Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolge.

Rn 7 Der Mieter hat bei Vorliegen aller og Voraussetzungen gg den Vermieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung des Wohnraums an den Dritten (zum Streitwert LG Berlin WuM 16, 232) unabhängig vom Ergebnis einer Interessenabwägung zwischen den Belangen des Mieters und denjenigen des Vermieters. Vermieterbelange werden nur unter dem Gesichtspunkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge: Wiedereinräumung des unmittelbaren Besitzes.

Rn 6 Der Rückgabeanspruch des Vermieters gem I ist spiegelbildlich zu § 535 I 2 auf die Wiedereinräumung des unmittelbaren Besitzes gerichtet (BGH NJW 88, 2665 [BGH 11.05.1988 - VIII ZR 96/87]). Die Rückgabe der Mietsache ist bei beweglichen Sachen Bringschuld (Erman/Jendrek § 546 Rz 9; Grüneberg/Weidenkaff § 546 Rz 10). Bei Nichterfüllung der Rückgabepflicht kann der Vermie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Familienangehörige.

Rn 159 Der Mieter braucht für die Aufnahme von nächsten Familienangehörigen, von zum Haushalt gehörenden Bediensteten und von Personen, die er zu seiner Pflege benötigt, grds keiner Erlaubnis des Vermieters; diese Personen sind nicht Dritte iSd § 540 I (BGH NJW 91, 1750, 1751; BayObLG ZMR 98, 23, 24). Wo für Familienangehörige im Einzelnen die Grenze zu ziehen ist, ist nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonstige Erlöschensgründe.

Rn 6 Das Vermieterpfandrecht erlischt insb auch in folgenden Fällen: Aufhebung des Pfandrechts (§§ 1257, 1255, 305) durch Vertrag oder einseitigen Verzicht des Vermieters (BGH ZMR 14, 709; AG Hamb-St. Georg ZMR 14, 546 bejaht Holschuld), gutgläubiger lastenfreier Erwerb eines Dritten unter den Voraussetzungen des § 936. Zu Lasten des Erwerbers wird allerdings regelmäßig von ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Einzelfälle.

Rn 41 Vielfach wird von der Rspr im Weg ergänzender Vertragsauslegung ein (stillschweigender) Haftungsverzicht angenommen, wenn der Geschädigte billigerweise das Risiko hätte versichern können (BGH NJW 79, 414, 415 [BGH 14.11.1978 - VI ZR 178/77] für Beschränkung der Haftung ggü Mitfahrer; Hamm NJW-RR 00, 1047 für Vollkaskoversicherung bei Ersatzfahrzeug; Wessel VersR 11, 56...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schadensminderungspflicht.

Rn 6 Den Vermieter trifft grds keine Pflicht zur anderweitigen Verwertung der Sache während der Gebrauchshinderung des Mieters (Schmid DWW 09, 203). Eine Schadensminderungspflicht des Vermieters besteht nicht, da § 254 an einen Schadensersatzanspruch anknüpft, nicht aber an einen Erfüllungsanspruch, der hier gegeben ist (BGH NJW 07, 2177 = ZMR 07, 601). Der BGH (NJW 08, 1148...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fälligkeit.

Rn 190 Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (Rn 22) können die Parteien für die Miete jeden Zeitpunkt als Fälligkeitszeitpunkt bestimmen, bei der Vermietung vom Reißbrett auch Bezugsfertigkeit (Ddorf ZMR 95, 466, 467) oder Fertigstellung (KG ZMR 05, 946, 947) jew iSv § 3 II 2 Nr 2 MaBV. Meist wird nach § 163 aufschiebend befristet zum Anfangstermin des jeweiligen Zeitraum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Geregelt werden die Rechtsbeziehungen (Schürmann AnwZert ErbR 10/2015 Anm 2) zwischen den Erben des Mieters, den das Mietverhältnis fortsetzenden oder in dieses eintretenden Personen sowie dem Vermieter; früher §§ 569a II 5, III, IV sowie § 569b 2 aF. Hierbei werden ausnw gleichgestellt die nicht ehelich Zusammenlebenden sowie nicht registrierten Lebenspartner mit den e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 24 Werden durch vertragswidrigen Gebrauch des Mieters Schäden am Mietobjekt (Anbohren der Glasleisten, AG Witten ZMR 18, 679) verursacht, ist der Mieter – unabhängig davon, ob ihm wirksam Schönheitsreparaturen überbürdet wurden – zum Schadensersatz verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung (§§ 280 ff) bezogen auf die Obhutspflichten (BGH ZMR 17, 236) bzw w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Gesetzliches Verbot (§ 134).

Rn 23 Gesetzliche Verbote, die sich an beide Parteien richten (vgl § 134 Rn 20), können bei einem Verstoß zur Nichtigkeit des Maklervertrags führen. Besondere Bedeutung erlangen insoweit gesetzliche Vermittlungsverbote. Ein solches Verbot besteht für die Vermittlung von Adoptionen (§ 5 AdVermiG). Die Vermittlung ist Sache der zuständigen Stellen. Das Verbot gilt auch für die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich des § 566.

Rn 2 § 566 gilt (vgl § 578) sowohl für Wohnraummietverhältnisse als auch für Mietverhältnisse über Grundstücke ua Räume (Weber NZM 24, 169 auch zu Fehlvorstellungen). § 566 erstreckt sich sowohl auf bestehende Miet- oder Pachtverhältnisse als auch auf genossenschaftliche Dauernutzungsverträge (vgl Streyl NZM 10, 343). Analog gilt die Regelung des § 566 für Erbbaurechte, Nieß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1227 BGB – Schutz des Pfandrechts.

Gesetzestext Wird das Recht des Pfandgläubigers beeinträchtigt, so finden auf die Ansprüche des Pfandgläubigers die für die Ansprüche aus dem Eigentum geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung. Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Pfandgläubiger Schutz gg Beeinträchtigungen seines dinglichen Rechts. Rn 2 Der Pfandgläubiger kann entspr §§ 985, 986 von jedem unberechtigten Besi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Inhaltliche Anforderungen.

Rn 32 Es genügen 3 zum Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens (LG Berlin ZMR 21, 41) vermietete Vergleichswohnungen, die nicht vom preisfreien Wohnungsmarkt stammen müssen (BGH NJW-RR 20, 334 [BGH 18.12.2019 - VIII ZR 236/18], Rz 17). Es können auch mehr sein, wenigstens 3 müssen die Erklärung aber stützen (BGH NZM 12, 415 Rz 12). Wenn im Erhöhungsverlangen weiter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 2 § 545 ist abdingbar; auch im Wohnraummietrecht durch AGB im Mietvertrag (Dresd IMR 17, 317; BGH NJW 91, 1750). Ob die bloße Nennung der Vorschrift ausreicht, ist str (so Schlesw NJW 95, 2858; aA Rostock ZMR 06, 692). Bei vertraglichem Ausschluss von § 545 bleibt eine stillschweigende Vertragsverlängerung gleichwohl möglich (Dresd NZM 22, 911 [OLG Dresden 10.08.2022 - 5 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 11. Vom Mieter verursachte Schäden.

Rn 151 Die Pflicht des Vermieters, die Mietsache zu erhalten, entfällt grds, wenn der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat. Dies gilt aber nicht, wenn eine für den Schaden eintrittspflichtige Versicherung, zB eine Wohngebäudeversicherung besteht, deren Kosten auf den Mieter umgelegt oder übertragen worden sind. In diesem Fall ist der Vermieter grds gehalten, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Zustimmungspflicht.

Rn 162 Die Parteien können eine Zustimmungspflicht vereinbaren (BGH NJW 08, 218 Rz 14). Ob der Vermieter die Zustimmung erteilt, steht grds in seinem Ermessen (LG Krefeld ZMR 07, 375; LG Karlsruhe NZM 02, 246). Eine Klausel, welche die Tierhaltung (mit Ausn von Kleintieren) von einer in das freie Ermessen gestellten Erlaubnis abhängig macht, ist allerdings unzulässig (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausnahme.

Rn 73 Etwas anderes gilt nach hM gem §§ 315, 316, wenn – wofür der Mieter die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH WuM 17, 399 Rz 20; NJW 07, 211 [BGH 25.10.2006 - VIII ZR 251/05] Rz 16) – durch die gewerbliche Nutzung ›erhebliche‹ Mehrkosten (pro Quadratmeter) entstehen (BGH WuM 17, 399 [BGH 10.05.2017 - VIII ZR 79/16] Rz 20; NZM 11, 118 [BGH 13.10.2010 - VIII ZR 46/10] Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (4) Beispiele.

Rn 53 Zu den Verkehrspflichten gehören va das Schneeräumen (Kobl NJW 08, 1331) und die Beseitigung von Eis oder von nassen Blättern. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht ist das Vorliegen einer allgemeinen Glätte und nicht nur das Vorhandensein einzelner Glättestellen (BGH NJW 12, 2727 Rz 6). Ist eine Streupflicht gegeben, richten sich Inhalt und Umfang nach den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen der Ausübung des Abwendungsrechts.

Rn 9 Die Mietereinbauten/Mietereinrichtungen werden oder bleiben endgültig Vermietereigentum bei gleichzeitigem Erlöschen des Wiederaneignungsrechts des Mieters. Ein begründeter Anspruch des Mieters auf Entschädigung verjährt innerhalb der kurzen Frist des § 548 (LG Mannheim WuM 86, 279). Danach entsteht ein dauerndes Besitzrecht des Vermieters. Die materiell-rechtlichen Wir...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Ablehnungsrecht, Abs 3.

Rn 24 Den eingetretenen Personen steht nach III ein Ablehnungsecht zu (Butenberg ZMR 15, 192; Flatow NZM 22, 601). Die Ablehnung muss dem Vermieter zugehen (§ 130 ff). Die bedingungsfeindliche Erklärung ist formlos wirksam. Jeder Eingetretene kann die Erklärung für sich abgeben (§ 563 III 3). Bei Geschäftsunfähigkeit oder beschränkter Geschäftsfähigkeit hat die Ablehnungserk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Die Zustimmungs- ist Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung. Sofern der Vermieter keinen späteren Zeitpunkt bestimmt (BGH ZMR 11, 790 Rz 11), gilt mit Rechtskraft des Urteils, durch das der Mieter zur Zustimmung verpflichtet wird, dessen Zustimmungserklärung gem § 894 ZPO als abgegeben, die erforderliche Vertragsänderung tritt ein (BGH ZMR 11, 790 Rz 8). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines und Textform (§ 557b III 1).

Rn 5 Durch Vereinbarung einer Indexmiete wird die Miete nach § 557b III 1 nicht automatisch geändert. Die Änderung muss vielmehr durch Mieter oder Vermieter durch einseitige, empfangsbedürftige Erklärung in Textform (§ 126b) geltend gemacht werden (LG Berlin NZM 02, 947, 948). Bei mehreren Mietern oder Vermietern ist die Erklärung von allen bzw ggü allen abzugeben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rückzahlung nicht geschuldeter Vorauszahlungen.

Rn 123 Hat der Mieter eine Nachzahlung geleistet, obwohl der Vermieter die Ausschlussfrist von § 556 III 3 versäumt hat, so besteht ein Rückforderungsanspruch nach §§ 812 ff. Dieser ist nicht entspr § 214 II 1 ausgeschlossen, auch wenn die Einwendungsfrist des § 556 III 5 abgelaufen ist (BGH NJW 06, 903 Rz 11). Vorauszahlungen, die bezahlt wurden, ohne dass eine Verpflichtun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz: Erlöschen durch Entfernung vom Grundstück.

Rn 1 Das Vermieterpfandrecht erlischt nach § 562a 1 mit der Entfernung der Sachen vom Grundstück, zB wenn Sachen vom Mieter aus den von ihm angemieteten Räumlichkeiten in an Dritte vermietete Räumlichkeiten auf demselben Grundstück des Vermieters verbracht werden (Burbulla MietRB 23, 173, Bremen ZMR 14, 30). Die gesetzliche Vorschrift ist unabdingbar. Rn 2 Das Pfandrecht erli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigungsform und Inhalt.

Rn 8 Hier ist die Regelung des § 568 zu beachten (Schriftform). Da auf die Kündigung des Vermieters ggü dem Erben des Mieters auch die Sozialklausel (§ 574) anwendbar sein soll, ist der Vermieter auch gehalten gem § 568 II auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 ff rechtzeitig hinzuweisen. Bei einer Erbenmehrheit ist die Kündigung durch a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Zweck.

Rn 1 § 572 will verhindern, dass der Kündigungsschutz für Wohnraummieter durch Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes iSv §§ 346 ff zu Gunsten des Vermieters oder durch Vereinbarung einer auflösenden Bedingung umgangen wird. Rn 2 Die nicht abdingbare Bestimmung gilt für Wohnraummiete, s § 557 Rn 3, nicht für Mietverhältnisse über Geschäftsraum, bei der Miete beweglicher Sachen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Dritte.

Rn 158 Der Mieter ist gem § 540 I 1 ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen (LG Berlin ZMR 18, 935; 18, 930), insb sie weiter zu vermieten (BGH ZMR 04, 100, 102). Eine Gebrauchsüberlassung setzt voraus, dass dem Dritten jedenfalls ein Mitbesitz (§ 854 I) an der Mietsache eingeräumt wird (LG Lübeck ZMR 21, 394...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Umbauten.

Rn 124 Grds ist bei Umbauten des Vermieters, zB dem bloßen Austausch eines Fußbodenbelags ohne Veränderung des darunter liegenden Estrichs und der Geschossdecke, der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen (BGH NJW 14, 685 Rz 20; 13, 2417 Rz 15), wobei Veränderungen der Anschauungen über den vertragsgemäßen Standard oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse im ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verpflichteter.

Rn 124 Im Falle eines Vermieterwechsels ist der frühere Vermieter verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des Wechsels der Abrechnungszeitraum (Rn 42) bereits abgelaufen ist (BGH NZM 07, 441 Rz 13). Dies soll auch für die im Zeitpunkt des Eigentümerwechsels laufende Abrechnungsperiode gelten, wenn der Mieter vor dem Eigentumsübergang ausgezogen ist (BGH NZM 07, 441 [BGH 04.04.2007 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Instandhaltung und Instandsetzung im eigentlichen Sinne.

Rn 3 Der Begriff ›Maßnahme‹ iSv § 555a I ist ein Tun des Vermieters selbst oder auf seine Veranlassung. Das Tun kann ua ein Bauen, Inspizieren, Reinigen, Reparieren, Pflegen, Putzen, Schmieren, Warten sein. Instandhaltung ist Inbegriff der Maßnahmen, die geeignet sind, normale und verbrauchsbedingte Abnutzungserscheinungen zu beseitigen und vor drohenden Schäden zu schützen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausdrücklicher Ausschluss.

Rn 11 Eine ausdrückliche, Mieterhöhungen ausschließende Vereinbarung kann nach § 557 III Hs 2 Alt 1 formfrei im (Formular-)Mietvertrag selbst, aber auch an anderer Stelle geschlossen werden. Eine Ausschlussvereinbarung ist zB anzunehmen, wenn eine Mieterhöhung nur zulässig ist, sofern die geforderte Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen muss (BGH WuM 09, 46...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Gegenstand.

Rn 3 Hierunter zählt man Rechtsgeschäfte wie Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung des Vermieters gg Ansprüche des Mieters, Annahme an Erfüllungsstatt, die der Vermieter einseitig oder durch Vereinbarung mit einem Dritten trifft. Hierzu werden gerechnet: eine mit dem Mieter vereinbarte Mietsenkung sowie die vertragliche Verrechnung von Ansprüchen des Mieters mit künftigen Miet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vorliegen eines mieterseitigen Vertragsstrafeversprechens.

Rn 4 Vertragsstrafe ist iSd §§ 339 ff zu verstehen, wonach der Schuldner eine Leistung für den Fall verspricht, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt. Vertragsstrafeversprechen wurden angenommen für eine Vereinbarung, dass der Mieter sich bei vorzeitiger Vertragsauflösung zur Zahlung eines Pauschalbetrages verpflichtet (AG Berlin-Charlotte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abdingbarkeit (§ 557 IV).

Rn 14 Eine Vereinbarung, die zum Nachteil des Mieters von § 557 I–III abweicht, ist nichtig. Eine Vereinbarung ist idS nachteilig, wenn der Vermieter durch sie eine günstigere Rechtsstellung erhält, als sie ihm in formaler oder materieller Hinsicht das Gesetz einräumt (BGH NZM 20, 322 [BGH 11.12.2019 - VIII ZR 234/18] Rz 16; NJW 09, 2739 [BGH 08.07.2009 - VIII ZR 205/08] Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anwendungsbereich.

Rn 26 § 556a II 1 ist zum einen anwendbar, wenn Betriebskosten, die nach Verbrauch oder Verursachung erfasst werden (§ 556a I 2), künftig entspr Verbrauch oder Verursachung auch umgelegt werden sollen. § 556a II 1 erlaubt zum anderen einen Eingriff in die Mietstruktur (§ 535 Rn 177). Wie sich aus § 556a II 3 ergibt, kann der Vermieter von einer (Teil-)Inklusivmiete – soweit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 568 ergänzt § 542. Die durch ihn angeordnete Schriftform erfüllt in erster Linie eine Warnfunktion. Weitere Zwecke sind Rechtsklarheit und Rechtssicherheit (BayObLG NJW 81, 2197 [BayObLG 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81]; Hamm NJW 82, 452 [BayObLG 24.11.1981 - Allg. Reg. 64/81]). § 568 I gilt für ordentliche, außerordentliche und auch vorzeitige Kündigungen von Mietverhä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fristenplan mit Charakter einer RL oder unverbindlichen Orientierungshilfe (BGH VIII ZB 43/23).

Rn 15 Das LG Hamburg (ZMR 04, 196) verneinte das Vorliegen eines starren Fristenplans bei folgendem Klauselzusatz: ›… Lässt in besonderen Ausnahmefällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung (dieser) Fristen zu oder erfordert der Grad der Abnutzung einer Verkürzung so ist (der Vermieter) auf Antrag (des Mieters) verpflichtet, im anderen Fall aber berechtigt nach billigem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536c wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Mängelanzeigepflicht des Mieters. Die Vorschrift entspricht § 545 aF. Folgen der unterlassenen Mängelanzeige sind ein Schadensersatzanspruch des Vermieters (II 1) sowie Ausschlusstatbestände zum Nachteil des Mieters (II 2). Nach dem Gesetzeszweck ist § 536c Ausfluss der Obhutspflicht des Miet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normzweck.

Rn 1 Schadensersatzansprüche wegen vom Mieter verursachter Schäden sowie trotz Fristsetzung nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen will § 551 sichern, wobei ein Ausgleich zwischen dem Sicherungsinteresse des Vermieters und dem Schutz des Mieters bezweckt ist (gesetzliche Begrenzung der Kautionshöhe). Die Kaution soll den Vermieter auch bei Streit über die Berechtigung vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gemeinsames Auftreten.

Rn 79 Willenserklärungen, zB Kündigungen (BGH NJW 10, 1965 Rz 7; LG Frankfurt/M IMR 18, 412) oder Mieterhöhungserklärungen (s § 558a Rn 4 ff), aber auch das Rückgabeverlangen nach § 546 I (BGH NJW 96, 515), müssen, wenn sich aus dem Mietvertrag nichts anderes ergibt, grds von allen Vermietern ggü allen Mitmietern bzw umgekehrt abgegeben werden (BGH NZM 13, 366 Rz 12; ZMR 05,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (3) Abstrakter Inhalt.

Rn 52 Der Träger muss zur Wahrung der Verkehrspflichten diejenigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger anderer Träger für ausreichend halten darf, um Mieter, deren Angehörige und ggf Dritte vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (BGH NJW 07, 1683 Rz 14). Indes ist nicht jeder Gefahr vorbeugend zu be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Dritter.

Rn 6 Dies ist jede Person, die nicht Mietvertragspartei oder naher Angehöriger (Ehepartner, Lebenspartner iSv § 1 I 1 LPartG, Kinder – LG Berlin WuM 23, 203 – inkl Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder) ist. Für die letzt genannten Personen bedarf der Mieter keiner Erlaubnis. Es muss lediglich die Gebrauchsüberlassung angezeigt werden. Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Beschaffung angemessenen Ersatzraums.

Rn 7 Die Beschaffung des Ersatzwohnraumes (Fleindl WuM 19, 165; BGH ZMR 23, 184; AG Münster WuM 23, 152) muss für den Mieter mehr als nur unbequem oder unangenehm sein, dh die mit einem Wohnungswechsel üblicherweise verbundenen Belastungen sind unbeachtlich (BGH ZMR 19, 668; NZM 20, 276). Die nicht vertraglich abgesicherte Aussage des Vermieters ein langfristiges Mietverhält...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sinn und Zweck.

Rn 2 Die Erläuterungspflicht soll unzumutbare Nachteile verhindern (BGH NJW-RR 23, 371 Rz 12; NZM 22, 795 Rz 17; NJW 15, 934 [BGH 17.12.2014 - VIII ZR 88/13] Rz 27). Der Mieter soll anhand der Erklärung den Grund der Mieterhöhung als ›plausibel‹ nachvollziehen und prüfen können (BGH WuM 23, 610 Rz 12; NZM 23, 33 [BGH 28.09.2022 - VIII ZR 336/21] Rz 20). Nicht ausreichend ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / gg) Pflichtverstöße.

Rn 57 Verletzt der Vermieter schuldhaft Schutz- oder Nebenpflichten, kann der Mieter gem §§ 535, 280 I, 241 II Schadensersatz verlangen (BGH NJW 17, 547 Rz 60; 17, 1104 Rz 11; NJW-RR 14, 840 Rz 15), auch Freihaltung (KG ZMR 11, 711). Das ist zB der Fall bei einem Körper- oder Sachschaden, Vortäuschung von Eigenbedarf (BGH ZMR 21, 211 Rz 13; NJW 15, 2324 Rz 14), einer unberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sachschäden.

Rn 23 Bei Sachschäden ist der Geschädigte grds nicht verpflichtet, die Schadensbeseitigung zeitnah nach dem schädigenden Unfall vorzunehmen, da er sie dann ganz oder tw aus eigenen oder fremden Mitteln vorfinanzieren müsste; das Bestehen einer derartigen Obliegenheit zur zeitnahen Schadensbeseitigung kommt daher nur dann in Betracht, wenn dem Geschädigten im Einzelfall ausnw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die verfassungsrechtlich unbedenkliche (BVerfG WuM 94, 520) zulasten des Mieters nicht abdingbare Norm entspricht weitgehend § 564b IV aF, wobei die Sonderregelung für Dreifamilienhäuser, die bis 1.6.99 ausgebaut wurden, aus Vereinfachungsgründen nicht übernommen wurde. Für Mietverhältnisse, bei denen der Vermieter in seinem Wohn- und Lebensbereich in besonders engem rä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenzverwalter.

Rn 86 Bei Insolvenz des Vermieters ist der Mietvertrag auch der Insolvenzmasse ggü wirksam (§ 108 I InsO). Der Insolvenzverwalter hat die vollständige Vermieterleistung zu erbringen, zB Erhaltungsmaßnahmen unabhängig davon, ob der mangelhafte Zustand vor oder nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist (BGH NJW 03, 472), sofern die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung der I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 11 Die Mietvertragsparteien können vorbehaltlich § 556 I 2 als Umlageschlüssel Verbrauch oder Verursachung vereinbaren (s.a. Rn 26 zu einem Bestimmungsrecht des Vermieters). Der Verbrauch/die Verursachung muss in diesem Fall durch – sofern gesetzlich verlangt – geeichte Messgeräte, zB Zähler oder Waagen, ermittelt werden (BayObLG NZM 05, 609). Als ›Verbrauch‹ idS gelten a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 17 I 2 beinhaltet einen Ausschluss der Erlaubnis zur Vornahme der privilegierten baulichen Veränderungen, und zwar ähnlich wie in §§ 553 I 2, 555d II 1. Abzuwägen sind die (negativen) Folgen der baulichen Veränderung aufseiten des Vermieters gg die (positiven) Folgen derselben Maßnahme für den Mieter. Der vorwiegend dem Interesse des Mieters dienenden Regelung des § 554 I...mehr