Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 11/2021, Zuständigkeit... / 1 Tatbestand

I. Der Kläger ist der Großvater der minderjährigen Beklagten. Der Sohn des Klägers und Vater der Beklagten ist zwischen dem 15. und 16.4.2020 verstorben und von der Beklagten als Alleinerbin beerbt worden. Der Kläger behauptet, er habe dem Erblasser zu dessen Lebzeiten ein Darlehen in Höhe von 150.000 SFR gewährt. Mit seiner beim Landgericht Berlin erhobenen Klage nimmt er di...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 6. Zeitlicher Anwendungsbereich

Wenn sowohl die Testamentserrichtung durch den Betreuten als auch der Tod des Betreuten ab 1.1.2023 liegen, ist die Neuregelung anzuwenden. Liegen beide Zeitpunkte vor dem 1.1.2023, ist die Regelung noch nicht in Kraft.[27] Wurde das Testament vor dem 1.1.2023 errichtet, stirbt der Betreute aber erst nach dem 1.1.2023, dann gilt dafür schon die Neuregelung, weil es nach dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Bindung an den Erbschein

Rz. 78 [Autor/Stand] Der Erbschein ist ein Zeugnis für das Erbrecht. Er begründet nach § 2365 BGB die Vermutung, dass demjenigen, der in dem Erbschein als Erbe bezeichnet ist, das im Erbschein angegebene Erbrecht zusteht und dass er nicht durch andere als die angegebenen Anordnungen beschränkt ist. Ein Gegenbeweis kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zurückweisung des Erwerbs

aa) Doppelwirkung der Zurückweisung Rz. 232 [Autor/Stand] Weist der Dritte das Recht auf die Leistung zurück, gilt das Recht nach § 333 BGB rückwirkend als nicht erworben. Das Forderungsrecht fällt im Zweifel in den Nachlass, sofern kein Ersatzbegünstigter benannt ist.[2] Die Doppelwirkung der Zurückweisung (rückwirkender Wegfall des Forderungserwerbs nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Zurückweisung gegen Abfindung

Rz. 234 [Autor/Stand] Ob eine Abfindung, die der Dritte für die Zurückweisung vom Erben erhält, der Erbschaftsteuer unterliegt, war bis 31.12.2008 streitig. Seit 1.1.2009 ist jedoch in § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ein Sondertatbestand eingeführt worden, der den bisherigen Meinungsstreit beendet und die bestehende "Besteuerungslücke" geschlossen hat.[2] Die Abfindungsleistung ist ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Taktische Ausschlagung

Rz. 100 [Autor/Stand] Schlägt der Erbe aus, gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB). Das kann genutzt werden, um den Vermögensfluss in der Familie ("postmortal") steuergünstig zu steuern.[2] Versterben Eltern kurz hintereinander, die sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Erben und die Kinder zu Schlusserben und Ersatzerben eingesetzt haben, kan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / l) Unbekannter Erbe

Rz. 104 [Autor/Stand] Die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben ist zulässig, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln.[2] Für eine Erbenermittlung, die keine besonderen Schwierigkeiten aufweist, ist ein Zeitraum von einem Jahr ab dem Erbfall in der Regel angemessen. Jedenfalls nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten ist es nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Kombivermächtnis

Rz. 124 [Autor/Stand] Darunter ist ein Verschaffungsvermächtnis zu verstehen, das mit einem Gattungsvermächtnis oder einem Wahlvermächtnis oder mit beiden kombiniert ist.[2] Zivilrechtlich ist es ein sehr flexibles Gestaltungsmittel. Erbschaftsteuerrechtlich bietet es keinen Vorteil, da es seinem erbschaftsteuerlichen Wert (§ 12 ErbStG) zu versteuern ist.mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / Einführung

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel In der Reihe "Insolvenzrecht in Forschung und Praxis" wurde die von Professor Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität, Kiel, betreute Dissertation zum Nachlassinsolvenzverfahren veröffentlicht. Burmeister zeigt in ihrer Arbeit überzeugend, dass das vollständige Ausschöpfen der erb- und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Testamentsvollstreckergebühr versus Vermächtnis

Rz. 131 [Autor/Stand] Der BFH hat entschieden, dass eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete Vergütung, die tatsächlich und rechtlich mit der Testamentsvollstreckung zusammenhängt, weil sie der Testamentsvollstrecker nur dann erhält, wenn er sein Amt ausübt, kein Vermächtnis i.S. von § 2147 ff. BGB ist, auch soweit sie eine angemessene Höhe i.S. des §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 215 [Autor/Stand] Ein Vermächtnis beruht im Allgemeinen auf einer Anordnung des Erblassers (§ 1939 BGB). Ausnahmsweise kann es auch auf einer gesetzlichen Regelung beruhen. Dazu gehören der Voraus des Ehegatten (§ 1932 BGB) und eingetragenen Lebenspartners (§ 10 Abs. 1 LPartG), der Dreißigste (§ 1969 BGB) und der Abfindungsergänzungsanspruch des weichenden Hoferben nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Besteuerung des Nacherben

Rz. 342 [Autor/Stand] Der Nacherbe muss das Entgelt für die Übertragung versteuern (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG), gleichgültig, auf wen er sein Anwartschaftsrecht überträgt. Auch wenn der Erwerb zwischen dem Nach- und Vorerben abgewickelt wird, gilt das vom Nacherben vereinnahmte Entgelt als vom Erblasser von Todes wegen zugewendet.[2] Maßgeblich für die Besteuerung des Entgelts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 291 [Autor/Stand] Von Todes wegen erworben wird, was jemand infolge einer vom Erblasser angeordneten Auflage erlangt, sofern keine Zweckzuwendung vorliegt (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG). Da der Begünstigte keinen Anspruch gegen den Beschwerten hat, kann die Besteuerung auch nicht, wie beim Vermächtnis, an den Erwerb eines Anspruchs anknüpfen, sondern nur an die Erfüllung.[2] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 290 [Autor/Stand] Bei einer erbrechtlichen Auflage (§ 1940 BGB) handelt es sich um eine Anordnung des Erblassers in seiner Verfügung von Todes wegen. Er verpflichtet den Erben oder den Vermächtnisnehmer zu einer Leistung. Diese Leistung kann, muss aber nicht, an einen Begünstigten erfolgen. Sie kann einen Vermögensvorteil zum Gegenstand haben, muss es aber nicht. Das unt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 220 [Autor/Stand] Normalerweise ist eine in einem Vertrag vereinbarte Leistung von einer Partei an die andere zu erbringen (§§ 241, 311 BGB). Nach § 328 Abs. 1 BGB können die Vertragschließenden aber vereinbaren, dass die Leistung an einen Dritten erfolgen soll, der unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu for dern.[2] Dadurch entsteht ein Dreiecksverhältnis: Der S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Unentgeltliche Zurückweisung

Rz. 233 [Autor/Stand] Weist der Dritte das Recht zugunsten eines anderen zurück, hängen die Steuerfolgen davon ab, ob die Benennung des anderen Motiv oder Wirksamkeitsvoraussetzung sein soll. Im zweiten Fall nimmt der Dritte den Erwerb nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG steuerbar an und gibt ihn anschließend an den anderen durch eine nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbare freigeb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Ausgleichspflichten

Rz. 99 [Autor/Stand] Ausgleichspflichten nach den §§ 2015 f. BGB sind steuerrechtlich zu berücksichtigen.[2] Bei der Ausgleichung handelt es sich um eine an die Erbanteilsberechtigung aktiv und passiv gebundene Verpflichtung, die Erbauseinandersetzung unter Berücksichtigung der Ausgleichung vorzunehmen. Sie führt zu Teilungsanteilen, die von den Erbanteilen abweichen. Erbsch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Versicherungsmathematische Annahmen

Tz. 41 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Höhe des versicherungsmathematischen Barwerts hängt erheblich von den getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen ab. Die je nach Planformel maßgeblichen Annahmen, wie zB Diskontierungszinssatz, Entgeltstruktur, bei Berücksichtigung zukünftiger Entgeltentwicklungen zugrunde gelegte Steigerungsraten (auch für Rentenanpassungen), demograph...mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 2 Gründe

II. Die Klage ist unbegründet. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 26.3.2020 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 13.5.2020 ist nicht zu Lasten des Klägers rechtswidrig und verletzt ihn nicht in seinen Rechten, § 100 Abs. 1 S. 1 FGO. Zutreffend hat der Beklagte die Erbfallkosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG für den gesamten Erbfall lediglich mit dem Pauschbetrag ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 155 [Autor/Stand] Der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs per se ist nicht steuerbar. Auch der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch vor Geltendmachung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerbefreit.[2] Erst die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs löst die Erbschaftsteuer aus (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Damit korrespondierend gilt für den Verpflichteten: Nicht der ...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Position des Vorerben

Der behinderte Erbe wird im Rahmen des Vor- und Nacherbenmodells zum Mit-/Vorerben (§§ 2100 ff. BGB) auf Lebenszeit eingesetzt. Die Einsetzung erfolgt regelmäßig als nicht befreiter Vorerbe, damit dem Behinderten dann nur die Nutzungen der Erbschaft, nicht aber die Nachlasssubstanz zur eigenen Verwendung zusteht, §§ 2111 Abs. 1 S. 1, 2134 BGB. Die Einsetzung zum Mit-/Erben i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Einsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 150 [Autor/Stand] Praktische Schwierigkeiten ergeben sich, wenn der Erblasser, zumeist in einem privatschriftlichen Testament, verfügt hat, er setze einen Pflichtteilsberechtigten auf den Pflichtteil – oder gleichbedeutend, der Berechtigte solle (nur) den Pflichtteil bekommen. Die Auslegung wird hier in aller Regel dem Ergebnis der gesetzlichen Vermutung entsprechen, das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Miterben

Rz. 95 [Autor/Stand] Besteuert wird nicht die Erbengemeinschaft als solche, sondern jeder Miterbe nach seinem Erwerb. Die gesamthänderische Beteiligung am Nachlass wird nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO entsprechend den Erbquoten in Bruchteilseigentum zerlegt. Jeder Miterbe schuldet die Steuer auf seinen Erwerb und haftet nicht für die Steuer der anderen. Die (spätere) Verteilung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Teilungsanordnungen

Rz. 97 [Autor/Stand] Teilungsanordnungen (§ 2048 BGB) sind Anordnungen des Erblassers, die mit schuldrechtlicher Wirkung unter anderem die Verteilung der Erbschaft unter den Miterben regeln, indem sie einen oder mehrere Miterben berechtigen, von der Erbengemeinschaft die Übereignung oder Abtretung eines Nachlassgegenstandes zu verlangen.[2] Sie sind dem Werte nach auf den je...mehr

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zfs 11/2021, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

I. 1. Der tenorierte Anspruch ergibt sich für den Beklagten zu 1 aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 Satz 1 StVG für die Beklagte zu 2 aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 1 Satz 1 PflVG. Die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten folgt jedenfalls aus § 421 Satz 1 BGB. Zu entscheiden war nur über die Höhe des zu ersetzenden Schadens, da die Alleinhaftung der Bekla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Versorgungsansprüche Hinterbliebener

Rz. 237 [Autor/Stand] Nach der Rechtsprechung des BFH unterliegen Ansprüche auf eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung, die Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers zustehen, nicht gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der Erbschaftsteuer, und zwar unabhängig davon, ob die Ansprüche durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, eine Ruhegeldordnung, betriebliche Übung, den Gleichbehan...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Pflichtteilsergänzungsansprüche

Eine weitere Gefahr für die Überleitung von Ansprüchen auf den Sozialleistungsträger kann sich aus lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers ergeben, die Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB nach sich ziehen. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein neben dem ordentlichen Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB stehender und von diesem unabhängiger eigener Pf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Sachvermächtnis

Rz. 122 [Autor/Stand] Gegenstand des Erwerbs eines Vermächtnisnehmers ist der schuldrechtliche Anspruch gegen den Erben. Beim sog. Sachvermächtnis ist dies der Anspruch auf Herausgabe des im Wege des Vermächtnisses zugewandten Gegenstands und nicht der Gegenstand selbst. Ungeachtet dessen ist dieser Anspruch für Zwecke der Erbschaftsteuer nach dem Steuerwert des im Wege des ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 34 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Die Berichterstattung eines Leistungsplans dient primär der Information der Begünstigten. Der Arbeitgeber selbst ist im Rahmen seiner Berichterstattung nach IAS 19 ohnedies über den Leistungsplan informiert. Ziel der Berichterstattung eines Leistungsplans ist es, in regelmäßigen Zeitabständen Informationen über seine Kapitalanlagen und Aktivi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Begriff der Stiftung

Rz. 251 [Autor/Stand] § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG spricht allgemein von Stiftung. Nach dem Wortlaut wäre jede Stiftung erfasst, demnach auch eine unselbständige Stiftung. Gleichwohl geht die h.M. davon aus, dass mit dem Begriff der Stiftung im ErbStG nur die rechtsfähige Stiftung gemeint ist.[2] Dies ergebe sich aus § 9 Abs. 1 Buchst. c) ErbStG, der auf die Anerkennung al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Vorschriften der §§ 13 bis 16 BewG stellen sachlich eine Einheit dar. Sie regeln die Bewertung der verschiedenartigen Nutzungen und Leistungen und bestimmen den Ansatz der einzelnen Faktoren für diese Bewertung. Rz. 8 [Autor/Stand] § 13 BewG regelt, welcher Wert als Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen anzusetzen ist, die auf besti...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 321 [Autor/Stand] Als vom Erblasser zugewendet gilt nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, was als Abfindung für die Ausschlagung einer Erbschaft gewährt wird. Schlägt der Nacherbe gegen Abfindung aus, so versteuert der Nacherbe die erhaltene Abfindung nach § 3 Abs. 2 Nr. 4 Alt. 2 ErbStG, wobei die Abfindung an die Stelle der Anwartschaft tritt. Der Erwerb der Abfindung gil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 142 [Autor/Stand] Da sich der Pflichtteil nach dem Wert des Nachlasses bemisst, kann der Erblasser die Höhe des Anspruchs vermindern, indem er zu seinen Lebzeiten Teile seines Vermögens verschenkt und auf diese Weise den Nachlass vermindert. Dieser Gestaltung tritt das Gesetz entgegen, indem es dem Pflichtteilsberechtigten einen weiteren und selbständig neben dem Pflicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet, was jemand infolge einer vom Erblasser gesetzten Bedingung erwirbt, es sei denn, dass eine einheitliche Zweckzuwendung vorliegt. Es geht also darum, dass der Erblasser von Todes wegen eine aufschiebend oder auflösend bedingte Zuwendung macht. Die Bedingung besteht darin, dass der Bedachte –...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Alleinerbe

Rz. 90 [Autor/Stand] Der Erbe ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit allem steuerpflichtig, was er nach § 1922 BGB erworben hat. Die Frage, was dem Erblasser gehört hat, stellt sich regelmäßig bei den Gemeinschaftskonten von Eheleuten. Nach der Rechtsprechung des BGH[2] ist Inhaber eines Bankkontos, wer nach dem für die Bank erkennbaren Willen der Gläubiger ist. Die Bezeichnung...mehr

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FF 11/2021, Europäisierung des Familienrechts - Wie der EuGH das deutsche Güterrecht auf den Kopf stellt

Argiris Balomatis In unserer familienrechtlichen Praxis erfreuen wir uns immer öfter an Sachverhalten mit Auslandsbezug. Wir fragen routinemäßig die Staatsangehörigkeiten ab, lassen uns eine Chronologie der Wohnorte seit Eheschließung geben und sammeln ganz akribisch die subjektiven und objektiven Kriterien für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts. In aller Regel sind ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begrenzung durch § 14 BewG

Rz. 28 [Autor/Stand] Eine Rente oder ein Recht auf wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen, dessen Laufzeit über die zeitliche Begrenzung hinaus auch durch das Leben einer Person bestimmt wird, darf den sich aufgrund der Lebenserwartung dieser Person nach § 14 BewG ergebenden Kapitalwert nicht überschreiten (§ 13 Abs. 1 Satz 4 BewG a.F.). Rz. 29 [Autor/Stand] Wenn somit die ...mehr

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FF 11/2021, Anordnung einer... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Beteiligte zu 2 strebt die "Aufhebung" der dem Beteiligten zu 1 von der Betroffenen erteilten General- und Vorsorgevollmacht an, soweit sie sich auf die Vermögenssorge erstreckt, und will die Einrichtung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Nachlassangelegenheiten und Geltendmachung von Rechten der Betroffenen gegenüber ihren Bevollmächtig...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass auf Renten wegen Todes das eigene Erwerbseinkommen, Einkünfte, die an dessen Stelle getreten sind (Erwerbsersatzeinkommen) Einkünfte aus Vermögen, das Elterngeld und Aufstockungsbeträge und Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG angerechnet werden (zur Einkommensanrechnung in der Rentenversicherung vgl. § 97 SGB VI und in der Unfallversicherung § 6...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen und Versicherungen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 29 Zu den in § 20 EStG abschließend genannten Einkünften aus Kapitalvermögen (hierfür gilt die Anlage KAP zur Einkommensteuerklärung), die grundsätzlich zu den laufenden Einnahmen i. S. v. § 18b Abs. 2 Satz 5 HS 1 gehören, zählen insbesondere Gewinnanteile (Dividende) und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Erwerbs- u...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.1 Erwerbs-, Erwerbsersatz- und Vermögenseinkommen, Elterngeld

Rz. 3 Auf Renten wegen Todes sind seit 2002 über die bisherigen Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (= Leistungen, die aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbracht werden, um eigenes Erwerbseinkommen zu ersetzen, vgl. Rz. 13) hinaus nahezu alle Einkommensarten – also auch Vermögenseinkommen – mit Ausnahme der meisten steuerfreien Ein...mehr

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Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 2.1 Auszahlung der laufenden Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 8 Nach Abs. 1 Satz 1 zahlen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die laufenden Geldleistungen – mit Ausnahme des Übergangsgeldes (§§ 20, 21 SGB VI i. V. m. §§ 65 ff. SGB IX) – durch die Deutsche Post AG aus. Dies gilt auch für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, soweit diese Leistungen der allgemeinen Rentenversicherung auszuzahlen hat. Die rec...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wie das bei Renten wegen Todes anzurechnende Erwerbs-, Erwerbsersatz- bzw. Vermögenseinkommen i. S. v. § 18a nachzuweisen ist. Waisenrenten sind seit dem 1.7.2015 wegen der Streichung von § 97 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Einkommensanrechnung ausgenommen. § 18c bezieht sich auf die Ermittlung des Einkommens, wenn es um das erstmalige Zusammentreffe...mehr

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Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 2.2 Auszahlung von Geldleistungen

Rz. 4 Die Auszahlung von Geldleistungen durch den Renten Service der Deutschen Post AG gemäß § 119 Abs. 1 setzt grundsätzlich einen Zahlungsauftrag des zuständigen Rentenversicherungsträgers voraus, der alle für die Auszahlung und Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben enthalten muss (§ 6 Abs. 1 und 2 RentSV). Abweichend von diesem Grundsatz soll der Renten S...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7.1 Einkommen nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 36 Nach Abs. 1 Satz 2 werden von der Einkommensanrechnung ausgenommen: Arbeitsentgelt, das eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn das Entgelt das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld nach § 37 SGB XI nicht übersteigt (Nr. 1). Nach dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 wird beim Überschreiten der Grenze das Arbeitsentgelt insgesamt und n...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.8 Ausländisches Einkommen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 38 Ausländisches Einkommen (Erwerbseinkommen, Erwerbsersatzeinkommen, Vermögenseinkommen, Elterngeldleistungen) wird nach Abs. 1 Satz 3 ebenfalls auf die Renten wegen Todes angerechnet, sofern es mit dem inländischen substanziell vergleichbar ist, d. h. die für deutsche Einkünfte typischen Eigenschaften aufweist. Erwerbsersatzeinkommen muss dem Sicherungszweck inländisch...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 18b ist festgelegt, wie das nach § 18a ermittelte Bruttoeinkommen bei einer Rente wegen Todes anzurechnen ist (zum Zusammentreffen von Rente und Einkommen vgl. § 97 SGB VI bzw. §§ 65 Abs. 3, 66 Abs. 2 SGB VII). Rz. 3 Abs. 1 bestimmt entsprechend der Zahlweise der Renten, dass von dem jeweiligen Monatseinkommen auszugehen ist. In den Abs. 2 bis 4 ist geregelt, auf w...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 2.6 Zusammentreffen von Rente mit Vermögenseinkommen (Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Satz 5)

Rz. 20 Bei diesem Einkommen, das nur bei "neuen" Hinterbliebenenfällen anzurechnen ist (bei Tod des/der Versicherten und Eheschließung nach 2001, vgl. § 114 und Rz. 1 ff.), kommt es darauf an, ob es sich um regelmäßiges, d. h. laufend erzieltes Vermögenseinkommen (z. B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, § 18a Abs. 4 Nr. 2), oder einmalig gezahltes Vermögenseinkommen ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt als lex speciales zu § 48 SGB X, dass Einkommensänderungen grundsätzlich nur einmal jährlich, und zwar jeweils zum 1. Juli eines Jahres zu berücksichtigen sind. Das bezieht sich in den Fällen des Abs. 1 HS 1 auf Einkommenserhöhungen und Einkommensminderungen von weniger als 10 % (vgl. Abs. 2 Satz 1 HS 1). Eine Änderung des Einkommens i. S. d. Abs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.1 Sonderzuständigkeit für Leistungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist nach Satz 1 der Vorschrift für die Feststellung und Zahlung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Versicherungslebens mindestens ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wor...mehr