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Sprengarbeiten sicher durchführen / 5 Sicherungsmaßnahmen bei Sprengungen

Dipl.-Ing. Andreas Voigt
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Der Sprengberechtigte

Der Sprengberechtigte erhält von der verantwortlichen Person, sofern er das nicht selbst ist, die Anleitungen zur Verwendung der bei den Sprengarbeiten vorgesehenen Sprengmittel. Er legt den Arbeitsbereich fest und sorgt dafür, dass unbefugte Personen diesen nicht betreten. Und er vergewissert sich, dass Beschäftigte und Dritte seinen Weisungen oder denen der von ihm beauftragten Personen Folge leisten.

Hilfskräfte

Der Sprengberechtigte kann Hilfskräfte einsetzen, die ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Sie müssen unterwiesen sein und dürfen unter ständiger Aufsicht des Sprengberechtigten tätig werden. Hilfskräfte benötigen keine sprengstoffspezifische Ausbildung. Sie müssen aber mindestens 18 Jahre alt, physisch und psychisch geeignet und hinsichtlich der ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig sein.

Unterweisung

Der Sprengberechtigte muss alle an den Sprengarbeiten Beteiligten über die Gefährdungen und die festgelegten Schutzmaßnahmen unterweisen. Die Unterweisung muss auf die Bedeutung der Sprengsignale, das Verhalten vor, während und nach den Sprengarbeiten und auf die Maßnahmen beim Auffinden von Versagern eingehen.

Nicht an den Sprengarbeiten beteiligte Personen im Einwirkungsbereich der Sprengarbeiten, z. B. Beschäftigte anderer Firmen, müssen ebenfalls von dem Sprengberechtigten über das Verhalten während der Sprengung und die Bedeutung der Sprengsignale unterrichtet werden.

Nachbarschaft

Der Information der Nachbarschaft sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Da Sprengungen nicht allgemein befürwortet werden und Ängste um die eigene und die Sicherheit des Eigentums bestehen können, empfiehlt sich eine rechtzeitige, transparente und behutsame Information der Nachbarschaft. Dafür eignen sich Infoflyer über die beabsichtigten Tätigkeiten, ...

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