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Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, ... / 11 Vorsteuerabzug (§ 12 öUStG; § 15 dUStG)

Prof. Dr. Markus Achatz, Dr. Hannes Gurtner
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Rz. 92

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Durch den Vorsteuerabzug wird der Grundsatz der Neutralität der USt in der Unternehmerkette sichergestellt. Die USt ist demnach kein Kostenfaktor in der Unternehmerkette, da der Unternehmer Umsatzsteuerbeträge, die ihm für Leistungen an sein Unternehmen im Inland in Rechnung gestellt werden, von der eigenen Steuerschuld abziehen bzw. ihre Erstattung begehren kann. Dadurch kommt es zu einer Saldierung von USt und Vorsteuer. Übersteigt die Umsatzsteuerschuld innerhalb eines Voranmeldungszeitraumes die abziehbare Vorsteuer, entsteht eine Umsatzsteuerzahllast, im umgekehrten Fall ein Guthaben gegenüber dem FA.

11.1 Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

 

Rz. 93

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Inland hängt der Vorsteuerabzug an folgenden Voraussetzungen:

  • Ein Unternehmer erbringt eine der USt unterliegende Leistung.
  • Der Leistungsempfänger muss Unternehmer sein (Inländereigenschaft ist nicht erforderlich) und die Leistung wird für das Unternehmen des Leistungsempfängers ausgeführt.
  • Eine den Vorschriften des § 11 UStG entsprechende Rechnung liegt vor.
 

Rz. 94

Stand: 6. A. – ET: 06/2026

Abweichend davon gelten für den Vorsteuerabzug nachfolgender Fälle Spezialregelungen:

  • Für die Abzugsfähigkeit der Einfuhrumsatzsteuer ist vorausgesetzt, dass sie vom Unternehmer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, entrichtet wurde. Bei Anwendung der alternativen Regelung zur EUSt (vgl. Rz. 13), ist die Entstehung der EUSt-Schuld Voraussetzung für ihre Abzugsfähigkeit.
  • Die Abzugsfähigkeit der Steuer auf den i. g. Erwerb ist ausschließlich davon abhängig, dass die erworbenen Gegenstände für Zwecke des Unternehmens des Leistungsempfängers bestimmt sind.
  • Die Steuer, die aufgrund des Übergangs der Steuerschuld (Reverse Charge) vom Leistungsempfänger ges...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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