Fachbeiträge & Kommentare zu Verbrauchsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des steuerlichen Vorteils

„(3) [1] Ein steuerlicher Vorteil im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wenn 1. durch die Steuergestaltung Steuern erstattet, Steuervergütungen gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringert werden sollen, 2. die Entstehung von Steueransprüchen verhindert werden soll oder 3. die Entstehung von Steueransprüchen in andere Besteuerungsz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Betroffene Steuern

"... 1. die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist, ..." Rz. 35 [Autor/Stand] Bezugnahme auf EU-Amtshilfegesetz. Hinsichtlich der potentiell im Rahmen einer Steuergestaltung relevanten Steuern[2] (Abgaben) nimmt § 138d Abs. 2 Nr. 1 AO ausdrücklich Bezug auf das EU-Amtshilfegesetz. Nach § 1 Abs. 2 EUAHiG ist dieses Gesetz ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.3.3 Späterer Wegfall des rechtlichen Grunds (Abs. 2 S. 2)

Rz. 38 Nach Abs. 2 S. 2 steht es dem anfänglichen Fehlen des rechtlichen Grunds gleich, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Maßgeblich für die Ausfüllung des Tatbestandsmerkmals "später" ist der Zeitpunkt der Zahlung oder Rückzahlung. Nach der formellen Rechtsgrundtheorie fällt der rechtliche Grund weg, wenn der Steuerbescheid oder sonstige Verwaltungsakt i. S. v. § 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 5.2 Verbrauchsteuern

Rz. 62 Für das Erlöschen von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gilt bei Verbrauchsteuern ohne Einfuhr § 47 AO. Für die Fälle der Einfuhr verbrauchsteuerpflichtiger Waren erklären die Verbrauchsteuergesetze demgegenüber die Zollvorschriften hinsichtlich wichtiger Erlöschensgründe für sinngemäß anwendbar.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 5 Zollschuld – Verbrauchsteuern

5.1 Zollschuld Rz. 59 Das Erlöschen der Zollschuld war seit dem Inkrafftreten des ZK am 1.1.1994 in den Art. 233 und 234 ZK geregelt, die § 47 AO überlagerten. Mit dem Inkrafftreten des Unionszollkodex[1] am 30.10.2013 ist Art. 124 UZK an deren Stelle getreten. Rz. 60 Das Erlöschen der Zollschuld durch Entrichtung und Erlass ist in Art. 124 Abs. 1 Buchst. b und c UZK abschließ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 3.1.5 Eintritt einer auflösenden Bedingung

Rz. 39 Auflösend bedingte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO mit dem Eintritt der Bedingung. Dieser Erlöschenstatbestand spielte früher insbesondere im Verbrauchsteuerrecht eine große Rolle, war insoweit allerdings in § 50 Abs. 1 AO spezialgesetzlich geregelt. Bereits mit Inkrafttreten des Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetzes[1] am 1.1.1993 hatte ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 47... / 5.1 Zollschuld

Rz. 59 Das Erlöschen der Zollschuld war seit dem Inkrafftreten des ZK am 1.1.1994 in den Art. 233 und 234 ZK geregelt, die § 47 AO überlagerten. Mit dem Inkrafftreten des Unionszollkodex[1] am 30.10.2013 ist Art. 124 UZK an deren Stelle getreten. Rz. 60 Das Erlöschen der Zollschuld durch Entrichtung und Erlass ist in Art. 124 Abs. 1 Buchst. b und c UZK abschließend geregelt. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 5.4 Sonstige Personensteuern

Rz. 116 Personensteuern (oder Subjektsteuern) sind neben der ESt und den unter Rz. 114 bezeichneten Steuern die "sonstigen" auf die Personen zugeschnittenen Steuern, d. h. diejenigen Steuern, die, im Gegensatz zu den Sach- oder Realsteuern (vgl. Rz. 122), die persönlichen Verhältnisse, wie Familienstand, Alter, Krankheit, Kinder usw., berücksichtigen.[1] Rz. 117 bis 119 einst...mehr

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Steuerlagerregelung / 1 Anwendungsbereich

Von der Umsatzsteuerlagerregelung machen einige wenige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft regelmäßig Gebrauch. Dabei handelt es sich u. a. um Unternehmen im Bereich des primären Rohstoffhandels, der Mineralölproduktion, des Mineralölhandels und der Chemiebranche. Einige Unternehmen machen von der Regelung auch beim An- und Verkauf von Edelmetallen oder bei Umsätzen mit ...mehr

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Steuerlagerregelung / 10 Bemessungsgrundlage für den der Auslagerung vorangegangenen Umsatz

Bei der einer Auslagerung vorangehenden Lieferung ist Bemessungsgrundlage grundsätzlich der in der Rechnung ausgewiesene Betrag (Betrag ohne Umsatzsteuer). In den Fällen, in denen der Abnehmer einer Lieferung als Auslagerer schuldet, hat er die Umsatzsteuer von diesem Betrag zu berechnen. Die Bemessungsgrundlage für den Umsatz, für den die Steuerbefreiung wegfällt, erhöht sic...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / Zusammenfassung

Überblick Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer[1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der Mehrwertsteuer für die nahe Zukunft beschrieb. Ziel der EU-Kommission ist die Schaffung eines moderneren, einfacheren EU-Mehrwertsteuersystems, das weniger anfällig für Betrug und gleichzeitig ...mehr

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Mehrwertsteueraktionsplan u... / 1.2.3 Fernverkauf von aus Drittgebieten oder Drittländern eingeführten Gegenständen

Dieser Teil der an die Stelle der vorherigen Versandhandelsregelung tretenden Fernverkaufsregelung als besondere Ortsbestimmung für Lieferungen ist neu, auch wenn das vorherige Unionsrecht diese Fälle bereits in der Form regelte, dass im Fall der Beförderung oder Versendung der Liefergegenstände von einem Drittgebiet oder Drittland aus die Beförderung/Versendung als vom Einf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Ausfuhr in das Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG)

Rz. 20 Unter Ausfuhr versteht man den Vorgang, durch den ein Gegenstand vom Inland in das Drittlandsgebiet gelangt. Weder das UStG noch die MwStSystRL enthalten eine gesetzliche Definition des Begriffes "Ausfuhr". Nach der Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UStG 1967/73 musste der Gegenstand der Lieferung in das Ausland gelangt sein. Diese Definition entsprach dem ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerhinterziehung und Schmuggel (§§ 370, 373 AO)

a) Sachbezogenheit Rz. 18 [Autor/Stand] Da Gegenstand einer Steuerhehlerei nur Sachen sein können (s. Rz. 15), kommen als Vortaten nur (einfach gem. § 370 AO oder qualifiziert gem. § 373 AO begangene) Einfuhrabgaben- und Verbrauchsteuerhinterziehungen in Betracht (s. auch § 370 Rz. 1526 ff.). b) Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern Rz. 19 [Autor/Stand] Anders als be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Strafrahmen, Strafzumessung und Nebenfolgen

Schrifttum: AM, Strafzumessung bei Zigarettenschmuggel, PStR 2011, 194; Leplow, Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht: BGH-Rechtsprechung von Juni 2008 bis Februar 2011, PStR 2011, Wegner, § 374: Minder schwerer Fall der Steuerhehlerei nicht ohne Weiteres anzunehmen – mit Checkliste, PStR 2015, 203; Weidemann, Steuerhehlerei bei Einfuhr und Verbringung von Zigaretten, PStR 2011...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abgeschlossenheit der Vortat

Rz. 26 [Autor/Stand] Die Steuerhehlerei setzt eine rechtswidrige und hinsichtlich des objektiven Tatbestands abgeschlossene Vortat (Einfuhrabgaben- und Verbrauchsteuerhinterziehung/Bannbruch) voraus. Umstritten ist jedoch, ob es sich um eine nicht nur rechtlich vollendete, sondern auch tatsächlich beendete Vortat handeln muss (zur Rechtswidrigkeit und zur Abgrenzung zwischen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorsatz

Rz. 78 [Autor/Stand] Steuerhehlerei ist nach § 374 Abs. 1 AO nur vorsätzlich begehbar[2]. Bei § 374 AO setzt der Vorsatz voraus: Rz. 79 Erstens die Kenntnis des Umstandes, dass hinsichtlich des Tatobjekts Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuer hinterzogen oder Bannbruch begangen worden ist[3]. Hinsichtlich des Irrtums des Täters über das Bestehen eines Steueranspruchs wird auf d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 374 Steuerhehlerei

Schrifttum: Allgayer/Sackreuther, §§ 52 ff. StGB: Konkurrenzen bei illegaler Einfuhr von Zigaretten, PStR 2009, 44; Arendt, Die Bereicherungsabsicht bei der Steuerhehlerei, ZfZ 1979, 229; Bach in ERST, Wirtschaftsstrafrecht, 2017, § 374 AO; Bauer, Praktische Fragen im Zusammenhang mit dem organisierten "Schmuggel" von Tabakwaren, NZWiSt 2018, 85; Baum, Neue gesetzliche Regelu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verhältnis zu §§ 370, 373 AO

Rz. 121 [Autor/Stand] Der 1. Strafsenat des BGH hat seine Rspr. zum Konkurrenzverhältnis zwischen Steuerhehlerei und tatmehrheitlich oder tateinheitlich begangener Tabaksteuerhinterziehung in jüngster Zeit grundlegend geändert (zur früheren Rspr. s. noch die Voraufl. m.w.N.)[2]. Die Entwicklung wird nachstehend dargestellt. Rz. 122 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen den Ta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / J. Verfahrensfragen

Schrifttum: Buse/Bohnert, Steuerstrafrechtliche Änderungen zur Bekämpfung des Umsatz- und Verbrauchsteuerbetrugs, NJW 2008, 618; Koops, Bessere Erkenntnis ist kein Verbrechen – Steuerstrafrecht wieder ohne Verbrechenstatbestand, DB 2007, 1; Meyer-Abich, Die Unzulässigkeit der Telefonüberwachung bei Vergehen gegen §§ 373, 374 vor dem Hintergrund der neueren BGH-Rechtsprechung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Steuerhehlerei war ursprünglich in § 368 RAO 1919 geregelt. Als § 403 RAO wurde sie durch die Bekanntmachung vom 22.5.1931[2] – abgesehen von einer Anpassung an die neue Zählung der in Bezug genommenen Paragraphen – nahezu unverändert übernommen. Rz. 2 [Autor/Stand] Aufgrund von Art. I Nr. 16 des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung vom 4.7.1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsgut und Normzweck

Rz. 10 [Autor/Stand] Geschütztes Rechtsgut des allgemeinen Hehlereitatbestands (§ 259 Abs. 1 StGB) ist nach heute h.M. das Vermögen [2]. Der Unrechtsgehalt der Hehlerei wird nach überwiegender Ansicht in Rspr. und Schrifttum in der Aufrechterhaltung und Vertiefung der durch die Vortat geschaffenen rechtswidrigen Vermögenslage durch einverständliches Zusammenwirken mit dem Vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei der Steuerhehlerei gem. § 374 AO kommen als Vortaten nur bestimmte ausdrücklich aufgeführte Straftatbestände in Betracht: Steuerhinterziehung von Einfuhrabgaben und Verbrauchsteuern (§ 370 AO), Schmuggel (§ 373 AO) als Qualifikationstatbestand der Steuerhinterziehung und der qualifizierte Bannbruch (§ 372 Abs. 2, § 373 AO). Rz. 17.1 [Autor/Stand] Umstrit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Tatobjekt

Rz. 15 [Autor/Stand] Gegenstand einer Steuerhehlerei gem. § 374 Abs. 1 AO können – enger als bei § 259 StGB ("Sachen") – nur Erzeugnisse oder Waren sein, die verbrauchsteuer- oder einfuhrabgabenpflichtig i.S.d. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK (s. Rz. 19 ff.) sind oder die einem Bann unterliegen[2]. Diese Begriffe berücksichtigen ausschließlich den unterschiedlichen Sprachgebrauch i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff (§ 386 Abs. 1 Satz 2 AO)

Rz. 31 [Autor/Stand] In § 386 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Kreis der für die Verfolgung einer Steuerstraftat zuständigen FinB abschließend bestimmt. Es sind dies das HZA (§ 1 Nr. 3 FVG), das FA (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 FVG), das Bundeszentralamt für Steuern (§ 1 Nr. 2 FVG) und die Familienkasse (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 FVG). Der für das Steuerstrafverfahren gem. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO gelte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 104) Rz. 29 [Autor/Stand] Einer der besonders charakteristischen Unterschiede zum Strafverfahren besteht darin, dass die Verfolgungsbehörden im Bußgeldverfahren nicht dem Legalitätsprinzip (s. § 385 Rz. 62, 123), sondern dem Opportunitätsprinzip unterworfen sind ( § 47 OWiG ). Diese wichtige Prozessmaxime bedeutet zunä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Biersteuerbefreiung für Hobbybrauer im Rahmen einer Bewirtung bei öffentlicher Veranstaltung

Leitsatz § 41 Abs. 1 Satz 1 BierStV ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass von dieser Steuerbefreiung auch das von Hobbybrauern im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung unentgeltlich zum Probieren angebotene und verbrauchte Bier erfasst wird. Sachverhalt Der Kläger ist Hobbybrauer. Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung boten Hobbybrauer das von Ihnen herge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 2.2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Zeilen 32–37 Die Angaben zu innergemeinschaftlichen Erwerben sind in dem Voranmeldungszeitraum zu machen, in dem die Rechnung ausgestellt wird, spätestens jedoch in dem Voranmeldungszeitraum, in dem der auf den Erwerb folgende Monat endet. In Zeile 33 ist der (ausnahmsweise steuerfreie) innergemeinschaftliche Erwerb der in § 4b UStG bezeichneten Gegenstände einzutragen. Dazu g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Maßgebende Bilanzsumme

Rn. 3 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die maßgebende BS bestimmt sich nach einer Bilanz, die unter Beachtung von § 5 Abs. 1 PublG aufgestellt wurde (der Verweis in § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG auf § 5 Abs. 2 PublG ist offensichtlich ein redaktionelles Versehen bei der Formulierung des Gesetzestexts). Sie ist gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 PublG um darin enthaltene Rückstellungen oder Verbindl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Vergleich mit der Regelung in § 267

Rn. 10 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Übersicht: Größenkriterien des § 1 PublG im Spiegel des § 267 Dabei stellt § 267 auf zwei aufeinander folgende Abschlussstichtage ab, während die Rechtsfolgen d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Maßgebende Umsatzerlöse

Rn. 5 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die UE sind zur Überprüfung des Überschreitens des Schwellenwerts von 130 Mio. EUR gemäß § 277 Abs. 1 zu ermitteln (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 3 PublG). Sie umfassen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen. Alle Arten von Erlösschmälerungen (z. B. Rabatte, Skonti, B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines – Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bereits für die VZ 1991/1992 war ein befristeter SolZ zur ESt und KSt erhoben worden. Rechtsgrundlage war das Solidaritätszuschlaggesetz – SolZG –, Art 1 des Gesetzes zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlags und zur Änderung von Verbrauchsteuer- und anderen Gesetzen vom 24.06.1991 (BGBl 1991 I, 1318 = BStBl 1991 I, 640), geänder...mehr

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Russland / II. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 147 Die Gesellschaften sind gem. Art. 19 Steuerkodex der RF verpflichtet, die in der Russischen Föderation festgelegten Steuern und Abgaben zu zahlen. Zu den Steuern und Abgaben zählen die föderalen (die auf dem gesamten Gebiet der RF obligatorisch zu zahlen sind), die regionalen (die von den Subjekten der RF festgesetzt werden) und die örtlichen (die von der örtlichen S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung (Abs. 1)

Rz. 22 Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nach § 21a UStG und für ihre Anwendung jeweils durch Beantragung in der Zollanmeldung sind durch § 21a Abs. 1 UStG geregelt.[1] Rz. 23 Um das vereinfachte Verfahren nach § 21a UStG nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Einfuhr von Gegenständen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), aus dem Drittlands...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, VwZ... / 2 § 1 Abs. 1 VwZG

Rz. 6 § 1 Abs. 1 VwZG regelt den Geltungsbereich des VwZG. Für das Besteuerungsverfahren bedeutsam ist, dass das Gesetz nicht nur für die Zustellungen der Bundesbehörden gilt, sondern auch für die Verfahren der Landesfinanzbehörden. Die direkte Anwendbarkeit des VwZG auf Landesfinanzbehörden reicht jedoch nur soweit wie die (zumindest konkurrierende) Gesetzgebungskompetenz d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Inhalt der Regelung

Rz. 836 [Autor/Stand] § 371 Abs. 4 AO ordnet an, dass ein Dritter, der die in § 153 AO bezeichneten Erklärungen nicht oder nicht ordnungsgemäß abgegeben hat, strafrechtlich nicht verfolgt werden kann, sofern ein anderer die in § 153 AO vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsgemäß erstattet. Der Inhalt des § 371 Abs. 4 AO lässt sich daher nur bestimmen, wenn er im Zusamme...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO)

Rz. 530 [Autor/Stand] Der Sperrgrund des Erscheinens eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ist nunmehr eigenständig in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO geregelt. Anders als bei den "prüfungsbedingten"[2] Sperrgründen der Nr. 1 Buchst. a und c des § 371 Abs. 2 Satz 1 AO gilt insoweit keine Beschränkung der Sperrwirkung auf d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Leistungen für den unternehmerischen Bereich

Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Entscheidendes Kriterium für den Vorsteuerabzug ist, dass die Leistungen (Lieferungen und oder sonstigen Leistungen) für den unternehmerischen Bereich des Verbandes/Vereins ausgeführt worden sind. Hintergrund ist, dass die Umsatzteuer für Unternehmer keine Belastung darstellen soll, sondern ausschließlich von den Nichtunternehmern, d. h. den ...mehr

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Teil J Nordirland-Protokoll / 3 Die Regelung in Bezug auf die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern

Art. 8 des Protokolls enthält die Regelung in Bezug auf indirekte Steuern. Hinweis Praxishinweis: Indirekte Steuern (Art. 8 des Protokolls) Die in Anhang 3 dieses Protokolls aufgeführten Bestimmungen des Unionsrechts, die Waren betreffen, gelten für das VK und im VK in Bezug auf Nordirland. In Bezug auf Nordirland ist das VK zuständig für die Anwendung und Durchführung der in A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teil J Nordirland-Protokoll / 6.3 Verbrauchsteuerrecht

Schulen Sie Ihr Personal, damit es versteht, dass für die Lieferung und Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren nach NI – soweit sie von den EU-Harmonisierungsrichtlinien erfasst sind (also alkoholische Getränke, Energieerzeugnisse und Tabakwaren) – die unionsrechtlichen Regeln gelten (insbesondere die Richtlinie (EU) 2020/262 [42]), ggf. in der Form, in der sie vom VK i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teil I Zollrechtliche Auswi... / 2.2.4.1 Von Deutschland nach Großbritannien

Wenn ein deutsches Unternehmen nach dem Austritt eine Ware aus Deutschland nach Großbritannien versendet, erfüllt dies zollrechtlich grundsätzlich den Tatbestand der Ausfuhr. Aus britischer Sicht ist zu prüfen, welche zollrechtlichen Vorschriften für die Wareneinfuhr gelten. Großbritannien sieht für kommerzielle Sendungen aus der EU keine Einfuhrabgabenbefreiungen bei gering...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teil I Zollrechtliche Auswi... / 2.2.2.1 Grundsätzliche Abwicklung

Wenn ein britisches Unternehmen Ware aus Großbritannien zu einem Abnehmer in Deutschland befördert oder versendet, oder wenn der Abnehmer für den entsprechenden Transport verantwortlich ist, sind bei Eintreffen der Ware im Zollgebiet der EU zollrechtliche Vorschriften zu beachten. Anstelle des in der Vergangenheit beim Finanzamt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anzumeldenden...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Teil I Zollrechtliche Auswi... / 2.2.2.2 Vorsteuerabzug

Die Einfuhrumsatzsteuer kann in ähnlicher Form wie die Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb bis zum Austritt des VK von einem unternehmerischen Abnehmer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abgezogen werden (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Dabei sind die geforderten Nachweisvorschriften zu beachten und es ist nur der Unternehmer zum Vorsteuerabzug bere...mehr

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Teil J Nordirland-Protokoll / 2.3 Waren, die direkt aus Großbritannien in Nordirland eingeführt werden

Auf Waren, die auf direktem Weg[19] aus GB nach NI verbracht wird, fallen grundsätzlich keine Zölle an, es sei denn, die Ware könnten anschließend selbst oder nach Veredelung als Teil einer anderen Ware in die Union verbracht werden (Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 des Protokolls). Das Vorliegen dieser Bedingung (Gefahr eines Verbringens in die EU) wird grundsätzlich vermutet. Um ...mehr

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Teil J Nordirland-Protokoll / 2.6 Waren, die nicht auf direktem Weg von Großbritannien in Nordirland eingeführt werden

Das Protokoll sieht eine Sonderregelung nur für Waren vor, die "auf direktem Weg" von GB nach NI verbracht werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln der Union über die Einfuhr von Waren aus Drittländern. Diese Formulierung ist missverständlich, denn es geht in der Sache um Waren, die sich in GB im freien Verkehr befinden (die also entweder in GB – auch unter Verwendun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.2.2 Zölle und Verbrauchsteuern

Rz. 16 Für die Zölle enthält der UZK Sonderregelungen. Nach Art. 5 Nr. 19 UZK ist jede zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtete Person Zollschuldner. Dabei ist Zollschuld nach Art. 5 Nr. 18 UZK die Verpflichtung einer Person, den aufgrund der geltenden zollrechtlichen Vorschriften für eine bestimmte Ware vorgesehenen Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu entrichten. I...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 3.2 Gläubiger der Steuervergütung

Rz. 22 Gläubiger der Steuervergütung ist derjenige Beteiligte des Steuerschuldverhältnisses, dem ein Steuervergütungsanspruch zusteht.[1] Dies ist bei den Verbrauchsteuern der Steuerlagerinhaber oder Lieferer[2], derjenige, der steuerbelastete Erzeugnisse aus dem Steuergebiet verbracht oder ausgeführt hat[3], bzw. bestimmte begünstigte Endverbraucher[4]; bei der Vorsteuer der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 2.1 Begriff

Rz. 10 Steuerschuldner ist derjenige Stpfl., der die Steuer für eigene Rechnung zu entrichten hat oder für dessen Rechnung sie von einem Dritten zu entrichten ist[1], weil er durch eigenes oder ihm zuzurechnendes Verhalten Dritter den Tatbestand verwirklicht hat, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Bei den Dritten, deren Verhalten dem Steuerschuldner zuzurechnen is...mehr