Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Verbot der Mehrarbeit (§ 4 Abs. 1)

Rz. 4 § 4 Abs. 1 verbietet schwangeren und stillenden Frauen ausnahmslos jede Mehrarbeit. Der Arbeitgeber darf daher weder Mehrarbeit anordnen noch eine solche von der schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerin freiwillig geleistete Mehrarbeit annehmen. Aufgrund des zwingenden Charakters der Vorschrift sind abweichende tarifliche oder arbeitsvertragliche Regelungen zur Arbeit...mehr

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Low Performance und fähigke... / 1.1.1 SOLL-Leistung

Die zu erbringende Arbeitsleistung ergibt sich indirekt aus dem Arbeitsvertrag, da durch diesen der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet wird. "Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen" (§ 611a Abs. 1 BGB). Wie genau jedoch der Inhalt de...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.1 Haftung nach allgemeinem Zivilrecht für Sach- und Vermögensschäden

Der Arbeitgeber muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Sach- und Vermögensschäden einstehen, die den Arbeitnehmern hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder Fürsorgepflichten dar, so kommt e...mehr

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Arbeitswelt 4.0: Herausford... / 2 Arbeitswelt 4.0 und Gesundheit

Mit der zunehmenden Digitalisierung, dem mobilen und multilokalen Arbeiten sowie den veränderten Wertevorstellungen in der Gesellschaft ist auch davon auszugehen, dass arbeitsbedingte Belastungen sich ändern bzw. anders wahrgenommen werden. Daraus resultiert zwangsläufig je nach Belastungsbereich auch eine Erweiterung der Analyse dieser "neuen Belastungen" bzw. Anpassung in ...mehr

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Verkehrssicherungspflicht d... / 4 Die Entscheidung

Dies gilt nach einem Urteil des LG Darmstadt grundsätzlich auch für Müllcontainer, die zum Anwesen gehören. In dem zu entscheidenden Fall verlangte ein Mieter von den Eigentümern Schadensersatz, weil sein Fahrzeug an einem stürmischen Tag durch die vom Wind gegen sein Fahrzeug gedrückten Müllcontainer beschädigt worden ist. Die beklagten Eigentümer wendeten ein, dass sie dav...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früherin § 8 MuSchG a. F. für die Nachtarbeit für diese Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und stillenden Arbeit...mehr

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Low Performance und fähigke... / 2 Fähigkeiten im betrieblichen Kontext

Abschn. 1 macht deutlich, dass Low Performance ein sehr sensibles Thema darstellt, da einerseits Arbeitgeber die Erbringung der geforderten Leistung erwarten dürfen, andererseits auch Minderleistung in bestimmten Fällen zu akzeptieren ist. Zudem besteht die Gefahr, beim Aufzeigen einer vermuteten und über die Beobachtung im Tagesgeschäft begründeten Minderleistung den Mitarb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitswelt 4.0: Herausford... / 1 Kennzeichen der Arbeitswelt 4.0

Die Begriffe "Arbeitswelt 4.0", "Arbeit 4.0" bzw. "Arbeiten 4.0" prägen zunehmend die Diskussion um die Weiterentwicklung der Arbeitswelt, wobei hier die Frage im Raum steht, ob es auch die Vorstufen Arbeiten 1.0 bis 3.0 gegeben hat. Die Nummerierungen 1–4 leiten sich aus den bereits bekannten 3 industriellen Revolutionen ab: Industrielle Revolution durch Einführung mechanisc...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5.2 Krankenversicherung

Von der Sachbezugsfreigrenze ausgeschlossen sind Versicherungsbeiträge, die als Geldleistung gewertet werden. Keine Sachbezüge, sondern (nicht begünstigte) Geldleistungen sind Beiträge zu einer Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer keinen Versicherungsschutz, sondern in Form der Beitragskostenerstattung eine Geldleistung verlangen kann. Der BFH hat in 2 Urteilen zur Kran...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitswelt 4.0: Herausford... / 3 Herausforderung für das BGM

Unter dem Dach des BGM werden zunehmend Themen platziert, welche die Thematik Gesundheit und Arbeit in einem sehr weiten Feld fassen. Während in der Vergangenheit die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) vorrangig mit dem Angebot an Präventionskursen und Gesundheitstagen auskam, reicht die Bandbreite der Themen eines BGM vom Arbeits- und Gesundheitsschutz und dem Betriebl...mehr

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Arbeitswelt 4.0: Herausford... / Zusammenfassung

Überblick Die Arbeitswelt 4.0, die ihren Namen den 3 vorangegangenen industriellen Revolutionen verdankt, stellt für Unternehmen enorme Potenziale dar, führt jedoch bei Beschäftigten auch zu Ängsten und konfrontiert diese mit neuen oder veränderten Anforderungen. Digitalisierung, Flexibilisierung und Prozessbeschleunigung sind zentrale Merkmale dieser Arbeitswelt und treffen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / Zusammenfassung

Überblick In Zeiten des demografischen Wandels und Fachkräftemangels stellt sich mehr denn je die Frage, wie Mitarbeiter leistungs- und arbeitsfähig bis zur Rente im Unternehmen gehalten werden können. Diese Herausforderung wird umso größer, wenn es um die Weiterbeschäftigung von leistungsgewandelten Mitarbeitern geht, die nicht selten als Low-Performer bezeichnet werden. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5.4 Rabattfreibetrag für Arbeitnehmer von Versicherungsunternehmen

Eine andere Beurteilung der Beitragsleistungen zu Direkt- und Gruppenunfallversicherungen gilt, wenn der Arbeitnehmer bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt ist und dieser als Arbeitgeber unentgeltlichen oder verbilligten Versicherungsschutz gewährt. In diesen Fällen begründet der Versicherungsschutz eine Dienstleistung im Sinne der Regelung für Belegschaftsrabatte.[...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.6 Drittrabatte in der Reisebranche

Wie ausgeführt, sind Drittrabatte nur dann steuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber an der Rabattgewährung mitwirkt (durch eigenes Handeln, durch Übernahme von Verpflichtungen, innerhalb von Konzernen und bei wechselseitigen Branchenrabatten). Daneben führt das BMF-Schreiben noch einen Ausnahmetatbestand auf, der insbesondere die Reisebranche betrifft. Es handelt sich dabei um D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 1.2.2 Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse

Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers rechnen zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, für die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Sie werden auch als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet. Steuerfrei sind hiernach Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes stehen, etwa Dusch- und Sozialräu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.3 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Arbeitgebers

Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden – sog. Drittrabatte, können Arbeitslohn sein, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit im Dienste seines Arbeitgebers darstellen, wenn sie also durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Solche Preisvorteile gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.3 Zweckgebundene Geldleistungen oder Kostenerstattungen

Der kleine Rabattfreibetrag findet demzufolge auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers keine Anwendung mehr, etwa auf einen bei einer beliebigen Tankstelle einlösbaren Benzingutschein, für den der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die arbeitgeberseitige Kostentragung beanspruchen kann, auch wenn die Gutscheine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.2 Begünstigte Gutscheine und Geldkarten

Das BMF-Schreiben regelt in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die Frage, welche Gutscheine und Geldkarten bzgl. des Umfangs der Akzeptanzstellen und des Waren- und Dienstleistungsangebots die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei den nachfolgenden "Gutschein-Sachverhalten" ist weiterhin von einem begünstigten Sachbezug auszugehen: Gutscheine und Geldka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Grundsätzliches Verbot (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Nach Satz 1 dürfen schwangere und stillende Beschäftige grds. nicht an Sonn- oder Feiertagen beschäftigt werden, dabei übernimmt § 6 Abs. 1 Satz 1 insoweit mit redaktionellen Anpassungen den Regelungsgehalt des früheren § 8 Abs. 1 MuSchG. Untersagt ist daher grds. die Beschäftigung von werdenden und stillenden Müttern an Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen in der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.6 Wahlrecht führt zu steuerpflichtigem Barlohn

Die Freigrenze ist nicht anwendbar, wenn dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen dem Bezug von Geld oder Sachen eingeräumt wird. Hat er einen arbeitsrechtlichen Anspruch darauf, dass ihm die Firma anstelle der Sache deren Wert in Geld ausbezahlt, liegt eine Geldleistung vor. Die 60-EUR-Grenze für Aufmerksamkeiten findet auf solche Sachverhalte selbst dann keine Anwendung, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / 1.1.3 Minderleistung

Von einer Minderleistung wird gesprochen, wenn zwar durchgehend eine Arbeitsleistung erbracht wird, diese aber unter der durchschnittlichen Leistung der vergleichbaren Arbeitnehmer bleibt.[1] Diese ist von der Nichtleistung sowie der verspäteten Arbeitsleistung abzugrenzen. Nicht selten werden Mitarbeiter in diesem Zusammenhang salopp als Low-Performer bezeichnet, was aufgru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Folgen und Sanktionen

Rz. 20 Das Beschäftigungsverbot des § 5 kann dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarten Z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.1 Rabattgewährung von Dritten

Personal- oder Belegschaftsrabatte gehören auch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn nicht nur der Arbeitgeber, sondern Dritte an der Rabattgewährung beteiligt sind. Es handelt sich dabei um Preisvorteile, die nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von dritter Seite dem Arbeitnehmer eingeräumt werden. Dies können Rabatte im Rahmen von Großkundenabkommen sein, aber auch Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 1.2.1 Aufmerksamkeiten

Unter dem Begriff Aufmerksamkeiten sind Sachleistungen zu verstehen, die zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen.[1] Hierzu gehören Geschenke, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden. Die Verwaltung erkennt 3 verschiedene Formen von Aufmerksamkeiten an, die weder dem Lohnsteuerabzug noch der Sozialversicherungspf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.3 Haftung für Sach- und Vermögensschäden ohne Verschulden

Der Arbeitgeber haftet auch ohne Verschulden nach § 670 BGB, wenn sich im Sach- und Vermögensschaden ein besonderes, vom Arbeitgeber zu tragendes und nicht mit der Arbeitsvergütung abgegoltenes Risiko verwirklicht hat. Praxis-Beispiel Beschädigung des Privatfahrzeugs des Arbeitnehmers Vielfach werden betrieblich veranlasste Fahrten mit dem privaten Pkw des Arbeitnehmers durchg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Nachtarbeit nach Abs. 1 Satz 1

Rz. 6 Durch die Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 1 sollen schwangere und stillende Frauen vor den für sie mit der Nachtarbeit verbundenen besonderen Anstrengungen und den daraus entstehenden Gefahren für Leib und Leben von Frau und Kind geschützt werden. Zu diesem Zweck enthält die Regelung ein grds. Verbot der Nachtarbeit von schwangeren oder stillenden Frauen. Dadurch soll zum...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Zulässige Ausbildung zwischen 20 und 22 Uhr (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 12 Das Gesetz lässt durch Satz 2 auch für alle schwangeren und stillenden Schülerinnen und Studentinnen i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 8 unabhängig von Ausbildungsberuf oder Branche Ausnahmen vom grds. Verbot der Nachtarbeit bis 22 Uhr zu. Das Gesetz lässt die Ausbildung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr zu, wenn sich die Frau hierzu ausdrücklich bereit erklärt, die Teilnahme z...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.4 Haftung für Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitnehmern wird durch § 104 SGB VII beschränkt. Nach allgemeinem Haftungsrecht würde der Arbeitgeber an sich für jeden Personenschaden eines Arbeitnehmers, den er fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, haften. § 104 SGB VII verlagert die Haftung jedoch ganz überwiegend auf die gesetzliche Unfallversicherung. Personenschäden sind Verlet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.1 Sachbezugsfreigrenze

Erfüllt die Vorteilsgewährung durch den Arbeitgeber nicht die Voraussetzungen für den Rabattfreibetrag, gilt für andere Sachbezüge eine Kleinbetragsgrenze, mit der die Erfassung von geldwerten Vorteilen vereinfacht werden soll. Die Sachbezugsfreigrenze, bis zu der keine Lohnsteuer anfällt, beträgt 50 EUR [1].[2] Sie gilt auch für Belegschaftsrabatte, sofern der Freibetrag von...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.5.2017[1] geschaffen. Dabei ersetzt sie die früher in § 8 MuSchG a. F. für die Sonn- und Feiertagsarbeit dieser Personengruppen enthaltenen Regelungen. Enthielt die frühere Fassung des MuSchG noch eine gemeinsame Vorschrift für die Zulässigkeit der Beschäftigung von Schwangeren und still...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Folgen und Sanktionen

Rz. 26 Die Beschäftigungsverbote des § 6 können dazu führen, dass der Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin dauerhaft oder zeitweise nicht mit Tätigkeiten auf einem Arbeitsplatz beschäftigen kann, zu deren Leistung sie nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet wäre. In diesem Fall steht der Arbeitnehmerin, die nicht auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz oder nicht während der vereinbarte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb

Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5 Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers

5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 2.2 Gesellschaftsvertrag

Im Gesellschaftsvertrag legen die GmbH-Gründer ihre Mitwirkungspflichten bei der Gründung der GmbH fest. Kern des Vertrags ist aber die Satzung der zu gründenden GmbH. Hierfür sind einige Mindesterfordernisse zu beachten[1]: Firma der Gesellschaft, Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals und Höhe der durch die Gesellschafter übernommenen Stammei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 2 Geldwerter Vorteil aus dem Aufladen

Soweit der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, besteht auch Beitragsfreiheit.[1] Gleiches gilt, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. Diese steuerrechtliche Förderung galt zunächst befristet für vor dem 1.1.2021 angeschaffte Fahrzeuge. Die Frist wurde auf Zeiträume ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 8.1 Überlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag

Die Überlassung eines (Elektro-)Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zur privaten Nutzung stellt eine Vergütung für geleistete Dienste dar. Mit diesem Sachlohn bewirkt der Arbeitgeber eine entgeltliche Leistung,[1] für die der Arbeitnehmer einen Teil seiner Arbeitsleistung aufwendet.[2] Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / Zusammenfassung

Begriff Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz: GmbH – ist die mit Abstand häufigste Rechtsform der Kapitalgesellschaften. Sie ist sowohl für kleinste als auch große, global tätige Unternehmen geeignet. Wesensmerkmal ist die grundsätzlich nur kapitalmäßige Beteiligung der Gesellschafter; deren persönliche Mitarbeit ist nachrangig bzw. entbehrlich. Selbst die Geschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 6 Umsatzsteuer bei der GmbH

Im Regelfall ist eine GmbH Unternehmerin i. S. d. UStG. Sofern es sich bei den Umsätzen der GmbH um steuerbare und steuerpflichtige Umsätze handelt, unterliegt die GmbH damit der Umsatzsteuer. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung der Umsätze gibt es keine rechtsformspezifischen Besonderheiten für die GmbH. Dies gilt analog auch für die Frage des Vorsteuerabzugs der GmbH aus ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 8.2 Überlassung resultiert aus einer vom Arbeitsvertrag unabhängigen Sonderrechtsbeziehung

Auch hier handelt es sich bei der Nutzungsüberlassung an den Arbeitnehmer um eine sonstige Leistung des Arbeitgebers. In einem solchen Fall bestimmt sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage nach dem vereinbarten Entgelt abzüglich der geschuldeten Umsatzsteuer.[1] Im Übrigen ist auch hier die sog. Mindestbemessungsgrundlage zu beachten, die immer dann Anwendung findet, w...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss in einigen Berei... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2] Diese Verantwortung beinhaltet die Pflicht, den Beschäftigten PSA zur Verfügung zu stellen, wenn in der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wurde, dass technische und organisato...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3 Gestellung betrieblicher Ladevorrichtungen

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer betriebliche Ladevorrichtungen zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil befristet bis zum 1.1.2031 steuer- und damit auch beitragsfrei. Dies gilt auch, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. 3.1 Übereignung betrieblicher Ladevorrichtungen Der Arbeitgeber kann die Lohns...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist es sinnvoll, das ... / 1.3 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber.[1] Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.[2] Gemäß Betriebssicherheitsverordnung dürfen Sie Ihren Mitarbeitern nur Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die keine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 8.2 Nachteilsverbot

Rz. 97 Auch für die Prüfung der Folgen aus dem Vorliegen einer unzulässigen Tätigkeit gilt das Nachteilsverbot. Der werdenden oder stillenden Mutter darf aus der Beschäftigungsbeschränkung kein Nachteil erwachsen. Das ist europäisches Recht[1] und gilt für Vergütung wie für weitere soziale Leistungen des Betriebes und das generelle Verbot einer diskriminierenden Benachteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umschulung / 2 Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Findet die Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, rechnen die gezahlten Vergütungen während der Umschulungszeit zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann im Rahmen des Dienstverhältnisses auch lohnsteuerfreie Vergütungsbestandteile zahlen (z. B. steuerfreie Reisekosten).[1] Nicht vom Arbeitgeber erstattete Aufwe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 7 Mitbestimmung des Betriebsrats/Personalrats

Rz. 42 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 eröffnen keine Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats. Insoweit besteht auch kein Raum für Konkretisierungen oder Ergänzungen durch Betriebsvereinbarungen. Das MuSchG enthält zwingende Schutzvorschriften, weshalb weder eine Gestaltungsmöglichkeit noch Ermessensspielräume für die Festlegung von Beschäftigungsverboten im Weg ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 11 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 12 Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Schwangerschaft im...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ausschluss der unverantwortbaren Gefährdung (§ 11 Abs. 1 Sätze 3 und 4)

Rz. 33 Die Sätze 1 und 2 des 1. Absatzes beschreiben den Katalog konkreter Gefährdungsszenarien beim Umgang mit den dort aufgeführten Stoffen. Satz 3 schließt hingegen beim Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen eine unverantwortbare Gefährdung aus. Die Regelung nach Satz 3 übernimmt damit die Logik der Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 MuSchG: Danach ist eine unverantwor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen Beschäftigungsverbote

Rz. 39 Die Beschäftigungsverbote nach § 3 wirken unmittelbar und verpflichten den Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie wegen eines ärztlichen Verbots oder wegen der vorgeburtlichen Frist von 6 Wochen bestehen. Die Beschäftigungsverbote sind zwingendes Recht. Ein Verstoß hiergegen ist als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 30.000 EUR belegt (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 MuSc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH / 3.2 Geschäftsführer

Neben einem beschlussfassenden Organ benötigt die GmbH noch ein handelndes Organ – den Geschäftsführer.[1] Dieser vertritt die GmbH nach außen. Als Geschäftsführer kann grundsätzlich jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person bestellt werden. Die Gesellschafter sollten allerdings auf deren fachliche Qualifikation achten. Unter Umständen ist eine Person von einem Gesc...mehr