Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2.6 Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR)

In Ergänzung der AVB verwenden Versicherer häufig zur Versicherung von speziellen Risiken besondere Bedingungen, z. B. "Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung". Durch BBR wird der Versicherungsschutz regelmäßig im Vergleich zu den AHB erweitert, indem etwa dort verankerte Deckungsausschlüsse aufgehoben werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungsschutz für Sol... / 7 Anbieter

Als Anbieter kommen grundsätzlich alle Schadens- und Unfallversicherer in Betracht. Spezialangebote offerieren jedoch z. B. folgende Gesellschaften: Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft, Direktion für Deutschland Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaftmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3.1 Vertragsschluss

Antrag und Annahme Für den Abschluss eines Versicherungsvertrags gelten grundsätzlich die Regeln des Zivilrechts. Ein Versicherungsvertrag kommt wie jeder andere Vertrag nach den Vorschriften des BGB durch zwei sich entsprechende Willenserklärungen zustande. Diese werden als Antrag und Annahme bezeichnet. Kunde will sich rechtlich binden In der Praxis wird der Antrag regelmäßig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Kosten

Bereitstellungszinsen Je nach Programm können insbesondere Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechts oder für die Versicherung des Objekts anfallen. Dazu werden bei einigen Programmen Bereitstellungszinsen (z. B. KfW 0,25 %) erhoben.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auswirkungen der Veräußerun... / 3 Empfehlungen

Kurz gefasst sollten die Vertragsparteien bei einem Immobiliengeschäft im Hinblick die Versicherungen Folgendes beachten: Veräußerer: den Versicherer über die Veräußerung informieren, prüfen, wann die Versicherungsverträge ordentlich kündbar sind, dem Erwerber Kopien der Versicherungsunterlagen aushändigen, im Kaufvertrag unter Lastenübergang auch anteilige Versicherungsprämie re...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohngebäudeversicherung: Ve... / 7.3 Sonstige Versicherungswertregelungen

Neuwertversicherungsalternativen Abweichend von der Gleitenden Neuwertversicherung und der Versicherung nach der Wohnfläche können auf aktueller Preisbasis alternativ folgende Versicherungswerte vereinbart werden: der Neuwert Dies ist der ortsübliche Neubauwert. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten. der Zeitwert Der Zeitwert err...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohngebäudeversicherung: Ve... / 1 Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen

Im Rahmen des Produktwettbewerbs sind Deckungsunterschiede möglich Die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2010 – Wert 1914 und VGB 2010 – Wohnfläche) lösten für das Neugeschäft die bis dahin gültigen VGB 2008 ab und beinhalten gegenüber den bisherigen Bedingungen Deckungserweiterungen und Klarstellungen, aber auch Einschränkungen. Darüber hinaus ist es den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Glasversicherung / 3 Versicherte Gefahren und Schäden

Jeder Bruch genügt Versichert ist das Risiko, dass eine oder mehrere Scheiben durch Bruch zerstört oder beschädigt werden. Jeder Bruch der Scheibe genügt, auch ein Ecksprung. Wodurch eine Glasscheibe zu Bruch geht, ist im Grunde genommen gleichgültig, wenn nicht ein Ausschlusstatbestand gegeben ist. Von der Haftung ausgeschlossen sind, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurd...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erhöhte Förderung energetis... / 2.2.5 Fördervoraussetzungen für effiziente Wärmepumpenanlagen

Für die Förderung von effizienten Wärmepumpenanlagen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohngebäudeversicherung: Ve... / 2.2.6 Sturm, Hagel, Naturgefahren

a) Sturm, Hagel Erforderliche Windstärke Die VGB 2010 beschreiben Sturm als eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit von mind. 62 km/h). Beweiserleichterungen Ist diese Windstärke für den Schadensort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Luftbewegung in der Umg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erhöhte Förderung energetis... / 2.3 Kein Beginn vor Antragstellung

Der Förderantrag muss vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Dabei wird der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags als Beginn angesehen. Reine Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn. Hierzu gehören auch Planungsleistungen für die Genehmigungsplanung für die Wärmequellenerschließung einer Wärmepumpenanlage. Weiterhin unschädlich sind folgend...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 12. Leistungen der Künstlersozialkasse an Träger der SV (§ 3 Nr 57 EStG)

Rz. 195 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für Künstler, die sozial schutzbedürftig sind, wurde durch das Künstersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine Pflichtversicherung in der GRV, der GKV und der GPflV eingeführt. Die Beiträge zur Versicherung werden – wie bei ArbN – zur Hälfte vom Künstler und zur Hälfte von der Künstlersozialkasse gezahlt, was dem ArbG-Beitrag zur SozVers vergl...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.6 Antragstellung und Sicherheiten

Antrag über Hausbank Die Antragstellung erfolgt über ein frei wählbares Finanzierungsinstitut (Bank, Sparkasse oder Versicherung). Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Die Planungs- und Beratungsleistung wird nicht als Baubeginn angesehen. Folgende Formulare (Ausdruck über Webseite der KfW-Förderbank) müssen dem Finanzierungsinstitut vorgelegt werden: de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohngebäudeversicherung: Ve... / 7 Versicherungswert

Die Gleitende Neuwertversicherung dominiert Die Verbundene Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich eine Neuwertversicherung. Zur Vermeidung einer Unterversicherung werden heute dem Versicherungsnehmer 2 Deckungsmodelle angeboten, und zwar als Gleitende Neuwertversicherung auf Basis einer Versicherungssumme in Preisen des Jahres 1914 (vgl. Abschn. 7.1) oder als sogenanntes Wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2 Rechtsgrundlagen

Versicherungsvertrag Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Geg...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungsschutz für Sol... / 10 Versicherungsschutz im Rahmen der Wohngebäudeversicherung einschließlich der Zusatzbedingungen zu den VGB

Zusatzbedingungen zu den VGB 2010 Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat auch neue "Besondere Bedingungen für die Versicherung von Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen von Wohngebäuden (BSG 2010)" Version 1.1.2011 als Zusatzbedingungen zu den VGB 2010 herausgebracht, die nicht nur dem aktuellen Stand der Technik gerech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 5.1 Schadensarten

Gemäß Ziff. 1.1 AHB gewährt der Versicherer dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses, das Personen- und Sachschäden den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschäden) zur Fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 2.1 Kranken- und Pflegeversicherung

Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Beschäftigungen bleiben auch dann versicherungsfrei, wenn sie für sich gesehen grundsätzlich die Voraussetzungen für die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht erfüllen.[1] Diese Regelung erfüllt einen Schutzzweck für die Kranken- und Pflegeversicher...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auswirkungen der Veräußerun... / 1.3 Kündigungsmöglichkeiten

§ 73 VVG sieht im Fall der Veräußerung versicherter Sachen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Loslösung vom Versicherungsverhältnis durch Kündigung vor: Dem Veräußerer selbst räumt das VVG kein an den Erwerbsvorgang anknüpfendes Kündigungsrecht ein. Kündigungsrecht des Erwerbers Der Erwerber kann sich indessen von dem auf ihn übergegangenen Versicherungsverh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohngebäudeversicherung: Ve... / 3.3 Nicht versicherte Sachen

Nicht versichert sind Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung). Im Rahmen der "Besonderen Bedingungen für die Versicherung von Photovoltaikanlagen (BPV 2010)" ist jedoch Versicherungsschutz möglich (siehe Ziff. 3.4). Nicht versichert sind i...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erfolgreiches Vollstreckung... / 3.2.2 Vermögensauskunft

Offenbarung des Vermögens Die bislang bekannte "eidesstattliche Versicherung" wird nun als "Vermögensauskunft" bezeichnet.[1] Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht nach § 802c Abs. 2 ZPO entsprechen im Wesentlichen der bisherigen Rechtslage: Der Schuldner muss u. a. alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände, d. h. körperliche Gegenstände, Forderungen und andere Vermögensrecht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Förderprogramme des Landes ... / 6.7 Was muss die WEG erledigen?

Versammlung und Beschluss Damit der Hausverwalter für die WEG tätig werden kann, benötigt die WEG entsprechende Eigentümerbeschlüsse über die Durchführung der Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahme, die Bevollmächtigung des Verwalters zur Koordinierung der Finanzierung, die Einschaltung der IFB Hamburg. Nachdem der Beschluss zur Einschaltung der IFB bestandskräftig ist, kann sic...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Feuerhaftungsversicherung / 6 Abgrenzung zur Betriebs-/Umwelthaftpflichtversicherung

Ist ein Schaden bei Dritten infolge übergreifenden Feuers, Funkenfluges oder dgl. entstanden, liegt in der Regel ein Schaden durch Umwelteinwirkung im Sinne der Umwelthaftpflichtversicherung vor. Vollzieht sich der Schaden innerhalb eines Gebäudekomplexes (sog. weiterfressender Feuerschaden), kann aber die Betriebshaftpflichtversicherung zuständig sein. Höherdeckung für Brand-...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsversteigerung: Verste... / 2.2.4 Faires Verfahren

Verhafteter Schuldner Bei der Durchführung der Bietstunde hat der Rechtspfleger auf ein faires Verfahren zu achten. Praxis-Beispiel Einem Schuldner gehörte bis zur Verkündung des Zuschlagsbeschlusses im Zwangsversteigerungsverfahren eine von ihm selbst bewohnte Eigentumswohnung. Im Versteigerungstermin, in dem sein Wohnungseigentum zwangsversteigert wurde, war er zunächst pers...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungsschutz für Sol... / 5.2 Sachversicherung mit Ausfalldeckung (Betriebsdeckung)

Auch die Notwendigkeit einer Betriebsdeckung sollte sich an dem möglichen Schadenspotenzial orientieren. Versichert sind die unter Ziff. 5.1 aufgeführten Sachen. Allgefahrenversicherung Da es sich auch bei dieser Versicherung um eine Allgefahrendeckung handelt, erstreckt sich der Versicherungsschutz z. B. bei der Helvetia auf: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkei...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 7.2 Einwand der Erfüllung

Erfüllung? Dieser Einwand ist aus Gründen der Verfahrensökonomie auch im Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zu berücksichtigen.[1] Allerdings kommt es oft zum Streit darüber, ob der Schuldner umfänglich geleistet hat. So ist der Auskunftsanspruch zum Zugewinnausgleich nicht erfüllt, wenn der Verpflichtete den Berechtigten entgegen der ausdrücklich im Urteil titulierten Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freier Beruf / 3.1 Rentenversicherung

Hauptberuflich Selbstständige sind aufgrund dieser Tätigkeit für sich gesehen grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig. Zur Rentenversicherung sind allerdings selbstständig Tätige bestimmter Berufsgruppen in die Versicherungspflicht einbezogen. Dies erfolgt allein aufgrund der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit und ist nicht an das Merkmal der Hauptberuflichkeit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 1.2 Haftpflichtversicherungen

Leistungsumfang Die Haftpflichtversicherung (vgl. hierzu Gruppe 16, S. 189 ff.) schützt das Vermögen des Versicherungsnehmers vor berechtigten oder unberechtigten Schadensersatzansprüchen, die ein Dritter wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (z. B. §§ 823 ff. BGB) erhebt. Der Haftpflichtver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschädigung der Mieträume / 3.2 Ausgleichsanspruch gegen Haftpflichtversicherung des Mieters

Der Regressverzicht gilt auch dann, wenn der Mieter haftpflichtversichert ist und er deshalb seine Versicherung in Anspruch nehmen könnte.[1] Der Gebäudeversicherer hat aber einen Ausgleichsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer.[2] Dies führt i. d. R. zum Ergebnis, dass der Schaden von beiden Versicherern je hälftig zu tragen ist.[3] Für den Ausgleichsanspruch nach § 78 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehewohnung bei Trennung und... / 7.2.2 Sonstige Familiensachen

Mit § 266 FamFG ("sonstige Familiensachen") hat der Gesetzgeber den Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte deutlich erweitert. Damit sollen bestimmte Zivilrechtsstreitigkeiten, die eine besondere Nähe zu familienrechtlich geregelten Rechtsverhältnissen aufweisen, ebenfalls Familiensachen werden. Zu der Abgrenzung hat sich inzwischen eine umfangreiche Kasuistik entwickelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 2.3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

Spezialgesetz Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Es geht als Spezialgesetz den anderen Rechtsvorschriften vor und ergänzt sie. Wie für alle Verträge gilt auch für den Versicherungsvertrag der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Er bezieht sich sowohl auf den Abschluss als auch auf die inhaltliche Ausgestaltung des Versicherungsvertrags. Inso...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 19. Versicherungsleistungen (§ 3 Nr 1 EStG)

Rz. 220 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Nach § 3 Nr 1 EStG sind steuerfrei die Zahlungen aus einer Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, einer gesetzlichen Unfallversicherung, Sachleistungen aus der GRV, Übergangsgelder sowie das Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen. Rz. 221 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zum Begriff der Krankenversicherung siehe BFH 95, 447 = BStBl 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohngebäudeversicherung: En... / 1.6 Begrenzung der Entschädigung

Obergrenze für Gesamtentschädigung Wurde abweichend von der Gleitenden Neuwertversicherung (auf Basis einer Versicherungssumme in Preisen des Jahres 1914) oder des sog. Wohnflächenmodells (ohne Angabe einer Versicherungssumme) eine Versicherung zum Neuwert oder zum Zeitwert vereinbart, ist die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen, versicherte Kosten und versicherten Mi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erfolgreiches Vollstreckung... / 3.1 Neues Recht

Neue Vollstreckungsmöglichkeiten Zum 1.1.2013 hat sich die Struktur der Mobiliarvollstreckung grundlegend geändert. Während bislang die Sachpfändung als Leitbild diente, ist dies nunmehr die Forderungspfändung. Die Möglichkeiten des Gläubigers, Erkenntnisse über das Einkommen und Vermögen des Schuldners zu gewinnen, sind an den Anfang des Vollstreckungsverfahrens gestellt wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietverlustversicherung für... / 3 Versicherte Schäden

Miet-/Nutzungsausfall einschl. Nebenkosten Der Versicherer entschädigt den versicherten Mietverlust. Versicherter Mietverlust ist der Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter infolge eines Sachschadens nach diesem Vertrag kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern; der Nutzungsausfall in Höhe des or...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 3.5 Versicherungsschein

Der Versicherer hat über den abgeschlossenen Versicherungsvertrag eine Urkunde auszustellen, die Versicherungsschein oder Versicherungspolice genannt wird. Hierin sind die im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen in Textform wiederzugeben. Der Versicherungsschein soll den Versicherungsnehmer damit über seine Rechte und Pflichten unterrichten. Der Versicherungsschein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Elementarschadenversicherung / 7.1 Auswahl der Risikodeckung

In der Regel ist nur die pauschale Deckung aller Gefahren möglich Viele Möglichkeiten, eine entsprechende Risikodeckung auszuwählen, bestehen nicht, denn grundsätzlich sind die Gefahren nach den Elementarschadenbedingungen nur insgesamt versicherbar (Paketlösung). Daher müssen auch diejenigen Gefahren mitversichert werden, denen die versicherten Sachen nicht ausgesetzt sind. ...mehr

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Mietverlustversicherung für... / 1 Vertragsgrundlagen

Nach wie vor bilden die "Allgemeinen Bedingungen für die Mietverlustversicherung (ABM 89)", die ab 1.1.2008 durch die ABM 2008 ersetzt wurden, die Klauseln für die Versicherung gegen Mietverlust sowie individuelle besondere Vereinbarungen die übliche Vertragsgrundlage. Grundlage des Versicherungsvertrags ist außerdem das VVG, das mit Wirkung ab 1.1.2008 geändert wurde. Im Zus...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auswirkungen der Veräußerun... / 2 Haftpflichtversicherungen

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erlischt Hat der Veräußerer neben den Sachversicherungen (z.B. Feuerversicherung) eine Haftpflichtversicherung für das Objekt (z.B. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) abgeschlossen, geht diese nicht nach den §§ 69ff. VVG auf den Erwerber über, da es sich insoweit um eine Versicherung handelt, die nicht allein das In...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.3 Belegpflicht

Nur vorhandene Belege Auf Anforderung sind nunmehr auch Belege einzureichen.[1] Nach h. M. besteht diese Pflicht nur in dem Umfang, in dem solche Belege noch vorhanden sind. Sie müssen nicht erstellt werden.[2] Vollstreckbarer Inhalt Jeder gerichtliche Titel muss hinsichtlich der auferlegten Pflichten ausreichend bestimmt sein; anderenfalls ist er nicht vollstreckbar. Das gilt ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auswirkungen der Veräußerun... / Zusammenfassung

Ein Bereich von erheblicher praktischer Bedeutung Im Zusammenhang mit Grundstücks- und Wohnungsverkäufen kommt es zwischen Veräußerern, Erwerbern und Versicherern der Objekte nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten, was die rechtlichen Auswirkungen des Eigentümerwechsels auf die für die Immobilien abgeschlossenen Versicherungen betrifft. Das liegt vor allem daran, dass die ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Versicherungsschutz für Sol... / 4 Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung einschließlich der Zusatzbedingungen zu den VGB

Nach den neuen VGB 2010 sind PV-Anlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Zusatzbedingungen zu den VGB 2010 Für Photovoltaikanlagen wurden vom GDV zum 1.1.2011 neue Zusatzbedingungen (Musterbedingungen) veröffentl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 4.2 Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Wer ein Mehrfamilienhaus oder ein unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus vermietet – und für den deshalb der durch die Privathaftpflichtversicherung gebotene Versicherungsschutz nicht ausreicht – sollte eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. Letztere wäre grundsätzlich auch für Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung, die rec...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Sachmängel... / 2 Einschränkungen des vollständigen Haftungsausschlusses

Offenbarungspflicht Einschränkungen erfährt der vollständige Haftungsausschluss jedoch in den Fällen, in denen nach der Rechtsprechung eine Offenbarungspflicht des Verkäufers besteht. Zwar ist es grundsätzlich Sache des Käufers, durch eigene Besichtigung den genauen Zustand des Grundbesitzes zu überprüfen. Eine Verpflichtung des Verkäufers, auf Mängel des Grundbesitzes ungefr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grundzüge des Versicherungs... / 7.4 Versicherungssumme

Tatsächlich entstandener Schaden In der Summenversicherung ist die Versicherungssumme der vom Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls auszuzahlende Betrag. In der Schadensversicherung ist die Versicherungssumme die Obergrenze der Ersatzleistung. Der Versicherer muss aber nie mehr leisten als den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens, selbst dann nicht, wenn di...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundstückskauf: Gewährleis... / 7.2 Kauf eines bebauten Grundstücks

Kauf bebautes Grundstück Ist das Grundstück (technisch) vollständig erschlossen, wird der Käufer davon ausgehen, dass er zu Beiträgen für diese Maßnahmen nicht mehr herangezogen wird. Andererseits weiß der Verkäufer in aller Regel, ob die durchgeführten Erschließungsmaßnahmen bereits abgerechnet sind oder nicht. Dann aber sollte der Verkäufer mit den Erschließungskosten und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftpflichtversicherungssch... / 4.4 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

Grundwasserverunreinigung Wer gewässerschädliche Stoffe lagert und verwendet, hat dafür Sorge zu tragen, dass durch diese Substanzen kein Gewässer (z. B. das Grundwasser) verunreinigt wird. Denn infolge einer Gewässerverunreinigung können erhebliche Personen-, Sach- und vor allem Vermögensschäden entstehen (z. B. Beeinträchtigung von Fischereirechten). Die Einhaltung entsprech...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 16. Zukunftssicherungsleistungen (§ 3 Nr 62 bis 63a EStG)

Rz. 110 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Beiträge des ArbG zur > Sozialversicherung sowie vergleichbare Leistungen sind steuerfrei nach § 3 Nr 62 EStG. Das gilt grundsätzlich nur, wenn sie Teil des steuerrechtlichen Arbeitslohns sind, nicht jedoch bei Arbeitsverhältnissen mit > Gesellschafter von Personengesellschaften, auch wenn arbeits- oder sozialrechtlich ein Arbeitsverhäl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Rückgabe pauschal besteuerter Leistungen

Rz. 268 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Erhält ein ArbN bei Beendigung seines Dienstverhältnisses eine einmalige Abfindung, weil er seine Anwartschaft auf Versorgung verliert (§ 3 Abs 1 BetrAVG), fließt ihm mit der Zahlung dieser Abfindung regelmäßig > Arbeitslohn zu (Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 195 ff). Gleichzeitig verliert der ArbN aber sein Bezugsrecht. Zu...mehr