Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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§ 7 Aufenthaltsrecht / 4. Muster: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Ehegattennachzug wegen fehlender Sprachkenntnisse

Rz. 46 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.5: Klage gegen die Ablehnung eines Visums zum Ehegattennachzug wegen fehlender Sprachkenntnisse Verwaltungsgericht Berlin Kirchstr. 7 10557 Berlin per beA Klage des _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____________________...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Revision

Rz. 388 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 41.60: Einlegung der Revision An das Amtsgericht _________________________ per beA Az. _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ wegen _________________________ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________ Revision ein. Ich beant...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrags

Rz. 216 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 35 Reiserecht / (1) Fristsetzung

Rz. 88 Anders als nach dem früheren Rechtsstand muss der Reisende nicht mehr über die Notwendigkeit der Fristsetzung in den (vor)vertraglichen Informationen aufgeklärt werden. Die Information erhält der Reisende nur noch aus dem Gesetz. Die Fristsetzung kann, muss aber nicht mit dem Abhilfeverlangen zusammen ausgesprochen werden. Eine spätere gesonderte Fristsetzung ist also...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Antragsbefugnis und Verfügungsgrund

Rz. 50 In dem Verfügungsantrag sind die Voraussetzungen für eine Antragsbefugnis darzustellen. Dies kann Ausführungen zu der Aktivlegitimation erfordern. Wenn es sich um einen unmittelbar Verletzten handelt, genügt eine Darlegung des Wettbewerbsverhältnis. Umgekehrt müssen, wenn die Passivlegitimation des in Anspruch Genommenen nicht ohne weiteres erkennbar wird (bspw. in de...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.2 Beschäftigungsverbot und Urlaubsanspruch

Rz. 40 Die Freistellung aus Gründen eines Beschäftigungsverbotes ist kein Urlaub. Daher kann der Arbeitgeber nicht einseitig Urlaub anordnen, um ein Beschäftigungsverbot damit zu umgehen.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 ist ein eigenständiges Rechtsinstrument der bezahlten Freistellung, weil der Arbeitgeber auf keine andere Weise eine unverantwortbare Gefä...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Rechtsfolgen des Beschäftigungsverbots

Rz. 22 Soweit die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 gegeben sind, besteht ein tatsächliches Beschäftigungsverbot kraft Gesetz. Dabei ist die Wirkung eines Verbots umfassend: Sofern nicht durch das ärztliche Zeugnis selbst gewisse Einsatzmöglichkeiten beschrieben und zugelassen sind, umfasst das Verbot die gesamte arbeitsvertraglich geschuldete konkrete Tätigkeit. Ist die Arbeit...mehr

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Allgemeiner Kündigungsschut... / 2.5 Erfüllung der Wartefrist von 6 Monaten

Nach § 1 Abs. 1 KSchG kann sich grundsätzlich nur der Arbeitnehmer auf den Kündigungsschutz nach dem KSchG berufen, dessen Arbeitsverhältnis bei Ausspruch der Kündigung in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als 6 Monate bestanden hat. Das hat nichts mit einer (zu vereinbarenden) Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB zu tun. Die Probezeit muss erstens vere...mehr

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Arbeitszeugnis: Inhaltliche... / 2 Inhalt des einfachen Zeugnisses

Das einfache Zeugnis erstreckt sich auf Nachnamen, Vornamen, Titel und Beruf des Beschäftigten, Art und Dauer des Dienstverhältnisses, Kurzbeschreibung des Arbeitgebers, ggf. des Geschäftsbereichs, in dem der Arbeitnehmer tätig war, Tätigkeitsbeschreibung. Aufgenommen werden muss die Benennung der Person des Arbeitnehmers mit Namen und Vornamen. Anschrift und Geburtsdatum sind nu...mehr

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Automatisierte Buchhaltung ... / 3 Prozess-Gegenüberstellung: Rechnungsprüfung Früher vs. Heute

Um den Wandel greifbar zu machen, vergleichen wir den klassischen manuellen Prozess mit dem KI-gestützten Ablauf.mehr

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Arbeitszeit / 2.4.5 Flexibilität bei Wechselschicht- und Schichtarbeit

Bislang waren abweichend von§ 7 Abs. 7 sind nach § 7 Abs. 8 Buchst. c TV-L nur die Arbeitsstunden Überstunden, die "im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausg...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

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Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A...mehr

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Arbeitskampf / 4 Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis

Während eines Streiks besteht das Arbeitsverhältnis fort. Lediglich die Hauptpflichten des Vertrags – die Arbeitspflicht für den Arbeitnehmer, die Arbeitsentgeltzahlungspflicht für den Arbeitgeber – sind suspendiert.[1] Nach dem Ende des Arbeitskampfs leben die Hauptpflichten wieder auf. Es besteht auch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei während des Streiks eingetreten...mehr

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Sommer, SGB V § 18 Kostenüb... / 2.2.1 Voraussetzungen

Rz. 17 Abs. 3 Satz 1 bis 3 trifft eine Regelung hinsichtlich der Voraussetzungen für Fälle der Kostenübernahme für eine auch im Inland mögliche Behandlung, die während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem nicht zur EG oder zum EWR gehörenden Staat unverzüglich erforderlich wird. Die Vorschrift trifft eine Regelung nur für vorübergehende Aufenthalte, d. h. in erster Lin...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.5 Sonderfall: Freistellung, unbezahlter Urlaub

Rz. 20 Praxis-Beispiel Ein Arbeitgeber kündigt am 20.4. ein Arbeitsverhältnis zum Ablauf des 31.5. und stellt gleichzeitig den Arbeitnehmer von seiner Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung und Verrechnung auf die noch offenen Urlaubsansprüche frei. Liegt in der Zeit einer bezahlten Freistellung ein Feiertag, greift § 2 Abs. 1 EFZG mangels Kausalität nicht. Schl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.5 Urlaub

Rz. 16a Bislang ist nicht höchstrichterlich entschieden, ob es mit § 4a EFZG zu vereinbaren ist, wenn vertragliche Mehrurlaubsansprüche, also solche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) hinausgehen, einer Kürzung für den Fall krankheitsbedingter Fehlzeiten zugeführt werden. Können also die Arbeitsvertragsparteien z. B. vereinbaren, dass für je 4 kr...mehr

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Mutterschutz / 7.1.4 Fortbestehen des Erholungsurlaubs (§ 24 MuSchG)

Gemäß § 24 Satz 1 MuSchG gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz als Beschäftigungszeiten. Für die Zeiten der Beschäftigungsverbote findet daher keine Kürzung des Erholungsurlaubs statt. Wichtig Die Vorschriften des § 24 MuSchG gelten für Beschäftigungsverbote i. S. v. § 2...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.4 Sonderfall: Erholungsurlaub

Rz. 18 Hat der Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub und liegt ein gesetzlicher Feiertag in dieser Zeit, kommt es darauf an, ob er an diesem Tag ohne Urlaub hätte arbeiten müssen. Hätte der Arbeitnehmer an dem in der Urlaubszeit liegenden Feiertag wegen der für den Betrieb geltenden Feiertagsruhe nicht arbeiten müssen, wird der Feiertag nach § 3 Abs. 2 BUrlG nicht auf den Ur...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.1 Letzter Arbeitstag vor oder erster Arbeitstag nach einem gesetzlichen Feiertag

Rz. 48 Das Gesetz nennt als maßgeblich nicht Kalender-, sondern Arbeitstage. Der letzte Arbeitstag vor dem Feiertag ist der letzte Tag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags auch tatsächlich hätte arbeiten müssen. Der erste Arbeitstag nach einem Feiertag ist entsprechend der erste Tag, an dem der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags nach einem Feier...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Kürzungsumfang

Rz. 30 Kürzungsvereinbarungen müssen die in § 4a Satz 2 EFZG geregelten Grenzen einhalten. Wichtig Halten sich Kürzungsvereinbarungen nicht an die Höchstgrenze des § 4a Satz 2 EFZG sind sie nichtig (§ 134 BGB). Sie werden daher nicht auf das nach § 4a Satz 2 EFZG zulässige Maß reduziert, vielmehr sind sie insgesamt nicht anwendbar. Die Sondervergütung ist daher ungekürzt ausz...mehr

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Mutterschutz / 7.1.2 Anspruch auf Mutterschutzlohn (§ 18 MuSchG)

Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen (§ 3 MuSchG) vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber nach den Regelungen von § 18 MuSchG Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5.4 Unabdingbarkeit

Rz. 59 § 2 EFZG gilt zugunsten des Arbeitnehmers zwingend. Denn nach § 12 EFZG kann, abgesehen von § 4 Abs. 4 EFZG, nicht zuungunsten des Arbeitnehmers von den Vorschriften des EFZG abgewichen werden. § 4 Abs. 4 Satz 1 EFZG enthält aber nur eine Tariföffnungsklausel für die Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Deshalb kann nicht einmal ein Tarifvertrag Rechte...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.6 Sonderfall: Dienstplanmäßiger Ausgleichstag, rollierende Wochenarbeitszeit, Leiharbeitsverhältnisse

Rz. 21 Muss ein Arbeitnehmer aufgrund eines Dienstplans, der Arbeitseinteilung auch an Feiertagen vorsieht, an einem Feiertag nicht arbeiten, ist der Feiertag nicht alleinige Ursache für die Freizeit. Deshalb besteht kein Anspruch auf Feiertagsvergütung.[1] Arbeitet ein Arbeitnehmer an 6 Werktagen in der Woche mit einer 5-Tage-Woche und verschieben sich daher seine arbeitsfre...mehr

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Fahrradleasing / 3.1 Vereinbarung zur Entgeltumwandlung

Über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings sollten der Arbeitgeber und der Beschäftigte zusätzlich zum Arbeitsvertrag eine individuelle Vereinbarung abschließen. Auch wenn keine Formvorschrift besteht, ist aus Nachweis- und Beweisgründen der Abschluss in Schriftform (§ 126 BGB), jedoch mindestens in Textform (§ 126b BGB) dringend zu empfehlen. Die Vereinbarung ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3 Begriff der Sondervergütung

Rz. 6 § 4a EFZG definiert den Begriff der Sondervergütung als Leistung, "die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt". Der Begriff lässt offen, ob er nur Einmalzahlungen oder auch laufende Zusatzzahlungen erfasst. In der Regel werden Sondervergütungen zwar solche Leistungen sein, die aus einem besonderen Anlass einmal oder auch mehrmals jährlich, jed...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.3 Entstehen des Anspruchs im Urlaubsjahr

Rz. 9 Bedingung für das Entstehen des Zusatzurlaubsanspruchs in dem in § 208 genannten Umfang ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung. Durch die Änderung des damaligen § 125 mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kommt es für den Umfang des Anspruchs auf Zusatzurlaub nunmehr auch darauf an, ob die Schwerbehinderung in dem v...mehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt den zusätzlichen Urlaub für schwerbehinderte Menschenmehr

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Sauer, SGB IX § 208 Zusatzu... / 2.1 Anspruch

Rz. 2 Die Vorschrift des § 208 begründet für schwerbehinderte Menschen ergänzend zu den spezifischen arbeitsrechtlichen Regelungen einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Arbeitstagen je Kalenderjahr, der auf den grundsätzlich bestehenden Urlaubsanspruch addiert wird. Dieser Zusatzurlaub von 5 Tagen wird dem tatsächlich bestehenden, arbeitsvertraglichen Urlaubsanspruch zuge...mehr

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Homeoffice im Ausland / Zusammenfassung

Begriff Unter Homeoffice versteht man die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers. Befinden sich die privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers nicht im Sitzstaat des Arbeitgebers, wird dies typischerweise als "Homeoffice im Ausland" bezeichnet....mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.3 Eigenschaften/Gestaltung des Rehabilitationssports

Rz. 24 Der Rehabilitationssport i. S. d. § 64 ist ein Training mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele in der Gruppe. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen. Unabhängig von der Art der Behinderung weisen behinderte oder chronisch kranke Menschen...mehr

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Homeoffice im Ausland / 2 Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns

Damit das anteilige Gehalt für deutsche Arbeitstage für lohnsteuerliche Zwecke ermittelt werden kann, hat der Arbeitnehmer einen Reisekalender zu führen. Auf Basis des Reisekalenders wird ein Aufteilungsmaßstab anhand der tatsächlichen Arbeitstage in Deutschland im Verhältnis zu den tatsächlichen Arbeitstagen insgesamt ermittelt. Tatsächliche Arbeitstage sind dabei alle Tage...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.6.1.1 Anspruchsdauer (ohne Herzsport)

Rz. 35 Der Gesetzgeber regelt nicht, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Versicherte Rehabilitationssport zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen kann. Dem Grunde nach ist klar, dass die Kosten von der Krankenversicherung nur finanziert werden, solange der Rehabilitationssport medizinisch notwendig ist. Das ergibt sich schon aus dem Wirtschaftl...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 3.2 Grundsatz der Monokausalität

Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zielt darauf ab, die finanziellen Einbußen auszugleichen, die durch die Schutzfristen und die damit verbundene Abwesenheit vom Arbeitsplatz entstehen.[1] Sofern die Frau ohne das Bestehen der Schutzfristen aufgrund persönlicher Umstände nicht in der Lage ist, ihre Arbeitsleistung zu erbringen und dieser Umstand zu einem Weg...mehr

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Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.2.2.3 Urlaub, Freistellungen, sonstige Ruhenszeiten

Fällt ein Feiertag in die Urlaubsperiode eines Arbeitnehmers, so kann dem Arbeitnehmer an diesem Tag kein Urlaub gewährt werden, weil er ohnehin nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet gewesen wäre. Die Entgeltfortzahlung richtet sich nach § 2 EFZG.[1] Das gilt aber nur, wenn an dem Feiertag die Arbeit ausfällt. Hätte der Arbeitnehmer ohne den Urlaub auch am Feiertag arbeiten ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.8 Urlaub (§ 15)

2.3.8.1 TVÜ-VKA Abs. 1 (aufgehoben) Die §§ 26, 27 TVöD enthalten wesentlich schlankere Regelungen zum Erholungsurlaub und Zusatzurlaub als die §§ 47, 48, 48a, 49 und 51 BAT/BAT-O. Die entsprechenden Regelungen des TVöD sind gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD überwiegend erst am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben aus Gründen der Praktikabilität und...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 (aufgehoben) Die §§ 26, 27 TVöD enthalten wesentlich schlankere Regelungen zum Erholungsurlaub und Zusatzurlaub als die §§ 47, 48, 48a, 49 und 51 BAT/BAT-O. Die entsprechenden Regelungen des TVöD sind gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD überwiegend erst am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 2 Ausschluss des Anspruchs auf Feiertagsentgeltfortzahlung

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht in § 2 Abs. 3 vor, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen nicht besteht, wenn der Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt. Diese Regelung soll Arbeitnehmer davon abhalten, die durch den gesetzlichen Feiertag gewonnene Freizeit eigenmächtig zu verlängern. Hinsich...mehr

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Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.3 Ausländische Feiertage

Ausländische Feiertage gelten in Deutschland nicht. In Deutschland beschäftigte ausländische Arbeitnehmer müssen daher an einem Tag, der nur in ihrem Heimatland Feiertag ist, ihrer Arbeitspflicht nachkommen. Sie haben nach deutschem Recht keinen Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage in ihrem Heimatland, sondern müssen ggf. Urlaub nehmen oder sich anderweitig und ggf. unb...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.2.1 TVÜ-VKA

In § 9 sind folgende Fallgestaltungen geregelt: Abs. 1: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag bereits zu. Abs. 2: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre bei Fortgeltung des bisherigen Rechts ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg erreicht worden. Abs. 3: Die Vergütungsgruppenzulage stand am Stichtag noch nicht zu und wäre ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.2 TVÜ-Bund

Die Abs. 1 bis 4 waren inhaltsgleich mit der Maßgabe, dass in Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt war und in Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 anstelle des BMT-G/BMT-G-O auf die für die Arbeiter des Bundes geltenden entsprechenden Regelungen im MTArb/MTArb-O sowie den einschlägigen Tarifvertrag über Zusatzurlaub (Absatz 3) verwiesen wurde. Die...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.2 Vergleichsentgelt (§ 5 TVÜ)

Die Bildung eines Vergleichsentgelts gem. § 5 ist der 2. Schritt der Überleitung in den TVöD. Soweit Abs. 1 auf die "erhaltenen" Bezüge abstellt, folgt daraus nicht, dass in Fällen, in denen dem Beschäftigten im Monat vor seiner Überleitung nicht der ihm zustehende ungekürzte Ortszuschlag der Stufe 2, sondern eine niedrigere Stufe gezahlt worden ist, das Vergleichsentgelt nur...mehr

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Kindergeld / 2.3 Wohnsitz

Der Begriff des Wohnsitzes ist in § 8 AO bestimmt.[1] Maßgebend sind hierbei allein die tatsächlichen Verhältnisse. Die bloße Absicht, einen Wohnsitz zu begründen oder aufzugeben bzw. die An- oder Abmeldung bei der Ordnungsbehörde führt nicht zur Begründung eines Wohnsitzes. Im Regelfall geht die Finanzverwaltung[2] allerdings davon aus, dass die An- bzw. Abmeldung bei der Or...mehr

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Kindergeld / 14.3 Begriff der Haushaltsaufnahme

Nach den oben genannten Ausführungen ist die Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes entscheidend dafür, wer Anspruch auf Festsetzung und Zahlung des Kindergelds hat, wenn mehrere grundsätzlich Kindergeldberechtigte vorhanden sind. In der Praxis kommt der Tatsache der Haushaltszugehörigkeit des Kindes vor allem bei getrennt lebenden Eltern große Bedeutung zu, wer von d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 4.3.3 Familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band

Die erforderliche familienähnliche Beziehung zwischen Kind und Pflegeperson muss von vornherein auf eine längere Zeit angelegt sein, z. B. im Rahmen von Erziehungshilfe in Vollzeitpflege[1] oder von Eingliederungshilfe.[2] Entscheidend ist dabei nicht die tatsächliche Dauer der familienähnlichen Beziehung, sondern die am Anfang beabsichtigte Dauer. Bei einer von den Beteilig...mehr

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Kindergeld / 4.3.5 Fehlendes Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern

Voraussetzung für ein Pflegekindschaftsverhältnis ist weiter, dass das Obhuts-, Pflege- und Fürsorgeverhältnis (dazu gehört auch, die für das Kind bedeutsamen Entscheidungen zu treffen) zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht. Dies erfordert das Erlöschen der familiären Bindungen auf Dauer, wenn sich die Eltern also um ihr Kind nicht mehr kümmern. Ob ein Obhuts- und Pfleg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / aa) Ermittlung des 183-Tage-Aufenthalts

Rz. 145 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Bestimmung der Aufenthaltstage nach der 183-Tage-Regelung ist von einer Aufteilung des Arbeitslohns abzugrenzen; es gelten jeweils unterschiedliche Zählweisen. Die 183-Tage-Regelung entscheidet zunächst (nur), in welchem Staat die Vergütungen – dem Grunde nach – besteuert werden können. Entfällt das Besteuerungsrecht je anteilig auf bei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / i) Urlaubsvergütungen

Rz. 293 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Erhält ein ArbN eine Zahlung für nicht genommenen Urlaub, sind für die Zuweisung des Besteuerungsrechts die Verhältnisse des Jahres zugrunde zu legen, zu dem der Urlaubsanspruch gehört. Beispiel: Ein ArbN ist vom 01.10.2024 bis 30.06.2025 im Ausland tätig. Den Jahresurlaub für das Jahr 2024 hat er nicht genommen. Im Juli 2025 vereinbart er m...mehr