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Grundzüge des Versicherungsschutzes für Haus- und Grundb ... / 7.4 Versicherungssumme

Georg Klinkhammer
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Tatsächlich entstandener Schaden

In der Summenversicherung ist die Versicherungssumme der vom Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls auszuzahlende Betrag. In der Schadensversicherung ist die Versicherungssumme die Obergrenze der Ersatzleistung. Der Versicherer muss aber nie mehr leisten als den Betrag des tatsächlich entstandenen Schadens, selbst dann nicht, wenn die Versicherungssumme höher ist.

Preisindex

Die Versicherungssumme kann an steigende Versicherungswerte angepasst werden, indem man sich (z. B. in der Hausratversicherung) an einem bestimmten Preisindex orientiert. Die Versicherung von Vorräten mit fester Versicherungssumme würde Unternehmen mit schwankenden Beständen nur unzureichenden Versicherungsschutz bieten. Dieses Problem wird durch die sog. Stichtagsversicherung gelöst. Bei ihr wird der in Betracht kommende Höchstwert der Vorräte als Höchstversicherungssumme festgelegt. Für die Hälfte dieser Summe ist die entsprechende Prämie für das gesamte Versicherungsjahr vorauszuzahlen. Der Versicherungsnehmer hat den Wert, den die Vorräte an einem bestimmten Stichtag jeden Monats haben, dem Versicherer zu melden. Die endgültige Prämie wird dann zum Ende des Versicherungsjahres aus dem Durchschnitt der gemeldeten Stichtagssummen berechnet.

Jahreshöchstentschädigung

Die Versicherungssumme steht nach den Versicherungsbedingungen regelmäßig für jeden Versicherungsfall erneut zur Verfügung. Die Anzahl der Versicherungsfälle, für die der Versicherer leistungspflichtig ist, wird aber häufig durch die Versicherungsverträge entweder zahlenmäßig oder durch die Vereinbarung einer Jahreshöchstentschädigungsgrenze begrenzt.

Vollversicherung

Wenn die vereinbarte Versicherungssumme dem Versicherungswert der Sache entspricht, spricht man von einer Vollversicherung. Nur unter dieser Voraussetzung besteht ausreichender Versicherungsschutz. Die Versicherungssumme bildet dann die Grundlage für die Prämienberechnung.

Überversicherung

Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich übersteigt. In der Rechtsprechung werden Abweichungen von mehr als 10 % grundsätzlich als erheblich angesehen. Jeder Vertragspartner kann die Beseitigung der Überversicherung durch Herabsetzung der Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung verlangen, damit Vollversicherung besteht. Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird der Schaden nur bis zur Höhe des Versicherungswerts ersetzt.

Unterversicherung

Unterversicherung ist gegeben, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls. Auch hier kann der Maßstab von 10 % herangezogen werden. Eine Ursache der Unterversicherung kann z. B. darin liegen, dass die Versicherungssumme von Beginn an zu niedrig festgesetzt wurde oder dass sich der Versicherungswert während der Laufzeit durch die Anschaffung weiterer Gegenstände erhöht hat.

Taxe

Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse bei Eintritt des Versicherungsfalls hat, es sei denn, sie übersteigt den wirklichen Versicherungswert zu diesem Zeitpunkt erheblich.

Bruchteilversicherung

Eine Bruchteilversicherung liegt vor, wenn nicht der gesamte Versicherungswert, sondern nur ein Bruchteil des Versicherungswertes versichert wird. Sie beruht auf der Überlegung, dass der Eintritt des Versicherungsfalls häufig nicht alle versicherten Gegenstände betrifft. Die Bruchteilversicherung findet man z. B. in der gewerblichen Einbruchdiebstahl- und der Leitungswasserversicherung. Der Versicherungsnehmer kann sich in der Bruchteilversicherung deshalb darauf beschränken, Einrichtungen und Waren nur zu einem Bruchteil des gesamten Werts, etwa 25 %, zu versichern. Versichert wird ein Bruchteil des Vollwerts. Im Antrag und im Versicherungsschein sind die Vollwertsumme und die Versicherungssumme (Bruchteilsumme) anzugeben. Diese Bruchteilsumme bildet dann die Entschädigungsgrenze für die Versicherungsleistung.

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