Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage dafür, dass auch von dem Verursacher rechtswidrig gewährter Leistungen an einen Dritten Ersatz der gezahlten Leistungen einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung verlangt werden kann. Sie ergänzt damit § 34 über den Ersatz durch sozialwidriges Verhalten herbeigeführter rechtmäßiger Leistungen. Die Anwen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 34a Ersatza... / 2.3 Übergang der Ersatzpflicht auf den Erben (Abs. 3)

Rz. 19 Abs. 3 Satz 1 bestimmt durch Verweisung auf § 34 Abs. 2 den Übergang der Kostenersatzpflicht auf Erben in Form einer unselbständigen Erbenhaftung. Da Abs. 1 eine Kostenersatzpflicht regelt, die kraft Gesetzes eintritt, wenn die dafür bestimmten Voraussetzungen vorliegen, kommt es nur darauf an, dass die Ersatzpflicht vor dem Erbfall eingetreten ist, also der Ersatztat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.3 Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Ist gegen eine Partei ein Versäumnisurteil ergangen, kann sie dagegen nach § 59 ArbGG binnen einer Notfrist von einer Woche nach der Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. Aufgrund des im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes ist hier die Frist im Gegensatz zur zweiwöchigen Einspruchsfrist des § 339 ZPO bei regulären Verfahren vor den Zivilg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.2.2.2 In Abzug zu bringende Beträge

Maßgeblich ist das Nettoeinkommen des Antragstellers. Vom Bruttoeinkommen abzuziehen sind nach § 115 Abs. 1 Nr. 1 ZPO die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten folgenden Beträge, und danach: die auf das Einkommen zu entrichtende Steuer; die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung einschließlich Beiträge zur Arbeitsförderung; die Beiträge zu öffentlichen und privaten Versicherungen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ortszuschlag / 3.1 Bemessung des Vergleichsentgelts, Grundsätzliches

Angestellte, die am 31.10.2006 in einem Arbeitsverhältnis standen, das über den 31.10.2006 hinaus fortdauerte, wurden – nach Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe – mit einem sog. Vergleichsentgelt in die Stufen der neuen Entgelttabelle des TV-L übergeleitet. Das Vergleichsentgelt (§ 5 Abs. 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TV-L und zur Regelung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Nach § 22 Abs. 1 S. 2 GrE...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 3.1.2 Vorbehaltsnießbrauch

Überträgt der Steuerpflichtige seinen Betrieb unentgeltlich auf einen Abkömmling und behält er sich an einem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstück ein Nießbrauchsrecht vor, das er durch Verpachtung an den Betriebsnachfolger ausübt, führt dies nicht zur Grundstücksentnahme. [1] Anders behandelt die Rechtsprechung dagegen die unentgeltliche Übertragung eines Betriebsgrundst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.2 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Die i. d. R. zwischen nahen Angehörigen anzutreffende unentgeltliche Nießbrauchsbestellung führt zum Übergang der Nutzungsbefugnis auf den Nießbraucher. Bei einem vermieteten Grundstück tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein.[1] Dies hat zur Folge, dass die Einkunftserzielung und damit auch die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbehaltsnießbrauch: Entge... / 3 Wegfall des Nießbrauchsrechts

Im Gegensatz zur entgeltlichen Ablösung geht bei Wegfall des Nießbrauchsrechts, z. B. durch Tod oder Verzicht, letztlich das gesamte Grundstück unentgeltlich auf den Übernehmer über. Die Werte des Übergebers werden in voller Höhe nach § 11d Abs. 1 EStDV übernommen, d. h. die bisherige Abschreibung des Übergebers wird unverändert vom Übernehmer fortgeführt. Praxis-Beispiel Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hochbau / 2.4 Energieversorgung

Alle kraftbetrieben Maschinen und Geräte benötigen Antriebsenergie. Die häufigsten Energieversorgungen auf Baustellen sind elektrischer Strom und Druckluft. Elektrischer Strom ist für nahezu die gesamte Baustelle notwendig – und sei es nur für die Beleuchtung. Die Spanne reicht von der Starkstromversorgung mit Drehstromanschlüsse für Baukrane (Spitzenstromstärken von 500 Ampe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Stundung / 2.3 Einzelfall

Hat ein Arbeitnehmer langjährig Arbeitsleistungen ohne Barvergütung in der Hoffnung erbracht, der Arbeitgeber werde ihn zum Erben einsetzen, so hat er einen Vergütungsanspruch nach näherer Maßgabe des § 612 Abs. 2 BGB, der bis zum Tode des Arbeitgebers oder bis zur Testamentseröffnung als gestundet anzusehen ist. Von diesem Zeitpunkt ab wird er, wenn die Erbeinsetzung nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Übergang des Gesellschaftsanteils von Todes wegen (Abs. 2) – Erbrechtliche Nachfolgeklausel

Rz. 147 Grundsätzlich führt der Tod eines Gesellschafters nach § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft (sofern der Gesellschaftsvertrag für diesen Fall nicht ausnahmsweise die Auflösung der Gesellschaft vorsieht). Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt werden sol...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Erleichterte Anmeldung beim Tod eines Gesellschafters

Rz. 197 Ist aufgrund einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, kann die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft nach § 141 Abs. 2 HGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 143 Abs. 3 HGB alt – ohne Mitwirkung der Erben erfolgen, sofern einer solchen Mitwirkung besondere Hindernisse entgegenstehen.mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters (§ 730 BGB)

Rz. 350 § 730 BGB normiert – in Zusammenfassung des Normenbestandes von § 727 Abs. 2 S. 1 und 2 und § 728 Abs. 2 S. 2 BGB alt – Vorgaben, die im Falle einer Auflösung der GbR durch den Tod eines Gesellschafters oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters einen "geordneten Übergang von der werbenden zur abzuwickelnden Gesellschaft ...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Ausgewählte Aufsätze

Altmeppen, Mängel und Widersprüche des Regierungsentwurfs zum MoPeG am Beispiel des Ausschlusses eines Gesellschafters und die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis, ZIP 2021, 213 Altmeppen, Untauglichkeit des "aktienrechtlichen Anfechtungsmodells" bei Einziehung von Gesellschafterrechten aus wichtigem Grund in der Personengesellschaft und der GmbH, GmbHR 2021, 345 Armbrüst...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Anforderungen an eine Anmeldung (Form)

Rz. 66 Nach § 707 Abs. 4 S. 1 BGB (entsprechend der Neuregelung des § 106 Abs. 7 S. 1 HGB) ist – in Anlehnung an die §§ 108, 143 Abs. 3 HGB alt – die Anmeldung zwecks Gewährleistung der Wahrheitsgemäßheit der angemeldeten Tatsachen[110] grundsätzlich von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken. Die regelmäßig notwendige Anmeldung durch sämtliche Gesellschafter zielt auch dara...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / II. "Entsprechende Anwendung"

Rz. 4 Aufgrund der Einfügung des Wortes "entsprechende" werden nach § 161 Abs. 2 HGB die OHG-Vorschriften auf die KG i.S.e. Rechtsanalogie für subsidiär anwendbar erklärt.[5] Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass die frühere Rechtsgrundverweisung den verbleibenden Strukturunterschieden beider Gesellschaftsrechtsformen nicht hinreichend gerecht werde.[6] Beachte: Über den ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Besondere Pflichten des Erben in der Liquidationsgesellschaft

Rz. 351 Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird (womit an die Stelle des verstorbenen Gesellschafters der einzelne Erbe oder bei einer Mehrheit von Erben die Erbengemeinschaft als Mitglieder der abzuwickelnden Gesellschaft treten), trifft den Erben des verstorbenen Gesellschafters kraft Mitgliedschaft n...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 4. Erleichterung der Eintragung der Auflösung

Rz. 372 Ist aufgrund einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst (gesellschaftsvertragliche Auflösungsklausel für den Fall des Todes eines Gesellschafters), kann die Anmeldung der Auflösung der Gesellschaft nach § 733 Abs. 2 BGB – in inhaltlicher Entsprechung mit § 707 Abs. 4 S. 2 BGB (s. vorstehende Rdn 64) – ohn...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 4. Übertragung und Übergang von Gesellschaftsanteilen (§ 711 BGB)

Rz. 139 Die Neuregelung des § 711 BGB (Übertragung und Übergang von Gesellschaftsanteilen)[266] – § 711 BGB alt regelte das Widerspruchsrecht – hat folgenden Wortlaut: (1) Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf der Zustimmung der anderen Gesellschafter. Die Gesellschaft kann eigene Anteile nicht erwerben. (2) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Katalog der gesetzlichen Ausscheidensgründe

Rz. 277 Folgende in der Person des Gesellschafters liegende Gründe (Katalogtatbestände) führen nach § 723 Abs. 1 BGB – in Anlehnung an § 131 Abs. 3 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 130 Abs. 1 HGB) – zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft (und nicht wie früher – vgl. §§ 723, 725, 727 und § 728 Abs. 2 i.V.m. § 736 Abs. 1 BGB alt [Auflösungsgründe] ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Wahlrecht des Gesellschafter-Erben

Rz. 289 Geht der Anteil eines verstorbenen Gesellschafters auf seine Erben über (Erbfolge nach § 1922 BGB – was aufgrund § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB [Tod des Gesellschafters als Ausscheidensgrund] eine einfache oder qualifizierte erbrechtliche Nachfolgeklausel im Gesellschaftsvertrag voraussetzt)[543] und erfüllt die Gesellschaft die Voraussetzungen nach § 107 Abs. 1 HGB, um in d...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Auflösungsgründe

Rz. 344 Die Gesellschaft wird nach § 729 Abs. 1 BGB (respektive der Parallelregelung des § 138 Abs. 1 HGB) – in Zusammenfassung der §§ 723, 726, 728 Abs. 1 BGB alt und in Erweiterung um die Auflösungsgründe des § 131 Abs. 2 Nr. 1 und 2 HGB alt – aufgelöst aufgrund folgender enumerativ gelisteter Gründe:mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / IV. Anmeldung der Auflösung (§ 141 HGB)

Rz. 195 § 141 HGB über die Anmeldung der Auflösung hat folgenden Wortlaut: (1) Die Auflösung der Gesellschaft ist von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Dies gilt nicht in den Fällen der Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft (§ 138 Absatz 1 Nummer 2 und § 138 Absatz 2 Satz 1...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Pflichtrecht zur Notgeschäftsführung bei Auflösung der Gesellschaft im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters

Rz. 354 Die anderen Gesellschafter sind nach § 730 Abs. 2 BGB – als gegenüber § 736b Abs. 2 BGB vorrangigem Pflichtrecht – zur einstweiligen Fortführung der laufenden Geschäfte berechtigt und verpflichtet (Pflichtrecht zur Notgeschäftsführung), wenn – entgegen § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters ist grundsätzlich ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters und Zeitpunkt des Ausscheidens (§ 723 BGB)

Rz. 276 Die Neuregelung des § 723 BGB normiert die Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters und den Zeitpunkt seines Ausscheidens (wohingegen § 723 BGB alt die Kündigung durch einen Gesellschafter geregelt hatte): (1) Folgende Gründe führen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Pflicht zur Anmeldung

Rz. 414 Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis nach § 736c Abs. 1 S. 1 BGB von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden. Beachte: "Die Anmeldung hat auch zu erfolgen, wenn die bislang vertretungsbefugten Gesellschafter Liquidatoren werden oder wenn sämtliche Gesells...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 7. Anmeldung durch alle Gesellschafter

Rz. 18 Anmeldungen sind nach § 106 Abs. 7 S. 1 HGB – entsprechend § 108 HGB alt und § 143 Abs. 3 HGB alt sowie § 707 Abs. 4 S. 1 BGB – grundsätzlich von sämtlichen Gesellschaftern zu bewirken. Etwas anderes gilt nur in folgenden Fällen:mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Auf die Beendigung anwendbare Vorschriften

Rz. 459 Auf die Beendigung der nichtrechtsfähigen Gesellschaft sind nach § 740a Abs. 3 BGB entsprechend anwendbar (Verweisungen, wobei bei der Innengesellschaft an die Stelle des Ausscheidens die Beendigung tritt):[775]mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Gründe, die zur Beendigung der nicht rechtsfähigen Gesellschaft führen

Rz. 457 Bei der Innengesellschaft erfolgt keine Unterscheidung zwischen Auflösung und Beendigung. Die nicht rechtsfähige Gesellschaft endet nach § 740a Abs. 1 BGB (in Nachbildung der Beendigungsgründe der §§ 723 bis 728 BGB alt) – da aufgrund "des gesetzlichen Leitbilds der nicht rechtsfähigen Gesellschaft als Gelegenheitsgesellschaft [weswegen] ohne besondere vertragliche V...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / I. Gründe für das Ausscheiden und Zeitpunkt des Ausscheidens (§ 130 HGB)

Rz. 151 § 130 HGB, der die Gründe für das Ausscheiden aus der Gesellschaft und den Zeitpunkt des Ausscheidens regelt (wohingegen § 130 HGB alt die Haftung des eintretenden Gesellschafters geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Folgende Gründe führen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Aufl...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Anmeldung der Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 223 Die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis sind nach § 147 Abs. 1 S. 1 HGB – in inhaltlicher Übereinstimmung mit § 148 Abs. 1 HGB alt – von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Das Gleiche gilt gemäß § 147 Abs. 1 S. 2 HGB für jede Änderung in der Person des Liquidators oder in seiner Vertretungsbefugnis. Wenn im Fall des Todes...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Mehrere Erben eines verstorbenen Gesellschafters müssen einen gemeinsamen Vertreter bestellen

Rz. 396 Mehrere Erben eines Gesellschafters (d.h. die Erbengemeinschaft, vgl. §§ 2032 ff. BGB) haben nach § 736 Abs. 3 BGB – der § 146 Abs. 1 S. 2 HGB alt nachgebildet ist – im Interesse der Rechtssicherheit[675] einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen, weil "der Anteil eines verstorbenen und von mehreren Erben beerbten Gesellschafters – anders als bei Fortsetzung der Gesel...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / E. Ausscheiden eines Gesellschafters

Rz. 274 Die Vorschriften im vierten Kapitel (§§ 723 bis 728b BGB) – die von einzelnen Vorschriften des dritten Kapitels (nämlich § 711, § 711a und § 712 BGB) ergänzt werden – regeln das Ausscheiden eines Gesellschafters (dem § 130 HGB nachgebildet) systematisch neu.[519] Sie sollen mit den Vorschriften des fünften Kapitels über die Auflösung der Gesellschaft den früher im Gb...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Der Zeitpunkt (Wirksamwerden) des Ausscheidens

Rz. 283 Der Gesellschafter scheidet nach § 723 Abs. 3 Hs. 1 BGB – im Unterschied zur Rechtslage bei der OHG (vgl. § 134 HGB: Vorliegen eines rechtskräftigen Ausschließungsurteils) – im Regelfall mit Eintritt des ihn betreffenden Ausscheidensgrundes (Tod [§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB] oder Privatinsolvenz des Gesellschafters [§ 723 Abs. 1 Nr. 3 BGB]) aus. Etwas anderes gilt für Aus...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Anmeldung zum Gesellschaftsregister

Rz. 31 Die Neuregelung des § 707 BGB (Anmeldung zum Gesellschaftsregister[49] – Verfahren der Ersteintragung) – § 707 BGB alt regelte die Erhöhung des vereinbarten Beitrags – hat folgenden Wortlaut: (1) Die Gesellschafter können die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anmelden. (2) Die Anmeldung muss e...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / V. Anmeldung der Liquidatoren (§ 736c BGB)

Rz. 413 Die Neuregelung des § 736c BGB "regelt die Anmeldung und Eintragung der Liquidatoren und ihrer Vertretungsbefugnis sowie diesbezüglicher Änderungen".[696] (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, sind die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden. Das Gleiche g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einführung / f) Abkehr von der archaischen Hauserbengemeinschaft zur professionellen Erwerbsgesellschaft (Professionalisierung der GbR)

Rz. 46 Das neue Recht wendet sich im Interesse einer Professionalisierung der GbR von der archaischen Hauserbengemeinschaft ab[87] und dem Leitbild einer modernen Erwerbsgesellschaft zu. Infolgedessen tritt ein kapitalistischer Verteilungsschlüssel (§ 709 Abs. 3 BGB) – wonach primär das vereinbarte Beteiligungsverhältnis und sekundär das Verhältnis des Wertes der Beiträge (m...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / V. Anmeldung der Auflösung zur Eintragung in das Gesellschaftsregister (§ 733 BGB)

Rz. 368 Die Neuregelung des § 733 BGB über die Anmeldung der Auflösung zur Eintragung in das Gesellschaftsregister (wogegen § 733 BGB alt die Berichtigung der Gesellschaftsschulden und die Erstattung der Einlagen geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Ist die Gesellschaft im Gesellschaftsregister eingetragen, ist ihre Auflösung von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintrag...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / V. Ausschließung aus wichtigem Grund (§ 727 BGB)

Rz. 313 Die Ausschließung eines Gesellschafters aus "wichtigem Grund" nach § 727 BGB hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 727 BGB alt die Auflösung der Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters geregelt hatte): Tritt in der Person eines Gesellschafters ein wichtiger Grund ein, kann er durch Beschluss der anderen Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werde...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 1. Sicherheitsgurt (Insasse nicht angegurtet)

Rz. 1634 Rz. 1635 OLG Saarbrücken [1524] Stößt ein Pkw (2) mit einem anderen Kfz zusammen und erleidet der Beifahrer (2) hierbei Verletzungen, weil er nicht angegurtet ist, hat er eine Mithaftung von 50 % bei dem Augenschaden, den er bei dem Unfall erleidet und den er nicht erlitten hätte, wenn er angeschnallt gewesen wäre. Der Fahrer seines Kfz (2) haftet mit 20 %, der die Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / II. Beendigung der Gesellschaft (§ 740a BGB)

Rz. 456 Die Neuregelung des § 740a BGB normiert anstelle der Liquidation die Beendigung der nicht rechtsfähigen Gesellschaft, "da diese mangels eigenen Vermögens liquidationslos erlischt":[772] (1) Die nicht rechtsfähige Gesellschaft endet durch:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Fortbestand der Gesellschaft

Rz. 466 § 740c Abs. 1 BGB stellt klar, dass alle oder einzelne der Beendigungstatbestände des § 740a Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BGB gesellschaftsvertraglich (durch entsprechende Abrede) abdingbar sind.[785] Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass abweichend von den in § 740a Abs. 1 Nr. 3 bis 6 BGB genannten Beendigungsgründen – mithinmehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / V. Anmeldung der Liquidatoren (§ 147 HGB)

Rz. 222 § 147 HGB über die Anmeldung der Liquidatoren hat folgenden Wortlaut (wohingegen § 147 HGB alt die Abberufung der Liquidatoren geregelt hatte): (1) Die Liquidatoren und ihre Vertretungsbefugnis sind von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Das Gleiche gilt für jede Änderung in der Person des Liquidators oder in seiner Vertretun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Gründe für das Ausscheiden eines Gesellschafters

Rz. 152 Die nachstehen Gründe führen nach § 130 Abs. 1 HGB – in weitgehend inhaltlicher Übereinstimmung mit § 131 Abs. 3 HGB alt – zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / II. Anmeldung zum Handelsregister und Statuswechsel in eine Personengesellschaft (§ 106 HGB)

Rz. 7 Die Regelung des § 106 HGB über die Abmeldung zum Handelsregister – und neu zum Statuswechsel in eine Personengesellschaft – hat folgenden Wortlaut: (1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung muss enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 13. Verkehrssicherungspflicht/Wildschutzzäune/Kollision mit Damwild

Rz. 2299 Rz. 2300 BGH [2157] Der Straßenverkehrssicherungspflichtige (3) ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Wildschutzzäune anzubringen. Bei der Bestimmung des Umfangs der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Gefahren, die dem Verkehr auf der Straße von Wild drohen, gilt es zu bedenken, dass Wild herrenlos und eine natürliche Erscheinung ist. Im Grunde kann Wild an jeder län...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anhang / I. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Rz. 1 Vom 18.8.1896, RGBl. I S. 195, BGBl. III 400–2. In der Fassung der Bekanntmachung vom 2.1.2002, BGBl. I S. 42. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.11.2022 (BGBl. I S. 1982). – Auszug – § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen (1) Die regelmäßige Verjähru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 4 Fortgeltung der Vollmacht

Rz. 48 Alle Veränderungen der Rechtsbeziehungen zwischen dem Beteiligten und dem Bevollmächtigten lassen die Vertretungsbefugnis unberührt. Dies gilt nach § 80 Abs. 4 AO insbesondere bei: Tod des Beteiligten bzw. entsprechend für den sonstigen Verlust der Rechtsfähigkeit, auch bei juristischen Personen. Hier tritt der Rechtsnachfolger in das Rechtsverhältnis zum Bevollmächtig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 3 Nachweis der Bevollmächtigung

Rz. 44 Die Vollmachtserteilung kann grundsätzlich formfrei erfolgen und ohne Nachweis der Erteilung. Aus Gründen der Verfahrenssicherheit kann die Finanzbehörde nach § 80 Abs. 3 AO vom Bevollmächtigten mit oder ohne konkreten Anlass – beispielsweise aufgrund einer Stichprobe – den Nachweis der Vollmachtserteilung verlangen. Dies gilt nach § 80 Abs. 4 S. 2 AO auch beim Tod de...mehr