Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG nach Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze durch das StSenkG

Die Beteiligungsgrenze innerhalb des Fünfjahreszeitraums nach § 17 Abs. 1 S. 4 EStG ist veranlagungszeitraumbezogen zu bestimmen. Folglich ist das Merkmal "wesentliche Beteiligung" für jeden Veranlagungszeitraum innerhalb des Fünfjahreszeitraums nach der im jeweiligen Jahr gültigen Beteiligungsgrenze zu bestimmen. Anders als bei der rückwirkenden Absenkung der Beteiligungsgre...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) § 17 EStG: Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze

Streitig ist die Berechnung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG unter der Berücksichtigung, dass bisherige Wertzuwächse aufgrund der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % (dazu BVerfG v. 7.7.2010 – 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127,1) bzw. auf 1 % nicht unter die Besteuerung fallen. Das FG entschied: Hat ein Steuerpflichtiger nach dem 31.12....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) vGA durch den verbilligten Erwerb von Grundstücken einer ehemaligen Tochtergesellschaft

Will im Zuge des Verkaufs aller Anteile einer grundbesitzenden GmbH der Erwerber die GmbH nur ohne die Immobilien – und die damit zusammenhängenden Kredite – erwerben und vereinbart er deswegen u.a. mit der veräußernden bisherigen Mutterkapitalgesellschaft den Verkauf der Immobilien an die Anteilsveräußerin zu unter den tatsächlichen Verkehrswerten der Immobilien liegenden K...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Ersatzbemessungsgrundlage (Zeile 11)

In Zeile 11 sind Angaben zu machen, wenn durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut die Ersatzbemessungsgrundlage angewendet wurde. Die Ersatzbemessungsgrundlage kommt immer dann zur Anwendung, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten im maßgeblichen Zeitpunkt die Anschaffungsdaten (z.B. Datum der Anschaffung des Wertpapiers, Anschaffungskosten [AK]) unbekannt sind. Die...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / III. Grundstücksübertragung gegen wiederkehrende Leistungen innerhalb der Veräußerungsfrist des § 23 EStG

Wird das vermietete Grundstück innerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG übertragen, führt dies beim Übertragenden ggf. zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG. Beispiel – Abwandlung 1 Vater A ist Eigentümer eines zum 1.1.2019 erworbenen vermieteten Zweifamilienhauses. Die Anschaffungskosten haben 600.000 EUR betragen, davon entfallen 500.000 EUR auf ...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 4. Der Barwert liegt unter dem Verkehrswert des Grundstücks

Vereinbaren die Vertragsparteien lebenslängliche wiederkehrende Leistungen i.H.v. monatlich 3.350 EUR, die zu einem Barwert von 400.000 EUR führen, liegt bezogen auf den Verkehrswert i.H.v. 800.000 EUR eine zur Hälfte teilentgeltliche Übertragung vor. In diesem Fall erfolgt – orientiert am Verkehrswert – eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Tei...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 2. Der Barwert übersteigt den Verkehrswert des Grundstücks

Übersteigt der Barwert – wie unter II. 2. dargestellt – den Verkehrswert des Grundstücks, entsprechen die Rechtsfolgen im Hinblick auf einen zu versteuernden Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG den Rechtsfolgen, die sich bei einer Wertgleichheit von Barwert und Grundstückswert ergeben (s. vorstehend unter 1.). Denn der Barwert der wiederkehrenden Leistungen führt bis zur Höhe ...mehr

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Einkommensteuerliche Rechts... / 1. Der Barwert entspricht dem Verkehrswert des Grundstücks

Entspricht der Barwert der Leibrente dem Verkehrswert des Grundstücks, liegt ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft vor, d.h. A veräußert das Grundstück innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist des § 23 EStG. Veräußerungspreis ist bei privaten Veräußerungsgeschäften gegen wiederkehrende Leistungen bis zur Höhe des Barwerts der wiederkehrenden Leistungen der Unterschiedsbe...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / b) Sonstige Erträge i.S.d. § 36 Abs. 3 Satz 1 InvStG (Tz. 36.39–36.40)

§ 36 Abs. 3 Satz 1 InvStG enthält eine Legaldefinition des Begriffs der sonstigen Erträge als Bestandteil der ausschüttungsgleichen Erträge, vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 3 InvStG. Sonstige Erträge sind danach Einkünfte, die nicht unter die §§ 20, 21, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG fallen. Dies können entsprechend BMF v. 17.10.2025 insb. die folgenden Einkünfte sein: Gewinnanteile einschl...mehr

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BMF-Schreiben zu Anwendungs... / 4. § 33 InvStG: Sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug (Tz. 33.35a–33.35b)

Zu den sonstigen inländischen Einkünften i.S.d. § 33 InvStG gehören nach BMF v. 17.10.2025 auch Veräußerungsgewinne aus Inlandsimmobilien-Kapitalgesellschaften i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. e, cc EStG. Wesentliche Konsequenz dieser Neuordnung durch die Finanzverwaltung ist, dass derartige Gewinne damit auch im Anwendungsbereich des § 33 ...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / d) Verluste (Zeilen 12–15)

In den Zeilen 12 bis 15 sind die Angaben zu den Verlusten nach § 20 Abs. 6 EStG zu machen. Die Zuordnung der Verluste zu Zeile 12 führt zur Berücksichtigung allgemeiner Verluste i.S.d. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG und die Angaben zur Zeile 13 sind für die Ermittlung des gesonderten Verlustverrechnungskreises aus der Veräußerung von Aktien i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG notw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.6 Abzug des begünstigten Gewinns nach Abs. 10 S. 2 bis 4

Rz. 158 Die Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns ist je nach Reinvestitionsobjekt auf unterschiedliche Weise vorzunehmen: Wird in neu angeschaffte Anteile von Kapitalgesellschaften reinvestiert, so ist nach § 6b Abs. 10 S. 3 EStG der Gewinn in voller Höhe, also einschließlich des steuerfreien Betrags (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und b) EStG), von den Anschaffungsko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6.1 Allgemeines

Rz. 78 Die Begünstigung des § 6b EStG setzt voraus, dass innerhalb bestimmter Fristen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nach § 6b Abs. 1 S. 2 EStG angeschafft oder hergestellt werden. Das neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut muss das veräußerte Anlagegut nicht tatsächlich ersetzen. Einen derartigen Zusammenhang verlangt der Tatbestand des § 6b EStG ebenso wen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.2 Grund und Boden

Rz. 86 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 48. Bei der Veräußerung von Grund und Boden kann der Veräußerungsgewinn auch auf Gebäude übertragen werden; dagegen kann der Gewinn aus der Veräußerung von Gebäuden nicht auf Grund und Boden übertragen werden. Stille Reserven aus der Veräußerung eines bebauten Grundstücks können daher nur insoweit auf ein unbebautes Grundstück übertragen we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.5 Veräußerung zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter

Rz. 14 Veräußert die Gesellschaft ein Wirtschaftsgut aus dem Gesellschaftsvermögen an einen Gesellschafter, kann die Gesellschaft § 6b EStG in Anspruch nehmen, wenn die Veräußerung zu Bedingungen erfolgt, die unter fremden Dritten üblich sind. Eine Veräußerung unter Wert kann als gemischte Schenkung angesehen werden (Rz. 9). Der gesamte Veräußerungsgewinn ist begünstigt, und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.1 Gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung

Rz. 16 Nach der Rspr. des BFH und der h. M. war § 6b EStG bis zu der Einfügung des § 6b Abs. 10 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002[1] als eine personenbezogene Steuervergünstigung zu verstehen.[2] Die Vorschrift soll danach denjenigen begünstigen, der den Veräußerungsgewinn zu versteuern hat.[3] Die h. M. knüpft an die Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts an, dass d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.5 Übertragungsverbot (§ 6b Abs. 4 S. 2)

Rz. 118 Nach § 6b Abs. 4 S. 2 EStG ist die Übertragung des Veräußerungsgewinns bei Wirtschaftsgütern, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören oder der selbstständigen Arbeit dienen, nicht zulässig, wenn der Gewinn bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern eines Gewerbebetriebs entstanden ist. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein gewerblic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.3 Betriebsvermögen in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR

Rz. 106 Die Beschränkung, Veräußerungsgewinne auf Wirtschaftsgüter einer inländischen Betriebsstätte zu übertragen, ist ein Verstoß gegen die durch Art. 49 AEUV garantierte Niederlassungsfreiheit.[1] Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Abs. 2a reagiert, der sich an § 36 Abs. 5 EStG orientiert. Die Beschränkung in § 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG auf Inlandsfälle bleibt damit zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.4 Inländische Steuerpflicht (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 4)

Rz. 117 Der Veräußerungsgewinn wird nicht begünstigt, wenn er bei der Ermittlung des im Inland stpfl. Gewinns außer Ansatz bleibt. Ist die Aufdeckung stiller Reserven nicht stpfl., soll der Gewinn nicht übertragbar sein. Unterliegt der Gewinn aufgrund von DBA nicht der inländischen Steuerpflicht oder bleibt er aufgrund der Anwendung von Freibeträgen oder Freigrenzen steuerfr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 12.2 Tarifermäßigung gem. § 34 EStG

Rz. 164 Für den Gewinn aus der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils kann zwischen Abzug bzw. Rücklagenbildung nach § 6b EStG (wenn dessen Voraussetzungen vorliegen) und der Tarifermäßigung nach § 34 EStG gewählt werden. Nach § 34 Abs. 1 S. 4 EStG kommt jedoch eine Tarifermäßigung nicht in Betracht, wenn auf den Veräußerungsgewinn ganz oder teil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 6.2 Möglichkeiten der Übertragung stiller Reserven

Rz. 80 Nicht jeder Veräußerungsgewinn, der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG bezeichneten Wirtschaftsgüter entstanden war, konnte auf die in § 6b Abs. 1 S. 2 a. F. genannten Wirtschaftsgüter übertragen werden. Durch diese Einschränkungen sollte erreicht werden, dass die Versteuerung der aufgedeckten stillen Reserven nicht zu weit hinausgeschoben wird. Aus d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2.3 Veräußerung zwischen Personengesellschaft und Dritten

Rz. 29 Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut an einen Dritten, können die Mitunternehmer die Begünstigung des § 6b EStG in Anspruch nehmen. Der Veräußerungsgewinn ist im Verhältnis der Anteile der Gesellschafter für Zwecke der Übertragung aufzuteilen. Der einzelne Mitunternehmer kann die Begünstigung insoweit in Anspruch nehmen, als die aufgedeckten stillen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.7 Rücklagenbildung nach Abs. 10 S. 5 bis 9

Rz. 161 Statt der sofortigen Übertragung kann auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen eine Rücklage "nach Maßgabe des Abs. 10 S. 1" gebildet werden (§ 6b Abs. 10 S. 5 EStG). In die Rücklage kann danach der erzielte Veräußerungsgewinn von höchstens 500.000 EUR eingestellt werden, und zwar einschließlich des nach § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.1 Bildung der Rücklage

Rz. 125 Statt der sofortigen Übertragung der durch die Veräußerung eines der in § 6b Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter aufgedeckten stillen Reserven kann der Stpfl. auch eine gewinnmindernde Rücklage bilden. Hierdurch wird die sofortige Versteuerung des Veräußerungsgewinns vermieden. Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen sofortiger Übertragung und Bildung einer Rücklage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 10.3 Gewinnzuschlag

Rz. 147 Nach § 6b Abs. 7 EStG ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Rücklage aufgelöst wird, für jedes volle Wirtschaftsjahr der Rücklage um 6 % des aufgelösten Betrags zu erhöhen. Zweck der Vorschrift ist es, den Vorteil der zinslosen Stundung auszugleichen, den der Stpfl. dadurch erlangt hat, dass er die Rücklage ohne anschließende Übertragung auf ein Reinvestit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.1 Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 6b Abs. 4 S. 1 Nr. 1)

Rz. 96 Die Inanspruchnahme der Begünstigung nach § 6b EStG setzt voraus, dass der Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt wird. Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 oder § 13a EStG kommt § 6b EStG nicht in Betracht. In derartigen Fällen kann der Veräußerungsgewinn nur unter den eingeschränkten Voraussetzungen des § 6c EStG übertragen werden.[1] Bei einem Wechsel von der Gew...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.2 Veräußerungskosten

Rz. 75 Veräußerungskosten sind die Aufwendungen, die in unmittelbarer[1] sachlicher Beziehung zu dem Veräußerungsgeschäft stehen, also alle durch die Veräußerung unmittelbar veranlassten Kosten, wie z. B. Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren, Reise-, Beratungs-, Gutachterkosten, und die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Verkehrsteuern, wie Gr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 9.3 Buchmäßige Behandlung

Rz. 124 Buchungstechnisch ist die Übertragung so abzuwickeln, dass die aufgedeckten stillen Reserven als außerordentlicher Ertrag und der übertragene und von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts abzuziehende Betrag (max. 100 % der stillen Reserven) als Aufwand behandelt werden. Soweit sich Aufwand und Ertrag betragsmäßig decken, tritt eine Neutral...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 5.3 Buchwert

Rz. 76 Buchwert ist der Wert, mit dem das Wirtschaftsgut nach § 6 EStG anzusetzen wäre, wenn im Zeitpunkt der Veräußerung eine Bilanz erstellt würde. Bei der Ermittlung des fiktiven Buchwerts auf den Zeitpunkt der Veräußerung sind alle Bewertungsregeln des § 6 EStG zu beachten.[1] Bei abnutzbaren Anlagegütern ist die AfA nach § 7 EStG vorzunehmen, soweit sie auf den Zeitraum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.3 Aufwuchs auf Grund und Boden

Rz. 87 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 49. Aufwuchs mit dem dazugehörigen Grund und Boden ist nur dann begünstigtes Reinvestitionsobjekt, wenn er zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört. Bei der Veräußerung muss der dazugehörige Grund und Boden mitveräußert worden sein. Dagegen ist nicht erforderlich, dass die Veräußerung von Aufwuchs mit dem dazugehörig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.4 Betriebsveräußerung

Rz. 13 § 6b EStG kann auch für Veräußerungsgewinne (§§ 14, 16 und 18 Abs. 3 EStG) in Anspruch genommen werden. Das ergibt sich aus § 34 Abs. 1 S. 4 EStG, der die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausschließt, wenn auf die außerordentlichen Einkünfte § 6b EStG angewendet wird. Es besteht somit[1] eine Wahlmöglichkeit zwischen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG oder der Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 2 § 6b EStG ermöglicht es Stpfl., Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens steuerfrei in eine Rücklage einzustellen und diese Rücklage innerhalb von 4 Jahren ebenfalls steuerfrei auf neu angeschaffte oder hergestellte Ersatzwirtschaftsgüter zu übertragen. Damit kann der Stpfl. den beim Verkauf erzielten Gewinn neutralisieren und so ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.5 Begünstigte Reinvestitionsobjekte

Rz. 157 Der Veräußerungsgewinn kann nur auf die Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften, abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter und von Gebäuden übertragen werden (Einzelheiten zu den Reinvestitionsobjekten s. Rz. 84ff.). Trotz der erheblichen Bedeutung von Grundstücken als Anlagevermögen sind Grundstücksanschaffungen nicht begünstigt. Die Reinvestitionsfr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sale-and-lease-back-Verfahren / 1.5 Verringerung der Bilanzsumme

Verwendet das Unternehmen die aus der Veräußerung der Anlagegegenstände erzielten Erlöse zum Abbau von Schulden, führt dies zu einer Reduzierung der Bilanzsumme (Bilanzverkürzung), weil auf der Aktiv- und auf der Passivseite der Bilanz Beträge wegfallen. Das kann bilanzpolitisch[1] insbesondere aus folgenden Gründen wünschenswert sein: Die niedrigere Bilanzsumme ist durch das...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 6.1 Zins- und Liquiditätsvorteile

Sowohl der Investitionsabzug als auch die Sonderabschreibungen vermitteln dem Betrieb dem Grundsatz nach keine bleibende Steuerersparnis, sondern lediglich eine Steuerstundung und die damit verbundenen Zins- und Liquiditätsvorteile. Praxis-Beispiel Gewinnverlagerung Der Betrieb, der Ende 2017 die Größenmerkmale des Gesetzes nicht überschreitet, plant für 2020 die Anschaffung b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 2.3 Einbringung

Rz. 10 Werden Anteile – in Betracht kommt auch ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil – in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, liegen gesellschaftsrechtlich Sacheinlagen vor (§§ 5 Abs. 4 und 56 GmbHG). Ertragsteuerlich handelt es sich um einen tauschähnlichen Vorgang und damit um eine Veräußerung. Die Kapitalgesellschaft kann nach § 20 Abs. 2 UmwStG das übernom...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.2 Rückkehr zur gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise

Rz. 25 Während der Vz 1999 bis 2001 galt vorübergehend die gesellschaftsbezogene Betrachtungsweise Die Neuregelung sollte im Rahmen der Neukonzeption der §§ 6 Abs. 3 und 5, 16 Abs. 3 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 für die notwendige Synchronisierung sorgen. Bei Erwerbsvorgängen nach dem 31.12.1998 war nach § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StEntlG die Buchwertfortführung b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 12.1 Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 Abs. 4 EStR 2012)

Rz. 163 Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kommt in Betracht, wenn ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und der Stpfl. hierfür ein Entgelt oder eine Entschädigung erlangt (§ 5 EStG Rz. 286ff.).[1] § 6b EStG und R 6.6 Abs. 4 EStR 2012 stehen selbstständig nebeneinander. So...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 3.4 Betriebsaufspaltung, Organschaft

Rz. 33 Bei einer Betriebsaufspaltung gehören die Besitzpersonengesellschaft und die Betriebskapitalgesellschaft verschiedenen Stpfl. Veräußerungsgewinne, die im Rahmen eines der Betriebe entstehen, können nicht auf Reinvestitionsgüter übertragen werden, die zu dem anderen Betrieb gehören. Weil Besitz- und Betriebsunternehmen verschiedene Stpfl. sind, sind andererseits Veräu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.4 Gebäude

Rz. 88 Wegen des Begriffs vgl. Rz. 51. Die Übertragungsmöglichkeit besteht nicht nur für Gebäude im Ganzen, sondern auch für selbstständige Gebäudeteile. Es ist nicht Voraussetzung, dass der Grund und Boden, auf dem sich das Gebäude befindet, miterworben wird; der Erwerb wirtschaftlichen Eigentums an einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden genügt. Wohnungseigentum steht ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.4 Vorbesitzzeit (Sechsjahresfrist)

Rz. 107 Bei Veräußerungen nach dem 31.12.1998 ist es für die Übertragung oder Rücklage des Veräußerungsgewinns aller in Betracht kommender Wirtschaftsgüter erforderlich, dass das veräußerte Wirtschaftsgut 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen gehört hat. Zweck dieser Bestimmung ist es, die Begünstigung von Spekulationsgewinnen zu vermeiden. Die Frist gilt auch dann, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Der Veräußerungsgewinn beträgt mindestens TEUR 2 (§ 3 Nr 71 Buchst b S 1 Doppelbuchst dd und S 2, 3 EStG nF)

Rn. 2599w Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die TEUR-2-Grenze findet sich auch in Tz 4.1 vorletzter Spiegelstrich der RL 2016 (s Rn 2597c). Rn. 2599x Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Veräußerungsgewinn wird legaldefiniert in S 2 des § 3 Nr 71 Buchst b EStG wie folgt: Rn. 2599y Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dabei sind Erwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Veräußerungsgewinne (§ 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1553 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 nahm aus der Hinzurechnungsbesteuerung Folgendes heraus, um eine doppelte Hinzurechnung zu vermeiden: Gewinne, die die ausländische Gesellschaft aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft iSd § 16 REITG sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe)

Rn. 1817 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für den Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe) wird der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs 6 S 1 EStG (s Rn 1791) wie folgt ergänzt: Die Zuzahlung der Gegenseite ist vom gemeinen Wert des hingegebenen Gegenstandes abzuziehen, um die AK des erworbenen Gegenstandes zu bestimmen. Diese "Regel" wird auch für die handelsrechtliche Bilanzierung als zutreff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab StÄndG 1992

Rn. 111b Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Schrifttum und Verwaltungsanweisungen s vor Rn 111a. Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG idF StÄndG 1992 das Anliegen einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung ein- und mehrstöckiger Beteiligungsstrukturen verfolgt. Rein inländische Doppel- und Mehrstock-PersGes mit Ober-PersGes (OG) und Unter-PersGes (UG) sind im Mitte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lang/Rasche, Rechtsnachfolge von Todes wegen in GbR-Anteile nach Inkrafttreten des MoPeG – Ein Überblick über die Folgen der Gesetzesänderungen für den Rechtsverkehr –, DB 2024, 1122. Auch s Schrifttum vor Rn 56. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.03.2006, BStBl I 2006, 253, Tz 69–74 (Erbengemeinschaft: Ertragsteuerliche Behandlung) iVm BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 (Realteil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ic) Abspaltung des Kaufpreises bei Wertpapieren

Rn. 210 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln erhalten die Gesellschafter (Aktionäre) kostenlos Bezugsrechte oder Gratisaktien, ohne dass damit AK entstehen. Zur Bestimmung eines mit dem späteren Verkauf von Aktien verbundenen Veräußerungsgewinns iRd Vermögensvergleichs ­(Bilanzierung) oder aber nach § 20 Abs 4 EStG sind die (ursprüngliche...mehr