Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Urlaub / 11.7 Entgelt, Übertragbarkeit, Abgeltung des Zusatzurlaubs nach TV-L

Der Zusatzurlaub nach § 27 TV-L hat keinen selbstständigen Charakter, sondern er hängt von der Gewährung eines Erholungsurlaubs ab. Er teilt daher grundsätzlich das Schicksal des Erholungsurlaubs nach § 26 TV-L, etwa beim Urlaubsentgelt, bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche[1], der Übertragbarkeit oder der Abgeltung. Mit Urteil vom 23.11.2017 hat das BAG ausdrücklich bestä...mehr

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Urlaub / 11.1 Einführung

Während die Tarifvertragsparteien den Bezug auf die beamtenrechtlichen Zusatzurlaubsregelungen nicht mehr in das für den Bund und die Kommunen geltenden Tarifrecht TVöD übernommen haben, enthält das für die Länder gültige Tarifrecht in § 27 Abs. 1 TV-L noch Ansprüche auf Zusatzurlaub nach landesbeamtenrechtlichen Regelungen. Gemäß § 27 Abs. 1 TV-L gelten für die Gewährung ei...mehr

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Urlaub / 11.5 Zusatzurlaub für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg

§ 50 Nr. 2 TV-L enthält für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie folgende Sonderregelung zum Zusatzurlaub: Nach § 27 Abs. 3a TV-L erhalten Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg, die überwiegend und nicht nur vorübergehend in unmittelbarem Kontakt mit psychisch kranken Menschen stehen, im Kalenderjahr einen Arbeitstag Zusatzurlaub, soweit sich nicht aufg...mehr

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Urlaub / 9.12 Zahlungsverpflichtung aufgrund Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Beschäftigten aus nichtselbstständiger Arbeit und ist lohnsteuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 EStG, Abschn. 70 Abs. 2 Nr. 6 LStR 93). Dies gilt auch für die unzulässigerweise ausbezahlte Abgeltung während des Arbeitsverhältnisses. Da die Sozialversicherung an die Lohnsteuer gekoppelt ist, ist das Urlaubsentgelt auch b...mehr

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Urlaub / 11.2 Zusatzurlaub nach beamtenrechtlichen Bestimmungen

Für die Gewährung eines Zusatzurlaubs gelten die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils maßgebenden Bestimmungen für Grund und Dauer sinngemäß (§ 27 Abs. 1 TV-L). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen gelten jedoch nicht für den Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit, Schichtarbeit und Nachtarbeit. Bezüglich des Zusatzurlaubs für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit ...mehr

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Urlaub / 11.6 Zusatzurlaub für Arbeiter nach fortgeltenden MTArb-Regelungen

Nach § 15 Abs. 3 TVÜ-Länder gelten die Vorschriften in § 49 Abs. 1 und 2 MTArb / MTArb-O i. V. m. dem Tarifvertrag über Zusatzurlaub für gesundheitsgefährdende Arbeiten für Arbeiter der Länder bis zum In-Kraft-Treten eines entsprechenden Tarifvertrags der Länder fort. Der Zusatzurlaub in besonders vereinbarter Höhe steht zu, wenn der Arbeiter die besonders vereinbarten gesun...mehr

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Urlaub / 9.9 Urlaubsabgeltung nach gesetzlichen Vorschriften

Die einzelnen gesetzlichen Urlaubsabgeltungsregelungen sind nicht abdingbar. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG bezüglich der Abgeltungsregelung das BUrlG (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Nach dem Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz ist der Urlaubsanspruch abzugelten, wenn während oder nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendet wird (§ 1...mehr

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Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

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Urlaub / 8.1.4 Urlaubsanspruch für Auszubildende, Studierende und Praktikanten

TVA-L BBiG Nach § 9 Abs. 1 TVA-L BBiG erhalten Auszubildende denselben Urlaubsanspruch wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Die tarifliche Norm für die Auszubildenden nimmt also Bezug auf den Umfang des Urlaubsanspruchs nach § 26 Abs. 1 TV-L. Diese Urlaubsregelungen gelten auch für die Auszubildenden zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Bet...mehr

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Urlaub / 11.3.1.3 Dauer und Entstehen des Zusatzurlaubs

Bis zum 31.12.2019 enthält der TV-L für sämtliche Landeseinrichtungen folgende Regelung zur Dauer des Zusatzurlaubs: Beschäftigte erhalten Zusatzurlaub in folgendem Umfang: bei ständiger Wechselschichtarbeit für je 2 zusammenhängende Monate 1 Zusatzurlaubstag, somit maximal 6 Zusatzurlaubstage pro Jahr bei ständiger Schichtarbeit für je 4 zusammenhängende Monate 1 Zusatzurlaubs...mehr

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Urlaub / 11.9 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 TV-L differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TV-L stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelun...mehr

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Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Urlaub / 11.3.1.4 Zusatzurlaub bei Abweichen von der 5-Tage-Woche

Praxis-Tipp Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit beträgt bei Einsatz in der 5-Tage-Woche maximal 6 Tage im Kalenderjahr. Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 5 Tage/Woche vermindert bzw. erhöht sich der Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit entsprechend der Rege...mehr

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Urlaub / 11.4 Zusatzurlaub für Nachtarbeit für Beschäftigte in Krankenhäusern

Der TV-L enthält im allgemeinen Teil keine Regelung zum Zusatzurlaub für Nachtarbeit. Ein solcher Anspruch ist lediglich für bestimmte Beschäftigte in den Sonderregelungen des TV-L vorgesehen. So haben beispielsweise die nichtärztlichen Beschäftigten in Universitätskliniken und Krankenhäusern nach § 43 Nr. 7 TV-L (Sonderregelung zu § 27 TV-L) Anspruch auf Zusatzurlaub für di...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 3.2 Die erforderliche Nebenberuflichkeit

Eine der Grundvoraussetzungen neben der Gemeinnützigkeit ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, die Leistungen somit nicht als Hauptbeschäftigung erbracht werden. Den Steuervorteil gibt es nicht für hauptberuflich Tätige/Angestellte im Verein oder durch die Vereine oft direkt beauftragte hauptberufliche Gewerbetreibende oder Selbständige. Nebenberuflich ist ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.5 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 49 Ehrenamtliche Tätigkeiten kommen im privaten und öffentlichen Bereich vor. Privatrechtliche Ehrenämter finden sich bei Vereinen oder Standes- oder Wohlfahrtsorganisationen. Öffentlich-rechtliche Ehrenbeamte nehmen aufgrund eines Beamten-(Dienst-)Verhältnisses Verwaltungsaufgaben wahr, wie z. B. ehrenamtliche Bürgermeister, Richter und Schöffen. Die Annahme eines Arbei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.7.5 Arbeitsvertragliche Vereinbarung

Rz. 52g Das Steuerrecht knüpft an die zivilrechtliche Vereinbarung zwischen den nahen Angehörigen wie etwa zwischen Ehegatten oder Eltern und Kindern an. Um ein schuldrechtliches Arbeitsverhältnis von einer familienrechtlichen Hilfeleistung abzugrenzen, verlangt die Rspr. eine im Voraus getroffene, eindeutige und ernstliche Vereinbarung über die wesentlichen Vertragspflichte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2023). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.11 Von Dritten gezahlter Arbeitslohn

Rz. 119 Nach § 38 Abs. 1 S. 3 EStG unterliegt der LSt auch der im Rahmen eines Dienstverhältnisses üblicherweise von einem Dritten für eine Arbeitsleistung gezahlte Arbeitslohn. Zuwendungen eines Dritten sind dann als Arbeitslohn durch das Dienstverhältnis veranlasst, wenn der Arbeitnehmer sie vernünftigerweise als Frucht seiner Dienstleistung für den Arbeitgeber ansehen mus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.3.3 Nebentätigkeit

Rz. 40 Ein Arbeitnehmer kann mehrere Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen Arbeitgebern unterhalten. Mehrfacharbeitsverhältnisse sind jeweils für sich zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer kann aber auch für ein und denselben Arbeitgeber neben seiner Haupttätigkeit noch weitere Arbeitsleistungen als Nebenleistungen erbringen. Auch in einem solchen Fall gilt der Grundsatz der selbs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Schell, SGB IX § 47 Hilfsmi... / 2.4.2 Doppelversorgung/Mehrfachausstattung

Rz. 46 Mehrfachausstattungen mit typen- bzw. funktionsgleichen Hilfsmitteln sind entsprechend dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich möglich, wenn dies aus hygienischen, medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich oder aufgrund der besonderen Beanspruchung durch den Betroffenen zweckmäßig und wirtschaftlich ist (vgl. § 6 Abs. 8 Satz 1 der Hilfs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Abmahnung: Verhältnis zur K... / 2 Entbehrlichkeit der Abmahnung

Die Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie kein geeignetes Mittel ist oder ohnehin eine Negativprognose für die weitere Vertragsbeziehung vorliegt. Sie ist nur dann geeignetes Mittel, wenn mit ihr eine Änderung des Verhaltens erzielt werden kann. Ob dies der Fall ist oder nicht, ist vom Einzelfall abhängig. Die nachfolgenden Beispiele aus der Rechtssprechung sind daher nicht im...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 3 Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte

Wer einen Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen hat, ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Damit ist ein Leiharbeitnehmer so abgesichert wie jeder andere Arbeitnehmer und hat Anspruch auf: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Urlaub, Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz und Kündigungsfristen. Das Leiharbeitsunternehmen muss den vollen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / Zusammenfassung

Begriff Zeit- oder Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing – all diese Begriffe meinen dasselbe: Ein Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber vorübergehend einem anderen Betrieb überlassen. Dabei ist der Arbeitgeber (Verleiher) ein Personaldienstleister. Bei ihm ist der (Leih-)Arbeitnehmer fest und meist unbefristet angestellt. Eingesetzt wird er in einem Ku...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.4 Ort der Leistung (§ 35a Abs. 4 EStG)

Rz. 76 Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung "in" einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Privathaushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang)[1] ausgeübt wird (§ 35a Abs. 4 S. 1 EStG). Zum räuml...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 5.2 3-Monatsfrist

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich die Verpflegungssituation im Anschluss an die ersten 3 Monate der doppelten Haushaltsführung nicht von der anderer Arbeitnehmer unterscheidet, die am Beschäftigungsort ihre einzige Wohnung haben.[1] Praxis-Beispiel Begrenzung auf 3 Monate Ein Arbeitnehmer wechselt zum 1.1.2025 seinen Arbeitgeber und nimmt am auswärtigen Beschäftigungso...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.2 Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung

Das Vorliegen eines eigenen Hausstands setzt eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus. Diese Voraussetzung muss allerdings nur dann erfüllt sein, wenn es sich um einen gemeinsamen Haushalt am Ort des Lebensmittelpunktes handelt, den der Arbeitnehmer mit dem Ehegatten, Lebenspartner, den Eltern oder einer anderen Person unterhält. Führt der Arbeitne...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 2.1 Auslandstätigkeitserlass

Bei Auslandstätigkeiten in Staaten, mit denen kein DBA besteht, kann trotzdem eine Steuerbefreiung der Auslandsbezüge in Betracht kommen. Unter den Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses[1] bleibt der im Ausland bezogene Arbeitslohn bei der inländischen Besteuerung außer Ansatz. Er unterliegt jedoch bei der inländischen Einkommensteuer dem Progressionsvorbehalt.[2] O...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.5 Höhe des freizustellenden Arbeitslohns

Ist der Arbeitslohn für die Auslandstätigkeit in Deutschland nach dem DBA freizustellen, ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Lohnbezüge der Auslandstätigkeit oder der Inlandstätigkeit zugeordnet werden können. Soweit eine konkrete Zuordnung nicht möglich ist, wird der Arbeitslohn nach den tatsächlichen Arbeitstagen im Kalenderjahr aufgeteilt.[1] Zu den tatsächlichen Arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.1 Berechnung der 183-Tage-Frist

Die 183-Tage-Frist bezieht sich auf das im jeweiligen ausländischen Staat maßgebende Steuerjahr. Im Regelfall ist dies das Kalenderjahr. Einzelne DBA sehen jedoch andere Zeiträume als das Kalenderjahr als Steuerjahr vor, z. B. Indien vom 1.4. bis 31.3. oder Südafrika vom 1.3. bis 28./29.2. Eine abschließende Aufstellung der Staaten mit abweichendem Steuerjahr zum 1.1.2023 ha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.1.2 45-Tage-Regelung

Das Besteuerungsrecht des jeweiligen Wohnsitzstaats setzt voraus, dass der Arbeitnehmer täglich zwischen den beiden Staaten von Wohnsitz zu Arbeitsort hin- und herpendelt. Kehrt ein Arbeitnehmer nicht arbeitstäglich an seinen Wohnsitz zurück oder ist er ausnahmsweise an Arbeitsorten außerhalb der Grenzzone beschäftigt, geht die Grenzgängereigenschaft nicht verloren, falls er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Reinigungspflicht des Mieters / 2 Vertretungsregelung

Hinweis Krankheit des Mieters Ist der Mieter z. B. wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, seiner Reinigungspflicht nachzukommen, hat er einen Ersatz zu stellen. Umstritten ist, ob dies auch dann gilt, wenn der Mieter, sei es aus Alters- oder aus Gesundheitsgründen, überhaupt nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Die Verpflichtung zur Hausreinigung bes...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.4 Keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Von der Familienversicherung ausgeschlossen sind auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die krankenversicherungsfrei (§ 6) oder von der Versicherungspflicht befreit (§ 8) sind. Lediglich bei Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) ist eine Familienversicherung nicht ausgeschlossen. Rz. 33 Diese krankenversicherungsfreien oder bef...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.3.1 Wohnsitz (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 13 Mit der Definition des Wohnsitzes wird auf das Steuerrecht (§ 8 AO) zurückgegriffen, wonach einen Wohnsitz jemand dort hat, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Die für das Steuerrecht aus § 9 AO für den gewöhnlichen Aufenthalt abgeleitete Zeitmoment auch für die Beibehaltung der Wo...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 24 Baur, Sozialhilfe für Deutsche im Ausland (§ 24 SGB XII), NVwZ 2004, 1322. Bieback, Sozialrechtliche Förderung grenzüberschreitender Aktivitäten und Europarecht, NZS 2017, 801 Bienert, Nichtberücksichtigung von Beschäftigungszeiten im Mitgliedstaat der EU, Sperrzeit nach Aufgabe des Beschäftigungsverhältnisses im Ausland, info also 2020, 147 Fenge, Der räumliche Geltungs...mehr

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Tarifvertrag, Allgemeines / 5.1 Unterscheidung nach dem Gegenstand

Tarifverträge werden vielfach nach ihrem Gegenstand unterschieden. Haupterscheinungsformen sind Mantel- bzw. Rahmen-, Lohnrahmen-, Lohn- bzw. Entgelt- und Tarifverträge über einzelne Leistungsarten (Sonderzuwendungen, Urlaub, Arbeitszeit). Tarifsozialpläne Unter Mantel – bzw. Rahmentarifverträgen versteht man die Vereinbarung einer Vielzahl von Arbeitsbedingungen in einem Tarifver...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 15 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Urlaub [Rdn 186]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 187 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 10 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, A – Z [Rdn 108]

Rdn 109 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 110 1. Für ein Verwerfungsurteil ist außer dem Umstand, dass u.a. für den ausgebliebenen, aber ordnungsgemäß geladenen Angeklagten (→ Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Allgemeines, Teil A Rdn 1591 ff.) auch ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht (→ Berufung,...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / N. Terminänderung

Rz. 73 Nachdem das Gericht in seiner Ladung Tag und Uhrzeit der mündlichen Verhandlung mitgeteilt hat, kann sich eine Terminkollision herausstellen. Dann muss ein Antrag auf Verlegung eines Termins gemäß § 227 Abs. 1 ZPO gestellt werden. Nach dieser Vorschrift kann aus erheblichen Gründen ein Termin aufgehoben oder verlegt oder eine Verhandlung vertagt werden. Die persönlich...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 44 JGG-Besonderheiten, Berufung [Rdn 651]

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 66 Verfassungsbeschwerde, Begründung, U-Haft [Rdn 1058]

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / A. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Dienstaufsicht Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig. Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts. Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des Amtsgerichts. § 2 Amtssitz Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Sitz seiner Dien...mehr

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Anhang 2: Gerichtsvollziehe... / Siebenter Abschnitt: Kassenführung

§ 51 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten Der Gerichtsvollzieher hat fremde Geldbeträge, Wertpapiere und Kostbarkeiten getrennt von seinen eigenen unter sicherem Verschluss (zum Beispiel in einem einbruchsicheren Behältnis) aufzubewahren. § 52 Zahlungsverkehr (Fn 7) (1) Der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, für den dienstlichen Zahlungsverkehr ein Dienstkonto ...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 5. Berufungsbegründungsfrist

Rz. 31 Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate. Sie beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils (spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung). Die Fristennotierung hat mit der Zustellung zu erfolgen. Rz. 32 Der Antrag auf Verlängerung sollte wirklich nur ausnahmsweise gestellt werden. Der Vorsitzende verlängert die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze iHv aktuell 538 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenz...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 63 Untersuchungshaft, Antrag auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des Haftbefehls [Rdn 887]

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