Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmer

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besonderheiten bei Verbrauchsgüterkauf, II Nr 1.

Rn 14 Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I) beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware zu laufen, II Nr 1a). Zu beachten ist insoweit, dass ein Verbrauchsgüterkauf sich nicht nur auf den Verkauf beweglicher Sachen bezieht (vgl § 474 I 1), sondern auch dann vorliegt, wenn der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher neben dem Verkauf einer beweglichen Sache ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fristen.

Rn 15 Das Widerrufsrecht für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, erlischt zwölf Monate und 14 Tage nach dem in den §§ 356 II, 355 II 2 genannten Zeitpunkt, § 356 II 2, wobei es nicht darauf ankommt, dass der Unternehmer den Verbraucher tatsächlich ordnungsgemäß belehrt hat (vgl BTDrs 17/13951, 101). Dagegen verjährt der Anspruch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 327c regelt die Rechte des Verbrauchers im Falle der Nichtleistung durch den Unternehmer, also im Falle der vollständig unterbliebenen Bereitstellung des digitalen Produkts. Erbringt der Unternehmer eine Teilleistung, so handelt es sich in Übereinstimmung mit Art 7 lit a, 8 I lit b DIRL um eine mangelhafte Leistung, deren Rechtsfolgen sich nach den §§ 327d ff beurteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge (II).

Rn 3 Unter den genannten Voraussetzungen ist der vermittelnde (Erst-)Unternehmer Veranstalter (I). Das Gesetz zieht in II quasi die verschiedenen Reiseleistungen zu einer Gesamtheit zusammen, so dass eine Pauschalreise (§ vgl 651a II) vorliegt, wobei konsequenter Weise auch hier bei der Beurteilung, ob zwei Reiseleistungen vorliegen, Leistungen iSv § 651a IV (§ 651a Rn 11) a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen bei Widerruf von Verbraucherdarlehen, III.

Rn 6 Bei Verbraucherdarlehensverträgen (Begriff: § 491 I) ist zunächst nach § 355 III die Darlehensvaluta zurückzugewähren (anders Piekenbrock/Rodi WM 15, 1085: § 488 I 2). III 1 gibt dem Unternehmer daneben einen Anspruch auf den vertraglich geschuldeten Sollzins (für teleologische Reduktion bei falscher Widerrufsbelehrung Merwald BKR 23, 101). Der vereinbarte Vertragszins ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. 2Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. (2) 1Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist zur Abnahme g...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Widerrufsrecht.

Rn 18 II, ergänzt durch §§ 356c, 357c, räumt dem Verbraucher mit den Einschränkungen (III) aus § 491 II, III 2 u IV ein Recht zum Widerruf (§ 355) seiner Vertragserklärung über eine Erwerbs- o Bezugsverpflichtung ein. Dieses kann nicht dadurch ersetzt werden, dass der Verbraucher den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann (BGH NJW-RR 90, 1011; NJW 90, 3144)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 3 Für den Begriff des Verbrauchervertrags ist auf die Legaldefinition in § 310 III zurückzugreifen (BTDrs 19/27653, 38). Auch im Hinblick auf die Eigenschaft als Verbraucher und Unternehmer bleibt es bei der Geltung der allgemeinen Regeln aus §§ 13, 14. Auch Plattformbetreiber kommen als Unternehmer in Betracht (ErwGr 18 DIRL). Mit wem der Vertrag zustande kommt, richtet ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Nacherfüllungsfrist.

Rn 1 § 636 ergänzt die im allg Leistungsstörungsrecht verankerten Vorschriften betreffend die Mängelrechte des Rücktritts (§§ 634 Nr 3, 323; iE hierzu: § 634 Rn 9 ff) und des Schadensersatzes statt der Leistung (§§ 634 Nr 4, 281 I; iE hierzu: § 634 Rn 14 ff), indem den dort niedergelegten Gründen für die Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung weitere, vertragsspezifische hinzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 8 Nach § 3 I VOB/B hat der Besteller dem Unternehmer die erforderlichen Unterlagen unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. In § 4 VOB/B findet sich eine Regelung zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Bauausführung. Der Besteller hat nach § 4 I Nr 1 S 2 VOB/B insb die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu bescha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendung der Regeln über das Vertragspfandrecht.

Rn 8 Für die Verwertung und das Erlöschen des gesetzlichen Pfandrechts nach § 647 gelten gem § 1257 die Regeln über das vertraglich begründete Pfandrecht. Maßgebend für die Verwertung sind also die §§ 1228 ff (s Kommentierung zu §§ 1228 ff); das Verwertungsrecht des Unternehmers entsteht demnach mit der Fälligkeit der gesicherten Forderung (§ 1228 II), hängt also davon ab, u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. VOB/B.

Rn 10 Teil B der VOB (ebenso die VOL) enthält Vertragsbedingungen, die auf die Besonderheiten der zu erbringenden Leistung abgestimmt sind und einen (im Wesentlichen) ausgewogenen Ausgleich der Beteiligteninteressen gewährleisten (BGHZ 86, 135). Sie bezieht sich grds nur auf Bauleistungen, so dass die in einem Generalunternehmervertrag zusätzlich übernommenen Architekten- un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verbraucherverträge (Abs 3).

Rn 6 III ist eine Verbraucherschutznorm. Sie enthält die durch Umsetzung der KlauselRL (s Vor § 305 ff Rn 2) für das deutsche AGB-Recht notwendigen Änderungen. Die Vorschrift ist daher richtlinienkonform auszulegen (s Einl Rn 35). Der persönliche Anwendungsbereich ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Vertragspartner Verbraucher iSv § 13 (s § 13 Rn 8 ff) und, insoweit i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 I. S zu I, der die verbundene Reiseleistung als Voraussetzung der Pflichten nach II definiert, zunächst § 651a Rn 8 mit 10. Keine Vermittlung einer verbundenen Reiseleistung liegt vor, wenn eine Pauschalreise (§ 651a II) und zusätzlich eine einzelne Reiseleistung (§ 651a III) vermittelt werden. Mehrere zusätzlich vermittelte Reiseleistungen können ihrerseits aber verbun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 4 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (vgl § 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 494 Absatz 1 bis 3 und 6 Satz 2 zweiter Halbsatz ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden. 2Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Mediums ab, aus dem der Barzahlungspreis, der Sollzinssatz, der effektive Jahreszins, ein Tilgungsplan anhand beispielhafter G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sachmangelfreiheit; Mindesthaftungsdauer (Abs 2).

Rn 4 II statuiert in Hs 1 eine Einstandspflicht des Unternehmers für die Mangelfreiheit der digitalen Elemente auch während des jeweiligen Bereitstellungszeitraums. § 475c II weicht diesbezüglich von §§ 434 I, 475b II ab. Für die Mangelfreiheit der Ware selbst verbleibt es beim Zeitraum des § 475b II (HP/Faust Rz 5). Die Norm trägt dem Umstand Rechnung, dass maßgeblicher Zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwendung des § 645 I auf vergleichbare Fälle.

Rn 10 Bei vergleichbaren Risikolagen ist eine analoge Anwendung der Gefahrtragungsregelung des § 645 in Betracht zu ziehen. Diese kann bspw der Fall sein, wenn das Werk durch einen zufälligen Untergang des Werkstoffes unausführbar wird, bevor dieser in die Sphäre des Unternehmers gelangt ist (zB das frei zu schleppende Schiff sinkt; das zu renovierende Bauwerk brennt nieder)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Festartige Veranstaltungen (§ 482 II 2, 3).

Rn 9 § 482 II 2 setzt Art 3 II Timesharing-RL um. Er soll die verbreitete Praxis unterbinden, Teilzeit-Wohnrechte und ähnliche Produkte auf festartigen Veranstaltungen zu vermarkten, bei denen der Verbraucher bewusst in eine entspannte, unkritische Stimmung versetzt wird. Rn 10 § 482 II 3 setzt Art 3 III Timesharing-RL um. Er soll sicherstellen, dass sich der Verbraucher an O...mehr

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AGS 09/2025, Fragen und Lös... / II. Ausnahmen

Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn die Unrichtigkeit der Erklärung nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO durch entsprechenden, von dem Beklagten zu erbringenden Beweis bereits erwiesen wäre oder sich diese sich aus anderen, dem Gericht bekannten Umständen, wie etwa dem Inhalt der Akten, zweifelsfrei ergäbe.[3] Ein solcher Ausnahmefall hat hier jedoch nicht vorgelegen. Insbesonder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Widersprüche.

Rn 11 Nicht selten kommt es dabei vor, dass Bauverträge unbeabsichtigt Widersprüche derart enthalten, dass bestimmte geschuldete Funktionalitäten oder Ergebnisse mit den ebenfalls vereinbarten weiteren Vorgaben (etwa zur Beschaffenheit bestimmter Materialien) nicht erreicht werden können. Das daraus resultierende Problem ließe sich theoretisch mit den Werkzeugen des allgemei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lieferung mit Einbauverpflichtung.

Rn 6 Problematisch sind die Fälle, bei denen der Unternehmer sowohl Liefer- als auch werkvertragliche Herstellungsverpflichtungen übernimmt. Kaufrecht gilt für Verträge, bei denen der Veräußerer lediglich eine Montageverpflichtung übernommen hat, die als werkvertragliche Nebenpflicht von untergeordneter Bedeutung einzustufen ist, dh den Charakter des Vertrags nicht prägt (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die der kaufrechtlichen Vorschrift in § 444 entspr Regelung entzieht die Mängelrechte des Bestellers der grds gegebenen Dispositionsfreiheit der Vertragsparteien, soweit sie einen arglistig vom Unternehmer verschwiegenen Mangel oder eine Beschaffenheit des Gewerkes betreffen, für die der Unternehmer eine Garantie übernommen hat. Eine haftungsbeschränkende Vereinbarung i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsnatur, Frist und Form (Abs 2 S 1).

Rn 16 Die Änderungsanordnung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (vgl BGH BauR 04, 495). Sie ist jedenfalls zulässig nach Ablauf der Frist (zur Einigung) von 30 Tagen. Fristbeginn ist mit Zugang des Änderungsbegehrens beim Unternehmer; Berechnung: § 187 I, § 188 I; Form: Textform, § 126b. Auch vor Ablauf dieser Frist muss die Anordnung zulässig sein, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Beweislast.

Rn 24 IRd Werklohnklage des Unternehmers muss dieser die Abnahme, für § 640 II 1 die Fertigstellung und den erfolglosen Ablauf der Frist beweisen. Gleiches gilt für solche Umstände, aus denen sich die unberechtigte Verweigerung der Abnahme (s Rn 8) oder die fehlende Mitwirkung des Bestellers ergeben soll (s Rn 9). Hinsichtlich des Leistungsverweigerungsrechts aus §§ 320, 641...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen/Voraussetzungen.

Rn 16 Vor der Abnahme ist der Vergütungsanspruch vorbehaltlich der unter Rn 5 ff dargestellten Ausn nicht fällig und damit nicht (gerichtlich) durchsetzbar. Es bedarf also keines Leistungsverweigerungsrechts des Bestellers, um Zahlungsansprüche des Unternehmers abzuwehren (vgl allerdings Rn 7 zur Klage auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung bei Annahmeverzug des Bestell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Nebenpflichten.

1. Allgemeines. Rn 26 Den Nebenpflichten kommt im Werkvertragsrecht aufgrund der häufig bestehenden Unwägbarkeiten bei der Vertragsabwicklung eine besondere Bedeutung zu. Dies gilt insb vor dem Hintergrund, dass die Erreichung des Werkerfolgs häufig – typischerweise bei Bauverträgen – eine längerfristige kooperative Zusammenarbeit der Vertragsparteien voraussetzt. Die Vertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schadensersatz, III.

Rn 10 Unter den Voraussetzungen des § 280 I kann der Verbraucher in den Fällen des I Nr 1–6 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Durch den Verweis auf § 280 I entspricht III 1 dabei funktional § 281 (BTDrs 19/27653, 69), wie auch die Anordnung der entspr Anwendung von § 281 I 3, IV in III 2 zeigt. Im Hinblick auf einen Regelungsgleichlauf mit der Vertragsbeendigung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Leistungs-/Erfüllungsort.

Rn 23 Der Leistungsort bestimmt sich nach § 269. Erfüllungsort idS wird häufig der Ort sein, an dem das Werk nach dem Vertrag herzustellen ist. Zwingend ist das indes nicht. So fallen Herstellungsort und Ablieferungsort auseinander, wenn der Unternehmer das Werk im eigenen Betrieb herstellen soll und zusätzlich die Verpflichtung übernommen hat, das fertige Werk dem Besteller...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Norm ergänzt die §§ 445a, b um Sonderregeln für Verbrauchsgüterkäufe über neu hergestellte Waren. Sie gilt nur, wenn der Unternehmer die Ware tatsächlich an einen Verbraucher veräußerte; sie gilt daher nicht für noch beim Unternehmer vorhandene für einen Verbrauchsgüterkauf bestimmte Ware (Erman/Grunewald Rz 1). Handelt es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Weitere Rechtsfolgen.

Rn 22 Soweit ein Leistungsverweigerungsrecht besteht, gerät der Besteller mit der Vergütungszahlung nicht in Verzug (BGH NJW 66, 200 [BGH 26.10.1965 - V ZR 87/63]; damit insoweit kein Anspruch des Unternehmers auf Verzugszinsen). Im Vergütungsprozess erfolgt bei Geltendmachung der Einrede aus § 320 gem § 322 I eine Verurteilung Zug um Zug gg Behebung der nach ihrem Erscheinu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelungszweck.

Rn 9 Die in II genannten Verträge werden vom Anwendungsbereich der §§ 312a–h ausgenommen. Diesbezüglich hat der Unternehmer bei Telefonanrufen seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Anrufs offenzulegen (§ 312a I) und die Bestimmungen zur Wirksamkeit eines Entgelts für die Nutzung von Zahlungsmitteln (§ 312a III) und zur Wirksamkeit einer entgeltlichen Nebenleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regressanspruch bei unterbliebener Bereitstellung.

Rn 2 Nach I 1 hat der Unternehmer einen Aufwendungsersatzanspruch gg seinen Vertriebspartner, wenn dieser die unterbliebene Bereitstellung des digitalen Produkts durch den Unternehmer innerhalb des Verbrauchervertrags verursacht hat und der Verbraucher von seinem daraus folgenden Recht zur Vertragsbeendigung aus § 327c I 1 Gebrauch gemacht hat. Nach ErwGr 78 S 3 DIRL soll ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einbeziehungsvereinbarung.

Rn 30 Für die Einbeziehung von AGB in Verträge mit Unternehmern iSv § 14 finden § 305 II, III keine Anwendung (§ 310 I 1). Für sie gelten insoweit die allg rechtsgeschäftlichen Grundsätze. Daher ist im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine Klausel wirksam einbezogen, wenn ein schriftliches Angebotsschreiben auf die Adresse im Internet verweist, unter der die AGB abrufbar s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt, nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1 bis 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu informieren. Er erfüllt damit zugleich die Verpflichtungen des Reisevermittlers aus § 651v Absatz 1 Satz 1. (2) Dem Reisenden fallen zusätzliche Gebühren, Entgelte und sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer kann von dem Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. 2Sind die erbrachten Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller die Zahlung eines angemessenen Teils des Abschlags verweigern. 3Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung verbleibt bis zur Abnahme bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt (§ 484 II 1–4).

Rn 4 § 484 basiert auf § 484 I 3, 4. Die Angaben in den vorvertraglichen Informationen werden grds Inhalt des Vertrags und binden den Unternehmer. Eine Abweichung ist nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich und unter Hinweis auf die Abweichung vereinbaren, ferner bei Änderungen der Umstände aufgrund höherer Gewalt seit dem Zeitpunkt der Informationsübergabe. In jede...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Befreiung von der Haftung für Produktmängel, II.

Rn 12 Aus § 327f folgt keine Pflicht des Unternehmers zur Installation von Aktualisierungen; deren Durchführung wird vielmehr der Selbstbestimmung des Verbrauchers überlassen (ErwGr 47 DIRL). Doch zeitigt das Unterlassen einer dem Verbraucher nach §§ 327f I, 327b III, IV bereitgestellten Aktualisierung bestimmte Rechtsfolgen: Der Unternehmer kann unter den Voraussetzungen vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Voraussetzung für die Vertragsbeendigung gem § 643 ist zunächst, dass der Besteller sich aufgrund unterlassener Mitwirkungshandlung in Annahmeverzug befindet (§ 642 I). Darüber hinaus muss der Unternehmer eine mit Kündigungsandrohung verbundene, angemessene Frist für die Nachholung der Mitwirkung gesetzt haben und diese Frist muss erfolglos abgelaufen sein. Die fristgeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anbahnungssituation.

Rn 12 Auch Art 6 schützt wie seine Vorläufer grds an sich nur den passiven, nicht den aktiven Verbraucher. Die objektiven Voraussetzungen sind in I lit a) und b) alternativ gefasst. Liegen sie nicht vor, so greift Art 6 nicht. Ein Verbraucher, der im Ausland Waren einkauft, kann nicht erwarten, dass ihm das Heimatrecht ins Ausland folgt und ihn dort schützt (Denkschrift BTDr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ratenlieferungsverträge.

Rn 3 Ratenlieferungsverträge sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, die die Lieferung mehrerer als zusammengehörend verkaufte Sachen in Teilleistung zum Gegenstand haben, wenn das Entgelt für die Gesamtheit der Sachen in Teilzahlungen zu entrichten ist (§ 510 I Nr 1). Weiter sind Verträge zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer dann als Rate...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 18 Den Vertragsparteien steht es frei, die Abrechnung des gekündigten Vertrages durch Individualvereinbarungen anderweitig zu gestalten. In der Praxis wird davon oft in der Weise Gebrauch gemacht, dass Vergütungsansprüche für nicht erbrachte Leistungen pauschal abgerechnet werden sollen. Vereinbarungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen die Vertragsparteien vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 I legt fest, wann es bei einem Rücktritt keiner Fristsetzung seitens des Verbrauchers bedarf u dieser damit iRd Gewährleistung von Nacherfüllungsverlangen zu Rücktritt und Minderung übergehen kann (BTDrs 19/27424, 36). § 475d I spricht ausdr zwar nur vom Rücktritt, aufgrund der Akzessorietät (vgl § 441 I 1 ›statt‹) gelten die Regelungen aber mittelbar auch für das Minde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Höhe der Abschlagsforderung (Abs 1 S 1).

Rn 9 Die Höhe der Abschlagsforderung hängt nach der Neufassung des Gesetzes nun nicht mehr davon ab, inwieweit der Besteller durch die abgerechneten Leistungen einen Wertzuwachs erlangt hat. Es kommt nur noch auf den Vertragswert der erbrachten Leistungen an (ebenso: Langen/Berger/Dauner-Lieb/Langen; § 632a Rz 11 ff). Rn 10 Jetzt ist durch die Neufassung der Vorschrift klar, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Kostenerstattung (Abs 3).

Rn 16 Vor dem Hintergrund, dass die Sicherheit im Interesse des Unternehmers und aufgrund seines Verlangens zu leisten ist, kann der Besteller gem § 650f III die zunächst ihm hierfür zur Last fallenden Kosten vom Unternehmer erstattet verlangen. Erstattungsfähig sind maximal die üblichen Sicherungskosten, weiter begrenzt auf den Höchstsatz von 2 % per annum; darüber hinausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Im Fall der dauerhaften Bereitstellung digitaler Elemente nach § 475c Absatz 1 Satz 1 verjähren Ansprüche wegen eines Mangels an den digitalen Elementen nicht vor dem Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums. (2) Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht nach § 475b Absatz 3 oder 4 verjähren nicht vor dem Ablauf von zwölf Mona...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Persönlicher Anwendungsbereich.

Rn 3 § 271a ist sowohl auf den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern als auch zwischen Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern iSd § 98 GWB anwendbar (§ 271a II). Auf Verbraucher findet § 271a nur Anwendung, wenn sie Gläubiger einer Entgeltforderung sind. Dementsprechend ist § 271a auf Geschäfte zwischen Verbrauchern nicht anwendbar (Grüneberg/Grüneberg § 271a Rz 2a).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Europarechtliche Grundlage und Reform.

Rn 1 Europarechtlich sind maßgeblich die Art 10, 11 und 18 der ECommerceRL (RL 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.6.00 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insb des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt, ABl EG Nr L 178, 1). Rn 2 Durch das VRRL-UG (s dazu Vor §§ 312 ff Rn 4) wurden die §§ 312 ff zum ganz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Funktion und Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Norm enthält Pflichten des Unternehmers bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, Fernabsatzverträgen sowie Verträgen über digitale Inhalte, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher nach Vertragsschluss eine Abschrift oder eine Bestätigung des Vertrags zukommen zu lassen. Die Regel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zum Abschluss eines Teilzeit-Wohnrechtevertrags, eines Vertrags über ein langfristiges Urlaubsprodukt, eines Vermittlungsvertrags oder eines Tauschsystemvertrags vorvertragliche Informationen nach Artikel 242 § 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in Textform zur V...mehr