Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustrücktrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustrücktrag in VZ 1994–1998

Rn. 57 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In den VZ 1994–1998 konnte ein Verlust bis zur Höhe von 10 Mio DM 2 Jahre zurückgetragen werden, wobei der StPfl ein Wahlrecht hatte, in welchen der beiden zurückliegenden VZ zurückgetragen werden soll.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verlustrücktrag ab VZ 2004

Rn. 59 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Verluste, die im laufenden VZ nicht nach § 2 Abs 1 u 2 EStG ausgeglichen werden konnten, können ab VZ 2004 – abgesehen von den Einkunftsarten, die besonderen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen (§ 2b, § 15 Abs 4 S 1, 3, 6, 7, § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 3 S 8, § 22 Nr 3 S 4 EStG; auch s Rn 27f) – wieder unabhängig von der jeweiligen Einku...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verlustrücktrag in VZ 1999–2003

Rn. 58 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Verlust kann 1 Jahr zurückgetragen werden, wobei der Rücktrag zweifach begrenzt ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vorläufiger Verlustrücktrag 2021

Rn. 26 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Im Rahmen des Dritten Corona-SteuerhilfeG wurde auf Empfehlung des Finanzausschusses eine entsprechende Berücksichtigung eines erhöhten vorläufigen Verlustrücktrages 2021 bei der Steuerfestsetzung 2020 aufgenommen (BT-Drs 19/26970). Gemäß § 111 Abs 9 EStG gelten die Absätze 1 bis 7 hierfür entsprechend.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verlustrücktrag

1. Durchführung des Verlustrücktrags Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verlustrücktrag

A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020 Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 111 Vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 und 2021

Schrifttum: Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 1 S 7 u 8 EStG aF (erstmals mit dem StandOG seit dem VZ 1994) und jetzt nach 10d Abs 1 S 5 u 6 EStG nF besteht die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag ist die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag kann der Höhe nach und/oder bezogen auf ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchführung des Verlustrücktrags

Rn. 53 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren für das Verlustrücktragsjahr zu ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV 1996, 362 mwN; Lindberg in Frotscher, § 111 EStG Rz 4 (07...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, StB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stellung des Verlustabzugs bei der Ermittlung des zvE

Rn. 44 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis einschließlich VZ 1998 war der Verlustabzug nach Berücksichtigung von SA, ag Belastungen und evtl Steuerbegünstigung der zu Wohnzwecken genutzten Wohnungen, Gebäude nach §§ 10f und 10g idF v 16.04.1997 vorzunehmen. Für Verlustabzugsbeträge aus VZ 1998 und früher galt dies weiterhin, s § 52 Abs 25 S 1 EStG aF. Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ab VZ 2004

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

Rn. 3 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Ansatz einer den VZ überschreitenden Durchschnittsbesteuerung war bereits im ersten ReichssteuerG von 1920 in Form einer dreijährigen Durchschnittsbesteuerung zu finden und wurde im EStG 1929 als Verlustabzug ausgestaltet. Nachdem die Verlustabzugsmöglichkeit 1934 abgeschafft wurde, ist sie 1938 wieder eingeführt worden. Nachfolgend soll ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Pauschal ohne Nachweis mindert ein Betrag von 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des VZ 2019 ohne weiteren Nachweis als vorläufiger Verlustrücktrag des Jahres 2020 die Steuerfestsetzung für den VZ 2019, wobei die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit des § 19 EStG unberücksichtigt bleiben, § 111 Abs 1 S 1 u 2 EStG. Mit Nachweis dem Grun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veranlagung 2020

Rn. 22 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Stundung einer Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung für den VZ 2019 Wird der vorläufige Verlustrücktrag für 2020 im VZ 2019 durchgeführt, muss der StPfl in jedem Fall eine ESt-Erklärung 2020 abgeben. Unabhängig von den Regelungen des EStG und der AO wird dies daher durch die Sondervorschrift des § 111 Abs 5 EStG angeordnet. Für den Fall, dass...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Während § 110 EStG die pauschale Herabsetzung des Gesamtbetrages der Einkünfte 2019 für Zwecke der Bemessung der Vorauszahlungen für 2019 betrifft, hat die Regelung des § 111 EStG einen pauschal ermittelten Verlustrücktrag für 2020 zum Gegenstand. Auch dieser pauschal ermittelte Verlustrücktrag wird nach § 111 Abs 1 S 1 EStG iHv 30 % des Gesa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurden sowohl durch den Gesetzgeber als auch die Verwaltung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die die sich ergebenden nachteiligen Folgen abmildern sowie die Konjunktur stärken sollen. Schon mit dem Schreiben des BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496 wurde die Möglichkeit gesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verlustabzug

Rn. 32 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die nach allg Grundsätzen ermittelten negativen Einkünfte, die nicht mit positiven Einkünften des VZ ausgeglichen werden konnten, werden in den Verlustabzug einbezogen. Der Verlustabzug ermöglicht die interperiodische steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, indem nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines VZ mit den positiven Einkünfte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustabzug bei Ehegatten

Rn. 46 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei getrennt veranlagten Ehegatten erfolgt gemäß § 26a EStG eine getrennte Ermittlung und Zurechnung der Verluste. Es ergeben sich insoweit keine Unterschiede zur Einzelveranlagung. Folglich können Verluste des einen Ehegatten nicht beim anderen Ehegatten berücksichtigt werden; zum Wechsel der Veranlagung s Rn 17. Ein Ehegatte kann bei getre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Veranlagung 2022

Rn. 27 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Ab dem VZ 2022 gelten wieder die vor Einführung des § 111 EStG gültigen Regelungen des § 10d EStG, § 52 Abs 18b, 53 EStG. Können Verluste daher für die VZ 2019 und VZ 2020 nicht ausgeglichen bzw zurückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht zurückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, s § 10d Rn 66 (G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. VZ 1999 bis VZ 2003

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 52 Abs 25 S 1 EStG ist § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 v 23.09.1999 auf den am Schluss des VZ 1998 festgestellten verbleibenden Verlustabzug anzuwenden. Das bedeutet, dass § 10d idF StEntlG 1999/2000/2002 erstmals für den VZ 1999 Anwendung findet. Für die am Schluss des VZ 1998 festgestellten Verluste ist die Neuregelung durch d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. VZ 1994 bis VZ 1998

Rn. 9 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das im Jahr 1994 eingeführte Wahlrecht, auf den Verlustrücktrag ganz oder teilweise zu verzichten, konnte sich aufgrund der damaligen zweijährigen Verlustrücktragsfrist gemäß § 52 Abs 13b S 2 idF StandOG (BGBl I 1993, 1539) bis auf Veranlagungen des Jahres 1992 auswirken.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Personenbezogenheit der Beschränkung des Verlustrücktrags

Rn. 56 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Begrenzung der Höhe des Verlustrücktrags ist eine persönliche, den jeweiligen StPfl betreffende Grenze und daher nicht übertragbar, BFH v 28.07.2004, XI R 54/99, BStBl II 2005, 262. Daher gilt bei PersGes und Personengemeinschaften der Höchstbetrag für jeden Beteiligten, beim Nießbrauch auf den einkunftserzielenden Nießbraucher, BFH v 10...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Systematik des Verlustvortrags

Rn. 66 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Können Verluste in einem VZ nicht ausgeglichen bzw rückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht rückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, § 10d Abs 2 EStG. Die Möglichkeit der Nichtnutzung wird dabei nicht verfahrensrechtlich, sondern materiell-rechtlich verstanden, BFH v 15.05.2013, IX R 5/11, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Feststellung der Verluste ab 31.12.2004

Rn. 84 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aufgrund der Änderungen durch das Korb-II-G entfällt das Erfordernis der Verlustfeststellung getrennt nach Einkunftsarten und ist demzufolge ab VZ 2004 in § 10d Abs 4 EStG aufgehoben. Die Feststellung erfolgt ab VZ 2004 daher grds nicht mehr getrennt nach Einkunftsarten, es sei denn, es handelt sich um Verluste aus Einkunftsarten, die besond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustvortrag ab VZ 2004

Rn. 68 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte vertikale Beschränkung der Verlustverrechnung wurde mit dem Korb-II-G durch eine Begrenzung der horizontalen Verlustverrechnung ersetzt. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besondere Verrechnungskreise

Rn. 27 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 §§ 2b, 15 Abs 4 S 1ff EStG, § 22 Nr 2 u 3 und § 23 EStG sehen besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen (besondere Verrechnungskreise) vor. Die Regelungen bestimmen jeweils, dass die negativen Einkünfte nach Maßgabe des § 10d EStG die positiven Einkünfte mindern. Dabei findet der Höchstbetrag von § 10d Abs 1 S 1 EStG in Höhe von 1 Mio. EUR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis VZ 1989 wurde die Höhe des abziehbaren Verlustes im Entstehungsjahr grundsätzlich nicht festgestellt, sondern erst im Abzugsjahr. § 10d Abs 4 EStG normiert seit VZ 1990 ein gesondertes Feststellungsverfahren. Der nicht ausgeglichene Verlust ist von Amts wegen durch VA gesondert festzustellen. Bei ArbN ist die zweijährige Frist des § 46 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil II... / II. Anlage AUS (Ausländische Einkünfte und Steuern)

Die Anlage AUS wurde auf den VZ 2020 fortgeschrieben. Zeile 47: In den Zeilen 45-47 sind Angaben zu Einkünften zu machen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG resultieren. In diesen Fällen ist nur eine eingeschränkte Verlustverrechnung zulässig und die Verlustregeln aus § 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG sind entsprechend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.6.2 Verluste in der Insolvenz

Rz. 70 Aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Einkünfte auch dann dem Schuldner zuzurechnen sind, wenn sie im Rahmen der Verwaltung oder Verwertung der Insolvenzmasse erzielt werden, folgt, dass grundsätzlich auch Verluste der Insolvenzmasse dem Schuldner als dem Stpfl. mit voller steuerlicher Wirkung zuzurechnen sind. Hieraus folgt, dass neben dem Verlustausgleich innerhalb ei...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 348 Die Veräußerung privater Immobilien richtet sich nach den §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von einer Besteuerung sind Immobilien, die im gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fer...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3 Kürzung im Abzugsjahr

Rz. 38 Der maßgebende Gewerbeertrag im Abzugsjahr wird im Rahmen von § 10a S. 1 und 2 GewStG um noch nicht berücksichtigte Fehlbeträge vorangegangener Erhebungszeiträume gekürzt. Der Verlustvortrag erfolgt von Amts wegen. Ein Wahlrecht zur Verlustnutzung besteht nicht.[1] Auch ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Verlustrücktrag ist ausgeschlossen. Rz. 38a Nimmt die Finanzv...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 6 Spartenrechnung (§ 10a S. 9 GewStG)

Rz. 112 Nach § 10a S. 9 GewStG gelten § 8 Abs. 8 und 9 S. 5 bis 8 KStG auch im Rahmen von § 10a GewStG. Damit werden die Grundsätze der Spartenrechnung auf die Ermittlung des Gewerbeverlusts nach § 10a GewStG übertragen. Rz. 113 § 10a S. 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 8 KStG [1] enthält Regelungen für den Verlustausgleich und -abzug bei einer Zusammenfassung von Betrieben gewerbli...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 25 Auch die GewSt folgt dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Danach sind die Besteuerungsgrundlagen für jeden Steuerabschnitt – ungeachtet vorangegangener Steuerabschnitte – neu zu ermitteln. § 10a GewStG, der einen zeitlich unbeschränkten, aber betragsmäßig beschränkten Verlustabzug ermöglicht, durchbricht den Grundsatz der Abschnittsbesteuerung. Die Regelung ist Au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.2 Anteilseignerwechsel bei Körperschaften (§ 10a S. 10 Hs. 1 GewStG)

Rz. 93 Bei einem Wechsel der Gesellschafter einer Körperschaft ist nach § 10a S. 10 Hs. 1 GewStG auf Fehlbeträge von Körperschaften § 8c KStG entsprechend anzuwenden. Erstmals Anwendung findet § 8c KStG ab dem Erhebungszeitraum 2008 und für Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2017. Gegen § 8c Abs. 1 S. 1 KStG bestehen vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrecht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 10a S. 1 und 2 GewStG regelt die Kürzung des Gewerbeertrags des Abzugsjahrs um Fehlbeträge, die in vorangegangenen Erhebungszeiträumen entstanden sind (Rz. 29ff.). Nach § 10a S. 1 GewStG wird der Gewerbeertrag des Abzugsjahrs bis zu einem Betrag von 1 Mio. EUR um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 f.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

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ESt-Erklärung 2020 (Teil I)... / 1. Pflicht- und Antragsveranlagung

Für die Frage, ob die (jährliche) Abgabe einer ESt – und Kirchensteuer(KiSt)erklärung obligatorisch oder fakultativ ist, ist zunächst danach zu unterscheiden, ob es sich bei den steuerpflichtigen Personen um Arbeitnehmer oder andere Personen handelt. Daran anknüpfend sind weitere Kriterien zu prüfen, die eine Veranlagungspflicht oder eine Antragsveranlagung begründen. Arbeitn...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.5 Verlustverrechnungssperre

In § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG ist eine Verlustverrechnungssperre geregelt, wonach der Ausgleich oder die Verrechnung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers im Rückwirkungszeitraum mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Einkünften und einem Zinsvortrag nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG des übernehmenden Rechtstr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Höhe des Freibetrags und seine Auswirkungen

Rz. 12 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Freibetrag beträgt bzw betrug in den VZ 1997–1989: 5 000 DM. Bis zu einem Einkommen von 10 000 DM wurde er ungekürzt gewährt. Überstieg das Einkommen 10 000 DM, verminderte sich der Freibetrag von 5 000 DM jeweils um die Hälfte des übersteigenden Betrags. Das bedeutet, dass ab einem Einkommen von 20 000 DM kein Freibetrag mehr zum Abzug k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1 Verlustrücktrag

2.2.1.1 Allgemeines Rz. 41 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (Vz 2020 und Vz 2021: 10 Mio./20 Mio. EUR, Rz. 5b) bei zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Vz vorrangig vor Sonderausgaben, auße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 41 Negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, sind bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 EUR, 2.000.000 EUR (Vz 2020 und Vz 2021: 10 Mio./20 Mio. EUR, Rz. 5b) bei zusammenveranlagten Ehegatten vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen Vz vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belas...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.1.4 Auswirkungen des Verlustrücktrags

Rz. 51 Wird der Verlustrücktrag gewährt, können hierdurch nachträglich die Voraussetzungen für die Gewährung bestimmter Steuervergünstigungen erfüllt sein, die von einer bestimmten Einkommensgrenze abhängig sind, z. B. die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage nach dem 5. VermBG oder einer Wohnungsbauprämie nach dem WoPG.[1] Wird durch den Verlustrücktrag die Steuer herabgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Gewährung von Amts wegen – Antrag auf Wahlrecht

Rz. 59 Der Verlustabzug (Verlustrücktrag und Verlustvortrag) wird grundsätzlich von Amts wegen gewährt, eines Antrags des Stpfl. bedarf es seit Vz 1975 nicht mehr.[1] Abweichend hiervon kann der Stpfl. auf die Inanspruchnahme des S. 1 ganz oder teilweise verzichten, soweit Verluste ab Vz 1994 nicht ausgeglichen werden können (vgl. Rz. 2). Zur Ausübung dieses Wahlrechts muss e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2.2 Verlustvortrag

Rz. 56 Können negative Einkünfte nicht oder nicht vollen Umfangs durch Verlustrücktrag berücksichtigt werden oder macht der Stpfl. von seinem Wahlrecht Gebrauch und trägt nicht oder nur eingeschränkt zurück, sind die negativen Einkünfte in den folgenden Vz bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Mio. EUR unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des 1 Mio. EUR übersteig...mehr