Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Typen von Kaufverträgen.

Rn 8 Für Anwendung und Auslegung des Kaufrechts ist trotz des Grundsatzes der Einheitlichkeit zwischen einzelnen Vertragstypen zu unterscheiden. Das System des Kaufrechts unterscheidet folgende Kaufvertragstypen: Rn 9 (1) Der Verbrauchsgüterkauf, dh der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher von einem Unternehmer (s § 474 Rn 3–8), unterliegt erg den Sonderregeln...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Bestätigung.

Rn 6 In der Vertragsbestätigung ist der Vertragsinhalt wiederzugeben. Dies folgt schon aus dem Telos des § 312f, dass die vertraglichen Rechte und Pflichten des Verbrauchers dokumentiert werden sollen. In die Bestätigung aufzunehmen sind nach § 305 I 1 wirksam in den Vertrag einbezogene AGB (vgl BTDrs 17/12637, 55). Rn 7 I 3 sieht vor, dass die Vertragsbestätigung die sich au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Rn 10 a) Abfindungen sind in die Ausgleichsbilanz einzustellen, soweit sie am Stichtag vorhanden und nicht dem Arbeitseinkommen zuzurechnen sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen oder Sozialplänen stehen und Versorgungsfunktion haben (BGH 13.9.23 – XII ZB 400/22, juris Rz 17 = FamRZ 23, 1941; 82, 148; Saarbr FamRZ 22, 860; Hamm FamRZ 23, 586). Werden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Aufstellung (Abs 1 S 5).

Rn 11 Nach § 632a I 4 muss der Unternehmer seine Abschlagsforderung durch eine geordnete Aufstellung nachweisen. Fehlt sie, ist ein Anspruch auf Abschlagszahlung nicht gegeben. Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, das im ansonsten wortgleichen § 16 I Nr 1 2 VOB/B enthaltene Kriterium der Prüfbarkeit in das Gesetz zu übernehmen. Da die Aufstellung dem Besteller glei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fristsetzung (Abs 5 S 1).

Rn 19 Die Rechte aus V stehen dem Unternehmer erst nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Erbringung der gem I verlangten Sicherheit zu. Die Angemessenheit der Frist hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH NJW 05, 1939 = BauR 05, 1009; BauR 11, 514). Maßstab hierfür ist, ob es dem sich in normalen finanziellen Verhältnissen befindlichen Besteller ermöglicht wird, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonderfälle.

Rn 14 In Vertretungsfällen beantwortet sich die Frage, ob ein Widerrufsrecht besteht, nach den Verhältnissen des vertretenen Darlehensnehmers, der die Verbrauchereigenschaft erfüllen muss (dazu J.F. Hofmann JZ 12, 1156). Ein Vertreter ohne Vertretungsmacht darf das Widerrufsrecht anstelle des Vertretenen ausüben, um dadurch der Garantiehaftung nach § 179 zu entgehen, sofern ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbraucherbauvertrag – § 650i.

Rn 3 Verbraucherbauverträge kommen zustande zwischen einem Unternehmer iSd § 14 und eine Verbraucher iSd § 13, dem eine teilrechtsfähige Außen-GbR und eine Wohnungseigentümergemeinschaft gleichgestellt sein können (D/L/O/P/S/Stretz, Das neue Bauvertragsrecht, § 5 Rz 19f). Maßgebend sind insoweit die allgemeinen Grundsätze für Verbraucherverträge in § 310 (s dort). In sachlic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Totalverweigerungsrecht (Wegfall der Abs 4 und 5 aF).

Rn 11 In Umsetzung der WKRL ersatzlos gestrichen wurde § 475 IV aF, der iRd Verbrauchsgüterkaufs das sog ›Totalverweigerungsrecht‹ des Unternehmers bei absoluter Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung ausschloss (Erw 49; s § 439 Rn 31). Die Auslegung des EuGH zur VerbrGKRL (EuGH VuR 11, 356) beschränkte das Totalverweigerungsrecht des Verkäufers auf Verträge außerhalb des V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Arglistiges Verschweigen (Alt 1).

Rn 4 Der Unternehmer kann sich auf einen Haftungsausschluss nicht berufen, soweit er Mängel arglistig verschwiegen hat (iE zur Arglist § 634a Rn 11). Der Unwirksamkeitsregelung des § 639 reicht nicht weiter als die Arglist des Unternehmers. Betrifft sie nur einen oder einige von mehreren Mängeln, hat der Haftungsausschluss hinsichtlich der übrigen vorbehaltlich anderer Unwir...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sonderkündigungsrecht – § 650r.

Rn 13 § 650r gewährt dem Besteller und unter bestimmten Voraussetzungen auch dem Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er sich von einem Vertrag lösen können soll, bei dem die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele noch nicht festgelegt worden sind (vgl ausführlich zum Ganzen: Leupertz/Preussner/Sienz/Fuchs § 650r). Nach I kann der Besteller innerhalb von 2 Wo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Normadressat des § 270a ist der Gläubiger einer Geldschuld. Das Surcharging-Verbot gilt für alle Überweisungen und Lastschriften, auf welche die SEPA VO 2012/260/EU anwendbar ist (MüKoBGB/Krüger § 270a Rz 3 ff; Zahrte BKR 21, 79; Spitzer MDR 18, 561; Omlor WM 18, 937). Da die SEPA VO auf alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb der EU, bei denen entweder d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Widerruf.

Rn 26 Die unmittelbaren Rechtsfolgen des Widerrufs für den Maklervertrag sind dem § 355 I zu entnehmen. Danach sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Die Erklärung muss aber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abrechnung.

Rn 12 Die Vorschusszahlung ist ihrer Natur nach nicht endgültig (BGH BauR 89, 81). Der Besteller muss deshalb nach durchgeführter Mängelbeseitigung die Kosten ggü dem Unternehmer abrechnen (BGH NJW-RR 89, 405, 406) und zwar innerhalb angemessener Frist (BGH BauR 90, 358; Müko/Busche § 637 Rz 22; Celle NJW-RR 94, 1174 – Frist bis zur Rechtskraft der Verurteilung des Unternehm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Legaldefinition.

Rn 3 Vier Voraussetzungen konstituieren gem I 1 den Verbrauchsgüterkauf: (1) ein Unternehmer als Verkäufer schließt mit einem (2) Verbraucher als Käufer einen (3) Kaufvertrag über eine (4) Ware iSv § 241a I. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt gem I 2 auch vor, wenn der Unternehmer neben dem Verkauf eine Dienstleistung schuldet (5). 1. Unternehmer. Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bauwerksbezogene Werkleistungen (Abs 1 Nr 2).

Rn 6 Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 634a I Nr 2 greift, wenn Gegenstand der vertraglich geschuldeten Werkleistungen entweder ein Bauwerk oder Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür sind. Bauwerk idS ist nach weiter geltender Begrifflichkeit eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material iVm dem Erdboden hergestellte Sache (grundlegend: BGHZ 57, 60...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besondere Pflichten bei zahlungspflichtigen Verträgen, II–IV.

Rn 3 Mit der Regelung der II–IV sollen die sog Kostenfallen im Internet bekämpft werden. Dabei handelt es sich um das Angebot von kostenpflichtigen Dienstleistungen, bei denen die Entgeltlichkeit jedoch gezielt verschleiert wird (Beispiele bei Alexander NJW 12, 1985). Im Kern geht es um Verstöße gg das Lauterkeitsrecht (s dazu § 312i Rn 15). Die sog ›Buttonlösung‹ zielt aber...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 6 Nach wirksamer Kündigung kann der Unternehmer grds die vereinbarte Vergütung beanspruchen – § 648 2 Hs 1. Er muss sich aber hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen – § 648 2 Hs 2. Hieraus ergeben sich für den gekündigten Werkvertrag besondere Anforderungen an eine nachprüfbare, im Prozess schlüssi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Hinweis auf Widerrufsrecht (§ 482a S 1).

Rn 2 Der Unternehmer (§ 14 Rn ff) muss den Verbraucher nach § 482a S 1 auf sein Widerrufsrecht (§ 485) hinweisen. Kommt der Unternehmer der Hinweispflicht nicht nach, verschiebt sich der Beginn der Widerrufsfrist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anforderungen an die Integration des digitalen Produkts, IV.

Rn 18 Die Integration des digitalen Produkts in die digitale Umgebung gehört nach Art 6 DIRL, den IV umsetzt, ebenfalls zur Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts. Gem IV 1 kommt ein Mangel hierbei aber nur in Betracht, soweit die Integration vom Unternehmer geschuldet oder nach dem Vertrag vom Verbraucher selbst durchzuführen ist (BTDrs 19/31116, 9). Im Zuge der Umsetzung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Beteiligte.

Rn 7 Es müssen sich wie bei § 312b (vgl § 312b Rn 9) ein Unternehmer und ein Verbraucher gegenüberstehen. Für die Stellvertretung gilt hier ebenso wie bei § 312b, dass die situativen Erfordernisse bei dem handelnden Vertreter vorliegen müssen. Dies bestimmt I für den Unternehmer (›oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person‹) nun ausdrücklich (s dazu bereits Rn 4...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt.

Rn 2 Die Vorschrift folgt der Systematik der Umsetzung der DIRL, wonach für Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte die Vorschriften der §§ 327 ff gelten. Entspr sind in den §§ 327t, u (s dort) auch spezielle Vorschriften für Verträge zwischen Unternehmern enthalten, die der Bereitstellung digitaler Produkte durch den Unternehmer dienen, wenn der letzt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Frist.

Rn 11 Der Unternehmer hat seiner Pflicht aus I ›alsbald‹ nach Vertragsschluss nachzukommen. Was hierunter zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht bestimmt. Orientieren können wird man sich an der in II bestimmten Frist. Danach hat der Unternehmer dem Verbraucher die Abschrift oder Bestätigung spätestens bei Lieferung der Ware zukommen zu lassen bzw bevor mit der Ausführung vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vergütung (Abs 1 S 1).

Rn 13 Soweit die (Vergütungs-)Gefahr gem § 644 auf den Besteller übergegangen ist, hat der Unternehmer Anspruch auf die volle vertragliche Vergütung nach Maßgabe der §§ 631 I, 632. Anders liegen die Dinge im Regelungsbereich des § 645, dh wenn die Werkleistungen des Unternehmers durch in die Risikosphäre des Bestellers fallende Gründe tangiert sind. Dann steht dem Unternehme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 12 II, III DIRL; sie regelt die praktisch bedeutsame Verteilung der Beweislast im Falle eines Mangels. Strukturell ähnl Vorschriften finden sich etwa in §§ 312k II, 361 III, 477. Sie sollen die Rechtsdurchsetzung erleichtern, indem sie dem Unternehmer den Beweis solcher Umstände auferlegen, die sich in seiner Sphäre ereignet ha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich und Begrifflichkeiten (Abs 1).

Rn 3 Zeitlich sind alle ab 1.1.22 geschlossenen Verträge erfasst, für die vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge kann auf die Kommentierung zur 16. Aufl verwiesen werden. § 475b gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe über Waren mit digitalen Elementen, bei denen der Unternehmer oder ein Dritter die Bereitstellung der digitalen Elemente schuldet. Erfasst ist entspr den Regeln...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz der Unterlassungspflicht, II 1.

Rn 4 Der Unternehmer darf die Inhalte, die der Verbraucher bei der Nutzung des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts bereitgestellt oder erstellt hat, nach der Vertragsbeendigung nicht weiter nutzen, da es an einer vertraglichen Legitimation hierfür nunmehr fehlt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Besteller kann wegen eines Mangels des Werkes nach erfolglosem Ablauf einer von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn nicht der Unternehmer die Nacherfüllung zu Recht verweigert. (2) 1 § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. 2Der Bestimmung einer Frist bedarf es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Entstehung und Regelungsgehalt.

Rn 1 Durch das VRRL-UG wurden die §§ 312 ff zum ganz überwiegenden Teil neu gefasst (s dazu allg Vor §§ 312 ff Rn 4; zu den Änderungen im Fernabsatzrecht 12. Aufl Rn 1f). In II wurden SMS als Fernkommunikationsmittel ausdrücklich aufgenommen, ohne dass damit eine Änderung der Rechtslage verbunden wäre. Weiter wurde der Begriff der ›Tele- und Mediendienste‹ der Vorgängernorm ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Weitere Zahlungen, III.

Rn 5 Von einer wirksamen Vereinbarung zum Erhalt und zur Zahlung einer Leistung, die über das Entgelt für die vereinbarte Hauptleistung hinausgeht, kann nach III 1 nur dann ausgegangen werden, wenn der Verbraucher insoweit seinen Geschäftswillen ausdrücklich und unmittelbar in einer Erklärung äußert; die konkludente Zustimmung des Verbrauchers oder eine solche durch Schweige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 5 Von der Regelung in § 632a kann grds sowohl zugunsten des Bestellers (zB Ausschluss von Abschlagszahlungen oder Zahlung nur gg Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft) als auch zugunsten des Unternehmers (Abschlagszahlungen ohne die Voraussetzungen des § 632a) abgewichen werden. Die Grenze bilden § 138, bei AGB zudem §§ 307 ff, wobei formularmäßige Abweichungen vom ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unzumutbarkeit der Nacherfüllung.

Rn 9 Mit der letzten Alternative des § 636 hat der Gesetzgeber einen Auffangtatbestand für die verbleibenden Fälle geschaffen, in denen die Unzumutbarkeit der Nacherfüllung nicht bereits von den anderweitig normierten Entbehrlichkeitstatbeständen umfasst ist. Unzumutbar idS ist die Nacherfüllung für den Besteller, wenn sein Vertrauen in die Verlässlichkeit und Kompetenz des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist das Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des von dem Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer von dem Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, den der Unternehmer zu vertreten hat, so kann der Unternehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nebenpflichten.

Rn 44 Die den Besteller betreffenden Aufklärungs-, Schutz- und Obhutspflichten sind zumeist nicht leistungsbezogen (§ 241 II). Die Mitwirkung des Bestellers an der Herstellung des Werks kann Nebenpflicht sein (wohl idR bloße Obliegenheit § 642, Vertragsauslegung; iE s § 642 Rn 3). Der Besteller hat den Unternehmer insb auf ihm bekannte, für den Unternehmer jedoch schwer erke...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 30 Tagen zurückzugewähren. (2) Im Falle des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ist der Verbraucher zur Zahlung von Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn ermehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeine Regeln, III 1 und 2.

Rn 5 Allg gelten zwei Voraussetzungen: (1.) Zweck des Darlehens muss es sein, ganz oder tw einen Vertrag des Verbrauchers (im Folgenden: ›Beschaffungsvertrag‹) zu finanzieren, II 1. Dabei bleibt gleich, ob der Kredit direkt an den Partner des Beschaffungsvertrages ausbezahlt wird oder ob diese Zahlung über den Verbraucher läuft. Doch muss der Darlehensgeber den Finanzierungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Inhaltskontrolle gem §§ 307 ff.

Rn 7 Formularmäßige Haftungsausschlüsse unterliegen über § 639 hinaus der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. Insb kommt eine Unwirksamkeit gem § 309 Nr 8b aa (Ausschluss und Verweisung auf Ansprüche gg Dritte), § 309 Nr 8b bb (Beschränkung auf Nacherfüllung) und § 309 Nr 12 (Beweislast) in Betracht. Darüber hinaus ist § 309 Nr 7a zu beachten, wonach jedwede formularmäßige Haft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstiges.

Rn 7 Der Unternehmer gerät nicht in Verzug, solange er die geschuldete Leistung mangels Mitwirkung des Bestellers nicht erbringen kann (BGH NJW 96, 1745 [BGH 23.01.1996 - X ZR 105/93]). Der Entschädigungsanspruch nach § 642 schließt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens nach §§ 280 I, II, 286 (BGH NZBau 18, 25, 27) bzw § 6 VI VOB/B (BGH BauR 00, 722) nicht aus. De...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verbraucherverträge.

Rn 3 Art 6 gilt ausdrücklich nur für Verträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer geschlossen werden. Dies folgt dem Schutzkonzept der Verbraucherrichtlinien (vgl auch §§ 13, 14 BGB). Damit aber ist wichtig nicht nur, dass der eine Verbraucher, sondern auch, dass der andere Unternehmer ist. Privatgeschäfte unter Nichtgewerbetreibenden sind nicht umfasst. Fe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Frist zur Erstattung des Mehrbetrags, IV.

Rn 5 Der Unternehmer hat den Mehrbetrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen zu erstatten, IV 1, 2. Nach IV 3 beginnt die Frist mit dem Zugang der Minderungserklärung beim Unternehmer. Weitere Erstattungsmodalitäten sind in IV 4, 5 geregelt.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Ziele, Begriff und Bedeutung der Wegzugsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zielsetzung der Wegzugsbesteuerung. Das deutsche Ertragsteuerrecht ist verfassungsrechtlich durch das Prinzip einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geprägt. Das dieses konkretisierende Realisationsprinzip gebietet, dass Wertzuwächse im Ausgangspunkt erst bei einer transaktionsbedingten Gewinnrealisierung steuerrechtlich erfasst w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Abtretungsausschluss (Nr 9).

Rn 57 Nr 9 wurde durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge (BGBl 21 I, 3433) mWz 1.10.21 eingefügt und gilt gem Art 229 § 60 S 1 EGBGB nur für Neuverträge. Die Norm ergänzt den für Kaufleute geltenden § 354a HGB und betrifft insb Abtretungsausschlüsse (§ 399 Fall 2) in b2c-Verträgen. So soll Verbrauchern ermöglicht werden, Ansprüche gg Unternehmer zur Durchsetzung an Dr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Annahmeverzug.

Rn 5 Der Entschädigungsanspruch des § 642 I setzt voraus, dass der Besteller wegen der versäumten Mitwirkung in Annahmeverzug gerät. Maßgebend sind §§ 293 ff; der Unternehmer muss dem Besteller die geschuldete Leistung grds also so angeboten haben, wie sie zu bewirken war – § 294, dh vertragsgerecht und zur rechten Zeit. Ein wörtliches Angebot reicht gem § 295 aus, wenn der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Wirkung und Schutzzweck des Widerrufsrechts, I 1.

Rn 1 Infolge eines fristgerechten (dazu Rn 11) Widerrufs sind der Verbraucher und der Unternehmer ›an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden‹, I 1 (dazu Petersen FS Leenen 12, 219). Damit geht das Gesetz entgegen der früher hM davon aus, der Vertrag sei zunächst wirksam zustande gekommen. Beide Parteien können also vorerst Erfü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Allgemeine Rechtsfolgen.

Rn 5 Die wirksam erklärte Kündigung beendet den Bauvertrag für die Zukunft. Der Unternehmer muss das Werk nicht fertig stellen, kann aber hinsichtlich der bis zur Kündigung vertragsgerecht erbrachten Leistungen (Teil-)Abnahme verlangen (BGH BauR 03, 689). Durch die wirksame Kündigung erlischt das Recht des Unternehmers aus § 632a, Abschlagszahlungen auf den Werklohn verlange...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bürgschaften bei Bauwerkverträgen.

Rn 83 In Bauwerkverträgen werden häufig Bürgschaften vereinbart, insb um das gegenseitige Insolvenzrisiko zu sichern. Der Besteller sichert mögliche Rückzahlungsansprüche aus Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen sowie etwaige Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche; bei Insolvenz des Mitgesellschafters einer ARGE schützt die Bürgschaft auch den das Werk vollendenden Mitg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 312 ff BGB

Rn 1 Der durch das SchRModG eingefügte Untertitel 2 enthielt zunächst va das alte G über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften v 16.1.86 (HWiG) in den §§ 312, 312a aF und das FernabsatzG v 27.6.00 in den §§ 312b bis 312d aF. Beide Vorschriftengruppen wie auch § 312i aF dienten der Umsetzung der HausTWRL und der FernabsRL. Durch das VerbrKrRL-UG wurden d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 355 ff BGB

Rn 1 Der in den §§ 355 ff geregelte verbraucherschützende Widerruf hat nichts mit zahlreichen anderen im BGB geregelten Widerrufsrechten zu tun, nämlich etwa § 130 I 2 (Willenserklärung), §§ 109, 168 3, 183 (Einwilligung oder Vollmacht), § 530 (Schenkung), § 630d III (Behandlungsvertrag), § 658 (Auslobung), § 671 I (Auftrag), § 675j II (Zahlungsdienste), § 790 (Anweisung) un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Werkleistung nur gg Vergütung zu erwarten.

Rn 7 § 632 I greift, wenn der Abschluss eines Werkvertrages ohne konkrete Vergütungsvereinbarung feststeht. Dann kommt es darauf an, ob nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles die Werkleistung nur gg Vergütung zu erwarten war. Das wiederum ist dann der Fall, wenn der Leistungsempfänger bei objektiver Betrachtungsweise im Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon ausgehen ...mehr