Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 202 [Autor/Stand] Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ErbStG ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Todes Abfindungsansprüche Dritter, gilt die insoweit bewirkte Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbleibenden Gesellschafter als Sc...mehr

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ZErb 11/2021, Anspruch der ... / 1 Tatbestand

I. Die am 5.4.2018 geborene Klägerin ist die leibliche Tochter des Herrn T. R. (im Folgenden: der Getötete), der am … 2017 bei einem von einem Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Verkehrsunfall tödlich verletzt wurde. Mit der Klage macht sie einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld sowie den Ersatz der Kosten einer Nachlasspflegschaft geltend, die ihr und ihren beide...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Vollzug des Schenkungsversprechens

aa) Überlebensbedingung Rz. 162 [Autor/Stand] Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstandes, finden nach § 2301 Abs. 2 BGB die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) Anwendung.[2] Aber das ändert i.d.R. nichts daran, dass das Schenkungsversprechen weiterhin unter der Überlebensbedingung steht. Stirbt der Beschenkte daher ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 166 [Autor/Stand] Ein Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 ErbStG setzt eine Schenkung auf den Todesfall gem. § 2301 BGB voraus.[2] Eine Schenkung auf den Todesfall i.S.d. § 2301 BGB kann nicht auf Schenkungsversprechen ausgedehnt werden, bei denen auf eine Überlebensbedingung verzichtet und die auf den Tod des Schenkers befristet sind o...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleicht das Verspre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gemischte Schenkung

Rz. 161 [Autor/Stand] Das Schenkungsversprechen kann auch gegen eine Gegenleistung gemacht werden. Damit § 2301 BGB anwendbar ist, muss die Unentgeltlichkeit überwiegen.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Echter und unechter Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 221 [Autor/Stand] Hat der Dritte ein Recht auf die Leistung, spricht man von einem echten Vertrag zugunsten Dritter. Soll der Dritte kein Forderungsrecht bekommen, so dass es im Belieben des Versprechensempfängers oder seiner Erben steht, ob er die Leistung bekommt, handelt es sich um einen unechten Vertrag zugunsten Dritter. Rz. 222 [Autor/Stand] Entsteht das Recht des D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Schenkungsversprechen unter Überlebensbedingung

Rz. 160 [Autor/Stand] Nach § 2301 Abs. 1 Satz 1 BGB kann ein Schenkungsversprechen (§ 518 Abs. 1 BGB) unter der Bedingung gemacht werden, dass der Beschenkte den Schenker überlebt (sog. Überlebensbedingung). Die Überlebensbedingung, die als aufschiebende oder als auflösende Bedingung formuliert werden kann, gleicht das Versprechen einem Erwerb von Todes wegen an (§ 1923 BGB)....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 180 [Autor/Stand] Im Recht der BGB-Gesellschaft führt der Tod eines Gesellschafters zur Auflösung der Gesellschaft, wenn im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist (§ 727 Abs. 1 BGB). Im Recht der Handelsgesellschaften ist die Reihenfolge genau umgekehrt: Die Gesellschaft besteht fort und der verstorbene Gesellschafter scheidet aus der OHG oder KG aus, es sei ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Überlebensbedingung

Rz. 162 [Autor/Stand] Vollzieht der Schenker die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstandes, finden nach § 2301 Abs. 2 BGB die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden (§ 7 ErbStG) Anwendung.[2] Aber das ändert i.d.R. nichts daran, dass das Schenkungsversprechen weiterhin unter der Überlebensbedingung steht. Stirbt der Beschenkte daher vor dem Schenker, könne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Handschenkung

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Handschenkung (§ 516 BGB) ist dadurch gekennzeichnet, dass die Einigung über die Unentgeltlichkeit mit dem Schenkungsvollzug zusammenfällt (§ 561 Abs. 1 BGB) oder ihm nachfolgt (§ 516 Abs. 2 BGB).[2] Die Handschen kung untersteht auch dann nur den Regeln über die Schenkung unter Lebenden, wenn die Schenkung unter einer Überlebensbedingung steht, da ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zuwendung unter Lebenden

Rz. 231 [Autor/Stand] Von § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG nicht erfasst sind die Fälle, in denen dem Dritten bereits zu Lebzeiten des Erblassers ein aufschiebend bedingtes oder befristetes Forderungsrecht eingeräumt wurde, z.B. ein unwiderrufliches Bezugsrecht aus einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall. Dieses Rechtsge schäft ist vollendet und voll gültig, nur seine Recht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vollständigkeit der Vorschrift

Rz. 25 [Autor/Stand] § 3 ErbStG enthält alle Erwerbe des Erbrechts: den Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG), den Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 ErbStG), den Erwerb auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteils (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 3 ErbStG), den Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), die vermächtnisgleichen Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Abfindung für die Nichtgeltendmachung einer Rechtsstellung (Abs. 2 Nr. 4 Alt. 7)

Rz. 333 [Autor/Stand] Nach Ansicht des BFH[2] stellte die Abfindung, die der weichende Erbprätendent aufgrund eines Prozessvergleichs vom zuletzt eingesetzten Alleinerben dafür erhält, dass er die Erbenstellung des Alleinerben nicht mehr bestreitet, kein der Erbschaftsteuer unterliegender Erwerb von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG dar. Der Gesetzgeber hat 2017 auf diese Rechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 BGB), und der Fall,...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 2 Gründe

II. Die Beschwerden sind gemäß § 71 Abs. 1GBO zulässig, aber unbegründet. Gemäß § 35 Abs. 1 S. 1 GBO kann der Nachweis der Erbfolge nur durch einen Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Nur wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt es gemäß § 35 Abs. 1 S. 2 GBO grundsätzlich, ...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1) beantragt die Löschung einer Rückübertragungsvormerkung aufgrund der Sterbeurkunde der Berechtigten. Der Beteiligte zu 1) ist eingetragener Berechtigter des betroffenen Erbbaurechts an dem im Grundbuch von X. Blatt … BV Nr. 1 eingetragenen Grundstück. Das Erbbaurecht stand ursprünglich gemeinschaftlich seinen Eltern M. und H. A. je zur ideellen Hälfte z...mehr

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ZErb 11/2021, Zur Zulässigk... / 2 Gründe

II. Die gemäß § 71 Abs. 1 GBO zulässige Beschwerde ist als Rechtsmittel nur des Beteiligten zu 1) auszulegen. Der Notar, der den Erbbaurechtskaufvertrag vom 25.3.2020 mit dem darin in § 6 enthaltenen Löschungsantrag beurkundet hat, gilt gemäß § 15 GBO nur im Namen der Antragsberechtigten ermächtigt, eine Eintragung zu beantragen. Weitergehend ist auch seine Ermächtigung zur E...mehr

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ZErb 11/2021, Zu § 35 GBO: ... / 1 Tatbestand

I. In dem betroffenen Wohnungserbbaugrundbuch ist H. A. (Erblasserin) als Eigentümerin eingetragen, die am 30.11.2020 verstorben ist. Die Erblasserin war mit M. A. verheiratet, der vorverstorben ist. Die Eheleute hatten am 11.3.1995 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben und nach dem Tod des letztversterbenden...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Abtretungsverpflichtung

Rz. 191 [Autor/Stand] Wird ein Anteil aufgrund einer im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Verpflichtung an einen oder mehrere Gesellschafter abgetreten oder – was nur bei Kapitalgesellschaften möglich ist – an die Gesellschaft selbst, handelt es sich zwar um einen Erwerb, der auf dem Ausscheiden des Gesellschafters "beruht". Aber das andere Tatbestandsmerkmal ist nicht unmit...mehr

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FF 11/2021, Der Fall Mahnko... / d) Ausgangsverfahren und Vorlagefragen

[20] Am 29.8.2015 verstarb Herr Mahnkopf. Zum Zeitpunkt seines Todes war er mit Frau Mahnkopf verheiratet. Beide Ehegatten besaßen die deutsche Staatsangehörigkeit und hatte ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin. Die einzigen Erben des Verstorbenen, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hatte, waren dessen Ehefrau und der gemeinsame Sohn des Paares. [21] Die Eheg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Supervermächtnis

Rz. 125 [Autor/Stand] Damit die Kinder bei einem Berliner Testament ihre Freibeträge nach § 16 ErbStG behalten und der letztversterbende Elternteil die ungeschmälerte Erbschaft, wird im Schrifttum ein komplexes Vermächtnis angeboten (s. Rz. 113).[2] Es besteht aus einem Zweckvermächtnis, wonach der Letztversterbende die Leistungen bestimmen kann, die an die Kinder gehen. Die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beurteilungszeitpunkt

Rz. 272 [Autor/Stand] Unklar ist, zu welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG vorliegen müssen. Es ergibt sich eine Sonderregelung aus § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG, wonach im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung als rechtsfähig und im Fall des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Rechtsfähige Stiftung

Rz. 241 [Autor/Stand] Nach § 80 Abs. 1 BGB sind für die Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung das Stiftungsgeschäft und die Anerkennung durch die zuständige Landesstiftungsbehörde erforderlich. § 81 BGB enthält Regelungen für das Stiftungsgeschäft. Danach bedarf ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden der Schriftform und muss die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 185 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG gilt (Fiktion) als Schenkung auf den Todesfall auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft bei dessen Tod auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 202 [Autor/Stand] Wird auf Grund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei dessen Tod eingezogen und übersteigt der sich nach § 12 ErbStG ergebende Wert seines Anteils zur Zeit seines Todes Abfindungsansprüche Dritter, gilt die insoweit bewirkte Werterhöhung der Geschäftsanteile der verbleibenden Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) AG statt GmbH

Rz. 203 [Autor/Stand] Die Vorschrift gilt explizit nicht für eine AG, bei der eine Einziehung gleichermaßen vorgesehen werden kann, wenn ein Aktionär durch Tod ausscheidet. Daher kann die Besteuerung vermieden werden, indem eine GmbH vor der Einziehung durch Formwechsel ertragsteuerneutral in eine AG umgewandelt wird.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Lebensversicherungen

Rz. 236 [Autor/Stand] Die Steuerpflicht eines Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung lässt sich dadurch vermeiden, dass der "Bezugsberechtigte" als Versicherungsnehmer die Prämien aus eigenen Mitteln an die Versicherung leistet. Dann zahlt die Versicherung im Versicherungsfall (Ableben des Erblassers) an den Versicherungsnehmer, so dass bei ihm kein erbschaftsteuerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Besteuerung des Erwerbers des Anwartschaftsrechts

Rz. 343 [Autor/Stand] Im Nacherbfall tritt der nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG steuerbare Erwerb in der Person des Erwerbers des Anwartschaftsrechts ein, der das (bereits bezahlte) Entgelt für den Erwerb des Anwartschaftsrechts als Erwerbskosten ab ziehen kann (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Die Steuerklasse bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Vorerbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verwertungserwerbe

Rz. 20 [Autor/Stand] Ein Erwerb durch Zuwendung (vgl. § 2087 BGB) wie etwa ein Erwerb kraft Gesetzes kann bereits vor dem Erbfall zu einer Rechtsposition geführt haben, die zwar noch keinen Erwerb von Todes wegen darstellt, sich jedoch rechtlich oder wirtschaftlich gegen Entgelt verwerten lässt. Rz. 21 [Autor/Stand] Eine solche Verwertung erfolgt bei einem Abfindungserwerb. E...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / I. Allgemeines

Bei der Gestaltung von Behindertentestamenten hat die Praxis mehrere Modelle entwickelt. Das sog. Vor- und Nacherbenmodell gilt dabei als die klassische Lösung zur Ausgestaltung einer letztwilligen Verfügung bei der Vermögensnachfolgeplanung zum Schutz der Interessen von Menschen mit Behinderung.[11] Wesentliche Elemente der Konstruktion sind die Einsetzung des behinderten E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbe nach ausländischem Recht

Rz. 40 [Autor/Stand] Die Anknüpfung an das Erbrecht des BGB geht nicht so weit, dass Erwerbe nach ausländischem Recht[2] von der Besteuerung ausgenommen sind. Das ist von Anfang an so gesehen worden. Deshalb hat der BFH[3] in st.Rspr. entschieden, dass ein Erwerb nach ausländischem Recht, der im deutschen Recht keine Entsprechung hat, aber einem in § 3 ErbStG genannten Erwer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Steuergestaltung mit Auflagen

Rz. 292 [Autor/Stand] Um Kindern beim Berliner Testament ihre persönlichen Freibeträge nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Verhältnis zum Erstversterbenden zukommen zu lassen, konnte bis 1.1.2009 mit einer (aufschiebend bedingten) Auflage gearbeitet werden.[2] Jeder Elternteil machte Wertzuwendungen an die Kinder in Höhe ihrer unverbrauchten Freibeträge. Die Kinder erhielten di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bezugsrechte bei einer Kapitallebensversicherung

Rz. 227 [Autor/Stand] Ein in der Praxis wichtiger Fall eines Vertrags zugunsten Dritter ist ein Versicherungsvertrag, der eine Kapitallebensversicherung zum Gegenstand hat. Hier hat der Versicherungsnehmer (Versprechensempfänger), der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, gegenüber dem Versicherer (Versprechender) einen Bezugsberechtigten (Dritter) benannt. Der Dritte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Kaufrechtsvermächtnis

Rz. 127 [Autor/Stand] Dem Bedachten wird das Recht eingeräumt, einen Nachlassgegenstand zu einem Preis zu kaufen, der i.d.R. unter dem Marktpreis liegt.[2] Vermächtnisgegenstand und damit auch Bewertungsgegenstand ist nicht der Kaufgegenstand, sondern das Kaufrecht (die Forderung i.S.d. § 2174 BGB). Diese Forderung ist mit dem gemeinen Wert anzusetzen, der sich aus der Diffe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Unentgeltlichkeit des Erwerbs

Rz. 224 [Autor/Stand] Muss der Dritte für den Erwerb des Anspruchs keine Gegenleistung an den Versprechensempfänger erbringen, handelt es sich in ihrem Verhältnis (Valutaverhältnis) um eine vollzogene Handschenkung. Rz. 225 [Autor/Stand] Denkbar ist aber auch, dass das Forderungsrecht des Dritten aufschiebend bedingt oder befristet ist. Dann wird es erst mit dem Eintritt der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Bewertungsfragen

Rz. 196 [Autor/Stand] Die Vorschrift richtet sich vornehmlich gegen die Buchwertklauseln. Solange für die Mitunternehmerschaften die Werte der Wirtschaftsgüter in der Steuerbilanz auch erbschaftsteuerlich weitgehend maßgebend waren (§ 12 Abs. 5 ErbStG a.F.), wurde sie nur selten praktisch. Dies hat sich seit 1.1.2009 geändert (s. oben Rz. 186). Seitdem ergibt sich in der Prax...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anordnung des Erblassers

Rz. 256 [Autor/Stand] Erfolgt die Anordnung dadurch, dass die künftige Stiftung als Erbe oder als Vermächtnisnehmer eingesetzt wird, hätte es keiner eigenständigen Regelung bedurft, weil sich die Steuerbarkeit bereits aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ergibt. Denn die Stiftung gilt als vor dem Tod des Stifters entstanden, auch wenn sie erst nach seinem Tod anerkannt wird (§ 84 BGB...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 200 [Autor/Stand] Mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters kann ein Geschäftsanteil jederzeit eingezogen werden. Ohne Zustimmung kann er nur eingezogen wer den, soweit das im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist (§ 34 Abs. 1 GmbHG), und nur dann, wenn die Einziehungsvoraussetzungen im Gesellschaftsvertrag festgesetzt worden sind, bevor der Gesellschafter den Geschäf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erwerber

Rz. 50 [Autor/Stand] Auch in der Bestimmung des Erwerbers folgt das Erbschaftsteuerrecht weitgehend dem Zivilrecht. Da es keinen Erbfall ohne Erben gibt, also keine hereditas iacens oder, wie im österreichischen Recht, einen bis zur Einantwortung als juristische Person bestehenden Nachlass[2], kann Vollerbe oder Vorerbe nur eine natürliche Person sein, die im Erbfall lebt (§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Abtretung des Geschäftsanteils

Rz. 204 [Autor/Stand] Nach § 15 GmbHG ist die Vererblichkeit des GmbH-Geschäftsanteils nicht abdingbar. Dennoch kann (s. Rz. 202) der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass der Erbe bzw. die Erben verpflichtet sind, den Geschäftsanteil an die Mitgesellschafter oder die Gesellschaft abzutreten. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG erfasst diese gesellschaftsvertraglichen Vereinbarunge...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / b) Position des Nacherben

Die Auswahl geeigneter Nacherben obliegt dem Erblasserwillen. Es gilt der Grundsatz der Testierfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG. Als Nacherben kommen neben anderen natürlichen Personen aus dem persönlichen Umfeld des Erblassers vor allem Geschwisterkinder des Behinderten oder aber auch der Ehegatte des Erblassers in Betracht. Bei einer Nacherbeneinsetzung des Ehegatten muss grds....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Vergleich, Auslegungsvertrag

Rz. 85 [Autor/Stand] Werden Streitigkeiten über die Ungewissheit der Erbrechtslage durch einen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich beigelegt, war nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH[2] der Vergleich (§ 779 Abs. 1 BGB) der Besteuerung zugrunde zu legen. Der BFH hat diese fast fünfzigjährige Rechtsprechung aufgegeben[3] und entschieden, dass der weichende po...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / 5

Auf einen Blick Das Behindertentestament ist ein komplexes Gestaltungsmittel, das sowohl erbrechtlichen, als auch sozialrechtlichen Kriterien entsprechen muss, damit der Erwerb von Todes wegen für den von Todes wegen behinderten Begünstigen behaltensfest ist und nicht auf den Sozialleistungsträger übergeleitet werden kann. Es gibt dabei mehrere Gestaltungsansätze, wobei das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 106 [Autor/Stand] Der Erblasser kann einem anderen einen Vermögensvorteil zuwenden, ohne ihn zum Erben einzusetzen (§ 1939 BGB). Dann ordnet er ein Vermächtnis an. Davon ist im Zweifel auszugehen, wenn dem Bedachten einzelne Gegenstände zugewendet worden sind (§ 2087 Abs. 2 BGB). Zwingend ist das nicht. Die Zuwendung eines Gegenstandes, der nahezu den ganzen Nachlass ers...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / a) Strafklauseln

Pflichtteilsstrafklauseln sind Regelungsinstrumente, mit deren Hilfe im Rahmen von letztwilligen Verfügungen bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern der Längerlebende vor einem ungewollten Vermögensabfluss durch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen der als Schluss- oder Vertragserben eingesetzten Abkömmlinge geschützt werden soll. Pflichtteilsstrafklauseln kö...mehr

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ZErb 11/2021, Anspruch der ... / 2 Gründe

II. Während die Berufung der Beklagten zulässig und begründet ist, ist die gleichfalls zulässige Berufung der Klägerin nicht begründet. 1. Die Erbengemeinschaft hat keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten der Nachlasspflegschaft, den die Klägerin gemäß § 2039 BGB in gesetzlicher Prozessstandschaft geltend machen könnte. a) Grundsätzlich steht im Deliktsrecht ein Schadensersatzans...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Steuertatbestand

Rz. 116 [Autor/Stand] Als Erwerb von Todes wegen gilt auch der Erwerb durch Vermächtnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Was Gegenstand eines Vermächtnisses ist, richtet sich nach dem Inhalt der letztwilligen Verfügung.[2] Bei einem Vermächtnis ist durch Auslegung zu ermitteln, was der vermachte Gegenstand ist. Diese Auslegung obliegt grundsätzlich dem Tatsachengericht.[3] Von dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Übergang des Anteils

Rz. 190 [Autor/Stand] § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG gilt nach seinem Wortlaut für Personengesellschaften wie für Kapitalgesellschaften.[2] Aber der Wortlaut der Norm wirft eine Fülle von Zweifelsfragen auf. So kann eine Personengesellschaft keine eigenen Anteile erwerben. Auch ihre Gesellschafter erwerben nicht durch Übergang eines Gesellschaftsanteils, sondern durch Anwach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Bewusstsein der Unentgeltlichkeit

Rz. 195 [Autor/Stand] Anders als bei Satz 1 des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG muss bei Satz 2 das Bewusstsein der Unentgeltlichkeit nicht vorliegen.[2] Das beruht darauf, dass der Erwerb fingiert wird. Damit ist auch der Einwand abgeschlossen, es handle sich um ein Wagnisgeschäft[3] – eine Art Russisches Roulette[4] –, wenn die Gesellschafter im gleichen Alter sind, und damit um e...mehr