Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung und Verpachtung

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.4 Abfärberegelung gilt grundsätzlich nicht für Erbengemeinschaften

Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Erbengemeinschaft sein. Eine Erbengemeinschaft ist zwar, soweit gewerblich tätig, eine Mitunternehmerschaft, aber keine Personengesellschaft.[1] Bei einer Erbengemeinschaft beschränkt sich die gewerbliche Betätigung der Miterben auf den zum Nachlass gehörenden Betrieb. Wenn zu einem Nachlass sowohl Betriebs- als auch...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.3 Besitzpersonengesellschaft übt für sich betrachtet eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus

Die Überlassung von Wirtschaftsgütern einer GbR an eine Betriebskapitalgesellschaft hat zur Folge, dass sämtliche Einkünfte der im Übrigen nicht gewerblich tätigen Besitzpersonengesellschaft wegen der Abfärberegelung als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind. Dies gilt auch dann, wenn eine für sich betrachtet vermögensverwaltende Tätigkeit einer Personengesellschaft er...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des Teilabzugsverbots

Nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen u. a. Betriebsausgaben, die mit nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden (Teilabzugsverbot). § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vermeidung einer Doppelbegünstigung durch die 40 %ige Steuerfreiheit der Einnahmen auf der einen Seite und ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 6. Einkommensteuer

Rz. 191 Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung eine vermietete oder verpachtete Immobilie, kann der Beschenkte (obwohl er selber die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht getragen hat) die Absetzung für Abnutzung im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung geltend machen.[166]mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.1 Schenkung des verpachteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Eine Betriebsaufspaltung wird nicht dadurch beendet, dass die Gesellschafter des Besitzunternehmens das zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende und der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassene Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt ihren Kindern schenken und als Nießbraucher die Vermietung an die Betriebs-GmbH fortsetzen.[1] Die Betriebsaufspaltung bleibt trotz des verei...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe bei Wegfall der sachlichen oder personellen Voraussetzungen

Die Betriebsaufspaltung endet zwangsweise, wenn die sachlichen [1] oder personellen [2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung be...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 11. Besteuerung des Nutzungsvorteils

Rz. 142 Der Erwerber ist gem. § 29 Abs. 2 ErbStG für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen (z.B. Mieterträge) des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, wie ein Nießbraucher zu behandeln. Hintergrund ist, dass dem herausgabepflichtigen Erwerber die Vorteile des Geschenks verbleiben können und entsprechend zur Schenkungsteuer herangezogen werden sollen. Diese Regelung gr...mehr

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§ 15 Mietverträge unter nah... / A. Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen

Rz. 1 Werden Mietverträge mit nahen Angehörigen i.S.d. § 15 AO (insbesondere Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister) geschlossen, sind zu deren steuerlicher Anerkennung (insbesondere was die Werbungskosten im Rahmen der Vermietung und Verpachtung i.S.d. § 9 EStG betrifft) grundsätzliche folgende Voraussetzung zu erfüllen:mehr

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§ 3 Der Erbfall / II. Einkommensteuer des Erblassers

Rz. 179 Die Einkommensteuerpflicht einer natürlichen Peron beginnt mit der Geburt (bzw. dem Zuzug ins Inland) und endet mit dem Tod (bzw. dem Wegzug ins Ausland). Einkünfte, die der Erblasser erzielt hat (z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte), sind ab diesem Stichtag beim Erben bzw. bei der Erbengemeinschaft zu versteuern. Es wird nicht etwa eine (anteil...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 196 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerrechtlich um einen Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang. Wird der Verkauf auf Basis des aktuellen Verkehrswerts (hierzu sollte ein entsprechendes Sachverständigengutachten eingeholt werden) vereinbart, kann bei vermieteten Objekten neues Abschreibungspotenzial für die nächste Generation gen...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Generierung von Abschreibungspotenzial

Rz. 84 Bei einer entgeltlichen Immobilienübertragung handelt es sich einkommensteuerlich um einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang. Entsprechendes gilt in Höhe des tatsächlich steuerlich zu berücksichtigenden Werts der Gegenleistung bei teilentgeltlichen Überlassungen. Rz. 85 Bei vermieteten Grundstücken kann der Erwerber in Höhe des Entgelts Anschaffungskosten gem. § 9...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckung / I. Kosten des Testamentsvollstreckers

Rz. 20 Nach dem BFH[14] sind Kosten der Testamentsvollstreckung im Rahmen der Einkommensteuer des Erben als Werbungskosten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S.d. § 21 EStG) absetzbar, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte Testamentsvollstreckung (Verwaltungsvollstreckung gem. § 2209 BGB) und nicht (nur) um eine Abwicklungsvollstreckung gem. §§ 2203, 2204 BGB han...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Umwidmung übernommener Verbindlichkeiten

Rz. 87 Übernimmt der Erwerber Verbindlichkeiten, die beim Überlassenden einkommensteuerlich nicht in Abzug gebracht werden konnten (z.B. Konsumenten-Darlehen), können diese in einkommensteuerrelevante Schulden umgewandelt werden, wenn und soweit der Übernehmer das betreffende Wirtschaftsgut dann zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 109 Im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt kann es bei der Beteiligung von Ehegatten zu zwei steuerschädlichen Konstellationen kommen: Rz. 110 Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende fremdvermietete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers und seines Ehegatten als Gesamtberechtigte i.S.d. ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolge

Eine umsatzsteuerliche Organschaft bewirkt, dass zwischen Organträger (Besitzunternehmen) und dem Organ (Betriebsunternehmen) kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch stattfindet. Bei Bejahung der Organschaft führt die miet- oder pachtweise Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen zu einem "nicht steuerbaren Innenumsatz".[1] Diese im Inland gelegenen Unternehme...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freie Rücklagen aus der Vermögensverwaltung

Tz. 3 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zinserträge aus Spareinlagen, Dividende aus Wertpapieren, Miet- und Pachteinnahmen, Einnahmen aus der Übertragung von Werberechten. Zu den Einnahmen aus dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zählen z. B.: Tz. 4 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Zusätzlich können höchstens 10 % der sonstigen nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO (Anhang 1b) zeitnah zu verwendende...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Der ideelle (steuerneutrale) Tätigkeitsbereich gehört zum satzungsmäßigen Aufgabenbereich einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaft. In diesem Tätigkeitsbereich wird ein Teil der Mittel (Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen [Spenden], Erbschaften, Schenkungen, nicht zweckgebundene Zuschüsse e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Im "Binnenbereich"

Rn. 1081 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Zu Binnen- und Außenbereich s Rn 1056. Die Legaldefinition zur Entnahme in § 4 Abs 1 S 2 EStG (Entnahme dem Grunde nach s Rn 1052) spricht von WG. Nach st BFH-Rspr gilt die Bewertungsfolge in § 6 Abs 1 Nr 4 EStG nicht für Nutzungen und Leistungen. Diese sind keine WG im bilanzsteuerrechtlichen Sinne. Entnommen werden kann deshalb nur der m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 325 Neben der Erweiterung der sachlichen Steuerpflicht um sog. erweiterte Inlandseinkünfte (s. Rz. 150ff.) werden durch § 2 Abs. 5 AStG zwei weitere Besteuerungsfolgen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht angeordnet. Dies betrifft in erster Linie die Anwendung des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung der tariflichen Einkommensteuer (S. 1, s. Rz. 331ff.). In di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.2.1 Erweiterung der beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte

Rz. 150 § 2 AStG zieht im Wesentlichen zwei Rechtsfolgen nach sich: einerseits werden die im Inland steuerpflichtigen Einkünfte erweitert ("über die beschränkte Steuerpflicht hinaus"). Andererseits kommt es zur Anwendung des Progressionsvorbehalts (s. Rz. 331ff.). Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG ist eine die Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 AStG erfüllende Person über die beschr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.6 Wiesbadener-Modell

Das Wiesbadener Modell[1] ist in der Praxis weit verbreitet. Ziel des Wiesbadener Modells[2] ist, die steuerliche Verstrickung von betrieblich genutzten Vermögensgegenständen, meist Grundstücken, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Eindeutig geklärt ist, dass beim Wiesbadener Modell keine Betriebsaufspaltung vorliegt. Beim Wiesbadener Modell in seiner reinen For...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / Zusammenfassung

Überblick Die bloße Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern vollzieht sich i. d. R. im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung und stellt deshalb keinen Gewerbebetrieb dar.[1] Etwas anderes gilt jedoch für die Verpachtung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Hier geht die Verpachtung über den Rahmen einer Vermö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.2 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung

Rz. 7 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung sind für die begünstigten Körperschaften sehr unterschiedlich. Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften bei der KSt[1] ist oft von geringer Bedeutung, da ein Teil der Einkünfte auch ohne die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 51ff. AO steuerfrei bliebe.[2] Die ideelle Tätigkeit selbst (z. B. Unterhalten von Spo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.1 Begriff "Betriebsaufspaltung"

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden und die hinter dem Betriebs- und Besitzunternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben; dieser ist anzunehmen, wenn die Person oder Personengruppe, die das Besitzunternehmen beherr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 5.1 Regelentgelt

Für Versicherte, die nicht Arbeitnehmer sind, gilt als Regelentgelt der kalendertägliche Betrag, der zuletzt vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus dem Arbeitseinkommen maßgebend war. Dabei kann es sich allerdings nur um beitragspflichtiges Arbeitseinkommen handeln. Ggf. ist zu prüfen, in welchem Umfang diese Einnahmen bei der Beitragsbemessung be...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.1.3 Haupt- und Nebenleistung

Nebenleistungen teilen das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung.[1] Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng – i. S. einer wirtschaftlich gerechtfertigten Abrundung und Ergänzung – zusammenhängt und üblicherweise in ihrem Gefolge vorkommt. Davon ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.4.3 Voraussetzungen einer Option nach § 9 Abs. 2 UStG

Die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung von bestimmten Umsätzen zu verzichten, ist nach § 9 Abs. 2 UStG eingeschränkt.[1] Von dieser Einschränkung sind folgende Umsätze betroffen: die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken[2] die Überlassung von Grundstücken und Grundstücksteilen zur Nutzung aufgrund eines auf Übertragung des Eigentums gerichteten Vertrages oder Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 4.2 Einheit des Unternehmens

Im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht, das verschiedene eigenständige Einkunftsarten kennt, wie z. B. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, kennt das Umsatzsteuergesetz nur ein Unternehmen des Unternehmers. Jeder Unternehmer kann zwar mehrere Betriebe, aber immer nur ein einziges Unternehmen haben (Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 13.3.2 Gruppe 2 (Verzichtsfälle i. S. d. § 9 UStG)

Unter diese Gruppe fallen die in § 9 Abs. 1 UStG abschließend genannten steuerfreien Umsätze. Ein Verzicht ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Hierbei handelt es sich um steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG, z. B. Gewährung und Vermittlung von Krediten § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, z. B....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 5.4 Begriff der sonstigen Leistung

Eine sonstige Leistung[1] ist eine Leistung, die keine Lieferung ist.[2] Als sonstige Leistung (= Dienstleistung) kommen z. B. in Betracht: Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen (z. B. Vermietung, Verpachtung, Darlehensgewährung, Einräumung eines Nießbrauchs); Vermittlungsleistungen; Eintragung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Warenzeichenrechten und äh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.3.1 Zwangsverwalter

Rz. 58 Der Zwangsverwalter hat nach § 152 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das der Zwangsverwaltung unterworfene Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Durch die Beschlagnahme des Grundstücks wird dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Verwaltung und Benutzung des Grunds...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 4.3.1 Komponenten des Betriebsergebnisses

Rz. 74 Sowohl bei Anwendung des GKV als auch des UKV beginnt die Erfolgsrechnung mit der Position Umsatzerlöse, das sind nach § 277 Abs. 1 HGB die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen … nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach HGB / 3.2.1.1 Umsatzerlöse

Rz. 179 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen, die Tätigkeitsbereiche und geographisch bestimmten Märkte untere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.4.3 Möglichkeit der Fortführung des Betriebs

Rz. 92 Der Verpächter muss den Betrieb im Wesentlichen nach der Verpachtung wieder aufnehmen oder fortführen können. Modernisierungen, Umstellungen im Warensortiment, Umstellung von Einzelhandel zu Großhandel, Strukturwandel von gewerblichen zu land- und forstwirtschaftlichen Einkünften u. Ä. durch den Pächter sind allerdings unschädlich. Werden dagegen die wesentlichen Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 5.2.4 Zeitraum der Betriebsaufgabe

Rz. 69 Der Zeitraum für die Betriebsaufgabe endet mit der Veräußerung der letzten wesentlichen Betriebsgrundlage oder mit deren Überführung in das Privatvermögen. Es ist nicht auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem die stillen Reserven des Betriebs im Wesentlichen oder nahezu vollständig aufgedeckt worden sind.[1] Praxis-Beispiel U betrieb ein Furnierwerk und stellte im Juli 0...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsveräußerung/Betrieb... / 7.1 Begriff

Rz. 82 Von einer Betriebsverpachtung wird gesprochen, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen[1] eines Betriebs verpachtet werden und für den Verpächter oder seinen Rechtsnachfolger objektiv die Möglichkeit besteht, den Betrieb später fortzusetzen. Es muss eine Verpachtung des ganzen Betriebs und nicht eine Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens vorlieg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.10 Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG)

Rz. 439 § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 UStG [1] regelt den Ort der Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände an im Drittlandsgebiet ansässige "Nichtunternehmer"; ausdrücklich ausgenommen von dieser Regelung ist die Vermietung von Beförderungsmitteln; für diese gilt – je nach Sachverhaltsvariante – grundsätzlich die Ortsbestimmung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG, u. U. aber auch die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.2 Leistungen nach § 4 Nr. 12 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG)

Rz. 200 Zu den in § 4 Nr. 12 UStG ausdrücklich bezeichneten sonstigen Leistungen gehören die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Diese praxisrelevanten sonstigen Leistungen gelten schon aufgrund der gesetzlichen Verweisung in § 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG als im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht[1]; im Übrigen werden sie auch ausdrücklich in Art. 31...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut h...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Erhaltungsrücklage: Steuerabzug für Hausgeld erst bei Ausgabe

Vermieter von Eigentumswohnungen können Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft erst dann als Werbungskosten steuerlich geltend machen, wenn das Geld ausgegeben wird. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Leistungen eines Wohnungseigentümers in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft – etwa im Rahmen der mona...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mindestlohn (WEG)

Begriff Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestlohns. Die Höhe des Mindestlohns beträgt seit dem 1.1.2025 brutto 12,82 EUR je Zeitstunde. Für den Verwalter ist somit zunächst festgelegt, dass er seinen Angestellten seit 1.1.2025 ein Stundenmindestentgelt von 12,82 EUR brut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / e) Nicht kostendeckende Vermietung eines Hauses an einen Gesellschafter

Fehlende außerbetriebliche Sphäre: Kapitalgesellschaften verfügen steuerlich gesehen über keine außerbetriebliche Sphäre[25]. Aufgrund dessen gehören von einer Kapitalgesellschaft angeschaffte Wirtschaftsgüter – wie z.B. ein erworbenes Einfamilienhaus – zum betrieblichen Bereich und die von ihr hierauf getätigten Aufwendungen und die hieraus erlittenen Verluste stellen Betri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.2 Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 UStG

.............. Hörgeräte Großhandel ....................... OHG Würzburger Str. 3 97070 Würzburg Frau ........................ Hörgeräteakustikermeisterin Tannenstraße 1 63743 Aschaffenburgmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 3 Häusliches Arbeitszimmer

Das Abzugsverbot gilt für Aufwendungen sowie die Kosten der Ausstattung, die ein häusliches Arbeitszimmer betreffen. Hieran hat sich nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG ab dem VZ 2023 grundsätzlich nichts geändert. Die Abzugsfähigkeit von Aufwand bzgl. eines Arbeitszimmers ist allerdings nur noch möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Arbeitszimmer / 8 Aufzeichnungspflichten

Soweit die (strengen) Voraussetzungen zum Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer vorliegen, ist zwingend darauf zu achten, dass der Aufwand nach § 4 Abs. 7 EStG bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden darf, wenn er besonders aufgezeichnet ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungskosten im Weg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Ermittlung der Gewerbesteuer / 2.1.4 Miet- und Pachtzinsen

Die Hinzurechnung von Mieten und Pachten kommt bei allen materiellen Wirtschaftsgütern zum Zuge. Der Hinzurechnung soll in diesem Bereich der Finanzierungsanteil unterliegen, der in der Miet- und Pachtzahlung enthalten ist. Der Anteil wird dabei abhängig vom Umfang des zu berücksichtigenden Wertverzehrs für das belastete Wirtschaftsgut in pauschaler Form ermittelt. Es liegt ...mehr