Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Modernisierung/Baumaßnahmen (Nr 2).

Rn 10 Dieser Befristungsgrund ist mit dem in § 564c II Nr 2 Buchst b aF identisch. Maßgebend ist, ob der Vermieter die Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden. Mit Beseitigung ist primär der vollständige Abriss des Gebäudes gemeint, es...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konnexität.

Rn 10 Die Ansprüche des Schuldners und des Gläubigers müssen auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Nicht erforderlich ist, dass die Ansprüche auf demselben Schuldverhältnis oder demselben Vertrag beruhen, es genügt vielmehr, wenn ihnen ein innerlich zusammenhängendes einheitliches Lebensverhältnis zugrunde liegt (BGHZ 115, 103; 92, 196; Grüneberg/Grüneberg § 273 Rz 9...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Prozessuales.

Rn 16 Der Vermieter ist für das ordnungsgemäße Funktionieren der Messgeräte darlegungs- und beweispflichtig. Hat der Mieter oder sein Vertreter ein Ableseprotokoll unterschrieben, beinhaltet dieses kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis (aA LG Berlin ZMR 97, 156). Konnte der Verbrauch der in einem bestimmten Zeitraum angefallenen Verbrauchswerte für Strom, Gas oder Wasser ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mietstruktur.

Rn 4 § 558 I setzt keine bestimmte ›Mietstruktur‹ (§ 535 Rn 177; zur Änderung § 535 Rn 32) voraus (BGH ZMR 04, 327). Er ermöglicht die Erhöhung einer wie auch immer gebildeten Miete. Die zu erhöhende Miete kann Netto-, Brutto- oder (Teil-)Inklusivmiete sein. Eine Bruttowarmmiete als Ausgangsmiete ist allerdings – außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von dene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Im Falle des § 574 kann der Mieter verlangen, dass das Mietverhältnis so lange fortgesetzt wird, wie dies unter Berücksichtigung aller Umstände angemessen ist. 2Ist dem Vermieter nicht zuzumuten, das Mietverhältnis zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortzusetzen, so kann der Mieter nur verlangen, dass es unter einer angemessenen Änderung der Bedingungen fortgesetzt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff ›Mietspiegel‹ wird in § 558c I – auch für § 558d – definiert. Er ist, entspr seiner Funktion (§ 558a II Nr 1), ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen, eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete iSv § 558 II. Auf welche Art und Weise diese Übersicht gefertigt wird, ist unerheblich. Sie ist aber nur dann ein Mietspiegel iSd Gesetzes, wenn sie von der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 15 Der Gebrauchswert der Mietsache (§ 555a Rn 2) erhöht sich, wenn durch eine bauliche Veränderung (Rn 2) das Wohnen bei objektiver Betrachtung (BGH NJW 08, 1218 Rz 21; NJW 05, 2995 [BGH 20.07.2005 - VIII ZR 253/04]) ggü dem gegenwärtigen Zustand der Mietsache einschließlich der vom Mieter rechtmäßig vorgenommenen Verbesserungen (Rn 1) bequemer (BGH NJW 11, 1220 [BGH 02.0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 34 Für Heiz- und Warmwasserkosten bedarf es mit Blick auf § 2 HeizkostenV grds keiner Umlegungsvereinbarung (BGH NJW 12, 1141 [BGH 01.02.2012 - VIII ZR 156/11] Rz 12). Bei einer danach unzulässigen Inklusiv- oder Teilinklusivmiete oder Pauschale (§ 535 Rn 177) sind der Heiz- und Warmwasserkostenanteil aus der Miete herauszunehmen und ist der darauf entfallene Mietanteil a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 5 Die Vertragsparteien können die gegenwärtige Miete während der Laufzeit des Mietvertrags jederzeit frei vereinbaren und erhöhen oder ermäßigen. Vereinbarungen des noch nicht im Grundbuch eingetragenen bloßen Grundstückserwerbers binden den Mieter nicht (AG Köln WuM 07, 577), sofern sie nicht unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen werden (LG Duisburg WuM 04, 23...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufrechnung gg Mietforderung.

Rn 2 Die Gegenforderungen des Mieters müssen nicht auf dem Mietverhältnis beruhen (LG Berlin WuM 92, 439 [LG Berlin 17.02.1992 - 61 S 249/91]). Dagegen muss es sich bei der Forderung, gg die der Mieter aufrechnen möchte, um eine Mietforderung des Erwerbers aus dem Mietverhältnis handeln. § 566d perpetuiert eine entstandene Aufrechnungslage; zur Mietpreisbremse Gnisa DRiZ 15,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Normzweck.

Rn 1 § 540 I regelt allgemein die Erlaubnis für jede Form des selbstständigen (Mit-)Gebrauchs der Mietsache durch einen Dritten (vgl N. Fischer, 10 Jahre MietRRefG, S 246 ff, Emmerich JuS 15, 171 [BGH 11.06.2014 - VIII ZR 349/13], AG Mitte WuM 22, 273; Ausnahme: Gefälligkeitsverhältnis und Person, deren Mitnutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt, vgl Rn 6 ff und § 885 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zeitpunkt (Fälligkeit).

Rn 136a Die Erhaltungspflicht besteht jederzeit, ist andauernd und kann nicht verjähren (Rn 152). Der Mieter kann ihre Erfüllung aber erst verlangen und einklagen, wenn die Tauglichkeit der Mietsache für einen vertragsgemäßen Gebrauch durch den Mangel ganz oder tw aufgehoben wird (Fälligkeit). Dem Vermieter steht es frei, eine Erhaltungsmaßnahme auch vor diesem Zeitpunkt dur...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kappungsgrenze (§ 559e III).

Rn 9 § 559 IIIa 1 (§ 559 Rn 15) ist nach § 559e III 1 mit der Maßgabe anwendbar, dass sich im Hinblick auf eine Modernisierungsmaßnahme nach § 555b Nr 1a die monatliche Miete um nicht mehr als 0,50 EUR je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von 6 Jahren erhöhen darf (die Wohnfläche ist nach der WoFlV zu bestimmen), was nicht auskömmlich sein dürfte. Ist der Vermieter daneben z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Künftige voraussichtliche Betriebskosten (§ 555c I 2 Nr 3).

Rn 18 Die voraussichtlichen (Rn 7) künftigen Betriebskosten sind anzugeben, auch wenn sie sinken (LG Düsseldorf v 19.3.18 – 21 S 102/16). Nach Sinn und Zweck gilt dies aber nur, wenn die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können. Eine Möglichkeit, dem Mieter einseitig Betriebskosten aufzuerlegen, die er nicht ohnehin tragen muss, gibt § 555c nicht (Hannemann IMR 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf berechtigt. 2Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft. 3Soweit sich nicht aus den nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Betriebskostenanteil.

Rn 20 Der im Mietspiegel enthaltenen Netto-Kaltmiete sind die Betriebskosten hinzuzurechnen, die der Vermieter aktuell, also zum Zeitpunkt der Abgabe des Mieterhöhungsverlangens, im Außenverhältnis zu tragen hat (BGH NJW 08, 848; 07, 2626). Der auf die Wohnung tatsächlich entfallende Betriebskostenanteil ist der zuletzt feststellbare Betriebskostenanteil (BGH NJW 07, 2626 [B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Materielle Mängel.

Rn 15 Ein materieller Mangel berührt die Wirksamkeit der Mieterhöhungserklärung nicht. Zieht der Vermieter zB keinen oder einen zu geringen Betrag für die durch die Modernisierungsmaßnahmen ersparten Erhaltungsaufwendungen ab (Rn 8), soll ein derartiger materieller Mangel vorliegen (BGH ZMR 20, 795 Rz 27; NZM 18, 948 Rz 3). Entsprechendes gilt, wenn eine nachhaltige Einsparu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536d wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Folgen eines vertraglichen Ausschlusses der Rechte des Mieters wegen Sach- oder Rechtsmängeln der Mietsache, deren Vorliegen der Vermieter arglistig verschwiegen hat. Als Teil des allgemeinen Mietrechts gilt § 536d für sämtliche Mietverhältnisse und über § 581 II auch für Pachtverhältnisse. B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Späterer als der in § 558b genannte Zeitpunkt.

Rn 5 Begehrt der Vermieter die Mieterhöhung erst zu einem späteren als dem in § 558b genannten Zeitpunkt (§ 558b Rn 1), bleibt dem Mieter bis unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Eintritts der Mieterhöhung die Möglichkeit offen, sich von dem Mietverhältnis durch außerordentliche Kündigung zum Ende des übernächsten Monats zu lösen (BGH NJW 13, 3641 [BGH 25.09.2013 - VIII ZR 280/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Parteien keine Rechtswahl gemäß Artikel 3 getroffen haben, bestimmt sich das auf den Vertrag anzuwendende Recht unbeschadet der Artikel 5 bis 8 wie folgt:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 141 Zur Erfüllung seiner Erhaltungspflichten ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache und ihre Teile auf evtl Schäden oder Gefahrenquellen regelmäßig zu überprüfen (BGH ZMR 69, 271; Saarbr NJW 93, 3077), sofern sie sich nicht, wie zB der Gasherd, in der Obhut des Mieters befinden (BGH ZMR 69, 271). Zu prüfen sind va einem Verschleiß unterliegende Einrichtungen, idR i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundsatz (§ 559 IIIa 1).

Rn 17 Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach § 559 I darf sich gem. § 559 IIIa 1 die monatliche Miete innerhalb von 6 Jahren – gerechnet vom Wirkungszeitpunkt (Herlitz jurisPR-MietR 4/19) der letzten Mieterhöhung nach § 559 I und von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen – nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Die Wohnfläche ist nach der WoFlV zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Neue Betriebskosten (Mehrbelastungsklausel).

Rn 30 Die Mietvertragsparteien können bei Abschluss des Mietvertrags (BGH NJW 06, 3558 Rz 11; Riecke WuM 21, 10, 15) oder aktuell vereinbaren, dass der Mieter (auch) ›neue‹ Betriebskosten (= Betriebskosten, die erst nach Vertragsschluss entstehen oder durch öffentliche Abgaben neu eingeführt werden), etwa die Kosten einer Sach- und Haftpflichtversicherung, tragen soll (›Mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäftsraummietverhältnisse.

Rn 21 Die Vorschriften über die Erhöhung und Herabsetzung einer Betriebskostenpauschale sind auf die Geschäftsraummiete nicht analog anzuwenden (Schmid GE 01, 1028). Hier besteht grds Vertragsfreiheit (Ddorf NZM 16, 821 Rz 8). Erhöhungsvereinbarungen sind also zulässig und für eine Erhöhung auch notwendig (Schmid GuT 10, 324, 325). Das in § 560 vorgesehene Verfahren kann (Dd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beispiele nach hM.

Rn 20 §§ 47, 48, 71 GEG, angeordneter Einbau von Kaltwasserzählern (BGH NJW 09, 839 [BGH 17.12.2008 - VIII ZR 41/08; VIII ZR 84/08] Rz 15), der Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. BGH NJW 15, 2487 [BGH 17.06.2015 - VIII ZR 290/14] Rz 11), angeordnete Auswechslung von Heizkörperventilen (LG Berlin ZMR 86, 444), die angeordnete Installation für Probenahmestellen aufgrund der Tri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 13 ›Art‹ (Rn 10) und ›voraussichtlicher Umfang‹ (Rn 11) sind nur in ihren jew wesentlichen Zügen anzugeben. Dies gilt im Ergebnis nur für den Umfang, nicht aber für die Art: diese kann nur nach Maßgabe des § 555b und damit präzise angegeben werden. Die Einschränkung ›wesentliche Züge‹ streicht heraus, dass an eine Modernisierungsankündigung keine überhöhten Anforderungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt (§ 557b III 2).

Rn 6 Die Erklärung muss gem § 557b III 2 die Änderung des Preisindexes (AG Starnberg IMR 14, 416) und die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben (BGH NZM 18, 82 Rz 9). Maßgeblich ist der Wert bei Abgabe der Erklärung, da nur dieser zu diesem Zeitpunkt bekannt ist (aA BGH NJW-RR 21, 1096 Rz 34). Spätere Änderungen sind unerheblich. Dass der Wert bspw zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion.

Rn 26 Bei der gewerblichen Vermietung von Wohnraum (Begriff § 549 Rn 2) sind neben den in §§ 535 ff enthaltenen Vorschriften die Informationspflichten des § 312a I, III, IV und VI zu beachten (zum Ganzen Gsell WuM 14, 375; speziell zum Widerrufsrecht Hau NZM 15, 435; Rolfs/Möller NJW 17, 3275; Fervers NZM 18, 640). Weiter steht dem Mieter gg den gewerblichen Vermieter bei Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 63 Hat der Vermieter seine Abrechnungspflicht (Rn 40) iSv Rn 52–60 formal erfüllt, werden andere Mängel als ›materiell‹ angesehen und sollen nicht berechtigen, eine erneute Abrechnung zu fordern. Dies überzeugt nicht, da Erfüllung iSv § 362 bei nicht obligationsgemäßer Leistung nicht eintritt (s.a. Rn 61). Außerdem soll der Mieter ›unter dem Gesichtspunkt der inhaltlichen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Regelung des § 576a gilt auch für ordentliche Kündigungen einer Werkmietwohnung während des laufenden Dienst- bzw Arbeitsverhältnisses, wenn das Mietverhältnis bereits länger als 10 Jahre (vgl § 576 I Nr 1) dauert, der Vermieter nach Tod des Mieters von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht gem § 563 IV Gebrauch macht und bei Ablauf eines befristeten Altmietverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Angaben eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558a III).

Rn 34 Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d I), bei dem die Vorschrift des § 558d II eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter nach § 558a III in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützt. Dies dient dazu, das Mieterhöhungsverlangen transparenter zu machen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Widerrufsrecht.

Rn 9 Auch wenn der Mieter Verbraucher (§ 13) und der Vermieter Unternehmer (§ 14) ist, kann dem Mieter bei Fernabsatzverträgen (§ 312c Rn 3) nach hM nicht gem §§ 313 IV, 312c, 312g, 355 ein Widerrufsrecht (§ 312g I) zustehen (BGH NJW 19, 3142 [BGH 24.04.2019 - VIII ZR 62/18] Rz 21; NZM 18, 1011 [BGH 17.10.2018 - VIII ZR 94/17] Rz 13). Auf freiwillige Mieterhöhungsvereinbarun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Umlage.

Rn 12 Der Vermieter kann die erfassten Verbrauche oder die erfassten Verursachungsanteile einerseits zu 100 % umlegen. Andererseits ist er aber auch berechtigt, in gewissem Umfang verbrauchs- oder verursachungsunabhängige Kostenbestandteile in die Umlage einzubeziehen (BGH ZMR 16, 521 Rz 15; NJW 10, 3645 Rz 16). Enthalten verbrauchsabhängige Kosten auch verbrauchsunabhängige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Mängel.

Rn 6 Verstößt eine Kündigung gg § 126, ist sie nach § 125 S 1 nichtig, kann aber natürlich wiederholt werden. Ein Formmangel kann nach § 242 ausnw unbeachtlich sein, wenn der Kündigungsempfänger in Kenntnis der Rechtslage den Kündigenden arglistig davon abgehalten hat, die Schriftform zu wahren, oder wenn er die mündlich ausgesprochene Kündigung schriftlich bestätigt hat, si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Haftung.

Rn 37 Der Vermieter haftet bei schuldhaft unbegründeter Ausübung des Pfandrechts primär aus den §§ 241, 280 ff. Ein Vermieteranwalt handelt pflichtwidrig, wenn er seinen Mandanten bei fortbestehendem Mietverhältnis nicht davon abhält zur Durchsetzung des Vermieterpfandrechts Türschlösser auszutauschen (Kobl NZM 04, 39 [OLG Koblenz 16.10.2003 - 5 U 197/03]). Unabhängig vom Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Wohnungseigentum.

Rn 28 Der Vermieter eines Sonder- oder des gemeinschaftlichen Eigentums muss beachten, dass nicht alle Positionen einer WEG-Abrechnung nach § 28 II 2 WEG auf einen Mieter umgelegt werden können. Zu den nicht umlagefähigen Kosten gehören va die Verwaltungskosten und dem Grunde nach auch Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (§ 1 II Nr. 1 und Nr. 2 BetrKV; s.a. Rn 8). Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 §§ 557–561 gelten für bestehende befristete und unbefristete Mietverträge über Wohnraum (§ 535 Rn 12). Für Mischmietverhältnisse ist zu fragen, wo der Schwerpunkt liegt (iE § 535 Rn 14, § 549 Rn 2). Auf Mietverhältnisse über die in § 549 II, III genannten Wohnungen sind §§ 557–561 nicht anwendbar. Der Vermieter im preisgebundenen Wohnraum kann die Miete nach §§ 557 ff e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Miet- Leihvertrag/Werkvertrag.

Rn 23 Beim Miet- oder Leihvertrag schuldet der Leistungsverpflichtete die Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Werkvertragsrecht findet allerdings uU dort Anwendung, wo die Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung von weiteren, erfolgsbezogenen Vertragspflichten überlagert ist (zB beim Beförderungsvertrag, Zurverfügungstellung eines Sitzplatzes beim Theaterbesuch; s.a. Rn 1; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Werkförderungsvertrag und Wohnungsbelegungsrechte (werksfremder) Wohnungen.

Rn 6 Während der Dauer eines Werkförderungsvertrages (Darlehen mit werkvertraglichen Elementen, kein Mietvertrag, BGH NJW 81, 1377 [BGH 11.02.1981 - VIII ZR 323/79]; Bruns NZM 14, 537) kann der vom Arbeitgeber personenverschiedene Vermieter nur mit Genehmigung des Arbeitgebers die Werkwohnung kündigen. Andererseits muss er die Wohnung grds kündigen, wenn der Arbeitgeber dies...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Ersatzpflichtiger.

Rn 8 Ersatzpflichtig ist nach § 836 I, III der Eigenbesitzer des Grundstücks (zB Vermieter oder Verpächter) und zugleich des fraglichen Gebäudes oder Werkes (sonst greift der vorrangige § 837, BGH NJW 77, 1392, 1393 [BGH 29.03.1977 - VI ZR 64/76]). Gem § 836 II haftet auch der frühere Eigenbesitzer, wenn der Einsturz oder die Ablösung innerhalb eines Jahres nach Beendigung s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nicht vertreten.

Rn 136 Der Einwendungsausschluss tritt nicht ein, wenn der Mieter die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten hat. Der Mieter hat den Ablauf der Einwendungsfrist nicht zu vertreten, wenn der Vermieter ihm innerhalb dieser Frist nicht die Ausübung seiner Kontrollrechte (dazu Rn 52) ermöglicht. Rn 137 Das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen – etwa des Mietervereins (dazu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Normzweck, Rechtsfolgen.

Rn 2 Die Neufassung des vormaligen § 570b wurde (BTDrs 12/3254, 40) im Wesentlichen damit begründet, dass eine Ausweitung des Vorkaufsrechts zum Schutz auch der Mieter im freifinanzierten Wohnungsbau erforderlich sei (vgl Flomm Hambg GE 93, 321). Die Regelung sollte die Tendenz verstärken, dass der verkaufsbereite Vermieter die Eigentumswohnung in erster Linie seinem Mieter ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Voraussichtlich.

Rn 12 Der Begriff ›voraussichtlich‹ meint eine Prognose; es geht um eine Wahrscheinlichkeit aufgrund des Wissens zum Zeitpunkt der Modernisierungsankündigung. Um die Wahrscheinlichkeit plausibel zu machen, kann es notwendig sein, dass aktiv die Planungen mitgeteilt werden, wie sie sich dem Vermieter zum Zeitpunkt der Modernisierungsankündigung darstellen, und die Tatsachen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsinhalt.

Rn 1 § 1006 ist nur anwendbar für bewegliche Sachen und Tiere (§ 90a), für Immobilien gilt allein § 891; bei Schuldurkunden (vgl § 952 I 1), Wertpapieren und dem Kfz-Brief (jetzt: Zulassungsbescheinigung Teil II) als in der Praxis häufigstem Fall greift die Bestimmung ebenfalls nicht: Eine widerlegliche Vermutung greift laut BGH für ein Eigentumsrecht zu Gunsten des unmittel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Der neue Zeitmietvertrag.

Rn 1 § 575 enthält nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag (Caspers ZAP 19, 21). Der einfache Zeitmietvertrag wurde abgeschafft (zur Kompensation vgl Gather DWW 11, 204), die Fortgeltung alter einfacher Zeitmietverträge allerdings belassen (Art 229 § 3 III EGBGB). Vermieter und Mieter sollen ab 1.9.01 von Beginn des Mietverhältnisses an Klarheit über Dauer und Ablauf der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ablösung, Übertragung und Untergang.

Rn 8 Die §§ 1249–1256 sind anwendbar, soweit nicht Sonderregelungen zB § 441 HGB, Ausn enthalten, § 1253 allerdings nur bei Besitzpfandrechten (RGZ 134, 116, 120; BGHZ 87, 274, 280; Ddorf MDR 89, 546; aA auch bei besitzlosen vom Gläubiger in Besitz genommenen Pfandsachen MüKo/Damrau Rz 8). Bei Herausgabe einer vom Vermieter in Besitz genommenen Pfandsache kann aber Aufhebung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Regelungsinhalt.

Rn 22 Die Entscheidung nach § 1361b hat immer nur vorläufigen Charakter für die Dauer des Getrenntlebens. Eine weitergehende Regelung, etwa die endgültige Zuweisung der Ehewohnung oder eine Umgestaltung der vertraglichen Grundlagen scheidet selbst dann aus, wenn ein Ehegatte kein Interesse an der Nutzung mehr hat (Zweibr FamRZ 90, 55; Hamm FamRZ 85, 706), oder wenn beide Ehe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Härteeinwand (§§ 559c I 3, 559 IV 1).

Rn 12 Der Mieter kann im vereinfachten Verfahren keine Härte iSv § 559 IV 1 einwenden (§ 559c I 3), es sei denn, eine Modernisierungsmaßnahme auch die Voraussetzungen des § 555b Nr 1 oder Nr 1a erfüllt und mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude durchgeführt wurde. Sind die aufgewendeten Kosten doch höher als 10.00...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Mieterhöhung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erklären. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erhöhung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erläutert wird. 3 § 555c Absatz 3 gilt entsprechend. (2) 1Der Mieter schuldet die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 558e ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden (dazu Stöver WUM 02, 65 ff) und ohne gesetzliches Vorbild (BTDrs 14/4553, 58). Er ist eine Hilfsnorm und definiert legal, was eine Mietdatenbank ist. Seine Bedeutung folgt aus § 558a II Nr 2: Danach kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens auf die Auskunft aus einer Mie...mehr