Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Inlandsbezug des mitteilungspflichtigen Nutzers

Rz. 9 § 138g Abs. 3 AO schränkt die Verpflichtung zur Mitteilung der grenzüberschreitenden Steuergestaltung auf solche Nutzer ein, die einen Inlandsbezug aufweisen. Die Mitteilungspflicht hängt auch bei Inhouse-Gestaltungen von dem entsprechenden Inlandsbezug ab. Nach § 138g Abs. 3 Nr. 1 AO besteht dieser Inlandsbezug darin, dass der Nutzer Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Inhalt der Verordnungsermächtigungen

Rz. 1 § 139d AO beinhaltet die Ermächtigung der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrats eine Rechtsverordnung zu erlassen, die organisatorische und technische Maßnahmen zur Wahrung des Steuergeheimnisses sowie weitere Einzelheiten zur Vergabe und Löschung der Identifikationsmerkmale und zur Übermittlung der Daten zwischen den Meldebehörden und dem BZSt enthält. Nach d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer (§ 21 Abs. 1 UStG)

Rz. 13 Gemäß § 21 Abs. 1 UStG ist die EUSt eine Verbrauchsteuer i. S. d. AO. Auch in § 15 UStG 1951 sowie in § 21 UStG 1967 war die Umsatzausgleichsteuer bzw. Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer ausgestaltet. Der Grund für die Regelung in § 21 Abs. 1 UStG liegt in der unterschiedlichen Erhebungsweise von USt und Einfuhrumsatzsteuer sowie in der Eigenart des jeweiligen St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Entstehung einer weiteren Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 4 UStG)

Rz. 326 Bemessungsgrundlage für die EUSt ist gem. § 11 UStG der Wert des eingeführten Gegenstands zuzüglich der im Zeitpunkt des Entstehens der EUSt auf den Gegenstand entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern (ausschließlich der EUSt). In den Fällen, in denen die Einfuhrabgabenschuld nach dem Zeitpunkt des Entstehens der EUSt entsteht (z. B. bei unterschiedlichen Anträgen auf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Steuergegenstand

Rz. 45a Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist Steuergegenstand der EUSt die Einfuhr von Gegenständen (aus dem Drittlandsgebiet) im Inland. Zollrechtliche Vorschriften, die status- und schuldrechtliche Folgen für Waren festlegen, die nicht aus dem Drittlandsgebiet eingeführt worden sind, sind daher von der sinngemäßen Anwendung auf die EUSt ausgeschlossen. Werden Unionswaren im Inla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs

Rz. 58 Zur Erfassung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs wird dieser zollamtlich überwacht (Art. 134 UZK; § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG). Damit sollen in erster Linie die Erhebung der Einfuhrabgaben, zu denen auch die EUSt gehört, sowie die Einhaltung der Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr gesichert werden (§ 1 Abs. 3 ZVG, § 209 Abs. 1 AO). Rz. 59 Ware...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.4 Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 164 Gem. Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Die sinngemäße Anwendung auf die EUSt gem. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG bedeutet, dass die EUSt mit dem Entzug von eustpflichtigen Gegenständen aus der zollamtlichen Überwachung entsteht. Rz. 165 Die zollamtli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 1 Die EUSt bildet einen unselbstständigen Teil der USt und ist selbst USt. Auch die Vorläufer des UStG 2005 enthielten in § 15 UStG 1932, § 15 UStG 1951 und § 21 UStG 1967/73 Sondervorschriften über die EUSt bzw. Umsatzausgleichsteuer. Im Gegensatz zu den UStG 1932 und 1951 ist die EUSt nicht mehr in einer Ausgleichsteuerordnung, sondern weitgehend im UStG selbst geregel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Allgemeines

Rz. 343 Da die Zollschuld stets in der gesetzlichen, d. h. zutreffenden Höhe entsteht, handelt es sich um den zu entrichtenden Betrag, der u. U. ursprünglich nicht in der richtigen Höhe mitgeteilt worden ist. In diesem Fall prüft die Zollbehörde von Amts wegen oder auf Antrag des Zollschuldners, ob der noch zu entrichtende Betrag erlassen oder der bereits entrichtete Betrag ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in ein Zollverfahren, nämlich Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 33a Wie in den Sonderverbrauchsteuergesetzen (§ 23 MinöStG; § 22 Abs. 3 AlkoholStG; § 21 TabStG; § 17 Abs. 1 SchaumwZwStG; § 13 Abs. 1 BierStG; § 13 Abs. 1 KaffeeStG) ist auch im UStG für den Steuertatbestand der Einfuhr aus Drittländern die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften vorgeschrieben. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG gelten die Vorschriften für Zölle – ausgenommen di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.1 Hauptzollämter

Rz. 21 Die Hauptzollämter und ihre Dienststellen (Zollämter, Grenzkontrollstellen) sind die wichtigsten örtlichen Behörden der Bundesfinanzverwaltung. Sie sind für die Verwaltung der Zölle, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben zuständig.[1]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.3 Finanzämter

Rz. 23 Die FÄ sind nach § 17 Abs. 1 und 2 FVG als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern sowie mit Ausnahme der auf Bundesfinanzbehörden[1] oder auf Gemeindebehörden[2] übertragenen Aufgaben zuständig. Bezirk und Sitz der FÄ bestimmt die oberste Landesbehörde. Das kann durch einzelne ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.2 Zollfahndungsämter

Rz. 22 Die Zollfahndungsämter sind als örtliche Bundesbehörden zur Erforschung und Ermittlung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Bereich der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Steuern (Zölle, Verbrauchsteuern, EG-Abgaben) zuständig. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind in §§ 24ff. ZollfahndungsdienstG v. 16.8.2002[1] und in § 208 AO geregelt. Sie wirken be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Ermittlung der Her... / 4 Steuern

Die Erfassung von Steuern als potenzieller Teil der Herstellungskosten ist handelsrechtlich nicht gesondert geregelt. Insoweit gelten daher die allgemeinen Grundsätze. Danach gilt: gewinnabhängige Steuern sind keine Aufwendungen, die im Zuge der Leistungserstellung entstehen, sondern belasten den Ertrag aus der Veräußerung des Hergestellten. Als solche sind sie nicht Teil de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.1 Grundlagen

Herstellungskosten sind handelsrechtlich definiert als "die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen"[1]. Wie die Anschaffungskosten sind auch die Herstellungskosten fi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.2 Einzelkosten

Einzelkosten sind dem jeweiligen Kostenträger nach Menge oder Zeit unmittelbar zurechenbar (Kostenträgereinzelkosten). Schlüsselungen, die sich ausschließlich auf den Wert des eingesetzten Produktionsfaktors beziehen, berühren den Einzelkostencharakter nicht. Einzelkosten sind stets variable Kosten, d. h., ihre Höhe verändert sich mit dem Beschäftigungsgrad. Sie fallen nicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsberatung durch Steuer... / 4 Fachberaterschaften als Marketing-Instrument

Eine Spezialisierung ist angesichts der Komplexität des Steuerrechts sinnvoll. Die Steuerberaterkammern verleihen amtliche Titel "Fachberater" für die Bereiche "Internationales Steuerrecht" und "Zölle und Verbrauchsteuern". Die Anforderungen ergeben sich aus der Fachberaterordnung (FBO). Das fachwissenschaftliche Institut der Bundessteuerberaterkammer, das Deutsche wissensch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2.1 Bundesrecht

Rz. 8 Für die bundesrechtlich geregelten Steuern ergibt sich die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 1 u. 2 GG. Danach hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über die Zölle und Finanzmonopole. Er hat außerdem die konkurrierende Gesetzgebung über die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht oder wenn die Voraussetzungen des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.2.2.3 Verbrauchssteuern

Rz. 18 Soweit nationale Verbrauchssteuergesetze auf Zollvorschriften der Union verweisen[1], wird Unionsrecht einseitig kraft nationalen Rechtsakts sinngemäß als nationales Recht übernommen. Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein- und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 2.3 Verwaltung durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Rz. 20 Nur soweit die bundesrechtlich oder nach EG-Recht geregelten Steuern durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, reicht der Anwendungsbereich der AO. Bundes- bzw. Landesfinanzbehörden sind die in § 6 wiedergegebenen, im FVG genannten Verwaltungsbehörden. Ihr Tätigkeitsbereich ist in Art. 108 GG umschrieben: Die Bundesfinanzbehörden verwalten die Zölle, di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 1 ... / 5.2 Landessteuern und -abgaben

Rz. 34 Einige AO-Anwendungsgesetze bestimmen darüber hinaus, dass ein Teil der Vorschriften der AO auch auf diejenigen landesrechtlich geregelten Steuern anzuwenden ist, die von den Gemeinden verwaltet werden. Das sind insbesondere die örtlichen Aufwands- und Verbrauchsteuern. In den meisten Bundesländern ist dies durch die Kommunalabgabengesetze bestimmt.[1] Kraft dieser Ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 32–37 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 33 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2.5.2 Vorzugsstellung im Insolvenzverfahren

Rz. 14 Unabhängig vom Zeitpunkt der Pfändung geht das Pfändungspfandrecht nach § 282 Abs. 2 Hs. 2 AO anderen Pfandrechten oder sonstigen Vorzugsrechten vor, die in der Insolvenz dem vertraglich bestellten Pfandrecht[1] nicht gleichgestellt sind. Hierzu treffen indes §§ 50, 51 InsO die Regelungen, dass die wesentlichen Pfand- und Vorzugsrechte des Zivilrechts dem Pfändungspfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Überblick über den Regelungsgehalt

Rz. 1 Der Abschnitt befasst sich mit den steuerlichen Anzeigepflichten. Der 1. Unterabschnitt zur Personenstands- und Betriebsaufnahme[1] wurde mit Wirkung zum 1.1.2017 aufgehoben.[2] Der 2. Unterabschnitt trifft Regelungen zu Anzeigepflichten in Bezug auf Stpfl. und in Bezug auf Sachverhalte mit möglicher steuerlicher Relevanz: § 137 AO legt zur steuerlichen Erfassung von Kö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2.5 Postbeschlagnahme und Telefonüberwachung

Rz. 32 Im Steuerstrafverfahren kann eine Postbeschlagnahme (§§ 99, 100 StPO) erfolgen; zuständig hierfür ist grundsätzlich der Richter (§ 100 Abs. 1 StPO). Bei Gefahr im Verzug kann die Staatsanwaltschaft bzw. die Bußgeld- und Strafsachenstelle (nicht die Fahndung) eine solche Verfügung treffen, die aber dann binnen drei Tagen vom Richter bestätigt werden muss (§ 100 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erfordernis der Gegenseitigkeit

Rz. 50 [Autor/Stand] Durch das JStG 2010 wurden die Sätze 3 und 4 des § 370 Abs. 6 AO gestrichen, die die Verfolgung der Hinterziehung von Steuern i.S.v. § 370 Abs. 6 Satz 2 AO (Umsatzsteuern und harmonisierte Verbrauchsteuern von EU-Mitgliedstaaten) von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig machten. Nach hier vertretener (s. § 370 Rz. 557) und herrschender Meinung[2] ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Umsätze an die NATO-Hauptquartiere

Rz. 168 Die Steuerbefreiung für die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführten Umsätze an die im Inland stationierten ausländischen NATO-Hauptquartiere richtet sich nach den Voraussetzungen, die für die Steuerbefreiung entsprechender inländischer Umsätze gelten. Unionsrechtliche Grundlage hierfür ist Art 151 Abs. 1 MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Lief...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 40 Bereits vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland verlangten die ehemaligen westlichen Besatzungsmächte, dass die für die ausgeführten Umsätze an die Besatzungstruppen und an angegliederte oder unterstellte Organisationen sowie an nichtdeutsche Stellen, Missionen oder bestimmte andere Organisationen (z. B. PX-Organisationen, European Exchange System (EES), Ameri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 137 Nach Art. 14 Abs. 2 Buchst. b NATO-HQ-ErgAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an NATO-Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland von der USt befreit, wenn sie von den Hauptquartieren in Auftrag gegeben werden und für den Gebrauch oder den Verbrauch durch das Hauptquartier oder durch den in Art. 14 Abs. 1 S. 3 NATO-HQ-ErgAbk bezeichneten Personenkreis be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung und zeitliche Anwendung der Vorschrift

Rz. 2 Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den USA im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben v. 15.10.1954[1] – Offshore-Steuerabkommen (OffshStA) – ist am 8.11.1955 in Kraft getreten.[2] Der Deutsche Bundestag hatte dem OffshStA und seinem Anhan...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der deutschen ESt entsprechende Steuern

Rn. 28 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Nur wenn die ausländischen Einkünfte im ausländischen Quellenstaat mit einer Steuer belegt werden, die der deutschen ESt entspricht, ermöglicht § 34c Abs 1 EStG die Anrechnung. Fehlt es an der Entsprechung, so sieht § 34c Abs 3 EStG die Abzugsmethode vor (s Rn 71). Rn. 29 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Eine ausländische Steuer entspricht der deut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 28 Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften

Rz. 1 § 28 UStG enthält in Abs. 1 bis 3 die vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 geltende Absenkung der USt-Sätze von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % sowie die Steuersätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG von 19 % auf 16 %. § 28 Abs. 4 UStG enthält die bis zum 31.12.2011 geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Rz. 2 Durch Art. 3 Nr. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.2 Verbrauchsteuern

Rz. 19 Verbrauchsteuern sind gemeinhin dadurch gekennzeichnet, dass ein bestimmter Gegenstand bzw. dessen Übertritt aus einem der Besteuerung unterliegenden Bereich (Herstellungsbereich) in einen steuerlich nicht gebundenen Verkehr oder das Halten oder der Verbrauch bestimmter Güter als für die Entstehung der Steuerschuld maßgeblich angesehen werden.[1] Anknüpfungspunkt ist ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.4 Aufwandsberücksichtigung

Rz. 23 Voraussetzung der Bildung eines Abgrenzungspostens ist, dass die Zölle und Verbrauchsteuern (zunächst) als Aufwand, d. h. den Periodengewinn mindernd, behandelt worden sind und diese Wirkung andauert. Aufwand ist die durch die Abgaben eingetretene Reinvermögensminderung. Bedingung ist demnach, dass die Abgaben bis zum Abschlussstichtag zulasten der Zahlungsmittel entric...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2.3 Bezug zum auszuweisenden Vorratsvermögen

Rz. 21 Nur die auf das am Abschlussstichtag auszuweisende Vorratsvermögen entfallenden Zölle und Verbrauchsteuern kommen für die Abgrenzung in Betracht. Zum Vorratsvermögen gehören nur Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, d. h., dass sie am Abschlussstichtag nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen, vielmehr, dass sie zur Be- oder Verarbeitung und/oder zum Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen

1 Grundlagen Rz. 1 Verbrauchsteuergesetze enthalten durchweg Regelungen, wonach die Verbrauchsteuern mit der Entfernung aus dem Herstellungsbereich oder dem Steuerlager (Entnahme in den steuerrechtlich freien Verkehr) oder bei der Einfuhr anfallen.[1] Inländische Ausfuhrzölle und ausländische Einfuhrzölle entstehen u. U. bei der Überführung der Wirtschaftsgüter über eine Zoll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.1 Regelung vor BilMoG

Rz. 4 § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F., der für alle bilanzierenden Kaufleute galt, enthielt vor Geltung des BilMoG ein Aktivierungswahlrecht für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale entsprachen den in § 5 Abs. 5 Sat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2.3 Behandlung als Aufwand der Periode

Rz. 9 Demnach sind die Zölle und Verbrauchsteuern auf die am Abschlussstichtag im Unternehmensbereich befindlichen und deshalb auszuweisenden Vorräte Aufwand der Periode ihres Anfallens. Ob nach der Streichung des Sonderpostens durch das BilMoG die vor seiner Einführung vorherrschende Auffassung, es handle sich bei den fraglichen Zöllen und Verbrauchsteuern um Bestandteile d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 3 Behandlung im IFRS-Abschluss

Rz. 16 In den internationalen Rechnungslegungsstandards sind gesonderte Positionen für Zölle und Verbrauchsteuern nicht bekannt; mit dem Aktivierungsverbot wollte sich der deutsche Gesetzgeber auch den IFRS anpassen.[1] Die Posten würden auch nicht die Voraussetzung eines Vermögenswertes (asset gem. IAS 38.8, FW 49 (a)) erfüllen. Soweit die Zölle und Verbrauchsteuern Vertrie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2.2 Teilwertabschreibung

Rz. 35 Mangels Eigenschaft als Wirtschaftsgut kommt eine Teilwertabschreibung nicht in Betracht. Dies ist insbes. dann problematisch, wenn zwischenzeitlich die Verbrauchsteuern oder Zölle gesenkt oder abgeschafft wurden oder wenn sich die Verbringung der Vorräte in das Außenlager als Fehlmaßnahme erwiesen hat. Ein gedachter Erwerber würde dann sicher nicht mehr die früheren ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2 Behandlung im HGB-Jahresabschluss

2.1 Regelung vor BilMoG Rz. 4 § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F., der für alle bilanzierenden Kaufleute galt, enthielt vor Geltung des BilMoG ein Aktivierungswahlrecht für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale entsprache...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4 Behandlung in der Steuerbilanz

4.1 Ansatz dem Grunde nach 4.1.1 Allgemeines Rz. 17 § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. und § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG enthalten die rechtlichen Regelungen für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände (bzw. Wirtschaftsgüter) des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale lass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1.2 Aktivierungsvoraussetzungen

4.1.2.1 Zölle Rz. 18 Zölle sind Abgaben, die nach Maßgabe des Zolltarifs von der Warenbewegung über die Zollgrenze erhoben werden.[1] Es kommen hier im Wesentlichen ausländische Einfuhrzölle (z. B. sog. Antidumpingzölle) und ggf. inländische Ausfuhrzölle in Betracht, die bei der eine Zollgrenze überschreitenden zollpflichtigen Verlagerung von Vorräten von einer inländischen i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2 Ansatz der Höhe nach

4.2.1 Bestimmung der Postenhöhe Rz. 31 Der Aktivposten "Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen" wird praktisch zu jedem Bilanzstichtag neu gebildet und zum folgenden Bilanzstichtag aufwandswirksam aufgelöst. Auch ist es möglich, nur zu jedem Bilanzstichtag die Differenz der auf die Anfangs- und Endbestände des Vorratsvermögens entfallenden Verbrauchsteuern und Zölle e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 2.2 Regelung nach BilMoG

2.2.1 Aktivierungsverbot Rz. 6 Mit Wegfall des § 250 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB durch das BilMoG wandelte sich das bisherige Aktivierungswahlrecht zu einem Aktivierungsverbot. Die Neuregelung war erstmalig auf ein nach dem 31.12.2009 beginnendes Geschäftsjahr anzuwenden.[1] 2.2.2 Keine Einbeziehung in die Herstellungskosten Rz. 7 Nach Auffassung des HFA des IdW[1] – an der auch he...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.1 Ansatz dem Grunde nach

4.1.1 Allgemeines Rz. 17 § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB a. F. und § 5 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG enthalten die rechtlichen Regelungen für "als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende Vermögensgegenstände (bzw. Wirtschaftsgüter) des Vorratsvermögens entfallen". Die einzelnen Tatbestandsmerkmale lassen sich folgendermaßen prä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zölle und Verbrauchsteuern ... / 4.2.1 Bestimmung der Postenhöhe

Rz. 31 Der Aktivposten "Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorratsvermögen" wird praktisch zu jedem Bilanzstichtag neu gebildet und zum folgenden Bilanzstichtag aufwandswirksam aufgelöst. Auch ist es möglich, nur zu jedem Bilanzstichtag die Differenz der auf die Anfangs- und Endbestände des Vorratsvermögens entfallenden Verbrauchsteuern und Zölle einzubuchen. Rz. 32 Eine Auflösun...mehr