Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögensteuer

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Halbteilungsgrundsatz ist ein Prinzip in einigen Bereichen des deutschen Rechts, insbesondere im Familienrecht, das eine gerechte Aufteilung von Vermögen, Aufwendungen oder Vorteilen gewährleisten soll. Zum Steuerrecht hat das BVerfG entschieden, dass eine Vermögensteuer nur erhoben werden darf, wenn die steuerliche Gesamtbelastung von > ...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.1 Ziele im Rahmen der generellen Unternehmenspolitik

Rz. 3 Bilanzpolitik ist Bestandteil der Unternehmenspolitik. Sie stellt ein Instrument zur Realisierung der unternehmerischen Zielsetzungen dar. Deshalb verfügt bilanzpolitisches Agieren über keinen Selbstzweck, sondern Bilanzpolitik ist vielmehr ein Mittel, um übergeordnete Ziele zu erreichen.[1] In den meisten Fällen ist die Bilanzpolitik ein Instrument betrieblicher Teilp...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 3. Beispiele

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen (§ 112 BewG)

Rz. 45 [Autor/Stand] § 152 Abs. 5 BewG enthielt die zum 1.1.1997 geltende Fassung des § 112 BewG, der den Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen regelt. Gegenüber der Fassung vor dem Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform wurde in der zum 1.1.1997 geltenden Fassung klargestellt, dass es beim Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Antei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. § 152 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997

Rz. 14 [Autor/Stand] § 152 BewG hat in der Fassung des JStG 1997 folgenden Wortlaut: "Diese Fassung des Gesetzes ist erstmals zum 1. Januar 1997 und für die Erbschaftsteuer erstmals zum 1. Januar 1996 anzuwenden." Rz. 15 [Autor/Stand] Allgemeiner Anwendungszeitpunkt der durch das Jahressteuergesetz 1997 erfolgten Änderungen des Bewertungsgesetzes ist der 1.1.1997. Die Änderung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Sondervorschrift für die Anwendung der Einheitswerte 1964 (§ 121a BewG)

Rz. 48 [Autor/Stand] § 121a BewG, der den Ansatz der Grundstücke und Betriebsgrundstücke auf der Grundlage der Einheitswerte 1964 regelte, galt in der Fassung des JStG 1997 nur für die Gewerbesteuer. Demnach waren bei dieser Steuer 140 % des Einheitswerts anzusetzen, und zwar auch für den Erhebungszeitraum 1997. Der Gesetzgeber hat somit keine Konsequenzen aus den Entscheidu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Fremde Gebäude und Betriebsmittel

Rz. 72 [Autor/Stand] Grundsätzlich dürfen Wirtschaftsgüter nur dann zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden, wenn sie demselben Eigentümer gehören (§ 2 Abs. 2 BewG, vgl. insb. § 2 BewG Rz. 54–60). § 34 Abs. 4 BewG enthält jedoch eine Ausnahmevorschrift von diesem Grundsatz. Hiernach sind die der Bewirtschaftung des Betriebs dienenden Betriebsmittel und die a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten (§ 26 BewG)

Rz. 34 [Autor/Stand] § 26 BewG i.d.F. des JStG 1997 regelte die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit bei Ehegatten nur noch für den Grundbesitz. Die Vorschrift hat ausschließlich Bedeutung für die Feststellung der Einheitswerte 1964 in den alten Bundesländern sowie der Einheitswerte 1935 und der Ersatzwirtschaftswerte im Beitrittsgebiet. § 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer, der nach den Regelungen des BewG bestimmt und abgegrenzt wird.[2] Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobje...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Anteile des Eigentümers an anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 92 [Autor/Stand] Nach § 30 Abs. 3 BewG 1934 konnte bereits ein Anteil des Eigentümers an anderen Flächen in seinen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft einbezogen werden. Die Rechtsprechung hat diese Vorschrift aber auch sinngemäß auf Anteile des Eigentümers an Gebäuden und anderen Betriebsmitteln angewendet.[2] § 34 Abs. 5 BewG 1965 spricht ganz allgemein von einem Ant...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05,...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die relevantesten Gebührentatbestände

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Internationales Steuerrecht... / 7 Steuerfragen bei Immobilienbesitz in vorgeschalteten Kapitalgesellschaften

In vielen ausländischen Staaten ist es u. a. zur Vermeidung einer Nutzungswertbesteuerung sowie der geringeren ausländischen Erbschaft-/Schenkungs-/Vermögensteuern üblich, Grundbesitz nicht unmittelbar im Privatvermögen zu halten, sondern in Objekt-Kapitalgesellschaften. Damit soll die sog. Abschirmwirkung von Kapitalgesellschaften auch in diesem Bereich genutzt werden. Wird...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 27. Das Einkommensteuerreformgesetz vom 05.08.1974, BStBl I 74, 530

Rn. 31 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das EStG 1974 vom 15.08.1974 (BStBl I 74, 578) wurde durch das Gesetz zur Reform der ESt, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung – EStRG – vom 05.08.1974 geändert und als EStG 1975 vom 05.09.1974 bekanntgemacht (BStBl I 74, 733). Die Erwartungen, die in den Entwurf BR-Drucks 700/73 gesetzt wurden, wurden nicht erfüllt. Weitgehende ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.3 Anknüpfung an Gesetzgebungskompetenz des Bundes und Verwaltungshoheit durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 15 Allerdings wird durch §§ 33 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 2 FGO nicht für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten der Finanzrechtsweg eröffnet, sondern nur für solche Abgaben, die einerseits der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und andererseits durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] verwaltet werden. Rz. 16 Im H...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.2.7.1 Personensteuern und Gewerbesteuer

Rz. 144 Eine Personensteuer liegt vor, wenn die individuellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Dies zeigt sich insbesondere in persönlichen Steuerbefreiungen und einem progressiven Tarif. Personensteuern sind daher die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Vermögensteuer und die Erbschafts- und Schenkungsteuer. Zu den nic...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / h) Gewinnverteilung

Rz. 66 Soweit nicht ausnahmsweise der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers direkt mit der GmbH & Co. KG (und nicht wie üblich mit der Komplementär-GmbH) abgeschlossen wird, ist die GmbH & Co. KG verpflichtet, der GmbH die Kosten der Geschäftsführung, insbesondere das Gehalt des Geschäftsführers, zu erstatten. Auch etwaige weitere Aufwendungen (z.B. Steuerberatungskosten, ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Keine Wiedererhebung der Vermögensteuer durch die Bundesregierung

Zusammenfassung Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Trotz öffentlicher Diskussionen und finanzieller Herausforderungen sieht der aktuelle Koalitionsvertrag keine entsprechenden Maßnahmen vor. Gründe sind unter anderem hohe Verwaltungskosten und mögliche negative wirtschaftliche Folgen. Hintergrund In den letzten Jahren wurde die Vermö...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Keine Wiedererhebung der Ve... / Hintergrund

In den letzten Jahren wurde die Vermögensteuer in Deutschland immer wieder diskutiert, vor allem wegen steigender Ausgaben in den Haushalten von Bund und Ländern. Die Vermögensteuer ist eine Steuer auf das gesamte Vermögen einer Person oder eines Unternehmens. Sie wurde seit dem 1. Januar 1997 nicht mehr erhoben, nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden hatt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Keine Wiedererhebung der Ve... / Zusammenfassung

Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Trotz öffentlicher Diskussionen und finanzieller Herausforderungen sieht der aktuelle Koalitionsvertrag keine entsprechenden Maßnahmen vor. Gründe sind unter anderem hohe Verwaltungskosten und mögliche negative wirtschaftliche Folgen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Keine Wiedererhebung der Ve... / Entscheidung

Die Bundesregierung beobachtet laufend die Entwicklungen rund um die Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen. Dazu gehören politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Aspekte. Im aktuellen Koalitionsvertrag gibt es jedoch keine Pläne, die Vermögensteuer wieder einzuführen. Ein wichtiger Grund gegen die Wiedereinführung sind die hohen Kosten für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XI. Hinterziehung verfassungswidriger Steuern?

Rz. 1475 [Autor/Stand] Die mehrfachen Verdikte des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit einzelner Steuergesetze werfen die Frage nach den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen dieser Rspr. auf.[2] Dabei geht es zum einen um die potentielle Strafbarkeit der entsprechenden Verkürzungen, zum anderen um die gravierenden finanziellen steuerlichen Nebenfolgen (wie verlängerte Festsetzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Vermögensteuer in Hinterziehungsfällen, DB 1999, 2600; Bornheim, Steuerstrafverteidigung – Strafrecht – Steuerrecht – Wirtschaftliche Folgen, 2. Aufl. 2010; Gast-de Haan, Erlaß von Hinterziehungszinsen aus sachl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Jahressteuergesetz (JStG 1997) v. 20.12.1996

Rz. 4 [Autor/Stand] Aufhebung von § 20 Abs. 3 a.F. als Folge der Abschaffung der Vermögensteuer. Das BVerfG[2] hat in seinem sog. "Vermögensteuerbeschluss" v. 22.6.1995 die Vermögensteuer (zumindest teilweise) für verfassungswidrig erklärt. Als Folge dieses Beschlusses und der fehlenden Einigung über eine verfassungsmäßige Vermögensteuer wurde ab dem Veranlagungszeitraum 199...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Baum, Die Festsetzungsverjährung, NWB Fach 2, 6513; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 2003, 2281; Bornheim, Verfassungswidrige Steuern und Verlängerung der Festsetzungsverjährung aufgrund Steuerhinterziehung gem. § 169 Abs. 2 S. 2 AO, Stbg 1998, 549; Bornheim, Hinterziehung von Vermögensteuer – Strafrechtliche Aspekte, Ver...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 3 Historische Entwicklung

Rz. 6 Die Kodifizierung erster Regelungen zur Wertermittlung finden sich in der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (RGBl I, 1993). Diese wurden um das erste Vermögensteuergesetz vom 08.04.1922 (RGBl I, 335) sowie das zweite Vermögensteuergesetz vom 19.12.1923 (RGBl I, 1205) ergänzt. Aufgrund z. T. unterschiedlicher Bewertungsregelungen in den jeweiligen Ländern wurde das Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Abgrenzung zum Leistungsfähigkeitsprinzip/Sollertragsteuer

Rz. 34 [Autor/Stand] Ob das allgemeine Äquivalenzprinzip in seiner Ausprägung als wertunabhängiges Grundsteuermodell (Rz. 35) auf Ebene der Auswahl des Belastungsgrundes neben das steuerliche Fundamentalprinzip der Leistungsfähig tritt[2] oder an dessen Stelle,[3] beantwortet das Hessische Grundsteuergesetz nicht und bleibt auch in der Be gründung des Gesetzesentwurfs[4] off...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / III. Hinweis auf inzwischen entfallene Regelungen

Rz. 191 [Autor/Stand] Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (Absatz 2 i.d.F. von 1992—2002). Für die Wirtschaftsjahre 1992 bis 2002 enthielt § 20 Abs. 2 eine Vorschrift, die den Fall betraf, dass Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter i.S. des § 10 Abs. 6 Satz 2 i.d.F. des StÄndG 1992 in einer ausländischen Betriebsstätte eines unbeschränkt Stpfl. erzielt wurden. Ziel der Regel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Steueränderungsgesetz (StÄndG) 1992

Rz. 1 [Autor/Stand] Zeitliche Anwendung. § 20 ist durch Art. 17 Nr. 9 des StÄndG 1992[2] in das AStG eingefügt worden. Die ursprüngliche Anwendungsvorschrift des § 20 wurde gleichzeitig zum § 21. § 20 i.d.F. des StÄndG 1992 war gem. § 21 Abs. 7 i.d.F. des StÄndG 1992 erstmals für Veranlagungs- und Erhebungszeiträume anzuwenden, für die Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagechar...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Bedeutung sowie sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 2 Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG ist nur im Falle der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG zu ermitteln. Infolgedessen findet die Norm nur dann persönliche Anwendung, sofern weder der EL zum Zeitpunkt des Todes bzw. der Schenker zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung (§ 9 ErbStG) noch der Erwerber als Inländer gem. § 2 Abs...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.2 Vermögensarten

Rz. 12 Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist das zu bewertende Vermögen (Nachlass/freigebige Zuwendung) in Vermögensarten einzuteilen. Jede Vermögensart hat ihr "eigenes Schicksal". Daher ist eine Zuordnung der einzelnen Vermögenswerte (wirtschaftliche Einheit) zu der zutreffenden Vermögensart von entscheidender Bedeutung. So sind z. B. Umfang der wirtschaftliche...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 1.1 Das Erbschaftsteuergesetz in seiner historischen Entwicklung und die fiskalische Bedeutung des ErbStG

Rz. 1 Eine Erbschaftsteuer gab es schon in der Antike (Esskandari in S/L, Einf. Rz. 10 ff. und Gebel in T/G/J/G, Einf. Rz. 60: bereits als "Besitzwechselabgabe" in Ägypten). In Deutschland war das am 01.01.1900 in Kraft getretene BGB der Wegbereiter für ein einheitliches Erbschaftsteuerrecht (ReichserbschaftsteuerG 1906). Danach brachte das ErbStG 1919 einen – neben der Erba...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991 — Auszug

Rz. 5 [Autor/Stand] 1. Änderung Artikel 13 wird wie folgt gefaßt: Artikel 13 Änderung der Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23.9.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geän...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Anlass der Reform der Grundsteuer

Rz. 1 [Autor/Stand] Die politische und fachliche Diskussion um eine sachgerechte Bemessung der Grundsteuer wurde in Deutschland – ausgelöst durch den Beschluss des BVerfG zur Vermögensteuer[2] – über fast ein viertel Jahrhundert kompromiss- und ergebnislos geführt.[3] Erst durch das Urteil des BVerfG vom 10.4.2018 [4] waren die politischen Akteure endgültig zum Handeln verpfl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 Die Ursprünge der Vorschrift sind bis in den § 77 RBewG aus dem Jahr 1934 zurückzuführen. Infolge der Nichterhebung der Vermögensteuer ab dem 01.01.1997 wurde die Norm insoweit angepasst, dass nur noch der frühere § 121 Abs. 2 BewG verblieb, welcher die einzelnen Bereiche des Inlandsvermögens aufzählt. Der Gesetzeswortlaut des § 121 BewG erfuhr keine weiteren Veränderu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Satz 2

Weitere Voraussetzung ist,... Rz. 516 [Autor/Stand] Auskunftserteilung als weitere Voraussetzung. Die einleitenden Worte von § 8 Abs. 2 Satz 2 ("[w]eitere Voraussetzung ist") stellen klar, dass neben den in § 8 Abs. 2 Satz 1 genannten Tatbestandsvoraussetzungen auch die in § 8 Abs. 2 Satz 2 genannten Vorraussetzungen gegeben sein müssen, um den Gegenbeweis führen zu können. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Das Sommerloch und seine Nachwehen - Fragen über Fragen …

Auch wenn eine Vielzahl drängender Fragen in den letzten Monaten sicherlich keine politische Langeweile aufkommen lassen konnte, lebt (spätestens) seit Ende August bzw. Mitte September dieses Jahres eine im Grund alte Debatte in neuer Form wieder auf: Wie geht es weiter mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer? Während die einen aus fiskalischen Gründen Erhöhungen fordern, verl...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 30 regelt für den Erwerber bzw. auch den Schenker die Anzeigepflicht für Erwerbe v.T.w. oder aufgrund einer vollzogenen Schenkung unter Lebenden. Nachdem durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorwiegend einmalige Vorgänge besteuert werden, die durch das besondere persönliche Verhältnis zwischen EL/Schenker und Erwerber geprägt sind, benötigt die Steuerfestsetzung ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Vermögen von Familienstiftungen und Familienvereinen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 18 § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG unterwirft der Erbschaftsteuer das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, und eines Vereins, dessen Zweck wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist. Die Besteuerung findet in einem Abstand von 30 Jahren stat...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 2. Beschlussempfehlung und zweiter Bericht des Finanzausschusses zum JStG 1997 (BT-Drucks. 13/4839, 13/5951, 13/5952)

Rz. 8 [Autor/Stand] Artikel 13 c Änderung des Außensteuergesetzes Begründung — (Auszug) Zu Artikel 13 c (AStG) Es handelt sich um Folgeänderungen aufgrund der Nichterhebung der Vermögensteuer.mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 1 Sinn und Zweck der Bewertung

Rz. 1 Die Bewertung eines WG, d. h. die Beimessung eines monetären Wertes, ist nicht nur im allgemeinen Wirtschaftsleben von fundamentaler Bedeutung, sondern auch für Zwecke der Besteuerung. Ohne eine Bewertung ist die Festsetzung von Steuern denklogisch nicht möglich. Rz. 2 In der Bewertungspraxis ergeben sich je nach Zweck der Bewertung (z. B. aus Verkäufer- oder Käufersich...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 2.2 Grundzüge des Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 20 Das Erbschaftsteuergesetz kennt als Hauptsteuertatbestände die Erbschaft und die Schenkung. In beiden Fällen kommt es zu einem Rechtsträgerwechsel aufgrund eines unentgeltlichen Übertragungsaktes. § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG schließlich hat als dritter Steuertatbestand die ergänzende Funktion, bei Fehlen eines rechtsfähigen Auflagenbegünstigten eine subjektive Steuerpflic...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 24 ErbStG knüpft an die Erbersatzsteuer von § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG an, die sich ausschließlich an Familienstiftungen und Familienvereine wendet. Die Erbersatzsteuer ist in Zeitabständen von je 30 Jahren seit dem Zeitpunkt des ersten Übergangs vom Vermögen auf die Stiftung oder den Verein zu erheben (s. Schwarz, BB 2001, 2387; Hannes/Holtz in M/H/H, § 24 Rn. 1). Die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Untersagung der Gewerbeausübung

Rz. 1165 [Autor/Stand] Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO ist die Ausübung eines Gewerbes von der zuständigen Behörde ganz oder teilweise zu untersagen, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewebetreibenden oder einer mit der Leitung des Gewerbebetriebs beauftragten Person in Bezug auf dieses Gewerbe dartun. Die Untersagung dient dem Schutz der Allgemeinheit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Abstrakte Vorgaben zum Belastungsgrund

Rz. 29 [Autor/Stand] Der steuerrechtliche Zugriff auf den Grundbesitz wird im Grundgesetz vorausgesetzt.[2] Schon aus diesem Grund bedarf die Grundsteuer keiner weiteren verfas sungsrechtlichen Rechtfertigung.[3] Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Steuer dem Grunde nach ist aber nicht mit der Frage nach einem zulässigen steuerartspezifischen Belastungsgrund gleichzus...mehr