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Grundzüge des Versicherungsschutzes für Haus- und Grundb ... / 2 Rechtsgrundlagen

Georg Klinkhammer
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Versicherungsvertrag

Die zentrale Grundlage für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ist der Versicherungsvertrag. Hierin wird gemäß den Dokumentierungen im Versicherungsschein auf die einschlägigen Gesetze und die vereinbarten Versicherungsbedingungen Bezug genommen. Die auf dieser Basis vom Versicherer geschuldete Leistung bezeichnet man als Gefahrtragung; als Gegenleistung hat der Versicherungsnehmer die vereinbarte Prämie zu zahlen.

Das Versicherungsvertragsrecht ist schuldrechtlicher Natur. Es geht also um Rechtsverhältnisse, die eine privatrechtliche Verpflichtung einer Versicherung gegenüber einer Person zum Gegenstand haben. Nicht unter den Anwendungsbereich des Versicherungsvertragsrechts fällt deshalb z. B. die gesetzliche Krankenversicherung oder die gesetzliche Unfallversicherung.

Die allgemeinen Rechtsgrundlagen eines Versicherungsvertrags finden sich vor allem in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR).

2.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Allgemeine Vorschrift

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gilt für alle privatrechtlichen Verträge und somit grundsätzlich auch für Versicherungsverträge. Das BGB findet allerdings keine Anwendung, wenn spezielle Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorrangig eingreifen. So gelten z. B. für den Prämienzahlungsverzug des Versicherungsnehmers nicht die allgemeinen Regelungen des BGB, sondern die speziellen Vorschriften der §§ 37, 38 VVG.

2.2 Handelsgesetzbuch (HGB)

Kaufleute

Da Versicherungsunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit die Kaufmannseigenschaft besitzen, gelten für s...

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