Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 UStG durch Drittlandsunternehmer (USTB 2026, Heft 4, S. 118)

Zugleich Anmerkung zu Nds. FG, Urt. v. 13.11.2025 – 5 K 42/25 (Revision anhängig unter V R 1/26) StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Die Frage, ob die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen (Art. 306 ff. MwStSystRL, deutsche Umsetzung in § 25 UStG) auch von Unternehmern mit Sitz oder Niederlassung im Drittlandsgebiet angewendet werden kann, war erstmals...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 2. Verwaltungsmeinung zu § 25 UStG und Drittlandsunternehmern

In Deutschland wurde über Jahrzehnte in der Literatur, Finanzverwaltung oder Finanzrechtsprechung nie hinterfragt, ob die Sonderregelung für Reiseleistungen auch von Drittlandsunternehmern angewendet werden kann. Dies änderte sich eher überraschend mit einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2021[1], das Drittlandsunternehmen explizit aus dem Anwendungsbereich ausnahm. Dieselbe Auf...mehr

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Nächster und letzter Halt ist der BFH nach dem mit Spannung erwarteten EuGH-Urteil in Bezug auf die Frage der Unionsrechtsmäßigkeit des gesetzlichen Aufteilungsgebots in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG (USTB 2026, Heft 4, S. 115)

StB Dr. Eduard Forster[*] Im Urteil zum Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen im Zusammenhang mit Beherbergungen gibt der EuGH mehrfach Anlass, dass die Messe noch nicht endgültig gelesen ist, sondern vielmehr der BFH als vorlegendes Gericht das letzte Wort hat. Der EuGH hat in einem Urteil vom 5.3.2026 die zugrunde...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 3. Gerichtliche Entscheidungen in Deutschland

Erste veröffentlichte finanzgerichtliche Entscheidungen zur konkreten Frage der Anwendbarkeit des § 25 UStG auf Unternehmen aus dem Drittlandsgebiet wurden im Jahr 2022 bekannt: Das FG Niedersachsen ging in zwei Entscheidungen zur Aussetzung der Vollziehung[4] auf die Problematik ein, die durch die geänderte Verwaltungsmeinung[5] entstanden war.[6] In beiden Beschlüssen gelan...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / a) Nationales Recht

Zunächst ist das nationale Recht maßgeblich. Keine Anwendungsbeschränkung im Wortlaut: § 25 UStG sieht im Wortlaut keine Beschränkung der Anwendung auf Unternehmen mit Ansässigkeit im Inland oder im übrigen Gemeinschaftsgebiet vor. Abs. 1 der Norm bezieht sich lediglich auf Unternehmer, die im eigenen Namen Reiseleistungen erbringen und dazu Vorleistungen verwenden, die sie v...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 4. Eigene Auffassung

Das FG Niedersachsen begründet bereits sehr überzeugend, weshalb Drittlandsunternehmer nicht vom Anwendungsbereich des § 25 UStG ausgenommen sind. Dabei ist eine mehrstufige Betrachtung geboten. a) Nationales Recht Zunächst ist das nationale Recht maßgeblich. Keine Anwendungsbeschränkung im Wortlaut: § 25 UStG sieht im Wortlaut keine Beschränkung der Anwendung auf Unternehmen m...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 6. Schlussbemerkung

Steuerpflichtige aus Drittstaaten, die nach dem 31.12.2026 in Deutschland Reiseleistungen erbringen, sollten das Revisionsverfahren vor dem BFH aufmerksam verfolgen. Das FG Niedersachsen hat grundsätzlich sehr überzeugend begründet, weshalb § 25 UStG auch auf Drittlandsunternehmer anwendbar ist. Wesentlich spannender für die Branche wird die Frage sein, ob, wann und in welche...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 1. Einführung

Die Frage, ob die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen (Art. 306 ff. MwStSystRL, deutsche Umsetzung in § 25 UStG) auch von Unternehmern mit Sitz oder Niederlassung im Drittlandsgebiet angewendet werden kann, war nunmehr erstmals Gegenstand einer veröffentlichten finanzgerichtlichen Hauptsacheentscheidung. Diese bietet Anlass zu einer Betrachtung der Entwicklu...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / [Ohne Titel]

StB Robert C. Prätzler, Kerikeri, Neuseeland Die Frage, ob die umsatzsteuerliche Sonderregelung für Reiseleistungen (Art. 306 ff. MwStSystRL, deutsche Umsetzung in § 25 UStG) auch von Unternehmern mit Sitz oder Niederlassung im Drittlandsgebiet angewendet werden kann, war erstmals Gegenstand einer veröffentlichten finanzgerichtlichen Hauptsacheentscheidung (FG Nds., Urt. v. 1...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / bb) Zweck der Regelung

Zum Zweck der Sonderregelung für Reiseleistungen liegt umfangreiche Rechtsprechung des EuGH vor.[17] Die Sonderregelung soll in erster Linie Schwierigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer abhelfen, die sich aus der Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Mehrwertsteuersystems auf Reiseleistungen ergäben. Dies bezieht sich auf Probleme, die sich aus den Vorschriften über den Leist...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / aa) Wortlaut

Kein Ansässigkeitserfordernis: Der Wortlaut des Art. 306 MwStSystRL weist kein explizites Ansässigkeitserfordernis auf. Er ähnelt vielmehr stark dem des § 25 Abs. 1 UStG und verlangt ebenfalls lediglich ein Handeln im eigenen Namen und den Bezug von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen anderer Steuerpflichtiger zur Durchführung der Reise. Theoretisch könnte man a...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / 5. Hinweis zu Entwicklungen auf EU-Ebene

Bereits seit vielen Jahren wird auf europäischer Ebene eine Reform und Neuausgestaltung der Mehrwertsteuerregelungen für Reiseleistungen erwogen. Im Jahr 2021 wurde eine öffentliche Konsultation abgeschlossen.[36] Grundsätzlich war und ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass Reformbedarf besteht. Die Sonderregelung ist nämlich seit dem Jahr 1977 unverändert in Kr...mehr

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Reiseleistungen nach § 25 U... / b) Unionsrecht

Bei der Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts sind nach ständiger Rechtsprechung des EuGH[16] ihr Wortlaut und ihr Ziel sowie der Zusammenhang, in den sie sich einfügt, und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden. aa) Wortlaut Kein Ansässigkeitserfordernis: Der Wortlaut des Art. 306 MwStSystRL weist kein explizites Ansässigk...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / 2. Vorsteuerabzug im erhöhten Umfang?

Steuerfreie, durch Mitgliedsbeiträge abgegoltene Leistungen können nach dem Besprechungsurteil – vorbehaltlich einer stets obligatorischen Einzelfallprüfung – häufiger als bisher zu verneinen sein. Demzufolge kann dies in erhöhtem Umfang zu einer anteiligen oder im Einzelfall gar einer vollen Vorsteuerabzugsberechtigung von Sportvereinen führen. In der Literatur wird dazu be...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / I. Vorabentscheidungsersuchen des BFH

Im Kern geht es um die Frage der Unionsrechtskonformität von § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, der einen ermäßigten Steuersatz für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung vorsieht, jedoch die Anwendung dieses ermäßigten Steuersatzes auf Beherbergungsleistungen beschränkt, die der Vermietung unmittelbar dienen – d.h. ob die Anwendung des ermäßigten Ste...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / I. Sachverhalt und Streitfragen

Das Besprechungsurteil erging zu einer typischen Fallkonstellation: Betroffen ist ein gemeinnütziger Breitensportverein zur Förderung des Sports und der Jugend mit den Sportarten Fußball, Schwimmen, Tischtennis, Gymnastik, Turnen, Völkerball, Laufen, Leichtathletik, Tanzen und Zumba. Für die Heimspiele der 1. Herren-Fußballmannschaft werden umsatzsteuerpflichtige Eintrittsge...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / 2. Einschränkung der Umsatzsteuerbefreiung

Ferner setzt das Besprechungsurteil neue Maßstäbe für die Steuerbefreiung: Denn sofern ein Sportverein gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags ein Leistungsbündel anbietet, d.h. ein Gesamtpaket mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, tendiert der BFH im Besprechungsurteil ausdrücklich dazu, von einer einheitlichen, aus mehreren gleichwertigen Elementen bestehenden Leistung a...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 2. Herstellen der Konkretheit und Spezifität durch Berufung auf Finanzverwaltungsrichtlinien

Erstaunlicherweise prüft der EuGH, ob objektive, klare und genaue Kriterien vorhanden sind, die es erlauben, diejenigen Leistungen exakt zu bestimmen, denen nach dieser Regelung die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes vorbehalten ist, schlussendlich nicht anhand des Wortlauts der Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, sondern er greift im Rahmen dieser Überprüfung...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 1. Nicht unmittelbar der Vermietung dienende Leistungen versus nicht unmittelbar der Beherbergung dienende Leistungen

Wie schon der BFH in seinen Vorabentscheidungsersuchen,[16] verwendet auch der EuGH[17] in seiner Würdigung primär nicht die in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG kodierte Begrifflichkeit zum Ermäßigungsausschluss von "nicht unmittelbar der Vermietung dienenden Leistungen", sondern meist die vom Gesetzgeber intendierten Ausschlüsse von "nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden Leis...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / b) Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität

Dieser Grundsatz lässt es nicht zu, gleichartige Gegenstände oder Dienstleistungen, die miteinander in Wettbewerb stehen, hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln bzw. den Geltungsbereich eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes ohne eindeutige Bestimmung auszuweiten.[12] Soweit die von einem Hotel oder ähnlichen Einrichtungen im Zusammenhang mit einer Beherb...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / [Ohne Titel]

StB Dr. Eduard Forster[*] Im Urteil zum Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bezüglich der unselbständigen Nebenleistungen im Zusammenhang mit Beherbergungen gibt der EuGH mehrfach Anlass, dass die Messe noch nicht endgültig gelesen ist, sondern vielmehr der BFH als vorlegendes Gericht das letzte Wort hat. Der EuGH hat in einem Urteil vom 5.3.2026 die zugrunde ...mehr

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Nächster und letzter Halt i... / 4. Ergebnis: Aufteilungsgebot ist unionsrechtskonform, aber nur unter bestimmten Bedingungen

Wenig überraschend kommt der EuGH – wie schon die Generalanwältin und entsprechend seiner bisherigen Rechtsprechung[13] – in der abschließenden Würdigung zu dem Ergebnis[14], dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie (Art. 98 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 12) einer nationalen Regelung grundsätzlich nicht entgegensteht, die es erlaubt, Leistungen vom Anwendungsb...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / 3. Zweifel am ermäßigten Steuersatz

Mit dem Besprechungsurteil meldet der BFH zudem erneut Zweifel an, ob der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG auf Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen Anwendung findet, falls diese tatsächlich steuerpflichtig sein sollten.[5] Selbst wenn dem so sei, so der BFH weiter, bliebe zu prüfen, ob ein beihilferechtliches Durchführungsverbot besteht.[6]mehr

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Nächster und letzter Halt i... / IV. Fazit und Ausblick

Erwartungsgemäß hat der EuGH trotz der konträren Diskussionen nach den EuGH-Urteilen "Stadion Amsterdam" und "Finanzamt X" die grundsätzliche Unionsrechtskonformität eines Aufteilungsgebots zwischen Haupt- und Nebenleistungen im Rahmen der kurzfristigen Beherbergung in § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG bestätigt – und damit erst einmal die bisherige Verwaltungsauffassung. Obwohl der Eu...mehr

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Kritik und neue Grundsätze ... / 4. Ermäßigter Steuersatz in Gefahr?

Als weiterer möglicher Nachteil einer solchen Konstellation im Einzelfall muss ferner miteinkalkuliert werden, dass die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG in Gefahr geraten könnte. Die Finanzverwaltung folgt zwar in der Praxis für Mitgliedsbeiträge nicht der engen Sichtweise des BFH auch aus dem Besprechungsurteil. Doch die FG sind ni...mehr

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Was Arcomet (C-726/23) offe... / I. Einleitung

Die mehrwertsteuerrechtliche Behandlung ertragsteuerrechtlich motivierter Verrechnungspreisanpassungen gehört zu den ungeklärten Grundsatzfragen an der Schnittstelle zwischen Umsatzsteuer- und Ertragsteuerrecht.[1] Während das Ertragsteuerrecht mit dem Fremdvergleichsgrundsatz und einer Vielzahl anerkannter Methoden zur Ermittlung angemessener Verrechnungspreise operiert, ko...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Haftungsinanspruchnahme gem. § 13c UStG

Der Haftungstatbestand des § 13c Abs. 1 S. 1 UStG umfasst alle Formen der Abtretung, mithin auch die Abtretung bestimmter künftiger Forderungen aus bestehenden Geschäftsbeziehungen zugunsten eines Dritten im Zusammenhang mit Waren- oder Bankkrediten – insbesondere die Globalzession. Es steht der Anwendung des § 13c UStG nicht entgegen, dass eine Abtretung nicht offengelegt w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Anwendbarkeit von § 25 UStG auf Reiseveranstalter aus Drittstaaten

Die Klägerin ist eine Nicht-EU-Kapitalgesellschaft, außerhalb des Gemeinschaftsgebiet in A ansässig und operiert im EU-Gemeinschaftsgebiet ohne eine feste Niederlassung. Streitig ist die Anwendbarkeit des § 25 UStG auf die – von der außerhalb der EU ansässigen – Klägerin erbrachten Reiseleistungen. Das FG entschied: § 25 Abs. 1 S. 4 UStG ist auch auf Reiseleistungen durch Rei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anwendung des ermäßigten USt-Satzes bei einem gemeinnützigen Integrationsprojekt i.S.d. § 132 Abs. 1 SGB IX a.F.

Streitig ist im Rahmen einer Konkurrentenklage, ob eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) auf ihre Umsätze (aus dem Betrieb einer Wäscherei) zu Unrecht den ermäßigten Umsatzsteuersatz angewandt hat. Das FG entschied: Umsätze, die eine gGmbH zur Förderung der Hilfe für behinderte Menschen (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO) im Rahmen eines Zweckbetriebs in Gestalt eines Integrationsprojekts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Haftung des Steuerhinterziehers

Unzutreffende Angaben: Angaben in einer USt-Erklärung sind unzutreffend, wenn es sich bei den Eingangs- und Ausgangsumsätzen lediglich um Scheingeschäfte gehandelt hat, denen ein Leistungsaustausch nicht zugrunde gelegen hat. Bei der Steuerhinterziehung durch aktives Tun handelt es sich um ein Jedermanndelikt, so dass nicht nur der für die Steuer jeweils Verpflichtete als Tät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nebenleistungen / 3.2 Übernachtungsleistungen

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, unterliegt dem ermäßigten Steuersatz.[1] Ausdrücklich davon ausgenommen sind Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind.[2] Auch hier war strittig, ob der Gesetzgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nebenleistungen / 1 Definition und Rechtsfolgen der Nebenleistung

Eine Nebenleistung setzt grundsätzlich voraus, dass es sich um eine eigenständig zu erbringende Leistung handeln muss. Sie liegt vor, wenn ein Unternehmer in der Folge der vereinbarten Hauptleistung auch Leistungen erbringt, an denen der Leistungsempfänger kein eigenständiges Interesse hat. Eine solche unselbstständige Nebenleistung ist dann gegeben, wenn sie im Vergleich zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nebenleistungen / 3.1 Grundstücke und Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken ist grundsätzlich ein steuerfreier Umsatz.[1] Davon ausgenommen ist aber u. a. die Verpachtung von Betriebsvorrichtungen.[2] Der EuGH [3] musste entscheiden, ob die Verpachtung eines Putenstalls (Grundstück) mit einer darin befindlichen Putenfütterungsanlage (Betriebsvorrichtung) zu einem einheitlichen Pachtzins zu einer Auftei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nebenleistungen / 4 Weitere Praxisfälle zur Nebenleistung

Nebenleistungen, die das Schicksal der Hauptleistung teilen, liegen in der Praxis insbesondere in folgenden Fällen vor: Transportkosten und Transportversicherung im Zusammenhang mit ausgeführten Lieferungen, Nebenkosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Grundstücken – hier ist insbesondere darauf zu achten, dass bei steuerpflichtiger Vermietung alle Nebenleistungen (unabh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Tz. 27 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG unterwirft die Vermietung der in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz, nachdem § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG deren Lieferung bereits dem ermäßigten Steuersatz unterwirft. Der maßgebliche Begriff in Nr. 2 ist derjenige der "Vermietung", der sich nach dem zivilrechtlichen Vermietungsbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Tz. 32 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuermäßigung für Leistungen auf kulturellem Gebiet wird in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) geregelt. Ebenso wie die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) ist die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) auch auf die Leistungen der Kammermusikensembles und Chöre sowie für Veranstaltungen von ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) unterliegt die Aufzucht und das Halten von Vieh, sowie die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere dem ermäßigten Steuersatz. Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Beg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 2. Vorsteuerpauschalierung (§ 23a Abs. 1 UStG)

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Freibetrag, bis zu dem eine Vorsteuerpauschalierung nach § 23a UStG durchgeführt werden kann, wurde (ab VZ 2026) von bisher 45 000 EUR auf 50 000 EUR angehoben (§ 23a Abs. 2 UStG).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Zweckbetri...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG (Anhang 5) wird für Leistungen von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Gemeinschaften von steuerbegünstigten Körperschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt: Alle Mitglieder der nichtrechtsfähigen Personenvereinigung oder Gemeinschaft müssen steuerbegünstigte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem 01.01.2010 gilt für kurzfristige Beherbergungsleistungen (nicht aber für Restaurationsumsätze) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % (s. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG, Anhang 5). Von dem ermäßigten Steuersatz profitieren Hotelbetriebe, Pensionen und vergleichbare Einrichtungen (z. B. Verbände/Vereine). Die Betreiber von Campingplätzen kön...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Absenkung des USt-Satzes von Restaurations- und Verpflegungsbetrieben (§ 12 Abs. 1 Nr. 15 UStG)

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bereits während der Corona-Krise unterlagen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2023 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Mit der nun erfolgten Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG (Anhang 5) unterliegen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit der Ausnahme der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Tz. 34 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung kann auch für Leistungen, die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder sowie der Verabreichung von Heilbädern erbracht werden, zur Anwendung kommen. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist, hierzu s. Abschn. 12.11 Abs. 9 UStAE.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Tz. 36 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem 1.1.2026 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurationsumsätze, d. h. für Restaurant- und für Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken (s. o.). Die Restaurantleistungen werden in der Regel in eigenen Räumlichkeiten des Unternehmers erbracht (Restaurant) während die Verpflegungsdienstleistungen alle anderen Leis...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Europäische Rechtsgrundlage

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wie gerade ausgeführt enthält das deutsche Umsatzsteuerrecht in § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) eine Auflistung von Fallgruppen, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung gelangt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) gilt der ermäßigte Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Körperschaften (also auch gemeinnützige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Deutsches Umsatzsteuerrecht

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) wird der reguläre Umsatzsteuersatz geregelt, der mit 19 % im europäischen Mittel liegt. § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) sieht verschiedene Situationen vor, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hiernach erhalten Körperschaften, die ausschließlich und unm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Konsequenzen aus dem Abweichen der nationalen Rechtslage von der MwStSystRL und empfohlene Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für den Vereinsvorstand oder den Steuerberater des Vereins stellt sich nun die Frage, wie er im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Kenntnis der vorstehend dargestellten Problematik vorgehen soll. Hierzu muss zunächst etwas zur Bedeutung und Stellung der europäischen MwStSystRL im Verhältnis zum deutschen Steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen des Theatervereins (mit Ausnahme von echten Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Zuschüssen usw. im ideellen Bereich) sind auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Im Regelfall wird es sich um steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) handeln. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob für den veranstaltenden Unternehmer Um...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Die Rechtsprechung zur Problematik

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In einem Urteil aus dem Jahr 2017 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) darüber zu entscheiden, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz bei einer gemeinnützigen Wissenschaftseinrichtung Anwendung findet, bei der die Auftragsforschung gem. § 68 Nr. 9 AO (Anhang 1b) einen Zweckbetrieb darstellt. Der BFH bejahte die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatze...mehr