Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Teil A: Rechtsmittel / 31 Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Bewährungsbeschluss [Rdn 439]

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, ist es grundsätzlich geboten, di...mehr

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.6 Jahresabschlussarbeiten

Zum Jahresende kommen zusätzliche Belastungen auf die Payroll-Fachleute zu. An vorderster Front ist das Thema Rückstellungen für Steuer, Urlaub, Überstunden, Abfindungen und weitere Sachverhalte zu nennen, denn hier geht es um viel Geld. Im Gegenzug müssen bestehende Rückstellungen aufgelöst werden. Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung...mehr

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.1 Die Personaldaten

Im Zentrum aller Dinge der Entgeltabrechnung stehen die relevanten Daten der einzelnen Personalfälle im Betrieb. Sind diese nicht vollständig und fehlerfrei, so kommt es auch in der Payroll zu Problemen. Zu unterscheiden sind die Stammdaten und die Bewegungsdaten. Stammdaten Die Stammdaten erfordern insbesondere im Zuge des Onboardings neuer Mitarbeiter einen gewissen Aufwand,...mehr

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 2.2 ESS: Die Mitarbeiter beteiligen

Etliche entgeltrelevante Daten müssen die Beschäftigten selbst zuliefern. Zu Beginn der Beschäftigung sind das zunächst die notwendigen Stammdaten, welche später eher selten Änderungen erfahren. Während der Beschäftigung müssen auch bestimmte Bewegungsdaten durch die Beschäftigten mitgeteilt werden, z. B. Krankheit oder Urlaub. Die Zulieferung all dieser Daten geschieht leid...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Personalcontrolling / 6 Kostenvergleich Eigen-/Fremdpersonal

In Hochlohnländern wie Deutschland sind die Themen Lohn- und Lohnnebenkosten ein Dauerbrenner. Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit Personalfragen sind in der Regel nachhaltig und kostspielig. Nicht quantifizierbare Faktoren wie keine Kündigungsfristen, keine Kosten im Falle von Schwangerschaft bzw. Mutterschaft, kein Risiko im Hinblick auf Ausfälle durch Krankheit, Weiterb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 38... / 2.5.1 Überblick

Rz. 62 § 38 Abs. 3a EStG enthält Sonderregelungen für die Erfüllung der Arbeitgeberpflichten bei Lohnzahlungen durch Dritte. Für den Fall, dass tarifvertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegen Dritte gerichtet sind, treffen diesen nach § 38 Abs. 3a S. 1 EStG die lohnsteuerlichen Pflichten. In anderen Fällen kann das FA nach § 38 Abs. 3a S. 2 EStG zulassen, dass der Dritte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 2.2 Beginn/Ende

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht während der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von 6 Wochen (42 Kalendertage).[1] Tritt die Arbeitsunfähigkeit nach beendetem Arbeitsverhältnis ein, entsteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.[2] Praxis-Beispiel Arbeitsunfähigkeit nach der letzten Schicht Ein Arbeitnehmer hat sein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.7. beendet. Am...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltfortzahlung im Krank... / 1.3 Alleinige Ursache der Arbeitsverhinderung

Für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung muss die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung sein (Monokausalität). Der Anspruch auf Arbeitsentgelt darf nicht bereits wegen anderer Ursachen entfallen. Der erkrankte Arbeitnehmer hätte ohne die Arbeitsunfähigkeit einen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber gehabt.[1] Hinweis Altersteilzeit E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personalkosten

Begriff Zu den Personalkosten zählen alle indirekten und direkten Kosten die durch die Bereitstellung, den Einsatz und die Steuerung von Mitarbeitern dem Unternehmen entstehen. Zu den direkten Personalkosten zählen die Grundentgelte, variable und leistungsabhängige Vergütungsbestandteile sowie Zuschläge. Zu den indirekten Kosten bzw. den Personalnebenkosten zählen die geset...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Die Versicherungsfreiheit ist tätigkeitsbezogen (Wiester, in: Brackmann, SGB VII, § 4 Rz. 33; Schmitt, SGBVII, § 4 Rz. 7; Riebel, in: Hauck, SGB VII, § 4 Rz. 19). § 4 erfasst nur Tätigkeiten, die zugleich sowohl versorgungsrechtliche als auch unfallversicherungsrechtliche Ansprüche auslösen. Durch den Wortlaut "soweit für sie die beamtenrechtlichen Unfallfürsorgevorsch...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.6 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 11 In sachlicher Hinsicht ist der Geltungsbereich der freiwilligen Versicherung tätigkeitsbezogen ausgestaltet. Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Unternehmen in wesentlichem Zusammenhang stehen. Nicht umfasst ist der private Bereich, ebenso wenig Tätigkeiten für andere Unternehmen (vgl. Komm. zu § 3). Rz. 12 Ob und inwieweit die Grundsätze zum Versicherungssch...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.16 Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen

Rz. 63 Seit nahezu 100 Jahren bejaht die Rechtsprechung den inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit bei Gemeinschaftsveranstaltungen, Betriebsausflügen, Betriebsfesten, Jubiläumsfeiern und sonstigen Festlichkeiten (vgl. BSG, Urteil v. 22.8.1955, 2 RU 49/54). Der Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit liegt darin, dass durch solche Veranstaltungen die Verbu...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 3 Literatur

Rz. 167 Becker, Zur Unfallkausalität, SGb 2012, 691. ders., Unterschiedliche Kausalitätsprüfungen im Zivilrecht und im Sozialrecht am Beispiel neuerer BGH-Urteile zum Sudeck-Syndrom, MedSach 2011, 32. ders., Die wesentliche Bedingung – aus juristischer Sicht, MedSach 2007, 92. ders., Der Arbeitsunfall, SGb 2007, 721. ders., 50 Jahre BSG-Rechtsprechung zum Unfallversicherungsrech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Herstellungskosten im Absch... / 2.1.1.2 Fertigungseinzelkosten

Rz. 20 Auch Fertigungseinzelkosten sind sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich zwingend zu aktivieren. Unter den Fertigungseinzelkosten im Sinne von Lohnkosten sind hierbei insbesondere die Fertigungslöhne zu verstehen.[1] Diese umfassen die den Produkten direkt zurechenbaren Bruttolöhne und beinhalten somit auch die Lohnnebenkosten wie die gesetzlichen und tarifli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.2 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 55 Die Vorschrift verlangt, dass einem Stpfl. außergewöhnliche Belastungen aus der Pflege einer anderen Person erwachsen und der Stpfl. hierfür keine Einnahmen erhält. Kern der Vorschrift ist mithin die Vornahme von Pflege. § 33b Abs. 6 S. 1 EStG verlangt ausdrücklich , dass die Pflege häuslich und persönlich durchgeführt werden muss. Häuslich bedeutet, dass die Pflege im...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 390 Außert... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet dem Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeit, die Bedingungen, unter denen die Bundesagentur für Arbeit Anstellungs- oder Arbeitsverträge mit ihren außertariflich vergüteten Fach- und Führungskräften abschließt, innerhalb eines gesetzlich normierten Rahmens selbst zu regeln. Damit ist nach der Gesetzesbegründung eine allgemein oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.4 Tatsächliche Gründe

Rz. 38 Tatsächliche Gründe liegen in besonderen Zwangs- und Bedrohungslagen vor, die durch äußere Umstände beeinflusst sind (z. B. Naturkatastrophen, Krankheit, Erpressung etc.). Auch bei Vorliegen tatsächlicher Gründe ist erforderlich, dass der Stpfl. keine konkrete Willensbeeinflussung auf den tatsächlichen Grund gehabt haben durfte.[1] Eine abstrakte Beeinflussung ist dem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mitbestimmung des Betriebsrats / 1.3 Mitbestimmungsrecht nur bei kollektivem Bezug

Das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten greift grundsätzlich nur bei Regelungen mit einem kollektiven Bezug – nicht aber bei persönlichen Einzelfallregelungen ein. Das ist der Fall, wenn eine Angelegenheit für die gesamte Belegschaft, für einen Teil der Belegschaft oder für eine bestimmte Gruppe der Belegschaft (Schichtarbeiter, Fraue...mehr

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Berufsausbildung: Besondere... / 3.5 Urlaub

§ 19 JArbSchG sieht einen nach Alter gestaffelten Mindesturlaubsanspruch für Jugendliche vor. Da der höhere Mindesturlaubsanspruch mit dem Alter des Auszubildenden abnimmt und gleichzeitig die Dauer des Urlaubs gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 BBiG in die Vertragsniederschrift aufzunehmen ist, ist es zwingend, sich im Vorfeld des Vertragsschlusses Gedanken darüber zu machen, w...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.4 Festsetzung des Urlaubs im Konfliktfall

Rz. 101 In dieser dritten Stufe wird dem Betriebsrat ausnahmsweise ein Mitbestimmungsrecht im Einzelfall gewährt, wenn es einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und beteiligten Arbeitnehmern gibt. Das Mitbestimmungsrecht besteht nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur, wenn mindestens 2 Arbeitnehmer betroffen sind.[1] Insoweit besteht dann doch wieder ein gewisser kollek...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan und Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs

7.1 Anwendungsbereich Rz. 94 Bei der Festlegung des Urlaubs treffen vielerlei Interessen aufeinander, das Interesse des Urlaubswilligen, das Interesse seiner Kollegen und das Interesse des Arbeitgebers an einem ungestörten Betriebsablauf. Durch das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sollen diese unterschiedlichen Interessen zum Ausgleich gebracht werden. Rz. 95 Ü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Anwendungsbereich

Rz. 94 Bei der Festlegung des Urlaubs treffen vielerlei Interessen aufeinander, das Interesse des Urlaubswilligen, das Interesse seiner Kollegen und das Interesse des Arbeitgebers an einem ungestörten Betriebsablauf. Durch das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG sollen diese unterschiedlichen Interessen zum Ausgleich gebracht werden. Rz. 95 Überwiegend wird der B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 98 Unter den (der Mitbestimmung unterfallenden) allgemeinen Urlaubsgrundsätzen sind richtlinienartige Regelungen zu verstehen, nach denen der Urlaubsplan aufzustellen ist und nach dem wiederum dem Arbeitnehmer im Einzelfall Urlaub zu gewähren ist. Eine ganze Reihe von Grundsatzfragen werden auf der Ebene der allgemeinen Urlaubsgrundsätze entschieden, wie z. B. die generel...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.2 Kollektive Regelung und Einzelfall

Rz. 13 Charakteristikum der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist der kollektive Bezug. In aller Regel sind daher nur generelle kollektive Regelungen erfasst. Einzelmaßnahmen ohne kollektiven Bezug werden von der Mitbestimmung nicht erfasst. Scheinbare Ausnahmen bilden die Regelungen in § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG (Urlaub für einzelne Arbeitnehmer) und § 87 Abs. 1 Nr. 9...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.3 Urlaubsplan

Rz. 99 Der Urlaubsplan ist die konkrete Festlegung des Urlaubs (bzw. der Freistellungen) für einen bestimmten Zeitraum (sinnvollerweise Kalenderjahr, weil sich bestimmte urlaubsrechtliche Grundsätze – etwa der Verfall von Urlaubsansprüchen – auf das Kalenderjahr beziehen, z. B. § 7 Abs. 3 BUrlG). Er wird gemeinsam mit dem Betriebsrat aufgestellt. Vorläufer des Urlaubsplans i...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.5 Urlaub

Keine Besonderheiten bestehen in Ausbildungsverhältnissen an sich im Hinblick auf den Urlaubsanspruch.[1] Klar ist, dass auch schwerbehinderte Auszubildende [2] einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 Abs. 1 SGB IX haben. Für jugendliche Auszubildende gilt freilich § 19 JArbSchG, wonach sie Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage zum gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch haben....mehr

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Berufsausbildung: Regelunge... / 2.9 Urlaub

Die Dauer des Urlaubs muss in der Vertragsabfassung ebenfalls geregelt bzw. transparent gemacht werden. Obwohl nach § 2 Satz 1 BUrlG Auszubildende vom BUrlG unmittelbar erfasst werden, bedarf es hier mithin einer (mindestens) klarstellenden Regelung, dass etwa der gesetzliche Mindesturlaub im Umfang von 20 Tagen (bei einer 5-Tage-Woche) besteht.[2]mehr

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Berufsausbildung: Vergütung, Entgeltfortzahlung und Urlaub

Zusammenfassung Überblick Die Gewährung einer Vergütung entspricht im Idealfall dem, was im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Besonderes Augenmerk ist jedoch auf bestimmte Fragen und Probleme im Hinblick auf Vergütung ohne Arbeit zu richten, die in diesem Beitrag ausgeführt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Berufsbildungsgesetz (BBiG), Gesetz über die Zahlung...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.6 Unentschuldigtes Fehlen des Auszubildenden

Fehlt der Auszubildende unentschuldigt, kann seine Vergütung – wie im Arbeitsverhältnis – entsprechend gekürzt werden. Dieses Ergebnis ist nicht so selbstverständlich, wie es zunächst erscheint. Denn da die Ausbildungsvergütung regelmäßig drei Zwecke verfolgt[1], entfällt in einer solchen Situation an sich nur der Vergütungszweck. Praxis-Tipp Keine Verrechnung mit Urlaubstage...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.8 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

§ 18 BBiG regelt die Berechnung und Fälligkeit der Vergütung. Diese Vorschrift ist nicht nur wegen ihres zwingenden Charakters[1] von Bedeutung, sondern auch deshalb, weil es in Arbeitsverhältnissen unterschiedliche Überlegungen zur Bemessung der Vergütung insbesondere bei Urlaub, Annahmeverzug[2] und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall[3] gibt. § 18 BBiG gibt dagegen für d...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.1 Grundlagen

Die grundlegenden Vergütungsfragen wurden bereits abgehandelt. Im folgenden Abschnitt soll es vor allem um Leistungsstörungen gehen, also um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung entfällt oder trotz einer fehlenden Leistung durch den Auszubildenden erhalten bleibt. Vorab werden jedoch die steuer- und sozialversicherung...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen

Bei der Entgeltfortzahlung besteht kein Unterschied zu Arbeitsverhältnissen, da das EFZG auch auf Ausbildungsverhältnisse uneingeschränkt anwendbar ist.[1]mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1 Vergütung ohne Arbeit

1.1 Grundlagen Die grundlegenden Vergütungsfragen wurden bereits abgehandelt. Im folgenden Abschnitt soll es vor allem um Leistungsstörungen gehen, also um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Verpflichtung zur Zahlung der Ausbildungsvergütung entfällt oder trotz einer fehlenden Leistung durch den Auszubildenden erhalten bleibt. Vorab werden jedoch die steuer- und sozi...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.7 Überstunden

Wie in Abschn. 2 erwähnt, entspricht es nicht dem Sinn und Zweck des Ausbildungsverhältnisses, dass der Auszubildende zu Überstunden herangezogen wird. Trotzdem sind geleistete Überstunden grundsätzlich zu vergüten, was § 17 Abs. 7 BBiG klarstellt. Praxis-Beispiel Mehrarbeit Überstunden können auch durch das Zusammenspiel von Berufsschulunterricht und betrieblicher Ausbildungs...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / Zusammenfassung

Überblick Die Gewährung einer Vergütung entspricht im Idealfall dem, was im Ausbildungsvertrag vereinbart wurde. Besonderes Augenmerk ist jedoch auf bestimmte Fragen und Probleme im Hinblick auf Vergütung ohne Arbeit zu richten, die in diesem Beitrag ausgeführt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Berufsbildungsgesetz (BBiG), Gesetz über die Zahlung des Arbeitsent...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 2 Haftung des Auszubildenden

Die Haftung des Auszubildenden bei Verstoß gegen die ihn treffende Pflicht, beispielsweise ihm überlassene Arbeitsmittel, Maschinen oder sonstige Sachen des Ausbildenden nicht zu beschädigen, richtet sich dem Grunde nach wie nach den für Arbeitnehmer geltenden Rechtsgrundsätzen.[1] Das Bundesarbeitsgericht (BAG) differenziert bei Schäden, die durch eine betrieblich veranlass...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.2 Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Eine Regelung zur Ausbildungsvergütung fehlt im Einkommensteuerrecht. Da § 3 EStG nur die steuerfreien Tatbestände positiv regelt, ist die Ausbildungsvergütung damit steuerrechtlich der normalen Arbeitsvergütung gleichgestellt. Allerdings greift bei vielen Auszubildenden der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG, der im Jahr 2024 bei 11.604 EUR und damit ausgeh...mehr

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Berufsausbildung: Vergütung... / 1.4 Freistellungen und ähnliche Tatbestände

Das BBiG verpflichtet den Ausbildenden an mehreren Stellen, den Auszubildenden zu einem bestimmten Zweck freizustellen. So bestimmt § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BBiG, dass Auszubildende für den Berufsschulunterricht, die Teilnahme an Prüfungen und auswärtigen Ausbildungsmaßnahmen sowie an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerungsrecht nach DBA-Schweiz 1971/2010 in der Freistellungsphase eines Arbeitsverhältnisses

Leitsatz Während des Zeitraums, in dem ein bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses sowohl im Ansässigkeitsstaat Bundesrepublik Deutschland als auch in der Schweizerischen Eidgenossenschaft tätiger Arbeitnehmer unwiderruflich von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt wird, steht das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus unselb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Internationales Pflich... / c) Subjektive Elemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 75 Der "gewöhnliche Aufenthalt" wird in Deutschland als "faktischer Wohnsitz"[62] charakterisiert, um deutlich zu machen, dass voluntative Elemente – die beim Wohnsitz so bedeutend sind – hier keine Rolle spielen. In der Tat ersetzt der EuGH das voluntative "subjektive Element" des Wohnsitzbegriffs bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts durch eher am Tatsächlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 341 Abs. 1, § 345 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 2 StPO) Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Auf die Rechtsbeschwerde waren das angefochtene Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 206a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen, weil de...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftlicher Erw... / 8 Ort der Lieferung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb wird gemäß § 3d UStG der Ort der Lieferung abweichend vom Normalfall umgekehrt. Im Normalfall befindet sich der Ort der Lieferung dort, wo sich der Gegenstand bei Beginn der Lieferung (Beförderung und Versendung) befindet. Der Ort der Lieferung befindet sich dann dort, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.3 Nicht volle Erwerbstätigkeit während der Elternzeit (Nr. 2)

Rz. 22 Dieses Befreiungsrecht, das auf § 173e Abs. 1 RVO zurückgeht, war ursprünglich (BT-Drs. 10/3792 S. 22) mit der "relativ kurzen Zeit des Erziehungsurlaubs", in der auch keine Erwerbstätigkeit zulässig war, zur Ermöglichung der Aufrechterhaltung des privaten Krankenversicherungsschutzes begründet worden, wurde jedoch trotz der Ausdehnung des Erziehungsurlaubs bzw. jetzt...mehr

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Sommer, SGB V § 9 Freiwilli... / 2.6 Beitrittsrecht von Auslandsrückkehrern (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 52 Das mit dem Gesundheitsreformgesetz eingeführte Beitrittsrecht für aus dem Ausland zurückkehrende Arbeitnehmer stellte gegenüber der RVO eine Neuerung dar. Damit wird der Freizügigkeit des Arbeitnehmers und nicht zuletzt den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen bei Beschäftigungen im Ausland Rechnung getragen. Die Regelung kommt insbesondere in den Fällen zur...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.1.3 Rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 18 Nach dem mit Wirkung zum 2.2.2007 neu gefassten Abs. 4 Satz 3 sind rückwirkende Erhöhungen des Arbeitsentgelts dem Kalenderjahr zuzurechnen, in dem der Anspruch auf das höhere Entgelt entstanden ist. Dies entsprach weitgehend der bisherigen Rechtslage mit der Besonderheit, dass ausdrücklich eine Zuordnung zu einem Kalenderjahr erfolgte, was mit der Beurteilung des 3-j...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.7 Jahresarbeitsentgeltgrenze für privat Krankenversicherte (Abs. 7)

Rz. 81 Der mit Art. 1 Nr. 1 des BSSichG mit Wirkung zum 1.1.2003 angefügte Abs. 7 Satz 1 enthält aus Gründen des Bestands- und Vertrauensschutzes für am 31.12.2002 privat krankenversicherte Beschäftigte (BT-Drs. 15/28 S. 14) eine gegenüber Abs. 6 niedrigere JAEG, die nach § 223 Abs. 3 zugleich auch die Beitragsbemessungsgrenze bildet. Diese knüpfte an das Niveau der bisherig...mehr