nicht nur deutsche, sondern jetzt auch ausländische Haftungsnormen zu beachten.[65] Daher erlaube ich mir die These aufzustellen, dass die Globalisierung gerade – neben verschärften Gesetzen und neben der bereits zit...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Gefahrenpotenzial-Reduzierungs-Klauseln

Rz. 84 Versicherer versuchten dennoch – allerdings in unterschiedlicher Art und Weise – den Gefahren der "freundlichen Inanspruchnahme" bzw. der Innenhaftung – wenn sie denn überhaupt gedeckt wird – bereits auch durch Regelungen in deren Deckungskonzepten einschränkend entgegenzuwirken,[269] wenngleich diese Versuche – wie noch zu zeigen sein wird – mehr und mehr abnehmen (s...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 9. Weitere Ausschlüsse

Rz. 73 Zusammengefasst enthält die UHV im Folgenden Ausschlüsse für Bergschäden, die regelmäßig Umweltschäden sind, allerdings nach dem Berggesetz gesondert behandelt werden.[38] Ebenso ist die Veränderung der Grundwasserverhältnisse nach Ziff. 6.13 UHV ausgeschlossen. Ziff. 6.14 UHV enthält die auch in anderen Versicherungsbedingungen übliche Gemeingefahrenklausel, nach der...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt, Punkt 7

Rz. 40 Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Dieser ist wiederum nach dem vollen ausgeschriebenen Reisepreis zu bemessen (vgl. Punkt 7.1 ABRV). Hinweis Auch die Preise für Zusatzprogramme sollten mit enthalten sein, damit diese ebenfalls versichert sind. Das gilt aber nur für die Versicherungsfallvarianten des Reiserücktritts sowie für die anteilige E...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Abwasseranlagen, Einbringen von Abwässern

Rz. 27 Nach Ziff. 2.4 UHV ist das besondere Abwasserrisiko versicherungstechnisch gedeckt. Der Versicherungsnehmer soll Schutz dafür erhalten, dass er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, weil er entweder Inhaber einer Abwasseranlage ist oder aber dafür in Haftung genommen wird, dass er Stoffe in ein Gewässer eingebracht oder eingeleitet hat oder derart auf ein Gewä...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IV. Prämie, Vertragsdauer, Punkte 5 und 6

Rz. 38 Punkt 5 ABRV ist seinem Wortlaut nach nahezu identisch mit Punkt 10 AVB Reisegepäck 1992/2021, so dass auf die Ausführungen hierzu (siehe § 7 Rdn 65 f.) verwiesen werden kann. Rz. 39 Bei einer Reiserücktrittskosten-Versicherung muss die Reise mit oder innerhalb des versicherten Zeitraums gebucht sein und der Versicherungsfall muss in dieser Zeit eintreten. Dadurch soll...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 7. Sonstige Umwelteinwirkungen

Rz. 34 Der Baustein Ziff. 2.7 UHV gibt Deckungsschutz für alle Umwelthaftpflichtrisiken, die keinem Baustein der Ziff. 2.1–2.6 UHV unterliegen. Damit wird also das klassische, allgemeine Umweltrisiko versichert, insbesondere aus den Bereichen der sog. "übergreifenden Schäden". Ein solches Ereignis liegt beispielsweise dann vor, wenn aus der Einflusssphäre des Versicherungsne...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Gesetzliche Rechtsgrundlagen

Rz. 6 Grundsätzlich gelten die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Ergänzend gilt in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass nach § 210 VVG die im VVG zum Schutz der Versicherungsnehmer vorgesehen Beschränkungen der Vertragsfreiheit nicht auf die hier beschriebenen Großrisiken anzuw...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Öffentlich-rechtlichen Inhalts

Rz. 56 Sofern auch öffentlich-rechtliche Regelungen vom D&O-Vertrag – und dies ist heute in der Praxis Standard – erfasst werden, gilt dies insbesondere für die steuerrechtliche Haftung der Geschäftsleiter nach den § 69 S. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 AO. Öffentlich-rechtliche Vorschriften, auf deren Grundlage Bußgelder verhängt werden, werden trotzdem – schon durch die Vermögenssch...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Ausgangslage

Rz. 188 Im Falle der Arglistanfechtung ist der Vertrag, und selbstverständlich auch der D&O-Versicherungsvertrag, von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB i.V.m. § 123 BGB). Wird demzufolge der D&O-Versicherer arglistig getäuscht, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen, dass der Arglisttatbestand gegeben ist, binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täuschung (vgl. § 12...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 5. UHG-II-Anlagen

Rz. 28 Der Baustein Ziff. 2.5 UHV ist für solche Anlagen vorgesehen, die im Anhang 2 zum UmweltHG aufgenommen sind. Diese Anlagen sind zwar auch Bestandteil des Anhangs 1 UmweltHG (vgl. Rdn 21), sind aber aufgrund ihrer Größe und Betriebsart mit einer besonderen Gefährlichkeit ausgestattet, so dass der Gesetzgeber vorgesehen hat, diese einer Pflichtversicherung zu unterwerfe...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / III. Ausschlüsse, Punkt 3

Rz. 62 Punkt 3 VB-Reiserücktritt 2008/2021 formuliert die neben denen bereits im Allgemeinen Teil der Versicherungsbedingungen für die Reiseversicherung benannten Ausschlüsse, die besonderen für den Bereich der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Rz. 63 Punkt 3.2 VB-Reiserücktritt 2008/2021 schließt Ereignisse aus, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war. Dieser Risikoa...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Störung des Betriebes

Rz. 51 Der Begriff der Störung des Betriebes ist weder in den Bedingungen noch anderweitig definiert. Allerdings enthält die 12. Bundesimmissionsschutzverordnung (12. BImSchV), sog. Störfall-Verordnung, in § 2 eine Definition, nach der ein Störfall immissionsschutzrechtlich die Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs einer Anlage ist, nach der ein bestimmter Stoff sofort ode...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / VI. Ausschlusstatbestände

Rz. 55 Wie alle Versicherungsbedingungen enthält auch die UHV einen Katalog von Deckungsausschlüssen, in denen dem Versicherungsnehmer Deckungsschutz verwehrt wird. Diese Ausschlüsse sind indes nicht exklusiv. Da die UHV nicht (vgl. oben Rdn 2) separat versicherbar ist, sondern Teil der einheitlichen Betriebshaftpflichtpolice unter Einbeziehung der AHB ist, bleiben die Versi...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 7. Bewusstes Abweichen von Umwelt-Schutzbestimmungen

Rz. 69 Ein weiterer bedeutsamer Ausschluss ist – in Erweiterung von § 143 Abs. 2, 3 VVG – die Regelung, dass solche Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen worden sind, die ihre Ursache darin haben, dass die Personen, die den Schaden verursachen, bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen,...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Ausgestaltung als Allgefahrendeckung

Rz. 10 Die UHV deckt zwar konkrete Risiken, die durch Umwelteinwirkungen entstehen können, insbesondere die Anlagerisiken nach den Bausteinen Ziff. 2.1 bis 2.5, gilt aber dennoch als Allgefahrendeckung. Es kommt also nicht auf die gesetzliche Norm an, unter der Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, sondern alleine auf die Frage, ob es sich um einen Schaden durch Umwel...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 3. Umfang des Aufwendungsersatzes

Rz. 53 Zu beachten ist, dass nach Ziff. 5.3 UHV die Aufwendungen dem Versicherungsnehmer nur dann voll ersetzt werden, wenn er dem Versicherer die Feststellung einer derartigen Störung des Betriebes und/oder eine behördliche Anordnung unverzüglich angezeigt hat und alles getan hat, was erforderlich ist, die Aufwendungen auf den Umfang zu begrenzen, der notwendig und objektiv...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Normalbetriebsklausel

Rz. 60 Die UHV ist eng verbunden mit der haftungsrechtlichen Terminologie des Umweltrechts. Das Umweltrecht selbst geht im Bereich der Verantwortung des Betreibers von dem Konzept der Störung des Anlagenbetriebs und daraus folgenden Konsequenzen aus. Auch darauf fußt die UHV. Denn mit Ziff. 6.2 UHV werden solche Ansprüche wegen Schäden, die durch betriebsbedingt unvermeidbar...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Zahlung der Entschädigung

Rz. 130 Steht die Ersatzpflicht sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach fest, so wird auch die Entschädigung gem. § 7 Nr. 1 FBUB 2010 A fällig. Die Regelung zu den Verzugszinsen ergibt sich aus § 7 Nr. 2 FBUB 2010 A, die Hemmung der Fristen infolge des Verschuldens des Versicherungsnehmers nach § 7 Nr. 3 FBUB 2010 A und § 7 Nr. 4 FBUB 2010 A beschreibt die Gründe, aus welche...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / I. Allgemeines

Rz. 8 Nach der UHV ist zunächst – in Erweiterung und unter Bezugnahme auf die Ausschlüsse der AHB – versichert die "gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Personen- und Sachschäden durch Umwelteinwirkung für die gemäß Ziff. 2 UHV im Versicherungsschein angegebenen Risiken". Es erfolgt eine "Nullstellung" des Risikos.[5] Rz. 9 Ausgangs...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Ausländische Gerichte/ausländisches Recht

Rz. 138 Von nicht geringer Bedeutung sind darüber hinaus Ausschlussgründe für Haftpflichtansprüche, die vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden oder die auf einer Verletzung ausländischen Rechts beruhen (Ziff. A-7.5 AVB-D&O). Der Ausschluss relativiert die – nicht selten vereinbarte – weltweite Deckung deutlich. Die bisweilen geäußerten Wirksamkeitszweifel[387] dü...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / B. Entwicklung der UHV

Rz. 6 Während früher weitestgehend Risiken durch Schäden aus Umwelteinwirkungen in den Bereich der allgemeinen Betriebshaftpflicht fielen, gab es ab Mitte der 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts bereits erste Deckungsklarstellungen innerhalb der Grundpolicen.[1] Hintergrund war die Einführung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 1957. Nachdem dann am 1.1.1991 das Gesetz übe...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / VII. Versicherungssummen/Maximierung/Selbstbeteiligung

Rz. 75 In Bezug auf Versicherungssummen enthält die UHV übliche Beschränkungen auf bestimmte Summen, in der Regel geteilt nach Personen-, Sachschäden und mitversicherten Vermögensschäden. Üblich ist auch ein entsprechender Selbstbehalt je Versicherungsfall. Rz. 76 Wie bei anderen Versicherungsbedingungen ebenso üblich, enthält auch Ziff. 7.2 UHV eine Serienschadenklausel für ...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. WHG-Anlagen

Rz. 18 Mit dem Baustein Ziff. 2.1 UHV übernimmt der Versicherer die Deckung für solche Schäden durch Anlagen des Versicherungsnehmers, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (sog. WHG-Anlagen). Damit übernimmt die UHV die Begrifflichkeit des § 89 Abs. 2 WHG, mit dem eine entsprechende In...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Ausgeschlossene Sachschäden

Rz. 34 Der versicherte Sachschaden wird beschränkt durch gefahrspezifische Ausschlüsse, welche die primäre Risikobeschreibung gefahrenspezifisch einschränken indemmehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Gefahr kollusiven Zusammenwirkens

Rz. 83 Die Deckung der Innenhaftungsansprüche birgt jedoch – leicht erkennbar – die Gefahr, dass Gesellschaft und Vorstandsmitglieder zum Nachteil der Versicherung zusammenwirken und entweder schon eine Pflichtverletzung als solche fingieren, oder aber eine vorsätzlich begangene Pflichtverletzung eines Organmitglieds als fahrlässige Handlung dessen oder gar der eines anderen...mehr