Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 8. Ausschluss für genetische Schäden

Rz. 71 Ziff. 6.11 UHV enthält einen Ausschluss für genetische Schäden, wobei unklar ist, woher dieser Begriff im Einzelnen kommt und was darunter erfasst sein soll. Es wird vertreten, dass darunter Schäden verstanden werden, die in einer pathologischen Veränderung des Erbguts bestehen bzw. auf einer solchen beruhen.[36] Dies wird indes auch kritisiert.[37] Rz. 72 Letztlich is...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs (Inanspruchnahme)

Rz. 69 In Ziff. A-2 S. 2 AVB-D&O unternimmt der GDV den Versuch, den Begriff der "Geltendmachung" im Rahmen der D&O-Versicherung zu konkretisieren. Im Sinne (eines D&O-Vertrages) ist ein Haftpflichtanspruch geltend gemacht, wenn gegen eine versicherte Person ein Anspruch – schriftlich (dazu sogleich siehe Rdn 71) – erhoben wird oder ein Dritter der Versicherungsnehmerin eine...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Versicherter Sachschaden

Rz. 29 Das Leistungsversprechen des Versicherers bedingt als erste Voraussetzung einen versicherten Sachschaden. Gemäß § 2 Nr. 1 ist der versicherte Sachschaden der FBUB 2010 die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen einer dem Betrieb dienenden Sache infolge vonmehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Das GDV Modell von Mai 2020

Rz. 17 Bei den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O)" handelt es sich um Musterbedingungen des GDV, die – anders als die vorangegangenen Modelle – in zwei Teile aufgeteilt sind. Teil A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der D&O-Versiche...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / cc) Eigenschadenklausel

Rz. 87 Thematisch gehört zur "freundlichen Inanspruchnahme" auch die Eigenschadenklausel (Ziff. A-6.3 AVB-D&O). Die Eigenschadenklausel ist aus systematischen Gründen aber beim "Sachlichen Umfang des Versicherungsschutzes" (Ziff. A-6 AVB-D&O) umfassend dargestellt.[276] Einzelheiten siehe Rdn 106.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Erlöschen des Vertrages

Rz. 171 Wird die Versicherungsnehmerin selbst freiwillig liquidiert, erlischt der Versicherungsschutz mit Abschluss der Liquidation automatisch (Ziff. A-5.6 Abs. 1 AVB-D&O). Bei der Neubeherrschung der Versicherungsnehmerin endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch mit Ablauf der Versicherungsperiode, wobei Ziff. B3–2 AVB-D&O (Gefahrerhöhung) unberührt bleibt (Ziff. A...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / IX. Zuständiges Gericht, Punkt 14

Rz. 54 Punkt 14 entspricht der Regelung des § 215 VVG. Demnach gilt für Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag auch der Wohngerichtsstand des Versicherungsnehmers.mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

Rz. 101 Der sachliche Umfang des Versicherungsschutzes ist im Einzelnen in Ziff. A-6 AVB-D&O beschrieben. Zunächst einmal geht es um die sog. Abwehr- und Schadenausgleichsfunktion. 1. Abwehr und Schadenausgleich Rz. 102 Nach Ziff. 4.1 des Modells von 2005 umfasste der Versicherungsschutz sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter als auch die Befriedigu...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Verzichtsklauseln zur Anfechtbarkeit wegen Täuschung nach § 123 BGB

1. Ausgangslage Rz. 188 Im Falle der Arglistanfechtung ist der Vertrag, und selbstverständlich auch der D&O-Versicherungsvertrag, von Anfang an nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB i.V.m. § 123 BGB). Wird demzufolge der D&O-Versicherer arglistig getäuscht, kann der Versicherer unter den Voraussetzungen, dass der Arglisttatbestand gegeben ist, binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täusc...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VI. Versicherungswert und Unterversicherung, Punkt 7

Rz. 69 Die Versicherungssumme muss dem vollen Reisepreis einschließlich anfallender Vermittlungsentgelte entsprechen. Im Falle einer Unterversicherung haftet der Versicherer nur im Verhältnis zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert (vgl. § 7 Rdn 72).mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / E. Wichtige Ausschlüsse

Rz. 134 Das Modell enthält eine Vielzahl von Ausschlüssen (17 an der Zahl! – vgl. Ziff. A-7.1 bis A-7.17 AVB-D&O), die D&O-Versicherer nur teilweise bei konkreten Vertragsgestaltungen (und dazu regelmäßig wesentlich weniger viele) berücksichtigen. Für das Eingreifen der Ausschlüsse trägt der Versicherer die Beweislast. Nachfolgend können – aufgrund der überblickartigen Struk...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / A. Einführung

I. Versicherungsbedingungen Rz. 1 Nach der Deregulierung des Versicherungsmarktes und der Reform des VVG im Jahr 2008 (vgl. auch § 7 Rdn 1) wurden neben den Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2002/2021 (ABRV 2002/2021) die Besonderen Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittkostenversicherung 2008/2021 (VB-Reiserücktritt 2008/2021) und die...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / C. Versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen

I. Versicherung für fremde Rechnung Rz. 26 Schon aus der Überschrift der Ziff. A-8 AVB-D&O wird deutlich, dass die D&O-Versicherung eine "Versicherung für fremde Rechnung" ist.[111] Die Versicherung für fremde Rechnung ist in den §§ 43–48 VVG geregelt. § 43 Abs. 1 lautet: "Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für einen anderen, mit oder ohne ...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / III. Versicherungswert, Versicherungssumme, Unterversicherung

1. Versicherungswert Rz. 73 Der Versicherungswert ist eine Zeitraumgröße; im Rahmen seiner Ermittlung sind die zukünftigen Erträge zu berücksichtigen.[69] Er soll dem Wert des versicherten Interesses entsprechen.[70] Rz. 74 In Verbindung mit der Versicherungssumme stellt der Versicherungswert eine Bestimmungsgröße für die Intensität des Versicherungsschutzes dar und muss im Sc...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / X. Schlussbestimmung, Punkt 15

Rz. 55 Punkt 15 ABRV verweist – an sich selbstverständlich – ergänzend auf die Vorschriften des Zivilrechts, insbesondere des VVG.mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VI. Unterversicherung, Überversicherung, Mehrfachversicherung, Punkte 8, 9 und 10

Rz. 43 Die Punkte 7, 8, 9 und 10 ABRV sind vergleichbar mit den Punkten 12, 13 und 14 AVBR (siehe hierzu § 7 Rdn 75 f.).mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / b) Umfang der Leistung des Versicherers

aa) Grundlage: Versicherungssumme Rz. 107 Der Versicherungsschutz wird insbesondere durch die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme (in Verbindung mit dem vereinbarten Selbstbehalt, dazu sub 2.c), siehe Rdn 111) begrenzt. Die D&O-Versicherung ist eine Schadensversicherung. Die im Versicherungsschein genannte Deckungssumme gilt als Höchstbetrag für jeden Versich...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Anzeigepflicht

Rz. 103 Der Versicherungsnehmer ist gem. § 8 Nr. 2 a bb FBUB 2010 B verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalls dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich anzuzeigen. "Bei Eintritt des Versicherungsfalls" meint aber nicht erst den Zeitpunkt, ab dem der unterbrechungsbedingte Ertragsausfall beginnt, da der Versicherungsfal...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / dd) Die Versicherungssumme übersteigende Streitwerte

Rz. 110 Ferner wird die Leistung des Versicherers in denjenigen Fällen begrenzt, in denen der Streitwert die Versicherungssumme übersteigt. Nach Ziff. A-6. Abs. 5 AVB-D&O trägt der Versicherer in diesem Fall nur die Kosten nach dem Streitwert in Höhe der Versicherungssumme.mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / V. Selbstbehalt, Punkt 6

Rz. 68 Der Selbstbehalt beträgt unabhängig vom versicherten Rücktrittsgrund einen bestimmten Prozentsatz des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch einen bestimmten Eurobetrag. In der Praxis handelt es sich um 20 % bzw. 25 EUR.mehr

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§ 3 Hausratversicherung / e) Entschädigungsgrenze bei mehrfacher Versicherung (§ 20 VHB 92)

Rz. 241 Die Entschädigungsgrenzen in der Außenversicherung und für bestimmte Wertsachen sollen das Risiko des Versicherers einschränken. Seine Risiko- und Prämienkalkulation beruht darauf, dass er in der Außenversicherung und bei Wertsachen höchstens mit der vereinbarten oder der festgelegten Summe haftet. Rz. 242 Schließt ein Versicherungsnehmer für seinen Hausrat statt eine...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 5. Scheitern des Vergleichs nach verlangter Erledigung durch den Versicherer

Rz. 133 Nach Ziff. A-6.7 AVB-D&O hat der Versicherer, falls die vom ihm verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruches durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an dem Verhalten der Versicherungsnehmerin oder einer versicherten Person scheitert oder falls der Versicherer dessen vertragsgemäßen Anteil zur Befriedigung des Geschädigten zur Verfügung stellt, für den von...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / IV. Insider-Regelung sowie Spekulationsgeschäfte

Rz. 139 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind (nach Ziff. A-7.6 der Modelle) ferner Haftpflichtansprüche wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit sog. Insider-Regeln, womit u.a. auf die im Jahre 1998 neu gefassten Insider-Regelungen Bezug genommen wird und den daraus resultierenden Regelungen im Wertpapierhandelsgesetz (vgl. etwa §§ 12 ff., §§ 37b und c WpHG). Die...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Wichtige Gesetze

Rz. 6 Verwiesen werden soll an dieser Stelle zunächst auf die Regelung des § 147 AktG (Erleichterung der Klageerhebung gegen Organe der AG) sowie die Einführung bestimmter neuerer Rechtspflichten für Vorstände und Aufsichtsräte durch das "Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" vom 27.4.1998,[16] das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz vom 1.7.2002[17] un...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 40 Die Haftpflichtpraxis ist traditionell vehement betroffen von der Diskussion um die Definition des Versicherungsfalles. Im Rahmen der UHV aber ist – verglichen mit anderen Haftpflichtmodellen – eine gesonderte Definition des Versicherungsfalls gewählt worden, die sich loslöst von den viel diskutierten Fragestellungen der Kausalereignis- oder Folgeereignistheorie. In A...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Zum Begriff

Rz. 40 Die FBUB 2010 bringen an mehreren Stellen zum Ausdruck, dass als Objekt des Risikos der Betrieb zu identifizieren ist. Rz. 41 Die FBUB 2010 teilen jedoch das Schicksal ihrer Vorversionen, dass sie eine Legaldefinition des Begriffs Betrieb nicht vorsehen.[25] Insofern stellt sich im Rahmen der Auslegung zunächst die Frage, wie der Begriff Betrieb vom durchschnittlichen ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Innenhaftung

Rz. 60 Die für die "Innenhaftung" relevanten allgemeinen Haftungsgrundlagen sind für Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter bei der Aktiengesellschaft insbesondere die §§ 93 Abs. 2, 94 AktG. Bei der GmbH gelten insbesondere die §§ 43 Abs. 2, 44 GmbHG [199] in Bezug auf Geschäftsführer und deren Stellvertreter. Daneben kommen für die zitierten versicherten Personen beson...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / a) Definition

Rz. 52 Mit der Reform der FBUB wurde nunmehr der Begriff Unterbrechungsschaden klarstellend in den Begriff Ertragsausfallschaden umbenannt, um so den Gegenstand des Leistungsversprechens stärker zum Ausdruck zu bringen. Der Ertragsausfallschaden besteht gemäß § 1 Nr. 2 a FBUB 2010 A aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die der Versi...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Vorsätzliche Schadenverursachung und wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 135 Ziff. A-7.1 AVB-D&O sieht zunächst einen Ausschluss vor wegen "vorsätzlicher Schadenverursachung".[367] Dieser Leistungsausschluss entspricht dem in § 103 VVG [368] bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenereignisses.[369] Erfasst ist damit auch der "bedingte Vorsatz", also die "billigende Inkaufnahme der Schädigung".[370] Es ist allerdings hervorzuheben, dass sich...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Selbstbehalt

Rz. 111 Nach Ziff. A-6.5 Abs. 1 S. 1 AVB-D&O tragen die in Anspruch genommenen versicherten Personen in jedem Versicherungsfall den im D&O-Versicherungsschein aufgeführten Betrag selbst (sog. Selbstbehalt). Soweit die versicherten Personen – so heißt es in Ziff. A-6.5 Abs. 2 AVB-D&O – als Vorstandsmitglieder von Gesellschaften in Anspruch genommen werden, auf die das deutsche...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. "Versicherte Tätigkeit" und "Pflichtverletzung"

Rz. 66 Nach Ziff. A-1 AVB-D&O sind versichert schadensersatzauslösende Pflichtverletzungen, die die im Einzelnen zitierten versicherten Personen "bei Ausübung dieser Tätigkeit" begangen haben. Bei einem Vorstand, oder – allgemeiner formuliert – bei einem Organmitglied, sind alle die Tätigkeiten im Rahmen der Ziff. A-1 AVB-D&O erfasst, die es tatsächlich im Rahmen der ihm zug...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Anzuwendendes Recht

Rz. 183 Nach Ziff. B4–6 AVB-D&O gilt für den D&O-Versicherungsvertrag deutsches Recht. Unklar bleibt, inwieweit von solchen Klauseln konstitutive Wirkung ausgeht.[481] Ich halte diese Regelungen für wirksam (vgl. Art. 7 ROM-I-VO, 307 BGB).mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / VIII. Diverse Ausschlüsse

Rz. 147 Im Übrigen sei auf die sonstigen Deckungsausschlüsse nur der Vollständigkeit halber hingewiesen: Rz. 148 Ausgeschlossen sind auch Ansprüche wegen Rückzahlung von Tantiemen, Bezügen oder sonstigen Vorteilen, welche die versicherten Personen aus der versicherten Tätigkeit erhalten haben (Ziff. A-7.2 AVB-D&O), oder auch aus Pflichtverletzungen bei einer anderen als der v...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / b) Tatbestand der Betriebsunterbrechung

Rz. 45 Damit der Versicherungsnehmer einen Unterbrechungsschaden geltend machen kann, muss eine sachschadenbedingte Unterbrechung des Betriebs eingetreten sein. Rz. 46 Der BGH hat bestimmte Voraussetzungen an die Betriebsunterbrechung gestellt, die wie folgt beschrieben werden: "Objekt der Betriebsunterbrechungsversicherung ist zwar nicht nur der technische Betrieb, sondern d...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Folge

Rz. 157 Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist und es bei der "gesetzlichen" vorvertraglichen Anzeigepflicht i.S.d. § 19 VVG bleibt, ist der Versicherer bei einer Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 VVG durch die Versicherungsnehmerin zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag berechtigt (vgl. § 19 Abs. 2 und Einschränkungen dazu in den Abs. 2–4). Durch den ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Andere Obliegenheiten

Rz. 161 Schon nach dem Gesetz treffen die Versicherungsnehmerin weitgehende Pflichten. So hat die Versicherungsnehmerin innerhalb einer Woche die Tatsachen anzuzeigen, die ihre Verantwortlichkeit gegenüber einem Dritten zur Folge haben könnten (§ 104 Abs. 1 S. 1 VVG). Macht der Dritte seinen Anspruch gegenüber der Versicherungsnehmerin geltend, ist diese zur Anzeige innerhal...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / I. Versichertes Interesse

Rz. 12 Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass in der Schadensversicherung nie eine Sache selbst, sondern nur der Interessenträger gegen Vermögensnachteile versichert ist und dadurch mehrere Interessen an ein und derselben Sache möglich sind.[6] Rz. 13 Nach der Rechtsprechung des BGH versteht man unter dem versicherten Interesse einen von den Parteien des Versicherungsvert...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 2. Gedeckte Schäden

Rz. 11 Von der UHV gedeckt sind – korrespondierend mit den AHB – alle Personen- und Sachschäden und damit auch die sich daraus ergebenden Vermögensschäden ("unechte Vermögensschäden") für die in Ziff. 2 UHV in Versicherung gegebenen Risiken. Ziff. 1.2 UHV greift diesen Wortlaut zwar nicht ausdrücklich auf, allerdings soll sich der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 2.1 UHV nach...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / c) Das Problem der "ernsthaften Inanspruchnahme"

Rz. 72 Im Hinweis unmittelbar vor Beginn der Bedingungen wird explizit erläutert, dass der Versicherungsfall die erstmalige Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs gegen eine versicherte Person während der Dauer des Versicherungsvertrages bedeutet. Entsprechendes ist wortgleich in Ziff. A-2 S. 1 AVB-D&O unter der Überschrift (claims-made-Prinzip) geregelt. Ferner heißt es ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 1. Rückwärtsdeckung

Rz. 91 Nach § 100 VVG bezieht sich die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nur auf während der Versicherungszeit eingetretene Tatsachen.[279] Die überwiegende Mehrheit der auf dem Markt heute angebotenen D&O-Versicherungen sieht von vornherein eine "Rückwärtsversicherung" vor. Zurückhaltender war die Formulierung zur Rückwärtsversicherung noch in den früheren Verbandsempfe...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Versicherte Personen

Rz. 33 Nach Ziff. A-1 Abs. 1 AVB-D&O gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein (gegenwärtiges oder ehemaliges) Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen) wegen einer bei Ausübung dieser Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung aufgrund gesetzliche...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Versicherungswert

Rz. 73 Der Versicherungswert ist eine Zeitraumgröße; im Rahmen seiner Ermittlung sind die zukünftigen Erträge zu berücksichtigen.[69] Er soll dem Wert des versicherten Interesses entsprechen.[70] Rz. 74 In Verbindung mit der Versicherungssumme stellt der Versicherungswert eine Bestimmungsgröße für die Intensität des Versicherungsschutzes dar und muss im Schadenfall ermittelt ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VII. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/Versicherten bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, Punkt 11

Rz. 44 Punkt 11.1.1 ABRV enthält die Obliegenheit der versicherten Person, dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der bereits angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren oder im Fall der schon angetretenen Reise den Abbruch anzuzeigen. Die Pflicht zur unverzügli...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Nachhaftung

Rz. 92 Zahlreiche auf dem Markt befindliche D&O-Policen sehen eine Nachhaftung vor, wenn der Haftpflichtanspruch erst nach Vertragsbeendigung, aber innerhalb der vertraglich vereinbarten Nachhaftungszeit geltend gemacht wird. Das Anspruchserhebungsprinzip führt generell dazu, dass ein Anspruch, der nach Vertragsbeendigung gegen die versicherte Person geltend gemacht wird, gr...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 1. Informationspflicht nach § 155 VVG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VVG-InfoV bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung

Rz. 92 Gemäß § 155 VVG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VVG-InfoV hat der Versicherer den Versicherungsnehmer bei Versicherungen mit Überschussbeteiligung jährlich in Textform über die Entwicklung seiner Ansprüche unter Einbeziehung der Überschussbeteiligung zu unterrichten. In dieser sog. Standmitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 VVG-InfoV da...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 4. Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht

Rz. 105 Mit der Buchführungspflicht des § 10 Nr. 1 FBUB 2010 A handelt es sich um eine vom Versicherungsfall unabhängige vertragliche Obliegenheit des Versicherungsnehmers. Demnach ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Bücher zu führen (§ 10 Nr. 1 S. 1 FBUB 2010 A). Inventuren, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnung sind für die drei Vorjahre vor Verlust, Beschädigung ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Eigenschadenklausel

Rz. 106 Mit der sog. Eigenschadenklausel (Ziff. A-6.4 AVB-D&O) wird in nahezu allen gängigen Bedingungswerken versucht, den wirtschaftlichen Eigenschaden des versicherten Schädigers im Rahmen des Deckungsschutzes zu begrenzen. Soweit eine mittelbare oder unmittelbare Kapitalbeteiligung der versicherten Personen an der Versicherungsnehmerin bzw. einer vom Versicherungsschutz ...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VIII. Zahlung der Entschädigung, Verjährung, Punkte 12 und 13

Rz. 52 Der Anspruch gegen den Versicherer auf Zahlung der Entschädigung entsteht mit der Feststellung seiner Leistungspflicht. Das setzt voraus, dass die notwendigen Erhebungen abgeschlossen sind. Ihr Abschluss fällt mit dem Entstehen der Leistungspflicht des Versicherers zeitlich zusammen. Punkt 12 ABRV wiederholt bzw. verweist auf den Inhalt des § 14 VVG. Rz. 53 Die Ansprüch...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 5. Schadenminderungspflicht

Rz. 107 Die gesetzliche Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung nach § 82 VVG findet sich auch in den FBUB 2010 B unter § 8 Nr. 2 a aa, cc und dd wieder. Demnach hat der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls, für die Abwendung oder Minderung des Ertragsausfallsschadens zu sorgen, die Weisung des Versicherers einzuholen und, sofern diese f...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Vertragsdauer

Rz. 169 Nach dem Modell wird der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen (Ziff. B2–1.1 AVB D&O). Dies ist im Regelfall bei D&O-Versicherungsverträgen in der Praxis eine zeitliche Periode von einem Jahr. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf (Ziff. B2–1....mehr