Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die in § 634 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Passivlegitimation.

Rn 16 Welcher Unternehmer als Sender (dazu Rn 4, 7) verpflichtet sein soll, muss sich, ggf im Wege der Auslegung (Rn 9 ff) aus der Erklärung selbst ergeben. Auf den äußeren Versendungsvorgang oder das Drucken der Erklärung kommt es nicht an (KG BeckRS 20, 19502). Irrelevant ist auch, wer Vertragspartei oder Lieferant des beworbenen Versandhandels- oder anderen Geschäfts ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck, Anwendungsbereich, Abdingbarkeit.

Rn 1 Die Norm berücksichtigt die generelle Erfahrung, ohne dass es sich um eine im Einzelfall geforderte Voraussetzung handelt (BGH NJW 07, 2619 [BGH 11.07.2007 - VIII ZR 110/06] Rz 11), dass der Unternehmer die Mangelfreiheit bei Gefahrübergang besser überblicken kann als der Verbraucher, zumal er sie zu diesem Zeitpunkt schuldet (§ 434 I; BTDrs 14/6040, 245). Sie gilt auch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sanktionen.

Rn 11 Fehlt die Angabe des Gesamtbetrags (Teilzahlungspreises; Rn 7) o des effektiven Jahreszinses, ist nach II 3 der Barzahlungspreis höchstens mit dem gesetzlichen Zinssatz (§ 246) zu verzinsen. Haben die Parteien einen Zins vereinbart, der unter dem gesetzlichen liegt, bleibt dieser maßgebend. Ist ein Barzahlungspreis nicht genannt, so gilt ›im Zweifel‹ der Marktpreis (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ausschluss des Nacherfüllungsanspruchs, I Nr 1.

Rn 3 Ist der Nacherfüllungsanspruch gem § 327l II ausgeschlossen, kann der Vertrag nach Nr 1 beendet werden. Anders als im Kaufrecht (§ 440 S 1) hängt das Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung hierbei im Falle der Unverhältnismäßigkeit nicht von der Verweigerung des Unternehmers ab, sondern wird lediglich an das Vorliegen unverhältnismäßiger Nacherfüllungskosten gekn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Mehrwertsteuer, Bauabzugssteuer.

Rn 37 Grds schließt der vereinbarte Preis die USt ein, für eine abw Vereinbarung ist der Unternehmer beweispflichtig (BGH NJW 01, 2464). Ist bei einer Bauleistung (nicht Planungsleistungen des Architekten, BGH BauR 05, 1658) der Besteller als Leistungsempfänger Unternehmer iSd § 2 UStG oder juristische Person des Öffentlichen Rechts, ist er gem § 48 EStG zu Abzug und Abführu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarte Beschaffenheit (1. Stufe – Abs 2 S 1).

Rn 15 Nach obiger Systematik ist das Gewerk mangelfrei, wenn es die ›vereinbarte Beschaffenheit‹ hat. Darin findet sich der somit fortgeltende subjektive Mangelbegriff des § 633 I aF wieder (BGH NZBau 04, 672 [BGH 21.09.2004 - X ZR 244/01]; NZBau 06, 641 [BGH 29.06.2006 - VII ZR 274/04]), wonach ein Sachmangel immer dann vorliegt, wenn die ›Ist-Beschaffenheit‹ von der (verei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zusammenhängender Vertrag, II.

Rn 4 Art 15 I VRRL, den § 360 umsetzt, benutzt nicht den Begriff des zusammenhängenden, sondern des akzessorischen Vertrags. Dieser Begriff wird in Art 2 Nr 15 VRRL definiert. Danach ist unter einem akzessorischen Vertrag ein Vertrag zu verstehen, mit dem der Verbraucher Waren oder Dienstleistungen erwirbt, die im Zusammenhang mit einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer bedarf der schriftlichen Form, wenn der Vertragmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Voraussetzungen.

Rn 8 Die Rechtswirkungen des III frühestens treten ein, wenn das Werk dem Besteller verschafft worden ist. ›Verschaffen‹ meint den Übergang der Sachherrschaft, idR also des Besitzes, weil das Werk dann in den Einflussbereich des Bestellers gelangt ist und er nun die Verantwortung für seinen Zustand trägt (s § 633 Rn 10; ebenso für § 650g: Leupertz/Preussner/Sienz/Hummel § 65...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verhältnis zu den allgemeinen Vorschriften.

Rn 8 Zwar kannte das Verbrauchsgüterkaufrecht bislang keine Ablaufhemmung, jedoch konnte bereits nach bisheriger Rechtslage in der Übernahme der Sache zu Zwecken der Nacherfüllung durch den Unternehmer regelmäßig eine Verhandlung iSd § 203 S 1 gesehen werden, sodass dem Verbraucher iErg bereits nach § 203 S 2 eine Verjährungs- u eine Ablaufhemmung zur Seite steht. Auch kann ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Umgehungen (Abs 4).

Rn 12 Das Umgehungsverbot aus § 476 I 2 aF ist aus systematischen Gründen nunmehr in IV normiert, sodass sich dessen Geltungsbereich nicht mehr auf I beschränkt (BTDrs 19/27424, 44), indes ergeben sich in der Sache keine Änderungen. S § 312k. Bsp Umgehung ja/nein: ja: (vgl MüKo/Lorenz Rz 35 ff): die Veräußerung von Sachen durch Unternehmer im Auftrag eines Verbrauchers – and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Recht des Verbrauchers zur Vertragsbeendigung als Rechtsfolge der Änderung, III–V.

Rn 16 Beeinträchtigen die Änderungen des Unternehmers den Zugang zum digitalen Produkt oder dessen Nutzung durch den Verbraucher iSd II 1, steht dem Verbraucher nach III 1 ein Vertragsbeendigungsrecht zu. Die dort normierte Frist von 30 Tagen für die Ausübung des Rechts beginnt gem III 2 grds mit dem Zugang der Information nach II 1. Erfolgt die Änderung erst nach dem Zugang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Pauschalreise (II).

Rn 6 Gegenstand des Pauschalreisevertrags (Rn 26) ist die vom Reiseveranstalter (Rn 17) dem Reisenden (Rn 13) gg Zahlung zu verschaffende Pauschalreise (I). Eine Pauschalreise ist nach II 1 eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen (Rn 10), mithin ein konkretes Reisepaket, nicht eine einzelne Reiseleistung wie ein einzelner Beherbergungs- oder Beförder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sicherheit wird gestellt (Abs 4).

Rn 17 Hat der Unternehmer Sicherheit gem § 650f I, II erlangt, kann er gem § 650f IV keine Sicherungshypothek gem § 650e mehr verlangen, soweit nicht weiterhin ungesicherte Ansprüche bestehen. Auf der anderen Seite steht dem Unternehmer keine Bauhandwerkersicherheit mehr zu, wenn und soweit seine nach § 650f I 1 sicherbaren Forderungen bereits durch eine den Anforderungen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften.

Rn 4 I und II stehen in Ergänzung zu § 312d I und § 312e, die, wie auch I und II, Pflichten des Unternehmers im Zusammenhang mit außerhalb von Geschäftsräumen sowie im Fernabsatz geschlossenen Verträgen enthalten. Weiter ergänzt § 312f die in § 312a enthaltenen, für alle Verbraucherverträge geltenden Pflichten. Wird ein Fernabsatzvertrag elektronisch geschlossen, sind zusätz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zu §§ 346 ff.

Rn 6 In § 357 sind die Rechtsfolgen des Widerrufs für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wurden, abschließend geregelt. Ein Rückgriff auf die Regelungen des Rücktrittsrechts ist nicht möglich. Damit entfallen (anders als das nach § 312e I aF möglich war) Nutzungs- und Verwendungsersatzansprüche nach § 347. Auch § 348 (Leistung Zug-um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) 1Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. 2Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 20 Die Abnahme ist in der VOB/B in § 12 zT abw von § 640 geregelt. Nach I hat der Besteller auf Verlangen des Unternehmers nach Fertigstellung des Werks binnen 12 Werktagen abzunehmen. II gibt dem Unternehmer das Recht auf Teilabnahme abgeschlossener Teilleistungen, III entspricht § 640 I 2 (Abnahmeverweigerung wegen wesentlicher Mängel). IV regelt die Durchführung insb d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerrufserklärung.

Rn 20 Der Widerruf erfolgt durch eindeutige, formfreie, zugangsbedürftige Erklärung ggü dem Unternehmer (§ 355 I 2), auch in einem gerichtlichen Schriftsatz (BGH NJW 90, 567, 570f [BGH 06.12.1989 - VIII ZR 310/88]), nicht allein ggü seinem Anwalt (Hamm BKR 16, 516, 517 [LG Bonn 29.08.2016 - 17 O 118/16]). Er muss weder den Ausdruck ›Widerruf‹ noch eine Begründung enthalten, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Betriebsstätte eines inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 EStG; § 12 AO)

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Jeder ArbG, der im > Inland einen > Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder seinen Sitz (§ 11 AO) hat, ist > Inländischer Arbeitgeber und damit den steuerlichen ArbG-Pflichten (> Rz 1, 2) unterworfen (> R 38.1, 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 10 ff). Das Gleiche gilt für einen im Ausland...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung.

Rn 1 Die dem § 5j österreichisches Konsumentenschutzgesetz v 19.8.99 nachgebildete Vorschrift wurde im Zuge der Umsetzung der FernabsatzRL eingeführt, ist selbst aber nicht europarechtlich veranlasst. Sie wird rechtspolitisch kritisiert (ua Erman/Ehmann Rz 5; HP/Kotzian-Marggraf Rz 10; Hoffmann Verfahrensrechtliche Aspekte grenzüberschreitender Gewinnzusagen nach § 661a BGB,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Ausübung von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten und die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers nach Vertragsschluss lassen die Wirksamkeit des Vertrags unberührt. (2) Widerruft der Verbraucher eine von ihm erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung oder widerspricht er einer weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, so kann der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 § 312 enthält keine eigene Definition des Verbrauchervertrags. Der bis 31.12.21 ausdrücklich in I enthaltene Verweis auf die Legaldefinition in § 310 III ist entfallen, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung beabsichtigt worden wäre (BRDrs 60/21, 34). Erforderlich ist danach die Beteiligung eines Unternehmers (§ 14) und eines Verbrauchers (§ 13). Verträge mit gemisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Offensichtlich nicht ordnungsgemäß erfolgende Nacherfüllung, I Nr 6.

Rn 8 Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann beenden, wenn es trotz fehlender Weigerung des Unternehmers offensichtlich ist, dass dieser nicht gem § 327l I 2 nacherfüllen wird. Für die Beurteilung der Offensichtlichkeit kann auf die zu § 323 IV entwickelten Kriterien zurückgegriffen werden (§ 323 Rn 5 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 11 Verstößt der Unternehmer gg eine seiner Pflichten aus § 482 II, kann eine irreführende Werbung durch Unterlassen iSv § 5a II, IV UWG oder eine unzulässige Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen iSv § 3 I iVm § 4 Nr 3 UWG vorliegen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. WKRL.

Rn 4 Die WKRL enthält jedenfalls außerhalb des Verbrauchsgüterkaufrechts keine Vorgaben zu Regelungen der Gefahrtragung. Zu beachten ist beim Verkauf von Waren mit digitalen Elementen zwischen Unternehmer u Verbraucher, dass § 475b II–IV Abweichungen vom Grundsatz der Mangelfreiheit im Zeitpunkt des Gefahrübergangs enthalten, vgl § 475b Rn 7.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Natürliche Personen.

Rn 8 Jede natürliche Person kann Verbraucher sein, auch der Unternehmer, der lediglich zu privaten Zwecken handelt. Folglich kann der Verbraucher nicht durch ein Wissensdefizit definiert werden – maßgeblich ist lediglich der private Zweck des rechtsgeschäftlichen Handelns (Rn 9). Entgegen dem Wortlaut sind auch natürliche Personen, die keinerlei Tätigkeit nachgehen, mögliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 7 Den Vertragsparteien steht es grds frei, individualvertragliche Abreden über Zeitpunkt und Form der Abnahme sowie hinsichtlich des Erfordernisses der Abnahmereife zu treffen (BGHZ 131, 392). Für AGB ergeben sich hingegen aus dem Gesichtspunkt der Inhaltskontrolle und des Transparenzgebots (§ 307 I, II) erhebliche Einschränkungen. Auch in AGB wirksam vereinbart werden ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente vereinbart, so gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Haben die Parteien nicht bestimmt, wie lange die Bereitstellung andauern soll, so ist § 475b Absatz 4 Nummer 2 entsprechend anzuwenden. (2) Der Unternehmer haftet über die §§ 434 und 475b hinaus auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsbereich.

Rn 7 § 312b ist allein auf Verträge anzuwenden, bei denen sich der Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet (s dazu § 312 Rn 5 ff). Dies entspricht der bisher nach § 312 I aF bestehenden Rechtslage. § 312b erfasst nur Verträge, an denen ein Unternehmer auf Seiten des Lieferers und ein Verbraucher auf Seiten des Abnehmers beteiligt ist (BGH NJW 15, 1009 [BGH 10.12.2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kein Zusammenhang mit mangelhafter Installationsanleitung.

Rn 15 Der Unternehmer haftet jedoch gem II Nr 2 auch bei nicht erfolgter Installation durch den Verbraucher weiter für auf einer fehlenden Aktualisierung beruhende Produktmängel, wenn die fehlende oder fehlerhafte Aktualisierung auf eine von ihm bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abdingbarkeit.

Rn 5 Da §§ 445a, b und c unmittelbar nur das Verhältnis zwischen Unternehmern betreffen, gilt § 476 nicht, sodass einer Abbedingung nur die allgemeinen Grundsätze va des AGB-Rechts entgegenstehen. Im Verbrauchsgüterkauf, vgl § 478 Rn 3.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Konkludente Abnahme.

Rn 9 Insb bei kleinteiligen Werkverträgen mit Baubezug und erst recht im Zusammenhang mit Leistungen von Architekten und Ingenieuren findet eine ausdrückliche Abnahme regelmäßig nicht statt. Dann stellt sich – oft erst im Prozess – die Frage, ob der Besteller die Werkleistungen wenigstens konkludent durch schlüssiges Verhalten abgenommen hat. Das ist der Fall, wenn der Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Widerrufsrecht nach § 312g I.

Rn 56 Bei Transaktionen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (B2C-Transaktion) besteht zu Gunsten des Verbrauchers das Widerrufsrecht aus § 312g I (BGH NJW 15, 1009 [BGH 10.12.2014 - VIII ZR 90/14]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für Verbraucherdarlehensverträge, soweit nichts anderes bestimmt ist. 2Verbraucherdarlehensverträge sind Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge und Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge. (2) 1Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbrau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Keine Ersatzansprüche gg den Verbraucher, III.

Rn 10 Der Unternehmer hat wegen Erklärungen nach I keine Ersatzansprüche gg den Verbraucher. Der Begriff ›Ersatzansprüche‹ orientiert sich an § 548 I 1 und erfasst vertraglich vereinbarte Vergütungspflichten, sonstige vertragliche Nutzungs- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen (BTDrs 19/27653, 76).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Verjährungsfrist.

Rn 13 Die Fristen des § 634a I Nr 1, 2 beginnen mit der Abnahme, auch beim gekündigten Vertrag (BGH BGHZ 153, 244 = NJW 03, 1450, 1452 = BauR 03, 689) und soweit der Besteller sich die Rechte wegen erkannter Mängel vorbehält – § 640 II (AnwK/Raab § 634a Rz 30; aA Staud/Leupertz/Popescu § 640 Rz 104). Bei fiktiver Abnahme gem § 640 I 3 ist der Zeitpunkt des Fristablaufs maßge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. VOB/B.

Rn 15 § 12 VI VOB/B entspricht zunächst § 644 I 1, verweist dann aber auf § 7 VOB/B, der eine für den Unternehmer günstigere Regelung enthält, indem er gem § 6 V VOB/B einen § 645 entspr Teil seiner Vergütung verlangen kann, wenn die Werkleistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt und objektiv unabwendbare Ereignisse beschädigt oder zerstört wird (BGHZ 61, 144 = BauR 73, 317).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Bestellers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Unternehmer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I. Zu den Begriffen Reiseveranstalter, -vermittler, Unternehmer oder Leistungserbringer in Nr 1 s § 651a Rn 17, 30, 32 u § 651b Rn 2; zur verbundenen Reiseleistung § 651w. Rn 3 II. Nr 2 sieht im Grds eine Haftung für bei der Buchung verursachte Fehler vor, doch besteht Exkulpationsmöglichkeit, wenn der Fehler auf ein Verschulden des Reisenden zurückzuführen ist oder durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Aufforderung (§ 486a I 3, 4).

Rn 4 Der Unternehmer darf den laut Formblatt fälligen jährlichen Teilbetrag nach § 486a I 3 nur fordern oder annehmen, wenn er den Verbraucher zuvor in Textform zur Zahlung dieses Teilbetrags aufgefordert hat. Die Zahlungsaufforderung muss dem Verbraucher nach § 486a I 4 mindestens 2 Wochen vor Fälligkeit des jährlichen Teilbetrags zugehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Abweichende gesetzliche Bestimmung.

Rn 11 Ausdrückliche gesetzliche Regelungen enthalten §§ 840 II, III, 841, 1833 II 2, § 46 2 BNotO, §§ 78 II 1, 116 VVG. Rn 12 Bei mehreren Schadensersatzpflichtigen kommt es entspr § 254 auf das Maß der Verursachung u des Verschuldens an (stRspr, BGHZ 17, 214, 222; 59, 97, 103). Beim internen Ausgleich einer kartellrechtlichen Geldbuße ist der wirtschaftliche Erfolg, den die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich, I.

Rn 1 § 327b konkretisiert die Modalitäten der Leistungspflicht des Unternehmers in zeitlicher (II) und inhaltlicher (III u IV) Hinsicht. Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 5 DIRL. Im Falle der Nichteinhaltung der dort vorgesehenen Verpflichtungen stehen dem Verbraucher die Rechte aus 327c zu. Die Regelung in I konstituiert den Anwendungsbereich der II–VI; sie ist als...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Der Unternehmer muss den Verbraucher vor Vertragsschluss in Textform auf das Widerrufsrecht einschließlich der Widerrufsfrist sowie auf das Anzahlungsverbot nach § 486 hinweisen. 2Der Erhalt der entsprechenden Vertragsbestimmungen ist vom Verbraucher schriftlich zu bestätigen. 3Die Einzelheiten sind in Artikel 242 § 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fristbeginn.

Rn 2 Nach S 1 beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 II 2 (dort Rn 11) nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher gem Art 249 § 3 EGBGB über sein Widerrufsrecht informiert hat. Dies schließt den Hinweis auf die Wertersatzpflicht nach § 357e ein (Art 249 § 3 I 3 Nr 5 EGBGB). Diese Belehrung kann unter Zuhilfenahme der Muster-Widerrufsbelehrung gem Art 249 § 3 II iV...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Salvatorische Klausel, VI.

Rn 12 Ist eine Vereinbarung nach den III–V nicht Vertragsbestandteil geworden oder ist sie unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, VI. Die Regelung ist gerechtfertigt, da das Interesse des Verbrauchers an der Durchführung des Vertrags, etwa an der Lieferung einer Ware, nicht dadurch entfällt, dass der Unternehmer gg die Bestimmungen der III–V verstoßen hat (BTDrs 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 356d BGB – Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen.

Gesetzestext Bei einem Vertrag, durch den ein Unternehmer einem Verbraucher ein unentgeltliches Darlehen oder eine unentgeltliche Finanzierungshilfe gewährt, beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 355 Absatz 2 Satz 2 nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des § 514 Absatz 2 Satz 3 über dessen Widerrufsrecht unterrichtet hat. Das Wid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertrag gem § 327b V.

Rn 6 Zunächst muss ein Vertrag über eine Reihe einzelner Bereitstellungen gem § 327b V 1 oder über eine fortlaufende Bereitstellung gem § 327b V 2 vorliegen. Bei Verträgen über eine einmalige Bereitstellung ist dagegen das Risiko datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers von vornherein überschaubar und regelmäßig bereits einkalkuliert (BTDrs 19/27653, 76).mehr