Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.1 Bestimmung des Einkommens (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Einfügung des Einkommensbegriffs zum 1.10.2005 sollte unter Aufgabe des Verweises auf das BSHG bzw. SGB XII eine eigenständige Definition geschaffen werden. Der Einkommensbegriff sollte sich den Vorschriften des SGB XII orientieren, aber eine schnellere und einfachere Berechnung des bereinigten Einkommens als Grundlage für den Kostenbeitrag ermöglichen (vgl. BT...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 2 Haftung des Nießbrauchers und bei nießbrauchähnlichen Rechten (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 11 Abs. 1 GrStG haftet insbesondere der Nießbraucher des Steuergegenstandes neben dem Steuerschuldner für die auf den Steuergegenstand oder Teil des Steuergenstandes entfallende Grundsteuer. Der Grundgedanke dieses Haftungstatbestandes setzt daran an, dass der Nießbraucher dem Steuergegenstand die wirtschaftliche Substanz entzieht, in dem er die Nutzungen abschö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 7 Unmittel... / 2 Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck (Satz 1)

Rz. 10 Nach § 7 S. 1 GrStG treten die Steuerbefreiungen nach §§ 3, 4 GrStG nur ein, wenn der Steuergegenstand für die dort genannten steuerbegünstigten Zwecke unmittelbar benutzt wird (Unmittelbarkeitserfordernis). Da sich diese Tatbestandsvoraussetzung grundsätzlich bereits aus den Steuerbefreiungsvorschriften nach §§ 3, 4 GrStG selbst ergibt, wird die Regelung in § 7 S. 1 G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 3.1 Eigengewerbliche Nutzung

Rz. 27 Die Vorschrift des § 34 Abs. 2 GrStG bezieht sich ausschließlich auf eigengewerblich genutzte bebaute Grundstücke. Eigengewerblich genutzt ist ein bebautes Grundstück, wenn es vom Steuerschuldner (s. § 10 GrStG) tatsächlich für eigengewerbliche Zwecke selbst genutzt wird. Eigengewerbliche Nutzung in diesem Sinne bedeutet, dass derjenige, dem das Grundstück bei der Fes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kontoführungsgebühren

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ersetzen ArbG ihren ArbN die für ein Gehaltskonto bei einem Kreditinstitut entstehenden Kontoführungsgebühren, so sind die Vergütungen in voller Höhe stpfl Arbeitslohn; sie sind kein steuerfreier Auslagenersatz (> R 19.3 Abs 3 Satz 2 Nr 1 LStR; > Arbeitslohn Rz 60 ff; > Auslagenersatz Rz 1, 2). Zu Besonderheiten bei ArbN eines Kreditinstituts...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Miete

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mieteinnahmen führen grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl § 21 EStG). Vermietet der > Arbeitnehmer seinem > Arbeitgeber ein Objekt wie zB eine > Garage oder einen Arbeitsraum innerhalb seiner Wohnung, ist eine Abgrenzung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erforderlich. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 1...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 2 Ausschluss bei eingetragenem Frei- oder Hinzurechnungsbetrag

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer mit Steuerklasse I, einem Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 1,6 % und einem Monatslohn von 2.500 EUR erhält im Dezember ein Weihnachtsgeld von 2.500 EUR. Aus der Vermietung einer Eigentumswohnung erzielt er einen steuerlichen Verlust von rund 7.500 EUR pro Jahr. Im November beantragt er bei seinem zuständigen Finanzamt die Eintragung eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 03/2025, Keine Rechtsbes... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die getrennt lebenden Beteiligten streiten in der Auskunftsstufe um Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Teilbeschluss verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sämtliche Einkünfte, die er in den letzten zwölf Monaten erzielt hat, insbesondere aus abhängiger Erwerbstätigkeit durch Vorlage der monatliche...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die folgende grundsätzliche Darstellung befasst sich mit der Bestimmung des Werbungskostenbegriffs (> Rz 9 ff), den Voraussetzungen für den Abzug von WK der > Arbeitnehmer (> Rz 18 ff), den in bestimmten Fällen bestehenden Abzugsverboten (> Rz 69 ff) sowie der Erstattung von WK durch den > Arbeitgeber und Dritte (> Rz 109 f). Einzelfragen (zB...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stpfl, die zur > Einkommensteuer veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.6 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Zeile 12 Zeile 12 ist nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Einkünfte aus ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WiFö / 2.6 Vorübergehende Vermietung/Verpachtung von Geschäfts- und Gewerberäumen

Zeilen 36–39 Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nur unschädlich, wenn sie vorübergehend ist und im Rahmen der begünstigten Tätigkeiten erfolgt. Die Finanzverwaltung[1] sieht eine Vermietung oder Verpachtung von bis zu 5 Jahren noch als steuerunschädlich an, sofern Geschäfts- und Gewerberäume verpachtet werden. Die Vermietung von Wohnraum ist steuerschädlich. I...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck KSt 1 enthält die Körperschaftsteuererklärung, die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen bei Organschaft und die Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos. Außerdem dient der Vordruck, zusammen mit den entsprechenden Anlagen, auch für die sonstigen Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, wie z. B. des Zi...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 1.1 Betriebseinnahmen im Verhältnis zu Einnahmen i. S. d. § 8 Abs. 1 EStG und Erträgen

Rz. 1 Der Einkommensteuer unterliegen Gewinne sowie Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten. Gewinne entstehen bei den sogenannten Gewinneinkunftsarten i. S. d. § 2 Abs. 1 Nrn. 1 – 3 EStG (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit).[1] Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten entstehen bei s...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 3.1 Korrekturen bei Beteiligungen an Personengesellschaften

Zeile 13 In dieser Zeile sind ergebniswirksame Effekte einzutragen, die durch den Übergang von einer Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanzierung) entstehen. Diese sind nicht in der Steuerbilanz in Zeile 11 enthalten und sind daher gesondert zu erfassen. Effekte, die aus dem Wechsel vom Betriebsvermögensvergleich zur EÜ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage AEV / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist als Anlage zu dem Körperschaftsteuererklärungsvordruck sowie zur Feststellungserklärung nach § 14 Abs. 5 KStG auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird die Anlage AEV nur benötigt, wenn der inländischen Betriebsstätte des beschränkt Stpfl. ausländische Einkünfte zuzuordnen sind. Er erfasst die Angaben, die für die Beurteilung der Steuerfreiheit von neg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage Zin... / 2 Allgemeine Angaben

Vor Zeilen 1–3 Die Zeilen 1–3 fragen ab, ob mehrere Betriebe vorliegen. Die Zinsschranke ist nicht je Steuerpflichtigen, sondern je "Betrieb" anzuwenden. Ein "Betrieb" ist eine selbstständige organisatorische Unternehmenseinheit im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Tätigkeit und der selbstständigen Tätigkeit, die von anderen Einheiten desselben Steuerpfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeertra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Einlage: Auswirku... / 5.2.2 Auswirkung beim Gesellschafter

Bei Darlehensforderungen im Privatvermögen hat der Forderungsverzicht auf Gesellschafterseite keine Auswirkungen, da hier ein vor dem Verzicht unterstellter Zufluss, den der BFH in seiner Rechtsprechung fordert, nicht zu steuerpflichtigen Einnahmen führt. Ein anderes Bild ergibt sich im Falle von Forderungen des Gesellschafters aus Leistungen gegenüber der Gesellschaft. Wird ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermietung: Sind Vorfälligk... / Zusammenfassung

Wenn ein Darlehen, das zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommen wurde, vorzeitig unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt wird, und das Grundstück weiterhin vermietet wird, kann die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermietung: Sind Vorfälligk... / Hintergrund

Die Steuerpflichtigen erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von insgesamt fünf Immobilien. Sie kauften 2013 die Objekte X1 und X2 und nahmen dafür zwei Darlehen auf. Eine weitere Immobilie, Y, die den Steuerpflichtigen gehörte, diente als zusätzliche Sicherheit. Im Jahr 2020 verkauften sie diese Immobilie Y und lösten die Darlehen vorzeitig ab, weil die Bank kein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vermietung: Sind Vorfälligk... / Entscheidung

Das Finanzgericht (FG) entschied, dass die Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden dürfen. Solche Zahlungen können als Werbungskosten gelten, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen. Wichtig ist das sogenannte "auslösende Moment" der Zah...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 4 Die Entscheidung

Das FG meint mit dem Finanzamt, die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage seien nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen. Nach der ständigen BFH-Rechtsprechung seien die in eine Erhaltungsrücklage eingezahlten Beträge erst mit deren Verbrauch durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Werbungskosten abziehbar. Denn aus steuer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K streitet mit dem Finanzamt, ob seine Vorschüsse zu einer nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Rücklage als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Abzug zu bringen sind.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 1 Leitsatz

Die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage: Werbung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob die BFH-Rechtsprechung, insbesondere BFH, Urteil v. 26.1.1988, IX R 119/83, BStBl. II 1988, 577, wonach erst mit Verausgabung der Erhaltungsrücklage für Erhaltungsmaßnahmen diese Beträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind, noch anwendbar ist. Beträge als Werbungskosten Gegen eine Anwendun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.4 Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen

Rz. 5 Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auch die dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Darunter versteht man solche Nutzungen, die sich der Verkäufer für den Zeitraum nach dem Übergang des Besitzes auf den Erwerber vorbehält.[1] Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 4.3 Personengesellschaften

Rz. 25 Soweit Personengesellschaften – wie im Fall der USt und GewSt oder der Option zur KSt nach § 1a KStG – selbst Steuerschuldner sind, ist die Prüfungsanordnung gegen die Gesellschaft zu richten.[1] Im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellungen der Einkünfte ist zu unterscheiden. Bei Mitunternehmerschaften i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 13 Abs. 7 und § 18 A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erstellung von Jahresabrech... / 2.1.1.2 Erträge aus Vermietung und Verpachtung

Erträge aus Vermietung und Verpachtung des gemeinschaftlichen Eigentums sind als Einnahmeposition zu berücksichtigen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich beim Mieter bzw. Pächter um einen Wohnungseigentümer oder einen gemeinschaftsfremden Dritten handelt.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 1.2.2 Vermietung oder Verpachtung

Mitgebrauch ist nach h. M. ferner die Vermietung oder Verpachtung im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Flächen oder Räume.[1] Hierin liegt – dogmatisch betrachtet – allerdings kein Mitgebrauch, sondern eine Mitnutzung (= die GdWE zieht aus der Vermietung oder Verpachtung Früchte), die an die Stelle des Mitgebrauchs tritt. Wenigstens aus Gründen der Praktikabilität sollte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 9.5 Worauf zu achten ist, wenn Personengesellschaften eine Photovoltaikanlage anschaffen

Eine vermögensverwaltende Personengesellschaft erzielt mit der Vermietung grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG. Erwirbt und betreibt die Personengesellschaft über die Vermietung hinaus eine PV-Anlage, erzielt sie mit der PV-Anlage grundsätzlich gewerbliche Einkünfte. Aufgrund der Infektions-/Abfärbetheorie des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG hätte der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.1 Zurechnung der Einkünfte bei natürlichen Personen

Die Besteuerung entspricht der von übrigen Ausschüttungen: Die verdeckte Gewinnausschüttung rechnet grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Auch verdeckte Gewinnausschüttungen unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % oder sind im Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG teilweise steuerbefreit.[1] Wird die GmbH-Bete...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.2 Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Nach § 79 Abs. 1 Satz 2 GEG können Energieausweise als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt werden, was bereits die EnEV geregelt hatte. Dies gilt allerdings nur eingeschränkt für die Fälle des Verkaufs, der Vermietung und Verpachtung sowie Verleasung und der Begründung von Wohnrechten. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 GEG ist der Bedarfsausweis im Fall...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten der Wo... / 1.1.1 Überblick

Jeder Wohnungseigentümer ist nach § 13 Abs. 1 WEG berechtigt, sein Sondereigentum zu bewohnen, also es zu gebrauchen. Mit dem Begriff des "Gebrauchs" ist die selbstnützige, tatsächliche Verwendung des Sondereigentums, vor allem Gehen, Laufen, Schlafen, Spielen, Treten und Wohnen gemeint.[1] Vermietung/Verpachtung Kein Gebrauch ist die Vermietung/Verpachtung. Hier geht es dar...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energetische Gebäudesanieru... / 2.4 Energieausweis

Energieausweise sind eine Kurzzusammenfassung von Wärmeschutznachweisen und enthalten wesentliche Informationen und Kennzahlen für Gebäude (siehe hierzu auch ausführlich Kap. B.VI.4.6). Nach § 80 GEG müssen in den folgenden Fällen Energieausweise erstellt werden bei Neuerrichtung eines Gebäudes, Verkauf einer Wohnung oder einer Immobilie, Vermietung, Verpachtung oder Leasing, en...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten[1]: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[2], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Für Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Teilungserklärung, Aufteilu... / 5.5.2 Rechte

Die Wohnungseigentümer müssen zum Umfang des Gebrauchs nichts bestimmen.[1] Ohne besondere Abrede ist es dem Berechtigten erlaubt, das gemeinschaftliche Eigentum – soweit es seinem Sondernutzungsrecht unterliegt – nach seinem Belieben zu gebrauchen. Die Grenze bildet § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Die Wohnungseigentümer können allerdings Regelungen zum Gebrauch vereinbaren.[2] Hat d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Computer / 6.2 PC bei den Vermietungseinkünften

Nutzt ein Steuerpflichtiger einen PC für die Verwaltung von vermieteten Immobilien, kann er die Kosten als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzen. Hier gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze, die auch für den Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit maßgebend sind, also Aufteilung bei einem gemischt genutz...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Solaranlagen/Photovoltaikan... / 4.1 Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung

Die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorrichtung ist wichtig: Denn bei der Grunderwerbsteuer ist Steuergegenstand ein inländisches Grundstück. Zum Grundstück gehören aber nicht nur Grundstücke i. S. d. Bürgerlichen Rechts, sondern auch Gebäudebestandteile. Gebäudebestandteile sind bspw. Heizungsanlagen, fest eingebaute Bäder, fest eingebaute sanitäre Einrichtungen, Versorgungslei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.1 Anlass

Der Vorlage eines Energieausweises bedarf es nach § 80 Abs. 3 Satz 1 GEG stets im Fall des Verkaufs, der Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts sowie im Fall der Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes oder Wohnungs- bzw. Teileigentums. Liegt bereits ein (noch) gültiger Energieausweis vor, besteht die Pflicht selbstverständlich nicht. Im Übrigen besteh...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 6.3.3 Zeitpunkt

Gem. § 80 Abs. 4 Satz 1 GEG muss der Energieausweis den Interessenten spätestens im Rahmen des Besichtigungstermins entweder im Original oder zumindest in Kopie vorgelegt werden, wobei auch ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung genügt. Findet eine Besichtigung nicht statt, muss der Verkäufer nach § 80 Abs. 4 Satz 3 GEG...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik: Steuerfreie A... / 2.2 Nichtbeanstandungsregelung

In Folge der steuerlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022[1] hat die Finanzverwaltung eine Nichtbeanstandungsregelung zur steuerlichen Erfassung von Photovoltaikanlagen getroffen.[2] Aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsökonomie wird es ab 1.1.2023 nicht beanstandet, wenn ein Betreiber von Photovoltaikanlagen, ein Gewerbetreibender i. S. d. § 15 ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Gewinnausschüttung / 4 Besteuerung beim Gesellschafter

Auf der Ebene der Gesellschafter werden grundsätzlich alle Arten von Gewinnausschüttungen steuerlich gleich behandelt. Die Gewinnausschüttungen sind bei natürlichen Personen Kapitalertrag.[1] Soweit Gewinnausschüttungen zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Vermietung und Verpachtung gehören, sind sie diesen E...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.5.1 Wirtschaftstätigkeit und Zusammenhang mit den Einkünften

Rz. 60 Das zweites Tatbestandsmerkmal, das die Vermutung einer missbräuchlichen Gestaltung begründet, besteht nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG darin, dass die Einkunftsquelle keinen wesentlichen Zusammenhang mit einer Wirtschaftstätigkeit aufweist (sachliche Entlastungsberechtigung). Gemeinsam mit der fehlenden persönlichen Berechtigung der begünstigten Personen nach Nr. 1 ...mehr