Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Verbrauchsteuergesetze enthalten durchweg Regelungen, wonach die Verbrauchsteuern mit der Entfernung aus dem Herstellungsbereich oder dem Steuerlager (Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr) oder bei der Einfuhr anfallen.[1] Inländische Ausfuhrzölle und ausländische Einfuhrzölle entstehen u. U. bei der Überführung der Wirtschaftsgüter über eine Zollgrenze. Jahr...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.1 Zölle

Rz. 18 Zölle sind Abgaben, die nach Maßgabe des Zolltarifs von der Warenbewegung über die Zollgrenze erhoben werden.[1] Es kommen hier im Wesentlichen ausländische Einfuhrzölle (z. B. sog. Antidumpingzölle) und ggf. inländische Ausfuhrzölle in Betracht, die bei der eine Zollgrenze überschreitenden zollpflichtigen Verlagerung von Vorräten von einer inländischen in eine auslän...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.1 Aktivierungsverbot

Rz. 6 Mit Wegfall des § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB durch das BilMoG wandelte sich das bisherige Aktivierungswahlrecht zu einem Aktivierungsverbot. Die Neuregelung war erstmalig auf ein nach dem 31.12.2009 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.[1]mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.4 Bildung latenter Steuern

Rz. 10 Wegen der weiter bestehenden Aktivierungspflicht in der Steuerbilanz[1] kommt es zu einem Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz. Da dieser Unterschied temporärer Natur ist, sind in der Handelsbilanz obligatorisch latente Steuern [2] zu bilden. Im Jahr der Aktivierung in der Steuerbilanz bei gleichzeitigem Aufwand im handelsrechtlichen Jahresabschluss liegt da...mehr

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Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.3 Ansatzpflicht und Ausweis

Rz. 29 Im Fall der zutreffenden Nichteinbeziehung in die Herstellungskosten besteht bei der Erfüllung der oben genannten Kriterien nach § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG ein Aktivierungsgebot, unabhängig von der handelsbilanziellen Behandlung. Die steuerliche Spezialvorschrift geht dem allgemeinen Maßgeblichkeitsprinzip des § 5 Abs. 1 EStG vor.[1] Rz. 30 Obwohl § 5 Abs. 5 Satz 2 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Durch das G zur Einführung eines befristeten SolZ und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen G (SolidaritätsG) v 24.06.1991, BGBl I 1991, 1318 ist erstmals ein SolZ zur ESt und zur KSt eingeführt worden. Die Festsetzung und Erhebung des SolZ nach dem SolidaritätsG war befristet und wurde nur als Zuschlag zur ESt und zur KSt für die VZ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 9 Stand: EL 143 – ET: 06/2020 Die Ausgestaltung des SolZ als Ergänzungsabgabe zur ESt und zur KSt ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH BStBl II 2012, 43; BFH/NV 2011, 1685). Die Abgabe stellt eine Ergänzung der ESt und KSt dar, die mit dem GG vereinbar ist, da es im Verhältnis zum StPfl ohne weiteres zulässig gewesen wäre, die ESt bzw die KSt zu erhöhen (vgl BVerfG ...mehr

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Steuerberatervergütungsvero... / 10 Übersicht über die Gebührentatbestände

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Herstellungskosten im Absch... / 2.3 Vertriebskosten

Rz. 39 Vertriebskosten – unabhängig ihrer Eigenschaft als Einzel- oder Gemeinkosten[1] – dürfen gemäß gesetzlicher Anordnung weder handelsrechtlich (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB) noch steuerrechtlich[2] als Herstellungskosten aktiviert werden. Vertriebskosten fallen nicht im Rahmen des Herstellungsprozesses selbst an, sondern im Zuge der Verteilung der hergestellten Produkte[3] ...mehr

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Umsatzsteuer-Nachschau / 3.2 Verhaltensregeln für den Betroffenen

Erscheint ein Prüfer, um eine Nachschau durchzuführen, sollte der Betroffene zunächst Kontakt zu seinem Steuerberater aufnehmen. Der Prüfer sollte genau erläutern, in wessen Auftrag und aus welchen Gründen die Nachschau durchgeführt werden soll und den genauen Umfang der beabsichtigten Ermittlungen erklären. Es empfiehlt sich, sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 70... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Steuern und zu Unrecht gewährte Steuervorteile sind der Haftungsgegenstand. Anders als nach § 69 AO wird also nicht für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gehaftet. Insbesondere erfasst sie nicht die steuerlichen Nebenleistungen wie z. B. die Hinterziehungszinsen.[1] Als Steuervorteile sind Steuererstattungen und Steuerverkürzungen anzusehen, die durch die T...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5.1 Sachliche Beschränkung der Haftung

Rz. 42 Die Haftung besteht nur für: • Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet. Beim Übergang eines gesondert geführten Betriebs muss sich die Haftung noch enger, als der Wortlaut der Vorschrift sagt, auf die Steuern beschränken, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Teilbetriebs gründet. Eine weitergehende Haftung für d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Wie sich aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG ergibt, ist die Finanzbehörde gem. § 85 S. 1 AO verpflichtet, die Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, sodass nicht sachlich gerechtfertigte Unterschiede in der Steuerfestsetzung oder -erhebung zu vermeiden sind. Die Feststellung der für die Festsetzung und Erhebung wesentlichen rechtlichen und tatsächlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Anwendungsbereich der §§ 369–412 AO

Rz. 7 Das Steuerstrafrecht erfasst ausschließlich die Hinterziehung von Steuern i. S. von § 3 Abs. 1 bis 3 AO und die Erschleichung von Steuervorteilen (Erlass, Stundung usw.), so dass Manipulationen von steuerlichen Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO nicht tatbestandsmäßig ist.[1] Insoweit handelt es sich auch nicht um einen strafbaren Betrug.[2] Das Erschleichen von Su...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2.1.3.3.2 Der deutschen ESt entsprechende ausländische Steuer

Rz. 51 Eine ausl. Steuer entspricht der deutschen ESt (ist gleichartig), wenn sie direkt auf die Besteuerung des Einkommens, des Gewinns oder eines Teils des Einkommens oder Gewinns gerichtet ist.[1] Es entscheidet die Identität des Besteuerungsgegenstands.[2] Ist die Steuer i. d. S. gleichartig mit der deutschen ESt, kommt es auf die unterschiedliche Ausgestaltung im Einzel...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.2 Bilanzansätze dem Grunde nach

Rz. 37 Zum Ansatz dem Grunde nach in der Bilanz ist abstrakte Bilanzierungsfähigkeit Voraussetzung: Die handelsrechtlichen Kriterien sind Vermögensgegenstand , Eigenkapital , Schulden [1] , Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Rz. 38 Bilanzierungshilfen und Sonderposten sind inzwischen wesentlich eingeschränkt worden. Allenfalls lassen sich no...mehr

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Jahresabschluss nach HGB: Ü... / 3.3.7 Bewertungsbesonderheiten bei einzelnen Bilanzposten

Rz. 57 Die Bewertungsbesonderheiten einzelner Bilanzposten und Bilanzierungssachverhalte werden in folgenden Beiträgen dargestellt:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3 Errichtung und Aufhebung von Finanzgerichten

Rz. 1 Der durch § 3 FGO geregelte Gesetzesvorbehalt zur Errichtung und Aufhebung von FG oder der genannten Organisationsmaßnahmen dient zur Sicherung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter.[1] Dieser Gesetzesvorbehalt wird nur durch ein förmliches Gesetz, nicht durch Rechtsverordnung erfüllt.[2] Durch das erforderliche formelle Landesgesetz [3] wird die Organisation der F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 7.1 Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis

Rz. 23 Die Haftung setzt begrifflich zwingend die Existenz einer fremden Leistungspflicht voraus.[1] Deswegen kann der Haftungsanspruch grundsätzlich frühestens erst mit der Entstehung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen. Eine gleichzeitige Entstehung beider Ansprüche ist nicht erforderlich, in der Praxis auch vielfach nicht gegeben, bei einigen Haftungsre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Senatsverfassung (§ 10 Abs. 2 FGO)

Rz. 2 § 10 Abs. 2 FGO sieht für den BFH als oberstes Bundesgericht in Finanzangelegenheiten i. S. v. § 33 FGO die Senatsverfassung vor. Nach § 10 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 2 FGO sind Zoll-, Verbrauchsteuer- und Finanzmonopolsachen in besonderen Senaten zusammenzufassen, die daneben allerdings auch noch eine allgemeine Zuständigkeit haben können.[1] Ergänzend hierzu ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 4.2 Haftungsvoraussetzungen

Rz. 15 Der Auftragnehmer muss als solcher Programme zur Verarbeitung[1] von Daten eingesetzt haben und es müssen daraus entweder aufgrund unzutreffender oder unvollständiger Übermittlung Steuern verkürzt oder zu Unrecht steuerliche Vorteile erlangt worden sein, oder der Auftragnehmer seine Pflichten nach § 87d Abs. 2 AO zur Abstimmung mit dem Stpfl. und zu dessen Zustimmung ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 9.1 Zollkodex

Rz. 37a Der Zollkodex, der ab 1.1.1994 an die Stelle des ZollG getreten und zwischenzeitlich grundlegend überarbeitet worden ist, kennt eine weit verzweigte und sichernde Regelung von meist mehreren Zollschuldnern. Deswegen enthält der ZK im Gegensatz zum früheren ZollG nicht mehr einzelne Haftungsregelungen. Nur der Bürge gemäß Art. 183 ZK, der nach Art. 195 ZK sich gesamts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3 Verfahrensvorschriften

Rz. 8 Die AO enthält folgende Verfahrensvorschriften zur Haftung und Duldung:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 3.4 Haftungsumfang

Rz. 11 Der Hersteller haftet für die verkürzten Steuern oder die zu Unrecht erlangten Steuervorteile, die durch seine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung verursacht worden sind. Grundsätzlich gilt dies jedoch gem. § 87e AO nicht für die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die Verbrauchsteuern und die Luftverkehrsteuer. Nach § 72a Abs. 3 AO gilt die Haftung nach Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 72... / 5.1 Haftungsvoraussetzungen und Haftungsumfang

Rz. 19 Eine Person, Gesellschaft oder sonstige mitteilungspflichtige Stelle[1] muss durch Gesetz verpflichtet sein, steuerliche Daten eines Stpfl. an Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln. § 93c AO regelt die einzelnen Rahmenbedingungen wie z. B. das Verfahren für die Übermittlungen etwa zur Identifizierung des Stpfl.[2], während sich Inhalt und Umfang der zu übermittel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Materiell-rechtliche Haftungs- und Duldungsvorschriften der AO

Rz. 7 Im Einzelnen enthält die AO folgende materiell-rechtlichen Haftungs- und Duldungsvorschriften:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Verfolgungsverjährung

Tz. 47 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Nach § 78 Abs. 3 sowie Abs. 6 StGB richtet sich die Verjährungsfrist bei Straftaten nach dem Strafmaß, das für die jeweilige Straftat gesetzlich vorgesehen ist. Die Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 370 Abs. 1 AO). Die Verjährungsfrist beträgt bei Taten, die im Höchstmaß mit Freih...mehr

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Betriebsprüfung: Richtsätze... / 2.1 Wirtschaftlicher Umsatz

Als wirtschaftlicher Umsatz gilt die Jahresleistung des Betriebs zu Verkaufspreisen ohne Umsatzsteuer abzüglich Preisnachlässe, wie z. B. Skonti und Boni, und Forderungsverluste. Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen, z. B. aus dem Verkauf von Materialabfällen, Bedienungsgelder, Verbrauchsteuern, die zum Entgelt zählen, z. B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.11 Unbilligkeit bei Verbrauchsteuern

Rz. 83 Bei Verbrauchsteuern gehört es zu der Wertung des Gesetzgebers, dass die bedingte Steuerschuld unbedingt wird, wenn die verbrauchsteuerpflichtige Ware einer anderen als der begünstigten Zweckbestimmung zugeführt wird.[1] Wird daher eine erlaubnispflichtige (steuerbegünstigte) Ware an einen Abnehmer abgegeben, der nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis ist, ist d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.3 Billigkeitsmaßnahmen bei den Verbrauchsteuern

Rz. 28 Für Verbrauchsteuern gilt eine Reihe von besonderen Billigkeitsmaßnahmen. Nach § 48 EnergieStG kann eine Steuerentlastung gewährt werden, wenn gekennzeichnetes Gasöl mit anderem Gasöl vermischt wird. Nach § 60 EnergieStG wird bei Zahlungsausfällen unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung von der Energiesteuer gewährt. Grund für diese Billigkeitsmaßnahme ist, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Anders als bei § 163 AO können im Rahmen des § 227 AO alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlassen werden, also auch steuerliche Nebenleistungen und Haftungsansprüche.[1] Zum Erlass von Säumniszuschlägen vgl. Rz. 28 sowie § 240 AO Rz. 48ff. Zu Aussetzungszinsen vgl. § 237 AO Rz. 16. § 234 Abs. 2 AO und § 237 Abs. 4 AO enthalten zwar spezielle Billigkeitsregel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 163 AO ist nach seinem ausdrücklichen Wortlaut anwendbar auf "Steuern" im Rahmen des § 1 AO, d. h. für alle Steuern, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, und die durch Steuerbescheid nach § 155 AO festgesetzt werden. Daher sind Billigkeitsmaßnahmen auch bei einem Freistellungsbescheid nach § 155 Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10.2 Berücksichtigung der Steuerbelastung

Rz. 839 Durch G. v. 25.2.1992[1] ist das Abzugsverbot im Anschluss an die Rspr.[2] mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Veranlagungen eingeschränkt worden.[3] Als Betriebsausgaben abziehbar sind nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG Geldbußen, soweit durch sie der wirtschaftliche Vorteil der Tat abgeschöpft werden soll, wenn die auf den wirtschaftl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 398 AO enthält eine Sonderregelung zur Einstellung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens betreffend Steuerhinterziehung, Steuerhehlerei oder Begünstigung in diesen Fällen sowie Bannbruch. Die Entscheidung darüber kann die Strafverfolgungsbehörde ohne Zustimmung des im Falle einer Anklageerhebung zuständigen Gerichts treff...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Besichtigungsrecht

Rz. 20 [Autor/Stand] Die FinB ist darüber hinaus befugt, die beschlagnahmten oder sonst sichergestellten Gegenstände (§§ 94, 111b ff. StPO) zu besichtigen. Hierdurch wird der FinB die Möglichkeit gegeben, ihre Beteiligungsrechte (vgl. §§ 403, 407 AO) auch im Verfahren zur Anordnung der Einziehung geltend zu machen (s. dazu § 375 Rz. 103 ff.; § 401 Rz. 11 ff.). Darüber hinaus...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 2.6.3.1 Allgemeines

Tz. 211 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Diese Methode vergleicht den vereinbarten Preis in zwei Schritten in je zwei Alt mit am Markt festgelegten Preisen:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.2.2 Materielle Voraussetzungen der Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten

Rz. 6b Die einzelnen Voraussetzungen der Einziehung ergeben sich aus §§ 74ff. StGB. Danach unterliegen der Einziehung diejenigen Gegenstände, die zur Begehung der Tat benutzt worden sind oder die aus der Tat hervorgegangen sind.[1] Eine größere Bedeutung kommt in der Praxis allerdings § 375 Abs. 2 AO zu. Diese Vorschrift ermöglicht die Einziehung von Erzeugnissen, Waren und ...mehr

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Zoll kompakt: Zollrechnen / 3.4 Berechnung von Einfuhrabgaben von Waren, die einer Verbrauchsteuer (VSt) unterliegen

Eine Übersicht der Verbrauchsteuern finden Sie auf der Webseite des Zolls.[1] , [2] Alle Varianten hier darzustellen würde den Rahmen sprengen, da es die unterschiedlichsten Bemessungsgrundlagen gibt (z. B. Hektoliter, Stück, Gewicht, Kleinverkaufspreis usw.). Deshalb soll hier nur ein Beispiel dargestellt werden für Waren, die der Branntweinsteuer unterliegen. Praxis-Beispie...mehr

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Zoll kompakt: Zollrechnen / 2 Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Die EUSt wird auf den Gesamtumsatz erhoben, also auf den Zollwert, den Zoll, eventuelle Verbrauchsteuern und auf alle weiteren in der EU entstandenen – bisher mehrwertsteuerfreien – Kosten vor der Einfuhrabfertigung (Verzollung). Mehr dazu finden Sie im Beitrag "Zoll kompakt: Import", Kap. 3.6.mehr

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Zoll kompakt: Zollrechnen / Zusammenfassung

Überblick Sowohl die Berechnung der Bemessungsgrundlagen wie Zollwert und Einfuhrumsatzsteuerwert (EUSt-Wert), die Berechnung der bei einer Einfuhr zu entrichtenden Einfuhrabgaben wie Zölle (Wertzölle, Agrarzölle, Antidumpingzölle), Verbrauchsteuern (Tabak, Branntwein usw.) als auch der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zeigt dieser Beitrag anhand von Berechnungsbeispielen. Gesetze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.4.1 Zölle und Verbrauchsteuern auf Gegenstände des Vorratsvermögens

Rz. 259 Als RAP sind nach § 5 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG auf der Aktivseite Zölle und Verbrauchsteuern anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen. Anlass für die gesetzliche Regelung war das sog. Biersteuer-Urteil des BFH.[1] Danach ist die Biersteuer, die zeitlich mit dem Inverkehrbringen des Biers entsteht, wed...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.4 Besondere aktive Abgrenzung (§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG)

Rz. 258 Nach § 5 Abs. 5 S. 2 EStG sind in der Steuerbilanz als Aktivposten anzusetzen: als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens entfallen, als Aufwand berücksichtigte USt auf am Abschlussstichtag auszuweisende Anzahlungen. Die die Zölle und Verbrauchsteuern betreffende Vorschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 5 EStG war, allerdings nur mit einem einzigen Absatz, bereits im EStG 1949 v. 10.8.1949[1] enthalten. Dabei entsprach S. 1 dem jetzigen Abs. 1 S. 1, S. 2 dagegen dem jetzigen Abs. 6. Durch Gesetz v. 16.12.1954[2] wurde die Vorschrift ab Vz 1955 dahin geändert, dass in S. 1 die Bilanzierung auf Buchführungspflichtige beschränkt wurde, und in S. 2 die Verweisung auf Abs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.2 Regelung im Überblick

Rz. 243 Handels- und Steuerrecht regeln die Rechnungsabgrenzung somit (vgl. Rz. 242) heute, mit Ausnahme der steuerlichen Abgrenzung nach § 5 Abs. 5 S. 2 EStG, im Wesentlichen gleich lautend. Auszuweisen sind transitorische Posten i. e. S., nämlich auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen, au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 242 Der Ansatz von Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) in der Bilanz dient der Verlagerung von Aufwand und Erträgen in andere Wirtschaftsjahre als die ihrer Entstehung zum Zweck einer richtigen Periodenabgrenzung. In welchem Umfang Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden dürfen oder müssen, hängt deshalb wesentlich von der jeweiligen Bilanzauffassung ab. Die Ansicht d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 3.2.2 Inhalt des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rz. 47 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung auszuweisen ist. Dadurch wird die Steuerbilanz an die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (und Bilanzierung) gebunden. Die Bindung ist insowe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz 1. Keine Erstattung einer Branntweinsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, die nach § 153 Abs. 3 BranntwMonG deshalb entstanden ist, weil der Inhaber einer allgemeinen Verwendungserlaubnis vergällten Branntwein an andere Erlaubnisinhaber abgegeben hat. 2. Die allgemeine Verwendungserlaubnis nach § 44 BrStV umfasst nicht die Abgabe vergällten Branntweins an Dritte....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Verzinsung von Erstattungen bestimmter Steuern im Einspruchsverfahren

Leitsatz Prozesszinsen können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Steuerpflichtige den Prozess selbst führt. Die Verzinsung von Steuererstattungen kommt nur für die im Gesetz benannten Steuern in Betracht. Sachverhalt Die Klägerin legte gegen eine Steueranmeldung gegenüber dem zuständigem Hauptzollamt Einspruch ein, nachdem die entsprechende Steuer bezahlt worden war. N...mehr

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Investieren in Indien: Eige... / 2.2 Sonderwirtschaftszonen in Indien

Sonderwirtschaftszonen (SEZ) gibt es nicht nur für öffentlich-rechtliche Investoren, sondern gerade auch für mittelständische Unternehmen, und zwar auch solche aus dem Ausland. Da Indien Bundesstaaten hat, hängen die jeweiligen genauen Bedingungen in den Sonderwirtschaftszonen vom Standort ab. Die Zentralregierung gab lediglich allgemeine Richtlinien vor, wie bspw. Steuerfre...mehr