Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 35 Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Erklärende Formfehler gemacht hat. Inhaltliche Fehler führen demgegenüber nicht zu formaler Unwirksamkeit und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage (Rn 38), sondern sind iRd Begründetheit zu prüfen (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06] Rz 18). Rn 36 Ein formaler Fehler ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vorrang der Mängelhaftung.

Rn 63 Ausnahmsweise sollen falsche Angaben jedoch nicht als cic behandelt werden können, nämlich im Anwendungsbereich der Mängelhaftung bei Kauf, Werkvertrag und Miete, wohl auch beim Reisevertrag, §§ 651e ff. Denn hier können falsche Informationen durch den Verkäufer, Unternehmer oder Vermieter die Sollbeschaffenheit seiner Leistung bestimmen, so dass dann die §§ 434 ff, 63...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Keine Drittmittel in Anspruch genommen (§ 559e I 2).

Rn 5 Ist 1. die Modernisierung umgesetzt worden, sind 2. die Voraussetzungen für eine Förderung dem Grunde nach erfüllt und hat der Vermieter 3. aber keine Drittmittel iSv § 559a in Anspruch genommen (zum Begriff § 559a Rn 2) oder waren diese ausgeschöpft, so kann er die jährliche Miete nach Maßgabe des § 559 erhöhen (= 8 %).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Neuerklärung.

Rn 16 Der Vermieter kann eine formal unwirksame Mieterhöhung mit einer ausreichenden Erläuterung iSd § 559b I neu erklären (LG Berlin ZMR 01, 188, 189). Das setzt voraus, dass eine neue materiell-rechtliche Willenserklärung abgegeben wird. Die Klageerhebung unter Hinweis auf die vorangegangene Mieterhöhungserklärung reicht nicht aus.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Abrechnung.

Rn 18 Der Vermieter muss eine Pauschale nicht abrechnen. Tut er es doch, kann hierin im Einzelfall das schlüssige Angebot auf eine Vertragsänderung und (künftige) Vorauszahlungen liegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Besonderheiten nach Beginn der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Nur für den Fall, dass mit dem Vermieterpfandrecht ein nachträglich von einem Dritten begründetes Pfändungspfandrecht konkurriert, kommt es zu Besonderheiten beim besitzlosen Vermieterpfandrecht. Der Vermieter kann als Nichtbesitzer, nämlich der Pfändung und Inbesitznahme durch den Gerichtsvollzieher nicht widersprechen (vgl §§ 808 f ZPO).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Im Gegensatz zum allgemeinen Pachtrecht (vgl § 584a II) erhält der Landverpächter (ähnl wie in § 580 der Vermieter) ein an die Monatsfrist gebundenes Kündigungsrecht. Bei den Erben des Pächters wird eine Fortführungskompetenz (arg § 594 II 1) vom Gesetz nicht vermutet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Abdingbarkeit

Rn 53 Der Vermieter kann einen Verzicht auf das Recht, zB wegen Eigenbedarfs ordentlich zu kündigen, wirksam erklären. Aber: Es muss gem § 550 S 1 die Schriftform gewahrt sein, wenn der Verzicht für mehr als ein Jahr gelten soll (BGH ZMR 07, 531; AG Dortmund ZMR 20, 759).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozess.

Rn 15 Im Rückzahlungsprozess muss der Vermieter die Voraussetzungen der §§ 556e, 556g beweisen (BGH GE 23, 893 Rz 25).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 115 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen (Rn 116 ff) und in eben diesem Zustand dauerhaft auf seine Kosten (s aber Rn 143 und Rn 144) während der Mietzeit zu erhalten (Rn 134 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mitgebrauchsrecht.

Rn 110 Grundstücksteile und Anlagen können einem Mitgebrauchsrecht des Mieters unterliegen, zB das Treppenhaus, Aufzüge oder Kinderspielplätze. Das gilt auch für Außenflächen, die (allein) von der vermieteten Wohnung oder vom vermieteten Haus aus betreten werden können und deshalb nur für eine alleinige Benutzung durch den Mieter in Betracht kommen (BGH NZM 09, 855 Rz 13). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 2 Sind Räume/Wohnungen/Flächen nicht vermietet, muss der Vermieter – da er das Vermietungsrisiko trägt (BGH NJW 10, 3645 [BGH 06.10.2010 - VIII ZR 183/09] Rz 23; 06, 2771 Rz 13) – die auf diese Räume/Wohnungen/Flächen entfallenden Betriebskosten tragen – egal, um welchen Umlageschlüssel es geht (BGH NJW 06, 2771 [BGH 31.05.2006 - VIII ZR 159/05] Rz 13; 03, 2902 unter 2 b).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 8 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Nach § 558 II 1 wird sie aus dem üblichen Entgelt für vergleichbaren Wohnraum gebildet (s.a. BGH ZMR 14, 25 Rz 20; NJW 13, 775 Rz 13; zur Entwicklung des Begriffs s BTDrs 19/14245, 9). Besonders hohe oder niedrige Mieten sind unüblich (BVerfG NJW 80, 1617). Maßg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ausschluss wegen vereinfachten Verfahrens (§ 559c IV).

Rn 30 Hat der Vermieter eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren nach § 559c geltend gemacht, so kann er nach § 559c IV 1 innerhalb von 5 Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter grds keine Mieterhöhungen nach § 559 geltend machen (s im Einzelnen § 559c Rn 11).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Mieter hat Maßnahmen zu dulden, die zur Instandhaltung oder Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind (Erhaltungsmaßnahmen). (2) Erhaltungsmaßnahmen sind dem Mieter rechtzeitig anzukündigen, es sei denn, sie sind nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden oder ihre sofortige Durchführung ist zwingend erforderlich. (3) Aufwendungen, die der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB V

Valorismus § 245 BGB 11 Varianten der Geschlechtsentwicklung § 1631e BGB 1 Vater biologischer § 1747 BGB 2 Vaterschaft § 1592 BGB 2; Art 19 EGBGB 16 Adoption § 1747 BGB 2; § 1748 BGB 10 nichteheliche ~ § 1748 BGB 10 Vaterschaft; Leibliche ~ § 1686a BGB 1 Vaterschaftsanerkennung § 1594 BGB 1; § 1963 BGB 6 Drittanerkennung § 1599 BGB 8 Form, Widerruf § 1597 BGB 1 Unwirksamkeit § 1598 BGB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung.

Rn 176 Miete iSv § 535 II ist, was der Mieter nach dem Willen der Mietvertragsparteien als Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung zu erbringen hat. Das wird idR ein regelmäßig, häufig monatlich zu entrichtendes Entgelt sein. Das muss aber nicht so sein. Vorstellbar ist auch die Entrichtung der Miete in einem einmaligen Betrag (BGH NJW 98, 595, 596 [BGH 05.11.1997 - VIII ZR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 68 Ein Mietverhältnis endet durch Aufhebungsvertrag (§ 144 Rn 64; BGH MDR 18, 856 [BGH 18.04.2018 - XII ZR 76/17] Rz 26) oder durch Zeitablauf, wenn es von vornherein befristet war; außerdem dann, wenn eine Partei kündigt oder – vor Übergabe – durch Rücktritt, § 346. Die Parteien können ihre zum Mietvertrag führende Willenserklärung außerdem nach § 123 mit Wirkung ex tunc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ordentliche Kündigung.

Rn 18 Es wird vereinzelt die Ansicht vertreten, dass auch bestimmte Zeitmietverträge jedenfalls vom Mieter ordentlich kündbar seien (Häublein ZMR 04, 1 ff). Die Wirkung der ordentlichen Kündigung hängt vom Ablauf der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen ab, sowie im Wohnraummietrecht von den zusätzlichen Voraussetzungen wie sie in den §§ 573 ff normiert sind. Is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Störungen und Schutz.

Rn 119 Das Besitzrecht vermittelt dem Mieter Rechte nach §§ 280, 858 ff, 1004, 1007, 823 ff oder entspr § 906 II 2 (s.a. BGH NZM 21, 132 [BGH 09.12.2020 - VIII ZR 238/18] Rz 30). Beim Besitz von Räumen liegt ein Eingriff bspw vor, wenn der Zugang zur Mietsache erschwert oder vereitelt wird oder wenn in anderer Form in einer den Mieter behindernden Weise auf die Mietsache ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 68 Die ergänzende Wirkung von § 242 (s.o. Rn 25f) gestattet es, dem Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unabhängig von deren Willen zusätzliche Pflichten hinzuzufügen. Dies kann entweder durch die Bildung ergänzender richterrechtlicher Normen oder im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschehen. Die Grenze zwischen diesen beiden Ergänzungsmechanismen ist fließend. Imme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Höhe der Sicherheitsleistung.

Rn 12 Bei Mietverhältnissen über Wohnraum (anders bei gewerblichem Mietvertrag: Köln ZMR 23, 32, Brandbg ZMR 06, 854) darf die Höhe der Sicherheit den Betrag von drei Monatsmieten – ohne Betriebskostenanteil, wenn als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet – im Zeitpunkt der Kautionsabrede nicht übersteigen (§ 551 I 1; Celle ZMR 11, 379; LG Berlin ZMR 14, 790). Erhöht wird ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs gem § 543 II Nr 1.

Rn 9 Der Mieter hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz bzw tw nicht gewährt oder wieder entzogen wird. Ein vertragswidriger Gebrauch ist nicht geschützt. Die Nichtgewährung kann auf einem Sach- oder Rechtsmangel (BGH NJW 17, 1104 [BGH 02.11.2016 - XII ZR 153/15]), dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, teilweiser Nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (2) Einfache Mietspiegel.

Rn 21 Einfache Mietspiegel sind nach hM eine Hilfstatsache (Indiz) für die behauptete Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (BGH NZM 19, 250 Rz 17; ZMR 17, 582 Rz 21 und Rz 26) – soweit diese die Tatbestandsmerkmale des § 558c I erfüllen (BGH NJW 13, 775 [BGH 21.11.2012 - VIII ZR 46/12] Rz 17). Ihre Werte können also im Wege freier Beweiswürdigung nach § 287 II ZPO zur Schät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Mietbürgschaft.

Rn 91 Mit der Mietbürgschaft verbürgt sich der Bürge für alle – auch unvertretbare und höchstpersönliche – Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis (einführend: Schmid WM 12, 2345): Erfüllt der Mieter diese Verbindlichkeiten nicht, haftet der Bürge nur auf Schadensersatz (Schmidt-Futterer/Flatow § 551 Rz 12), nicht jedoch für Schäden aus Ausübung des gesetzlichen Sonderkündi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieterhöhungen.

Rn 26 Mieterhöhungen wegen gestiegener Kapitalkosten sind in die Kappungsgrenze einzuberechnen (BGH WuM 04, 348). Erhöhungen nach §§ 559, 560 bleiben hingegen gem § 558 III unberücksichtigt, jedenfalls sofern sie nicht älter als 3 Jahre sind (LG Berlin ZMR 98, 348). Dazu sind die Kosten zunächst auszuklammern und nach Feststellung der Kappungsgrenze wieder hinzuzurechnen (Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mitbestimmungsfragen.

Rn 5 Das Mitbestimmungsrecht gem § 87 I Nr 9 BetrVerfG (vgl Junker FS Kreutz [10], 171; Bruns NZM 14, 539) betrifft (nur) die echten Werkmietwohnungen (LG Aachen ZMR 84, 280). Dagegen besteht bei Werkdienstwohnungen kein Mitbestimmungsrecht. Auch die Umwandlung einer Werkmietwohnung in eine Werkdienstwohnung unterliegt nicht der Mitbestimmung (OVG Münster WuM 95, 600 [OVG No...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 108 Neben der eigentlichen Mietsache ist regelmäßig auch ihr Zubehör (§§ 311c, 97) mitvermietet (BGHZ 65, 86, 88 = NJW 75, 2103). Hierunter fallen zB Schlüssel (Rn 120), Blumenkästen oder Briefkästen. Der Vermieter von Wohn- und/oder Gewerberaum ist sogar verpflichtet, die Mietsache so mit Einrichtungen zu versehen, dass den Mieter postalische Sendungen erreichen können (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt werden. (3) Mie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anforderungen an die Darstellung.

Rn 37 Nach dem BGH ist eine Heizkostenabrechnung zu erstellen, die den Anforderungen der HeizkostenV entspricht (BGH NJW 12, 603 Rz 13). Die HeizkostenV stellt jenseits von § 6a III 1 an die Darstellung der Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten indes keine Anordnungen und regelt keine Heizkostenabrechnung. Die HeizkostenV regelt nur, welche Kosten ihr unterfallen und wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verstöße.

Rn 204 Verletzt der Vermieter einen gebotenen Konkurrenzschutz, stellt dies einen Sachmangel dar (BGH WM 20, 648 Rz 39; NJW 13, 44 Rz 35). Bei einem Verstoß kann der Mieter Erfüllung verlangen, die Miete anteilig gem § 320 zurückbehalten (Rn 147) und ggf gem § 543 II Nr 1 kündigen (BGH WM 20, 648 Rz 39). Ferner ist nach § 536 Minderung (BGH WM 20, 648 Rz 39; NJW 13, 44 Rz 35...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Veräußerung und Überlassung.

Rn 9 Veräußerung iSv § 577a I meint grds einen Eigentümerwechsel. Sie muss nicht entgeltlich erfolgen. Möglich ist zB eine Schenkung oder der Erwerb in Erfüllung eines Vermächtnisses (BayObLG NZM 01, 747, 748). Auch der Erwerb in der Zwangsversteigerung genügt (BGH NJW 99, 2044, 2046; aA Bruns ZMR 12, 933, 935). Erfasst sind zudem Übertragungen, mit denen sich der vermietend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 S zunächst vor § 557 Rn 3. § 559 gilt danach für alle Wohnraummietverhältnisse, soweit nicht einer der Ausnahmetatbestände des § 549 II, III eingreift. § 559 gilt hingegen nicht bei öffentlich geförderten Wohnungen, für die eine Kostenmiete zu zahlen ist. Eine Mieterhöhung nach § 559 ist auch nicht möglich, wenn die Parteien diese für diesen Fall zB nach § 555f ausdrück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Fälligkeitsregelungen.

Rn 114 Vertragliche Fälligkeitsregelungen sind möglich (AG Hamburg-Bergedorf ZMR 13, 203), aber an §§ 305 ff zu messen. Ob ein vereinbartes Zahlungsziel als Fälligkeitsregelung oder als Zahlungsfrist, die bereits einen fälligen Anspruch voraussetzt, auszulegen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (Ddorf ZMR 00, 454). Bestimmt der Vermieter einseitig eine Zahlungsfrist, so tri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 4 Die für eine Modernisierungsmaßnahme vom Vermieter geltend gemachten Kosten (§ 559 Rn 8) dürfen, bezogen auf die Wohnung, deren Miete erhöht wird, vor Abzug der Kosten für Erhaltungsmaßnahmen (Rn 9) nicht den Betrag von 10.000 EUR übersteigen. Rn 5 Werden verschiedene Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt und handelt es sich bei einem Teil der Maßnahmen um reine Erhaltungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Gesetzliche Verpflichtung (§ 559c IV Nr 1).

Rn 20 § 559c IV 1 ist nach § 559c IV 2 Nr 1 nicht anzuwenden, soweit der Vermieter innerhalb von 5 Jahren nach Zugang der Mieterhöhungserklärung beim Mieter Modernisierungsmaßnahmen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durchzuführen hat (§ 555b Nr 6) und er diese Verpflichtung bei Geltendmachung der Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren nicht kannte oder kennen musste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Sonderfall: Abstellen von Fahrzeugen.

Rn 6 Die Qualifikation des Vertrags über das Abstellen eines Kfz hat erhebliche Bedeutung für die Haftung (und evtl Pfandrecht: § 562). Handelt es sich um einen Mietvertrag, haftet der Parkplatzbetreiber für Schäden als Vermieter nach § 536a I (verschuldensunabhängig bei anfänglichem Mangel). Liegt eine Verwahrung vor, greift das allgemeine Leistungsstörungsrecht (§§ 280 ff)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden. Bei der Ermittlung der Vormiete unberücksichtigt bleiben Mietminderungen sowie solche Mieterhöhungen, die mit dem vorherigen Mieter innerhalb des letzten Jahres vor Beendigung des Mietve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Laufzeit.

Rn 32 Bei unbegrenzter Laufzeit sind Drittmittel (§ 559a Rn 2) 12 Jahre anzurechnen (BGH NJW 12, 3090 [BGH 13.06.2012 - VIII ZR 310/11] Rz 20), berechnet von der mittleren Bezugsfertigkeit (Bezugsfertigkeit von 50 vH der Wohnungen) des geförderten Objektes. Bei begrenzter Laufzeit sind Drittmittel anzurechnen, solange der Vermieter die Zinsvergünstigung erhält (BGH NJW 09, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Wohnungseigentum.

Rn 18 § 556c I 1 gilt in einer Wohnungseigentumsanlage im Verhältnis eines Mieters zu einem WEigtümer, der ihm eine Wohnung vermietet. Im Verhältnis zwischen der gdW und den WEigtümern ist § 556c I 1 hingegen nicht anwendbar. Ob die Versorgung umgestellt wird, können die WEigtümer nach billigem Ermessen beschließen. Der Beschluss unterfällt entweder § 20 I WEG oder § 19 II W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Besonderheiten bei der Wohnraumvermietung, Abs 3 u Abs 5 S 3.

Rn 9 Bei der Wohnraumvermietung ist die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohner- und Siedlungsstrukturen gem III besonderer Rechtfertigungsgrund. Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Siedlungen soll einer späteren Diskriminierung vorbeugen (BTDrs 16/1780, 42). Unterrepräsentanz bestimmter Gruppen soll durch die Vorschrift jedoch nicht gerechtfertigt werden (BT...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 2 Ein qualifizierter Mietspiegel ist zum einen ein Mietspiegel, also eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II (§ 558c Rn 2). Rn 2a Weitere Voraussetzungen sind zum anderen, dass diese Übersicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen (Rn 3), von wem auch immer erstellt (Rn 4), im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst (Rn 5) und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 151a § 556 IIIa 1 (dazu Rn 1) soll für ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG (s.a. § 2 S 1 Nr 15c BetrKV) klarstellen, dass der Vermieter (auch) bei der Durchführung einer Maßnahme nach § 555b Nr 4 nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu handeln hat (BTDrs 19/28865, 413). Dies gilt unabhängig davon, welche Kosten die Maßnahme auslöst (BTDrs 19/28865, 413). Über d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 137 Der Umfang der Gebrauchserhaltungspflicht richtet sich nach dem Ist-Zustand der Mietsache bei Vertragsschluss sowie danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben (dazu ausf Rn 116 ff). Der Vermieter schuldet nicht die Beseitigung von Mängelsymptomen (zB Schimmel, Feuchtigkeit etc), sondern Beseitigung der zu den Mängeln führenden Ursachen, jedenfalls sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Sonstiges.

Rn 94 Bei formbedürftigen Mietverträgen über Gewerberäume und bei formbedürftigen Pachtverträgen ist die Schriftform gewahrt, wenn die Urkunde erkennen lässt, dass der unterschreibende Ehegatte zugleich im Namen des anderen tätig geworden ist (BGH NJW 94, 1649, 1650; LG Hamburg ZMR 09, 535). Sofern der eine für den anderen Vermieter unterschreibt, ist zur Wahrung der Schrift...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zahlung einer angemessenen Entschädigung.

Rn 5 Analog § 951 wird oft auf den objektiven Verkehrswert abgestellt (BGH ZMR 99, 340, AG Köln WuM 98, 345). Die hL geht vom Zeitwert (bzw Wert, den die Sachen für den Vermieter haben) aus, berücksichtigt auch die Kosten des Mieters für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (str, Krug AnwZert MietR 9/18, 1 ff: Staud/Emmerich § 552 Rz 6 mwN, Schmidt-Futterer/Lehm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wegfall Preisbindung.

Rn 178 Der Wegfall einer Preisbindung führt nicht zu einer Änderung der Miethöhe. Der Mieter ist also verpflichtet, die zuletzt gezahlte Kostenmiete – die bisherige Grundmiete nebst Betriebskostenvorauszahlungen und Zuschlägen nach § 26 NMV 1970 – als Marktmiete zu entrichten (BGH ZMR 10, 847). Eine Änderung tritt durch den Wegfall der Bindung nur insoweit ein, als der Vermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Norm ist durch das UÄndG vom 20.2.86 (BGBl I 301) eingeführt, durch das GewSchG (BGBl I 3513) zum 1.1.02 umfassend und zuletzt durch Art 18 G v 25.6.21 (BGBl I, 2099) mWv 1.7.21 geändert worden. Mit der Einführung des Begriffs der unbilligen Härte sind die Zuweisungskriterien denen des § 1568a II angeglichen worden. Rn 2 § 1361b ermöglicht – wie § 1361a für Haushalts...mehr