Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 2.1 Gesetzeszweck

Mit Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v. 4.8.2019[1] hat der Gesetzgeber zeitlich befristet eine Sonderabschreibung – also keine erhöhten Absetzungen – in Form des § 7b EStG eingeführt. § 7b EStG gewährt für die Anschaffung oder Herstellung neuer vermieteter Wohnungen eine Sonderabschreibung von 4 × 5 % der auf 2.000 EUR je qm Wohnf...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfall bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Zusammenfassung Überblick Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG führt, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen üb...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.2 Einnahmen nach § 21 EStG

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 EStG gehören alle Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. Die Vorschrift erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darüber hinaus alle Einkünfte aus der...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 5 Miteigentum/Mietpool

Den objektiven Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht, wer die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist.[1] Miteigentümer i. S. v. §§ 1008ff., 741 ff. BGB oder Mit...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vermietung eines häuslichen Büroraums an den Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, so ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt.[1]mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 2 Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten

Als Nebenkosten der Darlehensaufnahme gehören auch die Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten zu den Schuldzinsen.[1] Finanzierungs- und Geldbeschaffungskosten sind i. d. R. einmalige Aufwendungen für die Beschaffung und Bereitstellung von Kreditmitteln, die entweder an den Geldgeber oder an einen Dritten entrichtet werden. Hierzu gehören u. a. folgende Aufwendungen: Bereit...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 7 Einkunftsermittlung

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung werden von der Summe der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten abgezogen. Wurde durch den Überhang von Werbungskosten über die Einnahmen ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann dieser grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden, wenn auf Dauer geseh...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / Zusammenfassung

Überblick Die Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteilen, stellt sich i. d. R. als bloße Vermögensverwaltung dar, die zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG führt, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf Dauer einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungs...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.3 Werbungskostenabzug

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich alle durch diese Einkunftsart veranlassten Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig.[1] Aufwendungen verlieren auch dann nicht den Charakter als Werbungskosten, wenn vor­übergehend keine Einnahmen erzielt werden. Der Vermieter kann Werbungskosten hinsichtlich eines vermieteten Gebäudes oder einer vermiet...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1.1 Prüfkriterien

Eine einkommensteuerlich relevante Betätigung oder Vermögensnutzung im Bereich der Überschusseinkünfte setzt die Absicht voraus, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (sog. Einkunftserzielungsabsicht).[1] Fehlt dem Steuerpflichtigen diese Einkunftserzielungsabsicht, sind aufgrund der Vermietungstätigkeit keine Einkünfte anzusetzen (sog. Liebhaberei).[2] Dies h...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 2 Nebenkosten und Umlagen

Zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören nicht nur die für die Überlassung eines Gegenstands gezahlten Miet- oder Pachtzinsen, sondern auch alle sonstigen Entgelte, die in einem objektiven wirtschaftlichen oder tatsächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsart stehen und damit durch sie veranlasst sind. Umlagen, die der Vermieter für die Nebenkosten oder Betrie...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Öffentliche Fördermittel für Belegungs- und Mietpreisbindung

Öffentliche Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die ein Bauherr zur Förderung von Mietwohnraum im Rahmen des sog. Dritten Förderungswegs für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Kalenderjahr des Zuflusses zu versteuern. Die als Gegenleistung für die eingegangenen Bindungen ausgezahlten öffentlic...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 1 Allgemeines

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, ein Gebäude oder ein Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung ein positives Ergebnis zu erzielen.[1] Die Vorschrift erfasst nicht nur Einkünfte aus Miet- und Pachtverträgen im bürgerlich-rechtlichen Sinn, sondern darübe...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Dienstbarkeit

Ob das Entgelt für die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit[1] oder einer Grunddienstbarkeit[2] zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehört oder als eine nicht steuerbare Einnahme für eine Vermögensübertragung anzusehen ist, hängt vom wirtschaftlichen Gehalt der getroffenen Vereinbarungen ab: Baulast zur Nutzung eines Grundstücks als Stellplatz ...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / Zusammenfassung

Überblick Schuldzinsen sind alle laufenden und einmaligen Aufwendungen zur Erlangung oder Sicherung eines Kredits, d. h. Kosten, die bei wirtschaftlicher Betrachtung des Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital angesehen werden können. Der Begriff ist weit auszulegen. Zu den Schuldzinsen gehören neben den Darlehenszinsen daher auch die Nebenkosten der Darlehens...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.1 Entschädigungsleistungen

Wird die vertraglich vereinbarte Miete nicht fristgerecht geleistet, führt dies beim Vermieter zunächst zu einem Mietausfall. Steuerrechtlich werden aber nur tatsächlich zugeflossene Einnahmen erfasst. Hierzu gehören auch Leistungen aus einer Mietausfallversicherung. Sie führen als Ersatz für entgangene oder entgehende Mieteinnahmen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtun...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.1 Definition

Für den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang zwischen Schuldzinsen und der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es einerseits auf den mit der Aufnahme der Darlehensschuld verfolgten Zweck (Erzielung von Einkünften) und andererseits auf die zweckentsprechende Verwendung der Darlehensmittel an. Der Veranlassungszusammenhang von Schuldzinsen mit Einkünften aus Ve...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bodenschätze

Einnahmen (und Ausgaben) aus der zeitlich begrenzten Überlassung eines Grundstücks zur Hebung der darin ruhenden Bodenschätze, wie Kies oder Lehm (sog. Ausbeuteverträge), also aus der Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, zählen regelmäßig zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.[1] Ausbeuteverträge können in besonders ...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.3 Umfang des Schuldzinsenabzugs

Schuldzinsen und sonstige Kreditkosten sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Darlehen mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in wirtschaftlichem Zusammenhang steht. Da es nach dem Gesetz auf einen wirtschaftlichen Zusammenhang ankommt, reicht ein lediglich rechtlicher Zusammenhang nicht aus. Es spielt deswegen keine Rolle, ob ein Grundstück mit einer Grund...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.4 Zweikontenmodell

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kann auch das sog. Zweikontenmodell angewandt werden, das wie folgt funktioniert: Der Steuerpflichtige richtet für eine vermietete Immobilie 2 getrennte Konten ein. Private Schulden werden von dem Konto bezahlt, auf das die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung der Immobilie fließen. Die Anschaffungs- oder Herstellungs...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 1.5.1 Schuldzinsen für fremdfinanzierte Anschaffungs-/Herstellungskosten eines Mietobjekts nach dessen Veräußerung

Ein einmal begründeter und zwischenzeitlich auch nicht aus anderen Gründen weggefallener wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang eines Darlehens mit Einkünften i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG entfällt nicht allein deshalb, weil die mit den Darlehensmitteln angeschaffte Immobilie veräußert wird. Vielmehr setzt sich der ursprüngliche Veranlassungszusammenhang zwische...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mieteraufwendungen

Instandhaltungsaufwendungen des Mieters/Pächters, zu denen er verpflichtet ist, sind keine Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung. Muss der Mieter von ihm vorgenommene und bei Vertragsende noch vorhandene Verbesserungen unentgeltlich dem Vermieter überlassen, stellt der Wert der Verbesserungen[1] eine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung des Vermieters da...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Zusammenfassung

Überblick Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück, ein Gebäude oder ein Gebäudeteil gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, daraus auf Dauer der Nutzung ein positives Ergebnis zu erzielen (Ständige Rechtsprechung, z. B. BFH, Urteil v. 11.7.2017, IX R 42/15, BFH/NV 2017 S. 1422, Rz. 12 m.w.N.). Dies...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Bausparvertrag

Bausparguthabenzinsen und im Zusammenhang damit geleistete Schuldzinsen (z. B. bei fremdfinanzierter Auffüllung eines Bausparvertrags) sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn sie im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb (ebenso Umbau usw.) eines Hauses stehen.[1] Gleiches soll für Zinsen aus einem als Festgeld vorübergehend ange...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Kautionen

Mieterkautionen sind steuerrechtlich dem Mieter zuzurechnen und führen nicht zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung beim Vermieter. Die Einbehaltung einer Mieterkaution zur Beseitigung von Mieterschäden führt allerdings zu Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.[1]mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietzahlungen Dritter

Leistungen eines Dritten ähnlich einer Mieteinnahmengarantie, um dem Steuerpflichtigen entgangene oder entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu ersetzen, führen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, denn auch dieser Vorteil ist durch die Vermietungstätigkeit veranlasst. Entscheidend ist, dass die dem Steuerpflichtigen zugeflossene Leistung gerade dem Zwe...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Erstattete Werbungskosten

Beträge, die Werbungskosten ersetzen, sind im Jahr des Zuflusses als steuerpflichtige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, wenn die Werbungskosten bei dieser Einkunftsart vorher abgezogen worden waren.[1] Das gilt z. B. für die Erstattung von Grundsteuern[2] oder für die Zurückzahlung eines Disagios.[3] Die Übernahme von Verbindlichkeiten durch den Käufer ei...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Nießbrauch

Das Entgelt[1] für die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines dinglichen Wohnrechts an einem Grundstück führt beim Eigentümer grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[2] Das gilt unabhängig davon, ob beim Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen. Bei Vorausleistung des Entgelts durch den Nießbraucher für mehr als...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Vormietrecht

Das Entgelt für die Einräumung eines Vormietrechts gehört als vorweggenommene Mietzahlung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Die Abstandszahlung, die ein Mietinteressent nach Abschluss eines Vormietvertrags für die Entlassung aus diesem Vertrag an den Eigentümer des zu vermietenden Objekts leistet, unterliegt als Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Verm...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Arbeitszimmer in der Wohnung des Arbeitnehmers

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus oder in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt. Dient die Nutzung in erster Li...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Garagen

Einnahmen aus der Vermietung von Garagen und Kfz-Abstellplätzen gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Dagegen gehören Einnahmen aus dem Betrieb eines entgeltpflichtigen Parkplatzes für Kurzparker nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.[1] Einnahmen sind auch Mietzahlungen des Arbeitgebers für eine v...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 6.2 Zuflusszeitpunkt

Der Zufluss von Mieteinnahmen beim Vermieter erfordert die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Die Forderung aus einem Mietvertragsverhältnis führt daher erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Zuflusses zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. So sind auch Nachzahlungen aus u. U. mehrjährigen Mietrückständen erst im Jahr der Zahlung zugeflossen. Eine Ausnahme gi...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 2.1 Einnahmen

Einnahmen aus der Umlegung von Kosten auf die Mieter sind im Kalenderjahr des Zuflusses zu erfassen.[1] Dies gilt sowohl für vereinbarte Abschlagszahlungen als auch für eventuelle Endabrechnungsbeträge. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen sind ggf. unabhängig vom tatsächlichen Zuflusszeitpunkt im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu erfassen.[2] Der (unentgeltliche) Ver...mehr

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Mieteinnahmen und Mietausfa... / 4 Ermittlung des Totalüberschusses (Überschussprognose)

Bei der Ermittlung des Totalüberschusses ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren[1]: Für die Überschussprognose ist nicht auf die Dauer der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes, sondern auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung durch den Nutzenden und ggf. seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger abzustellen. Der Prognosezeitraum umfasst – wenn nicht von einer zeitlich befris...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 4 Finanzierung unbebauter Grundstücke

Schuldzinsen, ein Damnum, sonstige Finanzierungskosten und andere Aufwendungen (z. B. Grundsteuer) für ein unbebautes Grundstück sind als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer (beabsichtigten) Bebauung des Grundstücks und einer sich anschließenden Vermietung des Gebäudes besteht.[1] Die Absicht, ein...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 6 Drittaufwand

Hat der Steuerpflichtige die Gelder, mit denen er die Aufwendungen begleicht, geschenkt bekommen oder geerbt, steht dies einem Werbungskostenabzug nicht entgegen. Drittaufwand liegt vor, wenn ein Dritter Kosten trägt, die durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind.[1] Trägt ein "Dritter", z. B. der Ehemann, Kosten, die durch die Einkunftserzielung des...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Sachleistungen

Sachleistungen, die ihre Grundlage im Nutzungsverhältnis haben, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Entgelt – in Gestalt einer Sachleistung – für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks kann auch die Gebäudeerstellung durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflic...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Automaten

Einnahmen aus der Vermietung von Grund und Boden und/oder Gebäudeflächen für die Anbringung von Automaten gehören zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Baukostenzuschuss durch Mieter

Vereinbaren die Parteien eines Mietverhältnisses eine Beteiligung des Mieters an den Kosten der Herstellung des Gebäudes oder der Mieträume oder lässt der Mieter die Mieträume auf seine Kosten wieder herrichten und einigt er sich mit dem Vermieter, dass die Kosten ganz oder teilweise verrechnet werden, entsteht dem Mieter ein Rückzahlungsanspruch, der i. d. R. durch Anrechnu...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Darlehen

Bildet die Zinslosigkeit eines Darlehens das Entgelt für die Nutzung einer Wohnung, ist der Zinsvorteil im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang als Einnahme anzusetzen, in dem der Darlehensnehmer üblicherweise hätte Zinsen zahlen müssen; wird dieses Darlehen zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingeset...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Kiosk

Einnahmen aus der Vermietung von Grund und Boden und/oder Gebäudeflächen für die Aufstellung von Kiosken oder Verkaufsständen gehören zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Mietzinsen

Alle Zahlungen, die ein Mieter an den Vermieter im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis leistet, sind bei dem Vermieter grundsätzlich als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung anzusetzen. Zu den zu erfassenden Einnahmen gehören die im Veranlagungszeitraum vereinnahmten laufenden Mieten, vorausgezahlten Mieten (s. aber "Zuschüsse") sowie die im Veranlagungszeitraum vereinna...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Fördermittel

Öffentliche Fördermittel (Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen), die ein Bauherr im Rahmen des sog. Dritten Förderungsweges für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, führen zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.[1] Werden Vorauszahlungsmittel i. S. d. § 43 Abs. 3 StBauFG, die nach den öffentlich-rechtlichen Subventionsvorgaben zunächst ausdrücklich als Darlehe...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Abstandszahlung

Die Abstandszahlung für die vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags ist als Entschädigung für entgehende Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu beurteilen und gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern.[1] Dies gilt auch bei Entlassung aus einem Vormietvertrag.[2] Der entgeltliche Verzicht auf ein ...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Restitution nach § 7 Abs. 7 Vermögensgesetz (VermG)

Im Rahmen von Restitutionsverfahren nach dem Vermögensgesetz hat der Restitutionsberechtigte einen Anspruch auf Herausgabe der bis zur Rückübertragung des Eigentums vom Verfügungsberechtigten erwirtschafteten Entgelte aus einem Miet-, Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis. Der Verfügungsberechtigte kann mit bestimmten, ihm im gleichen Zeitraum entstandenen Kosten aufrechn...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Schadensersatzleistungen

Leistet ein Mieter oder Pächter dafür, dass er seine Vertragspflicht zum sachgemäßen Unterhalt des Miet- oder Pachtgegenstands nicht erfüllt hat, an den Vermieter oder Verpächter eine Entschädigung, gehört diese beim Vermieter/Verpächter zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hat der Mieter die Mietsache schuldhaft beschädigt oder zerstört und muss er dem Vermiete...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Reklameflächen

Einnahmen aus der Vermietung von Reklameflächen, z. B. an einer Hauswand, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.mehr

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Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.3 Möglichkeit der Fortführung des Betriebs

Rz. 92 Der Verpächter muss den Betrieb im Wesentlichen nach der Verpachtung wieder aufnehmen oder fortführen können. Modernisierungen, Umstellungen im Warensortiment, Umstellung von Einzelhandel zu Großhandel, Strukturwandel von gewerblichen zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften u. Ä. durch den Pächter sind allerdings unschädlich. Werden dagegen die wesentlichen Betr...mehr

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Schuldzinsen/Finanzierungsk... / 5.5 Anschaffungskosten

Finanziert der Steuerpflichtige die Anschaffung eines Gebäudes, das nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich zur...mehr