Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 76 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.10 Anteilsvereinigung und Weiterübertragung bereits vereinigter Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung)

Allgemeines Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück[2], stellt eine Veränderung der Beteiligungen grundsätzlich keinen grunderwerbsteuerbaren Rechtsträgerwechsel dar. Abweichend von diesem Grundsatz sieht § 1 Abs. 3 GrEStG in folgenden Fällen eine fingierte Grundstücksübertragung als gegeben an: Fingierte Grundstücksübertragung bei schuldrechtlicher V...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.8 Anteilseignerwechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2b GrEStG)

Mit Wirkung ab 1.7.2021 wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für grundbesitzende Kapitalgesellschaften eingeführt. Nach § 1 Abs. 2a GrEStG werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften i. H. v. mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.7 Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a GrEStG in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung)

Den Übergang eines Grundstücks von einer "alten" auf eine "neue" Personengesellschaft fingiert § 1 Abs. 2a GrEStG, wenn sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand der "alten" Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar dergestalt ändert, dass mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen. Personengesellschaft Personengesellschaften i. S. d. § 1 ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.2 Vereinbarung in einem Tarifvertrag

Ist sie in einem Tarifvertrag geregelt und sind beide Vertragspartner tarifgebunden, gilt die Klausel ohne besondere Vereinbarung unmittelbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Vertragsparteien die Klausel oder ihren Inhalt kennen.[1] Es besteht keine besondere Hinweispflicht des Arbeitgebers, selbst wenn der Beschäftigte der deutschen Sprache nicht mächtig ist.[2] Auch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.5 Erstattungsansprüche Dritter

Soweit Dritte im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis Ansprüche gegen eine der Vertragsparteien geltend machen können, die jedoch der anderen Vertragspartei zuzurechnen sind, wird der Ausgleichsanspruch zwischen ihnen erst dann fällig, wenn der Dritte seinerseits seine Rechte wirksam geltend macht. Solange nicht feststeht, ob überhaupt ein Ausgleich im Arbeitsverhältnis er...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 4.1 Alleinstehende Person

Rz. 16 Alleinstehend sind nach § 24b Abs. 3 S. 1 EStG Stpfl., die nicht die Voraussetzungen für die Anwendung des Splitting-Verfahrens erfüllen oder die verwitwet sind. Demnach sind anspruchsberechtigt nur: Stpfl., die während des gesamten Veranlagungszeitraums nicht verheiratet (ledig oder geschieden) sind, Verheiratete, die während des gesamten Veranlagungszeitraums dauernd ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 5 Zwölftelung (Abs. 4)

Rz. 32 Nach § 24b Abs. 4 EStG ermäßigt sich der Entlastungsbetrag für das erste Kind von 4.260 EUR für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel, d. h. monatlich um 355 EUR. Für die etwaigen weiteren Kinder gilt für den Entlastungserhöhungsbetrag i. H. v. jährlich je 240 EUR pro Kind gem. § 24b Abs. 2 S. 2 EStG entsprechen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Miethöhe bei Vertragsschlus... / 4.4 Eigentümerwechsel

Der Wortlaut des § 556e Abs. 1 BGB erfasst auch den Fall, in dem das Vormietverhältnis mit dem Rechtsvorgänger des Vermieters bestand. Nach dem Sinn und Zweck der Regelung wäre die Vorschrift dagegen einschränkend auszulegen und zu fragen, ob der Bestandsschutz auch dem rechtsgeschäftlichen Nachfolger des Vermieters zugutekommen soll. Ein Bedürfnis hierfür ist nicht ersichtl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 5.1.11 Sonderfall: Urlaub und Urlaubsabgeltung

Nach allgemeiner Meinung findet eine Regelung zur Ausschlussfrist keine Anwendung für die Geltendmachung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen.[1] Gesetzliche Urlaubsansprüche unterliegen einem eigenständigen Fristenregime, das den Beschäftigten lediglich zwingt, seine Ansprüche rechtzeitig vor Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums zu verlangen, und auf das de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Persönl... / 1.1.3 Ereignisse im Familien- und Verwandtenkreis

Auch bedeutsame Ereignisse im Familien- und Verwandtenkreis oder im Haushalt können eine kurzfristige Freistellung nach § 616 BGB rechtfertigen. Im Regelfall dürften in diesen Fällen nur ein, höchstens 2 Arbeitstage für die Freistellung in Betracht kommen. Entsprechende Ereignisse sind z. B.: Kirchliche und/oder standesamtliche Eheschließung [1] – wohl auch die der Kinder Begrü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / 1. Vermögensübertragung

Die Regelung des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG zielt in erster Linie darauf ab, Vermögensübertragungen i.R. vorweggenommener Erbregelungen zu begünstigen, wobei die Vermögensübertragung ihren Rechtsgrund auch in einer Verfügung von Todes wegen haben kann, wenn sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten des Erblassers ebenfalls begünstigt wäre (BFH v.11.10.2007 – X R 14...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4.2 Tatsächliche Gründe

Voraussetzung ist ein unabwendbares Ereignis, das den Steuerpflichtigen in eine existenzgefährdende Zwangslage bringt, sodass er den Aufwendungen nicht ausweichen kann. An der Zwangsläufigkeit fehlt es, wenn er zwar den Aufwendungen nicht ausweichen kann, er aber selbst freiwillig die Ursache für die Unausweichlichkeit gesetzt hat. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Quecksilber / 3.3 Persönliche Maßnahmen

Augenschutz: Gestellbrille mit Seitenschutz, ggf. Korbbrille ggf. Atemschutz: Maske mit Spezialfilter: Hg-P3 (Kennfarbe: rot-weiß), die max. Gebrauchsdauer beträgt i. Allg. 50 Stunden (grundlegend sind aber die Herstellerangaben, vgl. Tab. 8 DGUV-R 112-190) geeignete Schutzkleidung, ggf. Chemikalienschutzanzug, Arbeitskleidung ohne Taschen oder nur Taschen mit Patten geeignete ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Belastunge... / 2.4 Zwangsläufigkeit

Aufwendungen erwachsen zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Hierzu ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH erforderlich, dass die genannten Gründe von außen auf die Entschließung des Steuerpflichtigen in einer Weise einwirken, dass er ihnen nicht ausweichen kann.[1] Grundsätzlich sind nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerklassen und Steue... / 1 Maßgebende Steuerklassen

Die Steuerklassen sind für die Höhe der im Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge von entscheidender Bedeutung. Die für die Lohnsteuerberechnung erforderlichen persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers werden zentral vom Bundeszentralamt für Steuern in der sog. ELStAM-Datenbank verwaltet und dem Arbeitgeber auf Abruf in...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen

Rz. 81 Steht die Anzahl der regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer fest, ist festzustellen, ob eine über die in § 17 Abs. 1 KSchG geregelten Schwellenwerte hinausgehende Zahl von Arbeitnehmern innerhalb von 30 Kalendertagen entlassen werden soll. Rz. 82 Unter Entlassung wird seit der Junk-Entscheidung des EuGH der Ausspruch der Arbeitgeberkündigung (Rz. 16 f.) sowie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Förderung der b... / 2 Gemeinsame Anforderungen an alle 5 Durchführungswege

Das Vorliegen einer betrieblichen Altersversorgung ist Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung sämtlicher möglicher 5 Durchführungswege, also sowohl für die Pensionszusage als auch die Unterstützungskasse, den Pensionsfonds, die Pensionskasse und die Direktversicherung. Die Kriterien für die betriebliche Altersversorgung sind im Zuge der Neuregelungen des AltEinkG deut...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Besteuerung des Arbeitslohn... / 3 Arbeitslohn bei Erben

Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehendem Arbeitslohn an die Erben oder andere Rechtsnachfolger werden diese steuerlich zu Arbeitnehmern.[1] Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers gezahlt wird, wird grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den Besteuerungsmerkmalen des verstorbenen Arbeitnehmers versteuert. Zahlt also der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Förderung der b... / 3.2.2 Anforderungen an die Steuerbefreiung

Die Anforderungen an die Steuerbefreiung bleiben durch das BRSG unberührt und gelten unverändert weiter. Für die Steuerbefreiung ist es unerheblich, ob die Beitragsleistungen vom Arbeitgeber (= arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung) oder im Wege der Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer (= entgeltfinanzierte Altersversorgung) erbracht werden. Allerdings sind sog. Eigenb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.3 Beginn/Ende der Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt bzw. dem Zuzug ins Inland. Sie endet mit dem Tod bzw. dem Wegzug aus dem Inland. Bei Wohnsitzverlegung im Laufe eines Veranlagungszeitraums ist für das gesamte Kalenderjahr nur eine Veranlagung durchzuführen, und zwar nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht. Folglich werden alle zustehenden Jahresfreibeträge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1371 BGB – Zugewinnausgleich im Todesfall.

Gesetzestext (1) Wird der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet, so wird der Ausgleich des Zugewinns dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel der Erbschaft erhöht; hierbei ist unerheblich, ob die Ehegatten im einzelnen Falle einen Zugewinn erzielt haben. (2) Wird der überlebende Ehegatte nicht Erbe und steht ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 331 BGB – Leistung nach Todesfall.

Gesetzestext (1) Soll die Leistung an den Dritten nach dem Tode desjenigen erfolgen, welchem sie versprochen wird, so erwirbt der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Versprechensempfängers. (2) Stirbt der Versprechensempfänger vor der Geburt des Dritten, so kann das Versprechen, an den Dritten zu leisten, nur dann noch aufgehoben oder geändert werden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (§ 331).

Rn 25 Die Konstellation, dass ein Versprechensempfänger mit einem Versprechenden (Deckungsverhältnis) vereinbart, dass mit seinem Tod ein Dritter schenkweise das Recht erwirbt, unmittelbar vom Versprechenden eine Leistung zu fordern, ist durch §§ 328, 331 nur unzureichend geregelt. Wirtschaftlich gleicht der Erwerb des Beschenkten einem erbrechtlichen, so dass sich das Probl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 750 BGB – Ausschluss der Aufhebung im Todesfall.

Gesetzestext Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Zeit ausgeschlossen, so tritt die Vereinbarung im Zweifel mit dem Tode eines Teilhabers außer Kraft. Rn 1 Es handelt sich um eine Auslegungsregel, die durch ausdrückliche Regelung oder andere Indizien außer Kraft gesetzt werden kann. Auch dann kann aber der Tod einen wichtigen Grund ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden und für den Todesfall.

Rn 4 Als unentgeltliche Zuwendung kommt insb die Schenkung gem § 516 in Betracht. Aber auch in der ohne Verpflichtung versprochenen und gewährten Ausstattung gem § 1624 kann eine unentgeltliche Zuwendung iSd § 1638 zu sehen sein (Staud/Heilmann § 1638 Rz 15). Rn 5 Voraussetzung für die Ausschließung der Eltern von der Verwaltung des zugewendeten Vermögens ist, dass die Zuwend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfügung von Todes wegen.

Rn 15 Verfügung von Todes wegen ist die übergeordnete Bezeichnung für Willenserklärungen einer natürlichen Person, mit der sie die durch ihren Tod ergebenden Rechtsbeziehungen regelt. Das Testament muss auf den Tod getroffen und mit dessen Eintritt wirksam werden (Grüneberg/Weidlich § 1937 Rz 2). Dabei ist der Begriff der Verfügung nicht gleichzusetzen mit der Verfügung als ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Rechtsstellung nach dem Tod.

Rn 25 Die Rechtsfähigkeit des Menschen endet mit dem Tod (s.o. Rn 15). Dies wird vom Gesetz als biologische Tatsache vorausgesetzt (vgl § 1922). Einen ›bürgerlichen‹ oder rechtlichen Tod (zB durch Eintritt in ein Kloster) kennt die Rechtsordnung nicht. Mit dem Tod geht das Vermögen einer Person auf seine Erben über (§ 1922), immaterielle Güter sind nicht vererbbar und erlösc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Tod des Vaters.

Rn 10 In Abweichung zu § 1615 erlischt der Anspruch mit dem Tod des Verpflichteten nicht. Vielmehr haften die Erben nach § 1967 für den Unterhalt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Tod des Mieters.

Rn 5 Dem Tod des Mieters (Theesfeld MDR 11, 765 auch zum Tod des Vermieters; beim Tod eines Mitmieters s § 563a) steht die Todeserklärung gleich, da sie Vermutungswirkung entfaltet (§ 9 VerschG). Neben einem Mitmieter sind etwaige weitere im Haushalt lebende Personen iSd § 563 vom Eintritt ausgeschlossen (aA Löhnig FamRZ 01, 891). Ausnahmsweise soll der Eintritt einer gem § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Heilung nach Tod des Schenkers.

Rn 12 Die für den Rechtsübergang noch erforderlichen Handlungen können, insb bei Befristung der Schenkung auf den Tod des Schenkers (§ 516 Rn 3), auch noch nach dem Tod des Schenkers erfolgen, sei es auf Grund einer Vollmacht des Erblassers durch den Beschenkten (BGH NJW 86, 2107 [BGH 05.03.1986 - IVa ZR 141/84]) oder einen Dritten, sei es durch den Erben des Schenkers (BGH ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tod und Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Rn 4 Stirbt der Bevollmächtigte, führt das gem §§ 673, 675 im Zweifel zum Erlöschen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages im Grundverhältnis sowie über 1 idR auch zum Erlöschen der Vollmacht, es sei denn mit dem Aufschub ist Gefahr verbunden (MüKo/Schubert Rz 9). Das gilt wegen des besonderen Vertrauens des Treugebers zu dem Treunehmer va für die treuhänderische ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtslage nach dem Tode eines Ehegatten.

I. Bindungswirkung. Rn 7 Der Überlebende ist an letztwilligen Verfügungen gehindert, die wechselbezügliche Zuwendungen an den Dritten schmälern. Dazu gehört die neu angeordnete Belastung des Schlusserben mit einem Vermächtnis (BGH FamRZ 69, 208), einer Testamentsvollstreckung (KG OLGZ 77, 392; Köln FamRZ 90, 1403) oder einer Nacherbeneinsetzung (Schlesw NJW-RR 13, 906). Der U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tod und Verlust der Rechtspersönlichkeit.

Rn 7 Der Tod des Vollmachtgebers führt gem §§ 672 1, 675 im Zweifel nicht zum Erlöschen eines Auftrages oder Geschäftsbesorgungsvertrages im Grundverhältnis und iVm 1 einer von dem Erblasser erteilten Vollmacht (BGH NJW 69, 1245, 1246 [BGH 18.04.1969 - V ZR 179/65]). Das Gleiche gilt gem § 52 III HGB für die Prokura. Klauseln zB in Bankformularen, nach denen die Vollmacht na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tod einer Vertragspartei.

Rn 98 Stirbt der Vermieter oder veräußert er die Mietwohnung, wird der Mietvertrag mit seinen Erben (§§ 1922, 1967) oder mit dem Erwerber (§ 566 I) fortgesetzt (BGH NJW 78, 2504 [BGH 21.06.1978 - VIII ZR 155/77]). Entspr gilt, wenn der Mieter stirbt. Allerdings ist beim Tode des Mieters gem § 580 sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Unentgeltliche Übertragung von Todes wegen auf natürliche Person

Rz. 641.2 [Autor/Stand] Unentgeltliche Übertragung von Todes wegen durch den Steuerpflichtigen. § 6 Abs. 3 Satz 2 berücksichtigt nur "unentgeltliche Übertragungen von Todes wegen". Im "Grundfall" spricht § 6 Abs. 3 Satz 2 die unentgeltliche Übertragung von Todes wegen auf eine natürliche Person "durch den Steuerpflichtigen" an, erweiternd werden auch nachfolgende Weiterübert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 24 EuErbVO – Verfügungen von Todes wegen außer Erbverträgen.

Gesetzestext (1) Die Zulässigkeit und die materielle Wirksamkeit einer Verfügung von Todes wegen mit Ausnahme eines Erbvertrags unterliegen dem Recht, das nach dieser Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn die Person, die die Verfügung errichtet hat, zu diesem Zeitpunkt verstorben wäre. (2) Ungeachtet des Absatzes 1 kann eine Person für die Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 26 EGBGB – Form von Verfügungen von Todes wegen.

Gesetzestext (1) In Ausführung des Artikels 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. 1965 II S. 1144, 1145) ist eine letztwillige Verfügung, auch wenn sie von mehreren Personen in derselben Urkunde errichtet wird oder durch sie eine frühere letztwillige Verfügung widerrufen wird, hinsichtlich ih...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 37 VersAusglG – Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person.

Gesetzestext (1) 1Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleichs gekürzt. 2Beiträge, die zur Abwendung der Kürzung oder zur Begründung von Anrechten zugunsten der ausgleichsberechtigten Person gezahlt wurden, sind unter Anrechnung der gewährten Leistungen an die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 791 BGB – Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten.

Gesetzestext Die Anweisung erlischt nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit eines der Beteiligten. A. Tod oder Eintritt der Geschäftsunfähigkeit. Rn 1 § 791 dient der Sicherheit des Zahlungsverkehrs. Er gilt für die angenommene und die nicht angenommene Anweisung. Die Erben des Anweisenden können die Anweisung nach § 790 widerrufen. § 791 gilt nicht nur ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2301 BGB – Schenkungsversprechen von Todes wegen.

Gesetzestext (1) 1Auf ein Schenkungsversprechen, welches unter der Bedingung erteilt wird, dass der Beschenkte den Schenker überlebt, finden die Vorschriften über Verfügungen von Todes wegen Anwendung. 2Das Gleiche gilt für ein schenkweise unter dieser Bedingung erteiltes Schuldversprechen oder Schuldanerkenntnis der in den §§ 780, 781 bezeichneten Art. (2) Vollzieht der Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 563 BGB – Eintrittsrecht bei Tod des Mieters.

Gesetzestext (1) 1Der Ehegatte oder Lebenspartner, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. (2) 1Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder Lebenspartner eintritt. 2Andere Familienangehörige, die mit dem M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 332 BGB – Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt.

Gesetzestext Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten, ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrag bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen, so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen. A. Die Befugnis zu einseitiger Änderung. Rn 1 § 332 stellt zunächst klar, dass es zu einer Änderung nicht (wie man n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594d BGB – Tod des Pächters.

Gesetzestext (1) Stirbt der Pächter, so sind sowohl seine Erben als auch der Verpächter innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Pächters Kenntnis erlangt haben, berechtigt, das Pachtverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahrs zu kündigen. (2) 1Die Erben können der Kündigung des Verpächters widersprechen und die Fortsetzung des Pach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 153 BGB – Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden.

Gesetzestext Das Zustandekommen des Vertrags wird nicht dadurch gehindert, dass der Antragende vor der Annahme stirbt oder geschäftsunfähig wird, es sei denn, dass ein anderer Wille des Antragenden anzunehmen ist. A. Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden. I. Anwendungsbereich. Rn 1 Während § 130 II die Zugangsfähigkeit einer Willenserklärung trotz Todes oder Geschäftsun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1061 BGB – Tod des Nießbrauchers.

Gesetzestext 1Der Nießbrauch erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers. 2Steht der Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so erlischt er mit dieser. A. Tod einer natürlichen Person, S 1. Rn 1 Der Nießbrauch endet mit der Aufhebung des Rechts oder mit dem Tod des Nießbrauchers. Die Norm trägt der besonderen Vertrauensstellung des Nie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 730 BGB – Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters.

Gesetzestext (1) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den anderen Gesellschaftern dessen Tod unverzüglich anzuzeigen. Wenn mit dem Aufschub Gefahr für die Gesellschaft oder das Gesellschaftsvermögen verbunden ist, hat der Erbe außerdem die laufenden Gesc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1998 BGB – Tod des Erben vor Fristablauf.

Gesetzestext Stirbt der Erbe vor dem Ablauf der Inventarfrist oder der in § 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen, so endigt die Frist nicht vor dem Ablauf der für die Erbschaft des Erben vorgeschriebenen Ausschlagungsfrist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift ergänzt die §§ 1996, 1995, indem § 1952 II auf die Frist zur Inventarerrichtung übertragen wird (MüKo/Küpper § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 31 VersAusglG – Tod eines Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich nach den §§ 9 bis 19, so ist das Recht des überlebenden Ehegatten auf Wertausgleich gegen die Erben geltend zu machen. 2Die Erben haben kein Recht auf Wertausgleich. (2) 1Der überlebende Ehegatte darf durch den Wertausgleich nicht bessergestellt w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Tod einer natürlichen Person, S 1.

Rn 1 Der Nießbrauch endet mit der Aufhebung des Rechts oder mit dem Tod des Nießbrauchers. Die Norm trägt der besonderen Vertrauensstellung des Nießbrauchers Rechnung. Zusammen mit § 1059 schafft sie eine für die Lebenszeit des Nießbrauchers unauflösliche persönliche Bindung. Rn 2 Dem Tod steht die Todeserklärung nach dem VerschG gleich. Nach § 5 I 1 GBBerG gilt ein Nießbrauc...mehr