Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.1 Arbeitsverhältnis ohne Pflicht zur Entgeltfortzahlung

Es stellt sich die Frage, wer für die Leasingraten aufkommt, wenn der Arbeitgeber während des laufenden Leasings nicht mehr verpflichtet ist, an den Arbeitnehmer Gehalt zu zahlen und somit keine Entgeltumwandlung mehr stattfinden kann. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer infolge einer Langzeiterkrankung den gesetzlichen Entgeltfortzahlungszeitraum ü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 597 Die vorstehende Fassung der Nr. 41 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 18 Nr. 20 Buchst. b des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1], der die Nr. 41 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 änderte. Hierdurch wurde die geänderte Einordnung von bestimmten Süßstoffen in den Zolltarif berücksichtigt. Das bisherige Zitat "Unterposition 2824 60" wurde durch da...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 2.1 Entgeltumwandlung

Meist wird das Leasing des Dienstrads über die sogenannte Entgeltumwandlung finanziert. Hierbei kommt der Arbeitnehmer selbst für die Leasingraten auf, indem er für die Dauer der Fahrradüberlassung auf einen Teil seines Bruttolohns in Höhe der Leasingrate des Arbeitgebers "verzichtet". Der Arbeitgeber behält damit die monatliche Leasingrate von dem Bruttolohn des Arbeitnehme...mehr

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Dienstrad: Arbeitsrechtlich... / 5.2 Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Leasingende

Auch das Ausscheiden des Arbeitnehmers vor Leasingende hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf den Leasingvertrag. Der Arbeitgeber bleibt daher verpflichtet, die Leasingraten zu zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer aufgrund vertraglicher Regelung mit ihm das Leasingrad an den Arbeitgeber zurückgeben muss. Allerdings werden sowohl der Arbeitgeber als auch andere Arbeitnehmer a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 523 Unter Nr. 34 der Anlage 2 des UStG fällt nur Wasser aus Unterposition 2201 90 00 des Zolltarifs. Dazu gehört nur natürliches, gewöhnliches Wasser, auch wenn es durch physikalische oder chemische Verfahren gereinigt (z. B. filtriert, entkeimt, geklärt oder entkalkt) ist, insbesondere das übliche Leitungswasser. Begünstigt ist die Abgabe von Wasser zum Gebrauch oder Ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.3 Allgemeines

Rz. 722 Unter Nr. 51 der Anlage 2 des UStG fallen nur die zu Position 8713 des Zolltarifs gehörenden Rollstühle und ähnlichen Fahrzeuge für Behinderte mit oder ohne Motor. Es spielt keine Rolle, ob diese Fahrzeuge andere Vorrichtungen zur mechanischen Fortbewegung besitzen oder nicht. Die Fahrzeuge mit Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung werden i. d. R. entweder mithil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.7 Garten- und Landschaftsbaubetriebe

Rz. 241 Zu den unselbstständigen Nebenleistungen einer begünstigten Pflanzenlieferung, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt, gehört insbesondere der Transport der gelieferten Pflanzen zu dem vom Käufer gewünschten Ort (z. B. einer Baustelle). Deshalb wird der ermäßigte Steuersatz auf die Gesamtleistung "Pflanzenlieferung" angewendet, auch wenn der Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Übersicht über die begünstigten Warengruppen

Rz. 17 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in der aktuellen Fassung unterliegen die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb bestimmter Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz. Die steuerbegünstigten Gegenstände sind im Einzelnen in der Anlage 2 des UStG aufgeführt. Von der Steuerermäßigung waren jedoch aufgrund des damaligen Wortlauts der Vorschrift die in den N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Futtermittel

Rz. 28 Futtermittel sind aus agrarpolitischen Gründen in die Liste der ermäßigt besteuerten Waren aufgenommen worden. Die Aufnahme hängt ebenfalls mit der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG) zusammen. Unterläge die Land- und Forstwirtschaft der Regelbesteuerung, hätte es wegen des möglichen Vorsteuerabzugs keiner Steuerermäßigung fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.4 Weitere Fragen zur Steuerermäßigung von Wasser

Rz. 535 Bei den bisherigen Steuersatzerhöhungen (zum 1.7.1968, 1.1.1978, 1.7.1979, 1.7.1983, 1.1.1993, 1.4.1998 und 1.1.2007), bei der Steuersatzsenkung im zweiten Halbjahr 2020 und der Wiedergeltung der bisherigen Steuersätze von 19 % bzw. 7 % ab dem 1.1.2021 sind für die Unternehmer der Versorgungswirtschaft zur Erleichterung ihrer Abrechnungen jeweils Übergangsregelungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen (Abs. 3 und 4)

Rz. 17 § 330 Abs. 3 Satz 1 HGB erweitert den Anwendungsbereich von Abs. 1 auch auf VersicherungsUnt. Die rechtsformunabhängige Anwendung setzt voraus, dass die betroffenen Unt nach dem VAG zugelassen sind.[1] Die Ermächtigung ist gem. Satz 2 auch auf Niederlassungen von VersicherungsUnt mit Sitz in einem anderen Staat anzuwenden, wenn sie zum Betrieb des Direktversicherungsg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.6 Friedhofsgärtnereien

Rz. 238 Übernimmt ein Friedhofsgärtner nur die Pflege eines Grabs, so bewirkt er einheitliche sonstige Leistungen oder Werkleistungen, die nicht begünstigt sind, auch nicht hinsichtlich der dabei verwendeten Pflanzen.[1] Dies gilt auch für die Wintereindeckung eines Grabs.[2] Wird eine Grabpflege für 25 Jahre gegen Einmalzahlung vereinbart, kann dies nach den jeweiligen Beso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.8 Blumenhandel

Rz. 245 Unselbstständige Nebenleistungen im Blumenhandel sind anzunehmen, wenn die steuerbegünstigten Pflanzen oder Blumen (Nr. 6 bis 9 der Anlage 2 des UStG) in Behältnissen (Warenumschließungen) geliefert werden, die entweder als Umschließung für Pflanzen und Blumen üblich sind oder unabhängig von ihrer Verwendung als Umschließung keinen dauernden selbstständigen Gebrauchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 565 Im Einzelnen fallen unter Nr. 37 der Anlage 2 des UStG: Rz. 566mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.2 Wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb

Rz. 90 § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG nennt daneben als betrieblichen Grund die wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit im Betrieb. Eine solche kommt in Betracht, wenn die im Betrieb notwendigen Sicherheitsstandards oder Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten werden. Ebenso aber kann die Datensicherheit oder die Sicherheit vor Straftaten zulasten des Arbeitgebers in Bet...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.1.1 Arbeitgeber

Rz. 179 Für die Bestimmung der Arbeitnehmerzahl kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut auf den Arbeitgeber an. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt ist daher grundsätzlich das Unternehmen und nicht der Betrieb.[1] Unterhält der Arbeitgeber neben Arbeitsverhältnissen in Deutschland auch solche im Ausland, ist auf das Territorialitätsprinzip[2] abzustellen, sodass diese mitzuzählen s...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ...mehr

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Gesetzesradar / 4.1 Entbürokratisierung & Verschiebung von Berichtspflichten

Gesetzestitel: Omnibus-Paket I [1] Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 2.1 Vereinfachung der Digitalgesetzgebung

Gesetzestitel: Digitalpaket der Europäischen Union Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Digitalpaket birgt eine Vielzahl potentieller ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Dokumentationsverpflichtungen

Neben den vorgenannten materiell-rechtlichen Änderungen im System der Verrechnungspreiskorrekturen ergeben sich hinsichtlich der Regelung der Funktionsverlagerung auch ergänzende Änderungen im sog. formellen Bereich, der Dokumentation der Verrechnungspreise. Normiert ist der Bereich der Verrechnungspreisdokumentation in §§ 90 Abs. 3, § 138a AO, 162 Abs. 3 und 4 AO sowie der ...mehr

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Gesetzesradar / 3.15 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Gesetzestitel: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 3.2 Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2)

Gesetzestitel: 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen bzgl. der betrieblichen Altersversorgung Nichttarifgebundene Arbeitgeber ...mehr

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Gesetzesradar / 4.2 Europäischer Betriebsrat

Gesetzestitel: RL 2025/2450 zur Änderung der Richtlinie 2009/38/EG betreffend die Einsetzung und Arbeitsweise Europäischer Betriebsräte (EBR-RL) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 8.2 "Regelmäßige" Beschäftigtenzahl

Rz. 185 Nach § 8 Abs. 7 TzBfG kommt es auf die regelmäßige Beschäftigtenzahl an. Diese ist aufgrund der allgemeinen Beschäftigungslage festzustellen, die durch einen Rückblick auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und eine Einschätzung der zukünftigen Entwicklung zu ermitteln ist.[1] Maßgeblich sind die tatsächlichen Gegebenheiten, d. h. insbesondere eine länger a...mehr

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Gesetzesradar / 4.4 Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Due Diligence Directive Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Gesetzesradar / 3.20 Tariftreuegesetz

Gesetzestitel: Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentlich...mehr

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Gesetzesradar / 4.5 Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Gesetzestitel: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD - Richtlinie (EU) 2022/2464) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.4 Rechtsprechung

Bisher liegt nur ein Aussetzungsbeschluss des BFH zum Strafzuschlag vor.[1] Dieser betrifft allerdings die Nichtexistenz einer Betriebsstätte und nicht Fragen der Funktionsverlagerung. Dennoch sind folgende Aussagen auch für diesen Themenbereich aufschlussreich: bei einer Nichtdokumentation liegt kein Ermessensfehler vor, wenn der Ermessensrahmen von 10 % ausgeschöpft wird; im ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3.1 Vorrang einer vertraglichen, fremdvergleichskonformen Preisanpassungsklausel

Die gesetzliche Preisanpassungsklausel wird auch hinfällig, wenn eine fremdvergleichskonforme vertragliche Preisanpassungsklausel aufgenommen wird. Die Möglichkeit der gesetzlichen einmaligen Anpassung des Verrechnungspreises für die Übertragung eines wesentlichen immateriellen Wirtschaftsguts und Vorteils konnte mit § 9 FVerlV a. F. bei einer erfolgsabhängigen Lizenzgebühr ...mehr

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Gesetzesradar / 1.13 Umsetzung der CSRD

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Im Wesentlichen 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben der CSRD (s. Nachhaltigkeitsberichte...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.3.2 Grenzen des Umfangs der Arbeitszeitverringerung

Rz. 32 Das Recht des Arbeitnehmers, eine Neuverteilung seiner Arbeitszeit zu wünschen, findet seine Grenze im Rechtsmissbrauch (§ 242 BGB). Ein solcher ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer offensichtlich gar nicht die tatsächliche Verringerung der Arbeitszeit wünscht, sondern durch eine marginale Veränderung die Neuverteilung seiner Arbeitszeit erreichen will. In der Rechts...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.3 Wartezeit und deren Berechnung

Rz. 15 Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs länger als 6 Monate besteht (§ 8 Abs. 1 TzBfG).Entscheidend für den Beginn der 6-monatigen Wartezeit ist der Beginn des Arbeitsverhältnisses. Das ist i. d. R. nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, von dem ab die Parteien ihre wechselseitigen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.1 Wesentliche Beeinträchtigung von Organisation und Arbeitsablauf

Rz. 83 § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG nennt als betrieblichen Grund die wesentliche Beeinträchtigung von Organisation oder Arbeitsablauf. Da Organisation und Arbeitsabläufe i. d. R. miteinander verbunden sind, ist eine Trennung meist nicht möglich.[1] Arbeitsablauf meint nach der Gesetzesbegründung den technischen Arbeitsablauf.[2] Rz. 84 Eine wesentliche Beeinträchtigung der Organi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 2.1 Allgemeines

Rz. 9 Vorauszuschicken ist, dass sich der gesetzliche Anspruch auf Teilzeitarbeit nach § 8 TzBfG nicht nur auf die Verringerung und gegebenenfalls Neuverteilung der Arbeitszeit auf dem bisherigen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers richtet, sondern sich auf den Betrieb als organisatorische Einheit bezieht.[1] Vom Anspruch umfasst ist daher auch die Zuweisung eines anderen Arbeits...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.3 Prüfungsmaßstab des BAG

Rz. 75 Das BAG hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003[1] festgehalten, dass nur solche rational nachvollziehbaren Gründe zur Ablehnung des Teilzeitverlangens berechtigen, die auch hinreichend gewichtig sind.[2] Der Arbeitgeber kann daher die Ablehnung nicht allein mit seiner abweichenden unternehmerischen Vorstellung von der "richtigen" Arbeitszeitverteilung ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 5 Früher sahen einzelne Gesetze lediglich ausnahmsweise spezielle Regelungen in Bezug auf die Reduzierung der Arbeitszeit nur für bestimmte Personengruppen vor. Beispielsweise haben Eltern seit dem 1.1.2001 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit nach § 15 Abs. 6 BEEG. [1] Insoweit kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn er dringend...mehr

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Gesetzesradar / 1.4 Entgelttransparenz

Gesetzestitel: Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz), Anpassung aufgrund der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.1 Überblick

§ 1 Abs. 3 AStG a. F. enthält als weitere gesetzliche Vorgabe des Fremdverhaltensgrundsatzes in Satz 11 eine sog. Preisanpassungsklausel. Ziel ist es, den im Wege des hypothetischen Fremdvergleichs ermittelten Verrechnungspreis für ein oder mehrere immaterielle WG nachträglich zu korrigieren. Praxis-Beispiel Preisanpassungsklausel Im Jahr 01 wird für eine verlagerte Funktion e...mehr

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Gesetzesradar / 1.7 GKV-Reform zur Beitragssatzstabilisierung

Gesetzestitel: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Änderungen zum ...mehr

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Gesetzesradar / 1.10 Pflegeversicherungsreform 2027

Gesetzestitel: Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz) Wesentliche Inhalte Änderungen zum 1.1.2027 Einmalig zusätzliche Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbeme...mehr

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Gesetzesradar / 3.11 Nachunternehmerhaftung Paketbranche

Gesetzestitel: Gesetz zur Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Paketboten-Schutz-Gesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Bereits seit Novembe...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4 Rechtsfolgen

Ist aufgrund der Anpassungsklausel eine Berichtigung des Verrechnungspreises vorzunehmen, erfolgt dies in dem Jahr, das dem Jahr folgt, in dem die Abweichung eingetreten ist.[1] Es ist allerdings auch eine Reduktion im Fall der Einengung des Preisrahmens möglich. In diesem in § 10 Satz 3 FVerlV bezeichneten Fall ist der Mittelwert zwischen dem ursprünglichen Mindestpreis des ...mehr

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Gesetzesradar / 1.2 Arbeitszeitreform

Gesetzestitel: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inha...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. a des "Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit" vom 11.12.2018[1] ist mit Wirkung vom 1.1.2019 die Überschrift des § 8 TzBfG geändert worden. Die Änderung dient der klaren Abgrenzung zwischen dem Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Verringerung der Arbeitszeit in § 8 TzBfG und dem Anspruch auf eine sei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.1 Definition des betrieblichen Grundes

Rz. 67 Hinsichtlich der Möglichkeit, den Teilzeitwunsch abzulehnen, sah der Referentenentwurf zum TzBfG vom 5.9.2000[1] in § 8 Abs. 3 Satz 1 noch die Formulierung "dringende betriebliche Gründe" vor, während das Gesetz nun lediglich von "betrieblichen Gründen" spricht. Daraus wird deutlich, dass an die Ablehnungsgründe keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen....mehr