Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.1.2 Sonderregelung bei Nutzung der zentralen Zollabwicklung

Neu eingeführt wird zum 1.1.2026 in § 21b UStG eine besondere Regelung, die umsatzsteuerrechtlich eine Sonderregelung des unionsweiten Zollkodex umsetzt. Nach Art. 179 UZK [1] können die Zollbehörden einer Person auf Antrag bewilligen, bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, eine Zollanmeldung für Waren abzugeben, die bei einer ander...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / Zusammenfassung

Jedes Jahr zum Jahreswechsel besteht die Chance, Sachverhalte des alten Veranlagungszeitraums noch einmal zu prüfen und sich gleichzeitig auf die Änderungen im neuen Jahr einzustellen. Obwohl der Jahreswechsel 2025/2026 – anders als im Vorjahr – nicht von Änderungen aufgrund neuer Gesetzesvorhaben geprägt ist, sind aufgrund der im Jahr 2025 in Kraft getretenen und der schon ...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.3.2 Ausblick zum 1.1.2028: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs ändert sich

Obwohl es noch einige Zeit hin ist, sollte schon jetzt vorausschauend berücksichtigt werden, dass sich zum 1.1.2028 der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zum Teil ändert und dadurch grundlegende Änderungen in der Buchhaltung erforderlich sind. Derzeit ist es für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers unerheblich, ob der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinbarten En...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 3 Wichtige Nichtbeanstandungsregelungen

Im Laufe des Jahres werden von der Finanzverwaltung Änderungen im Umsatzsteuerrecht vorgenommen bzw. werden gesetzliche Regelungen oder Veränderungen aufgrund der Rechtsprechung umgesetzt. Häufig ergeben sich dabei Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen, die in der Praxis gerade im Zusammenhang mit einem Jahreswechsel bzw. der Prüfung bei Abgabe der Jahressteuererkläru...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.2.2 Übergangsregelung zum Steuerlager

Durch die sog. 2. Vereinfachungsrichtlinie[1] der EU waren in das Unionsrecht Rahmenbedingungen zur Gewährung einer Steuerbefreiung für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit einem von jedem EU-Mitgliedstaat selbst zu definierenden Umsatzsteuerlager festgesetzt worden. Durch die Regelung sollte eine Gleichbehandlung von bestimmten Unionswaren mit Drittlandswaren in Zolllagern...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat sie die folgenden Feststellungen getroffen: Nach vielen Jahren hat die Finanzverwaltung[1] zu der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Kraftstofflieferungen im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.2.1 Anpassung bei der Vorsteueraufteilung

Durch das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung[1] wird eine erneute Anpassung bei der Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG – diesmal ausdrücklich bezogen auf die Vorsteueraufteilung bei Immobilien – vorgenommen. Hinweis Wiederholte Anpassung des § 15 Abs. 4 UStG Eine Anpassung des § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG war schon zum 6.12.2024 durch ...mehr

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Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.4.1 Die neue E-Rechnung

Hinweis Ausführliche Kommentierung der BMF-Schreiben beachten Die Finanzverwaltung hat zu den Neuregelungen zur E-Rechnung in 2 umfangreichen Schreiben Stellung genommen. In einem ersten Schreiben[1] hatte die Finanzverwaltung schon vor dem Inkrafttreten der Regelung zum 1.1.2025 umfangreich Stellung genommen. In einem zweiten Schreiben[2] wurden Fehler des ersten Schreibens ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 139a AO enthält die Verpflichtung, jedem Stpfl. zu dessen eindeutiger Identifizierung im Besteuerungsverfahren ein lebenslanges und unveränderliches Merkmal zuzuordnen. Bei natürlichen Personen ist dies – unabhängig von einer etwaigen Steuerpflicht – mit der steuerlichen Identifikationsnummer nach § 139b AO gelungen. Für Personenvereinigungen und Körperschaften wird ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.1 Allgemeines zum Verzögerungsgeld

Rz. 45 Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde zusammen mit der Möglichkeit, die elektronische Buchführung in das EU-Ausland und weitere Länder zu verlagern (vgl. Rz. 35ff.), auch eine neue Sanktionsmöglichkeit für die Finanzverwaltung geschaffen. Diese wird als Verzögerungsgeld bezeichnet.[1] Die Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in § 146 Abs. 2c AO. Trotz der Stellung in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Erhebung und Verwendung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (Abs. 2)

Rz. 7 Die WIDNr unterliegt gem. § 139c Abs. 2 AO im Hinblick auf Art und Umfang der Erhebung und Verwendung ähnlichen Restriktionen wie die Identifikationsnummer für natürliche Personen. Auch hier werden den Finanzbehörden weitergehende Befugnisse zur Verwendung der WIDNr eingeräumt als anderen öffentlichen oder nicht öffentlichen Stellen.[1] Aufgrund der höheren Öffentlichke...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3.5 Datenzugriff

Rz. 37 Die Finanzbehörde hat, wenn Unterlagen i. S. v. § 147 Abs. 1 AO mithilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, gem. § 147 Abs. 6 AO das Recht, die Buchführung des Stpfl. durch Datenzugriff zu prüfen.[1] Diese Prüfungsmethode ist mit der Einführung neben die Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung getreten und heute nahezu als der Normalfall anzusehen.[2]...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.6.4 Angaben zum Sachwert (Zeilen 65 bis 92 im Formular BBW 2/16 und 89 bis 119 im Formular BBW 2/23)

Die Zeilen 65 bis 92 (im Formular BBW 2/16) bzw. 89 bis 119 (im Formular BBW 2/23) betreffen das Sachwertverfahren, das für die Bewertung der sonstigen bebauten Grundstücke zugrunde gelegt wird. Das Sachwertverfahren ist auch heranzuziehen, wenn auf dem örtlichen Grundstücksmarkt keine übliche Miete für Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke ermittelt werden ...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / III. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

1. Allgemeines Die USt-IdNr. ist in § 27a UStG geregelt. Sie ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmen für ihre umsatzsteuerlichen Zwecke im EU-Binnenmarkt (zusätzlich zur Steuernummer des Unternehmens und zur IdNr. des Unternehmers als natürliche Person) auf Antrag vom BZSt erteilt wird. Sie dient der Erleichterung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsv...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 3. Vergabe der USt-IdNr.

Die USt-IdNr. wird, wie bereits eingangs erwähnt, auf Antrag vom BZSt vergeben. Beraterhinweis Die Vergabe der USt-IdNr. beruht auf den beim zuständigen FA hinterlegten Daten. Daher kann sie erst erfolgen, wenn die umsatzsteuerliche Erfassung beim FA und die ihr nachfolgende Übermittlung an das BZSt erfolgt sind. Der Antrag kann online auf der Webseite des BZSt oder schriftlic...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 5. Verhältnis zur W-IdNr.

USt-IdNr. und der W-IdNr. sind aufgrund ihrer unterschiedlichen Verwendungszwecke und gesetzlichen Grundlagen rechtlich voneinander unabhängige Identifikationsmerkmale, auch wenn sie sich in ihrem Aufbau sehr ähneln. Dementsprechend wird auch nach der Einführung der W-IdNr. die USt-IdNr. weiterhin (ausschließlich) auf Antrag des Steuerpflichtigen für Zwecke des Umsatzsteuer-K...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 2. Nutzen und Vorteile

Unternehmer benötigen eine USt-IdNr., wenn sie Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten möchten. Sofern eine USt-IdNr. vergeben wurde, können diese Lieferungen und Leistungen umsatzsteuerfrei erbracht und erhalten werden, wenn auch das in dem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässige Unternehmen eine gültige USt-IdNr. besitzt. Die...mehr

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Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die USt-IdNr. ist in § 27a UStG geregelt. Sie ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmen für ihre umsatzsteuerlichen Zwecke im EU-Binnenmarkt (zusätzlich zur Steuernummer des Unternehmens und zur IdNr. des Unternehmers als natürliche Person) auf Antrag vom BZSt erteilt wird. Sie dient der Erleichterung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / I. Überblick

Gemäß § 139a AO teilt das BZSt jedem Steuerpflichtigen und jeder sonstigen natürlichen Person, die bei einer öffentlichen Stelle ein Verwaltungsverfahren führt, zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu; dieses ist vom Steuerpflichtigen oder von einem Dritten, der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 4. Rechtsnatur

Die Erteilung oder die Versagung einer USt-IdNr. stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO dar, da ihre Vergabe insb. an die Unternehmereigenschaft geknüpft ist und somit eine Entscheidung über die Zuordnung getroffen wird. Insb. im Falle der Versagung stehen dem Steuerpflichtigen die Rechtsmittel des Einspruchs und der Anfechtungsklage zur Verfügung (str., vgl. Rätke in K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 3. Vergabe der W-IdNr.

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt automatisch, also ohne Notwendigkeit eines Antrages. Gemäß § 139c Abs. 1 S. 1 AO wird die W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. In der Praxis erfolgt dies automatisch durch die Speicherung einer entsprechenden wirtschaftlichen Betätigung im Datensystem des zuständigen FA, beispielsweise bei der Veranlagung oder bei de...mehr

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Rund um die steuerlichen Identifikationsnummer(n) (AO-StB 2025, Heft 12, S. 404)

Allgemeine steuerliche Identifikationsnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Wirtschafts-Identifikationsnummer RD’in Ann-Erika Jörißen, ass.jur., LL.M Köln-Paris, Köln[*] Damit jeder deutsche Staatsbürger von Geburt an bürokratisch eindeutig identifizierbar und digital verwaltbar ist, werden ihm in verschiedenen Lebensbereichen sog. Identifikationsnummern zugeteilt. Die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, ass.jur., LL.M Köln-Paris, Köln[*] Damit jeder deutsche Staatsbürger von Geburt an bürokratisch eindeutig identifizierbar und digital verwaltbar ist, werden ihm in verschiedenen Lebensbereichen sog. Identifikationsnummern zugeteilt. Die im Alltag wichtigsten sind die Rentenversicherungsnummer (früher unter Sozialversicherungsnummer bekannt) und die Kr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 5. Abgrenzung zu anderen numerischen Identifikationsmerkmalen

Die vom zuständigen FA vergebene Steuernummer bleibt auch nach Einführung der W-IdNr. in ihrer Funktion bestehen und ist insb. auf den Steuererklärungsvordrucken zunächst weiter anzugeben. Nach und nach werden die elektronischen Steuererklärungsvordrucke um die Angabe der W-IdNr. erweitert. Aufgrund der stufenweisen Vergabe, die erst im Jahr 2027 abgeschlossen sein wird, ist...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 1. Allgemeines

Die W-IdNr. dient gem. §§ 139a und 139c AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Am 2.10.2024 wurde die Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wirtschaftlich Tätige, z.B. Einzelkaufleute und Freiberufler, sollen eine W-IdNr. erhalten, um Finanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.4 Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsätze aus Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im übrigen Gemeinschaftsgebiet sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung eines gewerblichen Händlers in Zeile 28 (Kz. 95, 98) des gelegentlichen (privaten) Fahrzeuglieferers in Zeile 29 (Kz. 94, 96) jeweils mit Angabe der Bemessungsgrundlage zu deklarieren. Der gelegentliche Fahrzeuglief...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / 1.1 Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie, § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie (Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) wird ab dem 1.1.2026 dauerhaft auf 7 Prozent (ermäßigten Umsatzsteuersatz) reduziert. Als temporäre Krisenmaßnahme galt dies bereits vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2023. Seit dem 1.1.2024 gilt für diese Leistungen wieder der Regelsteuersatz. Ziel d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 2.2 Fahrzeugeinzelbesteuerung beim Erwerb

Wird ein Fahrzeug, das die in Tz. 1 genannten Kriterien erfüllt, im Zusammenhang mit einer Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland verbracht, tätigt der Abnehmer einen steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Sonderregelung bezieht für den Bereich der Neufahrzeuge jede Person in den Kreis der steuerpflichtigen Erwerber ein, auch wenn sie für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 2.1 Steuerfreiheit beim Fahrzeuglieferer

Die Sonderregelung, also auch die Definition des "neuen Fahrzeugs" ist nur anzuwenden, wenn ein die Kriterien erfüllendes Fahrzeug von einem gewerblichen Händler an einen nichtsteuerpflichtigen Abnehmer (nicht im Besitz einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) in das übrige Gemeinschaftsgebiet oder durch einen nichtsteuerpflichtigen Lieferanten (Privatperson, nichtunternehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.5 Vorsteuerabzug des ansonsten nichtsteuerpflichtigen Fahrzeuglieferers

Zur Vermeidung einer Umsatzsteuerkumulation muss bei der Weiterlieferung eines neuen Fahrzeugs auch der Nichtsteuerpflichtige wie ein Unternehmer behandelt werden. Wenn das Neufahrzeug mit der bereits bei Einfuhr oder Erwerb definitiv entrichteten Umsatzsteuer belastet bliebe, führte dies zu einer erheblichen Benachteiligung für die Privatverkäufe gegenüber denen gewerbliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.3 Verpflichtung zur gesonderten Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern

Seit dem 1.7.2010 sind sowohl gewerbliche Händler[1] als auch gelegentliche Fahrzeuglieferer[2] bei der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verpflichtet, die in einem Kalendervierteljahr getätigten steuerfreien Umsätze mit detaillierten Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Rechtsgrundlage ist die Fahrzeuglieferu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.2 Buchmäßiger Nachweis beim Lieferanten

Der Händler hat in seiner Buchführung beim Verkauf von Neufahrzeugen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer folgende Angaben zu machen: den Namen und die Anschrift des Abnehmers, den Gewerbezweig oder Beruf des Abnehmers, die Menge und handelsübliche Bezeichnung des gelieferten Fahrzeugs, den Tag der Lieferung, das Entgelt, Art und Umfang einer Bearbeitung oder Verarb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Es enthält u.a. die Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie und die Anhebung der Entfernungspauschale. Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt Steueränderungen im Umsatzsteuerrecht, im Einkommensteuerrecht und in der Abgabenordnung. Dabei werden auch Maßnahmen umgesetzt, die technischen C...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / 3.4 Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, § 64 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO

Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die nicht Zweckbetriebe sind, insgesamt nicht 45.000 EUR im Jahr, werden – aus Vereinfachungsgründen – Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bisher nicht erhoben, um so kleinere steuerbegünstigte Körperschaften bürokratisch zu entlasten. Diese Freigrenze wird auf 50.000 EUR erhöht. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / Zusammenfassung

Begriff Im Zuge der umsatzsteuerlichen Harmonisierung im Binnenmarkt einigten sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine spezielle Sonderregelung für die Lieferung neuer Fahrzeuge an nichtsteuerpflichtige Abnehmer. Hintergrund waren die befürchteten Wettbewerbsverzerrungen wegen unterschiedlicher Steuersätze in einer Spannbreite von gegenwärtig 10 Prozentpunkten. Dieser wird mit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 3.1 Belege bei Verbringen durch den Abnehmer

Die Umsätze mit neuen Fahrzeugen an nichtsteuerpflichtige Abnehmer unterliegen natur­gemäß einer besonderen Kontrolle seitens der Finanzverwaltung. Wird die Steuerbefreiung zu Unrecht gewährt, weil die Fahrzeuge das Land nicht verlassen, besteht das Risiko einer Steuernachzahlung. Der Fahrzeuglieferer ist zunächst immer abhängig von Erklärungen seines Abnehmers zur Ansässigk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueränderungsgesetz 2025 / 3.5 Erhöhung der Freigrenze bei sportlichen Veranstaltungen, § 67a Abs 1 Satz 1 AO

Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO werden sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins grundsätzlich als steuerbegünstigter Zweckbetrieb behandelt, wenn die Einnahmen einschließlich der Umsatzsteuer insgesamt 50.000 EUR (bisher 45.000 EUR) im Jahr nicht übersteigen. Die Fiktion des Zweckbetriebs im Rahmen einer Freigrenze für sportliche Veranstaltungen dient der Vereinfachung und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Fahrzeuglieferung (innergem... / 1 Definition neuer Fahrzeuge

Als "neue Fahrzeuge" gelten[1] motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 kW für Personen- oder Güterbeförderung, Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 m, Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1.550 kg beträgt, wenn das Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder seine er...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybriddienstwagen Die Verwalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.3 Umrechnung ausländischer Einkünfte und Steuern

Bei Überschusseinkünften[1] sind Einnahmen und Werbungskosten in Fremdwährung regelmäßig zum Kurs im Zeitpunkt des Zu- oder Abflusses umzurechnen. Bei einem Anschaffungsgeschäft in Fremdwährung (z. B. Hauskauf) ist auf der Grundlage der von der Europäischen Zentralbank täglich veröffentlichten Euro-Referenzkurse umzurechnen. Für die Berechnung der Anschaffungskosten ist der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.2 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden

Der leistende Unternehmer muss in der Rechnung entweder die ihm vom inländischen Finanzamt erteilte Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) angeben.[1] Nicht erforderlich sind zusätzliche Angaben wie Name oder Anschrift des Finanzamts, Finanzamtsnummer oder Länderschlüssel. Auch bei Kleinunternehmer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / [Ohne Titel]

Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und möchte als kleine Erinnerungshilfe dienen. Alle Beiträge finden Sie in Ihrem Internetangebot Berater-Modul Umsatzsteuer unter www.otto-schmidt.de!mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlights" 2025 (USTB 2025, Heft 12, S. 391)

Checkliste zur Erinnerung an das Wichtigste aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung im UmsatzSteuerberater Redaktion Die nachfolgende Übersicht möchte Ihnen geordnet nach Themenbereichen einen Überblick über wichtige und interessante im Jahr 2025 ausführlich kommentierte Entscheidungen und Verwaltungsanweisungen geben und möchte als kleine Erinnerungshilfe dienen. Alle...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / III. Die wichtigsten Entscheidungen aus der Rechtsprechung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 5.1 Reverse-Charge-Verfahren

Bei Leistungen, bei denen die Steuerschuld nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger übergeht (Reverse-Charge-Verfahren), gelten zusätzliche Rechnungsanforderungen, z. B. für sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG schuldet. Neben den in § 14 UStG allgemein für Rechnungen geforderten A...mehr