Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustrücktrag

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgetreten werden können Steuererstattungsansprüche wie zB der Erstattungsanspruch aus der Veranlagung zur > Einkommensteuer (vgl zu einer derartigen Abrede zwischen ArbG und ArbN im Zuge einer Vereinbarung von > Nettolohn bei einer > Entsendung von Arbeitnehmern zB BFH 264, 443 = BFH/NV 2019, 1160); in Betracht kommt aber ebenso die Abtretun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.4.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 § 10 AStG in der jeweils gültigen Fassung war ununterbrochen seit Inkrafttreten des AStG anwendbar. I. d. F. des ATAD-UmsG ist § 10 AStG gem. § 21 Abs. 4 AStG für Zwecke der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer erstmals für die Zwischeneinkünfte anzuwenden, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, welches nach dem 31.12.2021 beginn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.6 Ausschluss von Verlustrückträgen (Satz 6)

Rz. 348 Ein Verlustrücktrag ist nach § 10 Abs. 3 S. 6 AStG ausgeschlossen. Verluste sind nach geltender Rechtslage im Rahmen des § 10 Abs. 3 S. 5 AStG über den Verweis auf § 10d EStG nur noch vortragsfähig. Die Änderung geht auf Art. 8 Abs. 1 S. 2 ATAD zurück (siehe Rz. 112). Rz. 349–351 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.2 Kein Ansatz eines negativen Hinzurechnungsbetrags (Satz 2)

Rz. 177 Der Hinzurechnungsbetrag darf nicht negativ sein. § 10 Abs. 1 S. 2 AStG schließt die Hinzurechnung negativer Einkünfte gesetzlich aus. Die Vorschrift entspricht dem § 10 Abs. 1 S. 4 AStG a. F. Ein negativer Hinzurechnungsbetrag ist nicht anzusetzen. Im Verlustfall ergibt sich ein Hinzurechnungsbetrag von null. Rz. 178 Eine Verrechnung von Verlusten einer Zwischengesel...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5.2 Möglichkeiten der Verlustverrechnung

Rz. 329 Die Möglichkeit, positive und negative Einkünfte auf Ebene einer Zwischengesellschaft auszugleichen, besteht stets nur für Zwischeneinkünfte, d. h. für passive Einkünfte, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Auf Ebene der Zwischengesellschaft sind zunächst positive und negative Zwischeneinkünfte innerhalb eines Jahres auszugleichen. Ein Verlustausgleich zwisc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.2 Änderungen durch das ATAD-UmsG

Rz. 31 § 10 AStG erhielt durch das ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) seine seither geltende Fassung. Das ATAD-UmsG ist auf die sog. Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) zurückzuführen, eine EU-Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.[1] § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum anzuwenden, für den Zw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.6.2 Verhältnis zum Sekundärrecht (insbesondere zur ATAD)

Rz. 111 Die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der EU ist verpflichtet, die durch die ATAD vorgesehenen Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Aus der ATAD erwuchs insgesamt ein nur moderater Anpassungsbedarf der Regelungen über die Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Dies ist maßgebend darauf zurückzuführen, dass die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung bereit...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Wachstumsförderung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.4 Die insgesamt zu entrichtende ESt

Rz. 115 Ausgangspunkt für die Steuerermäßigung des § 35 EStG ist die tarifliche ESt nach Abzug der vorrangig abzugsfähigen und der Hinzurechnung der gesetzlichen vorgesehenen Beträge mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c EStG. Hierbei sieht § 2 Abs. 6 S. 1 EStG die folgenden Abzugsbeträge vor. Dabei sind die nach § 2 Abs. 6 S. 1 EStG genannten Minderungen und Erhöhungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis von Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Rn. 41 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 10d Abs 2 S 3 EStG können Verluste nur vorgetragen werden, wenn kein Verlustrücktrag erfolgt ist, so dass ein Verlustvortrag grds nachrangig gegenüber dem Verlustrücktrag ist. Folglich kann es zu einem Verlustvortrag nur kommen, wenn der nicht ausgeglichene Verlust den Höchstbetrag für den Verlustrücktrag überschreitet oder ein Verlus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorläufiger Verlustrücktrag 2021

Rn. 26 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Im Rahmen des Dritten Corona-SteuerhilfeG wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses eine entsprechende Berücksichtigung eines erhöhten vorläufigen Verlustrücktrages 2021 bei der Steuerfestsetzung 2020 aufgenommen (BT-Drs 19/26970). Gem § 111 Abs 9 EStG gelten die Absätze 1 bis 7 hierfür entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustrücktrag ab Veranlagungszeitraum 2004

Rn. 59 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für VZ vor 2004 s Vorauflage. Verluste, die im laufenden VZ nicht nach § 2 Abs 1 und 2 EStG ausgeglichen werden konnten, können ab VZ 2004 – abgesehen von den Einkunftsarten, die besonderen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen (§ 2b, § 15 Abs 4 S 1, 3, 6, 7, § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 3 S 8, § 22 Nr 3 S 4 EStG; auch s Rn 27 f) – wieder una...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verlustrücktrag

1. Durchführung des Verlustrücktrags Rn. 53 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag antragslos durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verlustrücktrag

A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020 Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 10d Abs 1 S 5 und 6 EStG bestand bis VZ 2022 die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag war die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag konnte der Höhe nach und/oder bezogen auf einzelne Einkunftsarten beschränkt werden, s R 10d Abs 3 S 2, 3 EStR 2012; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Schrifttum: Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchführung des Verlustrücktrags

Rn. 53 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag antragslos durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren für das Verlustrücktragsj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV 1996, 362 mwN; Happe/Lindberg in Frotscher/Geurts, § 111 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, StB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei der ESt und KSt, DStR 1993, 1639; Schiffers/Déjosez/Endriss/Reich, Optimale Nutzung des Wahlrechts beim Verlustrückt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ab Veranlagungszeitraum 2020

Rn. 14 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 IRd Corona-Sofortmaßnahmen des BMF konnten StPfl, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, einen pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020 in Anspruch nehmen und so die Vorauszahlungen für den VZ 2019 nachträglich herabsetzen (BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496, aufgehoben durch BMF v 22.10.2020, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stellung des Verlustabzugs bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rn. 44 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zur Rechtslage bis VZ 1998 einschließlich s Vorauflage. Rn. 45 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Seit VZ 1999 ist die Rechtsfolge des Verlustrück- bzw Verlustvortrags der Abzug der negativen Einkünfte vom Gesamtbetrag der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, ag Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen (wie Steuerbegünstigung für Baudenkmale und s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veranlagung 2020

Rn. 22 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Stundung einer Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung für den VZ 2019 Wird der vorläufige Verlustrücktrag für 2020 im VZ 2019 durchgeführt, muss der StPfl in jedem Fall eine ESt-Erklärung 2020 abgeben. Unabhängig von den Regelungen des EStG und der AO wird dies daher durch die Sondervorschrift des § 111 Abs 5 EStG angeordnet. Für den Fall, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 20 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Pauschal mindert ein Betrag von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des VZ 2019 ohne weiteren Nachweis als vorläufiger Verlustrücktrag des Jahres 2020 die Steuerfestsetzung für den VZ 2019, wobei die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit des § 19 EStG unberücksichtigt bleiben, § 111 Abs 1 S 1 und 2 EStG. Mit Nachweis dem Grunde nach ist ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden sowohl durch den Gesetzgeber als auch die Verwaltung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die die sich ergebenden nachteiligen Folgen abmildern sowie die Konjunktur stärken sollen. Schon mit dem später aufgehobenen Schreiben des BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 wurde d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlustvortrag ab Veranlagungszeitraum 2004

Rn. 68 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von EUR 1 Mio unbeschränkt vortragbar, darüber hinaus ist der Verlustabzug nur noch bis zu 60 % des EUR 1 Mio übersteigenden Gesamtbetrages der Einkünfte abziehbar (Hinweis: Für VZ 2024...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Während § 110 EStG die pauschale Herabsetzung des Gesamtbetrages der Einkünfte 2019 für Zwecke der Bemessung der Vorauszahlungen für 2019 betrifft, hat die Regelung des § 111 EStG einen pauschal ermittelten Verlustrücktrag für 2020 zum Gegenstand. Auch dieser pauschal ermittelte Verlustrücktrag wird nach § 111 Abs 1 S 1 EStG iHv 30 % des Gesa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verlustabzug

Rn. 32 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die nach allg Grundsätzen ermittelten negativen Einkünfte, die nicht mit positiven Einkünften des VZ ausgeglichen werden konnten, werden in den Verlustabzug einbezogen. Der Verlustabzug ermöglicht die interperiodische steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, indem nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines VZ mit den positiven Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Systematik des Verlustvortrags

Rn. 66 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Können Verluste in einem VZ nicht ausgeglichen bzw rückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht rückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, § 10d Abs 2 EStG. Dabei werden diese grds auch bei der Festsetzung der ESt-Vorauszahlungen iRd § 37 Abs 3 EStG berücksichtigt, s § 37 EStG Rz 56 (Hildesheim). Die Mö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Veranlagung 2022

Rn. 27 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Ab dem VZ 2022 gelten wieder die vor Einführung des § 111 EStG gültigen Regelungen des § 10d EStG, § 52 Abs 18b S 2, Abs 53 EStG. Können Verluste daher für die VZ 2019 und VZ 2020 nicht ausgeglichen bzw zurückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht zurückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, s § 10d ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellung der Verluste ab 31.12.2004

Rn. 84 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für VZ vor 2004 s Vorauflage. Die Feststellung der Verlustvortrages erfolgt ab VZ 2004 grds nicht mehr wie in den Vor-VZ getrennt nach Einkunftsarten, es sei denn, es handelt sich um Verluste aus Einkunftsarten, die besonderen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen. Sämtliche Verluste sind somit ab dem 31.12.2004 nach neuem Recht als ein Betra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.2 Müheloses Einkommen

Generell nicht zum Einkommen im Sinne der Regelung gehört sog. "müheloses" Einkommen, also Einkommen, das nicht durch die Verwertung der Arbeitskraft erzielt worden ist. Die Anrechnung solcher Einkommen verstieße bei einer beitragsfinanzierten Leistung gegen das Versicherungsprinzip. Hierunter fallen beispielsweise Kapital- bzw. Zinseinnahmen, Schenkungen, Gewinne aus Lotto, T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Personenbezogenheit der Beschränkung des Verlustrücktrags

Rn. 56 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Begrenzung der Höhe des Verlustrücktrags ist eine persönliche, den jeweiligen StPfl betreffende Grenze und daher nicht übertragbar, BFH v 28.07.2004, XI R 54/99, BStBl II 2005, 262. Daher gilt bei PersGes und Personengemeinschaften der Höchstbetrag für jeden Beteiligten, beim Nießbrauch auf den einkunftserzielenden Nießbraucher, BFH v 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonderfälle des Verlustabzugs

Rn. 52a Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nicht entnommene Gewinne aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit werden auf Antrag mit einem ermäßigtem Steuersatz besteuert, § 34a Abs 1 S 1 EStG (sog Thesaurierungsbegünstigung). Diese Gewinne werden gem § 10d Abs 1 S 2 EStG ab VZ 2008 vom Verlustabzug ausgeschlossen, auch kann kein Verlustvortrag generiert werden, s BMF v 12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besondere Verrechnungskreise

Rn. 27 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 § 2a Abs 1 S 1 EStG für ausländische Verluste und die §§ 15a,15b EStG iVm §§ 13 Abs 7, 15 Abs 4 S 1, 3, 6, 18 Abs 4 S 2, 20 Abs 1 S 2, Abs 6, 21 Abs 1 S 2 EStG, § 22 Nr 3 u Nr 2 iVm 23 Abs 3 S 7 f, § 34a Abs 8 EStG sehen besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen (besondere Verrechnungskreise) vor. Die Regelungen bestimmen jeweils, dass die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 78 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durch den Feststellungsbescheid wird über die Höhe des Verlustvortrags verbindlich entschieden. § 10d Abs 4 EStG stellt damit die Grundlage für den zeitlich unbeschränkten Vortrag von Verlusten dar (BFH v 09.05.2017, VIII R 40/15, BStBl II 2017, 1049 und BFH v 16.05.2018, XI R 50/17, BStBl II 2018, 752); hierzu auch s Baum, DStZ 1988, 512; z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ermittlung des abzugsfähigen Verlustes

Rn. 34 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zur Stellung des Verlustabzugs bei der Ermittlung des zvE iSd § 2 Abs 5 EStG vor Sonderausgaben, ag Belastungen und Steuerbegünstigungen nach §§ 10e–10g EStG s § 10d Abs 1 S 1 EStG iVm § 2 Abs 4 EStG. Beträge, die innerhalb einer Einkunftsart iSv § 2 Abs 1 f EStG nicht versteuert werden (ua WK-Pauschbeträge, steuerfreie Einkünfte) mindern die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustabzug bei Ehegatten

Rn. 46 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Bei Einzelveranlagung von Ehegatten erfolgt gem § 26a EStG eine getrennte Ermittlung und Zurechnung der Verluste. Folglich können Verluste des einen Ehegatten nicht beim anderen Ehegatten berücksichtigt werden; zum Wechsel der Veranlagung s Rn 17. Ein Ehegatte kann bei Einzelveranlagung den Verlustabzug nach § 10d EStG allerdings auch für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Veranlagungszeitraum 2004–2019

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG (einschließlich ihrer ausländischen Verluste) im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 und 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.2 Verlustfeststellungsbescheide i. S. des § 10d EStG

Rz. 103 Soweit der Stpfl. bei einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung auf 0 EUR entgegen dem vom FA der Festsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen seine negativen Einkünfte für nicht ausgeglichen hielt, konnte dies nach bisheriger Rechtsauffassung nur im Verfahren der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags geltend gemacht werden. D. h. über eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen der Vorjahre

Tz. 457 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein Verlustvortrag muss dann zwingend tantiememindernd abgezogen werden, wenn sich die vereinbarte BMG der Tantieme auf eine Größe bezieht, die den Verlustvortrag berücksichtigt; s Urt des BFH v 25.04.1990 (BFH/NV 1991, 269). Dies ist insbes bei vertraglicher Verwendung des "Jahresgewinns" als BMG der Fall. Tz. 458 Stand: EL 116 – ET: 12/202...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor.[2] Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hegemann/Querbach, Die stille Beteiligung von KapGes nach dem StVergAbG, GStB 2003, 268; Wagner, Das Verlustausgleichs- und -abzugsverbot nach § 15 Abs 4, insbesondere bei Termingeschäften und bei stillen Gesellschaften, DStZ 2003, 798; Ronge, Zur Beendigung atypisch stiller Beteiligungen im GmbH-Konzern, FR 2004, 78; Groh, Verluste in der stillen Gesellschaft, DB 2004, 668; Int...mehr