Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 1 Allgemeine Grundsätze des § 13b UStG

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen , geht die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger über, soweit er Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Anwendungsfall des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13 b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG geht dem für bestimmte Bauleistungen nach § 13 b Abs. 2 Nr. 4...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (B... / 1 Arten des Reverse-Charge-Verfahrens bei Bauleistungen

Beim Empfang von Bauleistungen hat der Leistungsempfänger vorab zu prüfen, ob der Leistende im Inland oder im Ausland ansässig ist.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2.2 (Übrige) sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Die Umsatzsteuer entsteht insoweit beim Leistungsempfänger im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des der Ausführung der Lieferung folgenden Kalendermonats. Dies gilt auch für die sog. Teilleistungen. Bei Zahlungen vor Leistungsausführung entsteht die überwälzte Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum der Verausgabung beim Leistungsempfänger. Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 11 Reverse-Charge-Verfahren in anderen Ländern

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren lassen. Diese in Deutschland nicht steuerbaren sonstigen Leistun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.1 Welche Leistungsempfänger werden Steuerschuldner?

Erbringt ein im Inland ansässiger Leistender eine Bauleistung nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG wird der Leistungsempfänger nur dann Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig "Bauleistungen" nach § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG erbringt. Dies gilt unabhängig davon, ob er die bezogene Bauleistung für eine von ihm erbrachte Bauleistung verwendet. Der Unternehmer e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 3 Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer

Dazu gehören insbesondere die Werklieferungen von Bauunternehmern, Montagefirmen und anderen Handwerksbetrieben wie die Errichtung eines Gebäudes oder einer Betriebsanlage sowie die Anfertigung spezieller Maschinen und Geräte aus vom Lieferer beschafften Materialien, sofern diese Maschinen und Geräte im Inland montiert werden. Der umsatzsteuerliche (Besteuerungs-)Ort der Wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 1 Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens

In den nachgenannten Fällen gab es ohne Reverse-Charge-Verfahren häufig Missbrauch zuungunsten des Staates, da der Leistende die Umsatzsteuer (oft mutwillig) nicht abführte und der Leistungsempfänger trotzdem den Vorsteuerabzug erhielt. Beim Reverse-Charge-Verfahren sind der Umsatzsteuerschuldner und der Vorsteuerabzugsberechtigte identisch. In den folgenden – in § 13b Abs. 2...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.1 Verwertung durch den Sicherungsnehmer (sog. Doppelumsatz)

Veräußert der Sicherungsnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erwerber, findet zwischen dem Sicherungsnehmer und dem privaten Erwerber und gleichzeitig zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer jeweils eine Lieferung statt (sog. Doppelumsatz). Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Diffe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 11 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wurde für nach dem 31.12.2020 ausgeführte sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (§ 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) erweitert, sofern der Leistungsempfänger ein unternehmerischer sog. Wiederverkäufer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht, und dessen eigener Ve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 1 Allgemein geltende Regelungen

Für alle nachstehend dargestellten Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens gilt: Das Reverse-Charge-Verfahren greift auch beim Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen oder ideellen Bereich (insoweit besteht allerdings kein Recht zum Vorsteuerabzug). Nach dem 31.12.2024 erteilte Rechnungen bzw. Gutschriften über das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / Zusammenfassung

Begriff In bestimmten Fällen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern ausnahmsweise der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft wird auch als "Reverse-Charge-Verfahren" bezeichnet und spielt national wie international (insbesondere innerhalb Europas) eine wichtige Rolle. Ist der Leistungsempfänger zum Vorst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Ausland ansässige Unternehmer [3] grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip – verbunden mit der Überwälzung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsemp...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 7 Unzutreffende Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens: Vertrauensschutzregelung

Beim Reverse-Charge-Verfahren des § 13b UStG kommt es in der Praxis oft zu Fehlern. Für die Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 4 (Bauleistungen), Nr. 5 Buchst. b ("Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität, die nicht unter § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a UStG fallen") und Nr. 7–12 UStG (Lieferung von "Schrott", Lieferung von bestimmtem Gold, Lieferung von Mobilfunkgerä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 4 Wann ist der leistende Unternehmer im Ausland ansässig?

Ein Unternehmer ist im Ausland ansässig, wenn er im Inland [1], auf der Insel Helgoland und in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete weder einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seinen Sitz, seine Geschäftsleitung noch eine Betriebsstätte hat[2]; ein im Ausland ansässiger Unternehmer ist auch gegeben, wenn er im Inland ausschließlich einen Wohnsitz oder e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Fällen schuldet inzwischen statt des leistenden Unternehmers der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Die in diesem Beitrag betrachteten "sonstigen" Anwendungsfälle umfassen die Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb des Insolvenzverfahrens, Grundstücken, Gas über das Erdgasnet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 6 Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt seit dem 1.1.2011 auch für die steuerpflichtigen Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallenden Gegenstände sind in der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz im Einzelnen dargelegt.[2] Dazu gehören neben Abfällen und S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 7 Reinigung von Gebäuden

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für die steuerpflichtige Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen. [1] Hier wird der Leistungsempfänger aber nur Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, der selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt; davon ist nach § 13b Abs. 5 Satz 5 UStG auszugehen, wenn ihm das zuständige Finanzamt eine im Zeitpunkt der Ausführung d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 1 Art und Ort der Leistung

Als Unternehmer unterliegen die Umsätze des Handelsvertreters dem UStG. Er erbringt regelmäßig sonstige Leistungen. Nur in Ausnahmefällen wird der Handelsvertreter selbst als Lieferant tätig und erbringt Lieferungen. Umsatzsteuerlich ist für den Handelsvertreter von Bedeutung, wo seine Leistung als ausgeführt gilt.[1] Grundsätzlich gilt: Ist der Leistungsempfänger ein Unterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 3 Entgelt

Bemessungsgrundlage bei steuerpflichtigen entgeltlichen Umsätzen ist das Entgelt. Dazu gehört neben den vereinbarten Provisionen auch der Ersatz von Auslagen, die der Unternehmer für Rechnung des Auftraggebers im eigenen Namen ausgegeben hat. Das gilt auch für pauschalen Auslagenersatz. Auch die Provisionen, die an Untervertreter weitergeleitet werden, sind Entgelt des Hande...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Jahresabrechnung / 2.3.1 Grundsätze

Die GdWE ist zwar Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG), weil sie Leistungen an die Wohnungseigentümer und Teileigentümer erbringt. Nach § 4 Nr. 13 UStG sind jedoch die Leistungen der Gemeinschaften an die Eigentümer von der Umsatzsteuer befreit. Einzige Ausnahme nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG stellen Einnahmen aus Stellplatzvermietungen dar. Diese sind allerdi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 5 Handel mit Emissionszertifikaten

Bei der Übertragung der Emissionszertifikate auf einen anderen Unternehmer befindet sich der Ort der sonstigen Leistung am Sitz des Leistungsempfängers.[1] Liegt der Leistungsort im Inland und ist der Leistende hier nicht ansässig, war schon bisher der Leistungsempfänger Steuerschuldner.[2] Ist der Leistende im Inland ansässig, war er früher Steuerschuldner und der Leistungse...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 9 Im Ausland ansässige Leistende : Besteuerungsverfahren

Führt der im Ausland ansässige Unternehmer im Besteuerungszeitraum nur dem deutschen Reverse-Charge-Verfahren unterliegende Umsätze aus, muss er sich die ihm ggf. aus Eingangsleistungen belastete deutsche Vorsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern vergüten lassen (Vorsteuervergütung). Der im Ausland ansässige Unternehmer muss im allgemeinen Besteuerungsverfahren bei einem de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände außerhalb des Insolvenzverfahrens

Umsatzsteuerlich erfolgt die Lieferung des sicherungsübereigneten Gegenstands noch nicht bei der Sicherungsübereignung, sondern erst bei seiner Verwertung. Für Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen durch den Sicherungsgeber (Besitzer des Sicherungsguts) an den Sicherungsnehmer (z. B. die Bank) außerhalb des Insolvenzverfahrens schuldet der Sicherungsnehmer als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 4 Vorsteueranspruch

Liegen dem Handelsvertreter ordnungsgemäße Rechnungen von anderen Unternehmern für Lieferungen oder sonstige Leistungen vor, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, kann er die Vorsteuerbeträge geltend machen. Soweit der Handelsvertreter steuerfreie Umsätze (ausgenommen Exportumsätze) erbringt, ist ein Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dies trifft z. B. auf Versicherun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 2.2 Welche Bauleistungen sind betroffen?

Nach dem Gesetzeswortlaut gehören zu den von § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG betroffenen Bauleistungen "Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen." Dagegen gehören Planungs- und Überwachungsleistungen nicht zu den Bauleistungen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (L... / 2 Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers

Unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG fallende sonstige Leistungen erbringen u. a. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler und andere freie Berufe. Dazu zählen auch die Leistungen der Aufsichtsräte, der Berufssportler, Filmverleiher, Lizenzgeber, Handelsvertreter und innergemeinschaftlichen Güterbeförderer. Zu den sonstigen Le...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.3 Verwertung durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen, aber für Rechnung des Sicherungsnehmers (Dreifachumsatz)

Veräußert der Sicherungsgeber das Sicherungsgut hingegen im eigenen Namen und auf Rechnung des Sicherungsnehmers, liegt folgender Dreifachumsatz vor: Lieferung 1 des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer; insoweit schuldet der Sicherungsnehmer die Umsatzsteuer nach § 13b UStG, sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG nicht anw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.2 Verwertung durch den Sicherungsgeber im Namen und für Rechnung des Sicherungsnehmers (sog. Doppelumsatz)

Zu einem Doppelumsatz kommt es auch, wenn nach Eintritt der Verwertungsreife der Sicherungsgeber im Namen des Sicherungsnehmers das Sicherungsgut veräußert. Gleiches gilt auch, wenn die Veräußerung zwar durch den Sicherungsnehmer aber im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers erfolgt. Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Differenzbesteuerung nach § 25a U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / 3 Bauleistender ist im Ausland ansässig

Erbringt ein im Ausland ansässiger Unternehmer[1] steuerpflichtige Werklieferungen oder sonstige Leistungen, greift beim Leistungsempfänger das Reverse-Charge-Verfahren, wenn der Leistungsempfänger ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Dieser Fall nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 Satz 1 UStG unterscheidet sich von den Fällen, in denen ein inländischer Leis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsvertreter / 2 Steuerfreie Umsätze

Grundsätzlich sind alle Umsätze, die im Inland ausgeführt werden, umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind dabei z. B. Umsätze aus der Vermittlung von Ausfuhrlieferungen[1], aus der Vermittlung von Krediten, von Geschäften mit Wertpapieren[2], aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler.[3] Hinweis Tätigkeit muss Bezug zu einzelnen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (B... / Zusammenfassung

Überblick Erbringt ein in Deutschland ansässiger Unternehmer Bauleistungen an einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, wird dieser hierfür Umsatzsteuerschuldner (statt des Leistenden). Das Reverse-Charge-Verfahren greift seit 1.10.2014 nicht mehr bei (echten ausschließlichen) Bauträgern. Wird die Bauleistung jedoch von einem im Ausland ansässigen Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren / 10 Aufzeichnungspflichten

Neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten müssen die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegenden Leistungsempfänger auch die an sie ausgeführten Reverse-Charge-Eingangsleistungen nach § 22 UStG aufzeichnen (auch wenn sie für den nichtunternehmerischen, hoheitlichen bzw. ideellen Bereich erfolgen).[1] Obwohl in diesen Fällen der leistende Unternehmer wegen § 13b UStG nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
NATO-Truppenstatut – ABC In... / 1 Systematische Einordnung

Das NATO-Truppenstatut regelt die Rechtsstellung der NATO-Soldaten, der Angehörigen und des zivilen Gefolges der in der Bundesrepublik stationierten NATO-Truppen.[1] NATO-Truppenstatut und Zusatzabkommen regeln dabei auch die steuerlichen Folgen der Anwesenheit der Truppenangehörigen, ihrer Angehörigen und des zivilen Gefolges. Bei den steuerlichen Vorschriften liegt das Schw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.2 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz und von Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer

Der unternehmerische Leistungsempfänger wird zum Umsatzsteuerschuldner nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchst. b UStG, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer folgende Lieferungen erbringt[1]: Gas über das Gasnetz, wenn der unternehmerische Leistungsempfänger als "Wiederverkäufer" selbst auch Erdgaslieferungen erbringt.[2] Elektrizität, wenn der liefernde Unternehmer und der unterne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.4.7 Erwerbsvorgänge nach dem Flurbereinigungsgesetz(Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. a)

Rz. 44 Soweit sie nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a oder § 3 Nr. 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind, unterliegen alle Erwerbsvorgänge nach dem FlurbG (Flurbereinigungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegungsverfahren und freiwillige Landtauschverfahren) der Grunderwerbsteuer. Die grunderwerbsteuerrechtliche Behandlung von Erwerbsvorgängen in Verfahren nach dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 2.9.6.3 Betriebsinterne Maßnahmen

Betriebsinterne Maßnahmen können grundsätzlich mit externen Referenten bzw. Seminaranbietern durchgeführt werden, durchaus aber auch mit betriebsinternen Referenten. Von maßgeblicher Bedeutung ist stets, dass die Anforderungen der Anlage 2 zu § 15b MaBV erfüllt sind. Hiernach hat eine Planung und systematische Organisation zu erfolgen. Selbstverständlich muss die Qualität de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand[1] liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft mit inländischem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 3.1.12 Muster eines Impressums

Muster: Impressum einer GmbH ________-Verwaltungs-GmbH Hauptstraße 4 40215 Düsseldorf Tel.: (02 11) 12 34 56 78-9 Fax: (02 11) 12 34 56 78-10 E-Mail: kontakt@________-Verwaltung.de Geschäftsführer: Max Mustermann Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Registernummer: HRB 10101 USt.-ID gemäß § 27a UStG: DE 123456789 [Wirtschafts-Identifikationsnummer, soweit sie vorliegt] Inhaltlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.2 Kaufvertrag oder anderes Rechtsgeschäft, das Übereignungsanspruch begründet (Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 19 Die zivilrechtlichen Grundlagen des Kaufvertragsrechts ergeben sich aus § 433 BGB, in dieser Vorschrift geregelt werden die (Haupt-)Pflichten von Käufer und Verkäufer. Die Formvorschrift in § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB macht die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags notwendig. Wesentlich ist die Vereinbarung eines Kaufpreises, auch wenn dieser nur vorläufiger Natur sein ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.6.3 Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot (Abs. 1 Nr. 6, 7)

Rz. 56 Während § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG Rechtsgeschäfte erfasst, die den (schuldrechtlichen) Anspruch auf die (dingliche) Abtretung eines Übereignungsanspruchs nach § 398 BGB betreffen, werden nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 GrEStG solche Rechtsgeschäfte besteuert, die den Anspruch auf Abtretung der Rechte aus einem Kaufangebot oder – dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / Umsatzsteuer

1 Umsatzsteuerrechtliche Aspekte des Werkvertrags Der Werkvertrag spielt im umsatzsteuerrechtlichen Kontext an mehreren Stellen eine Rolle. 1.1 Unternehmer Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UStG; Abschn. 2.3. Abs. 1 UStAE). Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1. Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschni...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.3 Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt und Liefer- bzw. Leistungsort

Die Abgrenzung zwischen einer Werkleistung und einer Werklieferung ist auch im Hinblick auf den Ort der Leistung bzw. der Lieferung vorzunehmen. Beide Umsatzformen unterscheiden sich nämlich bezüglich der Bestimmung des Liefer- bzw. Leistungsorts. Zeitpunkt und Ort der Werklieferung bestimmen sich nach den für die Lieferung gültigen Regeln (§ 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG). Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.2.2 Abgrenzung Werkleistung von Werklieferung

Bei der Abgrenzung der Werkleistung von der Werklieferung ist entscheidend, wer den zu bearbeitenden Stoff beschafft hat und welche Funktion (Haupt- oder Nebenstoff) der Stoff hat. Beschafft ist ein Stoff von demjenigen, der vor einer Be- oder Verarbeitung wirtschaftliches Eigentum am Stoff hat, weil er ihn selbst hergestellt, selbst gewonnen oder selbst erworben hat. Eine We...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.2 Lieferung oder sonstige Leistung (Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung)

Bei auf Werkverträgen beruhenden Umsätzen kann es Schwierigkeiten bereiten, sie entweder als Lieferung oder als sonstige Leistung zu qualifizieren, da oftmals ein Bezug zu beidem besteht. 1.2.1 Herstellung eines Werks Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1 Umsatzsteuerrechtliche Aspekte des Werkvertrags

Der Werkvertrag spielt im umsatzsteuerrechtlichen Kontext an mehreren Stellen eine Rolle. 1.1 Unternehmer Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UStG; Abschn. 2.3. Abs. 1 UStAE). Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinn ausgeführt werden. Eine gewerbliche o...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.2.4 Materialbeistellung und Materialgestellung

Wiederholt auftauchende, für die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung allerdings nicht entscheidende Termini sind "Materialbeistellung" und "Materialgestellung". Stammt ein Teil der Stoffe einer Werklieferung vom Besteller, so spricht man von einer Materialbeistellung zur Werklieferung. Beigestellt werden kann ein Teil des Hauptstoffs, aber auch Nebenstoffe oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr