Fachbeiträge & Kommentare zu Unterweisung

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zfs 08/2023, Kein Einspruch... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Dem Antrag der GenStA entsprechend ist auf die Rechtsbeschwerde das Urteil aufzuheben und der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid vom 15.2.2022 als unzulässig zu verwerfen, weil dem Erlass eines Sachurteils durch das Amtsgericht ein Verfahrenshindernis entgegenstand. Die GenStA hat dazu in ihrer Antragsschrift zutreffend ausgeführt: "Das AG hat – wie z...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / G. Formulierungsbeispiele und Vertragsmuster

Rz. 452 (Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110) Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Ausfertigung Arbeitsgericht ______________________...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.7.2 Folgen unterlassener Belehrung

Rz. 33a Bei den Folgen einer unterlassenen Belehrung nach § 393 Abs. 1 S. 4 AO ist wiederum zu unterscheiden zwischen dem Besteuerungsverfahren einerseits und dem Strafverfahren andererseits. Im Strafverfahren führt eine unterlassene Belehrung regelmäßig zu einem Verwertungsverbot der dadurch erlangten Erkenntnisse.[1] Dies gilt dann nicht, wenn der Betroffene sein Schweiger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.7 Belehrung (Abs. 1 S. 4)

3.7.1 Umfang der Belehrungspflicht Rz. 30 Nach § 393 Abs. 1 S. 4 AO ist der Stpfl. "hierüber" zu belehren. Der Inhalt der Belehrungspflicht erstreckt sich auf die Gesamtregelung des § 393 Abs. 1 AO . Der Stpfl. ist also zu belehren über die Selbstständigkeit der Verfahren, den Fortbestand der steuerlichen Pflichten, das Verbot der Zwangsmittelanwendung, auch wie er das Verbot gel...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.7.1 Umfang der Belehrungspflicht

Rz. 30 Nach § 393 Abs. 1 S. 4 AO ist der Stpfl. "hierüber" zu belehren. Der Inhalt der Belehrungspflicht erstreckt sich auf die Gesamtregelung des § 393 Abs. 1 AO . Der Stpfl. ist also zu belehren über die Selbstständigkeit der Verfahren, den Fortbestand der steuerlichen Pflichten, das Verbot der Zwangsmittelanwendung, auch wie er das Verbot geltend zu machen hat.[1] Der Hinweis,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Regelungsinhalt

Rz. 9 § 393 Abs. 1 S. 2-3 AO kodifiziert eine Ausnahmeregelung zu der grundsätzlichen Selbstständigkeit des Besteuerungsverfahrens gegenüber dem Steuerstrafverfahren bzw. dem Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Die Regelung gilt gem. § 410 Abs. 1 Nr. 4 AO für ein eingeleitetes Bußgeldverfahren entsprechend. Rz. 10 § 393 Abs. 1 S. 1, 4 AO hat für das Steuerstraf...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 1.2 Unterweisungen

Grundsätzlich muss jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung über die Bestimmungen erhalten, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Dies gilt z. B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das Personal, das die gefährlichen Güter verlädt u...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 1.2 Unterweisungen an Telearbeitsplätzen/Homeoffice

Telearbeitsplätze sind über § 2 Abs. 7 ArbStättV in das Schutzprogramm des Arbeitgebers integriert. Sie stellen jedoch dann eine besondere Herausforderung für den Arbeitsschutz dar, wenn es sich nicht um klassische Telearbeitsplätze handelt (an denen der Arbeitgeber arbeitsschutztechnische Einflussnahmemöglichkeiten über die von ihm zur Verfügung zu stellende Ausstattung des...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 3.3 Geeignete Form der Unterweisung

Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln sind mehr als ein paar PDF-Anlagen an einer E-Mail mit einem großen Verteiler im Unternehmen oder ein Multiple-Choice-Test, der so lange durchgeklickt werden kann, bis das erwartete Ergebnis vorliegt. Will man die Aufsichtsbehörden und die Unfallversicherungsträger davon überzeugen, Unterweisungen zumindest teilweise (vgl. Absch...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 4.2 Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln

Ausgehend von einem Unterweisungsthema (z. B. "Einhaltung wesentlicher Arbeitsschutzvorschriften bei der mobilen Arbeit") sind Lehrinhalte, betroffene Mitarbeiter, die Aufbereitung des Lernstoffs und die Abwicklung einschließlich einer geeigneten Verständniskontrolle vorzubereiten. Die Unterweisung kann dann – soweit die Inhalte geeignet sind – als Lehrfilm oder Vortrag onli...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 4.1 Unterweisung mit elektronischer Unterstützung

Wie können die Vorteile der Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln nun so genutzt werden, dass die Nachteile nicht oder kaum zum Tragen kommen? Den Richtlinien folgend müssen die Unterweisungen, wie bereits erwähnt, grundsätzlich persönlich erfolgen, dürfen aber elektronisch unterstützt werden, wenn die Inhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet wurden, eine Verständnis...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 3.2 Elektronische Unterweisung in Pandemiezeiten

Muss der Arbeitgeber – z. B. im Rahmen einer pandemischen Krise – wesentliche Teile seines Unternehmens durch mobile Arbeit abdecken, kann das Durchführen von Unterweisungen über elektronische Kommunikationsmittel notwendig sein. Es soll jedoch "eine Verständnisprüfung zwischen den Beschäftigten und dem Unterweisenden" erfolgen und Rückfragen müssen möglich sein.mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 2.1 Vorteile der Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln

Die Unterweisungen mithilfe elektronischer Hilfsmittel zu unterstützen, bietet gleich mehrere Vorteile. Zum einen ist zumindest ein Teil der Unterweisung nun nicht mehr an organisatorische Rahmenbedingungen geknüpft. Das bedeutet, dass der zu Unterweisende unabhängig von betrieblichen Abläufen Zugang zu den Unterweisungsinhalten haben kann – egal zu welcher Zeit und an welch...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 1.1 Unterweisungen nach § 12 ArbSchG bzw. auf anderen gesetzlichen Grundlagen

§ 12 ArbSchG sieht keine besonderen Formvorschriften für Unterweisungen vor. Die Praxis ist sich jedoch darüber einig, dass die Unterweisung keine "Einbahnstraße" hin zum Arbeitnehmer ist, sondern ein kommunikativer Prozess, in dessen Rahmen der Arbeitnehmer die Möglichkeit zu Rückfragen haben muss, seien sie bedingt durch sprachliche Einschränkungen oder mangelndes technisc...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 2.3 Der Ausweg: Elektronische Unterweisungen mit Feedback-Optionen

Der Haupthinderungsgrund einer Unterweisung mit elektronischen Mitteln – das wird aus dem Vorgenannten deutlich – ist die mangelnde Möglichkeit der Kommunikation. Rückfragen zum inhaltlichen wie sprachlichen Verständnis konnten bislang nicht gestellt werden. E-Learning stellte sich ebenfalls als "Einbahnstraße" dar. Während der Corona-Pandemie wurden Unternehmen sehr kurzfris...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 2.2 Nachteile der Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln

Die oben erwähnten Vorteile der Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln treten allerdings nur dann auf, wenn ein paar Rahmenfaktoren professionell gehandhabt worden sind. Und selbst dann gibt es noch ein paar Nachteile, die teilweise bereits genannt worden sind. Die Vorteile der flexiblen Handhabung von Unterweisungsinhalten kommen nur dann zum Vorschein, wenn die Tec...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 3 Rahmenbedingungen der Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln

Um diese rechtssicher zu gestalten, sind aber Rahmenbedingungen zu beachten und konkrete Maßnahmen umzusetzen: 3.1 Geeignete Arbeitsplätze Nicht alle Arbeitsplätze sind für eine Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln geeignet. Hier ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, § 3 ArbStättV festzustellen, ob für eine Unterweisung hinsichtlich der gesundhei...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 3.1 Geeignete Arbeitsplätze

Nicht alle Arbeitsplätze sind für eine Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln geeignet. Hier ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, § 3 ArbStättV festzustellen, ob für eine Unterweisung hinsichtlich der gesundheitlichen Gefahren eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit die persönliche Präsenz des Arbeitnehmers als notwendig erscheint. Muss das au...mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 3.5 Die Mitarbeiter "ins Boot holen"

Arbeitsschutz ist umso erfolgreicher, je mehr Arbeitnehmer den Nutzen für sich und ihre Gesundheit erkennen. Die Einführung elektronischer Unterweisungen bietet eine Möglichkeit, das Thema besser bei den Arbeitnehmern zu positionieren. Die einfachere Möglichkeit, an Fortbildung teilzuhaben, indem sie auch einfach "abrufbar" gestaltet wird, ist eine Option.mehr

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Neue Formen der Unterweisung / 1 Rechtliche Lage und Richtlinien

Ein guter Anhaltspunkt, um sich den neuen Formen der Unterweisung zu nähern, ist der Blick auf Gesetze und Richtlinien. Nachfolgend werden konkret die Regeln und Richtlinien und deren Empfehlungen genannt, die sich im Speziellen mit Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln beschäftigen. Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zur Unterweisungspflicht, z. B. § 12 ArbSchG...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 3.4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Es ist in der Rechtsprechung gefestigte Meinung, dass die Verfahrensweise bei Unterweisungen der betrieblichen Mitbestimmung nach § 78 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG unterliegt.[1] Sollen also solche Verfahren ein- und umgesetzt werden, muss eine eventuell vorhandene Betriebsvereinbarung nach § 77 BetrVG angepasst werden.mehr

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Neue Formen der Unterweisung

Zusammenfassung Überblick Digitalisierung und Industrie 4.0 sind Begriffe und Entwicklungen, die in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt gerückt sind. Die Arbeitswelt und die Gesellschaft werden sich dadurch vermutlich stärker verändern, als wir uns heute vorstellen können. Bei diesen und ähnlichen Diskussionen um Automatisierung, den Einsatz von Exoskeletten, küns...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / Zusammenfassung

Überblick Digitalisierung und Industrie 4.0 sind Begriffe und Entwicklungen, die in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt gerückt sind. Die Arbeitswelt und die Gesellschaft werden sich dadurch vermutlich stärker verändern, als wir uns heute vorstellen können. Bei diesen und ähnlichen Diskussionen um Automatisierung, den Einsatz von Exoskeletten, künstliche Intellig...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 4 Praxisbeispiel

4.1 Unterweisung mit elektronischer Unterstützung Wie können die Vorteile der Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln nun so genutzt werden, dass die Nachteile nicht oder kaum zum Tragen kommen? Den Richtlinien folgend müssen die Unterweisungen, wie bereits erwähnt, grundsätzlich persönlich erfolgen, dürfen aber elektronisch unterstützt werden, wenn die Inhalte arbeitspla...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue Formen der Unterweisung / 2 Implikationen für die Praxis

2.1 Vorteile der Unterweisung mit elektronischen Hilfsmitteln Die Unterweisungen mithilfe elektronischer Hilfsmittel zu unterstützen, bietet gleich mehrere Vorteile. Zum einen ist zumindest ein Teil der Unterweisung nun nicht mehr an organisatorische Rahmenbedingungen geknüpft. Das bedeutet, dass der zu Unterweisende unabhängig von betrieblichen Abläufen Zugang zu den Unterwe...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 3.6 In freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter

Bestimmte gefährliche Güter, die in freigestellten Mengen transportiert werden dürfen und den Vorschriften von 3.5 ADR entsprechen, unterliegen keinen anderen Vorschriften des ADR mit Ausnahme der Vorschriften für die Unterweisung in 1.3 ADR, der Klassifizierungsverfahren sowie bestimmter Verpackungsvorschriften. Kern dieser Freistellung ist die Begrenzung der Inhalte der In...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gefahrguttransport auf der ... / 3.3 Beförderung geringer Mengen je Beförderungseinheit (1.000-Punkte-Regel)

Die 1.000-Punkte-Regel (1.1.3.6 ADR) muss grundsätzlich auch bei Nutzung der "Handwerkerregelung" (vgl. Abschn. 3.2) eingehalten werden, um eine vollständige Befreiung vom ADR zu erreichen. Wird die 1.000-Punkte-Regel "allein" angewandt, d. h. ohne Inanspruchnahme der "Handwerkerregelung", können ebenfalls Erleichterungen von den Vorschriften genutzt werden. Eine vollständig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 2 Zur Form der Kündigung, Zugang und dgl. wird zunächst auf die Erläuterungen zu § 542 Bezug genommen. Die notwendig von allen Vermietern oder Mietern gemeinsam getragene Kündigungserklärung muss der Schriftform genügen. Der Begriff ist in § 126 Abs. 1 legal definiert, danach muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2 Informationsaustausch durch Anwesenheit ausländischer Bediensteter (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Anwesenheit ausländischer Bediensteter anderer Mitgliedstaaten für Zwecke des Informationsaustausches. Ihre Anwesenheit ist in drei Fallgruppen möglich, nämlich zum einen durch Anwesenheit in den Amtsräumen der deutschen Finanzbehörde, in denen diese ihre Amtstätigkeit ausübt[1], zum anderen bei behördlichen Ermittlungen, die auf deutschem Hoh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.6 Unterweisung

Zum umfassenden gefährdungsbezogenen Arbeitsschutzkonzept gehört die Unterweisung der Beschäftigten. Durch die Unterweisungen sollen die Beschäftigten in die Lage versetzt werden, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Das generelle Unterweisungsgebot für den betrieblichen Arbeitsschutz ist in § 12 ArbSchG festgeschrieben. Ergänzt wird es durch die konkretisierenden Regelungen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Maler und Lackierer (Profes... / 7 Gefährdungsermittlung anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten"Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Biologische Arbeitsstoffe / 5.2 Organisatorisch

Unterweisung nach § 14 BioStoffV vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mind. jährlich arbeitsplatzbezogen, und zwar mündlich. Grundlage ist u. a. die Betriebsanweisung. Im Rahmen der Unterweisung muss auch eine allgemeine arbeitsmedizinische Beratung erfolgen. arbeitsmedizinische Vorsorge: Angebots- und Pflichtvorsorge gem. Anhang Teil 2 ArbMedVV; Messungen, v. a. der Konz...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Maler und Lackierer (Profes... / 5 Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen folgende Aufgaben: Unterstützung bzw. Mitwirkung bei Analyse und Beurteilung der Gefährdungen im Arbeitsbereich des Gebäudes bzw. des Fahrzeugs sowie bei Ableitung wirksamer technischer, organisatorischer und personenbezogener Maßnahmen, Hinweise zur Auswahl und Beschaffung sicherer und ergonomisch gestalteter Maschinen und Geräte (...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten im Freien / 3.2 Organisatorisch

Betriebsanweisung erstellen und regelmäßig Unterweisungen durchführen (§ 12 ArbSchG), u. a. über die Gefahren von Hitze, UV-Strahlung und Ozon und geeignete Schutzmaßnahmen; Arbeitsorganisation anpassen: Wichtig Arbeitsorganisation anpassen Im Sommer Arbeiten vor 11 Uhr und nach 16 Uhr durchführen, Arbeiten auf mehrere Personen verteilen, vorbereitende Tätigkeiten im Schatten durc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 2 Die ArbStättV im Überblick

Die ArbStättV ist in 2 große Teile gegliedert: Der 1. Teil enthält in den §§ 1 bis 9 Vorschriften zu Ziel und Anwendungsbereich (§ 1), Begriffsbestimmungen (§ 2), Gefährdungsbeurteilung (§ 3), Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a), Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4), Nichtraucherschutz (§ 5), Unterweisung der Beschäftigten (§ 6) Ausschuss f...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.2 Dokumentation

In Ergänzung zu § 6 Abs. 1 ArbSchG (Dokumentation) sieht § 3 Abs. 3 ArbStättV vor, dass die Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren ist. In der Dokumentation ist anzugeben, welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten können und welche präventiven Schutzmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die Dokumentation gemäß § 3 Abs. 3 ArbStättV ist Bestandt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 5.1 Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Kernelement des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Anhand der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ergreift der Arbeitgeber zielgerichtete präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden. Ziel ist es, flexibel auf die Änderungen im Arbeitsumfeld...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Da die ArbStättV dem ArbSchG untergeordnet ist[1], ist ihr Anwendungsbereich zunächst deckungsgleich mit dem Anwendungsbereich des ArbSchG. Entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 ArbSchG sind daher zunächst alle Tätigkeitsbereiche erfasst. Grundsätzlich gilt auch die ArbStättV damit für die Beschäftigten in allen privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben sowie kirchlich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsstättenverordnung: B... / 9.6 Bildschirmarbeitsplatz

Seit der Reform der ArbStättV im Jahr 2016 sind die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV eingegliedert worden. Ziel ist es, ergonomische und psychische Aspekte der Bildschirmarbeit "integral" mit Aspekten der Beleuchtung, der Akustik (Lärmentwicklung) und dem Flächen- und Raumbedarf in Arbeitsstätten bereits beim Einrichten und Betreiben umfassend zu be...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.1 Urheberrechte (§ 1 bis § 69g UrhG)

Rz. 15 Urheber [1]: Zweck des Urheberrechtsgesetzes ist der Schutz des Urhebers von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst.[2] Urheber ist der Schöpfer des Werks [3], d. h. derjenige, der den schöpferischen (künstlerischen, wissenschaftlichen, literarischen, musikalischen, zeichnerischen usw.) Gedanken in einem Werk objektiviert hat. Da nur persönliche geistige Schöpfung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.2.2.2 Hauptverfahren

Rz. 10 Mit dem Eröffnungsbeschluss bzw. der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung im Strafbefehlsverfahren beginnt das gerichtliche Hauptverfahren, dessen wesentlicher Teil die öffentliche Hauptverhandlung ist. Der Gang der Hauptverhandlung ist in § 243 StPO geregelt. Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Dem schließt sich im Wesentlichen die Feststell...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 9.6.1 In die Auswahl einzubeziehende Arbeitnehmer

Die Sozialauswahl ist betriebs- und nicht unternehmens- oder gar konzernbezogen. Arbeitnehmer eines anderen Betriebs sind also nicht einzubeziehen. Andererseits sind alle austauschbaren vergleichbaren Arbeitnehmer des ganzen Betriebs/der ganzen Dienststelle einzubeziehen. Eine Beschränkung auf eine Betriebsabteilung oder einen Teilbereich einer Dienststelle ist unzulässig. Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.1 Form und Inhalt des Antrags

Rz. 19 Liegen die Voraussetzungen vor und hat die Finanzbehörde dies in ihrem wesentlichen Ermittlungsergebnis vermerkt, so fertigt sie einen Strafbefehlsentwurf. Dieser muss inhaltlich den Ansprüchen des § 409 StPO genügen und folgende Angaben enthalten[1]: Angaben zur Person des Angeklagten und etwaige Nebenbeteiligte, Name des Verteidigers, Bezeichnung der Tat, die dem Angek...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.4 Einzelfälle zum Schadensersatz

Rz. 220 Die systematischen Grundsätze beim Schadensersatz sind eigentlich denkbar einfach: Liegt ein Schadensersatz vor, ist mangels Leistungsaustausch ein der USt unterliegender Vorgang nicht vorhanden, es entsteht keine USt. Wenn aber zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitig Leistungen ausgetauscht werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitssicherheit / 2.2 Novellierungen der Arbeitsstättenverordnung

Seit der letzten umfassenden Novellierung im Jahr 2016 enthält die Arbeitsstättenverordnung Regelungen zu den Gefährdungen, auf die der Arbeitgeber die Beschäftigten im Rahmen der Arbeitsschutz-Unterweisung ausdrücklich hinweisen muss (z. B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge).[1] Bezüglich Telearbeitsplätzen enthält die Arbeitsstättenverordnung die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.1 Fristberechnung

Rz. 26 Die Begründungsfrist beträgt, wenn die Revision bereits in dem angefochtenen FG-Urteil zugelassen worden ist, zwei Monate ab Zustellung des vollständigen Urteils[1]. Dass Gleiche gilt, wenn das FG durch Gerichtsbescheid entschieden und die Revision zugelassen hat. Es handelt sich um eine selbstständige Frist, die – anders als früher – nicht mehr an den Ablauf der Einl...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte der Umgang mit... / 1.2.6 Schulung und Unterweisung von Atemschutzgeräteträgern

Der Arbeitgeber muss nach PSA-Benutzungsverordnung dafür sorgen, dass Beschäftigte anhand der Betriebsanweisung vor der ersten Benutzung (Erstunterweisung) und danach wiederholt nach Bedarf (Wiederholungsunterweisung) unterwiesen werden, mind. jedoch einmal jährlich. Nach § 31 DGUV-V 1 muss der Arbeitgeber beim Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen, die gegen tödliche G...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Atemschutz / 4.5 Unterweisung

Für die Benutzung von Atemschutzgeräten werden Geräteträger durch den Vorgesetzten auf Grundlage von Betriebsanweisungen unterwiesen. Beispielhafte Betriebsanweisungen enthält Anhang 11.2 DGUV-R 112-190.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte der Umgang mit... / 3 FAQ

1) Kann der Unternehmer oder eine von ihm beauftragte betriebliche Person die Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Atemschutzgeräten selbst durchführen? Nein. Gemäß DGUV-R 112-190 muss der Unternehmer dafür sorgen, dass die Unterweisungen durch eine geeignete Person abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt. Diese Voraussetzungen erfüllen z....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte der Umgang mit... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich (§ 3 ArbSchG, § 2 DGUV-V 1). Er muss im Zuge der Fürsorgepflicht für eine ordnungsgemäße Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter und auch für die betrieblichen Unterweisungen sorgen. Diese müssen in regelmäßigen Abständen, mind. jedoch einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden....mehr