Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaub

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Urlaub / 9.2 Das Abgeltungsverbot

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Um diesen Zweck zu erreichen, ist grundsätzlich der Urlaubsanspruch in natura durch Freizeit zu gewähren. Eine generelle Urlaubsabgeltung würde diesem Zweck zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen nur möglich, wenn der Urlaub ...mehr

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Urlaub / 4 Urlaubsanspruch nach TVöD

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Beschäftigten. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des EuGH dem Arbeitnehmer ein Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung gestellt werden.[1] Der Urlaubsanspruch bes...mehr

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Urlaub / 4.19.2 Keine Kürzung des Anspruchs auf Urlaubsentgelt oder Urlaubsgeld

Da die Beschäftigten für die Dauer des Urlaubs von der Kurzarbeit ausgenommen sind, steht ihnen auch der Anspruch auf das Urlaubsentgelt in ungekürzter Höhe zu. Die Tarifvertragsparteien haben dies in § 5 Abs. 2 TV COVID ausdrücklich klargestellt: Nach der genannten Vorschrift werden das Urlaubsentgelt und das Urlaubsgeld ungekürzt weitergezahlt. Im TVöD besteht allerdings n...mehr

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Urlaub / 8.11 § 208 SGB IX bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Grundsätzlich ist der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte nach dem SGB IX bei der Berechnung der Urlaubsdauer bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche nicht mit hinzugerechnet. Das SGB IX enthält jedoch eine eigene Ausgleichsvorschrift bei Abweichung von der 5-Tage-Woche, die gesondert auf den Zusatzurlaub anzuwenden ist. Grundsätzlich beträgt der Sonderurlaub in der 5-Tage-Woc...mehr

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Urlaub / 9.1 Rechtsnatur

Der Abgeltungsanspruch soll nach früherer Rechtsprechung des BAG als Surrogat dem Beschäftigten ermöglichen, trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aussetzen von der Arbeit sich von der geleisteten Arbeit zu erholen.[1] Er sei daher hinsichtlich Inhalt und Bestand wie der ursprüngliche Urlaubsanspruch zu behandeln. Danach bestand der Abgeltungsanspruch dann, wenn de...mehr

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Urlaub / 7.3.12 Auswirkungen der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BAG auf die Passivierung von Urlaubsrückstellungen

Die Urteile des EuGH vom 20.1.2009 und des BAG vom 24.3.2009 haben auch Auswirkungen auf das Bilanzsteuerrecht. Bisher waren in den Jahresabschlüssen ausschließlich Rückstellungen für die Urlaubsverpflichtungen aus dem abgelaufenen Kalenderjahr zu bilden, da davon ausgegangen wurde, dass Urlaubsansprüche aus früheren Jahren zum Ende des Kalenderjahres oder nach Ablauf des Üb...mehr

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Urlaub / 7.3.8 Verjährung

Die Frage, ob und in welcher Form der Urlaubs- und der Urlaubsabgeltungsanspruch der 3-jährigen Verjährung des § 195 BGB unterfällt, hatte durch die Entscheidung des EuGH[1] zur Übertragung und zum Verfall des Urlaubs bei Erkrankung zunächst neue Relevanz in Literatur und Rechtsprechung erfahren. Überblick über die bisherige LG-Rechtsprechung: Für Beginn der Verjährungsfrist e...mehr

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Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr

Zum Verständnis der "Zwölftelungsregelung" bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr ist das Verständnis für das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Regelung von großer Bedeutung. Die tarifliche Regelung: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Urlaubsjahres, so erhält der Beschäftigte für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres 1...mehr

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Urlaub / 9.6 Urlaubsabgeltung bei außerordentlicher Kündigung und Auflösungsvertrag

Der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht grundsätzlich auch in dem Fall der außerordentlichen Kündigung, da regelmäßig in diesem Fall eine Abwicklung des Resturlaubsanspruchs wegen Fehlens der Kündigungsfrist ausscheidet. Die Urlaubsabgeltung gilt auch für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beendet wird. Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Au...mehr

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Urlaub / 7.3.7 Geltung der Ausschlussfrist des § 37 TVöD

Nach bisherigem Verständnis sollten Ausschlussfristen den Urlaubs- und den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erfassen, weil diese Ansprüche über § 7 Abs. 3 BUrlG (Verfall am 31.3. des Folgejahres) einer zwingenden (§ 13 Abs. 1 BUrlG) gesetzlichen Sonderregelung unterlagen.[1] Ob dieses Postulat auch für aus vorangegangenen Jahren angesammelte Ansprüche, die wegen Krankheit des...mehr

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Urlaub / 8.8.1 Wehrdienst/Wehrübung

Trotz Aussetzen der Wehrpflicht durch das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2011 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 – WehrRÄndG 2011) ab 1.7.2011 bleibt das Arbeitsplatzschutzgesetz grundsätzlich anwendbar. Es wurde lediglich ergänzt, um für freiwillige Wehrübungen anwendbar zu sein. Die Regelungen sind daher im Wesentlichen für den freiwilligen Wehrdienst und di...mehr

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Urlaub / 4.2 Wartezeit

Die Wartezeit richtet sich nach § 4 BUrlG. Danach ist die erstmalige Geltendmachung des Vollurlaubsanspruchs vom Ablauf der Wartezeit abhängig (zur Besonderheit beim Teilurlaubsanspruch s. obige Darlegungen unter Punkt 4.1). Die Wartezeit verhindert das Entstehen eines Vollurlaubsanspruchs nach § 3 BUrlG in den ersten 6 Monaten – dieser Anspruch wird nicht etwa aufgeschoben,...mehr

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Urlaub / 8.13 Bruchteile eines Urlaubstags bei der Zwölftelung

Die Behandlung von Bruchteilen bei der Berechnung der Urlaubsdauer regelt § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD. Diese Rundungsregelung nimmt Bezug auf die Rundungsregelung des § 5 Abs. 2 BUrlG. Die gesetzliche Rundungsregelung gilt ausschließlich für die Rundung des errechneten Teilurlaubs nach § 5 Abs. 1 BUrlG, also bei unterjährigem Ein- und Austritt des Beschäftigten. Nach hier vertret...mehr

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Urlaub / 10 Urlaubsentgelt

Die Berechtigungsgrundlage für die Höhe des Urlaubsentgelts enthält § 21 TVöD. Insofern wird auf die Darlegungen im Stichwort Entgelt verwiesen.mehr

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Urlaub / 12 Übergangsregelung

Der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund/TVÜ-VKA) führt in § 15 Regelungen zu Urlaubsansprüchen auf, betreffend den Übergang vom BAT zum TVöD.mehr

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Urlaub / 11.2 Zusatzurlaub bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit

Beim Zusatzurlaub bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit ist zu unterscheiden zwischen ständiger und nicht ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit. 11.2.1 Zusatzurlaub bei ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit Bei ständiger Wechselschichtarbeit erhält der Beschäftigte für je 2 zusammenhängende Monate, in denen Wechselschichtarbeit geleistet wird, 1 Arbeitstag Zusat...mehr

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Urlaub / 9.10 Fälligkeit der Urlaubsabgeltung

Der Urlaubsabgeltungsanspruch wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig. Der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch wandelt sich also in den Urlaubsabgeltungsanspruch. Weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers, vor allem eines entsprechenden Antrags, bedarf es nicht.[1]mehr

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Urlaub / 11.3 Zusatzurlaub für Nachtarbeit und nächtliche Bereitschaftsdienste (nur TVöD-B, TVöD-K)

11.3.1 Zusatzurlaub für Nacharbeit (nur TVöD-B, TVöD-K) Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinric...mehr

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Urlaub / 9.13 Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist pfändbar.[1] Der Arbeitgeber kann im Rahmen der Pfändbarkeit auch aufrechnen.mehr

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Urlaub / 9.11 Höhe der Urlaubsabgeltung

Für die Höhe des Abgeltungsanspruchs ist das Urlaubsentgelt (§ 21 TVöD) die Berechnungsgrundlage. Der Beschäftigte ist so zu stellen, als hätte er den Anspruch während der Dauer des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht. Maßgebend ist sonach das Urlaubsentgelt, das der Beschäftigte bei Erfüllung seines noch bestehenden Urlaubsanspruchs in einem fortbestehenden Arbeitsverhältn...mehr

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Urlaub / 8.1.4.1 Auszubildende und Praktikanten

Umfang des Urlaubsanspruchs seit der Tarifrunde 2018. Wie der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten unter Geltung des TVöD unterlag der Urlaubsanspruch der Auszubildenden und Praktikanten, bedingt durch die oben dargestellte Rechtsprechung, wegen mehrerer tariflicher Änderungen einem steten Wandel, der sein Ende in der Tarifrunde des Jahres 2018 fand. Mit Änderungstarifvertrag...mehr

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Urlaub / 8.14 Zwölftelung bei Altersteilzeit im Blockmodell

Nach § 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst (TV-ATZ) besteht für den Arbeitnehmer, der im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt wird, kein Urlaubsanspruch für die Zeit der Freistellung von der Arbeit. Im Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung zur Freistellung hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftig...mehr

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Urlaub / 8.1.2 Tarifliche Regelung zum 31.3.2012 mit Wirkung für das Jahr 2013

Die Arbeitgeber haben das Urteil des BAG vom 20.3.2012 zum Anlass genommen, diese Thematik in die laufende Tarifrunde einzuführen und eine kostenneutrale und AGG-konforme Neuregelung des Urlaubs zu fordern. Mit Tarifeinigung vom 31.3. wurde § 26 TVöD wie folgt verändert: § 26 Absatz 1 Satz 2 TVöD (in der Fassung vom 1.3.2012 mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2013) "2Bei Verteilu...mehr

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Urlaub / 7.1 Grundsätze

Wie dargestellt (Gliederungsziffer 6.1) ist der Urlaubsanspruch auf das Kalenderjahr (Urlaubsjahr) befristet. Grundsätzlich verfällt der zum Ende des Kalenderjahres noch bestehende Urlaubsanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn die Voraussetzungen für eine Übertragung des Restanspruchs auf Erholungsurlaub nicht vorliegen. Die Verfallsklausel des § 7 Abs. 3 BUrlG und des ...mehr

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Urlaub / 8.4 Teilzeitbeschäftigung

Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs bleibt eine Teilzeitbeschäftigung außer Betracht. Der Teilzeitbeschäftigte hat denselben Urlaubsanspruch wie der Vollbeschäftigte.[1] Die Länge der individuellen Arbeitszeit ist kein Kriterium zur Berechnung des Urlaubsanspruchs, sondern nur die Anzahl der regelmäßig zu leistenden Arbeitstage. Wechselt ein Beschäftigter von Teilzeitbes...mehr

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Urlaub / 7.3.2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Arbeitsunfähigkeit

Wird das Arbeitsverhältnis mit dem erkrankten Beschäftigten beendet, wandelt sich der auf (bezahlte) Freistellung gerichtete Anspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Zahlungsanspruch um. Dieser ist auch dann von dem Arbeitgeber zu erfüllen, wenn der Beschäftigte weiterhin erkrankt ist, selbst wenn feststeht, dass er die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbring...mehr

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Urlaub / 4.8 Einseitige Änderung des Urlaubswunsches seitens des Beschäftigten

Bis zur Freistellungserklärung kann der Beschäftigte jederzeit den Urlaubswunsch ändern oder gar zurücknehmen. Danach sind beide Seiten daran gebunden und eine Änderung ist nur einvernehmlich möglich. Allerdings wird hiervon zugunsten des Arbeitgebers in unabweisbaren Notfällen abgewichen (s. oben unter Punkt 4.7). Im Gegenzug muss dies auch für den Beschäftigten gelten, wenn...mehr

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Urlaub / 7.3.5 Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung nach § 208 SGB XI

Der Anspruch auf Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX ist im Falle einer Erkrankung ebenso zu behandeln wie der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Er ist sonach wie der gesetzliche Grundurlaub zu übertragen und verfällt 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der noch bestehende Urlaubsanspruch abzugelten.[1]mehr

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Urlaub / 7.3.9 Vertrauensschutz

Der EuGH hat in der "Schultz-Hoff-Entscheidung" nicht von der europarechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Anwendbarkeit der Entscheidung in zeitlicher Hinsicht zu begrenzen. Zunächst konnte allerdings aufgrund der BAG-Entscheidung vom 20.1.2009 – 9 AZR 650/07 – davon ausgegangen werden, dass den deutschen Arbeitgebern gestützt auf nationale Rechtsgrundsätze zumindest...mehr

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Urlaub / 7.3.4.1 Urlaubsabgeltungsanspruch

Wird das Arbeitsverhältnis mit dem erkrankten Beschäftigten beendet, wandelt sich der auf (bezahlte) Freistellung gerichtete Anspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Zahlungsanspruch um. Dieser ist auch dann von dem Arbeitgeber zu erfüllen, wenn der Beschäftigte weiterhin erkrankt ist, selbst wenn feststeht, dass er die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht mehr erbring...mehr

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Urlaub / 7.3.6 Zusatzurlaub für Sonderformen der Arbeit nach tariflichen Regelungen

Der Zusatzurlaub nach § 27 TVöD unterliegt auch im Falle langandauernder Krankheit und Ruhen wegen Erwerbsminderung weiterhin den tariflichen Übertragungsfristen und damit dem Verfall zum 31.5. des Folgejahres, weil die Richtlinie 2003/88/EG keine Vorgaben für die Gewährung eines Zusatzurlaubs für Schichtarbeit enthält.[1]mehr

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Urlaub / 2.2 Jugendarbeitsschutzgesetz

Für Jugendliche gilt neben dem TVöD auch immer das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) als nicht abdingbare Mindestregelung. Im Bereich der Urlaubsdauer ist das JArbSchG jedoch von keiner Bedeutung mehr, da alle Ansprüche eines Jugendlichen nach dem JArbSchG bereits durch den TVöD gewährleistet werden. Dies resultiert daraus, dass das JArbSchG den Erholungsurlaub nach Werkt...mehr

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Urlaub / 11.2.1.2 Anspruch auf Zusatzurlaub, wenn Schichten nicht tatsächlich geleistet werden

Für die Begründung eines Anspruchs auf Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit genügt weder der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses noch die Einteilung der Beschäftigten in einem Schichtplan. Erforderlich ist vielmehr, dass die Beschäftigten grundsätzlich ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten (§ 27 Abs. 1 TVöD) bzw. übe...mehr

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Urlaub / 11.7 Höchstbegrenzung des Zusatzurlaubs, Gesamturlaub

Die Regelung im § 27 Abs. 4 TVöD differenziert zwischen dem Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) und dem Verhältnis zum Erholungsurlaub (Sätze 2–4). Verhältnis zu anderen Zusatzurlauben (Satz 1) § 27 Abs. 4 TVöD stellt nicht darauf ab, aufgrund welcher Rechtsgrundlage oder aus welchem Anlass die Zusatzurlaube gewährt werden. Ausgenommen von der Höchstbegrenzungsregelun...mehr

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Urlaub / 1 Einleitung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch vor allem in einzelvertraglichen oder kollektivvertraglichen (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Regelungen sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Ferner finden...mehr

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Urlaub / 11.2.1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Zusatzurlaub ist nicht allein, dass der Beschäftigte die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit bzw. ständige Schichtarbeit "erhält". Vielmehr verlangt § 27 Abs. 1 TVöD zusätzlich, dass der Beschäftigte ständig Wechselschichtarbeit bzw. Schichtarbeit leistet [1] (zum Anspruch auf Zusatzurlaub im Falle der Nichtleistung von Schichten wegen Urlaub oder K...mehr

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Urlaub / 11.2.2 Zusatzurlaub bei nicht ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit

Zusatzurlaubsregelung im TVöD-VKA Im Falle nicht ständiger Wechselschichtarbeit und nicht ständiger Schichtarbeit im Bereich der VKA soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs-/Dienstvereinbarung geregelt werden (§ 27 Abs. 3 TVöD). Zusatzurlaubsregelung im TVöD-Bund § 27 Abs. 2 TVöD-Bund regelt den Zusatzurlaub bei nicht ständige...mehr

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Urlaub / 9.9 Urlaubsabgeltung nach gesetzlichen Vorschriften

Die einzelnen gesetzlichen Urlaubsabgeltungsregelungen sind nicht abdingbar. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 JArbSchG bezüglich der Abgeltungsregelung das BUrlG (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Nach dem Bundeselterngeld und Bundeselternzeitgesetz ist der Urlaubsanspruch abzugelten, wenn während oder nach der Elternzeit das Arbeitsverhältnis beendet wird (§ 1...mehr

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Urlaub / 9.12 Zahlungsverpflichtung aufgrund Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung zählt zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Beschäftigten aus nichtselbstständiger Arbeit und ist lohnsteuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 EStG, Abschn. 70 Abs. 2 Nr. 6 LStR 93). Dies gilt auch für die unzulässigerweise ausbezahlte Abgeltung während des Arbeitsverhältnisses. Da die Sozialversicherung an die Lohnsteuer gekoppelt ist, ist das Urlaubsentgelt auch b...mehr

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Urlaub / 11.5 Entgelt, Übertragbarkeit, Abgeltung des Zusatzurlaubs nach TVöD

Der Zusatzurlaub nach § 27 TVöD hat keinen selbstständigen Charakter, sondern er hängt von der Gewährung eines Erholungsurlaubs ab. Er teilt daher grundsätzlich das Schicksal des Erholungsurlaubs nach § 26 TVöD, etwa beim Urlaubsentgelt, bei der Abweichung von der 5-Tage-Woche, der Übertragbarkeit oder der Abgeltung. Mit Urteil vom 23.11.2017[1] hat das BAG ausdrücklich bestä...mehr

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Urlaub / 11.2.1 Zusatzurlaub bei ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit

Bei ständiger Wechselschichtarbeit erhält der Beschäftigte für je 2 zusammenhängende Monate, in denen Wechselschichtarbeit geleistet wird, 1 Arbeitstag Zusatzurlaub. Bei ständiger Schichtarbeit steht ihm für je 4 zusammenhängende Monate 1 Arbeitstag Zusatzurlaub zu. Diese Differenzierung findet ihre Ursache darin, dass aus arbeitsmedizinischer Sicht die Schichtarbeit den Bes...mehr

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Urlaub / 11.1 Einführung

Der TVöD sieht in § 27 TVöD als Ausgleich für die besonderen Belastungen der Wechselschicht- oder Schichtarbeit, als auch Nachtarbeit Zusatzurlaub vor. Für die Gewährung des Zusatzurlaubs sind die Art und der Umfang der Arbeitsleistung des Beschäftigten, als auch der (monatliche) Zeitraum entscheidend. Je größer die tatsächliche individuelle Belastung ist, desto mehr besteht...mehr

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Urlaub / 11.2.1.5 Überleitungsvorschrift in § 23 TVÜ-VKA (maßgebend bis 31.12.2016)

Besonderheiten sind zu beachten hinsichtlich der vor dem 1.10.2005 eingestellten und auf den TVöD übergeleiteten Beschäftigten, die bis zum 30.9.2005 dem Geltungsbereich des Tarifvertrags betreffend Wechselschicht- und Schichtzulagen für Angestellte vom 1.7.1981 bzw. dem TV Schichtzulagen Ang-O vom 8.5.1991 bzw. als Arbeiter dem TV zu § 24 BMT-G (Schichtlohnzuschlag) vom 1.7...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.4 Anspruch auf Zusatzurlaub nach Bezirkszusatztarifverträgen

Auch nach Inkrafttreten des TVöD kann unter Umständen noch Anspruch auf Zusatzurlaub nach landesbezirklichen Tarifregelungen – auch nach Zusatztarifverträgen zum früheren Tarifrecht BAT bzw. BMT-G II/MTArb – bestehen. So hat das BAG[1] beispielsweise entschieden, dass den Beschäftigten in Baden-Württemberg ein Anspruch auf Zusatzurlaub nach dem Bezirkszusatztarifvertrag Bade...mehr

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Urlaub / 2 Gesetzliche Grundregelung

Im BUrlG sind die Mindestanforderungen und Grundsätze des Urlaubsrechts geregelt. Tarifverträge und Arbeitsverträge können jederzeit dann zulässigerweise vom BUrlG abweichen, wenn sie Regelungen zugunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das BUrlG enthält lediglich Mindestansprüche. Regelungen, die zum Nachteil des Arbeitnehmers vom BUrlG abweichen, sind im Rahmen eines Tarifver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Nachrücken bei zeitweiliger Verhinderung

Rz. 13 Eine zeitweilige Verhinderung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG liegt bei vorübergehender tatsächlicher oder rechtlicher Unmöglichkeit der Ausübung der Amtsgeschäfte vor. Rz. 14 Dabei genügt es, wenn dem Betriebsratsmitglied die Ausübung des Amts nicht zumutbar ist. Die Entscheidung hierüber liegt aber nicht im freien Ermessen des Betriebsratsmitglieds.[1] Hat ein...mehr

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Urlaub / 11.3.1 Zusatzurlaub für Nacharbeit (nur TVöD-B, TVöD-K)

Nur für die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie in Krankenhäusern sieht der TVöD einen Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit vor. Für die Sparten Verwaltung, Entsorgungsbetriebe, Flughäfen und Sparkassen besteht keine entsprechende Tarifregelung. Die Beschäftigten in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie die Beschäftigten in Krankenhäusern erhal...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 11.2.1.4 Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche

Praxis-Tipp Zusatzurlaub bei Abweichung von der 5-Tage-Woche Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit beträgt bei Einsatz in der 5-Tage-Woche grundsätzlich maximal 6 Tage im Kalenderjahr. Bei einer Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 5 Tage/Woche vermindert bzw. erhöht sich der Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit entspre...mehr

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Urlaub / 9.14 Vererblichkeit der Urlaubsabgeltung

Der Abgeltungsanspruch ist als reiner Geldanspruch auch vererblich. Dies war unstreitig für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet, der Abgeltungsanspruch bereits entstanden und der Beschäftigte anschließend verstorben ist. Ist jedoch das Arbeitsverhältnis durch den Tod beendet worden, hatte das BAG aufgrund der Höchstpersönlichkeit des bis zum Tode bestehenden Urlaubsa...mehr

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Urlaub / 11.2.1.3 Dauer und Entstehen des Zusatzurlaubs

Beschäftigte erhalten Zusatzurlaub in folgendem Umfang: bei ständiger Wechselschichtarbeit für je 2 zusammenhängende Monate 1 Zusatzurlaubstag, somit maximal 6 Zusatzurlaubstage pro Jahr; bei ständiger Schichtarbeit für je 4 zusammenhängende Monate 1 Zusatzurlaubstag, somit maximal 3 Zusatzurlaubstage pro Jahr. Sonderregelung für Krankenhäuser Mit der Tarifeinigung vom 18.4.2018...mehr