Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Erklärungspflicht kraft Gesetzes und behördlicher Anordnung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, lässt sich nicht der AO entnehmen (s. aber zum Verfahren der gesonderten Feststellung § 181 Abs. 2 AO), sondern wird in den einzelnen Steuergesetzen (§ 5 AO) bestimmt (s. §§ 25 Abs. 3 EStG, 56 ff. EStDV; § 14a GewStG; § 31 ErbStG; § 18 UStG; § 28 BewG; § 19 GrEStG). Steuererklärungen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuerschuldner

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerschuldner ist, wer eine Steuer schuldet. Nach § 43 AO bestimmen die Steuergesetze, wer Steuerschuldner ist. Dies richtet sich danach, in wessen Person sich die subjektiven und objektiven Merkmale des Steuertatbestandes verwirklichen, an den die Leistungspflicht anknüpft (s. § 38 AO). Steuerschuldner können zugleich mehrere Personen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Rüping/Ende, Neue Probleme von schweren Fällen der Hinterziehung, DStR 2008, 13; Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Wulf, Telefonüberwachung und Geldwäsche im Steuerstrafrecht, wistra 2008, 321; Bittmann, Telefonüberwachung im Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung als Vortat der Geldwäsche seit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (s. § 3 Abs. 3 AO; Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK) im Sinne der Vorschrift sind die Zölle und die diesen in der Wirkung gleichstehenden Abgaben der EG, ferner die Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchsteuern, soweit sie Einfuhrtatbestände enthalten. Die Gefährdung der Eingangsabgaben gem. § 382 AO ist ein Blankettge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 AO ist die Grundnorm über die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und diesen gleichgestellten Bescheiden (s. Rz. 6). Dies ist zum einen der Formulierung "darf nur aufgehoben oder geändert werden" in § 172 Abs. 1 Satz 1 AO zu entnehmen. Zum anderen verweist § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO auf die sonstigen gesetzlich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beschränkung der Haftung auf Betriebsteuern

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gehaftet wird nur für diejenigen Steuern des Unternehmens, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebsteuern), soweit sie während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung (und der Zeit der entsprechenden Zuordnung der Gegenstände zum Betrieb) entstanden sind. Als Betriebsteuern sind nur Steuern a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Wahlfeststellung

Tz. 99 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei dem tatbestandsmäßig engen Zusammenhang der Hinterziehung von Eingangsabgaben bzw. Verbrauchsteuern und der weiteren Verwertung der steuerbaren Gegenstände lässt sich zuweilen nicht mit Sicherheit feststellen, ob und mit welcher Maßgabe sich ein Beteiligter der Hinterziehung oder der Hehlerei schuldig gemacht hat. In solchen Fällen ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VII. Offenbarung in Bezug auf gespeicherte Daten

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 6 AO befasst sich mit dem zunehmend Bedeutung gewinnenden Problem des Geheimnisschutzes bezüglich von in Datenspeichern festgehaltenen und abrufbereiten Verhältnissen. § 30 Abs. 6 Satz 1 AO stellt in Übereinstimmung mit § 30 Abs. 2 Nr. 3 AO klar, dass der Abruf von geschützten gespeicherten Daten nur dann keine Verletzung des ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 156 Abs. 1 AO ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung, nach der bei einer Abweichung von der bisherigen Steuer bis 25 Euro eine Steuerfestsetzung oder eine Korrektur der Steuerfestsetzung unterbleibt. Die Zulässigkeit beruht auf Art. 80 Abs. 1 GG. Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates nur dann nicht, w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Realakte

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Anwendung des § 41 Abs. 2 AO ist kein Raum, soweit die Besteuerung an Realakte nicht rechtsgeschäftlichen Charakters anknüpft. Das ist z. B. beim Verbringen von Waren über die Grenze oder bei tatsächlichen Geschehensabläufen (betriebstechnische Vorgänge) im Bereich der Verbrauchsteuern der Fall.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Überleitung zur Außenprüfung (§ 210 Abs. 4 AO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 210 Abs. 4 AO kann eine Nachschau in eine Außenprüfung nach § 193 AO übergeleitet werden, wenn die Feststellungen bei der Steueraufsicht dazu Anlass geben. Die Außenprüfung kann sich nur auf die Überprüfung verbrauchsteuerlich erheblicher Sachverhalte erstrecken. Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine vorherige Prüfungsanordnun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 211 Pflichten des Betroffenen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ergänzend zu den Befugnissen der Finanzbehörde im Rahmen der Steueraufsicht nach § 210 AO regelt § 211 AO Mitwirkungspflichten des Betroffenen. Die in § 211 Abs. 1 AO aufgezählten Pflichten stimmen im Wesentlichen mit den in § 200 Abs. 1 Satz 1 AO geregelten Mitwirkungspflichten des Stpfl. anlässlich einer Außenprüfung überein; auf die d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Begriff und Regelung der örtlichen Zuständigkeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter örtlicher Zuständigkeit versteht man die Verteilung der Verwaltungsaufgaben auf die für diese sachlich zuständigen Behörden (s. § 16 AO) nach örtlichen Gesichtspunkten. Die AO regelt die örtliche Zuständigkeit grds. in den §§ 18 bis 29 AO, die jedoch nur subsidiär gelten ("soweit nicht anderes bestimmt ist"). Die §§ 18ff. AO betref...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Das Rechtsmittelverfahren der RAO 1919/1931

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittelverfahren der RAO vom 13.12.1919, auch i. d. F. v. 22.05.1931, war dreifach gegliedert. Gegen Steuerbescheide und diesen gleichstehende Bescheide in Besitz- und Verkehrsteuersachen fand das Berufungsverfahren statt; dieses führte vom Einspruch an das FA über die Berufung an das FG als Tatsacheninstanz zur Rechtsbeschwerde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfolge

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung des Bescheids steht als Rechtsfolge im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (s. § 5 AO Rz. 3 ff.; BFH v. 11.10.2017, IX R 2/17, BFH/NV 2018, 322 m. w. N.; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 713; a. A. Koenig in Koenig, § 172 AO Rz. 15; von Groll in HHSp, § 172 AO Rz. 56 f.). Der BFH hat in st. Rspr....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum Janovski, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Rönnau, Moderne Probleme der Steuerhehlerei, NStZ 2000, 513; Kretschmer, Der Versuchsbeginn bei der Steuerhehlerei (§ 374 AO), NStZ 2008, 379; Leplow, Abweichungen im Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht vom Besteuerungsverfahren, wistra 2014, 421; Dehne-Niemann, Die Rechtsprec...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis d AO behandeln die Aufhebung oder Änderung von unter die Vorschrift fallenden Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden, die andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben i. S. des Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK oder Verbrauchsteuern betreffen. Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Direkte und indirekte Steuern

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unterscheidung von direkten und indirekten Steuern hat v.a. europarechtliche Bedeutung: Art. 113 AEUV bildet die Rechtsgrundlage für die unionsrechtliche Harmonisierung im Bereich der indirekten Steuern (Khan in Geiger/Kotzur/Khan, Art. 113 AEUV Rz. 1). Hierauf beruhen insbes. die MwStSystRL und die VerbrauchStRL. Die Harmonisierung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes hinsichtlich der Abgaben

Tz. 3a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hinsichtlich der von der Streitigkeit betroffenen Abgaben muss die Gesetzgebungskompetenz des Bundes gegeben sein. Diese richtet sich nach Art. 105 GG. Erfasst sind daher Zoll- und Monopolsachen, für der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz hat (für den Zoll hat dies wegen des UZK nur noch für das Truppenzollrecht Bedeutung),...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Der Steuervergütungsanspruch

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuervergütungsanspruch ist der Anspruch auf Auszahlung von Steuerbeträgen, die nicht an den Steuerschuldner erfolgt, der sie entrichtet hat, sondern an dritte Personen, auf welche die Steuer erfahrungsgemäß überwälzt worden ist (insbes. im Preis gelieferter Waren). Vergütungsansprüche sind besonders auf dem Gebiet, der Verbrauchste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 344 Auslagen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Erstattung von Auslagen und regelt in einem abschließenden Katalog, welche Auslagen erhoben werden dürfen (Analogieverbot). § 344 Abs. 1 Nr. 8 AO enthält allerdings eine Generalklausel für die Beträge, die aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen an Dritte zu zahlen sind. Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Einreichung der Steueranmeldung bei der Kasse (§ 167 Abs. 2 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einreichung der Steueranmeldung ist rechtzeitig, wenn der Stpfl. sie fristgerecht bei der Finanzkasse abgegeben hat. Die Regelung betrifft die Fälle, in denen das für die Einreichung an sich zuständige Besteuerungs-FA und das für die Erhebung zuständige FA nicht identisch sind, und hat Bedeutung für die Festsetzung von Verspätungszus...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 38 Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 38 FGO bestimmt die örtliche Zuständigkeit des FG, den Gerichtsstand, regelt damit, welches der sachlich zuständigen FG (§ 35 FGO) den konkreten Rechtstreit zu entscheiden hat. Die Vorschrift gilt für das Klageverfahren. Für Anträge auf AdV ist das "Gericht der Hauptsache" zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO). Dies gilt auch für die örtl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 178 Kosten bei besonderer Inanspruchnahme der Zollbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Tätigkeiten der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren sind grundsätzlich kostenfrei (s. aber § 87 Abs. 2 Satz 3 AO Kosten für Übersetzungen; § 89 Abs. 3 ff. AO Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft; § 178a AO Kosten für Verständigungsverfahren; §§ 337ff. AO Vollstreckungskosten; § 112 BranntwMonG). Kosten sind Gebü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kleinbetragsverordnung (KBV)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Ermächtigung hat das BMF schon 1980 durch Erlass der KBV Gebrauch gemacht. Sie ist zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2017 durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679) geändert worden und gilt für Steuern, die nach dem 31.12.2016 entstanden sind (Art. 97 § 9a Abs. 3 EGAO). Die KBV be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 AO findet Anwendung auf Steuerbescheide und ihnen gleichgestellten Bescheide (BFH v. 06.05.1994, VI R 47/93, BStBl II 1994, 715; s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.). Auch für Kindergeldbescheide ist § 174 AO anwendbar (BFH v. 16.04.2002, VIII B 171/01, BStBl II 2002, 578; BFH v. 31.01.2006, III B 18/05, BFH/NV 2006, 1046). Die von § 17...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriff und steuergesetzliche Ausprägung

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Steuerschuld nach Grund und Höhe regeln die Einzelsteuergesetze und der Zollkodex (s. Art. 77 bis 88 UZK) in Verbindung mit den Tarifen. Sie normieren die Steuertatbestände als Gesamtheit der Merkmale, die in objektiver und subjektiver Beziehung zutreffen müssen, um die Steuerschuld entstehen zu l...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Unbilligkeit aus persönlichen Gründen

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gefährdet die Einziehung der geschuldeten Beträge – dauerhaft – die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Stpfl. kommt ein Erlass aus persönlichen Gründen in Betracht (Erlassbedürftigkeit; zu den Anforderungen an die hinzukommende Erlasswürdigkeit des Stpfl. s. Rz. 40). Notwendige Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Notl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 381 Verbrauchsteuergefährdung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verbrauchsteuergefährdung des § 381 AO ist ein Blankettgesetz, das der Ausfüllung durch die Verbrauchsteuergesetze und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen bedarf, die dabei für einen bestimmten Tatbestand auf die Bußgeldvorschrift des § 381 AO verweisen müssen. § 381 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO definiert den allgemeinen Handlungsrahmen,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verwaltung durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AO müssen die betreffenden Steuern etc. durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, wie es sich aus Art. 108 GG i. V. m. dem FVG ergibt. Nach Art. 108 Abs. 1 Satz 1 GG werden Zölle, Finanzmonopole (heute nur noch das zum 31.12.2017 auslaufende Branntweinmonopol; Schröer-Schallenberg in Bongartz/Schrö...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Einzelheiten

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung der Einziehung ist das Vorliegen einer der in § 375 Abs. 2 AO bezeichneten Steuerstraftaten, deren objektiver und subjektiver Tatbestand verwirklicht – und festgestellt – sein muss. Es müssen aber auch die sonstigen Voraussetzungen der Strafbarkeit gegeben sein, insbes. darf die Tat nicht verjährt sein (s. die Erläuterunge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Korrektur im Hinblick auf die EuGH-Rechtsprechung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beruht ein Steuerverwaltungsakt auf einer Norm, die im Widerspruch zum Europarecht steht, gibt es keine europarechtliche Ermächtigungsnorm für die Änderung des betroffenen Verwaltungsakts. Nach der Rechtsprechung des EuGH richtet sich die Änderung vielmehr nach dem jeweiligen nationalen Verwaltungsrecht der EU-Mitgliedstaaten (EuGH v. 1...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der in § 375 Abs. 2 AO behandelten Einziehung von Gegenständen, auf die sich die Tat bezieht, und von Beförderungsmitteln, die zur Tat benutzt worden sind, kommt im Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (s. § 3 Abs. 3 AO und Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK; Zölle, EWG-Abschöpfungen, Einfuhrumsatzsteuer) und der Verbrauchsteuern erhebliche Bed...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt in sachlicher Hinsicht, welcher Art von Finanzbehörde die Rechte und Pflichten zustehen, die mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbunden sind. Mit der örtlichen Zuständigkeit sowie weiteren Zuständigkeitsfragen befassen sich die §§ 388 bis 390 AO und auch § 399 Abs. 2 AO. Für die sachliche Zuständigkeit komm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Steuerordnungswidrigkeiten: Begriff und Wesen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Unterschied zu den Steuerstraftaten (s. § 369 AO) betreffen die Steuerordnungswidrigkeiten Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften der AO oder der Steuergesetze, die bloßes Ordnungsunrecht darstellen und aus diesem Grund nicht mit krimineller Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe oder beides), sondern nur mit einer Geldbuße bedroht sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 68 Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts

Schrifttum Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Drüen, Der Automatismus der Klageänderung nach Änderung des Bescheids, AO-StB 2001, 87; Leingang-Ludolph/Wiese, Automatische Klageänderung bei Änderungs- und Erstattungsbescheiden durch § 68 FGO n. F., DStR 2001, 775; Lemaire, Die Reform der FGO – Praktische Konsequenzen für den Rechtsschutz ab 2...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1: Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vom 14.12.1976, zuletzt geändert durch Zweites Bürokratieentlastungsgesetz vom 30.06.2017, BGBl. I S. 2143. Art 97Übergangsvorschriften § 1Begonnene Verfahren (1) Verfahren, die am 1. Januar 1977 anhängig sind, werden nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu Ende geführt, soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. (2)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: Gebühren bei Verfahren mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen

Die Geschäftsgebühr ist eine Rahmengebühr nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG, bei welcher der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen bestimmt. Ist die G...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Ansatz u. Bewertung

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verhältnis zu § 381 AO

Rz. 51 [Autor/Stand] § 382 Abs. 2 AO stellt ausdrücklich klar, dass die Gefährdung von Verbrauchsteuern, die als Einfuhrabgaben anzusehen sind (Einfuhrtatbestände der Verbrauchsteuergesetze; s. § 381 Rdnr. 11), nach § 382 AO zu ahnden ist. Insoweit ist die Gefährdung von Ein- und Ausfuhrabgaben gem. § 382 Abs. 1 AO Spezialvorschrift gegenüber der Gefährdung von Verbrauchsteu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gesetzesfassungen

Rz. 59 [Autor/Stand] § 32 ZollVG [2] Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten; Erhebung eines Zuschlags (1) Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 369, 377 der Abgabenordnung) sollen als solche nicht verfolgt werden, wenn durch die Tat selbst oder die Vortat Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben oder Verbrauchsteuern von insgesamt nicht mehr als ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Bedeutung, Entwicklung und Anwendungsbereich der Norm

Rz. 61 [Autor/Stand] Aufgrund der in § 32 Abs. 1 ZollVG enthaltenen, als sog. Schmuggelprivileg bezeichneten Sonderregelung ist es den Verfolgungsbehörden möglich, bei bestimmten, leichteren Steuervergehen ohne Strafe oder Geldbuße, gleichwohl mit einer sanktionsähnlichen Maßnahme zu reagieren, die im Ergebnis ein Verfahrenshindernis begründet. Mit der Norm sollen seit jeher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Vorläufer des jetzigen § 382 AO war § 408 RAO 1968 idF des 2. AO-StrafÄndG [2], der den Straftatbestand des § 413 Abs. 1 Nr. 1c, aa und bb RAO 1956 ersetzte. Bei gleichem Sanktionsrahmen und erweitertem Täterkreis wurde die vorherige Strafvorschrift in eine Ordnungswidrigkeit umgewandelt (s. Vor §§ 377–384 Rdnr. 3, 10 ff.; § 380 Rdnr. 1). Während § 413 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Maßgebliche Zollvorschriften und Rechtsverordnungen

Rz. 7 [Autor/Stand] Zu den nationalen Zollrechtsbestimmungen (Zollgesetze und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen) iS von § 382 Abs. 1 AO, auf die § 31 ZollVG und § 30 Abs. 1–3 ZollV Bezug nehmen, gehören nach der Vereinheitlichung des Zollrechts in der EU insb.: das Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) idF des Art. 1 des Zollrechtsänderungsgesetzes vom 21.12.1992[2], die Zollver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 39 [Autor/Stand] Nach § 382 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer die in den § 31 ZollVG, § 30 ZollV näher bezeichneten Zuwiderhandlungen vorsätzlich oder fahrlässig begeht. Die vorsätzlich begangene Tat (§ 10 OWiG, § 377 Abs. 2 AO) setzt voraus, dass der Täter die zollrechtlichen Pflichten nach Inhalt und Gegenstand kennt und ihnen bewusst zuwiderhandelt oder er das Best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsfolgen

Rz. 66 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen der Norm vor, besteht im Regelfall ein Verfahrenshindernis und erfolgt die Ahndung der Tat statt durch Strafe oder Geldbuße durch einen Zollzuschlag. Das Gesetz ("sollen") enthält insoweit eine ermessenslenkende gesetzliche Regelung. Anders als nach § 32 Abs. 2 ZollVG aF, wonach auch bei Ordnungswidrigkeiten kein Ermessensspiel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Die gefährdeten Abgabenarten

Rz. 9 [Autor/Stand] Unter die Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben iS des § 1 Abs. 1 Satz 3 ZollVG iVm. Art. 5 Nr. 20, 21 UZK (früher Art. 4 Nr. 10 ZK) fallen Abgaben, die für die Einfuhr bzw. Ausfuhr von Waren zu entrichten sind[2], sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern (zB Mineralöl, Tabak und Bier, wegen der Einzelheite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 1 Gesetzentwicklung

Rz. 1 Ein SolZ als Zuschlagsteuer zur ESt und KSt wurde erstmals durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen (Solidaritätsgesetz) v. 24.6.1991[1] eingeführt. Der SolZ war als befristeter Zuschlag geplant, der auf die Einkommen- und KSt als Bemessungsgrundlage erhoben wurde, die fü...mehr