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Versicherungsschutz für Solar-, Geothermieanlagen und so ... / 10 Versicherungsschutz im Rahmen der Wohngebäudeversicherung einschließlich der Zusatzbedingungen zu den VGB

Wilfried Flagmeier
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Zusatzbedingungen zu den VGB 2010

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat auch neue "Besondere Bedingungen für die Versicherung von Solarthermie-, Geothermie- sowie sonstigen Wärmepumpenanlagen von Wohngebäuden (BSG 2010)" Version 1.1.2011 als Zusatzbedingungen zu den VGB 2010 herausgebracht, die nicht nur dem aktuellen Stand der Technik gerecht werden, sondern auch den gegenwärtigen Deckungsbedarf umfänglich erfassen.

Zu den versicherten Sachen gehören nach § 2 BSG 2010 die betriebsfertigen Anlagen der regenerativen Energieerzeugung:

  • Variante 1: auf dem Haus- oder Garagendach befestigte Solarthermie (Aufdachmontage);
  • Variante 2: auf dem Haus- oder Garagendach befestigte Solarthermie (Aufdachmontage), soweit diese die Energieversorgung des Gebäudes zu mindestens __% abdeckt;
  • Variante 3: auf dem Haus- oder Garagendach befestige Solarthermie (Aufdachmontage), soweit diese zur Unterstützung einer regenerativen Heizungsanlage (Holzpellets, Bioöl, Biogas) dient;

einschließlich der damit verbundenen Heizungsanlagen der im Versicherungsvertrag genannten Gebäude, die der Warmwasser- oder auch Wärmeversorgung der versicherten Gebäude dienen.

Versicherungsschutz wird einmal im Rahmen der Wohngebäudeversicherung (VGB 2010) und den zusätzlich gedeckten "Ergänzenden Technischen Gefahren" nach § 4 BSG 2010 gewährt, soweit die Gefahren nicht schon nach Abschnitt A §§ 2 bis 4 VGB 2010 versicherbar sind.

Der Versicherer leistet somit Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden).

Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Schäden durch

  1. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  2. Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler;
  3. Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, außer i...

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