Fachbeiträge & Kommentare zu Vermieter

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nicht verlangen konnte (§ 559 II 2).

Rn 12b Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nicht verlangen konnte, sind im Verhältnis zur durchschnittlichen Lebensdauer der betroffenen Anlage, des Bauteils oder der Einrichtung von den Gesamtkosten abzuziehen, wenn sie bereits über einen nicht unerheblichen Zeitraum ihrer Nutzungsdauer (ab-)genutzt worden sind (BGH ZMR 20, 925 Rz 41; aA Schindler NZM 21, 261...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 § 567a setzt einen Mietvertrag (Rn 1) voraus; er schiebt den Wirkungszeitpunkt der Rechtsfolgen der §§ 566, 567 zeitlich nach vorne; Rechtsübergang bzw die Bestellung eines dinglichen Rechts können vor der Überlassung der Mietsache an den Mieter erfolgt sein. Rn 4 Veräußerung und Belastung mit einem Recht. § 567a hat lediglich eine ergänzende Funktion. Es gilt das zu den...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auskunftspflicht nach Abs 2.

Rn 4 Hat ein Dritter, ohne Erbschaftsbesitzer zu sein, Sachen aus dem Nachlass in Besitz genommen, bevor sie der Erbe in Besitz nehmen konnte, ist auch er auskunftspflichtig. Entspr gilt für denjenigen, der aufgrund eines Rechts zum Besitz die Sache eigenmächtig an sich genommen hat oder nur die Möglichkeit einer tatsächlichen Verfügung über den Nachlass erlangt hat, wie zB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Vereinbarungen gem § 566c sind Rechtsgeschäfte zwischen Vermieter und Mieter über die Mietforderung. Dazu gehören insb die Zahlung der Miete, die Stundung der Miete, Erlass der Miete und Aufrechnungsvertrag (LG Berlin GE 08, 1428). § 566c gilt nicht für Fälle der Vertragsänderung wie die dauerhafte Senkung der Miete (vgl BGH NZM 02, 291 noch zu § 574 aF). Zum Mieterdarl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Heizungsanlagen (§ 559 IIIa 3).

Rn 18a Zur Entstehung der Bestimmung s Vor § 555a Rn 6. § 559 IIIa 3 regelt die Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhungen in den Fällen, die Modernisierungen mittels Einbaus oder Aufstellung einer Heizungsanlage (§ 555a Rn 9b) zum Zwecke der Inbetriebnahme in einem Gebäude betreffen und in denen die Voraussetzungen des § 555b Nr 1 oder Nr 1a vorliegen. Der Einbau einer ne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Vermieter kann nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume oder Teile eines Grundstücks ohne ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 kündigen, wenn er die Kündigung auf diese Räume oder Grundstücksteile beschränkt und sie dazu verwenden will,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 2 Der Mieter kann den Mietvertrag gem §§ 569 I 1, 543 fristlos kündigen, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen (Rn 4) Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (daneben besteht ein Kündigungsrecht aus § 543 II Nr 1). Es handelt sich um eine aus sozialpolitischen Erwägungen zu Gunsten des Mieters aufgenommene Vorschrift (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Wirkung.

Rn 10 Der zur Fortsetzung gem § 563a berechtigte überlebende Mitmieter setzt kraft Gesetzes den Mietvertrag mit dem Vermieter fort (vgl Butenberg ZMR 15, 189; Schürmann AnwZert ErbR 10/2015 Anm 2). Er verdrängt dabei die sonstigen Berechtigten nach § 563 und die Erben, und zwar auch bzgl des Kündigungsschutzes; er kann sich ggü einer Eigenbedarfs- bzw Verwertungskündigung de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gewerbliche Weitervermietung des (Zwischen-)Mieters.

Rn 4 Gewerbliches Handeln (Drasdo WuM 19, 19 mit Gestaltungsvorschlägen; zum ›Unter(ver-)mietmodell‹ eines Unternehmers LG Berlin ZMR 24, 296) setzt eine geschäftsmäßige, auf Dauer gerichtete Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht oder doch jedenfalls in eigenem wirtschaftlichem Interesse voraus (BGH NJW 96, 2862 [BGH 03.07.1996 - VIII ZR 278/95], BayObLG NJW-RR 96, 73 [BayObL...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übersicht.

Rn 7 Dulden heißt grds ›Hinnehmen‹ (KG NJW-RR 88, 1420; LG Berlin ZMR 19, 275; NJW 16, 2582, 2584). Bsp: Besichtigung der Wohnung durch Dritte zur Vorbereitung der Maßnahmen (s.a. § 535 Rn 61), Betretenlassen der Wohnung (s.a. § 535 Rn 61), Ertragen von Gerüchen, Lärm, Messungen, vorbereitende Maßnahmen, Unterbrechungen der Versorgung, vorübergehende Räumung. Lagert der Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertrag.

Rn 5 Die Mietvertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften iRd §§ 305 ff – ausdrücklich oder schlüssig – in den Grenzen der §§ 134, 138, 242 vertraglich bestimmen, nach welchem Umlageschlüssel die jeweiligen Betriebskosten (§ 556 Rn 3 ff) umgelegt werden. Die Mietvertragsparteien können dem Vermieter oder Mieter auch ein iSv § 315 einseitiges Leistungsbest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wegfall des Kündigungsrechtes.

Rn 8 Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn es sich um eine vorübergehende, leicht behebbare Beeinträchtigung handelt und der Vermieter zur Behebung bereit ist (Kobl NJW-RR 92, 1228 [OLG Koblenz 12.05.1992 - 3 U 1765/91]) oder wenn der Mieter eine Reparatur verhindert. Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn der Mieter den die Gesundheit gefährdenden Zustand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Entspr Anwendung (fristgemäße ordentliche Kündigung).

Rn 22 Kündigt der Vermieter wegen Zahlungsverzugs fristlos und hilfsweise auch fristgemäß, lässt der nachträgliche Ausgleich der Rückstände innerhalb der Frist des § 569 III Nr 2 zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht dagegen die fristgemäße ordentliche Kündigung (stRspr., BGH v 23.10.24 – VIII ZR 177/23, Rz 9 ff; ZMR 22, 101 Rz 12; 22, 112 Rz 29; NJW-RR 20, 95...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete). (2) 1Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleibe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss von Schadensersatz.

Rn 3 Der Vermieter kann bei einer eigenen Kündigung einen weiteren Schaden iSv § 546a II nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat, §§ 276, 278. Umstände sind nicht zu vertreten, wenn eine Härte iSd § 574 I vorliegt, weil der Mieter angemessenen Ersatzwohnraum nicht zu zumutbaren Bedingungen erlangen kann od...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Vermietetes SE.

Rn 6 Steht die Mietsache im SE, erhöhen sich die Betriebskosten grds dann, wenn der vermietende WEigtümer nach dem Wirtschaftsplan mehr Betriebskosten zahlen muss. Denn Betriebskosten sind ein Teil der Vorschüsse iSv § 28 I 1 WEG. Dabei ist zu beachten, dass die WEigtümer berechtigt sind, die Betriebskosten großzügig zu schätzen (§ 28 WEG Rn 7). Dies darf nicht zu Lasten des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen der fristgemäßen Ablehnung des Eintritts.

Rn 26 Dann gilt der Eintritt in das Mietverhältnis rückwirkend als nicht erfolgt. Sofern niemand nach § 563 eintritt, gilt § 564. Zwischen Vermieter und der abl eingetretenen Person ist das Rechtsverhältnis nach den §§ 812 ff abzuwickeln. Für die zwischenzeitliche Nutzung haftet der Ablehnende den endgültig in den Mietvertrag Eintretenden nach §§ 2020, 2021. Für ersparte eig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestandsschutz (§ 557a IV 3).

Rn 15 Der Bestandsschutz für eine höhere Vormiete oder Modernisierung wird dadurch hergestellt, dass eine Miethöhe, die bei Mietbeginn zulässig gewesen wäre, auch zu einem späteren Zeitpunkt noch als zulässige Miethöhe in jeder Folgestaffel anzusehen ist. Praktische Bedeutung hat dies, wenn der Vermieter mit Rücksicht auf den Mieter nicht sofort bei Beginn der Staffelmietver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Rechtsfolge ist, dass der Erwerber oder die sonstigen Berechtigten im Augenblick der Entstehung ihres dinglichen Rechts kraft Gesetzes in das Mietverhältnis eintreten, wie bei den §§ 566 f. Ohne entspr Verpflichtungserklärung kommt es nicht zum Vertragseintritt (vgl Eckert FS Blank, 131). Der Mieter muss sich dann an seinen bisherigen Vermieter halten, der Schadensersat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertrag.

Rn 154 Der Mieter ist zum Gebrauch der Mietsache innerhalb der durch die vertraglichen Vereinbarungen gezogenen Grenzen berechtigt (BGH ZMR 93, 263, 266; s für die Wohnraummiete §§ 541, 543 II Nr 1 und Nr 2). Will der Mieter das vertraglich Erlaubte ändern, muss der Vermieter zustimmen (s.a. Rn 171 ›bauliche Veränderung‹). Eine Ausweitung des zulässigen Gebrauchs kann im Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erfüllung.

Rn 191 Die Miete ist bar oder durch Überweisung zu entrichten. Was gilt, ist eine Frage der jeweiligen Vereinbarungen. Nach §§ 270 I, IV, 269 I ist die Absendung oder bei Banküberweisungen die ordnungsgemäße Veranlassung der Überweisung am Wohnsitz des Mieters ausschlaggebend. Bei der Mietzahlung handelt es sich um eine Schickschuld (Stuttg ZMR 08, 967, 968), die den Leistun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 3 Vormiete ist: die Miete (§ 535 Rn 176 ff), die der vorherige Mieter, für die identische (BGH WuM 23, 603 [BGH 05.07.2023 - VIII ZR 94/21] Rz 50 und Rz 51) Mietsache (§ 535 Rn 103 ff) wirksam (auch die Vor-Vormiete kann mithin Vormiete sein: s.a. BGH WuM 24, 144 Rz 20; ZMR 23, 964 Rz 20 ff) geschuldet – nicht gezahlt – hat (dabei sind ggf auch §§ 556d ff zu beachten). Fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Aufwendungen.

Rn 8 Durch die Modernisierungsmaßnahme bedrohte vorausgegangene Aufwendungen (zum Begriff § 256 Rn 3) sind idR unerheblich. Waren Aufwendungen erlaubt und haben sie die Mietsache verbessert, spielt dies bereits bei der Frage, ob überhaupt eine Modernisierungsmaßnahme vorliegt, eine Rolle (§ 555 Rn 1). Haben Aufwendungen die Mietsache hingegen nicht verbessert, sind sie berei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines (§ 556g II 1).

Rn 6 Der Mieter (§ 535 Rn 90 ff) hat ggü dem Vermieter (§ 535 Rn 83 ff) einen von ihm angenommenen Verstoß gg das nach §§ 556d ff zulässige Maß vor seinem Zurückverlangen gerügt (§ 556g II 1). Eine Rüge ist auch erforderlich, wenn der Mieter aufrechnen will (Hinz ZMR 14, 593, 599). Eine Rüge ist hingegen ausnw entbehrlich, wenn der Mieter den Teil der Miete, der das in § 556...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 122 Der Mieter einer Wohnung kann ohne besondere vertragliche Abrede erwarten, dass die angemieteten Räume einen Standard aufweisen, der bei vergleichbaren Wohnungen üblich ist (s.a. Rn 106). Insb Alter, Ausstattung und Art des Gebäudes, aber auch die Höhe der Miete und eine eventuelle Ortssitte sind nach §§ 133, 157, 242 zu berücksichtigen (BGH GE 22, 950 Rz 35 zu einer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Erhöhung der Vorauszahlungen.

Rn 36 Für Geschäftsräume (BGH ZMR 14, 530 Rz 24) und für die in § 549 II und III genannten besonderen Mietverhältnisse bestehen keine gesetzlichen Regelungen über eine einseitige Erhöhung der Vorauszahlungen (aA Kinne GE 14, 425). Das hat zur Folge, dass bei Fehlen einer vertraglichen Regelung eine einseitige Anpassung der Vorauszahlungen grds nicht möglich ist. Nur in extre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz.

Rn 95 Wenn der Vermieter für einen vorangegangenen Zeitraum nicht rechtzeitig abrechnet, hat der Mieter – solange der Mietvertrag nicht beendet ist – nach § 273 ein Zurückbehaltungsrecht für weitere Vorauszahlungen (BGH ZMR 21, 874 Rz 60; NJW 13, 859 Rz 14; 12, 3508 Rz 9); hiervon ausgenommen ist der Fall der Zwangsversteigerung für Zeiträume, für die der frühere Eigentümer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Räumlicher Umfang, Fälligkeit, Qualität.

Rn 4 Die Verpflichtung betrifft weder gemeinschaftlich von allen Mietern genutzte Gebäudeteile (Waschküche, Treppenhaus etc) noch Kellerräume (LG Darmstadt WuM 87, 315), Balkone und Garagen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich und mit längeren Renovierungsintervallen vereinbart. Außenanstrich bleibt Vermietersache (LG Hannover WuM 14, 19), ebenso Beseitigung von Rissen an de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Bestimmung ergänzt § 546. Ihr liegt die Vorstellung zu Grunde, dass die durch das Zurückbehaltungsrecht gewährte Sicherheit außer Verhältnis zu den Ansprüchen des Mieters stünde (BGH ZMR 03, 415, 416). Wäre der Mieter befugt, gg den Herausgabeanspruch nach § 546 I ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, könnte beim Vermieter ein großer, im Vergleich zum Sicheru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 6 Die Modernisierungsankündigung muss dem Mieter spätestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn zugehen (§ 130), ist aber bereits zulässig, wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass die inhaltlichen Anforderungen des § 555c I 2 eingehalten werden können (BGH ZMR 21, 572 Rz 51). Eines engen zeitlichen Zusammenhanges zwischen der Modernisierungsankündigung und dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 52 Der Vermieter erfüllt iSv § 362 I seine Pflicht, abzurechnen, wenn seine Abrechnung den Anforderungen des § 259 I genügt, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält (BGH NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 15; WuM 17, 529 [BGH 19.07.2017 - VIII ZR 3/17] Rz 15). Für die Annahme einer Erfüllung sind nach hM ›keine zu hohen Anfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirtschafts- und Abrechnungseinheit.

Rn 48 Der Vermieter kann nach hM, die § 556 I 2 widerspricht, jederzeit (BGH ZMR 12, 173 Rz 4) nach billigem Ermessen gem. § 315, bei preisgebundenem Wohnraum nach § 2 II 2, 3 II. BV, ohne Verstoß gg § 556 V (BGH NJW 11, 368 Rz 20) für alle oder einige Betriebskosten (BGH NJW 11, 368 Rz 18), zB die Heizkosten, mehrere Gebäude zu einer ›Wirtschafts- und Abrechnungseinheit‹ zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für Wohnräume, Geschäftsräume und die Grundstücksmiete (§§ 549, 578) sowie für Pachtverhältnisse (§ 581 II). § 567a ergänzt den Mieterschutz der §§ 566 f, die beide voraussetzen, dass die Mietsache dem Mieter im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs bzw Entstehung des dinglichen Rechts bereits überlassen war. Normzweck des § 567a ist es, diese Rechtschutz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verstöße.

Rn 13 Verstößt der Vermieter gg § 556d I, kann der Mieter die nach einer Rüge (§ 556g Rn 15) fälligen Mieten nach §§ 812 ff zurückverlangen (§ 556g Rn 3 ff). § 556d I soll außerdem ein Schutzgesetz iSv § 823 II sein (LG Berlin IMR 22, 133; WuM 18, 575, 576) und zB Anspruchsgrundlage für die Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten sein können (LG Berlin IMR 22...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Erleichterungen.

Rn 15 Nach § 559c V Nr 2 kann der Vermieter darauf verzichten, die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten (§ 555c I 2 Nr 3) anzugeben. Ferner muss er wegen der Bestimmung des § 559c I 2 die Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 II), nicht berechnen, sondern darf diese pauschal in Höhe von 30 % der nach § 559c I 1 geltend gemachten Kosten b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, diemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Schicksal von Miet- und Pachtverhältnissen über Grundstücke (insb auch Wohnraum) und eingetragene Schiffe (künftig nur noch: Mietverhältnisse über Grundstücke), die der Vorerbe als Vermieter begründet hat, im Nacherbfall. Sie verweist auf § 1056, der wieder auf zahlreiche Bestimmungen des Mietrechts weiterverweist. Die Vorschrift gilt nur für M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolge.

Rn 29 Nach § 558b II 1 wird mit dem Zugang der Nachholung oder Nachbesserung des Mieterhöhungsverlangens grds eine vollständig neue Zustimmungsfrist in Gang gesetzt (BGH NJW 09, 1737 [BGH 01.04.2009 - VIII ZR 179/08]). Wenn der Vermieter bei abweichender Mitspiegelstruktur (§ 558a Rn 18) die Höhe der Betriebskosten erst im Prozess benennt, gilt die Sperrfrist (§ 558 Rn 5) im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 560 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. Die Vorgängervorschrift ist § 4 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). § 560 I–III ergänzen § 556. Sie regeln, wann, wie und auf welchem Weg eine Betriebskosten pauschale (§ 556 Rn 13) geändert werden kann (§ 560 I, II) oder muss (§ 560 III). § 560 IV bestimmt, was bei Betriebskosten voraus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 555a ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er gibt dem Vermieter die Möglichkeit, seine aus § 535 I 2 folgende Gebrauchs- und Erhaltungspflicht (§ 535 Rn 134 ff) auch gg den Willen des Mieters zu erfüllen. Beeinträchtigungen aus einer zu duldenden Erhaltungsmaßnahme können daher au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Notwendigkeit.

Rn 7 Im Kündigungsschreiben sind Kündigungsgründe anzugeben, soweit dies vorgeschrieben ist. Die Angabe bezweckt idR, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt über seine Position Klarheit zu verschaffen und ihn in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (BGH NJW 11, 914 Rz 10). Das Gesetz ordnet eine Angabe in § 57...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. 2Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung erfordert. 3D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Modernisierungsmaßnahmen von Dritten.

Rn 6 Bauliche Veränderungen (§ 555b Rn 2) der Mietsache, die der Mieter oder ein Dritter, zB eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, durchführt, sind keine Modernisierungsmaßnahme iSd I und begründen keinen Mieterhöhungsanspruch. Eine Mieterhöhung nach § 559 scheidet auch dann aus, wenn der Vermieter die Kosten der durch Dritte (etwa eine Gemeinde oder ein Versorgungsuntern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachenrechtliche Vereinbarung.

Rn 6 Gem I Hs 1 wird der EV sachenrechtlich begründet, indem der Verkäufer sich bei Erfüllung des Kaufvertrags durch Übereignung das Eigentum vorbehält und der Käufer die Kaufsache annimmt. Nach der Auslegungsregel von I Hs 2 (HP/Faust Rz 11) liegt dann ›im Zweifel‹ eine Übereignung unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Zur Abgrenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 23 Bietet der Vermieter die Mietsache in der Öffentlichkeit an, etwa durch Anzeigen in Tageszeitungen und Veröffentlichungen im Internet, ist nach § 2 Nr 8 AGG das AGG zu beachten (LG Köln ZMR 16, 205). Gem §§ 19 I Nr 1 Var 2, 2 I Nr 8, 1 AGG ist in diesem Falle bei Begründung, Durchführung und Beendigung eines Mietvertrags eine Benachteiligung eines potenziellen Mieters ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verlängerungsanspruch auf unbestimmte Zeit.

Rn 6 Nur bei nicht zu beseitigender Ungewissheit über den Zeitpunkt des Wegfalls der Härte kommt eine Verlängerung des Mietverhältnisses ausnw (NomosK/Hinz § 574a Rz 10) auf unbestimmte (LG München I WuM 17, 477 Rz 36) Zeit in Betracht, dh, wenn ungewiss ist, wann voraussichtlich die Umstände wegfallen, aufgrund derer die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte bedeutet,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fehlbelegungsabgaben; Ausgleichszahlungen; einvernehmliche Mieterhöhungen nach § 559.

Rn 27 Liegen die in § 558 IV 1 genannten Voraussetzungen vor, gilt die Kappungsgrenze nicht. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Belastung des Mieters mit Wohnkosten nicht wegen der Kappungsgrenze am Ende der Mietpreisbindung sinkt, obwohl eine Miete in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für den Mieter wirtschaftlich keine höhere Belastung bedeutet als er v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsmangel gem § 536 III.

Rn 21 III erfasst nur private (dingliche oder schuldrechtliche) Rechte Dritter (BGH NJW 91, 3280). Zu öffentlich-rechtlichen Beschränkungen s Rn 12. Nach dem Wortlaut genügt das bloße Bestehen eines Rechts nicht – dieses muss vielmehr geltend gemacht werden und so zur Störung des vertragsmäßigen Gebrauchs der Mietsache führen (BGH NJW-RR 99, 1239; KG ZMR 06, 283). Ausnahmswe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 6 Gem IV ist § 536 zugunsten des Wohnraummieters zwingend. Daher ist die Verknüpfung des Minderungsrechts mit einer Anzeigepflicht unzulässig (BGH NJW 95, 254 [BGH 26.10.1994 - VIII ARZ 3/94]). Die Abbedingung des § 536 ist zu trennen von der Abbedingung der Gebrauchsüberlassung- bzw Instandhaltungspflicht gem § 535 I 2. Insofern ist zwar die Übertragung von Schönheitsrep...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Behebung einzelner Mängel (§ 558b III 1 Alt 2).

Rn 27 Nach § 558b III kann der Vermieter bei einer rechtshängigen Klage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung und auch noch in der Berufungsinstanz einzelne formale Mängel seines Verlangens beheben, was nach § 264 Nr 1 ZPO keine Klageänderung ist (LG München ZMR 07, 865, 866; aA LG Berlin GE 10, 63). Als Mängel kommen alle Anforderungen des § 558a in Betracht, also solc...mehr