Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Risikobetrachtung - aber ri... / 2.1 Frage 1: Benötige ich überhaupt eine Risikoanalyse?

Zunächst sollte kritisch geprüft werden, ob überhaupt eine Risikoanalyse erfolgen soll. Welche zusätzlichen Informationen zur Gefährdungsbeurteilung sind dadurch zu erwarten und werden diese wirklich benötigt? Im obigen Beispiel wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine mögliche Körperdurchströmung mit Todesfolge festgestellt. Dies reicht bereits aus, um wirksame Maßnah...mehr

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Warum wird ein Strahlenschu... / Zusammenfassung

Überblick In Deutschland gibt es ca. 440.000 beruflich strahlenexponierte Personen.[1] Betroffen sind Beschäftigte in den Bereichen Medizin, Kerntechnik, Industrie sowie Forschung und Entwicklung, in Wasserwerken und unter Tage sowie fliegendes Personal. Im Folgenden geht es um ionisierende Strahlung. Zur ionisierenden Strahlung gehören sowohl elektromagnetische Strahlung (Ga...mehr

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Risikobetrachtung - aber ri... / 1 Gefährdungsbeurteilung und Risikobetrachtung: Abgrenzung der Begriffe

Die Worte "Risiko" und "Gefährdung" bzw. "Risikobetrachtung" und "Gefährdungsbeurteilung" werden häufig synonym verwendet und in der Tat liegen die Betrachtungsgegenstände nahe beieinander. Um in diesem Artikel aber eine klare Begrifflichkeit verwenden zu können, ist eine Differenzierung erforderlich. Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet nach der Begründung des Arbeitsschutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Demografischer Wandel / 2.2 Lebenserwartung und Mortalität

Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt nach der Sterbetafel 2010/2012 für Jungen knapp 78 Jahre und für Mädchen knapp 83 Jahre (Abb. 5). Die Lebenserwartung der Bevölkerung und der Altersaufbau der Bevölkerung beeinflussen die Zahl der Sterbefälle (Mortalität). Das Geburtendefizit als Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen eines Jahrs betrug 2013 212.000. Im Jah...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Beinaheunfall / 1 Vorliegen eines Arbeitsunfalls

Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Einen "Unfall" definiert die gesetzliche Unfallversicherung als ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod geführt hat.mehr

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Automatische Branderkennung... / 2.3 Rauchwarnmelder

Rauchmelder, die über eine integrierte Energieversorgung (z. B. Batterie) und eine akustische Alarmierungseinrichtung (z. B. piezoelektrische Schallgeber) verfügen und in Wohnungen und wohnungsähnlichen Bereichen zur Branderkennung zum Einsatz kommen, werden als Rauchwarnmelder bezeichnet (Abb. 3). Sie sollen Personen vor den Gefahren eines Brandes frühzeitig warnen und dere...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Einordnung eines Vertrags zugunsten Dritter auf den Todesfall

Leitsatz 1. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist dahin auszulegen, das...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / bb) § 6 AStG beim Tod

Für die Nachfolgeplanung ist zu beachten, dass seit 1.1.2007 erstmals in § 6 AStG der Übergang von Todes wegen auf einen Steuerausländer erfasst ist, wie bereits zuvor der als Umgehung der Wegzugsbesteuerung gesehene lebzeitige Übertragungsvorgang.[38] Wenn auch der Übergang von Todes wegen auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person dem Wegzug gleichgestellt ist (§ ...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 2. Anwendung auf eine Verfügung von Todes wegen

Bei der Beurteilung der Anwendbarkeit der EuErbVO auf eine Verfügung von Todes wegen ergeben sich keine Besonderheiten, soweit es um den sachlichen, räumlich-persönlichen und internationalen Anwendungsbereich geht. Insoweit kann auf die Ausführungen oben III.1.a) verwiesen werden. Der intertemporale Anwendungsbereich der EuErbVO auf Verfügungen von Todes wegen bedarf dagegen...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Eino... / 1 Gründe

Urteil Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 83 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur ...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 1. Der regulatorische Rahmen der EuErbVO

Gemäß Art. 22 Abs. 1 EuErbVO kann "[e]ine Person … für die Rechtsnachfolge von Todes wegen das Recht des Staates wählen, dem sie im Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt ihres Todes angehört" (meine Hervorhebung). Die Rechtswahl kann gemäß Art. 22 Abs. 2 EuErbVO ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen erfolgen oder muss sich "aus den Best...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Intertemporaler Anwendungsbereich

Gemäß Art. 83 Abs. 1 EuErbVO findet die Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind. Zutreffend stellt der BGH fest, dass die Verordnung auf die Rechtsnachfolge der Erblasserin Anwendung findet, denn die Erblasserin ist 2017 verstorben.[20] Die Anwendbarkeit der EuErbVO auf die Bindungswirkung des Testaments von 1996...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / a) Anwendbarkeit aufgrund von Art. 83 Abs. 3 Alt. 1 EuErbVO

Wie bereits gezeigt[29] eröffnete Art. 83 Abs. 2 Alt. 1 EuErbVO in dem vom BGH entschiedenen Fall nicht den Anwendungsbereich der EuErbVO. Es war deshalb zu prüfen, ob sich deren Anwendbarkeit aus Art. 83 Abs. 3 Alt. 1 EuErbVO ergibt. Anders als Art. 83 Abs. 2 EuErbVO knüpft Art. 83 Abs. 3 EuErbVO für die Anwendbarkeit der Verordnung nämlich nicht an den Erblasser, sondern a...mehr

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ZErb 02/2022, Wertermittlun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um einen Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB. Der am XX.XX.2021 verstorbene vormalige Kläger ist der Bruder des Beklagten; beide sind aus der Ehe ihres am XX.XX.1986 verstorbenen Vaters und ihrer am XX.XX.2019 verstorbenen Mutter hervorgegangen. Der vormalige Kläger ist von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt worden. Die Elte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Erbfall

Rn. 648 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Da der Erbe eines selbstständig tätigen Gesamtrechtsnachfolgers in die Rechtsstellung des Erblassers eintritt (§ 1922 BGB), führt der Tod eines Freiberuflers nicht ohne weiteres zur Betriebsaufgabe. Vielmehr bezieht der Erbe weiterhin laufende betriebliche, ggf bei Fehlen der persönlichen Qualifikation, gewerbliche Einkünfte (BFH BStBl II 1...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 1. Sachverhalt

Der Beschluss des BGH erging aufgrund einer Rechtsbeschwerde im Rahmen eines Erbscheinverfahrens. Die am 22.5.2017 in Deutschland verstorbene deutsche Erblasserin hatte mit Testamenten von 2011 und 2013 zugunsten der Antragsteller und Beteiligten zu 1 und 2 verfügt. Allerdings hatte sie bereits 1996 gemeinsam, wenn auch in getrennten Urkunden, mit ihrem österreichischen Ehem...mehr

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ZErb 02/2022, Einrichtung e... / 1 Gründe

I. Die vor Jahren verstorbene Erblasserin ist in Erbengemeinschaft mit den beiden Beteiligten und zwei weiteren Miterben als Eigentümerin des Grundstücks … in Dormagen eingetragen, wo sie zur Zeit ihres Todes gelebt hatte. Sie ist nach dem gemeinschaftlichen Erbschein des Amtsgerichts Neuss vom 28.6.2001 beerbt worden von ihren acht (sechs davon sind nachverstorben) Geschwiste...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Eino... / Leitsatz

1. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist dahin auszulegen, dass ein Ve...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Anwendbarkeit aufgrund von Art. 83 Abs. 1 EuErbVO

Damit richtet sich die Anwendbarkeit der EuErbVO auf die Bindungswirkung eines Erbvertrags, der keine Rechtswahl i.S.v. Art. 83 Abs. 2 EuErbVO enthält, allein nach Art. 83 Abs. 1 EuErbVO, wonach die Verordnung nur auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung findet, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind.[32] Danach wäre die EuErbVO auf die Bestimmung des auf die Bin...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / III. Bindungswirkung und Anwendungsbereich der EuErbVO

Die Bindungswirkung eines Erbvertrags über mehrere Nachlässe wirkt sich im Rahmen der EuErbVO nicht erst bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts (dazu unten IV.), sondern bereits bei der Bestimmung ihres Anwendungsbereichs aus, wobei die Verordnung zwischen der Anwendbarkeit auf eine Rechtwahl (1.) und der Anwendbarkeit auf eine Verfügung von Todes wegen (2.) differenziert...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / a) Sonderbetriebsvermögen und qualifizierte Nachfolgeklausel

Ertragsteuerliche Regelungen, jedenfalls soweit sie das Betriebsvermögen (i.S.v. § 12 Abs. 5 ErbStG) betreffen, haben auch ggf. unmittelbare Auswirkungen für die Erbschaftsteuer, im Hinblick auf die verlängerte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz und die an die Bestandsidentität von Betriebsvermögen im ErbStG mit dem Betriebsvermögen im EStG anknüpfende Begünstigungsfähigkeit vo...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 2. Verfahren

Es war damit darüber zu entscheiden, ob das Testament von 1996 den Testamenten von 2011 und 2013 vorgeht. Das AG (Nachlassgericht) Laufen hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 mit der Begründung zurückgewiesen, die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments von 1996 stehe den späteren Verfügungen entgegen. Es könne offenbleiben, ob sich die Bindungswirku...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Feststellung einer konkludenten Wahl deutschen Rechts

Der BGH begründet seine Annahme einer konkludenten Rechtswahl jedoch ausschließlich mit einem Hinweis auf Erwägungsgrund 39 S. 2 EuErbVO,[44] in dem es heißt, "[e]ine Rechtswahl könnte als sich durch eine Verfügung von Todes wegen ergebend angesehen werden, wenn z.B. der Erblasser in seiner Verfügung auf spezifische Bestimmungen des Rechts des Staats, dem er angehört, genomm...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / II. Vindikationslegat – Besteuerung des Begünstigten als Erbe

Im deutschen BGB wirkt ein Vermächtnis lediglich schuldrechtlich, d.h. der Vermächtnisnehmer erwirbt den Vermächtnisgegenstand nicht unmittelbar mit dem Erbfall, sondern muss den Vermächtnisanspruch gegenüber dem Erben geltend machen (§ 2174 BGB). Damit kommt es immer zu einem Zwischenerwerb des Erben in der Todessekunde aufgrund der dinglichen Gesamtrechtsnachfolge, dem die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Zinn, Zur Frage der Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten als BA bei einem StB, StBp 1990, 66; Felix, Rückstellungen für Nachbetreuung bei Sehhilfen, FR 1991, 221; Richter, Immer Ärger mit der Berufskleidung, typisch!, DStR 1991, 1413; Wolff-Diepenbrock, Zur Auss...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1. erstrebt die Löschung des Nacherbenvermerks, der in Abteilung II Nr. 5 des Grundbuchs von … zugunsten der Beteiligten zu 2. und zu 3. eingetragen ist. Dem Löschungsantrag liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligten zu 2. und zu 3. sind Nacherben nach dem Tod ihres Vaters … Dessen zwischenzeitlich ebenfalls verstorbene Ehefrau … (nachfolgend...mehr

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FF 02/2022, Stichwortkommentar Familienrecht

Grandel/Stockmann (Hrsg)3. Auflage 2021, 1834 Seiten, 128,00 EUR, Nomos Verlag, Baden-Baden Der Kommentar enthält eine hochaktuelle Gesamtdarstellung des materiellen Familienrechts und des Verfahrensrechts nach alphabetisch angeordneten Stichworten. Ich hatte das Vergnügen, die 1. Auflage 2012 auch schon zu rezensieren (vgl. FF 2013, 263). Die 2. Auflage ist vor 7 Jahren ersch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stöcker, Abschreibung eines nach dem Tod des Seniors einer Sozietät erworbenen Praxisanteils, DStZ 1990, 361; Schürmann/Ahlers, Die Abschreibung des Praxiswertes – Einflussfaktoren und Methoden, DB 1992, 1839; Sander, Abschreibung auf einen eingebrachten Praxiswert durch Sozietätsgründung im medizinischen Bereich, DStR 1993, 1888; Becker/Bur, Weiterhin umstritten: Die Abschreib...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Besteuerung des Vermächtnisnehmers

Im ErbStG ist durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG die Besteuerung des Vermächtnisses der Besteuerung des Erbes gleichgestellt. Da seit 1.1.2009 die Bewertung nach § 12 ErbStG nicht mehr hinsichtlich einzelner Zuwendungsgegenstände zu unterschiedlichen Ergebnissen führen darf (bzw. "soll"), haben sich auch frühere Überlegungen, z.B. ein Vermächtnis oder eine Unterart des Vermächtni...mehr

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FF 02/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 24.11.2021 – XII ZB 359/21 a) Wurde eine nach früherem Recht ergangene Entscheidung über den Versorgungsausgleich bereits in einem Abänderungsverfahren einer Totalrevision nach § 51 VersAusglG unterzogen, steht für eine weitere Abänderung nicht mehr eine erneute Totalrevision nach § 51 VersAusglG offen, sondern nur noch das Verfahren der Abänderung in Bezug au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 664 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Freibetrag wird auf jeden Fall unabhängig davon gewährt, ob das gesamte der selbstständigen Arbeit dienende Vermögen, ein selbstständiger Teil hiervon oder nur ein Mitunternehmeranteil veräußert bzw aufgegeben wird. Rn. 665 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Erhöhung des Freibetrages wegen dauernder Berufsunfähigkeit (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitpunkt der Veräußerung

Rn. 610 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Zeitpunkt der Veräußerung und damit der Zeitpunkt der Erzielung des Veräußerungsgewinns ist der, in dem der Veräußerer seine vertraglichen Verpflichtungen wirtschaftlich erfüllt hat, also zB die Nutzungsmöglichkeiten durch Übergabe der Praxisräume, des Inventars und der Kunden- bzw Klientenkartei eröffnet hat (vgl BFH BStBl II 1992, 525...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ritzrow, BE bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG, StWa 1995, 164f; Depping, Zur Versteuerung von RA-Gebührenvorschüssen, DStZ 1996, 366; Kirnberger, Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung als Einkommen oder Vermögensanfall von Todes wegen, ZEV 2001, 267; Götz/Lipps, "Doppelbesteuerung" von Testamentsvollstreckervergütungen mit ESt und ErbSt?, DB 2004, 675; Feiss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall

Rn. 626 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB; hierzu BFH BStBl II 1973, 544). Daher sieht § 6 Abs 3 EStG für den Erbfall ebenso wie für die Schenkung die Fortführung der Buchwerte vor. Das gilt grundsätzlich auch beim Tod eines Freiberuflers (BFH BFH/NV 1992, 512). Rn. 627 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / a) Sachlicher, räumlich-persönlicher und internationaler Anwendungsbereich

Für den sachlichen Anwendungsbereich der EuErbVO spielt die Anzahl der an einer Rechtswahl Beteiligten keine Rolle. Einseitige Verfügungen von Todes wegen sind von der EuErbVO sachlich ebenso erfasst wie Erbverträge i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO, zumal Letztere in Art. 25 EuErbVO eine Sonderregelung erfahren. Räumlich-persönlich sind die Kollisionsnormen der EuErbVO ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Besonderheiten im Bußgeldverfahren

Rz. 46 [Autor/Stand] Die bereits an anderer Stelle (s. § 385 Rz. 42 ff., 1315 ff.) dargestellten Grundsätze der Sachentscheidungsvoraussetzungen (Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse) gelten entsprechend auch im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Besonderheiten im Bußgeldverfahren bestehen aber z.B. hinsichtlich der Immunität von Abgeordneten (Art. 46...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Einkünftezurechnung an den Vermächtnisnehmer bis zur Erfüllung des Vermächtnisses bei der Erbauseinandersetzung

Nutzungen, z.B. Zinsen auf ein Geldvermächtnis, sind bei der ESt zu erfassen, nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[15] Nach der Aufspaltung von Erbfall und Erbauseinandersetzung in zwei selbstständige Vorgänge entschied der BFH,[16] dass auch bei einer Erbauseinandersetzung, die erst mehr als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Zurechnung der Einkünfte an den Übern...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / IX. Familie und Paarbeziehung

Im Zentrum des deutschen Rechts steht die "bürgerliche Ehe", die vom Staat registrierte, vom staatlichen Recht gestaltete Ehe, ihr gleichgestellt seit 2002 die eingetragene Lebenspartnerschaft. Der Staat macht heute den Paaren jeglichen Geschlechts und jeglicher sexuellen Orientierung das großartige Angebot, durch ein schlichtes Ja vor einer Behörde sich unter das Dach einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Alvermann, Die ertragsteuerliche Behandlung von Praxisausfallversicherungen, FR 2009, 1132; Beiser, Betriebsunterbrechungs- und Berufsunfähigkeitsversicherung aus ertragsteuerlicher Sicht, DB 2009, 2237. Ferner s Schrifttum vor §§ 79ff (Einf AVmG) vor Rn 1 (Mühlenharz). Rn. 570 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ob für Versicherungen geleistete Prämien als BA abziehbar sind, richtet si...mehr

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FF 02/2022, Der Gesetzgeber... / Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Gesetzgeber Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzt hat, weil er es unterlassen hat, Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benac...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen der Betriebsaufgabe

Rn. 650 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Betriebsaufgabe gilt als Veräußerung (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG). Sie führt zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit, die ggf nach § 16 Abs 4, § 34 Abs 1 u 3 EStG begünstigt sind. Zur Realteilung s Rn 643c, 658 sowie s § 16 neu Rn 1651ff (Schacht)). Rn. 651 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Auch nach der Betriebsaufgabe können ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 655 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wird der Kaufpreis bei der Veräußerung gestundet oder Ratenzahlung vereinbart, so ist der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Die Kaufpreisforderung ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (BFH BStBl II 1968, 653; 1974, 452). Zur Ratenzahlung mit Versorgungscharakter vgl BFH BStBl II 1968...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl ...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 5. Teleaid

Rz. 128 Manche Systeme enthalten Teleaid-Funktionen. Mit dem "Teleaid-System" kann im Notfall Hilfe gerufen und bei einem Diebstahl über Satellit der Standort des Fahrzeugs ermittelt werden. Nach einem schweren Unfall löst das System automatisch einen Notruf aus. Der Notruf kann auch manuell ausgelöst werden. Manche Pkw-Hersteller bieten für die Teleaid-Funktion einen Pannen...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / IV. Weiterleitung von E-Mails

Rz. 30 Unabhängig davon, ob die private E-Mail-Nutzung gestattet ist oder nicht, sollte in die Nutzungs­vereinbarung oder in die Nutzungsrichtlinien eine ausdrückliche Vertretungsregelung für den Fall der Abwesenheit des Arbeitnehmers und der damit verbundenen Verzögerung hinsichtlich des Empfangs und der Beantwortung von E-Mails getroffen werden. Eine solche Vertretungsrege...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.2 Tod eines Elternteils

Rz. 5 Voraussetzung für den Anspruch auf Halbwaisenrente ist der Tod eines Elternteils. Dieser Elternteil muss Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein (vgl. auch Rz. 7; zur Todesvermutung bei Verschollenheit vgl. Komm. zu § 49). Elternteil i. S. d. § 48 ist jede Person, zu der ein Kindschaftsverhältnis der in Abs. 1 oder der in Abs. 3 genannten Art best...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.8 Höhe der Rente

Rz. 27 Die Halbwaisenrente, die auf der Grundlage eines Rentenartfaktors von 0,1 berechnet wird (§ 67 Nr. 7), beträgt 10 %, die Vollwaisenrente (Rentenartfaktor 0,2, § 67 Nr. 8) 20 % der vollen Altersrente bzw. der Rente wegen voller Erwerbsminderung des Versicherten. Um zu gewährleisten, dass die Waisenrente dem Unterhaltsbedarf der Waise entspricht, erhalten Waisenrenten d...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.4 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (Nr. 2)

Rz. 7 Der verstorbene Versicherte muss die allgemeine Wartezeit erfüllt haben (Abs. 1 Nr. 2, § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Hierauf werden Kalendermonate mit Beitragszeiten (§ 51 Abs. 1) und mit Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4) angerechnet. Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt, wenn der verstorbene Versicherte bis zum Tode eine Rente bezogen hat (§ 50 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Ferner...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.1 Kinder

Rz. 4 Kinder sind eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder des verstorbenen Versicherten. Die insoweit maßgeblichen familienrechtlichen Beziehungen bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften des BGB, d. h. im Falle leiblicher Kinder nach §§ 1591 bis 1600d BGB und im Falle angenommener Kinder nach §§ 1741 bis 1766 BGB. Kindschaftsverhältnisse nach ausländischem R...mehr