Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.3 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Nr. 2)

Rz. 9a Ebenso wie die Halbwaisenrente setzt auch der Anspruch auf Vollwaisenrente die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit durch den zuletzt verstorbenen Versicherten voraus. Es gelten deshalb zunächst die Ausführungen zu Rz. 7. Für den Anspruch auf Vollwaisenrente ist nicht erforderlich, dass beide Elternteile, d. h. auch der zuerst verstorbene Elternteil die allgemeine Wart...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.5 Verlängerungstatbestände (Abs. 5)

Rz. 20 Soweit die Schul- oder Berufsausbildung i. S. d. Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a durch einen der in Abs. 5 abschließend aufgeführten Tatbestände – gesetzlicher Wehrdienst, Zivildienst oder gleichgestellter Dienst – unterbrochen wird, verlängert sich – solange die Voraussetzungen des Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a vorliegen – der Anspruch auf Waisenrente um die Dauer dieses Tatbestande...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.7 Antragstellung und Beginn der Rentengewährung

Rz. 25 Die Waisenrente wird grundsätzlich nur auf Antrag geleistet (§ 115 Abs. 1). Der Antrag leitet das Leistungsfeststellungsverfahren ein und hat insoweit materiell-rechtliche Bedeutung, als nach § 99 Abs. 2 der Rentenbeginn (Zahlungsbeginn) an das Datum der Rentenantragstellung anknüpft (vgl. Rz. 26). In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Rentenversiche...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen der Halbwaisenrente (Abs. 1)

Rz. 3 Kinder des verstorbenen Versicherten (Rz. 4) haben nach dessen Tod (Rz. 5) einen Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sie noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben (Rz. 6) und die allgemeine Wartezeit (Rz. 7) erfüllt ist. 2.1.1 Kinder Rz. 4 Kinder sind eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder des verstorbenen Versicherten. Die insoweit maßgeblichen familienrec...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.3 Kindern gleichgestellte Personen (Abs. 3)

Rz. 10 Ebenso wie bei der Rente nach § 46 werden auch bei der Waisenrente die Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kindern des verstorbenen Versicherten gleichgesetzt. Hinsichtlich der Begriffe "Stiefkinder, Pflegeeltern, Enkel und Geschwister" sowie "Haushaltsaufnahme" und "überwiegender Unterhalt" wird zunächst auf ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48 regelt die Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Halbwaisenrente (Abs. 1) oder Anspruch auf Vollwaisenrente besteht (Abs. 2). Dies entscheidet sich danach, ob nach dem Tode des versicherten Elternteils noch ein unterhaltsverpflichteter Elternteil vorhanden ist. Weitere Voraussetzungen sowohl für die Gewährung der Vollwaisenrente wie auch der Halbwaisenrente is...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.3 Vorhandensein eines unterhaltspflichtigen Elternteils (Nr. 1)

Rz. 6 Im Unterschied zur Vollwaise besitzt die Halbwaise noch (mindestens) einen, jedenfalls dem Grunde nach, unterhaltspflichtigen Elternteil. Gerade hieraus begründet sich die unterschiedliche Höhe der Halb- und Vollwaisenrente (vgl. hierzu Rz. 27 f.), denn die Vollwaise kann im Gegensatz zur Halbwaise nicht auf einem lebenden Elternteil gegenüber bestehende Unterhaltsansp...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.2 Kein unterhaltspflichtiger Elternteil (Nr. 1)

Rz. 9 Im Unterschied zur Halbwaise hat die Vollwaise i. S. d. Gesetzes keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr; ob noch ein Elternteil lebt, ist unerheblich, wenn jedenfalls eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung dieses Elternteils gegenüber dem Kind dem Grunde nach nicht (mehr) besteht. Ob eine solche Unterhaltsverpflichtung besteht, richtet sich nach §§ 1601ff. BGB ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 8 Ein Anspruch auf Vollwaisenrente (vgl. zur Höhe der Rente Rz. 27 ff.) besteht für Kinder des verstorbenen Versicherten (vgl. Rz. 4) sowie die ihnen gleichgestellten Personen gemäß Abs. 3 (vgl. Rz. 10), wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (vgl. Rz. 9a) und – nach dem Tode des Versicherten – kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden ist (...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 87 Jahresar... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 87 erfordert eine mehrschrittige Vorgehensweise: Zunächst ist – im Rahmen der Erstfestsetzung des JAV – grundsätzlich festzustellen, aufgrund welcher Vorschriften der JAV zu berechnen ist. Sind deren Anwendungsbereiche eröffnet, ist die Berechnung des JAV grundsätzlich zunächst nach den §§ 82, 84 und 85 Abs. 1, 1a umzusetzen (vgl. BSG, Urteil v. 15.9.2011, B 2 U 24/10 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.2 Ausbildungsfreie Übergangszeiten (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Zeiten der Schul- und Berufsausbildung gleichgestellt ist nach Abs. 4 Buchst. b i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) eine Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Begriff der notwendigen Kosten in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 93 Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei grundsätzlich die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die der obsiegenden Partei erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die zu erstattenden Kosten umfassen auch die Entschädigung der obsiegenden Partei für die durch notw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / VI. Die Fälligkeit der Vergütung des Rechtsanwaltes (§ 8 RVG)

Rz. 69 Die Vergütung des Rechtsanwalts wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet wird, ferner, wenn in einem gerichtlichen Verfahren eine Kostenentscheidung ergangen, der Rechtszug beendet ist oder auch wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht, d. h. wenn in dieser Zeit in einer Sache nichts geschieht (§ 8 Abs. 1 RVG). Ruhen des Verfahrens im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Vergütung bei ... / IV. Kein Anspruch aus der Staatskasse für Tätigkeiten nach dem Tod

Das Gericht beschränkt die Haftung der Staatskasse auf den Zeitpunkt des Todesfalls. Nur bis dahin – also bis zur Überleitung in das Nachlassinsolvenzverfahren – bestünde eine Einstandspflicht, auf die der Insolvenzverwalter vertrauen dürfe. Ein Anspruch auf Kostenstundung setze sich also im übergeleiteten Verfahren gegen die Staatskasse nicht fort.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Keine Totalrevision nach Tod des Ausgleichsberechtigten

FamFG § 225, VersAusglG § 31 § 51 Leitsatz 1. Für den Einstieg in das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG muss sich der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte grundsätzlich auf eine wesentliche und ihn begünstigende Wertänderung berufen; er kann seinen Abänderungsantrag in Bezug auf die wesentliche Wertänderung von Anrechten demgegenüber nicht allein auf so...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Vergütung bei ... / III. Kostenstundung erstreckt sich nicht auf das Verfahren nach dem Tod

Bei nachträglicher Aufhebung der Kostenstundung ist in der Rspr. anerkannt, dass sich Insolvenzverwalter für bis zur Aufhebung der Stundung erbrachte Tätigkeiten auf die vergütungssichernde Stundungswirkung verlassen (BGH, Beschl. v. 15.11.2007 – IX ZB 74/07) und entsprechende Ansprüche gegen die Staatskasse geltend machen können. Umgekehrt bedeutet dies aber, dass für nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 3 FamFG)

Rz. 122 Es entsteht eine Gebühr nach Nr. 12101 KV nach Kenntniserlangung vom Tod des Erblassers, gemäß § 348 FamFG. Verfügungen von Todes wegen sind alle Formen von Testamenten (§§ 1937, 2064 ff. BGB) sowie Erbverträge (§§ 1941, 2274 ff. BGB). Gebührenpflichtig ist deshalb auch die Eröffnung eines Schriftstücks des Erblassers, das einen "Nachtrag" mit einem Änderungsvorbehalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Die besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (§ 342 Abs. 1 Nr. 1 FamFG)

Rz. 104 Hierfür entsteht eine Gebühr nach Nr. 12100 KV. Sie gilt für alle nach § 346 FamFG vorzunehmenden Annahmen, so dass die Verwahrung von eigenhändigen und notariellen Testamenten, Nottestamenten, Erbverträgen oder vor Konsularbeamten errichteten Verfügungen von Todes wegen erfasst ist.[133] Es handelt sich hierbei um eine Festgebühr, die stets 75 EUR beträgt. Die Gebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / III. Rechtswahl

Aufgrund dieser Besonderheiten, sollte, wer im Ausland lebt, genau abwägen, ob nicht weiterhin das deutsche Erbrecht für die Nachlassregelungen gelten soll. Die Möglichkeit hierzu eröffnet Art. 22 Abs. 1 EU-ErbVO, wonach der Erblasser eine Rechtswahl hat, das Recht des Staates auf den Todesfall zu bestimmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Anders als die für internati...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Leitsatz

1. Für den Einstieg in das Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG muss sich der überlebende, insgesamt ausgleichspflichtige Ehegatte grundsätzlich auf eine wesentliche und ihn begünstigende Wertänderung berufen; er kann seinen Abänderungsantrag in Bezug auf die wesentliche Wertänderung von Anrechten demgegenüber nicht allein auf solche Umstände stützen, die für ihn an sic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beteiligte zu 1 aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Ehegatten vom 15.6.1992 Alleinerbin der Erblasserin ist. 1. Die (erläuternde) Auslegung des Testamentes ergibt, dass nach dem für die Testamentsauslegung maßgeblichen Willen der Erblasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 3.2.1967 geschlossene Ehe des 1940 geborenen Antragstellers mit der 1944 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den im Oktober 1984 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 9.7.1985 rechtskrä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Zur Auslegung der von den Ehegatten – neben ihrer letztwilligen Verfügung der gegenseitigen Einsetzung als Alleinerben – verwendeten Klausel "Bei einem gemeinsamen Tode z.B. Unfall fällt der gesamte Nachlaß an unsere Nichte …". (vgl. bereits OLG München, Beschl. v. 13.8.2018 – 31 Wx 49/17). 2. Eine solche Formulierung kann im Einzelfall auch die Auslegung ergeben, dass die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 5: Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2 GNotKG) Kostenverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / (3) Interessenkollision bei der Beratung einer Testamentserrichtung und späteren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 79 Beispiel Das Oberlandesgericht Karlsruhe[179] musste in einer Entscheidung an der Schnittstelle zwischen der Beratung bei einer Testamentserrichtung und der späteren Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs über die Frage entscheiden, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen vorliegt. Ein Rechtsanwalt hatte den späteren Erblasser bei der Errichtung eines Testam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 1. Spanien

Hat der deutsche Erblasser vor seinem Tod in Spanien in seiner Immobilie seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt, so ist auf den gesamten Nachlass spanisches Erbrecht anzuwenden, sofern testamentarisch keine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen wurde.[13] Zunächst ist zu beachten, dass Spanien ein Mehrrechtsstaat ist, da einzelne autonome Gemeinschaften ein eigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2: Beispiele für Verfahrensgebühren

Hinweis: § 34 Abs. 2 GNotKG wurde neu gefasst mit Wirkung vom 1.1.2021 durch Gesetz vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3229).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 1. Anknüpfung an den "gewöhnlichen Aufenthalt" des Erblassers

Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 unterlag nach deutschem internationalem Recht (Art. 25 EGBGB a.F.) die "Rechtsnachfolge von Todes wegen" dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Die Staatsangehörigkeit des Erblassers war für das Erbstatut ausschlaggebend. Für Erbfälle ab Inkrafttreten der EU-ErbVO gilt, dass die gesamte Rechtsnachfolge von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28 ff. VersAusglG)

Macht die bisher berechtigte Person nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich von der nunmehr auch berechtigten Person aufgrund der § 30 Abs. 3 VersAusglG bestehenden Möglichkeit Bereicherungsansprüche geltend, handelt es sich hierbei um eine Familienstreitsache im Sinne des § 112 Nr. 3 FamFG. Sie ist damit gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG als sonstige Familiensach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs gem. § 51 VersAusglG i.V.m. § 225 FamFG ist bereits dann zulässig, wenn dadurch rechnerisch eine für die Versorgung der insoweit ausgleichsberechtigten Person maßgebende Wartezeit erfüllt wird. Dies gilt auch in Fällen des Todes des Berechtigten und der Anwendung des § 31 VersAusglG.[92] Die Abänderung des öffent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. §§ 2325, 2327 BGB

Rz. 77 Beispiel Der Erblasser E hat in einem Testament verfügt, dass seine Ehefrau F Alleinerbin wird. Vor seinem Tod hatte der E seiner Ehefrau F 50.000 EUR geschenkt und seinem Sohn A zur Einrichtung einer Anwaltskanzlei 30.000 EUR zugewandt. Sein Sohn B hat kein Geld erhalten. Nach dem Tod des E beauftragen die Söhne A und B den Rechtsanwalt R zur Durchsetzung ihrer Pflic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Vergütung bei ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Beim Nachlassinsolvenzverfahren handelt es sich um ein sog. "Sonderinsolvenzverfahren" gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Gleichwohl folgt es "verfahrenstechnisch" den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens, allerdings mit den Besonderheiten, wie sie die Bestimmungen §§ 315 ff. InsO (bis § 331 InsO) regelt. Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann nur über das (ehem.) Vermögen einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Erbauseinandersetzung und bei dem Bestehen einer Ausgleichspflicht

Rz. 74 Beispiel Der Erblasser E hat zu Lebzeiten kein Testament errichtet.[165] Nach seinem Tod sind seine Söhne A, B und C zu ⅓ gesetzliche Erben geworden, § 1924 Abs. 1 BGB. A und B beauftragen den R damit, dass dieser mit dem C eine Teilauseinandersetzung erreicht. Der R erzielt mit dem C Einigkeit darüber, dass das noch zur Erbmasse gehörende Grundstück von einem Gutacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 1 Tatbestand

I. Der Erblasser war zuletzt mit der Beteiligten zu 1 (im Rubrum des angefochtenen Beschlusses bezeichnet als Beteiligte zu 2) verheiratet. Aus dieser Ehe stammen die im Jahr 1998 geborene Beteiligte zu 3 (vormals bezeichnet als Beteiligte zu 4) und der im Jahr 1994 geborene Beteiligte zu 4 (vormals Beteiligter zu 6). Aus früheren Ehen sind hervorgegangen die Beteiligte zu 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Angabe de... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin; ein weiterer Sohn verstarb 2013 kinderlos. Mit notariellem gemeinschaftlichen Testament vom 20.10.1982 hatten sich die Erblasserin und ihr Ehemann, der 1984 verstarb, gegenseitig als Alleinerben sowie die Beteiligten als Erben zu gleichen Teilen nach dem Überlebenden eingesetzt. Sie hatten außerdem angeordnet, dass der Überleb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 5. Frankreich

Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers folglich in Frankreich, gilt für den gesamten Nachlass französisches Erbrecht.[26] Dies gilt auch dann, wenn der in Frankreich lebende Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit ausschließlich Vermögen in Deutschland besitzt: Das Vermögen in Deutschland wird nach französischem Erbrecht vererbt. Die deutschen Gerichte müssen fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Übertragung der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die voneinander geschiedenen Eltern, welche das gemeinsame Sorgerecht für ihren am xx.xx.2005 geborenen Sohn A ausüben, streiten darüber, ob ihr gemeinsamer Sohn gegen das Corona Virus SARS-CoV-2 geimpft werden soll. Eine zunächst für den 10.6.2021 bei der Hausärztin des Kindes geplante Impfung musste abgesagt werden, nachdem die Beschwerdeführerin der Ärztin ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Auslegung Erb... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin ist am 25.1.2018 verstorben. Sie errichtete am 17.8.1965 mit ihrem vorverstorbenen Ehemann einen Erbvertrag, in dem die Ehegatten unter Ziffer II. folgende Anordnungen trafen: "Im Wege des Erbvertrages vereinbaren wir in einseitig unwiderruflicher Weise: Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein. Erbe des Längstlebenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Schuldner der Vergütung

Rz. 100 Schuldner des Vergütungsanspruchs sind mangels einer ausdrücklichen Regelung des Erblassers grundsätzlich die Erben, da es sich um eine Nachlassverbindlichkeit (Erblasserschuld) handelt (im Insolvenzverfahren gilt § 324 Abs. 1 Nr. 5 InsO).[139] Rz. 101 Auch wenn die Testamentsvollstreckung nur hinsichtlich eines Miterbenanteils angeordnet ist, sind diese Kosten von al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Gegenstandsgleichheit

Rz. 133 Eine Gegenstandsgleichheit liegt in den Fällen vor, in denen der Auftraggeber nur notwendigerweise gemeinsam mit anderen etwas verlangen kann oder für etwas einzustehen hat.[286] Eine Gegenstandsgleichheit, die zu einer Erhöhung im Sinne von § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG führt, liegt im Erbrecht vor,[287]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 1: Geschäftswerte

Berechnung der Geschäftswerte nach § 34 GNotKG Tabelle A und B[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / VIII. Stiftung

Rz. 79 Bei der Klage auf Satzungsänderung einer durch Verfügung von Todes wegen errichteten gemeinnützigen Stiftung durch die Angehörigen des Erblassers, handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit. Der Gegenstandswert ist hierfür gemäß § 3 ZPO zu schätzen.[104]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Beratungsgespräch

Rz. 31 Zu unterscheiden ist die fachliche Beratung von der Prozessberatung. Beide Beratungsformen sollten grundsätzlich lösungsorientiert sein und nicht nur am Problem haften bleiben.[26] Bei der fachlichen Beratung setzt der Anwalt seine höheren Rechtskenntnisse ein und gibt einem ratsuchenden Mandanten einen konkreten Rat oder eine Handlungsanweisung. Rz. 32 Bei der sogenan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Vergütung bei ... / I. Sachverhalt

In einem laufenden Verbraucherinsolvenzverfahren verstarb der Schuldner und das Verfahren wurde in ein sog. Nachlassinsolvenzverfahren übergeleitet. Verfahrenstechnisch wird dieses jedoch wie ein Regelinsolvenzverfahren gewertet, sodass auch ein Übergang in ein Regelinsolvenzverfahren stattfand. Infolgedessen wurde gegenüber der Staatskasse – das Verfahren war masselos und e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Allgemeine Grundsätze

Rz. 80 [Autor/Stand] Neben dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Grundvermögen bildet das Betriebsvermögen (§§ 95 bis 109, § 31 BewG) die dritte Vermögensart i.S.d. § 18 BewG. Zum Betriebsvermögen gehören alle Teile eines Gewerbebetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen rechnen (§ 95 Abs. 1 BewG). D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Tätigkeit pro bono?

Rz. 106 Damit der Erblasser annähernd sicher sein kann, dass der von ihm in seiner letztwilligen Verfügung bestimmte Testamentsvollstrecker sein Amt ordnungsgemäß wahrnimmt, sollte er von Gefälligkeitslösungen Abstand nehmen. Vielmehr sollte jemand als Testamentsvollstrecker verpflichtet werden, der aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen immerhin fachlich dafür Sorge tr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. 1. Die Erblasserin war deutsche Staatsangehörige mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet. Ihr Ehegatte, mit dem sie in einziger kinderloser Ehe verheiratet war, verstarb nur 10 Tage vor der Erblasserin. Die Erblasserin hatte keine außerhalb der Ehe geborenen Kinder und niemanden als Kind angenommen. Die Beteiligte zu 1 ist eine Nichte der Erblasserin. Die übrig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / I. Anwendbares Recht

Sobald sich Vermögen des Erblassers im Ausland befindet, ist zur Klärung der Erbfolge entscheidend, welches Recht auf den Erbfall Anwendung findet. Seit dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (im folgenden EU-ErbVO)[2] in allen EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Irlands und Dänemarks)[3]. Das Vereinigte Königreich, das zu diesem Zeitpunkt noch Mitglied der EU ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Anpassungen nach Rechtskraft (§§ 32 ff. VersAusglG)

Nach bisher überwiegender Auffassung in der Literatur kann gleichzeitig ein Verfahren auf Anpassung wegen Unterhalt gem. §§ 33, 34 VersAusglG, und ein Abänderungsverfahren zum Unterhalt gem. §§ 238, 239 FamFG, anhängig gemacht werden. In diesen Fällen ist im Hinblick auf die Vorgreiflichkeit nach § 148 ZPO das Abänderungsverfahren auszusetzen. Dem tritt das Kammergericht ent...mehr