Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / ee) Anfechtbarkeit einseitiger Verfügungen

Rz. 201 Für diejenigen Erklärungen des Erblassers im Erbvertrag, die den Charakter einseitiger Verfügungen von Todes wegen haben, bedarf es der Anfechtung nicht, weil sie nach den allgemeinen Vorschriften des Testamentsrechts widerrufen werden können. Für die Anfechtung solcher Verfügungen von Todes wegen durch Dritte gelten die allgemeinen Testamentsanfechtungsvorschriften ... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments

Rz. 344 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[411] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitpunkt der neuen Eheschließung, wenn der Erblasser sich im Hinblick auf die Wiederverheiratung irrtümlich nicht mehr a... mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand... mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 11. Fall aus der BGH-Rechtsprechung zur dinglichen Surrogation bei der Erbengemeinschaft als Kettensurrogation (§ 2041 BGB)

Rz. 134 Sachverhalt: Nach einer Reihe von Erbgängen – beginnend im Jahr 1902 – wird im Jahr 1992 ein Grundbuchberichtigungsanspruch aufgrund dinglicher Surrogation geltend gemacht. In der Revision beim BGH hatte der Kläger Erfolg; beide Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen.[148] mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / b) Weitere Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 86 Als weitere Beschränkungen kommen in Frage: mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / aa) Freie Verfügungsmöglichkeit des Überlebenden

Rz. 87 Ist dem überlebenden Ehegatten beim gemeinschaftlichen Testament die Möglichkeit offengehalten, durch letztwillige Verfügung einen anderen Schlusserben als den vorgesehenen einzusetzen, so rechtfertigt diese Möglichkeit allein noch nicht das Verlangen eines Erbscheins, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für das Vorliegen einer solchen weiteren Abänderungsverfügun... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Berichtigung des Grundbuchs bei Pflichtteilssanktionsklausel im Berliner Testament

Rz. 90 Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden B... mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Erbenstellung

Rz. 184 Eine Stiftung tritt als Erbin, ggf. gemeinsam mit weiteren (Mit-)Erben (Erbengemeinschaft), die Gesamtrechtsnachfolge nach dem Erblasser an und haftet damit auch für etwaige Verbindlichkeiten. Rz. 185 Hinweis Die Stiftung kann als Mitglied einer etwaigen Erbengemeinschaft deren Auflösung fordern (§ 2042 BGB). Um unsinnige Auseinandersetzungen und Streitereien zu verme... mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 1. Grundsatz: Keine Auflösung der EWIV

Rz. 65 Der Tod eines Mitglieds führt regelmäßig nicht zur Auflösung der EWIV, Art. 28, 30 EWG-VO; sie wird vielmehr von den verbleibenden Mitgliedern fortgesetzt, Art. 28 EWG-VO. Das Ausscheiden des verstorbenen Mitglieds kann ausnahmsweise jedes Mitglied der EWIV einzeln anmelden, Art. 29 S. 2, Art. 31 Abs. 4 S. 2 EWG-VO. mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht: mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Unsicherheit über vorrangige Rechtsverhältnisse

Rz. 66 Für verschiedene Fälle, die in der Praxis selten sind, ordnet das Gesetz in § 2043 BGB den Aufschub der Auseinandersetzung an: wenn die Erbteile wegen noch unbestimmt sind. Rz. 67 Tod des n... mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vom Versicherungsnehmer bestimmte Bezugsberechtigung

Rz. 33 Gemäß den ALB[18] hat der Versicherungsnehmer das Recht, der Versicherung einen Bezugsberechtigten zu nennen. Er kann die Bezugsberechtigung mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit [19] erklärt haben. Ein nur mit dem Bezugsberechtigten vereinbarter Ausschluss des Widerrufs hat nur schuldrechtliche Wirkung und lässt das Rechtsverhältnis zur Versicherung unberührt.[20] Rz. 34... mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 6. Zuständigkeit bei Annahme- und Ausschlagungserklärungen, Art. 13 EuErbVO

Rz. 175 Hinsichtlich der Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils sieht Art. 13 EuErbVO einen besonderen Gerichtsstand vor. Flankiert wird die Regelung des Art. 13 EuErbVO von der Bestimmung des Art. 28 EuErbVO, wonach hinsichtlich der Formgültigkeit einer solchen Erklärung auch die lex fori des nach Art. ... mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (2) Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 233 Der Erblasser kann nach § 2295 BGB von einer vertragsmäßigen Verfügung von Todes wegen zurücktreten, wenn die Verfügung mit Rücksicht auf eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten, dem Erblasser für dessen Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu erbringen, getroffen ist und die Verpflichtung vor dem Tod des Erblassers aufgehoben wird.[168] Rz. 234 Rücktritt... mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / aa) Güterrechtliche und unterhaltsrechtliche Folgen

Rz. 29 Der Erbverzicht umfasst nicht automatisch den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehepartners (siehe Rdn 98 ff.). Aus diesem Grund sollte auf jeden Fall ein Ehevertrag geschlossen werden, der den Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs beinhaltet oder die Gütertrennung vorsieht. Schließt der Ehegatte einen Erbverzichtsvertrag, wird aber gleichwohl Erbe oder Vermächtnisn... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 3. Verfügungsbeschränkung des Vorerben

Rz. 361 Grundsätzlich ist der Vorerbe bis zum Eintritt des Nacherbfalls berechtigt, über die zum Nachlass gehörenden Grundstücke zu verfügen. Zum Schutz der Rechte der Nacherben ist seine Verfügungsmacht jedoch beschränkt (§ 2112 BGB). Eine entgeltliche oder unentgeltliche Verfügung des Vorerben über ein Nachlassgrundstück oder ein Grundstücksrecht, das zum Nachlass gehört, ... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Der Vonselbsterwerb

Rz. 2 Die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB (Universalsukzession), werden mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen, die dieser innehatte, gleichgültig, ob sie oder einzelne von ihnen Kenntnis vom Tod des Erblassers oder gar vom Berufungsgrund haben. Rz. 3 Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft ... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / ee) Wechselbezügliche Verfügungen

Rz. 506 Die grundsätzliche Möglichkeit, wechselbezügliche Verfügungen inhaltlich aufrechtzuerhalten, ist weitgehend anerkannt. Das gilt nicht nur, wenn beide Ehegatten die Fortgeltung für den Fall der Eheauflösung wollten, sondern – und auch hier ohne Umdeutung – auch dann, wenn nur ein Ehegatte seine wechselbezüglichen Verfügungen aufrechterhalten wissen wollte (die an sich... mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 191 Nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten können Dritte nach den allgemeinen Regeln anfechten.[111] Nach dem Tod des Längerlebenden können nur noch Dritte den Erbvertrag anfechten. Für diese Anfechtung gelten die §§ 2078 ff. BGB, die §§ 2281–2284 BGB sind hingegen nicht anwendbar, d.h. dass auch die Anfechtungserklärung sich nach § 2081 BGB richtet. Lediglich § 22... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Unterbrechung des Prozesses

Rz. 498 Stirbt eine Partei während eines laufenden Rechtsstreits (in erster oder zweiter Instanz), so wird dieser mit dem Tod unterbrochen, § 239 Abs. 1 ZPO. Der Erbe hat das Recht, den Rechtsstreit aufzunehmen und fortzuführen. War die Partei anwaltlich vertreten, so tritt die Unterbrechung nur auf Antrag ein, § 246 Abs. 1 ZPO. Ist der Rechtsstreit durch den Tod des Klägers... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / b) Muster: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers

Rz. 116 Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers Muster 10.4: Antrag auf Eintragung der Erben des verstorbenen Erwerbers An das Amtsgericht – Grundbuchamt – _________________________ Erwerb der Eigentumswohnung in _________________________, _________________________ straße, eingetragen im Wohnungs-Grundbuch des Amtsgerichts ________________________... mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 4. Begriff der Beeinträchtigung

a) Schutz des vertragsmäßig Bedachten Rz. 144 Geschützt wird das Recht des vertragsmäßig Bedachten. Würde die anderweitige Verfügung von Todes wegen diese Rechtsstellung mindern, beschränken, belasten oder gegenstandslos machen, so ist eine Beeinträchtigung gegeben. Ob eine nur wirtschaftliche Beeinträchtigung ausreicht, ist umstritten. Es dürfte auf die nachteilige Veränderu... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Beurkundungen vor Konsularbeamten

Rz. 62 Nur vor einem Konsularbeamten können im Ausland Beurkundungen vorgenommen werden, wozu der Konsularbeamte aber nur berechtigt, nicht aber verpflichtet ist (§ 10 KonsG). Die Beurkundung vor einem Konsularbeamten ersetzt in Deutschland die notarielle Beurkundung, § 10 Abs. 2 KonsG. Das hat zur Folge, dass gegenüber einem deutschen Grundbuchamt und einem deutschen Handel... mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Haftungsbeschränkung, § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 187 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern ihm gegenüber bei Ausübung der gesetzlichen Vertretung begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Minderjährigkeit eingetretenen Erwerb von Todes wegen begründet wurden, auf den Bestand desjenigen Vermögens zu... mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / f) Definition des Beteiligten-Begriffs im FamFG

Rz. 33 Das FamFG enthält eine gesetzliche Definition des Beteiligtenbegriffs.[11] In Antragsverfahren ist der Antragsteller Beteiligter, § 7 Abs. 1 FamFG. Nach § 7 Abs. 2 FamFG sind als Beteiligte hinzuzuziehen mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung, § 2256 BGB

Rz. 296 Der Erblasser kann das Testament wieder aus der Verwahrung nehmen. Beim privatschriftlichen Testament hat die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung aber keine Widerrufswirkung – im Gegensatz zum beurkundeten Testament, § 2256 BGB. Rz. 297 Die Rücknahme eines notariellen Testaments aus der besonderen amtlichen Verwahrung durch den Betreuer ist nicht zulässig.[376] Die... mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Voraussetzungen für ein Hofzuweisungsverfahren

Rz. 335 Nur wenn nach dem Tod des Hofeigentümers kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft entstanden ist, der in den seit 1.4.1998 eingetretenen Erbfällen auch nichteheliche Kinder angehören können, ist ein Hofzuweisungsverfahren zulässig. Ist die Erbengemeinschaft auf der Grundlage einer Verfügung von Todes wegen entstanden, so findet das Zuweisungsverfahren nicht statt, § 13 ... mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Wohngeldschulden

Rz. 120 Soweit Wohngeld gem. § 16 WEG vor dem Tod des Erblassers fällig wurde, ist es Erblasserschuld. Von der Rechtsprechung wird angenommen, auch das nach dem Tod des Erblassers fällig gewordene Wohngeld sei Erblasserschuld, bis sich der Erbe entschließt, Eigentümer zu bleiben.[120] Aber: Nach dem Erbfall fällig werdende oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinsch... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / k) Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen

Rz. 61 Der Widerruf korrespektiver Verfügungen ist erschwert oder ausgeschlossen (§ 2271 BGB). Sobald diese Verfügungen unwiderruflich geworden sind, finden die erbvertraglichen Vorschriften der §§ 2281, 2287, 2288 BGB analoge Anwendung (§ 2271 Abs. 2 BGB).[82] Rz. 62 Mit dem Tod des erststerbenden Ehegatten tritt für den Überlebenden eine Bindung an seine wechselbezüglichen ... mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / b) Muster: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters zum Handelsregister

Rz. 44 Muster 22.4: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters zum Handelsregister Muster 22.4: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Gesellschafters zum Handelsregister An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Offene Handelsgesellschaft unter der Firma _________________________, eingetragen im dortigen Handelsregister Abt. A Nr. __... mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Erweiterte Rechtswahlmöglichkeiten

Rz. 96 Auch wenn mit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt für die Mehrheit der Länder in der EU ein erheblicher Systemwechsel im IPR verbunden ist, wird dies durch die Möglichkeit gemildert, dass der Erblasser das Recht des Staates wählen kann, dessen Staatsangehörigkeit er zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder im Zeitpunkt seines Todes besitzt (Art. 22 Abs. 1 EuErbVO).... mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 167 Der geschiedene Übergeber hat drei Abkömmlinge. Einem dieser Abkömmlinge wendet er eine Eigentumswohnung im Wege der Ausstattung zu. Ein weiterer Abkömmling, der ebenfalls bereits eine Ausstattung erhalten hat, ist am Vertrag beteiligt. Beim Tode des Übernehmers, desgleichen bei dessen Scheidung und bei Verfügung des Übernehmers über den Vertragsgegenstand, behält si... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 8. Wegfall des erbvertraglich Bedachten

Rz. 123 Hierzu der Beschl. des OLG Zweibrücken v. 4.3.1999:[149] Zitat "Ist der in einem Erbvertrag vertragsmäßig Bedachte vor Eintritt des Erbfalls verstorben, so kann eine frühere letztwillige Verfügung des Erblassers das Recht des Bedachten nicht beeinträchtigen und behält deshalb grundsätzlich ihre Wirkung. Etwas anderes gilt dann, wenn sich aus dem Erbvertrag der Wille de... mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff... mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Verfügungen unter Lebenden und erbvertragliche Bindung

Rz. 56 Nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrechts (§§ 145 ff. BGB) werden die vertraglich vereinbarten Anordnungen mit Vertragsabschluss bindend, d.h. unwiderruflich (pacta sunt servanda). Ein Erbvertrag führt somit sofort mit seinem rechtsgültigen Abschluss zu einer erbrechtlichen Bindung der Vertragsteile.[35] Im Gegensatz dazu tritt die Bindung an die in einem gemeins... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Vermutung der Kenntnis

Rz. 393 Ein solches Einvernehmen bzw. die Kenntnis wird vermutet, wenn der Zuwendungsempfänger Kenntnis von der letztwilligen Verfügung erlangt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine solche Kenntnis bereits bei Errichtung der Verfügung von Todes wegen bestanden hat. Es genügt auch jede spätere Kenntniserlangung vor dem Erbfall. Rz. 394 Am Einvernehmen fehlt es, wenn wede... mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 9. Beweiskraft eines notariellen Testaments im Prozess

Rz. 203 Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde innerhalb der Grenzen ihrer Amtsbefugnisse oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person innerhalb des ihr zugewiesenen Geschäftskreises in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind (öffentliche Urkunden), begründen gem. § 415 ZPO, wenn sie über eine vor der Behörde oder der Urkundsperson abgegebene Erklärung ... mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Muster: Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu Aufhebungstestament

Rz. 152 Muster 4.11: Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu Aufhebungstestament Muster 4.11: Zustimmung des Vermächtnisnehmers zu Aufhebungstestament _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Es erscheint Herr _________________________ – persönlich bekannt und zweifelsfrei geschäftsfähig. Er gibt folgende Zustimmungserklärung ab: In der Urkunde des Notars __________... mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 9. Erbvertragsaufhebung; Muster

Rz. 157 Der Erbvertrag kann durch notariellen Vertrag aufgehoben werden, § 2290 BGB. Enthält ein Erbvertrag lediglich Verfügungen von Todes wegen und ist er auch mit keinem Rechtsgeschäft unter Lebenden in einer Urkunde verbunden, so kann er gem. § 2300 Abs. 2 BGB auch durch Rücknahme aus der Verwahrung beim Notar bzw. aus der besonderen amtlichen Verwahrung beim Amtsgericht... mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / cc) Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 33 Der sachliche Anwendungsbereich der EuErbVO wird von Art. 1 EuErbVO bestimmt. Die EuErbVO beschränkt demnach den sachlichen Anwendungsbereich auf zivilrechtliche Aspekte der Rechtsnachfolge von Todes wegen (Abs. 1 S. 1) und nimmt die in Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 aufgezählten Angelegenheiten aus.[48] Insbesondere werden hiervon ausgenommen Fragen des Personenstands sowie d... mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Testierunfähigkeit des Erblassers

Rz. 80 Nicht testierfähig sind Personen, die infolge Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Erklärung zu erkennen, § 2229 Abs. 4 BGB. Die Testierunfähigkeit ist ein Unterfall der Geschäftsunfähigkeit.[82] Für die Testierfähigkeit muss sich der Erblasser neben den allgemeinen V... mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 8. Anfechtungsverzicht

Rz. 470 Bei gegenseitigen Testamenten (und Erbverträgen) ist im Gegensatz zu den Anfechtungsrechten nach §§ 119 ff. BGB auch eine Anfechtung wegen Motivirrtums (§ 2078 Abs. 2 BGB) und sogar hinsichtlich sog. unbewusster Vorstellungen nach den dafür geltenden Sonderregelungen der §§ 2078–2083 BGB möglich.[557] Beim Anfechtungsverzicht im gegenseitigen Testament geht es um die... mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / V. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 22 Nach § 80 Abs. 2 S. 1 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (§ 81 BGB)[38] die Anerkennung durch die zuständige Behörde [39] des Landes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 S. 1 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wenn mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / e) Muster: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung

Rz. 139 Muster 7.23: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung Muster 7.23: Beschwerde gegen die Ablieferungsanordnung An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag ... mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Muster: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und Eintritt seiner Erben zum Handelsregister

Rz. 58 Muster 22.7: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und Eintritt seiner Erben zum Handelsregister Muster 22.7: Anmeldung des Ausscheidens des verstorbenen Kommanditisten und Eintritt seiner Erben zum Handelsregister An das Amtsgericht – Handelsregister – _________________________ Kommanditgesellschaft unter der Firma _________________________, eingetra... mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / V. Testament geschiedener Ehegatten

Rz. 478 Sind die Ehegatten geschieden, haben einen gemeinsamen Abkömmling und ist ein Elternteil bereits vorverstorben und wurde dieser von dem Abkömmling beerbt, so stellt sich im Fall des Nachversterbens des Abkömmlings das Problem, dass der noch lebende Elternteil als gesetzlicher Erbe des nachverstorbenen Kindes in Betracht kommt, wenn dieses selbst bei seinem Tod keine ... mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / I. Stiftungen als Erben

Rz. 177 Es gibt kein "Sondererbrecht" für Stiftungen. Auch für letztwillige Verfügungen zugunsten von Stiftungen gilt die durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistete Testierfreiheit, eingeschränkt durch das Pflichtteilsrecht und (wirtschaftlich betrachtet) durch das Erbschaftsteuerrecht, wobei ggf. wegen einer Steuerbegünstigung der Stiftung die Erbschaft- und/oder Schenkung... mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft

Rz. 37 Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft Muster 14.3: Klage auf Feststellung des Bestehens einer befreiten Vorerbschaft An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[49] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Ausgangssituation

Rz. 18 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen zu treffen braucht, sondern dass auch zwei oder mehr Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird.[12] Er gewinnt auch zunehmende Bedeutung für geschiedene E... mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins)

Rz. 323 Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) Muster 7.69: Beschwerde gegen Einziehungsanordnung (bei noch nicht erfolgter Einziehung eines Erbscheins) An das Amtsgericht _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. In der Nachlasssache _________________________, verstorben am ____________... mehr