Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Unentgeltlichkeit des Erwerbs

Rz. 15 [Autor/Stand] Der Erbe erwirbt vom Erblasser unentgeltlich. Der Übergang von Verbindlichkeiten des Erblassers nach § 1922 BGB ist keine Gegenleistung des Erben – an wen sollte sie auch erbracht werden? –, sondern mindert nur den Zuwachs an Leistungsfähigkeit. Auch die Erfüllung der Vermächtnisse und Auflagen, mit denen der Erbe belastet ist, macht den Erwerb weder gan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Besteuerung der Empfänger der Abfindung

Rz. 205 [Autor/Stand] Die Erben des Gesellschafters haben "nur" den tatsächlich erlangten Abfindungsanspruch nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern; der Anspruch ist Nachlassbestandteil und als Geldanspruch i.d.R. mit dem Nominalbetrag zu bewerten. Anders ist dies, wenn er über mehrere Jahre gestreckt ausbezahlt wird, da er dann abzuzinsen ist. Rz. 206– 214 [Autor/Stand] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Erbschaftsteuerliche Konsequenzen

Rz. 280 [Autor/Stand] Es ist danach zu unterscheiden, ob es sich bei der "ausländischen Vermögensmasse" um ein transparentes oder intransparentes Gebilde handelt. Ist die Vermögensmasse ausnahmsweise als transparent anzusehen, liegt kein erbschaftsteuerbarer Erwerb i.S. des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG vor, da die Begünstigten (des Trusts) in diesem Fall unmittelbar das übe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Pflichtteilsergänzungsanspruch

Rz. 159 [Autor/Stand] In der Literatur wird seit längerem diskutiert, ob der Pflichtteilsergänzungsanspruch erbschaftsteuerbar ist.[2] Gegen eine Steuerbarkeit spricht, dass § 3 Abs. 1 und 2 ErbStG abschließende Tatbestände sind. Zwar wird in § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG pauschal auf §§ 2303 BGB verwiesen, was manche Autoren als Rechtfertigung heranziehen, dass der Pflichtteilsan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Erbauseinandersetzung

Rz. 96 [Autor/Stand] Wie die Erben sich tatsächlich auseinandersetzen, war bis 1.1.2009 erbschaftsteuerrechtlich nicht von Interesse. Durch Vereinbarungen oder abweichende Verteilung des Nachlasses nach dem Erbfall konnte die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer nicht (mehr) geändert werden (s. Rz. 95). Erhielt ein Miterbe mehr, als ihm nach seiner Erbquote zukam, ver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / k) Erwerb des Nacherben

Rz. 102 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 BGB), wozu auch der Erwerb des Nacherben gem. § 2139 BGB gehört.[2] Die Nacherbschaft beinhaltet alle Vermögensgegenstände, auf die sich der Herausgabeanspruch des Nacherben erstreckt. Dazu gehören auch Schadensersatz- und Wertersatzansprüche. Zwar entsteht d...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / II. Sozialrechtliche Grundlagen

Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen neben Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), Arbeitslosengeld II (§§ 7 ff. SGB II) und Sozialgeld (§ 19 Abs. 1 S. 2, § 23 SGB II) vor allem der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII), auf Grundsicherung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erwerb durch Vermächtnis (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2)

1. Zivilrecht Rz. 106 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn zum Erben einzusetzen (§ 1939 BGB). Dann ordnet er ein Vermächtnis an. Davon ist im Zweifel auszugehen, wenn dem Bedachten einzelne Gegenstände zugewendet worden sind (§ 2087 Abs. 2 BGB). Zwingend ist das nicht. Die Zuwendung eines Gegenstandes, der nahezu den ganzen...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / Leitsatz

Der Nachweis für die Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine Rückübertragungsvormerkung gelingt nicht automatisch durch den Nachweis des Todes des Berechtigten. OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2.9.2021 – 2 Wx 53/20mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / b) Urteil

[1] Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 1 Abs. 1, Art. 67 Abs. 1 und Art. 68 lit. 1 EuErbVO […]. [2] Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Verfahrens über einen von Frau Doris Margret Mahnkopf nach dem Tod ihres Ehemannes gestellten Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses über die diesen betreffende Erbsache.mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten für Zwecke der Erbschaftsteuer um die Abziehbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ableben der am 3.1.2019 verstorbenen Frau M. L. entstanden sind. Frau L. (im Folgenden auch: "Erblasserin") war die Tante des Klägers, welche er zusammen mit seiner Schwester jeweils zur Hälfte beerbte. Die Erblasserin hatte bei der H-Versicherung eine Sterbeg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Vermächtnisgleicher Erwerb (Abs. 1 Nr. 3)

1. Zivilrecht Rz. 215 [Autor/Stand] Ein Vermächtnis beruht im Allgemeinen auf einer Anordnung des Erblassers (§ 1939 BGB). Ausnahmsweise kann es auch auf einer gesetzlichen Regelung beruhen. Dazu gehören der Voraus des Ehegatten (§ 1932 BGB) und eingetragenen Lebenspartners (§ 10 Abs. 1 LPartG), der Dreißigste (§ 1969 BGB) und der Abfindungsergänzungsanspruch des weichenden H...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / b) Auslegung

Die Gesetzestechnik ("Dies gilt auch …") ist missglückt. Sinngemäß lautet die Regelung: "Einem beruflichen Betreuer ist es untersagt, von dem von ihm Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen in Form von Zuwendungen im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen anzunehmen". Allerdings ist in § 30 BtOG nicht angegeben, welche Konsequenzen es hat, wenn der Betreuer die Erbschaft bz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Pflichtteilsberechtigte Rz. 140 [Autor/Stand] Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte Personen, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht: Der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB) und der Lebenspartner des Erblassers (§ 10 Abs. 6 LPartG). Pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge schließen die Eltern des Erblassers aus (§ 2309 BGB), nicht jedoch den Ehegatten/Lebens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb durch Erbanfall (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1)

1. Zivilrecht a) Gesetzliche Erbfolge Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Sie schließen die übrigen Verwandten von der Erbf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Vertrag zugunsten Dritter Rz. 220 [Autor/Stand] Normalerweise ist eine in einem Vertrag vereinbarte Leistung von einer Partei an die andere zu erbringen (§§ 241, 311 BGB). Nach § 328 Abs. 1 BGB können die Vertragschließenden aber vereinbaren, dass die Leistung an einen Dritten erfolgen soll, der unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu for dern.[2] Dadurch entsteht e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 43 [Autor/Stand] Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Dauer sind solche, bei denen das Ende in absehbarer Zeit sicher, aber der Zeitpunkt des Wegfalls unsicher ist. Die Grenze zwischen immerwährenden Nutzungen oder Leistungen und solchen von unbestimmter Dauer ist oft schwer zu ziehen. Rz. 44 [Autor/Stand] Wiederkehrende Nutzungen oder Leistungen von unbestimmter Da...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / a) Leitsatz

Art. 1 Abs. 1 EuErbVO ist dahin auszulegen, dass eine nationale Bestimmung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, wonach beim Tod eines Ehegatten ein pauschaler Zugewinnausgleich durch Erhöhung des Erbteils des überlebenden Ehegatten vorzunehmen ist, in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt.mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / I. Erbrechtliche Grundlagen

Bevor auf die speziellen testamentarischen Konstruktionen zur Gestaltung eines Behindertentestaments eingegangen wird, sollen die Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge und des Pflichtteilsrechts dargestellt werden. Sie bilden die Basis der juristischen Überlegungen bei der Ausgestaltung von letztwilligen Verfügungen und insbesondere bei der Planung von behindertengerechten Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3)

1. Zivilrecht a) Pflichtteilsberechtigte Rz. 140 [Autor/Stand] Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte Personen, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht: Der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB) und der Lebenspartner des Erblassers (§ 10 Abs. 6 LPartG). Pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge schließen die Eltern des Erblassers aus (§ 2309 BGB), nicht jedoch den Ehe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Pflichtteilsberechtigte

Rz. 140 [Autor/Stand] Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte Personen, denen ein gesetzliches Erbrecht zusteht: Der Ehegatte, die Abkömmlinge und die Eltern (§ 2303 BGB) und der Lebenspartner des Erblassers (§ 10 Abs. 6 LPartG). Pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge schließen die Eltern des Erblassers aus (§ 2309 BGB), nicht jedoch den Ehegatten/Lebenspartner. Rz. 140a [Autor/St...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Gesetzliche Erbfolge Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Sie schließen die übrigen Verwandten von der Erbfolge aus (§ 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Erwerb auf Grund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags (Abs. 1 Nr. 4)

1. Zivilrecht a) Vertrag zugunsten Dritter Rz. 220 [Autor/Stand] Normalerweise ist eine in einem Vertrag vereinbarte Leistung von einer Partei an die andere zu erbringen (§§ 241, 311 BGB). Nach § 328 Abs. 1 BGB können die Vertragschließenden aber vereinbaren, dass die Leistung an einen Dritten erfolgen soll, der unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu for dern.[2] Dadur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 156 [Autor/Stand] Geltend gemacht[2] ist der Pflichtteil, sobald der Berechtigte zu erkennen gibt (ausdrücklich oder konkludent), dass er aus seinem Anspruch Rechte herleiten will[3], er also seinen Entschluss, den Pflichtteil zu verlangen, erkennbar macht[4]. Gemeint ist ein Erfüllungsverlangen bezogen auf den Pflichtteilsanspruch.[5] Es muss gegenüber dem Erben erfolge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gewillkürte Erbfolge

Rz. 73 [Autor/Stand] Die Erbfolge durch letztwillige Verfügung beruht auf einem Testament oder einem Erbvertrag. Darin können alle erbrechtlich möglichen Verfügungen getroffen werden, unter anderem Erbeinsetzung, Vermächtnis und Auflage. Ein Testament kann privatschriftlich errichtet werden, indem der Erblasser den gesamten Text mit der Hand schreibt und am Ende unter Angabe ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 155 [Autor/Stand] Der Erwerb des Pflichtteilsanspruchs per se ist nicht steuerbar. Auch der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch vor Geltendmachung ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG steuerbefreit.[2] Erst die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs löst die Erbschaftsteuer aus (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).[3] Damit korrespondierend gilt für den Verpfli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch

Rz. 312 [Autor/Stand] Entsprechend den zivilrechtlichen Vorgaben ist damit gemeint, dass der Erbe und der Pflichtteilsberechtigte vereinbaren, dass der Anspruch erlassen wird (§ 397 BGB). Für diesen Verzicht erhält der Pflichtteilsberechtigte vom Erben oder von einem Dritten[2] regelmäßig eine Abfindung. Der Erbe kann die Abfindungszahlung nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzie...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / II. Problematik der Entscheidung

Rechtsanwalt Bergquist war als Nachlassverwalter mehrfach im schwedisch-deutschen Verfahren tätig. Er stellt, ausgehend von dem Mahnkopf-Fall drei Beispiele vor, um die Problematik weiter zu erörtern. Die Voraussetzungen der Beispiele sind folgende: Herr A und Frau B sind beide deutsche Staatsangehörige. Die Eheleute sind seit 1970 verheiratet und haben ein gemeinsames Kind C....mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 9. Ausnahmegenehmigung

Der Betreuer kann vor der Testamentserrichtung beim Betreuungsgericht eine Genehmigung beantragen (§ 30 Abs. 3 BtOG). Die Genehmigung muss, um wirksam zu sein, noch vor dem Tod des Erblassers erteilt und rechtskräftig sein (vgl. § 1858 nF BGB). Eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung (dh nach dem Tod des Erblassers) scheidet nach Ansicht der Gesetzesbegründung[29] aus und sol...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 33 [Autor/Stand] Immerwährende Nutzungen oder Leistungen sind solche, deren Ende von Ereignissen abhängt, von denen ungewiss ist, ob und wann sie eintreten werden.[2] Rz. 34 Praxis-Beispiel Beispiel: Einem Verein ist das Recht eingeräumt, während der Dauer seines Bestehens ein bestimmtes Grundstück unentgeltlich und uneingeschränkt für seine Zwecke zu benutzen. [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Geldvermächtnis

Rz. 120 [Autor/Stand] Ein Geldvermächtnis ist zum Nennwert zu versteuern, wenn keine Umstände vorliegen, die eine andere Bewertung verlangen (§ 12 BewG). Ein Geldvermächtnis bleibt auch dann ein Geldvermächtnis, wenn der Erben an Stelle des Geldes einvernehmlich einen anderen Gegenstand an Erfüllungs statt leistet.[2] Bekommt der Vermächtnisnehmer also an Stelle des Geldes z....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Verschaffungsvermächtnis

Rz. 123 [Autor/Stand] Nach § 2170 BGB ist ein Vermächtnis auch wirksam, wenn der Gegenstand nicht zur Erbschaft gehört, der Erblasserwille jedoch dahin geht, dem Bedachten den Gegenstand dennoch zukommen zu lassen. In diesem Fall besteht für den Beschwerten die Pflicht, dem Bedachten den Gegenstand zu verschaffen, § 2170 Abs. 1 BGB.[2] Erbschaftsteuerlich war bis 1.1.2009 st...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / III. Ab 1.1.2023: Neuregelung für Berufsbetreuer

Hinweis § 30 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) – Leistungen an berufliche Betreuer "1) Einem beruflichen Betreuer ist es untersagt, von dem von ihm Betreuten Geld oder geldwerte Leistungen anzunehmen. Dies gilt auch für Zuwendungen im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen. Die gesetzliche Betreuervergütung bleibt hiervon unberührt." (2) Absatz 1 Satz 1 und 2 gilt nicht, w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 250 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG wird der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung besteuert. Damit ist eine Stiftung gemeint, die auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers beruht. Eine letztwillige Zuwendung an eine bereits vor dem Tod des Stifters errichtete Stiftung durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis wird hingegen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / i) Vermächtnisse für Arbeitnehmer

Rz. 130 [Autor/Stand] Ein Vermächtnis, das der Begünstigte von einem Erblasser erhält, der sein Arbeitgeber war, kann Arbeitslohn oder freigebige Zuwendung sein. Im ersten Fall unterliegt es der Einkommensteuer, im zweiten Fall der Erbschaftsteuer. Für die Abgrenzung kommt es darauf an, ob es sich um eine Entlohnung oder um eine Belohnung handelt. Das Vermächtnis setzt sich i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Vorausvermächtnis

Rz. 129 [Autor/Stand] Die erbrechtliche Vorgabe des § 2150 BGB muss auch bei der Besteuerung beachtet werden. Der mit einem Vorausvermächtnis Bedachte muss den "Mehrerwerb"zusätzlich zu seiner Erbquote versteuern. Entsprechend kann das Vermächtnis nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG vom Nachlass abgezogen werden, mindert also anteilig den Erwerb der anderen Miterben.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / k) Nießbrauchsvermächtnis

Rz. 132 [Autor/Stand] Der Vermächtnisnehmer hat im Fall des Nießbrauchsvermächtnisses den Kapitalwert (§§ 13 bis 16 BewG) seines Nießbrauchsrechts zu versteuern, § 12 Abs. 1 ErbStG. Eine Besonderheit gilt: Der Vermächtnisnehmer kann die Erbschaftsteuerzahlung statt durch einmalige Bezahlung auch jährlich im Voraus vom Jahreswert des Nießbrauchsrechts entrichten (§ 23 ErbStG)...mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / a) Bei ungenehmigter "Annahme" der Erbschaft

Die Annahme ist wirksam, sie ist nicht etwa nach § 134 BGB unwirksam, da diese Folge nicht gesetzlich ausformuliert wurde.[20] Der Berufsbetreuer hat ggf Anspruch auf einen Erbschein. Ihn treffen lediglich unter Umständen berufsrechtliche Folgen: Konkrete Betreuung: Bei Annahme einer Schenkung könnte der noch amtierende Berufsbetreuer entlassen werden (§ 1868 nF BGB); bei erb...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / Leitsatz

1. Bei einem privatschriftlichen Testament ist die Erbfolge gemäß § 35 GBO mit einem Erbschein nachzuweisen. Eine Hinterlegung des Testaments beim Nachlassgericht hat auf diese Regelungen keinen Einfluss. 2. Öffentliche Urkunden sind gemäß § 415 ZPO Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen P...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / h. Bewegungsbilanz des Nettovermögens

Tz. 69 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Der Abschluss eines Altersversorgungsplans enthält des Weiteren eine Bewegungsbilanz des für Versorgungsleistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens (statement of changes in net assets available for benefits), die folgende Elemente enthält (IAS 26.34 (a); IAS 26.35 (b)): Arbeitgeberbeiträge; Arbeitnehmerbeiträge; Anlageerträge wie Zinsen un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

Rz. 216 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfasst diese gesetzlichen Vermächtnisse. Der Voraus des Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners ist i.d.R. nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerfrei; der Dreißigste nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Rz. 217 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat in der Praxis nahezu keine Bedeutung. Rz. 218– 219 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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ZErb 11/2021, Der Betreuer ... / 3. Betroffene Personen

Das sind nur Berufsbetreuer (definiert in § 19 Abs. 2 BtOG), die im Zeitpunkt des Erbfalls als Berufsbetreuer für den Erblasser bestellt waren, wobei die Berufsmäßigkeit im Bestellungsbeschluss verlautbart sein muss (§ 286 Abs. 1 Nr. 4 FamFG). Auch auf Vereinsbetreuer und Behördenbetreuer ist die Regelung anwendbar. Wechselte der ehrenamtliche Betreuer (2022 als Erbe eingese...mehr

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ZErb 11/2021, Erbschaftsteu... / Leitsatz

1. In Fällen, in denen der Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Bestattungskosten bezahlt hat, insbesondere durch die Abtretung von Ansprüchen aus einer Sterbegeldversicherung, entstehen dem Erben insofern keine abzugsfähigen Kosten mehr. 2. Kosten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG sind gemäß dem Zweck der Norm, Erbfallverbindlichkeiten zum Abzug zuzulassen, die durch de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zusatzpflichtteil

Rz. 141 [Autor/Stand] Um zu verhindern, dass der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigen zwar bei der Erbfolge berücksichtigt, ihm aber einen nur geringfügigen Erbteil zuwendet, gibt das Gesetz in § 2305 BGB dem Pflichtteilsberechtigten einen Zusatzpflichtteil, auch Pflichtteilsrestanspruch genannt. Er bekommt daher zusätzlich zu seinem Erbteil den Betrag in Geld, der wertmä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Gesetzliche Erbfolge

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Erbfolge kann auf dem Gesetz oder auf einer letztwilligen Verfügung beruhen. Rz. 71 [Autor/Stand] Gesetzlich erbberechtigt sind die Verwandten des Erblassers in aufsteigender und absteigender Linie. In erster Linie kommen die Abkömmlinge zum Zuge (§ 1924 Abs. 1 BGB). Sie schließen die übrigen Verwandten von der Erbfolge aus (§ 1930 BGB). Unter den Abk...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 353 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt, was ein Vertragserbe – und seit 1.1.2009 was ein Schlusserbe eines gemeinschaftlichen Testamentes oder ein Vermächtnisnehmer – auf Grund beeinträchtigender Schenkungen des Erblassers (§ 2287 BGB) von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Der Gesetzgeber[2] hat die Erweiteru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 158 [Autor/Stand] Der Pflichtteilsanspruch geht auf Geld (§ 2303 Satz 2 BGB). Erhält der Berechtigte eine Sache an Erfüllungs statt, muss er nach der Rechtsprechung des BFH[2] dennoch den Nennwert seines Geldanspruchs versteuern.[3] Dem ist zuzustimmen.[4] Denn anders als bei einem Verzicht auf den Anspruch geht es hier um die Erfüllung des Anspruchs. Somit geht der Vere...mehr