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Neueinstellung und Einarbeitung in den betrieblichen Arb ... / 3.1 Einarbeitung als Führungsaufgabe

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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In der Einarbeitungsphase ist der neue Beschäftigte i. d. R. sehr offen und darauf eingestellt, sich neuen Strukturen anzupassen. In dieser Phase wird sein Eindruck von seinem neuen Arbeitgeber entscheidend geprägt, z. B. im Hinblick darauf, welche Kriterien und Qualitäten als besonders wesentlich und erwünscht angesehen werden. Gleichzeitig ist auch die Motivation des Neueinsteigers besonders hoch, sich entsprechend zu verhalten, um die Erwartungen möglichst zu erfüllen.

Daher ist es entscheidend, dass die zuständige Führungskraft in der Einarbeitungszeit deutlich macht, welchen Stellenwert Sicherheit und Gesundheitsschutz für den Betrieb haben und welches Verhalten und welche Einstellungen erwartet werden. Jeder Neuling im Betrieb kann leicht und schnell erkennen, ob es sich dabei um Lippenbekenntnisse oder um gelebte Unternehmenskultur handelt. Sicherheitsgerechtes Verhalten muss also dem Neueinsteiger durch Vorgesetzte und Kollegen vorgelebt werden, z. B. auch dadurch, dass auf Verstöße gegen Sicherheitsmaßnahmen, wie fehlende Schutzausrüstung, schnell und nachdrücklich reagiert und eine entsprechende Verhaltensänderung durchgesetzt wird.

 
Praxis-Tipp

Sicherheitsbeauftragte einbinden

Wenn die betriebliche Organisationsstruktur es ermöglicht, kann auch der Sicherheitsbeauftragte eines Bereichs einem Neueinsteiger verstärkt zur Seite stehen, ihn mit Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln vertraut machen und Ansprechpartner bei Fragen sein. I. d. R. ist der Sicherheitsbeauftragte zwar nicht für die obligatorischen Unterweisungen zuständig (und sollte es auch nicht sein, weil das eine wesentliche Führungsaufgabe ist). Er kann aber über die ersten Tage und Wochen Kontakt zu dem neuen Kollegen halten und bei Problemen weiterhelfen, die erst mit der Zeit spürbar werden, ...

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