Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Uruguay / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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China / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Feststellung der Tierbestände

Rn. 22 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Bei der Feststellung der Tierbestände ist von den regelmäßig und nachhaltig im Wj erzeugten (aus Vereinfachungsgründen stellt die FinVerw auf die verkauften bzw verbrauchten Tiere ab) und den im Durchschnitt des Wj gehaltenen Tieren auszugehen, wobei als erzeugt diejenigen Tiere gelten, deren Zugehörigkeit zum Betrieb sich auf eine Mastperio...mehr

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Brasilien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Australien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Brasilien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Handelsrechtlicher Umwandlungsstichtag

Tz. 18 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 5 Abs 1 Nr 6 UmwG (Verschmelzung) bzw nach § 126 Abs 1 Nr 6 UmwG (Spaltung) ist der hr-liche Umwandlungsstichtag (Zeitpunkt, von dem an die Handlungen des übertragenden Rechtsträgers als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten), zwingend zu vereinbaren und im Vertrag zu benennen. Das gilt auch für Umwandlungen ...mehr

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Kanada / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Kanada / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Quebec / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Korea / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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USA / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Praxis-Beispiele: Workation / 4 Workation mit oder ohne Sozialversicherungsabkommen

Sachverhalt Das Unternehmen, das Arbeitnehmer B beschäftigt, erlaubt den Beschäftigten grundsätzlich auch in Drittstaaten Workation. B hat zwei Wunschziele vor Augen. Entweder möchte B nach Quebec in Kanada oder nach Malaysia. Davor möchte B wissen, was die jeweiligen Vor- und Nachteile für sich und die Firma wären. Ergebnis Mit der Provinz Quebec gibt es ein Sozialversicherun...mehr

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Indien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Indien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Altenteilsleistungen

Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Al...mehr

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Chile / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Albanien / 8 Pflegeversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-albanischen Abkommens über Soziale Sicherheit die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Pflegeversicherung, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitneh...mehr

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Chile / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Übergang der Buchführungspflicht

Rn. 171 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gem § 141 Abs 3 AO geht eine beim Rechtsvorgänger rechtswirksam begründete Buchführungsverpflichtung auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer (durch Kauf, Erbfall, vorweggenommene Erbfolge) oder Nutzungsberechtigter (durch Pacht, Wirtschaftsüberlassung, Einbringung in eine PersGes usw) übernimmt; ein...mehr

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Praxis-Beispiele: Essenszus... / 4 Kantinenessen, verpachtete Kantine

Sachverhalt Ein Unternehmen hat die Kantine an einen externen Caterer verpachtet. Die Räumlichkeiten werden der Fremdfirma mietfrei überlassen. Sie bietet dafür den Mitarbeitern täglich 3 verschiedene Essen zu verbilligten Preisen von 3,40 EUR, 4,60 EUR und 5,80 EUR an. Im März wurden insgesamt 3.000 Essen in der Kantine verkauft: 1.000 Essen zum Preis von 3,40 EUR, 1.000 Essen...mehr

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Marokko / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Albanien / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-albanischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwa...mehr

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Praxis-Beispiele: Essenszus... / 6 Essenszuschuss, Barlohnumwandlung

Sachverhalt Ein Unternehmen hat keine eigene Kantine. Allerdings befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Firma eine Gaststätte, in der viele der Mitarbeiter zu Mittag essen. Zur weiteren Umsatzsteigerung hat der Gastwirt angeboten, die Mitarbeiter zu einem Pauschalpreis von 5,50 EUR je Mittagessen zu verköstigen. Seitdem können die Mitarbeiter auf Wunsch Essenszuschüsse für ...mehr

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USA / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Japan / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Tunesien / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begriffe

Rn. 4 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 § 13 EStG erläutert den Begriff der Einkünfte aus LuF im Einzelnen. Die Vorschrift ist so aufgebaut, dass im § 13 Abs 1 EStG Nr 1 typische Fälle der LuF beispielhaft aufgezählt werden und am Ende der Aufzählung ein Auffangtatbestand ("allen Betrieben, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen") aufgeführt wird. Dieser ...mehr

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Republik Moldau / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung sowohl nach dem deutsch-moldauischen Abkommen als auch nach den deutschen Rechtsvorschriften nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anw...mehr

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Uruguay / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Quebec / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Republik Moldau / 7 Pflegeversicherung

Gelten nicht aufgrund des deutsch-moldauischen Abkommens im Bereich der Pflegeversicherung die deutschen Rechtsvorschriften, muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsv...mehr

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China / 6.4 Anwartschaftsversicherung

Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht gegeben sein, endet die Pflichtversicherung in Deutschland, da die deutschen Rechtsvorschriften nicht mehr angewandt werden können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer seine bisherige Versicherung als Anwartschaftsversicherung fortführt. Praxis-Beispiel Vorteil einer Anwartschaftsversicherung Eine ...mehr

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Japan / 8 Pflegeversicherung

Im Bereich der Pflegeversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sollte der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen haben, gilt dies auch für den ...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 13 Rabatte von Dritten

Sachverhalt Die Mitarbeiter eines Industrieunternehmens erhalten beim Kauf eines Pkws bei einem bestimmten Hersteller einen Rabatt von 20 % auf den Bruttolistenpreis, wenn sie eine Bestätigung über die Betriebszugehörigkeit vorlegen. Der Preisnachlass beruht auf einem Rahmenabkommen zwischen dem Unternehmen und dem Pkw-Hersteller. Im Januar erwirbt ein Mitarbeiter einen Pkw b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Eigenkapitaltest (sog EK-Escape) (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c EStG)

Tz. 121 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Von der Zinsschranke betroffene konzernzugehörige Betriebe haben die Möglichkeit, deren Anwendung durch den Nachweis einer konzerndurchschnittlichen oder besseren EK-Quote zu verhindern (sog EK-Test). Der EK-Test fordert dabei den Vergleich der EK-Quoten von Konzern und Betrieb und ist anhand der Bil des vorangegangenen Wj zu führen. In § 4h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 In sachlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht ist der Anwendungsbereich des § 23 UmwStG beschr auf Sacheinlagen eines Betriebs, Teilbetriebs oder MU-Anteils in Kap-Ges oder Gen (§ 20 Abs 1 UmwStG) eines Anteils an einer Kap-Ges oder Gen in eine (andere) Kap-Ges oder Gen (§ 21 Abs 1 UmwStG) sowie im Rahmen eines Formwechsels einer Pers-Ges in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.2 Reinvestitionsrücklage gem § 6b EStG

Tz. 69 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Übernehmerin kann im Fall der Veräußerung des übernommenen Vermögens eine Rücklage nach § 6b EStG unter Anrechnung der Dauer der Zugehörigkeit des eingebrachten WG zum BV des Einbringenden/Rechtsvorgängers erstmalig bilden (s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 23 UmwStG Rn 24). Die Besitzzeitanrechnung hat Auswirkungen auf die Inanspruchna...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 5.3 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Die Steuerbefreiung der vom Arbeitgeber ersetzten Reisekosten setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber Art und Anlass der beruflichen Tätigkeit, die Reisedauer und den Reiseweg aufzeichnet. Ferner muss er anhand geeigneter Unterlagen nachweisen oder zumindest glaubhaft machen, welche Aufwendungen ihm anlässlich einer solchen Auswärtstätigkeit entstanden sind. D...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.5 Arbeitgeberfremde Einrichtung

Der Anwendungsbereich der ersten Tätigkeitsstätte ist weiter gefasst als der Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte. Während der ortsgebundene Tätigkeitsmittelpunkt nur an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers begründet werden konnte, kann erste Tätigkeitsstätte auch eine betriebliche Einrichtung eines Konzernunternehmens (= verbundenes Unternehmen i. S. d. § 15 A...mehr

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Betriebsveranstaltung: Abre... / 3.1 Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmer ist schädlich

Eine steuerfreie Betriebsveranstaltung setzt voraus, dass die Teilnahme allen Arbeitnehmern offensteht. Während dieses Kriterium nach der bis 2014 geltenden Rechtslage bereits für das Vorliegen einer Betriebsveranstaltung zu prüfen war, ist nach der eindeutigen gesetzlichen Begriffsbestimmung eine begünstigte Betriebsfeier bereits gegeben, wenn arbeitgeberseitig eine Veransta...mehr

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Baugewerbe / 1.2 Urlaubskasse und Sozialkassenbeitrag

Nach dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe wird zunächst auf der Grundlage des verdienten Arbeitsentgelts das Urlaubsentgelt bei der von den Tarifpartnern gebildeten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK) angesammelt. Seit dem 1.1.2010 hat der Arbeitgeber zur Aufbringung der Mittel für die tarifvertraglich festgelegten Leistungen im Urlaubs- und Be...mehr

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Praxis-Beispiele: Bewirtung... / 3 Regelmäßige Besprechung

Sachverhalt In einem Unternehmen ist es üblich, dass jede Abteilung mindestens vierteljährlich einen Jour-fixe mit allen Mitarbeitern durchführt. Bei diesem Anlass werden aktuelle Angelegenheiten jeder Abteilung besprochen und die anstehenden Arbeitsaufträge werden koordiniert. Jeder Abteilungsleiter bekommt für die Veranstaltungen ein Budget zugesprochen, mit dem er die Mit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 209 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auch – und insbesondere – in der LuF wird der Generationenwechsel häufig durch das Rechtsinstitut des Nießbrauchs vorbereitet. Der Nießbrauch stellt regelmäßig den ersten Teilschritt einer Unternehmensnachfolge dar; durch ihn werden Vermögen und Nutzungsmöglichkeit getrennt und erst später dann – durch dessen Beendigung – wieder zusammengef...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 4.1 Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Gestaltung des Arbeitswegs

Der Arbeitsweg ist für jeden Arbeitnehmer sehr individuell ausgestaltet. Es kommt nicht nur darauf an, wo die Arbeitsstätte, sondern auch wo sein Wohnort liegt. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer keine direktionsrechtlichen Weisungen erteilen, mit welchem Verkehrsmittel er zur Arbeit kommt. Eine Ausnahme besteht bei Arbeitnehmern, die keinen festen gewöhnlichen Arbeitsort...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pauschalbesteuerung von Sac... / 4.2 Auffangvorschrift für lohnsteuerpflichtige Vorteile

Im Arbeitnehmerbereich werden Zuwendungen nicht erfasst, die den Arbeitslohnbegriff nicht erfüllen. Dabei handelt es sich um Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse, Aufmerksamkeiten oder steuerfreie Sachbezüge nach § 37b Abs. 2 EStG. Damit fällt insbesondere in folgenden Fällen keine Pauschalsteuer an: Bei Geschenken bis zu 60 EUR, die der Arbeitnehmer aus persönl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Persönliche Segmentierung

Rn. 282a Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Von nicht geringerer Bedeutung als die Frage, inwieweit einzelne Betätigungen innerhalb eines Gesamtbetriebs isoliert betrachtet und demzufolge als Liebhaberei behandelt werden können, ist das Problem, auf welchen zeitlichen Horizont abzustellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage ist von entscheidender Bedeutung, ob maßgeblich auf die v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das notwendige BV

Rn. 348 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 WG, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des LuF genutzt werden oder hierfür bestimmt sind, also der eigentlichen Bewirtschaftung des luf Betriebs dienen bzw künftig dienen sollen (wie zB selbstbewirtschafteter Grund und Boden, Wirtschaftsgebäude, Wegerechte, Genossenschaftsanteile, soweit es sich nicht nur um fre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wahlrecht auf anderweitige Gewinnermittlung (§ 13a Abs 2 EStG)

Rn. 131 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wie bisher kann ein zur Durchschnittssatzgewinnermittlung verpflichteter LuF auf Antrag seinen Gewinn für den gesamten luf Betrieb freiwillig nach § 4 Abs 1 bzw Abs 3 EStG ermitteln; an diesen Antrag ist er für vier Wj gebunden. Nach deren Ablauf verlängert sich der Vierjahreszeitraum nicht automatisch, sondern nur aufgrund eines erneuten A...mehr