Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Elterliche Sorge / 11.2.3.2 Körperliche Misshandlung

Als körperliche Misshandlung werden Verletzungen des Kindes bezeichnet, die aktiv durch Erwachsene (meist Sorgeberechtigte) verübt werden. Sie umfasst alle gewaltsamen Handlungen, die dem Kind körperliche Schäden und Verletzungen zufügen. Mit den körperlichen Misshandlungen sind regelmäßig auch psychische Misshandlungen verbunden, das Kind erfährt nicht ausschließlich den körp...mehr

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Elterliche Sorge / 6.4 Vereinbarungen im Rahmen der Lebenspartnerschaft

Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann naturgemäß Verantwortlichkeiten im Rahmen seiner elterlichen Sorge durch Vollmacht auf den Lebenspartner übertragen. Er kann aber dadurch nicht – über den Umweg der Vollmacht – zu einer gemeinsamen elterlichen Sorge kommen. Anders ist dies lediglich in Fällen, in denen etwa eine ausländische Gerichtsentscheidung die Feststellung der ...mehr

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Elterliche Sorge / 10.1 Gemeinsame elterliche Sorge

Die gemeinsame elterliche Sorge besteht unabhängig davon, ob Eheleute noch miteinander verheiratet sind oder nicht mehr und gemeinsam oder getrennt voneinander leben, es sei denn, abweichendes wird bei dem Familiengericht beantragt und durchgesetzt. Stirbt einer der (ehemaligen) Ehegatten, geht die alleinige elterliche Sorge auf den überlebenden Elternteil über, § 1680 Abs. 1...mehr

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Elterliche Sorge / 3.2.2 Übertragung von Wohnungseigentum an Minderjährige

Die unentgeltliche Übertragung von Wohnungs- oder Teileigentum bedarf allerdings auch bei unentgeltlicher Schenkung der Bestellung eines Ergänzungspflegers durch das Familiengericht. Nach § 10 Abs. 8 S. 1 WEG besteht nämlich eine persönliche Haftung des Eigentümers für Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft. Damit ist die Übertragung nicht lediglich rechtlich v...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.2 Vereinbarungen zum Vornamen

Eheleute gerade unterschiedlicher kultureller Herkunft könnten wechselseitig fürchten, der andere Elternteil würde für den Fall der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf einem Vornamen bestehen, der für den anderen Elternteil nicht akzeptabel ist. In einem solchen Fall kann man sich auch zuvor schon zu einer Namenswahl verpflichten. Formbedürftig ist eine solche Vereinbarung n...mehr

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Elterliche Sorge / 2.2.2.2 Die zeitlich begrenzte Vollmacht für Dritte

Eine solche Vollmacht für Dritte kann naturgemäß auch zeitlich begrenzt werden. Planen Eheleute beispielsweise einen Segeltörn um die Welt für ein Jahr und soll das gemeinsame Kind nicht mitkommen, können – bei entsprechendem Einverständnis aller Beteiligter und bei Wahrung des Kindeswohls – entsprechende zeitlich begrenzte Vollmachten etwa den Großeltern gegeben werden. Dies ...mehr

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Datenschutz bei Wohnungsgen... / 2.4.2 Meldepflichten bei Tod des Sparers

Kreditinstitute sind als Vermögensverwalter nach § 33 ErbStG verpflichtet, spätestens einen Monat, nachdem sie vom Tod des Sparers erfahren haben, sämtliche Kontoguthaben, Einlagen, Wertpapiere und Forderungen des Erblassers und andere Vermögensgegenstände, die sie für den Erblasser verwahren, dem Finanzamt zu melden. Bei (Gesamt-)Beträgen unter 5.000 Euro entfällt nach § 1 A...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Lebensversicherung auf den Todesfall

Rz. 76 Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, sind unpfändbar, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 5.400,00 EUR nicht übersteigt (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Eine solche Zahlung soll i.d.R. in erster Linie zur Deckung der Bestattungskosten dienen.[128] Die beschränkte Unpfändbarkeit von Lebensversicherungsverträgen n...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 1. Allgemein

Rz. 72 Im Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Lebensversicherung ein privatrechtlicher Vertrag. Sie dient der Absicherung des Versicherungsnehmers und seiner Hinterbliebenen im Fall des Todes oder im vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt. Für die Pfändung ist es völlig unerheblich, ob es sich um eine zusätzliche Leistung des Schuldners zu seiner gesetzlichen Sozialversicher...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Krankenkassenleistung

Rz. 72 Krankenkassenleistungen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, sind grds. unpfändbar (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Nach überwiegender Auffassung muss es sich hierbei nicht nur um wiederkehrende Einkünfte handeln, sondern auch einmalige Leistungen unterliegen dem Pfändungsschutz. Diese seitens der Krankenkassen geleist...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 4. Bezugsberechtigung

Rz. 87 Bei einer Kapitalversicherung hat der Versicherungsnehmer jederzeit das Recht, einen Dritten als Bezugsberechtigten einzusetzen. Die Bezugsberechtigung kann bereits bei Abschluss des Vertrags bestimmt werden, aber auch jederzeit nachträglich. Ebenfalls hat der Versicherungsnehmer das Recht, die Bezugsberechtigung jederzeit zu widerrufen.[79] Ist zwar ein Bezugsberecht...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 7. Bedingt pfändbare Lebensversicherung

Rz. 99 Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, unterliegen dann nicht der Pfändung, wenn die Versicherungssumme den Betrag von 5.400,00 EUR nicht übersteigt (§ 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Mit dieser Lebensversicherung sollen in erster Linie die Bestattungskosten abgedeckt werden.mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Altersvorsorge – Pfändungsschutz

Rz. 90 Durch das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge[138] wurden die §§ 851c und 851d ZPO neu ins Gesetz aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers ist, die Absicherung der Altersvorsorge selbstständiger Personen zu regeln und gleichen Schutz wie bei abhängig Beschäftigten zu gewähren. Ansprüche auf Leistungen, die aufgrund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbei...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / A. Überblick

Rz. 1 Hinweis Im nachfolgenden Abschnitt werden einige ausgewählte in der Praxis entweder häufiger oder nur wenig genutzte Pfändungsmöglichkeiten dargestellt. Damit keine Doppelerläuterungen entstehen, wird, soweit einige Ansprüche bereits in den vorherigen Abschnitten oder in dem Werk "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch" besprochen wurden, hierauf nur verwiesen. Altente...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 51 Als bedingt pfändbare Bezüge werden die Ansprüche nach § 850b ZPO in der Praxis durch den Gläubiger nur wenig ausgenutzt. Für einen geschickt argumentierenden Gläubiger handelt es sich hierbei jedoch durchaus um eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit, da sich der Schuldner bei der Anhörung vor der Pfändung im Zweifel nur selten äußern wird. § 850b ZPO ist nicht nur auf...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / XVIII. Änderung der Unpfändbarkeitsvoraussetzungen (§ 850g ZPO)

Rz. 305 Soweit sich die Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nachträglich ändern,[437] kann sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger eine entsprechende Änderung des Pfändungsbeschlusses beantragen (§ 850g ZPO, z.B. Änderung der Zahl der Unterhaltsberechtigten durch Tod, Heirat, Geburt). Antragsberechtigt sind auch Dritte, denen de...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 94 Das Arbeitseinkommen dient dem Schuldner und seiner Familie in erster Linie zur Sicherung seines Lebensunterhalts. Ein entsprechender Mindestbetrag ist ihm daher immer zu belassen.[143] Die Höhe des pfändungsfreien Betrags ist nicht schematisch festzusetzen, sondern hat sich an den tatsächlichen Lebenshaltungskosten des Schuldners zu orientieren. Bei einem in der Schw...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.7.3 Entsprechende Anwendbarkeit des Abs. 4 bei Aufgabe des g.A. im Inland oder Tod der Eltern (Abs. 5 Satz 3)

Rz. 48 § 86 Abs. 5 Satz 3 regelt die entsprechende Anwendbarkeit des Abs. 4, soweit die Eltern oder der maßgebliche Elternteil nach Beginn der Leistung entweder im Inland keinen g.A. (mehr) haben oder ein solcher nicht zu ermitteln sein sollte. In diesen Fällen richtet sich die örtliche Zuständigkeit gemäß Abs. 5 Satz 3 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 nach dem g.A. des Kindes oder Ju...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.6.1 Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 35 Haben die Eltern oder der nach Abs. 1 bis 3 maßgebliche Elternteil im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, keinen g.A. bzw. ist ein g.A. nicht zu ermitteln oder sind die Eltern verstorben, erklärt Abs. 4 Satz 1 den örtlichen Träger der Jugendhilfe für zuständig, in dessen Bereich das Kind oder der Jugendliche (in den letzten 6 Monaten; Umkehrschluss aus Ab...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.5 Gesetzliche Amtsvormundschaft

Rz. 13 Gemäß § 1786 Satz 1 BGB wird das Jugendamt mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf, Vormund, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und wenn nicht bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt wurde (§ 1786 Satz 2 BGB). Das Gesetz legt mithin 2 Gru...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Tod des ausgleichsverpflichteten geschiedenen Ehegatten

Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Versorgungsausgleich bei der Scheidung und dem Versorgungsausgleich nach der Scheidung liegt darin, dass bei der Scheidung erworbene Anrechte unabhängig vom Tod des Ausgleichsverpflichteten bestehen bleiben. Dagegen erlöschen Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ 20 bis 24 VersAusglG gem. § 31 Abs. 3 Satz 1 VersAusglG mi...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / IV. Tod eines geschiedenen Ehegatten nach rechtskräftiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Ist der Versorgungsausgleich bei der Scheidung bereits durchgeführt worden und stirbt einer der rechtkräftig geschiedenen Ehegatten, ändert sich für den geschiedenen Ehegatten, auf den Anrechte übertragen wurden, ohne eigene Veranlassung nichts. Anders als beim Versorgungsausgleich nach der Scheidung (siehe unten Ziff. III.) wird beim Versorgungsausgleich bei der Scheidung f...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Tod des ausgleichsberechtigten geschiedenen Ehegatten

Wird der Versorgungsausgleich nach der Scheidung durch Zahlung einer Ausgleichsrente nach § 20 VersAusglG durchgeführt und stirbt der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte, erlischt der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsrente.[68] Ein unter Umständen nach § 25 Abs. 1 VersAusglG abgetretener Anspruch gegen den Versorgungsträger geht wieder auf den geschiedenen Ehegatten...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / V. Tod eines geschiedenen Ehegatten und Versorgungsausgleich nach der Scheidung

1. Tod des ausgleichsverpflichteten geschiedenen Ehegatten Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Versorgungsausgleich bei der Scheidung und dem Versorgungsausgleich nach der Scheidung liegt darin, dass bei der Scheidung erworbene Anrechte unabhängig vom Tod des Ausgleichsverpflichteten bestehen bleiben. Dagegen erlöschen Ausgleichsansprüche nach der Scheidung nach den §§ ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 3. Tod eines Ehegatten und Abänderungsverfahren nach §§ 225 f. FamFG

Von der Anpassung einzelner Anrechte nach §§ 37 f. VersAusglG ist der Fall zu unterscheiden, dass ein geschiedener Ehegatte zu einzelnen ausgeglichenen Anrechten eine Abänderung der Entscheidung begehrt, weil zwischenzeitlich zu berücksichtigende Wertänderungen eingetreten sind (§§ 225, 226 FamFG). Der überlebende geschiedene Ehegatte kann die Abänderung eines Anrechts nach §...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausgleich und Tod eines (Ex-)Ehegatten

I. Einleitung In der anwaltlichen Vertretung in Versorgungsausgleichssachen stellt sich, wenn einer der (geschiedenen) Ehegatten oder Lebenspartner[2] stirbt, die Frage, welche Folgen dies für den Versorgungsausgleich hat. Diese Frage kann auftauchen, wenn Mandantin/Mandant oder die Gegenseite während einer laufenden Beratung sterben, oder wenn der Tod des geschiedenen Ehegat...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / VI. Tod eines Ehegatten und Verfahrensvollmacht

Im Mandatsverhältnis bestehen keine Besonderheiten für die Vertretung des überlebenden Ehegatten, wenn der andere (geschiedene) Ehegatte während eines laufenden Gerichtsverfahrens stirbt. In der Praxis kann es allerdings zur Beschleunigung des Verfahrens beigetragen, wenn der überlebende Ehegatten die Rechtsnachfolger des Ehegatten oder gegebenenfalls die Hinterbliebenen ken...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteuerliche Behandlung einer den Anteilswert unterschreitenden Abfindung bei Weitergabe eines Personengesellschaftsanteils von Todes wegen

1 Scheidet ein Kommanditist durch Tod aus seiner Gesellschaft aus, kommt es für die erbrechtliche Nachfolge darauf an, ob die Fortsetzungsklausel des § 177 HGB Geltung hat oder abbedungen worden ist. Fehlt sie, wächst der freigewordene Anteil den übrigen Personengesellschaftern zu, die den Wert anteilig zu versteuern haben. Hat der verstorbene Kommanditist zudem eine separa...mehr

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ZErb 03/2023, Zur Vorlage eines Erbscheins bei Konkurrenz zwischen einem öffentlichen Testament und einer später errichteten privatschriftlichen Verfügung von Todes wegen

Leitsatz 1. Liegt neben dem öffentlichen Testament ein eigenhändiges Testament vor, so bleibt es bei der Regel des § 35 Abs. 1 S. 1 GBO, sofern die Erbfolge nicht mehr ausschließlich auf dem öffentlichen Testament, sondern (auch) auf dem privatschriftlichen Testament beruht. Existiert neben dem öffentlichen Testament ein späteres privatschriftliches Testament, ist – auch wenn...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / III. Tod eines Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung und vor rechtskräftiger Entscheidung über den Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich nach den §§ 9 ff. VersAusglG (Wertausgleich bei der Scheidung), greift § 31 VersAusglG. Solche Konstellationen können auftreten, wenn die Folgesache Versorgungsausgleich nach § 140 Abs. 2 FamFG abgetrennt wurde oder wenn nur gegen die Entscheidung zum Versor...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / II. Tod eines Ehegatten vor Abschluss des Scheidungsverbundverfahrens

Im Scheidungsverfahren ist von Amts wegen (§§ 137 Abs. 2 Satz Nr. 1 und Satz 2 FamFG) ein Versorgungsausgleichsverfahren zu führen. Ist die Scheidung noch nicht rechtskräftig ausgesprochen und stirbt einer der Ehegatten, gilt das Scheidungsverfahren als erledigt (§ 131 FamFG). Da der Versorgungsausgleich nur zwischen geschiedenen Ehegatten stattfindet (§ 1587 BGB) und über i...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / I. Einleitung

In der anwaltlichen Vertretung in Versorgungsausgleichssachen stellt sich, wenn einer der (geschiedenen) Ehegatten oder Lebenspartner[2] stirbt, die Frage, welche Folgen dies für den Versorgungsausgleich hat. Diese Frage kann auftauchen, wenn Mandantin/Mandant oder die Gegenseite während einer laufenden Beratung sterben, oder wenn der Tod des geschiedenen Ehegatten jemanden ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / a) Anspruch gegen den Versorgungsträger

Gemäß § 25 Abs. 1 VersAusglG kann der Ausgleichsberechtigte vom Versorgungsträger die Hinterbliebenenversorgung verlangen, wenn der Ausgleichsverpflichtete stirbt und ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht besteht. aa) Voraussetzungen Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechen...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / dd) Verfahren

Ein Versorgungsausgleichsverfahren über einen Anspruch nach § 25 Abs. 1 VersAusglG findet nur auf Antrag statt (§ 223 FamFG). Neben dem Versorgungsträger als Anspruchsgegner (§ 219 Nr. 2 FamFG) sind gegebenenfalls ein Witwer oder eine Witwe zu beteiligen, deren Versorgung nach § 25 Abs. 5 VersAusglG gekürzt wird.[59]mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 1. Gesetzliche Grundlage

a) Verstirbt ein Kommanditist, gilt, wenn in dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, § 177 HGB, die sog. Fortsetzungsklausel: Es bedarf keiner weiteren Untersuchung, sondern der Kommanditist wird Erbe des verstorbenen Kommanditisten und rückt in den durch den Tod freigewordenen Anteil nach.[1] Häufig wird allerdings die Fortsetzungsklausel gesellschaftsvertragli...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 4. Verfahrensfragen

Anders als im Fall des Todes vor rechtskräftiger Entscheidung über die Scheidung, ist das selbstständig fortgeführte Versorgungsausgleichsverfahren (§ 137 Abs. 5 Satz 2 FamFG) nicht durch den Tod eines Ehegatten unterbrochen.[24] Es ist von Amts wegen fortzuführen (zu einer Aussetzung vgl. Ziff. VI.). Die Erben sind am Verfahren zu beteiligen[25] ebenso wie unter Umständen e...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / a) Anpassung nur in den Regelsicherungssystemen (§ 32 VersAusglG)

Zu beachten ist dabei zunächst, dass die Anpassung nach § 37 VersAusglG nur bei den anpassungsfähigen Anrechten nach § 32 VersAusglG möglich ist, d.h. nur für Anrechte aus gesetzlicher Rentenversicherung (§ 32 Nr. 1 VersAusglG), aus Beamtenversorgung (§ 32 Nr. 2 VersAusglG), berufsständischer oder sonstiger Versorgung, die nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB VI zur Versicherungs...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / c) Erlöschen der erworbenen Anrechte

Liegen die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 VersAusglG vor, sollte ein Antrag nach § 37 VersAusglG dennoch nicht vorschnell gestellt werden. Denn § 37 VersAusglG verhindert wie § 31 VersAusglG (vgl. Ziff. III. 1.) eine Besserstellung im Fall des Todes gegenüber dem durchgeführten Versorgungsausgleich,[34] indem angeordnet ist, dass von dem ausgleichspflichtigen geschiedenen E...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / bb) Höhe und Fälligkeit

Der Höhe nach ist der Anspruch auf den Betrag begrenzt, den die ausgleichsberechtigte Person als schuldrechtliche Ausgleichsrente verlangen könnte (§ 25 Abs. 3 Satz 1 VersAusglG). Grundsätzlich ist die Versorgung nach §§ 25 Abs. 4, 20 Abs. 3 VersAusglG, § 1585 Abs. 1 BGB monatlich im Voraus zu erbringen, diese Regelungen sind aber abdingbar, so dass der in der Versorgungsordn...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / d) Antrag und Antragsberechtigung

Die Anpassung nach § 37 VersAusglG erfolgt nur auf Antrag. Über den Antrag entscheidet nicht das Familiengericht, sondern der Versorgungsträger (§ 38 Abs. 1 Satz 1 VersAusglG). Im Streitfall entscheiden die jeweils für das Versorgungssystem zuständigen Fachgerichte.[36] Antragsberechtigt ist der ausgleichspflichtige geschiedene Ehegatte, ein Anpassungsanspruch geht gegebenen...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / cc) Kürzung der Witwenversorgung

Da der Versorgungsträger höchstes im Umfang der zugesagten Versorgung zu leisten verpflichtet ist, wird eine gegebenenfalls geleistete Versorgung an eine Witwe oder einen Witwer um den an den geschiedenen Ehegatten geleisteten Betrag gekürzt. In der Praxis bildet der Interessenkonflikt zwischen geschiedenem Ehegatten und Witwer/Witwe häufig den Schwerpunkt der Diskussion im ...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Besserstellungsverbot

Der überlebende Ehegatte soll nicht seine Anrechte behalten dürfen und gleichzeitig hälftige Anrechte des verstorbenen Ehegatten erhalten. Deswegen sieht § 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG vor, dass der überlebende Ehegatte durch den Wertausgleich nicht bessergestellt werden darf, als wenn der Versorgungsausgleich zwischen beiden Ehegatten durchgeführt worden wäre. Ist der im Sal...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 2. Welcher Steuerwert gilt bei unterschiedlichem Anteilswert und Abfindungswert?

Was aber würde geschehen, wenn der zugewachsene Anteil kleiner oder größer wäre als die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Abfindung: Wie würde sich das in der Steuerbelastung bei den Anteilsnachfolgern auswirken? Beispielsweise könnte der Anwachsungswert bei 100 liegen, der gesellschaftsvertragliche Abfindungsanspruch aber könnte mehr oder weniger als 100 betragen; wie wir...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / aa) Voraussetzungen

Noch nicht ausgeglichene Anrechte in diesem Sinn sind Anrechte, die aus Rechtsgründen (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 und 5 VersAusglG) oder wegen entsprechender Vereinbarung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG) oder nach altem Recht dem schulrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten waren.[45] Ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht in diesem Sinne liegt auch vor, wenn das Anrecht bis zum Tod...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 1. Anpassung bei rechtskräftig ausgeglichenem Anrecht

Stirbt ein Ehegatte, nachdem die Ehegatten rechtkräftig geschieden wurden und der Versorgungsausgleich bei der Scheidung rechtskräftig durchgeführt wurde, kommt § 31 VersAusglG nicht zum Tragen. Nach rechtskräftig durchgeführtem Versorgungsausgleich bei der Scheidung greifen die allgemeinen Vorschriften über die Anpassung nach Rechtskraft (Kapitel 4 VersAusglG). Hier ermögli...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / b) Nicht mehr als 36 Monate Leistungsbezug

Die Anpassung nach § 37 VersAusglG findet nur statt, wenn der ausgleichsberechtigte geschiedene Ehegatte die Versorgung aus dem erworbenen Anrecht nicht länger als 36 Monate bezogen hat (§ 37 Abs. 2 VersAusglG). Bezug in diesem Sinn ist sowohl der Leistungsbezug wegen Alters als auch wegen Invalidität, wobei auch rückwirkend bewilligte Leistungen[31] und rechtswirksam zukünf...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 3. Auswahl bei mehreren Anrechten

Sind mehrere Anrechte auszugleichen, aber unter Wahrung des Verbots der Besserstellung nach § 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG nicht alle Anrechte, hat das Gericht bei der Auswahl der Anrechte, die ausgeglichen werden, ein Ermessen (§ 31 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG). Grundsätzlich ist es sachgerecht, vorrangig umlagefinanzierte und nur ergänzend rücklagefinanzierte Anrechte zum Ausg...mehr

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FF 03/2023, Versorgungsausg... / 2. Besonderheiten bei Versorgungsausgleich nach altem Recht

Der Antrag nach § 37 VersAusglG kann auch gestellt werden, wenn zwischen Ehegatten der Versorgungsausgleich nach dem bis zum 30.8.2009 geltenden Recht durchgeführt wurde. Denn es gilt nach § 49 VersAusglG das seit 1.9.2009 geltende Recht,[37] auch wenn der Versorgungsausgleich nach altem Recht durchgeführt wurde. Insofern gelten für die Voraussetzungen der Aussetzung nach § ...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr