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Grundzüge des Versicherungsschutzes für Haus- und Grundb ... / 7.4 Versicherungssumme

Georg Klinkhammer
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Tatsächlich entstandener Schaden

In der Summenversicherung ist die Versicherungssumme der vom Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls auszuzahlende Betrag. In der Schadensversicherung ist die Versicherungssumme die Obergrenze der Ersatzleistung. Der Versicherer muss aber nie mehr leisten als den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens, selbst dann nicht, wenn die Versicherungssumme höher ist.

Preisindex

Die Versicherungssumme kann an steigende Versicherungswerte angepasst werden, indem man sich (z. B. in der Hausratversicherung) an einem bestimmten Preisindex orientiert. Die Versicherung von Vorräten mit fester Versicherungssumme würde Unternehmen mit schwankenden Beständen nur unzureichenden Versicherungsschutz bieten. Dieses Problem wird durch die sog. Stichtagsversicherung gelöst. Bei ihr wird der in Betracht kommende Höchstwert der Vorräte als Höchstversicherungssumme festgelegt. Für die Hälfte dieser Summe ist die entsprechende Prämie für das gesamte Versicherungsjahr vorauszuzahlen. Der Versicherungsnehmer hat den Wert, den die Vorräte an einem bestimmten Stichtag jeden Monats haben, dem Versicherer zu melden. Die endgültige Prämie wird dann zum Ende des Versicherungsjahres aus dem Durchschnitt der gemeldeten Stichtagssummen berechnet.

Jahreshöchstentschädigung

Die Versicherungssumme steht nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig für jeden Versicherungsfall erneut zur Verfügung. Die Anzahl der Versicherungsfälle, für die der Versicherer leistungspflichtig ist, wird aber häufig durch die Versicherungsverträge entweder zahlenmäßig oder durch die Vereinbarung einer Jahreshöchstentschädigungsgrenze begrenzt.

Vollversicherung

Wenn die vereinbarte Versicherungssumme dem Versicherungswert der Sache entspricht, spricht man von einer Vollversicherung. Nur unter ...

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