Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater und GmbH-Gesc... / 4 Suche: Den geeigneten Steuerberater erkennen und finden

Einen passenden Steuerberater hat man gefunden, wenn man menschlich "mit ihm kann", wenn also die "Chemie stimmt", er die Branche und deren wirtschaftliche Chancen und Schwierigkeiten kennt, er Fragen verständlich beantwortet, er zuverlässig und genau ist und er von sich aus Ideen und Steuersparvorschläge anspricht. Wer einen (neuen) Steuerberater sucht, dem hilft ganz bestimmt de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Einschränkung von Grundrechten durch die AO

Rz. 10 § 413 AO benennt mit den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person gem. Art. 2 Abs. 2 GG, des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses gem. Art. 10 GG und der Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG die Grundrechte (unter Angabe ihres Artikels) , die "nach Maßgabe dieses Gesetzes", also durch die oder aufgrund der AO,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Mitteilungspflicht

Rz. 11 Nach §§ 138d–138k AO [18] besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Mitteilungspflicht bezüglich "grenzüberschreitender Steuergestaltungen". Ein sehr ausführliches BMF-Schreiben vom 29.3.2021[19] hat dazu Stellung genommen. Die Grundzüge dieses grundsätzlich auch für Wegzüge relevanten BMF-Schreibens werden nachfolgend dargestellt. Rz. 12 Die Richtlinie (EU)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Mögliche Einzelmaßnahmen

Jedes Unternehmen muss für sich ermitteln, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Einbindung in Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Dabei sind die Größe, Organisation und das Ausmaß der Einbindung in internationale Lieferketten ebenso zu berücksichtigen wie Besonderheiten der jeweiligen Branche. Es muss aber daran erinnert werden, dass Umsatzsteuerbetrug auch in reinen Inlands...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2 Originäre Zuständigkeit der für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden (Satz 1)

Rz. 4 Die in S. 1 getroffene Regelung, dass Außenprüfungen von den für die Besteuerung zuständigen Finanzbehörden durchgeführt werden, hat lediglich klarstellende Bedeutung. Da Außenprüfungen Teil des Besteuerungsverfahrens sind[1], würde sich die Zuständigkeit dafür auch ohne ausdrückliche Anordnung nach den Vorschriften über die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Ermessensentscheidung bei Aufhebung oder Änderung zuungunsten des Steuerpflichtigen

Rz. 10 Im Gegensatz zu §§ 173ff. AO besteht bei rechtswidrigen Verbrauchsteuerbescheiden, die die Verbrauchsteuer zu niedrig festsetzen, keine unbedingte Pflicht der Finanzbehörde zur Korrektur. Die Änderung der Verbrauchsteuerbescheide liegt im Ermessen der Verwaltung.[1] Bei der Ermessensentscheidung ist zu berücksichtigen, dass der Verbrauchsteuerbescheid unrichtig ist, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.22 Änderung von Kraftfahrzeugsteuerbescheiden

Rz. 90 Die KfzSt ist eine Verkehrsteuer, keine Verbrauchsteuer.[1] Die Aufhebung oder Änderung von KfzSt-Bescheiden richtet sich daher nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, nicht nach der für Verbrauchsteuern geltenden Vorschrift des § 172 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daher ist auch § 173 AO anwendbar, soweit § 12 Abs. 2 KfzStG keine Sonderregelung enthält.[2] Der Tatbestand der KfzSt wird du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3 Aufhebung oder Änderung von Besitz- und Verkehrsteuerbescheiden

Rz. 17a § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO enthält Änderungstatbestände für "andere" Steuern. "Andere" Steuern sind nach der durch Gesetz v. 20.12.2001[1] eingeführten Ergänzung nicht Einfuhr- und Ausfuhrabgaben i. S. d. Art. 5 Nr. 20, 21 ZK (im Wesentlichen: Zölle) und nicht Verbrauchsteuern. Für die Aufhebung oder Änderung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben gelten die Vorschriften de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werden.[...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3 Ermessensentscheidung bei Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen

Rz. 11 Auch die Änderung oder Aufhebung eines rechtswidrigen Verbrauchsteuerbescheids zugunsten des Stpfl. liegt im Ermessen der Finanzbehörde. Für die Ausübung des Ermessens ist entscheidend, ob die Rechtsbehelfsfrist abgelaufen ist. Eine Aufhebung oder Änderung zugunsten des Stpfl. ist vor Unanfechtbarkeit des Verbrauchsteuerbescheids immer vorzunehmen, wenn der Antrag auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4 Anwendung der §§ 173–176

Rz. 16 Nach dem Wortlaut des § 172 Abs. 1 Nr. 2d AO gelten die sonstigen Vorschriften über die Durchbrechung der Bestandskraft nur für "andere Steuern" als Verbrauchsteuern. §§ 173, 175 AO sind also auf Verbrauchsteuerbescheide nicht anwendbar.[1] Die Anwendbarkeit des § 176 AO ist nicht auf Besitz- und Verkehrsteuerbescheide eingeschränkt, der Vertrauensschutz tritt also auc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2 Aufhebung oder Änderung bei Steuerfestsetzung durch sachlich unzuständige Behörde (Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 44 Ein Steuerbescheid, der andere Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern betrifft, kann auch geändert oder aufgehoben werden, soweit er von einer sachlich unzuständigen Behörde erlassen worden ist. Die Änderungsmöglichkeit besteht nur bei sachlicher Unzuständigkeit der Behörde; zur sachlichen Zuständigkeit § 16 AO sowie § 17 FVG. Die sachliche Zuständigkeit bestimmt, übe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 49 § 172 Abs. 1 Nr. 2d AO lässt andere gesetzliche Möglichkeiten der Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden sowie von den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheiden[1] unberührt; kraft ausdrücklicher Vorschrift sind die §§ 130, 131 AO auf Steuerbescheide jedoch nicht anwendbar.[2] Diese Vorschriften können auch nicht auf die Einspruchsentscheidung angewandt werde...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Aufhebung und Änderung nach Einspruchsentscheidung

Rz. 101 Nach § 172 Abs. 1 S. 2 AO sind alle Vorschriften über die Änderung und Aufhebung eines Steuerbescheids und der den Steuerbescheiden gleichgestellten Bescheide auch dann anwendbar, wenn der Bescheid durch eine Einspruchsentscheidung bestätigt oder geändert worden ist.[1] Dies gilt sowohl dann, wenn die Einspruchsentscheidung unanfechtbar geworden ist, als auch in den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Tatbestand

Rz. 8 Steuerbescheide über Verbrauchsteuern werden i. d. R., ebenso wie Zollbescheide, ohne eingehende Prüfung in einem Veranlagungsverfahren summarisch erlassen; es besteht daher ein erhöhtes Bedürfnis für nachträgliche Korrekturen sowohl zugunsten wie zuungunsten des Stpfl.[1]; das Bedürfnis nach Schutz durch die Bestandskraft tritt demgegenüber zurück. § 172 Abs. 1 Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.1 Tatbestand

Rz. 18 Hinsichtlich anderer Abgaben als Zölle und Verbrauchsteuern können Bescheide nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO aufgehoben und geändert werden, wenn und soweit der Stpfl. zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird. Erfasst werden alle Steuerbescheide sowie Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Aufhebung oder Änderung des Verwaltu...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 11.5.2.5 Indirekte Umlagenabrechnung

Das folgende Schaubild zeigt unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung[420] sowie die Abgrenzung zu "Pools": Abb. 105: Unterschiedliche Arten der indirekten Umlagenabrechnung und Abgrenzung zu "Pools" Umlagen sind in der steuerlichen, aber auch in der Controllingwelt umstritten, weil die Verrechnungen zwar relativ wenig administrativen Aufwand verursachen, aber d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] Bei den Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten der Steuer- bzw. Zollfahndung darf nicht nur § 404 AO betrachtet werden. Vielmehr müssen auch die in § 208 AO (und für das BZSt ergänzend § 208a AO) getroffenen Regelungen beachtet werden. Zudem sind von den Fahndungsbörden die Verwaltungsvorschriften, so besonders die auf die Fahndung abgestimmte AStBV (...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 110 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Vorgaben in den §§ 208, 404 AO (s. Rz. 24) sind ebenso wenig wie die Doppelfunktion der Fahndung darauf angelegt, auch die sachliche Zuständigkeit der Steuer- und Zollfahndung genau zu erfassen[2]. Die Fahndung wird tätig im Bereich steuerstrafrechtlicher und bußgeldrechtlicher Ermittlungsverfahren (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO), bei der E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 23–28 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 23 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Energiesteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. § 55 Abs. 4 InsO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.12.2010 (BGBl I 2010, 1885, 1893) erfasste auch Energiesteuerverbindlichkeiten. 2. Verbindlichkeiten werden nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet (Fortführung BFH-Urteil vom 24.09.2014 – V R 48/13 (BFHE 247, 460,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.2 Aktivierungswahlrechte

Rz. 71 Damnum Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren (im Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 Abs. 3 HGB). Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.2.2.1 Steuerrechtliche Sondervorschriften

Rz. 11 Die Geltung der sich aus handelsrechtlichen Einzelbestimmungen ergebenden Bilanzierungsgebote (Rz. 8 ff.) wird in erster Linie durch die steuerrechtlichen Sondervorschriften in § 5 Abs. 2–5 EStG eingeschränkt. Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten (Rz. 8 Pkt. 4) oder Rückstellungen (Rz. 8 P...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze, die unter das GrEStG fallen

Rz. 15 § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG beruht auf Art. 12, Art. 131 i. V. m. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und Buchst. k und Art. 371 i. V. m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten – obligatorisch – die Lieferung von anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden als den in Art. 12 Abs. 1 Buch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll-)Union verstanden. Hintergrund ist, dass e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 7.10.2022 dem Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Geregelt ist darin jetzt auch, dass Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der Abgabe von Getränken, im Jahr 2023 weiterhin dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Strafzumessung

Rz. 127 [Autor/Stand] Ein entscheidender Strafzumessungsfaktor ist die Höhe der Steuerverkürzung (s. dazu § 370 Rz. 1029.1 ff.). Rz. 127.1 [Autor/Stand] Zur Feststellung des Schuldumfangs gehört die Zollwertermittlung gem. Art. 70 ff. UZK (s. auch § 370 Rz. 468 f., 477, 1543 ff. m.w.N.)[3]. Hierbei muss das Tatgericht selbst den Laden-Kleinverkaufspreis der geschmuggelten Zig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Begriff der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben

Rz. 13 [Autor/Stand] Gemäß § 373 AO wird bestraft, wer unter den erschwerenden Voraussetzungen dieser Vorschrift (gewerbsmäßig = Abs. 1; gewaltsam und bandenmäßig = Abs. 2 Nr. 1–3) entweder Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben hinterzieht (§ 370 AO) oder Bannbruch (§ 372 AO) begeht. Erfasst ist nicht nur die vollendete, sondern auch die versuchte Tat (§ 373 Abs. 3 AO). Rz. 14 [Autor/Sta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Strafrechtliche Nebenfolgen

Rz. 138 [Autor/Stand] Im Übrigen kann neben der Freiheitsstrafe auf die in § 375 AO festgesetzten Nebenfolgen erkannt werden (vgl. die Erläuterungen zu § 375). Gemäß § 375 Abs. 1 AO i.V.m. § 45 Abs. 2 StGB kann die Amtsfähigkeit und Wählbarkeit aberkannt werden[2]. Gemäß § 375 Abs. 2 AO können Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich eine Hinterziehung von Verbrauch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Verfahrensfragen

Rz. 159 [Autor/Stand] Ein Absehen von der Verfolgung nach dem sog. Schmuggelprivileg des § 32 ZollVG [2] (s. dazu § 382 Rz. 63 f.) ist nach der seit 16.3.2017 geltenden Fassung[3] gem. § 32 Abs. 2 ZollVG für den Qualifikationstatbestand des § 373 AO ausdrücklich ausgeschlossen. Im Übrigen handelt es sich auch nicht mehr um ein obligatorisches Verfolgungshindernis, sondern um ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Versuch (§ 373 Abs. 3 AO), Vollendung, Beendigung

Rz. 110 [Autor/Stand] Die Strafbarkeit des Versuchs ist seit 2008 in § 373 Abs. 3 AO ausdrücklich geregelt (zur früheren Rechtslage s. Rz. 6). Der Strafrahmen für den Täter eines versuchten schweren Schmuggels bestimmt sich nach § 23 Abs. 2 StGB i.V.m. § 373 Abs. 3 AO (s. dazu § 370 Rz. 691), denn durch § 373 Abs. 3 AO wird nicht der Strafrahmen des Versuchs, sondern nur sein...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Steuerliche Folgen

Rz. 136 [Autor/Stand] Täter oder Gehilfen des Schmuggels haften für die verkürzte Einfuhrabgaben- und Steuerschuld gem. § 71 AO. Der Umstand der Haftung für verkürzte Steuern nach § 71 AO als steuerrechtliche Folge jeder Steuerstraftat bedarf beim Täter keiner ausdrücklicher Erörterung bei der Strafzumessung, es sei denn, der Täter spielte im Gesamtgeschehen nur eine unterge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinungsformen

Rz. 12.1 [Autor/Stand] Einfuhrschmuggel in die Bundesrepublik Deutschland kommt de facto nur noch über die deutschen Hochseehäfen oder Flughäfen vor[2]. Die einzige zollrechtliche EU-Außengrenze besteht zur Schweiz, aber die in der Regel geschmuggelten Waren (Zigaretten und Alkohol) kommen nicht daher bzw. werden nicht dort hergestellt. Strafrechtlich relevant sind daher weg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verhältnis zu §§ 370, 372 AO

Rz. 144 [Autor/Stand] § 373 AO geht als Qualifikationstatbestand den Grundtatbeständen der Steuerhinterziehung und des Bannbruchs (§§ 370, 372 AO) vor, soweit die Hinterziehung von Einfuhrabgaben betroffen ist (so die h.M. zur neuen Fassung des § 373 AO, s. Rz. 10 m.w.N.)[2]. Rz. 144.1 [Autor/Stand] Der Schmuggel gem. § 373 AO verdrängt als spezielles Delikt die gleichfalls v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Tatbestände des sog. Banden- und gewaltsamen Schmuggels (§ 373 Abs. 2 AO) waren früher in §§ 146, 148 VZG (Vereinszollgesetz des Norddeutschen Bundes) vom 1.7.1869[2] geregelt[3]. In § 146 VZG wurde die sog. Kontrebande (§ 134 VZG) – der heutige Bannbruch nach § 372 AO – und die sog. Defraudation (§ 135 VZG) – die heutige Zollhinterziehung (§ 370 AO) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 373 Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelung zur Bekämpfung bandenmäßiger Steuerhinterziehung, NWB 2007, 3672; Beckschäfer, Zur Frage der Strafzumessung beim Schmuggel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtlicher Hintergrund der Vorschrift

Rz. 5 Während zum allgemeinen Reihengeschäft keine eigenständigen Vorgaben in der MwStSystRL bis zur Schaffung des Art. 36a [1] zu finden sind, wurde das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft im Zusammenhang mit den Regelungen für den Europäischen Binnenmarkt zum 1.1.1993 besonders geregelt: Die Richtlinie 92/111/EWG v. 14.12.1992, sog. 1. Vereinfachungsrichtlinie [2], schu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Tarifierung von Vanille-Oleoresin und der Aromenbegriff im Branntweinsteuerrecht

Leitsatz 1. Eine Ware bestehend aus rund 90 % (v/v) bzw. 85 % (m/m) Ethanol, 4,8 % (m/m) Trockenrückstand, bis zu 10 % (m/m) Wasser und mit einem durchschnittlichen Vanillin-Gehalt von 0,5 % (m/m) ist als Vanille-Oleoresin in die Unterpos. 1302 19 05 KN einzureihen. Die Pos. 1302 KN ist gegenüber den Pos. 3301 und 3302 KN nicht subsidiär. 2. Vanille-Oleoresin der Unterpos. 13...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Im Hinblick auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer erweitert § 156 BewG die Zulässigkeit der Außenprüfung über § 193 AO hinaus. Nach dieser Vorschrift ist eine Außenprüfung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen bei jedem an dem Feststellungsverfahren Beteiligten[1] zulässig. Damit wird dem Umstand Rechnung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 3 Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen der Außenprüfung

Rz. 21 Da die Außenprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Stpfl. dient[1], setzt ihre Zulässigkeit einen entsprechenden Aufklärungsbedarf voraus. Daran fehlt es, wenn ihre Ergebnisse unter keinem denkbaren Gesichtspunkt für die Besteuerung von Bedeutung sein können.[2] Die erforderliche steuerliche Relevanz muss sich in der Regel auf den Stpfl. selbst bezie...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerbefreiung bei Lieferung an Streitkräfte u. a. Einrichtungen (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b – d und f UStG)

Kommentar Im Zusammenhang mit der Steuerbegünstigung von Lieferungen an bestimmte begünstigte Leistungsempfänger sind in den vergangenen Monaten verschiedene Änderungen eingetreten, auf die die Finanzverwaltung reagiert: In § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und Buchst. f UStG sind mit Wirkung ab dem 1.7.2022 Vorschriften zur Steuerbefreiung von Leistungen im Zusammenhang mit der Gem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Taterfolg

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Taterfolg der leichtfertigen Steuerverkürzung ist identisch mit dem der Steuerhinterziehung und kann im Verkürzen von Steuern (§ 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 4 Satz 1 AO) oder im Erlangen eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils (§ 378 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 370 Abs. 1 Alt. 2 AO) liegen. Es kann daher auf die Erl. zur S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die erste dem heutigen § 378 AO vergleichbare Vorschrift war § 367 RAO 1919. Zwar enthielten schon vorher die meisten der zahlreichen Steuergesetze des Reiches und der Länder entsprechende Regelungen über die nicht vorsätzliche Steuerverkürzung[2], mit § 367 RAO 1919 wurde jedoch erstmals eine allgemeine, im ganzen Reichsgebiet geltende Vorschrift eingefü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verweis auf § 370 Abs. 1, 4-7 AO

Rz. 31 [Autor/Stand] § 378 Abs. 1 Satz 2 AO verweist bzgl. des objektiven Tatbestands in vollem Umfang auf § 370 Abs. 1 und 4–7 AO. Hinsichtlich der Tatbestandsvoraussetzungen kann daher weitgehend auf die bei § 370 AO gemachten Ausführungen betr. die Tathandlungen (s. § 370 Rz. 203 ff.), den Taterfolg (s. § 370 Rz. 370 ff.) sowie die Kausalität (s. § 370 Rz. 570 ff.) verwie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Das in § 378 AO geschützte Rechtsgut ist mit dem des § 370 AO identisch[2]. Geschützt wird nach Ansicht der Rspr. der Anspruch des Bundes und der Länder auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart[3]. Im Schrifttum wird das geschützte Rechtsgut zum Teil anders umschrieben (s. § 370 Rz. 52 ff.). Rz. 6 [Autor/Stand] § 378 AO bildet das Gegenstück zur Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Einfuhrabgaben (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG)

Rz. 262 Nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 UStG ist dem Wert, nach dem die EUSt für den eingeführten Gegenstand bemessen wird, der im Zeitpunkt der Entstehung der EUSt auf den Gegenstand entfallende Betrag an Zoll hinzuzurechnen; das Gleiche gilt für die Verbrauchsteuern außer der EUSt, soweit die Steuerschuld unbedingt entstanden ist. Die Bemessungsvorschrift des § 11 UStG ist im Zusam...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Abschn. 3 des UStG "Bemessungsgrundlagen" stellt § 11 UStG eine Sonderregelung für die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) dar, nämlich für die Bemessung der EUSt bei der Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet im Inland, die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG einen eigenen selbstständigen Steuertatbestand darstellt. Die Bemessungsgrundlage für die übrigen steuerbaren Umsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Deduktive Zollwertermittlung (Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK)

Rz. 164 Die Bewertungsmethode nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK wird als deduktive Methode, auch retograde Methode oder Subtraktionsmethode bezeichnet, weil der Zollwert durch Rückrechnen vom Weiterverkaufspreis ermittelt wird. Nach Art. 74 Abs. 2 Buchst. c UZK muss der Zollwert eingeführter Waren ermittelt werden, wenn die vorangegangenen Methoden nach Art. 70 und 74 Abs. 2...mehr