Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 2 Anspruchsberechtigt sind Familienangehörige des Erblassers, die mit diesem zusammen in häuslicher Gemeinschaft gelebt und von ihm Unterhalt bezogen haben. Das sind der Ehegatte des Erblassers,[4] Verwandte und Verschwägerte unabhängig welchen Grades sowie sonstige Personen wie Pflegekinder oder – in Ausnahmefällen auch – Freunde, die der Erblasser als zur Familie gehör... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 24 § 2269 BGB sieht als weitere Voraussetzung vor, dass die Ehegatten auch die Erbfolge nach dem längerlebenden Ehegatten verfügen, d.h. es muss der zweite Erbfall geregelt sein, mit welchem die Schlusserbfolge eintritt. Mit Ausnahme etwaiger Wiederverheiratungsklauseln (vgl. Rdn 54 ff.) genügt der Vermögensübergang an den Dritten zu einem anderen Zeitpunkt oder Ereignis... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Anspruchshöhe

Rz. 167 Einigkeit besteht bei den Gerichten, auch entsprechend der Gesetzesbegründung dahingehend, dass es sich bei dem dort vorgegebenen Betrag i.H.v. 10.000,00 EUR lediglich um eine Orientierungshilfe handelt (OLG Koblenz, Beschl. v. 31.8.2020 – 12 U 870/20; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.10.2022 – 12 U 30/22; OLG Celle, Urt. v. 24.8.2022 – 14 U 22/22; BGH, Urt. v. 25.5.20... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Erblasser muss in seinem Testament keinen Erben bestimmen. Gem. § 1938 BGB ist es ihm gestattet, lediglich zu verfügen, dass ein Verwandter und/oder der Ehegatte/Lebenspartner von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen ist (negatives Testament). Das BGB konnte das negative Testament zulassen, da es die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge nicht als einander a... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Zeitpunkt

Rz. 4 Nach fast allgemeiner Ansicht ist die Aufhebung eines Erbverzichts nur bis zum Tod des Erblassers möglich.[2] Die Frage, ob dieser Ausschlussgrund auch für den Pflichtteilsverzicht gilt, wird bejaht, obgleich die Gründe insoweit weniger zwingend sind. Zwar kann ein Pflichtteilsverzicht von dem Erben und den Pflichtteilsberechtigten einvernehmlich ignoriert und dadurch ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Nachfolge bei Kapitalgesellschaft

Rz. 13 GmbH-Anteile gehen ebenso auf die Erbengemeinschaft über[38] wie vererblich gestellte Anteile an einer Personengesellschaft oder eines Einzelhandelsgeschäfts:[39] Die Geschäftsanteile der GmbH sind gem. § 15 Abs. 1 GmbHG vererblich. Dies kann auch nicht durch die Satzung ausgeschlossen werden. Die Satzung kann zwar weitere Voraussetzungen für die Abtretung des Gesells... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Bedingung und Auflage

Rz. 12 Der Erblasser kann auch eine Auflage anordnen, um den Begünstigten zu einem bestimmten Verhalten zu verpflichten. Bedingung und Auflage unterscheiden sich jedoch dadurch, dass die Auflage die Wirksamkeit der Zuwendung nicht in Frage stellt. Im Übrigen ist mit der Auflage eine Verpflichtung verbunden, deren Erfüllung jedoch nicht erzwingbar ist. mehr

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Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 5 Entlastungsbetrag für verwitwete Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR[1] kann als Freibetrag eingetragen werden, wenn den Steuerpflichtigen die Steuerklasse II wegen der zu Recht bescheinigten Steuerklasse III nicht gewährt werden kann. In Betracht kommen verwitwete Arbeitnehmer (Ehegatten oder Lebenspartner), denen im Jahr des Todes und im Folgejahr der Splittingtarif zusteht.[2] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (3) Stichtagsprinzip

Rz. 196 Unternehmenswerte sind grundsätzlich zeitpunktbezogen.[649] Der Bewertungsstichtag[650] determiniert, welche finanziellen Überschüsse den bisherigen Unternehmenseignern bereits zugeflossen sind und daher nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, und ab welchem Zeitpunkt zu erwartende bzw. schon realisierte finanzielle Überschüsse den künftigen Eigentümern zuzurechnen ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Genossenschaften

Rz. 59 Die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft ist grundsätzlich unvererblich – wobei der verstorbene Genosse nicht mit dem Tod, sondern mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem er verstorben ist, als ausgeschieden gilt (§ 77 Abs. 1 GenG). Es ist daher ohne praktische Bedeutung, ob der Erbe ein "erlöschendes Mitgliedschaftsrecht zur Abwicklung" oder ein "... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Erbvertrag kann als Verfügung von Todes wegen ebenso wie das Testament (§ 2064 BGB) nur höchstpersönlich geschlossen werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Erblasser die Erbfolge selbst bestimmt hat und sein Wille nicht verfälscht worden ist.[1] Aus dem Grund haben auch die Anfechtung (§ 2282 BGB), die Bestätigung des Erbvertrages (§ 2284 BGB), seine A... mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.11 Einkommensanrechnung

Eigene Einkünfte der Witwe/des Witwers werden, soweit diese einen Freibetrag überschreiten, zu 40 % auf die Rente angerechnet.[1] Der Freibetrag ist dynamisch und wird jeweils zum 1.7. eines Jahres durch die Rentenanpassung angeglichen. Angerechnet werden grundsätzlich alle Einkommensarten, wie z. B. Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen), Erwerbsersatzeinkom... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs

Rz. 22 Endet der Güterstand durch Tod, so ist für die Berechnung des Zugewinnausgleichs i.R.d. güterrechtlichen Lösung der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend. Str. ist allerdings die Bestimmung des Stichtages, wenn der Erblasser während eines rechtshängigen Scheidungsverfahrens verstirbt. Die h.M. wendet in einem solchen Fall § 1384 BGB analog an, wenn der Scheidungsprozess zu... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 27 Während Abs. 1 bei der (abstrakten) Zuwendung des Vermögens von einer Erbeinsetzung ausgeht, liegt Abs. 2 im Gegenzug die Annahme zugrunde, dass bei der (konkreten) Zuwendung eines einzelnen Gegenstandes in der Regel ("im Zweifel") von einem Vermächtnis auszugehen ist.[63] Handelt es sich bei dem Einzelgegenstand um ein Grundstück, darf nicht vorschnell auf eine Erbei... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / 6. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 157 Die Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld gem. § 844 Abs. 3 BGB erfordern eine unerlaubte Handlung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einem Schutzgesetz oder der §§ 831, 832, 833, 836, 839 BGB und dem dadurch kausal verursachten Tod eines Menschen. Zwischen dem Hinterbliebenen und dem Getöteten muss im Zeitpunkt der Ve... mehr

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Erziehungsrente / Zusammenfassung

Begriff Die Erziehungsrente gehört zu den Renten wegen Todes, aber nicht zu den Hinterbliebenenrenten. Denn anders als eine Witwen-/Witwer- oder Waisenrente wird diese Rente aus der Versicherung des Überlebenden gezahlt. Die Erziehungsrente wird nur selten in Anspruch genommen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Relevante Rechtsgrundlagen zur Erziehu... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet, dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird, so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschränken, dass nach dem Tode des Abkömmlings dessen gesetzliche Erben das ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden Pflichtteil... mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.5 Beginn der Rentenzahlung wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

Eine befristete große Witwen-/Witwerrente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit beginnt frühestens mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Lag beim Hinterbliebenen eine Erwerbsminderung z. B. bereits zum Zeitpunkt des Todes des Versicherten vor und ist diese sogar schon vor über 7 Kalendermonaten vorher eingetreten, beginnt die Rente vom Todestag ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (5) Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 60 Kapitalgesellschaftsanteile sind von Gesetzes wegen zwingend vererblich.[240] Sie können aber Zwangseinziehungs- oder Zwangsabtretungsklauseln unterliegen, was bei unter dem tatsächlichen Wert liegendem satzungsmäßig vorgegebenem Entgelt[241] – analog zur Behandlung bei Personengesellschaften[242] – u.U. Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen kann.[243] mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Welches Recht ist anwendbar?

Rz. 7 Für die Bestimmung des Kreises der Personen, die gesetzliche Erben sind, ist der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend,[15] nicht dagegen der Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung. Bei der Einsetzung von Schlusserben ist der Eintritt des Schlusserbfalls maßgeblich. Es ist daher auf den Tod des Längstlebenden abzustellen.[16] Für das anzuwendende Recht ist auc... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / dd) Eintrittsklausel

Rz. 65 Erhalten einzelne Miterben oder nur ein bestimmter Erbe im Gesellschaftsvertrag das Recht, bei Tod eines Gesellschafters in die Gesellschaft einzutreten, so liegt eine sog. Eintrittsklausel vor.[228] In einem solchen Fall wird die Gesellschaft grundsätzlich unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Der Erbe hat aber das Recht, in die Gesellschaft einzutreten, und... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Feststellungsklage

Rz. 48 Feststellungsklagen Dritter, die noch zu Lebzeiten des Erblassers dessen Testierfähigkeit oder Testierunfähigkeit festgestellt haben möchten, sind schon deshalb unzulässig, weil in diesem Stadium nur eine Erbaussicht, aber noch kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis besteht.[104] Entsprechendes gilt auch für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Zins

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Betreibt ein StPfl aus einem Urt die Zwangsvollstreckung gegen Erbringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft und vereinbart er mit der Bank als Sicherheit für die Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto, so fließen ihm die Zinsen im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrko... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der in § 2058 BGB niedergelegte Grundsatz der persönlichen gesamtschuldnerischen Haftung der Miterben tritt neben die gesamthänderische Haftung der Erben nach § 2059 Abs. 2 BGB. Durch jene Haftung des einzelnen Miterben soll sichergestellt werden, dass dieser auf eine Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten vor Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft hinwirkt (vgl.... mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / Zusammenfassung

Begriff Witwen, Witwer und überlebende Lebenspartner erhalten für eine Übergangszeit bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten (auch sog. Sterbeübergangszeit) Hinterbliebenenrente in Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. einer Altersrente des Versicherten. Die Dauer des Sterbevierteljahres richtet sich dabei auch danach, ob der verstorben... mehr

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Versorgungsbezüge / 1.6 Einkommens- und Unterhaltsersatzfunktion

Die Bezüge müssen die Funktionen der entsprechenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vom Grundsatz erfüllen. D. h. sie müssen wie bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters eine Einkommensersatzfunktion sowie bei Renten wegen Todes eine Unterhaltsersatzfunktion haben (Versorgungscharakter). Leistungen mit z. B. Entschädigungscharakte... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Allgemeines

Rz. 30 Oft ist in gemeinschaftlichen Testamenten bestimmt, was für den Fall des "gleichzeitigen Versterbens" der Ehegatten gelten soll (sog. Katastrophenklausel).[79] Festzuhalten ist zunächst, dass jemand nur dann erben kann, wenn er den Erblasser zumindest um den Bruchteil einer Sekunde überlebt. Lässt sich nicht beweisen, wer von mehreren Verstorbenen oder für tot erklärt... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Auslegung

Rz. 4 Ist zweifelhaft, ob eine vertragsmäßige Verfügung vorliegt, ist zu prüfen, inwieweit eine vertragliche Bindung gewollt war.[10] § 2270 BGB kann ergänzend herangezogen werden.[11] Das Interesse des Vertragspartners an der Vertragsmäßigkeit und damit an der Bindungswirkung einer Verfügung ist ausschlaggebend.[12] Eine solche vertragliche Bindung ist daher anzunehmen, wen... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Rücktrittserklärung

Rz. 4 Der Erblasser muss den Rücktritt nicht ausdrücklich erklären. Die Rücktrittserklärung kann auch darin liegen, dass der Erblasser neue zu dem Erbvertrag in Widerspruch stehende Verfügungen trifft[4] oder in dem neuen Testament nur einzelne Verfügungen wiederholt und andere, die nicht mehr seinem Willen entsprechen, bewusst weglässt.[5] Bei mehreren Vertragspartnern komm... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2151 BGB hilft, wegen der restriktiven Auslegung des § 2065 Abs. 2 BGB, bei der Zuwendung wirtschaftlicher oder ideeller Werte von Todes wegen eine Drittbestimmung zu ermöglichen und so unmittelbar der gewünschten und geeigneten Person zuzuwenden (Bestimmungsvermächtnis). Besonders hilfreich ist die Bestimmung bei der Gestaltung sog. vorzeitiger Un... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Fünfjährige Säumnis des Gläubigers

Rz. 6 Auch ohne Durchführung eines Aufgebotsverfahrens können die Miterben bei einer mindestens fünfjährigen Untätigkeit des Nachlassgläubigers in den Genuss der Haftungsbeschränkung nach Nr. 2 gelangen. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für den Fristlauf ist der Tod des Erblassers (§ 1974 Abs. 1 S. 1 BGB) oder der für den Fall der Todeserklärung gleichgestellte Zeitpunkt der Re... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anders als die nicht formbedürftige Annahmeerklärung (§ 1943 BGB) stellt § 1945 BGB an die Erklärung der Ausschlagung erhebliche Anforderungen. Das Gesetz trägt damit dem Schutzbedürfnis des Ausschlagenden Rechnung, sich voreilig eines Erbes zu entledigen, und sorgt im Interesse des Rechtsverkehrs für Rechtssicherheit über die Wirksamkeit der Ausschlagung. Die Ausschla... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Auslegungsregel

Rz. 12 Die Auslegungsregel in S. 2 stellt die Verhältnisse zwischen den Erben und anderen Personen, die mit einem Vermächtnis beschwert sein können, klar: Soweit nicht der Erblasser etwas anderes bestimmt hat, ist der Erbe beschwert. Keine Anwendung findet die Auslegungsregel in Bezug auf das Verhältnis zwischen dem Vorerben und dem Nacherben.[22] Das Verhältnis der Miterben... mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 3.5 Elternrenten

Verwandte der aufsteigenden Linie, Stief- oder Pflegeeltern der Verstorbenen, die von den Verstorbenen zur Zeit des Todes aus deren Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen wesentlich unterhalten worden sind oder ohne den Versicherungsfall wesentlich unterhalten worden wären, erhalten eine Rente, solange sie ohne den Versicherungsfall gegen die Verstorbenen einen Anspruch auf Un... mehr

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Rentenwegfall / 1 Altersrenten

Seit dem 1.1.2023 kann eine vorgezogene Altersrente ohne Beachtung von Hinzuverdienstbeschränkungen in Anspruch genommen werden. Ein Rentenwegfall wegen eines zu hohen Hinzuverdienstes vor Erreichen der Regelaltersgrenze scheidet fortan aus. Der Zahlungsanspruch bei Altersrenten kann abgesehen von einem Tod des Versicherten auch noch entfallen, wenn eine Verletztenrente aus d... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Normzweck

Rz. 1 Im Falle der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments gehen die Eheleute im Regelfall vom Bestand der Ehe bis zum Tod eines Ehegatten aus. Die Lebenserfahrung spricht daher dafür, dass sie ein gemeinschaftliches Testament nicht errichtet hätten, hätten sie mit dem Scheitern ihrer Ehe gerechnet. Dieser Erfahrungssatz liegt der Vorschrift des § 2268 BGB zugrunde. I... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Reichweite der Verwaltungsbefugnis

Rz. 2 Grundsätzlich unterliegt der gesamte Nachlass ausschließlich und ohne Beschränkung dem Verwaltungsrecht durch den Testamentsvollstrecker. Hierdurch werden alle Erben von ihrer Verfügungsmöglichkeit ausgeschlossen. Lediglich durch das Schenkungsverbot aus S. 3 wird die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers eingeschränkt. Ebenso hat er sich an Anordnungen des E... mehr

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Rentenwegfall / Zusammenfassung

Begriff Fallen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente weg, endet der Rentenanspruch und somit auch die Rentenzahlung in der Rentenversicherung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Die Rente steht dann nur bis zum Ende des jeweiligen Vormonats zu. Es kann auch vorkommen, dass aufgrund bestimmter Anrechnungsvorschriften die Rentenzahlun... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Sicherungsbedürfnis

Rz. 11 Nicht in allen Fällen, in denen Unklarheit über den endgültigen Erben besteht, können staatliche Fürsorgemaßnahmen angeordnet werden. Voraussetzung ist zusätzlich das Vorliegen eines entsprechenden Sicherungsbedürfnisses, das auf der einen Seite staatliches Einschreiten begründet, auf der anderen Seite aber auch begrenzt.[32] Ob ein Sicherungsbedürfnis besteht, hat da... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / VI. Vererblichkeit des Auskunftsanspruchs

Rz. 12 Umstritten ist, ob der Erbe des Erbschaftsbesitzers als dessen Rechtsnachfolger gem. § 1967 BGB auskunftspflichtig ist. Teilweise wird in der Auskunftspflicht eine höchstpersönliche und deshalb unvererbliche Pflicht gesehen, während die h.M. die Vererblichkeit der Auskunftspflicht zu Recht bejaht, da sie zwar persönlich zu erfüllen ist, hieraus aber nicht folgt, dass ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Partnerschaftsgesellschaften

Rz. 67 Nach § 9 Abs. 1 PartGG gilt für Partnerschaftsgesellschaften das Gleiche wie für die OHG oder KG (insoweit wird auf § 130 HGB verwiesen). Die Partnerschaftsgesellschaft wird beim Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern unter den übrigen Gesellschaftern fortgeführt – den Erben steht lediglich ein Abfindungsanspruch zu.[229] Anders als bei den sonstigen Perso... mehr

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§ 5 Ansprüche bei Tötung / b) Ansprüche der Witwe, wenn der Alleinverdiener verstirbt

Rz. 118 Vertritt man die Auffassung, dass das moderne Rollenbild der Ehe nicht so ausgestaltet ist, dass der Alleinverdiener im Haushalt mit Kindern nach Beendigung seiner Arbeitstätigkeit gar nichts mehr verrichtet, so kann die Witwe in diesem Fall einen eigenen Haushaltsführungsschaden geltend machen, wenn ihr alleinverdienender Ehemann verstirbt. Sein Anteil an der Hausar... mehr

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Erziehungsrente / 2 Erziehungsrente für verwitwete Ehegatten/überlebende Lebenspartner

Verwitwete Ehegatten bzw. überlebende Lebenspartner haben unter den gleichen Voraussetzungen wie geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner einen Anspruch auf Erziehungsrente, wenn für sie ein sog. Rentensplitting durchgeführt wurde. Da die eingetragene Lebenspartnerschaft erst ab 1.1.2005 in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen ist, ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Als Ausdruck einer über den Tod hinausgehenden Fürsorgepflicht des Erblassers für seine nächsten Angehörigen soll das Pflichtteilsrecht eine Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers sichern. Allein eine Mindestteilhabe am (zufällig noch vorhandenen) realen Nachlass wäre hierzu aber nicht ausreichend, hätte doch der Erblasser die Möglichkeit, sich noch zu seinen Lebze... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Erfüllung nach dem Erbfall

Rz. 7 Erfolgt die Leistung auf die Forderung an den Erben nach dem Tod des Erblassers, ist die Vorschrift nicht anwendbar. Es entsteht bei dem Vermächtnisnehmer ein Anspruch auf Ausgleich nach den §§ 275 ff. BGB; insbesondere § 285 BGB kommt zur Anwendung. Kommt es nach dem Erbfall zu einer Aufrechnung durch den Schuldner mit seiner Forderung gegen den Nachlass oder einen Er... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Unterhaltsansprüche

Rz. 27 Die Unterhaltsansprüche von Verwandten erlöschen gleichfalls mit dem Tod des Erblassers. Lediglich für bereits zu Lebzeiten des Erblassers fällige und rückständige Unterhaltsansprüche haftet der Nachlass. Der nacheheliche Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten geht hingegen als Nachlassverbindlichkeit auf die Erben über. Dies gilt auch für eine unselbstständige... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vaterschaft bei bestehender Ehe, §§ 1592 Nr. 1, 1593 BGB

Rz. 7 Vater eines Kindes ist der Mann, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, § 1592 Nr. 1 BGB. Stirbt der Vater vor der Geburt des Kindes und wird das Kind innerhalb von 300 Tagen nach dem Tod des Ehemannes der Mutter geboren, so gilt dieser ebenfalls als Vater (§ 1593 BGB). Die Vaterschaft bei bestehender Ehe besteht nicht, wenn aufgrund einer Anfechtu... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Grundbuch

Rz. 9 Das Grundbuch, in dem der Vorerbe als Grundstückseigentümer oder Inhaber eines Grundstücksrechts eingetragen ist, wird durch den Nacherbfall ebenfalls unrichtig. Der Nacherbe kann seine Eintragung als Berechtigter verlangen. Zur Eintragung des Nacherben bedarf es der Vorlage eines das Erbrecht des Nacherben nach dem Nacherbfall ausweisenden Erbscheins bzw. Europäischen... mehr

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Entwicklungshelfer / 4 Steuerfreie Leistungen

Nach § 3 Nr. 61 EStG sind diverse aufgrund des EhfG gezahlte Leistungen steuerbefreit. Hierzu gehören: nach der Beendigung des Entwicklungsdienstes zu zahlende angemessene Wiedereingliederungshilfen[1], die vom Bund übernommenen Krankheits-, Entbindungs-, Rückführungs- und Überführungskosten[2], Tagegelder bei Arbeitsunfähigkeit[3], Leistungen i. S. d. gesetzlichen Unfallversich... mehr