Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 3 Umsatzsteuer Navigator

Umsatzsteuerliche Fragestellungen schneller, einfacher und effizienter lösen! Zahlreiche steuerliche Sachverhalte können nur korrekt behandelt oder optimal gestaltet werden, wenn sie systematisch in einer Entscheidungsbaum-Logik (ja/nein) geprüft werden. Die Smart Solution Haufe Umsatzsteuer Navigator setzt dies für den Bereich Umsatzsteuer als digitale Lösung um. Ab sofort k...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die in den > Rz 10–59 dargestellten Merkmale eines Dienstverhältnisses reichen in Grenzfällen für ein Gesamtbild der Verhältnisse (> Rz 9) nicht aus, um den ArbN vom Unternehmer zu unterscheiden. Zu den für eine selbständige Tätigkeit typischen Merkmalen > Rz 70 ff. Rz. 61 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die praktische Bedeutung der Abgrenzung erg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Abschreibungsgrundsätze

Rz. 5 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Inanspruchnahme von AfA setzt voraus, dass der Stpfl oder sein Rechtsvorgänger Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat. Deshalb kann der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen Werbeinteresse verlosten WG mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung keine AfA in Anspruch nehmen (BFH 21...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Die Eingliederung überlagernde Rechtsverhältnisse

Rz. 45 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Selbst wenn im Außenverhältnis der Eindruck der Eingliederung entsteht, kann ein anderes Rechtsverhältnis dies ausschließen. Nicht in den Betrieb eines anderen eingegliedert ist nämlich, wer iRe eigenen Betriebs selbständig tätig wird (> Rz 60 ff). Rz. 46 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Unter diesem Gesichtspunkt ist der ehrenamtliche Vorsitzende ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Agenten

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Agenten (Handelsvertreter) iSv § 84 HGB und Kommissionäre iSv § 383 HGB sind selbständige Kaufleute. Im Sprachgebrauch des täglichen Lebens spricht man aber von Agenten, Reisenden, Repräsentanten, Vertretern, Außendienstlern usw, ohne dass daraus auf die Einkunftsart (§ 15 oder § 19 EStG) geschlossen werden kann. Ob ein Agent (Vertreter) > Ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Schätzung der Lohnsteuer

Rz. 70 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der Entleiher wird nicht selten in solchen Fällen unerlaubter ArbN-Überlassung in Anspruch genommen werden, in denen der Verleiher für das FA nicht erreichbar ist und deshalb die zur Berechnung des Haftungsanspruchs im Einzelnen erforderlichen Unterlagen des Verleihers nicht zur Verfügung stehen, aus denen sich die Besteuerungsmerkmale wie >...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Liquidation

Tz. 650 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Während es zur Auswirkung einer Insolvenz auf die Organschaft eine umfangreiche Rspr des BFH zur USt gibt, fehlt bis heute eine solche zur erstragstlichen Organschaft. Dazu existiert lediglich das Urt des BFH v 02.11.2022 (BStBl II 2023, 405), wonach eine Organschaft bei der der Auweis der Forderung oder Verbindlichkeit nur in einem vorläuf...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.11 Übernahme von bestimmten Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 340 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Steuerfreiheit bestimmter Einnahmen nach § 3 EStG (hier z. B. Nr. 13 und 16) ist zu beachten; einige nach § 3 EStG steuerfreie Einnahmen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Rz. 341 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zahlungen, die der Arbeitgeber im Hinblick auf einen künftigen internationalen Einsatz des Arbeitnehmers aufwendet, stelle...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abzugsverbote

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Für die Ermittlung der > Einkünfte gilt das > Nettoprinzip . Was der Stpfl iZm seinen besteuerbaren > Einnahmen aufwendet, darf er grundsätzlich von der steuerlichen > Bemessungsgrundlage abziehen (vgl § 2 Abs 2 EStG). Dieses Prinzip wird aber durch Abzugsverbote begrenzt (zu verfassungsrechtlichen Aspekten vgl Breinersdorfer, DStR 2010, 2492 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Finanzielle Eingliederung im Verhältnis zu einer natürlichen Person

Tz. 290 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Bei einer natürlichen Person als OT gehört die Beteiligung, auf der die finanzielle Eingliederung beruht, zum notwendigen BV des von der natürlichen Person betriebenen Gew (s Urt des BFH v 24.01.1968, BStBl II 1968, 315). Bei einer mittelbaren Beteiligung führt die Anerkennung der Organschaft dazu, dass die Anteile des OT an der zwischenges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Ermittlung der 10 %- bzw 30 %-Grenze im Sinne des § 5 Abs 1 Nr 10 Satz 2 bis 4 KStG

Tz. 20 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die 10 %-Grenze in § 5 Abs 1 Nr 10 S 2 KStG stellt auf das Verhältnis der Einnahmen des Unternehmens aus den in § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 KStG nicht bezeichneten Tätigkeiten zu den gesamten Einnahmen ab. Nach dem Ges-Wortlaut der Befreiungsvorschrift wären die Einnahmen ohne USt maßgeblich (im Vergleich zB zu § 64 Abs 3 AO). Von der Fin-Verw werde...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.5 Zeitliche Anwendung des § 8c Abs 1a KStG

Tz. 356 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 34 Abs 7c KStG idFd BürgerEntlGKrankVers sah zunächst eine auf zwei Jahre begrenzte Anwendung der in § 8c Abs 1a KStG enthaltenen Sanierungsregelung vor. Danach fand § 8c Abs 1a KStG erstmals für den VZ 2008 und auf Anteilsübertragungen nach dem 31.12.2007 Anwendung. Die Anwendung war auf Beteiligungserwerbe bis zum 31.12.2009 begrenzt. Du...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12 Zeitliche Anwendung

Tz. 91 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Nach § 34 Abs 6a S 1 KStG idF des Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö ist § 8d KStG grds erstmals auf schädliche Beteiligungserwerbe iSd § 8c KStG anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 erfolgen. Bei einem vom Kj abw Wj, das im VZ 2016 endet, kommt es für die erstmalige Anwendung des § 8d KStG darauf an, ob der schä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ortmann-Babel/Bolik, Das "JStG 2018", DB 2018, 1876; Weiss/Brühl, Ausgewählte ertragstliche Aspekte des "JStG 2018", BB 2018, 2135; Nürnberg, Variable Az gem § 14 Abs 2 KStG-E, NWB 2018, 2856; Ortmann-Babel/Bolik, Letzte Änderungen des "JStG 2018" zum Zieleinlauf, DB 2018, 2891; Belcke/Westermann, Die Besteuerung öff Unternehmen: Praxisrelevante Hinw zu Organschaftsgestaltungen,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ernst, Verlustuntergang nach § 8c KStG – Wünsche zum (nächsten) Fest, BB 51–52/2017, I; Brandis, 65. Berliner St-Gespräch: Die Entsch des BVerfG zu § 8c KStG und ihre Folgen, FR 2018, 81; Dorenkamp, Mantelkaufsvorschrift in einer Welt nach § 8c KStG, FR 2018, 83; Holle/Weiss, Kstliche Verlustverrechnung – Änderung des § 8c KStG im "JStG 2018", DB 2018, 3008; Höreth/Stelzer, Reg-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.8 Übertragung von Wirtschaftsgütern zu einem geringeren als dem gemeinen Wert auf die Verlustkörperschaft (§ 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG)

Tz. 76 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wenn § 8d Abs 2 S 2 Nr 6 KStG die Übertragung von WG zu einem geringeren als dem gW auf die Verlust-Kö als ein für die weitere Nutzung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags schädliches Ereignis bezeichnet, betrifft das sowohl die Übertragung einzelner WG auf die Verlust-Kö als auch die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs, einer Kap...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ruppert, Die genaue Berechnung von GewSt-Umlagen im Organkreis mit GAV seit dem KStG 1977 unter Berücksichtigung interdependenter Tatbestände, FR 1981, 53, 77; Palitsch, Konzern-St-Umlagen im Blickwinkel der neueren Rspr, BB 1983, 432; Schulze, Ertragstliche Behandlung von umsatzabhängigen Konzernumlagen, FR 1983, 92; Bullinger, Der Ausweis von St-Umlagen in der GuV von Kap-Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch das Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 2998) ist mit erstmaliger Wirkung für schädliche Beteiligungserwerbe iSd § 8c KStG nach dem 31.12.2015 ein neuer § 8d KStG eingeführt worden, der neben den unveränderten § 8c KStG tritt. Tz. 2 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Mit der neuen Norm will...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Rücklagen

Tz. 486 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 466, 467), betrifft § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG nur die "anderen" Gewinnrücklagen iSd §§ 266 Abs 3 III 4, § 272 Abs 3 S 2 HGB, deren Bildung im Belieben der OG steht. Die Zuführung zu ges Rücklage ist nicht durch § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG eingeschränkt, so bereits der Ges-Wortlaut. Eine ges Rücklage ist bei der AG und S...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Hechtner, Neue ges Rahmenbedingungen im Sanierungs-St-Recht, DB 2019, 10; Pohl, Ges Umsetzung des Sanierungs-Erl – Besonderheiten im KSt-Recht, GmbH-StB 2019, 135; Suchanek/Herbst, Die Sanierungsklausel des § 8c Abs 1a KStG – Ein ges-geberisches "Relikt" kommt wieder zur Anwendung, Ubg 2019, 146. Tz. 370 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch das Ges gegen schädliche St-Prakt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Allgemeines

Tz. 263 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 KStG, der auch Rechtsgrundlage für die stliche Anerkennung einer mittelbaren Organschaft (auch als Klammerorganschaft bezeichnet; dazu näher s Tz 752) ist, sind bei der Prüfung der finanziellen Eingliederung auch mittelbare Beteiligungen zu berücksichtigen, wenn die Beteiligung an jeder vermittelnden Gesellschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der neue § 8c KStG sowie § 14 StFG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das URefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) wurde ein neuer § 8c KStG als Ersatz für den wegfallenden § 8 Abs 4 KStG eingefügt, wobei in einer Übergangszeit bis 2012 der frühere § 8 Abs 4 KStG – ggf sogar neben § 8c KStG – anzuwenden sein konnte (s Tz 402ff, dort auch wegen der erstmaligen Anwendung). Tz. 5 Stand: EL 102 – ET: 06/202...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführende Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die vom ArbN getragenen Anschaffungs-, Herstellungs- und Instandhaltungskosten für typische > Berufskleidung, > Fachliteratur, Werkzeuge (> Werkzeuggeld Rz 2) und andere > Arbeitsmittel sind > Werbungskosten . Sie werden grundsätzlich in dem Zeitpunkt berücksichtigt, in dem ein Wert aus dem Vermögen des ArbN abfließt (> Werbungskosten Rz 18 ff...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Sicherungsmaßnahmen

Rz. 95 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Das FA kann – ggf zunächst sogar mündlich (> Rz 100) – anordnen, dass der Entleiher einen bestimmten Teil des mit dem Verleiher vereinbarten Entgelts einzubehalten und abzuführen hat, wenn dies zur Sicherung des Steueranspruchs notwendig ist (§ 42d Abs 8 EStG). Die Regelung ist aber nicht anwendbar, wenn der Leistungsempfänger > Bauabzugsteu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis des § 8d KStG zu § 8c KStG und zu § 2 Abs 4 UmwStG

Tz. 4 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c und § 8d KStG stehen als zwei sich ergänzende, eigenständige Regelungen nebeneinander. Anders als beim früheren § 8 Abs 4 KStG aF ist dabei ein Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der strukturellen Veränderung auf Gesellschaftsebene nicht erforderlich (s Tz 36). Tz. 5 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8c KStG gehen nicht genu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgetreten werden können Steuererstattungsansprüche wie zB der Erstattungsanspruch aus der Veranlagung zur > Einkommensteuer (vgl zu einer derartigen Abrede zwischen ArbG und ArbN im Zuge einer Vereinbarung von > Nettolohn bei einer > Entsendung von Arbeitnehmern zB BFH 264, 443 = BFH/NV 2019, 1160); in Betracht kommt aber ebenso die Abtretun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6 Vorübergehende Nichtanwendung des § 8c Abs 1a KStG, weil es sich um eine europarechtswidrige Beihilfe handelt

Tz. 360 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch Beschl v 26.01.2011 (C 7/2010, K [2011] 275; DB 2011, 2069) hatte die EU-KOM die Sanierungsklausel in § 8c Abs 1a KStG rückwirkend als mit dem EU-Beihilferecht nicht vereinbar erklärt. Die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens nach Art 108 Abs 2 AEUV (s Schr der KOM v 24.02.2010, ABl EU C 90/8 v 08.04.2010); s dazu auch Schr des BMF...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2.1 Allgemeines

Tz. 379 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Ausführlich zu § 3a und § 3c Abs 4 EStG s § 8 Abs 1 KStG Tz 280 ff. Nach § 52 Abs 4a EStG idF des Ges gegen schädliche St-Praktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen waren der neue § 3a und § 3c Abs 4 EStG grds erstmals in Fällen anzuwenden, in denen die Schulden ganz oder teilweise nach dem 08.02.2017 erlassen wurden. Zudem war Art 6 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Zeitliche Anwendung

Tz. 402 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 34 Abs 6 S 3 KStG idF des URefG 2008 war § 8 Abs 4 KStG neben § 8c KStG letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kö innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen wurden, der vor dem 01.01.2008 beginnt, und der Verlust der wirtsch Identität vor dem 01.01.2013 eintrat (s Rn 67 des BMF-Schr v 28.11.2017...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 13 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt, wurde § 7a KStG aF mit Wirkung ab dem VZ 1977 iRd Wechsels vom früheren sog klassischen KSt-System zum System eines Vollanrechnungsverfahrens durch die §§ 14–18 KStG 1977 ersetzt (s KSt-RefG v 31.08.1976, BGBl I 1976, 2597). Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das StÄndG 1992 v 25.02.1992 (BGBl I 1992, 297) ergab sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Muster der Umsatzsteuererklärung 2026: Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2026 werden die Vordruckmuster Umsatzsteuererklärung 2026 (USt 2 A), Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2026, Anlage FV zur Umsatzsteuererklärung 2026, Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2026 (USt 2 E) und Anleitung zur Anlage UN 2026 (USt 6 E) eingeführt (BMF v. 29.12.2025 – III C 3 - S 7344/00040/0...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (USTB 2026, Heft 8, S. 249)

Änderungen seit dem 22.12.2025 Dipl.-Finw. Thomas Meurer Das BMF hat den UStAE mit Schreiben vom 1.10.2010 bekannt gegeben und die UStR 2008 mit Wirkung vom 1.11.2010 aufgehoben (BMF v. 1.10.2010 – IV D 3 - S 7015/10/10002, BStBl. I 2010, 846). Der UStAE wird durch BMF-Schreiben ergänzt bzw. geändert. Neben dem UStAE gibt es weiterhin allgemeine Verwaltungsanweisungen, die ni...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / I. BMF-Schreiben zur Änderung des UStAE

1. Steuerbarkeit – § 1 UStG Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Mit Urt. v. 25.9.2024 (BFH v. 25.9.2024 – XI R 19/22, UR 2025, 130), hat der BFH u.a. entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG im Falle eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss. Der BFH begründet diese Ansicht mit einer unionsre...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 5. Sonstige

Vordruckmuster für den Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN): Unternehmern, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sind und die für die Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem Drittstaat eine Bestätigung ihrer Unternehmereigenschaft benötigen, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung aus. Daneben stellt das zustä...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Mit Urt. v. 25.9.2024 (BFH v. 25.9.2024 – XI R 19/22, UR 2025, 130), hat der BFH u.a. entschieden, dass für eine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG im Falle eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer sein muss. Der BFH begründet diese Ansicht mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Übergangsvorschrift nach Aufhebung von § 4 Nr. 4a UStG: Durch das JStG 2024 vom 2.12.2024 (BGBl. I 2024 Nr. 387 S. 1, BStBl. I 2024, 1484) wurden § 4 Nr. 4a UStG – Umsatzsteuerlagerregelung – nebst Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG sowie die hierzu ergangenen Regelungen in § 4 Nr. 19 Buchst. a und den §§ 5, 10, 13, 13a, 15, 18e und 22 UStG zum 1.1.2026 aufgehoben. Die bis zum 31.12...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / III. Fazit

Bei der Häufigkeit der Anpassungen des UStAE durch das BMF ist es schwierig, nicht den Überblick zu verlieren. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, die Anpassungen der Finanzverwaltungsauffassung zu verfolgen, um ggf. zeitnah reagieren zu können und eventuelle Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Meurer Das BMF hat den UStAE mit Schreiben vom 1.10.2010 bekannt gegeben und die UStR 2008 mit Wirkung vom 1.11.2010 aufgehoben (BMF v. 1.10.2010 – IV D 3 - S 7015/10/10002, BStBl. I 2010, 846). Der UStAE wird durch BMF-Schreiben ergänzt bzw. geändert. Neben dem UStAE gibt es weiterhin allgemeine Verwaltungsanweisungen, die nicht in den UStAE aufgenommen we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Steuersatz – § 12 UStG

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 1.1.2026; Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für die Silvesternacht zum 1.1.2026: Für die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ist es nicht zu beanstanden, wenn zur Auftei...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe; Änderung des Nutzungsverhältnisses zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit i.e.S.: Bislang ging die Verwaltung davon aus, dass bei einer späteren Minderung des Nutzungsanteils eines einheitlichen Gegenstandes für den unternehmerischen Bereich und einer damit einhergehenden Erhöhung des Nutzungsantei...mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / 3. Letzter Abnehmer ist Kleinunternehmer

Der letzte Abnehmer im potentiellen Dreiecksgeschäft kann nach der europäischen Rechtsprechung seinerseits in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet, eine Lieferung im Reihengeschäft bewirken, (s.o.).[81] Diese Lieferung kann – Zulässigkeit der Anwendung in diesem Mitgliedstaat vorausgesetzt – nach der Kleinunternehmerregelung steuerfrei sein. Geht m...mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / c) Mögliche Lösung: Verzicht des ersten Lieferers auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung

Zumindest nach dem deutschen UStG ist es für in Deutschland ansässige Unternehmen möglich, den Verzicht auf die Anwendung der Steuerbefreiung rückwirkend zu erklären bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres.[51] Dies ist jedoch nicht harmonisiert und daher in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. Außerde...mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / a) Voraussetzung für die Anwendung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts nach dem nationalen Umsatzsteuergesetz

Der Grundtatbestand für das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts ist unzweifelhaft erfüllt. Drei Unternehmer schließen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und dieser Gegenstand gelangt aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates unmittelbar vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer. Die Unternehmer sind in ...mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / d) Lösung: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung im Bestimmungsmitgliedstaat

Soll das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft zur Anwendung kommen, muss der Zwischenhändler also ggf. auf die Anwendung der Steuerbefreiung für Kleinunternehmen im Bestimmungsmitgliedstaat verzichten. Zu beachten wäre dabei insbesondere, dass der Verzicht nicht rückwirkend möglich ist und daher im Ansässigkeitsmitgliedstaat rechtzeitig zu erklären wäre.[74] Auch ergeben ...mehr

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Der umsatzsteuerliche Klein... / 2. Im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführte Lieferung oder Leistung

Grundvoraussetzung für die Anwendung einer Steuerbefreiung für Kleinunternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet ist, dass der jeweilige Mitgliedstaat der Leistungsausführung eine solche Steuerbefreiung vorsieht und dass die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Steuerbefreiung erfüllt sind. Der einzige Mitgliedstaat, der (noch) keine Steuerbefreiung für Kleinunternehmen vo...mehr