Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Im Schrifttum gemachte Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung des Verlustuntergangs nach § 8c Abs 1 KStG

Tz. 204 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die nachstehende Auflistung gibt einen Überblick über die wichtigsten im Fachschrifttum erläuterten Gestaltungsvorschläge zur Vermeidung bzw Einschränkung der Wirkungen des § 8c Abs 1 KStG. Dazu s auch Frotscher (in F/D, § 8c KStG, Rn 160). mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Allgemeines

Tz. 240 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Soweit das verrechenbare EBITDA eines Wj die Nettozinsaufwendungen des Betriebs übersteigt, ist es in die folgenden fünf Wj vorzutragen (EBITDA-Vortrag, s § 4h Abs 1 S 3 HS 1 EStG, s Tz 240a ff). Im umgekehrten Fall sind in einem Wj nach § 4h Abs 1 S 1 EStG nabzb Zinsaufwendungen bis zur Höhe der EBITDA-Vorträge aus vorangegangenen Wj abzb ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Erlaubnispflicht der Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 3 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 ArbG bedürfen der Erlaubnis, wenn sie Dritten (Entleihern) eigene ArbN (Leih-ArbN) im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen wollen (§ 1 Abs 1 Satz 1 AÜG; zu Einzelheiten > Rz 26 zu Ausnahmen > Rz 30 ff). Das AÜG gilt auch für ausländische Verleiher, die ArbN nach Deutschland entsenden, unabhängig davon, ob sie eine ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.2 Die Anteilsübertragung und vergleichbare Sachverhalte

Tz. 66 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG bezeichnet als schädlichen Beteiligungserwerb die Übertragung des gezeichneten Kap (richtig muss es heißen: der Anteile am gezeichneten Kap). Gezeichnetes Kap ist bei einer AG und SE das Nenn-Kap, bei einer GmbH das Stamm-Kap; der Mitgliedschaftsrechte. Mitgliedschaftsrechte bestehen an einer Erwerbs- und Wirtschaftsgen sow... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Voraussetzungen nach alter Rechtslage

Tz. 80 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Bis zur Änderung durch das KrZwMG 2023 galt die Zinsschranken-Grundregel nach § 4h Abs 2 S 1 Buchst b EStG aF nur dann, wenn der Betrieb vollumfänglich (nicht nur anteilmäßig) zu einem Konzern iSd § 4h Abs 3 S 5 oder 6 EStG aF gehörte. Ein Abstellen auf die Konzernzugehörigkeit ist mit dem KrZwMG 2023 entfallen und ist nur noch Voraussetzung... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die nicht genutzten Verluste einer Kö sind gem § 8c Abs 1 S 1 KStG nicht mehr abzb, wenn innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, Beteiligungsrechte oder Stimmrechte einer Kö an einen Erwerber oder an diesem nahestehende Pers übertragen werden oder wenn ein vergleichbarer Sa... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Auf- und Abrundung

Tz. 107 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 2 KStG sind die sich im Zuge der Festsetzung ergebenden einzelnen KSt-Beträge jeweils zugunsten des Stpfl auf volle Euro-Beträge auf- oder abzurunden. Tz. 108 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Betroffen von der Rundungsregelung sind folgende Beträge: die KSt gem § 23 Abs 1 KStG; die KSt-Erhöhung nach § 38 Abs 2 KStG in den Fällen de... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.5.6 Sonderprobleme bei Beteiligung der Organgesellschaft an einer nachgeordneten Personengesellschaft

Tz. 1474 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wenn einer OG eine PersGes nachgeordnet ist, treten hinsichtlich der Abgrenzung zwischen § 14 Abs 3 und 4 KStG Sonderprobleme auf (s Dötsch/Pung, DK 2010, 223): Tz. 1475 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mehr- und Minderabführungen einer OG an ihren OT können auch ... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haskamp, Gleichgerichtete Interessen iSd § 8c Abs 1 S 3 KStG – Zugleich Bespr des Urt des Nds FG v 26.02.2015–6 K 424/13, DStR 2015, 1593; Krüger/Bakeberg, Neues zu gleichgerichteten Interessen beim Unternehmenskauf – Zugleich Anm zum BFH-Urt v 22.11.2016 – I R 30/15, Ubg 2018, 523; Ronneberger, Wann hat eine Erwerbergr gleichgerichtete Interessen gem § 8c KStG?, NWB 2017, 313... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Weisungsgebundenheit

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Persönlich weisungsgebunden (> Rz 15) und damit ArbN kann nur eine natürliche Person sein. Auf die Geschäftsfähigkeit der ihre Arbeitskraft einsetzenden Person kommt es dabei nicht an; die (ggf schwebende) Unwirksamkeit der Vereinbarungen ist unerheblich. Deshalb können auch Schulkinder oder die in entsprechenden Werkstätten tätigen > Mensch... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.4 Anwendungsfälle des § 14 Abs 4 KStG

Tz. 1395 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Abweichungen zwischen dem dem OT zuzurechnenden Organeinkommen und dem beim OT aus der Ergebnisabführung sich ergebenden Bil-Gewinn können, wie nachstehend erläutert, unterschiedlichste Ursachen haben (s Frotscher, DK 2007, 34 ff; s Reiß, DK 2008, 9; s Dötsch/Pung, DK 2008, 150 und s Dötsch, Ubg 2008, 117 ff; dazu auch s Tz 1072 und s Tz 1... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Der Freibetrag gilt für alle unbeschr und beschr – ggf partiell (s R 24 Abs 1 S 1 und 2 KStR 2022; hierzu s Tz 7) – stpfl Kö mit Ausnahme derjenigen, deren Leistungen bei den Empfängern zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 oder 2 EStG gehören. Anders ausgedrückt, steht er nicht zu Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG, Gen iSd § 1 Abs 1 Nr 2 KStG, kst... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4. Ausgewählte Literaturhinweise:

Kutt/Möllmann, Verlustnutzung bei unterjährigem Beteiligungserwerb, DB 2009, 2564; Neyer, Verlustnutzung nach unterjährigem Anteilserwerb: Verwertungsverbot und Verschonungsregeln, DStR 2010, 1600; Neyer, Verlustverrechnungsverbot gem § 8c KStG auch für Gewinne im Jahr der Anteilsübertragung? DStR 2011, 654; Grieser/Faller, Unterjähriger Beteiligungserwerb im Lichte von § 8c KS... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Schulden der Arbeitskraft

Rz. 11 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Ein Dienstverhältnis wird dadurch gekennzeichnet, dass die tätige Person dem > Arbeitgeber (öffentliche Körperschaft, Unternehmer, Haushaltsvorstand) ihre Arbeitskraft schuldet (vgl § 1 Abs 2 Satz 1 LStDV; BFH 250, 132 = BStBl 2015 II, 903 – > Telefoninterviewer). Das Schulden der Arbeitskraft ist im Zivilrecht das für einen Dienstvertrag iS... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geldkap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkap kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZwMG 2... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Definition des Sanierungsbegriffs (§ 8c Abs 1a S 2 KStG)

Tz. 312 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 2 KStG ist Sanierung eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wes Betriebsgrundlagen zu erhalten. Die Sanierung kann entweder iRe Insolvenzverfahrens oder außergerichtlich erfolgen. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt ein... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Der frühere § 8 Abs 4 KStG

Tz. 1 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der durch das URefG 2008 eingefügte § 8c KStG ist die Nachfolgevorschrift des durch dieses ÄndG aufgehobenen, aber partiell bis 2012 weiter geltenden § 8 Abs 4 KStG. § 8 Abs 4 KStG, eingefügt durch das StRefG 1990 v 26.07.1988 (BGBl I 1988, 1093) und durch das Ges zur Forts der UntStRef v 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) deutlich verschärft, sol... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Verhältnis des § 8c Abs 1a S 2 KStG zu anderen (teilweise früheren) Sanierungsregelungen

Tz. 323 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der sog "Sanierungs-Erl" (Schr des BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240; dazu s Tz 377ff), welcher letztmals auf Fälle anzuwenden ist, in denen der Schuldenerl vor dem 09.02.2017 stattgefunden hat, und die Sanierungsklausel in § 8c Abs 1a KStG, sind uE nebeneinander anzuwenden, da die beiden Regelungen unterschiedliche Rechtsfolgen haben (gl... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Entstehung eines EBITDA-Vortrags (§ 4h Abs 1 S 3 EStG)

Tz. 240a Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Nach der Zinsschranken-Grundregel sind die die Zinserträge eines Betriebs übersteigenden Zinsaufwendungen nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA abzb (s § 4h Abs 1 S 1 EStG). Das verrechenbare EBITDA beträgt 30 % des maßgeblichen Gewinns, erhöht um die Zinsaufwendungen sowie um die nach § 6 Abs 2 S 1, § 6 Abs 2a S 2 und § 7 EStG abgese... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Zum Begriff des Geschäftsbetriebs

Tz. 34 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Definition des § 8d Abs 1 S 3 KStG umfasst ein Geschäftsbetrieb die von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen der Kö und bestimmt sich nach qualitativen Merkmalen in einer Gesamtbetrachtung. § 8d Abs 1 S 4 KStG führt ergänzend dazu aus, dass qua... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Höhe der Steuerbefreiung

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Höhe der Steuerbefreiung wird in § 3 Nr 21 Satz 1 EStG mit 24 000 EUR beziffert. Dies ist der Systematik des EStG geschuldet, das auf den > Veranlagungszeitraum abstellt. In § 3 Nr 21 Satz 3 EStG ist jedoch geregelt, dass sich für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht vorgelegen haben, der Steuerfreibetrag um... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zum Inhalt der Vereinbarungen

Rz. 90 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Erforderlich sind eindeutige Vereinbarungen, an die sich die Beteiligten bei der Durchführung auch tatsächlich halten (> Rz 91 ff). In der Vereinbarung muss die zivilrechtliche Trennung des Vermögens von Ehemann und Ehefrau (> Rz 88) nachvollziehbar beachtet werden. Die Vereinbarung muss alle wesentlichen Rechte und Pflichten der Parteien en... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.5 Private-Equity-Gesellschaften

Tz. 237 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Bei Private-Equity-Investitionen war die Anwendung der Zinsschranke str und vor allem, was den EK-Quoten-Vergleich anbelangt, völlig unklar (s Töben/Fischer GmbHR 2007, 532, 534 und Ubg 2008, 149, 154 ff; ebenfalls s Eilers, Ubg 2008, 197, 200, der die Escape-Möglichkeiten insges als zu komplex und planungsunsicher bezeichnet). Tz. 237a Stan... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.1 Allgemeines

Tz. 162 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Zur besseren Handhabung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a Abs 3 KStG ist die Bildung von Vergleichsgrößen sinnvoll: Eine Konzerngesellschaft kann sich nur dann durch einen EK-Test iSd § 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG von der Anwendung der Zinsschranken-Grundregel (s § 4h Abs 1 EStG, s Tz 41 ff) befreien, wenn bei keinem konzernzugehörigen... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Haftung als Gesamtschuldner (Auswahlermessen)

Rz. 85 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Soweit der Entleiher haftet (> Rz 60 ff), ist er neben dem ArbG (Verleiher) und dem ArbN > Gesamtschuldner (§ 42d Abs 6 Satz 5 EStG iVm § 44 AO). Seine Haftungsschuld erlischt mithin, soweit der Verleiher die LSt abgeführt hat oder der ArbN in den Fällen des § 42d Abs 3 Satz 4 EStG ausnahmsweise selbst die Steuer entrichtet hat (> Haftung fü... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.2.3 Vergleichsgröße 2: Die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen

Tz. 169 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Wie bereits erwähnt (s Tz 163, s Tz 167), entspr die Vergleichsgröße 2 den gesamten während des Wj angefallenen Nettozinsaufwendungen des jeweiligen Rechtsträgers. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Vergütungen für Gesellschafter-FK (an konzerninterne oder konzernexterne, an wes oder an nicht wes beteiligte Gesellschafter), um Vergü... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Anscheinsbeweis

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Anscheins- oder sog Prima-facie-Beweis ist eine Beweisregel. Sie besagt, dass aus bestimmten typischen Geschehensabläufen regelmäßig auf eine bestimmte Ursache geschlossen werden kann. Der Anscheinsbeweis kann idR (Ausnahmen zB > Rz 2) entkräftet oder erschüttert werden, indem der Anspruchsgegner beweisbare Tatsachen darlegt, aus denen si... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Altrichter-Herzberg, Auslegungstendenzen der Fin-Verw zu § 4 Abs 4a EStG – Ein Problem für Organschaften, DStR 2019, 31; von Freeden, Der Gewinn nach § 4 Abs 4a S 2 EStG bei einer OT-PersGes, FR 2020, 615. Tz. 1600 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 4 Abs 4a S 1 EStG regelt, dass Schuldzinsen einer PersGes (ggf anteilig) nabzb sind, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Über... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 243 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Noch nicht genutzte EBITDA- und Zinsvorträge gehen ganz oder anteilig unter, wenn der Betrieb übertragen oder aufgegeben wird bzw ein MU aus einer Pers-Ges ausscheidet. Entspr gilt bei Umwandlungen mit der Folge, dass die Nutzbarkeit eines EBITDA- oder Zinsvortrags auch nicht mittels der umwandlungsstlichen Rückwirkung erreicht werden kann ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.1 Ab Veranlagungszeitraum 2011: elektronische Steuererklärungen

Tz. 24 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Nach § 31 Abs 1a KStG idF des JStG 2024 sind die KSt-Erklärung und die Erklärung zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach §§ 27 Abs 2, 28 Abs 1 S 4 und 38 Abs 1 iVm 34 Abs 14 KStG nach amtl vorgeschriebenem Datensatz über die amtl bestimmte Schnittstelle elektronisch zu übermitteln. Nach § 34 Abs 13a S 2 KStG (idF des Ste... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Verhältnis zu den Regelungen im KStG

Tz. 31 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Optiert ein Personenunternehmen nach § 1a KStG zur KSt, kann es unstr OT sein. Nach umstr Verw-Auff kann eine optierende Gesellschaft hingegen nicht OG sein (s Tz 90). Tz. 32 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Regelungen in § 8 Abs 3 S 2 KStG zur vGA und in § 8 Abs 3 S 3 KStG zur verdeckten Einlage gelten grds auch im Verhältnis zwischen OT und O... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitskammer

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Arbeits- bzw Arbeitnehmerkammern gibt es in den Bundesländern Bremen und Saarland. Sie sind Pflichtzusammenschlüsse der ArbN und als > Körperschaft des öffentlichen Rechts (> Juristische Person) organisiert. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Beratung der Mitglieder, der Gewerkschaften sowie betrieblicher ArbN-Vertretungen, der Politik ein... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.5 Rechtsfolgen

Tz. 118 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Das Überschreiten der 10 %-Grenze des § 8a Abs 2 KStG aF führt für alle Zinsaufwendungen der betroffenen Kö zur Anwendung der Zinsschranken-Grundregel lt § 4h Abs 1 EStG (s Tz 41 ff). Die Rechtsfolge ist damit ggü § 8a KStG idF vor URefG 2008 insoweit strenger, als bisher das Überschreiten des sog safe havens bei ergebnisunabhängigen Vergüt... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Unternehmerrisiko/Unternehmerinitiative

Rz. 70 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auf Selbständigkeit – also eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit – und damit gegen ein Dienstverhältnis – deuten typischerweise hin: Selbstbestimmtheit von Organisation und Durchführung der Tätigkeit, Unternehmerrisiko, Unternehmerinitiative, Einsatz eigener Betriebsmittel und selbstgestellten Materials, Bindung nur für bestimmte Tage an... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Auswirkungen der Arbeitnehmerüberlassung auf Reisekosten und erste Tätigkeitsstätte

Rz. 105 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Leiharbeitnehmer, die nach ihrem Arbeitsvertrag bei mehreren Kunden ihres ArbG (Verleihers) eingesetzt werden können, werden im Regelfall keine > Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb des Kunden haben (vgl § 9 Abs 4 EStG). Ihre Aufwendungen sind > Reisekosten ; Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte können sie iHd tatsäch... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.3.1 Arbeits- oder Dienstverhältnis als Veranlassungsgrund

Rz. 36 Der Abschluss muss durch den Betrieb des Stpfl. veranlasst sein. Bei Arbeitnehmern folgt der erforderliche Zusammenhang regelmäßig daraus, dass die Versorgung als Gegenleistung für die im Arbeits- oder Dienstverhältnis erbrachte Tätigkeit zugesagt wird. Für Nichtarbeitnehmer genügt nach § 17 Abs. 1 S. 2 BetrAVG eine Versorgung aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Untern... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 40 Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist ab dem 1.1.2025 gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2. Hs. UStG regelmäßig eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (Rz. 23) auszustellen. Hinweis Wurde der Umsatz vor dem 1.1.2025 ausgeführt, kann eine Rechnung auch dann noch nach den alten Regelungen ausgestellt werden, wenn sie erst im Jahr 2025 gestellt wird.[1] Die... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.4 Besonderheiten bei Adressierung an Ehegatten- bzw. Bruchteilsgemeinschaften

Rz. 79 Probleme mit der richtigen Bezeichnung des Leistungsempfängers stellen sich regelmäßig bei (Ehegatten-)Gemeinschaften. Hier können die Gemeinschafter bzw. die Ehegatten als eigenständige oder gemeinschaftliche Leistungsempfänger in Betracht kommen und ggf. nur einer von ihnen vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer sein. Einerseits reicht es für den (eigenen) Vorsteue... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.4 Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen über stpfl. Werklieferungen oder sonstige Leistungen i. Z. m. Grundstücken an Nichtunternehmer (§ 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG n. F.)

Rz. 46 § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UStG verpflichtet den Unternehmer, der eine steuerpflichtige Werklieferung i. S. d. § 3 Abs. 4 S. 1 UStG oder eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer oder einen Unternehmer für dessen unternehmensfremden Bereich ausführt, darüber hinaus ebenfalls innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung der Leistung e... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.4.1 Arbeitnehmer, nahestehende Dritte und Hinterbliebene

Rz. 45 Versicherte Person ist regelmäßig der Arbeitnehmer, auf dessen Leben die Versicherung genommen wird. Erfasst sind Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sowie steuerrechtlich als Arbeitnehmer einzuordnende Organmitglieder. § 4b verwendet bewusst den weiteren Ausdruck Person und ist deshalb nicht auf den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.4.3 Gesellschafter-Geschäftsführer, Organmitglieder und Nichtarbeitnehmer

Rz. 52 Geschäftsführer einer GmbH und andere Organmitglieder können versicherte Personen sein. Für § 4b ist unerheblich, ob sie arbeitsrechtlich Arbeitnehmer sind oder wegen ihrer Beteiligung nicht dem vollen Schutz des BetrAVG unterliegen. Steuerrechtlich erzielen Geschäftsführer regelmäßig Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit; die Körperschaft kann als Versicherungsne... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 1.4.1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Persönlich erfasst § 4b unbeschränkt und beschränkt Stpfl., soweit sie einen nach deutschem Recht durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnden Gewinn beziehen und Versicherungsnehmer der Direktversicherung sind. Die Vorschrift gilt damit für bilanzierende Betriebe natürlicher Personen und Mitunternehmerschaften sowie über § 8 Abs. 1 KStG für körperschaftsteuerpfli... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 11 Mit der Rechnungsausstellung verschafft der leistende Unternehmer dem Rechnungsempfänger gegenüber der Finanzverwaltung die Möglichkeit, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG als Vorsteuer (von seiner Steuerschuld) abzuziehen. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt daher eine ordnungs... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Die neue E-Rechnung (§ 14 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 23 Ab dem 1.1.2025 wird durch § 14 Abs. 1 S. 3 UStG n. F. der Begriff der elektronischen Rechnung neu definiert. Zukünftig liegt eine elektronische Rechnung nur dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (sog. E-Rechnung).[1] Das strukturierte elektro... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2.1 Begriff und rechtliche Struktur der Direktversicherung

Rz. 22 § 4b definiert die Direktversicherung nicht. Ausgangspunkt ist § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG: Der Arbeitgeber schließt für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab; der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Der steuerrechtliche Begriff ü... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 4.1 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz und mittelbare Auswirkungen auf Direktversicherungen

Rz. 110 Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz ist am 21.1.2026 verkündet worden und im Wesentlichen am 22.2.2026 in Kraft getreten. Es reagiert auf die weiterhin geringe Verbreitung betrieblicher Altersversorgung insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen. Die Neuregelungen erweitern deshalb den Zugang zu Sozialpartnermodellen und O... mehr