Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 21 Für die Voraussetzungen des Erhöhungsrechtes – va die Durchführung einer Modernisierung iSv § 559 – trifft den Vermieter die Beweislast (BGH NZM 22, 795 [BGH 20.07.2022 - VIII ZR 361/21] Rz 49).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Verjährung der Ansprüche des Mieters.

Rn 16 Die Verjährung beginnt erst mit der rechtlichen, nicht faktischen Beendigung des Mietverhältnisses, dh im Fall der fristlosen Kündigung ab deren Wirksamkeit (Hamm WuM 96, 474 [OLG Hamm 19.04.1996 - 33 U 63/95], zur Zwischenvermietung vgl Brandbg v 14.3.07, 3 U 54/06 nv), und zwar auch dann, wenn eine Räumungsfrist gewährt wird. Andererseits beginnt sie nicht zu laufen,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Rn 11 Zum Begriff und der Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete s § 558 Rn 8 ff. Ist die Vergleichsmiete eine Spanne, kann der Vermieter jeden Wert innerhalb der Spanne verlangen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 8 Für sein Rückgewährverlangen muss der Mieter lediglich beweisen, dass er die Sicherheit an den Veräußerer oder den Erwerber geleistet hat (BGH ZMR 06, 348 für Altfall). Die Voraussetzungen eines Wiederauffüllungsanspruchs hat der Vermieter zu beweisen. Verlangt der Erwerber eine Sicherheitsleistung, muss er die Verpflichtung des Mieters aus dem Mietvertrag beweisen. Für...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wegnahmerecht.

Rn 51 Aus § 539 II steht dem Mieter zB hinsichtlich der Wallbox bzw der Ladesäule idR ein Wegnahmerecht zu. Das gilt selbst dann, wenn diese Gegenstände fest mit dem Gebäude verbunden sind, da sie im Zweifel nur Scheinbestandteile (§ 95) sind. Nach § 552 kann der Vermieter die Ausübung des Wegnahmerechts nach § 552 I durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung abwenden, e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorkaufsverpflichteter.

Rn 7 Vorkaufsverpflichteter ist der Veräußerer/Verkäufer des Wohnungseigentums – Teileigentum genügt nicht –, der aber nicht mit dem Vermieter personenidentisch sein muss. Dies gilt auch bei Zwangsverwaltung (BGH ZMR 09, 349).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Verletzungshandlung.

Rn 10 Die Verletzungshandlung muss über das zu duldende Verhalten (BGH NZM 09, 658 [BGH 14.07.2009 - VIII ZR 165/08]) hinausgehen, aber nicht das Maß der Pflichtverletzung erreichen, das zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, sind deren Voraussetzungen (§ 543) aber erfüllt, kann auch – hilfsweise – eine fristgemäße ordentliche Kündigung erklärt werden; s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Vereinbarung.

Rn 20 Der Vermieter kann Vorauszahlungen nur dann verlangen, wenn dies vereinbart ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Allgemein zugänglich.

Rn 26 ›Allgemein zugänglich‹ sind grds sämtliche Tatsachen (Rn 24), bei denen der Vermieter keinen exklusiven Wissensvorsprung hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ausscheiden des (Zwischen-)Mieters.

Rn 10 Mit der Beendigung des Hauptmietverhältnisses scheidet der Mieter zeitgleich kraft Gesetzes als Vermieter aus dem Untermietverhältnis aus.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Dritter als Vertragspartei.

Rn 36 Der Hauptvertrag muss mit einem Dritten geschlossen werden. Der Dritte ist dabei insb vom Makler abzugrenzen. Ein Eigengeschäft des Maklers mit dem Auftraggeber reicht als Hauptvertrag zum Entstehen des Vergütungsanspruchs nicht aus (BGHZ 112, 240; Hambg ZMR 20, 250). Der Nachweismakler gibt in solchen Fällen lediglich ein eigenes Vertragsangebot ab und weist keine Gel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 559e ist anwendbar, wenn der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nr 1a durchgeführt hat (dazu § 555b Rn 9a). Ob zB Endenergie eingespart wird, ist unerheblich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 8 Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen iSd § 555b durchgeführt, darf nach § 556e II die nach § 556d I zulässige Miete überschritten werden. Handelt es sich um eine ›umfassende‹ Modernisierung, ist § 556f S 2 anwendbar (vgl Siegmund MietRB 20, 121, 126).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. 2Die Frist beginntmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Zeitpunkt der Belegeinsicht.

Rn 157 Die Zeit ist zwischen den Parteien (ihren Vertretern) zu vereinbaren. Kommt keine Vereinbarung zustande, soll der Mieter berechtigt sein, den Vermieter (Verwalter) nach einer Ankündigung ohne Abrede aufzusuchen (LG Berlin ZMR 19, 865).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausnahme.

Rn 35 Bei Gebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt (§ 2 HeizkostenV), und im Falle des § 11 I HeizkostenV ist eine Inklusiv- oder Teilinklusivmiete (§ 535 Rn 176) zulässig. Soll der Mieter in diesem Falle dennoch die Heiz- und Warmwasserkosten ganz oder tw tragen, bedarf es dann ausnw einer Umlegungsvereinbarung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die zulasten des Mieters nicht abdingbare (§ 574b III) Norm entspricht § 556a V, VI aF ohne inhaltliche Änderungen. Sie regelt die Formalien des mieterseitigen Kündigungswiderspruchs. Die Form erfüllt Beweisfunktion und soll leichtfertige Widersprüche verhindern, während die Frist dem Vermieter Klarheit verschaffen soll, ob der gekündigte Mieter räumen wird.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vorschuss (§ 555a III 2).

Rn 21 Auf Verlangen hat der Vermieter ›Vorschuss‹ – idR eine Sicherheitsleistung, ggf aber auch zB Kosten für Abdeckmaterial – zu leisten. Die Duldungspflicht kann von der Vorschussleistung abhängig gemacht werden, § 273 I.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Erste Vermietung.

Rn 10 Die ›erste‹ Vermietung ist die, nachdem die umfassende Modernisierung beendet worden ist. Ob die Mietsache während der Modernisierung vermietet war, ist unerheblich. Unerheblich ist auch, dass der Vermieter die Mietsache nach der Modernisierung selbst genutzt hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wohnungseigentum.

Rn 8 Der vermietende WEigtümer als Sondereigentümer oder der Vermieter des gemE können mit einem Mieter vereinbaren, dass dieser die Betriebskosten zu tragen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf eine Vereinbarung, durch die die Rechte des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er den Mangel arglistig verschwiegen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter hat für seine Forderungen aus dem Mietverhältnis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters. 2Es erstreckt sich nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen. (2) Für künftige Entschädigungsforderungen und für die Miete für eine spätere Zeit als das laufende und das folgende Mietjahr kann das Pfandrecht nicht geltend gemacht werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Grenzen.

Rn 11 Obergrenze für die verlangte Vertragsanpassung ist die ortsübliche Vergleichsmiete (BGH NJW 10, 1663 [BGH 24.03.2010 - VIII ZR 160/09] Rz 22; WuM 10, 384). Verlangt der Vermieter mit dem Erhöhungsverlangen weitere Vertragsänderungen, ist das Verlangen nach hM insgesamt unwirksam (Hambg NJW 83, 580; LG Berlin GE 07, 986, 987; da man Erklärungen zusammenfassen kann, ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wohnraummiete gem § 549 I.

Rn 2 Nach I gelten die §§ 549–574a für alle Wohnraummietverhältnisse, sofern nicht besondere Vorschriften, inbes die Ausnahmetatbestände der II u III greifen. Bei der Einordnung kommt es nicht auf die gewählte Vertragsbezeichnung als ›Wohnraummietvertrag‹, sondern auf den vertraglichen Nutzungszweck an (BGH NJW 20, 331; KG IMR 23, 395 – Mietvertrag mit Träger der Wohlfahrtsp...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 19 Den Mieter trifft die Beweislast für alle Tatsachen, die ihn ganz oder tw von der Entrichtung der Miete befreien (MüKo/ Bieber § 537 Rz 18). Der Vermieter hat zu beweisen, dass er erfüllungsbereit ist und den Gebrauch gewähren kann (Schmid/Harz/Stangl § 537 Rz 40).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Beruft sich der Erwerber wegen Kenntnis des Mieters von dem Eigentumsübergang auf die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts zwischen Mieter und Vermieter, so trifft ihn die Beweislast für die Kenntnis des Mieters von dem Eigentumsübergang (LG Berlin GE 96, 927).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren. (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren. (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter mit dem Recht eines Dritten belastet, so sind die §§ 566 bis 566e entsprechend anzuwenden, wenn durch die Ausübung des Rechts dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch entzogen wird. 2Wird der Mieter durch die Ausübung des Rechts in dem vertragsgemäßen Gebrauch beschränkt, so ist der Dritte dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete verfügt, die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt, so ist die Verfügung wirksam, soweit sie sich auf die Miete für den zur Zeit des Eigentumsübergangs laufenden Kalendermonat bezieht. 2Geht das Eigentum nach dem 15. Tag des Monats über, so ist die Verfügung auch wirksam, soweit sie sich auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 7 Der Mieter muss fehlendes Verschulden bei der verspäteten Rückgabe sowie die Umstände, die seine Schadensersatzpflicht aus Billigkeitsgründen einschränken oder ausschließen, beweisen. Der Vermieter muss die Höhe des weiteren Schadens beweisen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Parteien kraft Amtes.

a) Zwangsverwalter. Rn 85 Vermieter kann im Laufe des Mietvertrags nach § 152 II ZVG ein Zwangsverwalter werden – oder es von Anfang an sein. Der Zwangsverwalter ist in allen Fällen, in denen Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis berührt sind, wie ein Vermieter zu behandeln (BGH ZMR 19, 3333 Rz 16); dies gilt auch im Hinblick auf die Kautionsvereinbarung und selbst dann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. (2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Aufwendungsersatzanspruch gem § 536a II.

Rn 10 Voraussetzung des Aufwendungsersatzanspruchs ist gem II Nr 1 ebenso wie in I Alt 3, dass sich der Vermieter mit der Mängelbeseitigung in Verzug (s Rn 6) befindet. Gem II Nr 2 muss die umgehende Mängelbeseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig sein. Erfasst sind daher nur Maßnahmen, die keinen Aufschub dulden (BTDrs 14/4553, 41), wie etwa d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 25 Soweit der Vermieter ein mangelhaftes Mieterhöhungsverlangen abgegeben hat, kann er es im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Ist der Klage kein Mieterhöhungsverlangen vorausgegangen oder ist die Klagefrist bereits verstrichen, ist § 558b III unanwendbar (LG Berlin ZMR 21, 311; LG Duisburg WuM 05, 457).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 14 § 556g Ia ist anwendbar, wenn sich der Vermieter auf eine von § 556d I abweichende und nach § 556e oder § 556f zulässige Miete beruft (s.a. Schuldt ZRP 18, 222, 223).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigungsberechtigte.

Rn 3 Die Kündigung kann sowohl durch den Erben (Zwißler ZErb 19, 255) als auch durch den Vermieter erfolgen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Gründe des Widerspruchs, § 574b I 2.

Rn 4 Der Vermieter hat keinen Anspruch auf eine Begründung des Widerspruchs oder eine Auskunft über die Gründe des Mieters. Ein mittelbarer Zwang zur Begründung durch den Mieter ergibt sich allerdings aus der Kostennorm des § 93b II ZPO.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Teilt der Vermieter dem Mieter mit, dass er das Eigentum an dem vermieteten Wohnraum auf einen Dritten übertragen hat, so muss er in Ansehung der Mietforderung dem Mieter gegenüber die mitgeteilte Übertragung gegen sich gelten lassen, auch wenn sie nicht erfolgt oder nicht wirksam ist. (2) Die Mitteilung kann nur mit Zustimmung desjenigen zurückgenommen werden, der als d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 3 Haben die Mietvertragsparteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart (§ 556 Rn 13), so ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Betriebsbedarf bei Werkmietwohnungen (Nr 3).

Rn 12 Der Vermieter muss die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten wollen. Vorbild war hier § 564c II 1 Nr 2 Buchst c aF. Die Neuregelung lässt es zu, dass die Wohnung auch an einen Nicht-Werksangehörigen befristet/vorübergehend vermietet werden kann, wenn sie nach Fristablauf an Werksangehörige vermietet werden soll (vgl BTDrs 14/4553, 70).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Nebenleistungen (Beheizung; Versorgungsleistungen).

Rn 126 Jedenfalls im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet der Vermieter idR als Teil seiner Überlassungs- und Erhaltungspflicht die Beheizung der Mietsache sowie die Versorgung der Mietsache mit Wasser, Strom und Gas. a) Beheizung. Rn 127 Der Vermieter im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet grds die Beheizung der Mietsache (BGH NJW-RR 18, 1285 [BGH 22.08.2018 - VIII ZR 99/17] R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschlussgründe, I 2.

Rn 8 Anspruch auf Erlaubniserteilung besteht nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde, die Wohnung nur ›Rückzugsort‹ des Hauptmieters sein soll (LG Berlin WuM 17, 263) oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann. Zu Risiken vgl Heilmann NJW 16, 74 ff. 1. Wichtiger Grund in der Person des D...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Prozess.

Rn 30 Im Prozess muss der Mieter gem § 22 AGG nur Hilfstatsachen (Indizien) beweisen, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes vermuten lassen. Der Vermieter trägt dann die Beweislast dafür, dass er nicht gg die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung verstoßen hat; ferner dafür, dass eine Ausn (s Rn 28) vorgelegen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Wirkungen.

Rn 33 Solange anzurechnen ist, kann der Vermieter die nach § 558 I–IV geschuldete Miete nur bis zu dem Betrag erhöhen, der sich nach Abzug der Zinsverbilligung von der ortüblichen Vergleichsmiete ergibt (BGH NJW 09, 1737 [BGH 01.04.2009 - VIII ZR 179/08] Rz 14).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. 2In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unbilligkeit.

Rn 34 Der Vermieter kann im Einzelfall verpflichtet sein, einem Verlangen des Mieters auf eine Vertragsänderung dahingehend zuzustimmen, den nach Verbrauch zu berechnenden Teil der Kosten zukünftig auf das gesetzliche Mindestmaß von 50 % abzusenken, bspw um die Fixkosten bei hohen Leerständen angemessen zu verteilen (BGH ZMR 15, 284 Rz 24; allgemein Rn 5 und Rn 6 und Rn 31).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Untermiete.

Rn 7 Im Verhältnis zwischen Haupt- und Untermieter gilt § 556 in gleicher Weise wie zwischen Haupt- und Vermieter. Eine Bindung des Untermieters an die Abrechnung des Hauptvermieters besteht nicht. Eine solche Bindung kann wegen § 556 III, IV auch nicht vereinbart werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Keine Verpflichtung.

Rn 33 Die Parteien sind zu einer Anpassungserklärung berechtigt, nicht aber verpflichtet. Der Mieter kann deshalb ggü einer Nachzahlung aus einer Abrechnung nicht einwenden, der Vermieter habe von der Möglichkeit einer Anpassungserklärung keinen Gebrauch gemacht (LG Berlin GE 17, 297).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vermieterinteressen.

Rn 9 Abzuwägende Vermieterinteressen sind va die beabsichtigte bessere wirtschaftliche Nutzung der Mietsache, die Verbesserung der Vermietungschancen, eine mögliche Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel (vgl LG Mönchengladbach ZMR 07, 402), steuerliche Vorteile, Versicherungsschutz (LG Halle/Saale ZMR 14, 986, 987), günstige Darlehen oder auch Mieterinteressen, wenn der ...mehr