Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustrücktrag

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.25 § 10d EStG (Verlustabzug)

• 2019 Finale Auslandsverluste / § 10d EStG Aus dem Urteil des EuGH v. 17.12.2015, C-388/14 wurde abgeleitet, dass der EuGH seine Rechtsprechung zur finalen Verlustberücksichtigung bei EU-Betriebsstätten durch den Ansässigkeitsstaat des Stammhauses aufgegeben hat. Dem hat sich der BFH mit Urteil v. 22.2.2017, I R 2/15 angeschlossen. Mit Urteil v. 12.6.2018, C-650/16 hat der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Tz. 29 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Ein Verlustrücktrag in das Vorjahr nach § 10d EStG setzt grundsätzlich voraus, dass eine Veranlagung durchgeführt wurde, die zu einem rücktragsfähigen Verlust führt. D. h. ein Verlustrücktrag in das Jahr 2019 kann grundsätzlich erst nach der Veranlagung für das Jahr 2020 vorgenommen werden. Das gilt für den im Jahr 2021 erzielten Verlust, de...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Kann ich bei der Jahressteuerfestsetzung eine höhere Steuererstattung beantragen, wenn ich einen höheren als den pauschal ermittelten Verlustrücktrag erwarte?

Ja, grundsätzlich ist dies möglich. Anstelle eines – unter II. 3 beschriebenen – pauschal ermittelten Verlustrücktrags in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) kann bei der Jahressteuerfestsetzung ein höherer Betrag als Verlustrücktrag aus 2021 abgezogen werden. In diesem Fall ist der Betrag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 226. Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz) v 10.03.2021, BGBl I 2021, 330

Rn. 246 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 10d Abs 1 S 1 EStG, § 52 Abs 18b EStG: Erneut wurden hiermit nach Zustimmung des Bundestags in 2./3. Lesung am 26.02.2021 und des Bundesrats am 05.03.2021 die Höchstbetragsgrenzen zum Verlustrücktrag angehoben (im Einzelnen auch s Schiffers, DStZ 2021, 280; s Rn 240 (Bitz): Durch das 2. Corona-Steuerhilfegesetz wurden in § 10d Abs 1 S 1 ES...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen beim Verlustausgleich/-abzug

Rn. 129a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Laut Beschluß des Kabinetts vom 10.02.1999 wurde auf die ursprünglich geplante Mindestbesteuerung mit Hilfe der Unterscheidung von aktiven und passiven Einkünften verzichtet. Gem § 2 Abs 3 EStG sieht die Regelung im Grundsatz folgendermaßen aus:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Temporäre Erhöhung des Verlustrücktrags

Tz. 28 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der höchstmögliche Verlustrücktrag nach § 10d EStG (Anhang 10) für die Verluste der Jahre 2020 und 2021 in das Vorjahr von bisher maximal 1 Mio. EUR auf maximal 5 Mio. EUR erhöht. Bei einer Zusammenveranlagung erhöht sich der maximale Verlustrücktag von 2 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR. Durch ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Besteht die Möglichkeit, für aktuelle Verluste aufgrund der Corona-Krise eine Einkommen- oder Körperschaftsteuerminderung im Wege eines vorweggenommenen, pauschal ermittelten Verlustrücktrags zu beantragen?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Wurden Ihre Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer für 2021 bereits auf null Euro herabgesetzt, kann auf Antrag bei der Jahressteuerfestsetzung für 2020 bereits ein pauschal ermittelter Verlustrücktrag angesetzt werden. Dieser beträgt 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2020 (ohne Einkünfte aus nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 224. Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) v 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096

Rn. 244 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Das Gesetz enthält eine Vielzahl an Änderungen über etliche Einzelsteuergesetze. Auf Empfehlung des Finanzausschusses wurde insb befristet auf 2020 und 2021 eine Homeoffice-Pauschale eingeführt und diverse Verbesserungen für gemeinnützige Körperschaften umgesetzt. Gesetzgebungsbedarf gab es insb betreffend notwendige Anpassungen an EU-Recht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 31. Die Änderungen des Jahres 1976 (EStÄndG/KStRG/EGAO)

Rn. 35 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10d EStG, der erst durch das EStRG 1974 dergestalt geändert wurde, daß der Gewinn zwar durch Vermögensvergleich, jedoch nicht mehr aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt sein mußte, wurde durch EStÄndG vom 20.04.1976 (BStBl I 76, 282) erneut und nunmehr viel wesentlicher geändert. Den Verlustabzug können ab dem VZ 1975 alle Steuerpf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 135. Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen u Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) v 16.05.2003, BGBl I 2003, 660

Rn. 155 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Am 11.02.2003 hatte der Bundestag das StVergAbG angenommen, am 14.03.2002 hatte es der Bundesrat abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen, der nur wenige von den vielen Vorschriften passieren ließ; am 11.04.2003 wurde der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Neben Einschränkungen bei der steuerlichen Organschaft (Erstj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 139. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz) v 22.12.2003, BGBl I 2003, 2840 u Haushaltbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004) v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076

Rn. 159 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Betrifft im Wesentlichenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehung der Vorschrift

Rn. 180 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Bestimmung wurde durch Art 1 Nr 1 Zweites StÄndG 1971 (BStBl I 1971, 373) als § 2 EStG eingeführt. Durch das EStRG 1974 ist die Vorschrift ohne Wortlautänderung nach § 15 EStG übernommen worden. Durch Art 5 Nr 6 StEntlG 1984 (BStBl I 1984, 17) wurden die Worte "im vorangegangenen Wj" durch die Worte "in vorangegangenen" ersetzt. Durch das ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Änderungen bei den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

Rn. 129e Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG: Aussetzungs- und Stundngszinsen sind nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies hat zur Folge, daß sie aus versteuertem Einkommen zu zahlen sind. Es sollte daher geprüft werden, ob es nicht zweckmäßig ist, trotz guter Erfolgsaussichten keine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen und statt dessen ggf später Ersta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hegemann/Querbach, Die stille Beteiligung von KapGes nach dem StVergAbG, GStB 2003, 268; Wagner, Das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot nach § 15 Abs 4, insbesondere bei Termingeschäften und bei stillen Gesellschaften, DStZ 2003, 798; Ronge, Zur Beendigung atypisch stiller Beteiligungen im GmbH-Konzern, FR 2004, 78; Groh, Verluste in der stillen Gesellschaft, DB 2004, 668; Int...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019

Tz. 27 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Aufgrund des durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz eingeführten § 110 EStG konnte auf Antrag für die Festsetzung der Vorauszahlungen 2019 ein pauschaler Abschlag von 30 % des bei der Festsetzung zugrunde gelegten Gesamtbetrags der Einkünfte (ohne die darin enthaltenen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nach § 19 EStG) erfolgen. Dami...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Wie können durch den "Lockdown" verursachte Wertverluste bei nicht verkaufter Saisonware in der Steuerbilanz berücksichtigt werden?

Aufgrund des "harten Lockdowns" und der damit verbundenen Beschränkungen zum Jahresende 2020 konnte der Umfang der nicht verkauften Saisonware (zum Beispiel Feuerwerk- oder Weihnachtsartikel) steigen. Diese Waren waren in den Bilanzen der Unternehmen als "Wert" im Umlaufvermögen bilanziert. Sollte aufgrund des Verkaufsrückgangs der Wert dieser Ware am Bilanzstichtag dauerhaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Wachstumschancengesetz: Übe... / 2.23 Gestrichene Maßnahmen: Einkommensteuer

Folgende Maßnahmen wurden im Vermittlungsverfahren gestrichen[1] und im finalen Wachstumschancengesetz nicht umgesetzt: Freigrenze i. H. v. 1.000 EUR für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 3 Nr. 73 EStG Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 EUR; Erweiterung der Anwendung des Sammelpostens, § 6 Abs. 2, Abs. 2a Satz 1 und Satz 2 EStG Anhebung d...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.3 Verlustabzug, Verlustvortrag

Rz. 503 Zu beachten ist § 15a EStG.[1] Danach "darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Soweit hiernach der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, kann der...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.2.2 Zulässigkeit negativer Kapitalkonten

Rz. 474 Überblick über die BFH-Rechtsprechung Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Fall von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber d...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage Verluste – Verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG i. V. m. § 31 Abs. 1 KStG

Der Vordruck enthält die Berechnung zum verbleibenden Verlustvortrag, beginnend mit dem Anfangsbestand des Verlustvortrags, zuzüglich dem Zugang im Jahr 2023 bzw. abzüglich dem Abgang im Jahr 2023 und endet mit dem neuen festzustellenden Verlustvortrag auf das folgende Jahr. Dazu beginnen die Eintragungen in Zeile 11 mit dem Verlustvortrag, entsprechend dem gesonderten Festst...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.2 Corona-Maßnahmen II

Bereits in 2022 kam es zu Änderungen durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.2022. Folgende Änderungen sind auch für Körperschaften relevant: Die abgeschaffte Abzinsung von Verbindlichkeiten.[1] Diese Änderung gilt zwar generell erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden. Doch auf Antrag kann auch bereits in früheren Wirtschaftsjahren von einer Abzins...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 6.1 Corona-Maßnahmen I

Auch im Bereich der Körperschaftsteuer hat "Corona" seine Spuren hinterlassen. Erfreulicherweise überwiegend im positiven Sinne. Zu nennen ist die bereits oben angesprochene Erhöhung des Volumens für den Verlustrücktrag [1] auf zunächst 5 Mio. EUR und sodann auf aktuell 10 Mio. EUR. Doch auch Änderungen im Rahmen des JStG 2020 brachten angesichts von Corona einige vorteilhafte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.2 Entstehung eines vortragsfähigen Verlustes durch die Inanspruchnahme des Umsatz-, Lohn- und Gehaltsabhängigen Abzugsbetrags

Tz. 163 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zuwendungen können bis zur Höhe von 20 % des Einkommens iSd § 9 Abs 2 S 1 KStG oder 4 Promille der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter abgezogen werden (s Tz 154). Im Fall der zweiten Alt ist der Abzug der Zuwendungen nicht auf ein positives Einkommen iSd § 9 Abs 2 S 1 KStG (ggf abz des Verlustvortrags nach § 10d EStG) begrenzt. Das hat z...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 3 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 19 Dem um die Daten der Zeilen 13 bis 18 geminderten Betrag in Zeile 11 (gesondert festgestellter verbleibender Verlustabzug zum 31.12.2022, abzüglich nicht abzugsfähiger Verlust) ist in Zeile 19 der Verlust des VZ 2023 hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus Zeile 53 der Anlage ZVE. Dieser Betrag ist um laufende Verluste, die nach...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck Verluste wird der verbleibende Verlustvortrag ermittelt. Der Vordruck ist als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. Verlustfeststellungsbescheid auszufüllen. Die in der Anlage Verluste ermittelte Betrag des abziehbaren Verlustes ist in Zeile 56 der Anlage ZVE zu übernehmen. Für Spartenbetriebe ist der Vordruck nicht auszufüllen. Für diese erfolgt die Ermi...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 4 Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 22 In den Zeilen 22–27 wird der vorhandene Verlustvortrag ermittelt, der im Rahmen der "Mindestbesteuerung" nach § 10d Abs. 2 EStG im laufenden VZ abgezogen werden kann. Der Abzug eines Verlustvortrags kann sich nur ergeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (Zeile 53 der Anlage ZVE) positiv war. Bei Organgesellschaften ergibt sich der entsprechende Betrag aus Zeile 17...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 5 Endbestand

Zeile 28 Diese Zeile zeigt den steuerlich noch verbleibenden Verlustvortrag nach Verlustabzug 2023 und nach Verlustrücktrag nach 2022. Er enthält die durch eine Abspaltung bewirkten Änderungen des verbleibenden Verlustabzugs (Zeile 16) und steht für den Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 EStG für die VZ 2024 ff. zur Verfügung. Außerdem bildet dieser Betrag den "verbleibenden Ve...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Ver... / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Vor Zeilen 29–37 In den Zeilen 29–37 wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag gem. § 8d KStG ermittelt. Dieser ist gem. § 8d Abs. 1 Satz 7 KStG gesondert festzustellen. Ein fortführungsgebundener Verlustvortrag entsteht, wenn der Steuerpflichtige im Falle eines schädlichen Anteilseignerwechsels gem. § 8c KStG einen Antrag stellt und die Voraussetzungen des § 8d KStG vorli...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage AEV / 6 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Zeile 17 In diese Zeile ist der fortführungsgebundene (ausländische) Verlustvortrag aus dem Vorjahr einzutragen. Er ist der Veranlagung 2022 zu entnehmen. Dieser Betrag ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung des Gesamtbetrags am Ende des VZ 2023 an fortführungsgebundenen ausländischen Verlustvorträgen. Zeile 18 In Zeile 18 ist der Betrag aus Zeile 17 (fortführungsgebundener ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 4.1 Verlustabzug

Zeile 56 In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2023 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2022; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen D...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 4.2 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 222 Dem um die Daten der Zeilen 216–221 korrigierten Betrag aus Zeile 215 ist in Zeile 222 der Verlust des laufenden VZ, also des VZ 2023, der jeweiligen Sparte hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Betrag aus Zeile 210 bzw., wenn der Betrag in der Vorspalte der Zeile 208 negativ ist, der Betrag aus der Vorspalte Zeile 208. Die Eintragung hat ohne Vorzeichen z...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 3.12 Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 53 In diese Zeile ist als Zwischensumme der Gesamtbetrag der Einkünfte einzutragen. Ist der Betrag in Zeile 53 negativ, handelt es sich um den steuerlichen Verlust des Jahres (negatives Einkommen des Vz). Zur Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags ist der negative Betrag in Zeile 19 der Anlage Verluste zu übertragen. Zeile 54 Zeile 54 betrifft nur Eigengesellschafte...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.8.3 Leistungen

Zeilen 16–16c Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leist...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.4 Verlustausgleichsbeschränkung bei Termingeschäften nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG

Zeile 51 Nach § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG sind Verluste nicht ausgleichsfähig, die durch Termingeschäfte entstanden sind, wenn die Abrechnung durch Differenzausgleich oder einen ähnlichen Mechanismus erfolgt. Erfasst werden Devisen- und Warentermingeschäfte. Ausgleichsfähig sind nur Verluste aus Termingeschäften bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten und Finanzunte...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ÖHK / 4.4 Endbestand

Zeile 232 Diese Zeile zeigt den steuerlich noch anzusetzenden verbleibenden Verlustvortrag der jeweiligen Sparte nach Verlustabzug 2023 und nach Verlustrücktrag nach 2022 und 2021. Der Betrag enthält auch die laufenden Verluste des Jahres 2023, die in Zeile 222 hinzugerechnet worden sind. Er steht für den Verlustvortrag in der jeweiligen Sparte nach § 10d Abs. 2 EStG für die ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.7 Verlustausgleichsbeschränkung nach § 19 Abs. 4 REITG bei Anteilen an REIT-Körperschaften

Zeile 65 Nach § 19 Abs. 4 REITG dürfen Betriebsvermögensminderungen aus einer Beteiligung und Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer Beteiligung an einem REIT nur mit Betriebsvermögensmehrungen bzw. Betriebseinnahmen aus einem REIT ausgeglichen werden. Die entsprechende Hinzurechnung zu den Einkünften hat in Zeile 40 zu erfolgen. Im Entstehungsjahr nicht abzugsfähige Verl...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.8.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 15–15c In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2023 - Anlage SAN / 2.3 Minderung nach § 3a Abs. 3 EStG

Zeile 6 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Es handelt sich um den insgesamt vorhandenen Sanierungsertrag, der in den Zeilen 7 ff. mit Verlusten und ähnlichen Faktoren zu verrechnen ist. Vor Zeilen 7–43 In diesen Zeilen wird der in Zeile 6 ausgewiesene Sanierungsertrag entsprechend der in § 3a Abs. 3 Satz 2 EStG aufgeführten Reihenfolge vermindert. Zweck der Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.2 Müheloses Einkommen

Generell nicht zum Einkommen im Sinne der Regelung gehört sog. "müheloses" Einkommen, also Einkommen, das nicht durch die Verwertung der Arbeitskraft erzielt worden ist. Die Anrechnung solcher Einkommen verstieße bei einer beitragsfinanzierten Leistung gegen das Versicherungsprinzip. Hierunter fallen beispielsweise Kapital- bzw. Zinseinnahmen, Schenkungen, Gewinne aus Lotto, T...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.8.2.1 Allgemeines

Rz. 122 Ein Verlustabzug nach § 10d EStG kommt in Betracht, wenn sich bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte eines Vz nach Durchführung des horizontalen und vertikalen Verlustausgleichs ein negativer Betrag ergibt.[1] Der Verlustabzug besteht aus Verlustrücktrag und -vortrag. Abzugsfähig sind nur Verluste, soweit sie auch ausgleichsfähig sind; die Verlustausgleic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.4 Verlustausgleich und -abzug bei Eigengesellschaften (Abs. 9)

Rz. 655 § 8 Abs. 9 KStG enthält besondere Regelungen für die Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und die Verlustverrechnung, wenn eine Kapitalgesellschaft unter Abs. 7 S. 1 Nr. 2 fällt und Dauerverlustgeschäfte betreibt. Die Regelung soll verhindern, dass die Kapitalgesellschaft Verluste aus Dauerverlustgeschäften mit Gewinnen aus solchen Geschäften oder mit Gewinnen ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.3 Verlustausgleich und -abzug bei Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (Abs. 8)

Rz. 638 § 8 Abs. 8 KStG enthält Regeln für den Verlustausgleich und -abzug bei einer Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art. Die Vorschrift steht in inhaltlichem Zusammenhang mit § 8 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 KStG (Rz. 585ff.), der durch die Nicht-Anwendung der Rechtsfolgen der verdeckten Gewinnausschüttung auf Betriebe gewerblicher Art mit Dauerverlusten eine erhebliche Kum...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 2.1 Ausschluss des Abzugs vororganschaftlicher Verluste

Rz. 8 Nach § 15 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG ist ein Verlustabzug nach § 10d EStG bei der Organgesellschaft nicht zulässig. Die Vorschrift hat eine doppelte Dimension. Einerseits folgt aus ihr, dass Verluste, die die Organgesellschaft während des Bestehens der Organschaft erzielt, bei ihr nicht abgezogen werden können, also auch nicht in einen verbleibenden Verlustvortrag eingeh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.8.2.3 Ausländische Verluste

Rz. 134 Da im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht das Welteinkommensprinzip gilt[1], sind grundsätzlich auch Verluste zu berücksichtigen, die ihre Quelle im Ausland haben. Allerdings kann die Verlustberücksichtigung insoweit durch ein DBA ausgeschlossen sein. Enthält das DBA für in Deutschland unbeschränkt Stpfl. die Freistellungsmethode, gilt die Freistellung im Grundsa...mehr