Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / II. Versuch einer Typisierung

Rz. 10 Innerhalb des Oberbegriffs "Übergabevertrag" lassen sich verschiedene Typen einteilen.[6] Diese von der Kautelarjurisprudenz entwickelten Vertragstypen spiegeln die rechtliche und tatsächliche Realität bestimmter Lebenssituationen wider. Für die juristische Vertragspraxis ergeben sich somit Standards für die Vertragsgestaltung.[7] Statt einer Kategorisierung nach Leis...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 111 Grundsätzlich sind Verträge über den Nachlass, die zu Lebzeiten des Erblassers ohne dessen Beteiligung geschlossen werden, nach § 311b Abs. 4 BGB nichtig. Unwirksam sind entsprechend Verträge betreffend Vermächtnisse oder Pflichtteilsrechte aus dem Nachlass eines noch lebenden Dritten. Auch Abfindungsvereinbarungen zwischen Schlusserben eines Berliner Testaments sind...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / d) Muster: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 266 Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.41: Aufforderungsschreiben an nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, Herausgabe der Erbschaft und Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An Herrn _________________________ _________________________ Hiermi...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§ 2064 BGB)

Rz. 177 Bei der Errichtung einer Verfügung von Todes wegen ist im Rahmen der Bestimmung des Erben der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich im Willen oder in der Erklärung vertreten zu lassen (formelle Höchstpersönlichkeit), noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlege...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / g) Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

Rz. 286 Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Muster 7.61: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________, _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Bedingte Verpflichtung zur Eigentumsübertragung

Rz. 64 Zusätzlich zum Verfügungsunterlassungsvertrag kann durch notariellen Vertrag eine bedingte Übereignungsverpflichtung des Inhalts begründet werden, dass sich der Erblasser durch Vertrag unter Lebenden verpflichtet, bei Verstoß gegen das Verfügungsverbot das zugewandte Grundstück auf den Erbvertrags-Vermächtnisnehmer zu übertragen.[45] Ein solcher bedingter und künftige...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Grundlagen

Rz. 271 Nach den vom BGH in seinem Urt. v. 28.11.1962[505] aufgestellten Grundsätzen sind für die Vergütung des Testamentsvollstreckers maßgebend Zitat "der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines und gesetzliche Regelung

Rz. 57 Mit dem Wegfall des § 2332 Abs. 1 BGB a.F. zum 1.1.2010 gilt grundsätzlich für pflichtteilsrechtliche Ansprüche die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB von drei Jahren. Die relativ kurze Verjährungsfrist dient dazu, eine rasche Klärung und eine schnelle, endgültige Abwicklung des Nachlasses herbeizuführen. Spätestens verjähren Pflichtteils- und Pflichtteilserg...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / D. Zweckmäßigkeit des Schiedsgerichts

Rz. 37 Das Schiedsverfahren hat verschiedene Vorzüge: Der Erblasser ist daran interessiert, dass seine Anordnungen nach seinem Tode sofort oder zumindest in angemessener Zeit erfüllt werden. Deshalb gilt es, möglicherweise langwierigen Erbstreitigkeiten vorzubeugen. Das Schiedsverfahren kommt dabei den Beteiligten in mehrerlei Hinsicht entgegen: Rz. 38mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Vertretung

Rz. 264 Sind neben Eltern deren minderjährige Kinder an der Erbengemeinschaft beteiligt, so sind die Eltern im Hinblick auf §§ 1629, 1795, 181 BGB bei Vertragsabschluss von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen.[252] Jedes Kind bedarf eines Ergänzungspflegers nach § 1809 BGB (bis 31.12.2022: § 1909 BGB a.F.), weil der Ergänzungspfleger seinerseits ebenfalls den Beschrän...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Checkliste: Antrag auf Teilungsversteigerung durch den Pfändungspfandgläubiger eines Erbteils

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / f) Wahrnehmungen des Notars zur Testierfähigkeit

Rz. 251 Ist die Verfügung von Todes wegen, deren Wirksamkeit angezweifelt wird, notariell beurkundet, so dürfte in aller Regel der beweispflichtigen Partei die Vorschrift des § 28 BeurkG zu Hilfe kommen. Danach hat der Notar Feststellungen zur Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu treffen. Diese Feststellungen des Notars in der notariellen Urkunde können vom Prozessgericht im ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (b) Freistellungsklausel

Rz. 88 Um unvorhergesehenen Veränderungen noch Rechnung tragen zu können, könnten die Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb bspw. folgende Klausel (sog. Freistellungsklausel) in das Testament aufnehmen: Freistellungsklausel (Beispiel 1) "Der Überlebende ist befugt, noch Testamentsvollstreckung mit beliebigem Inhalt anzuordnen." Hätte das gemeinschaftliche Testament im obigen Be...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Schenkung unter Auflage

Rz. 21 Auch eine Schenkung unter einer Auflage[34] entspricht dem gesetzlichen Leitbild der §§ 516 ff. BGB, stellt also eine echte Schenkung im Sinne des Gesetzes dar. Der unentgeltlichen Zuwendung ist lediglich eine Bestimmung beigefügt, nach der der Empfänger der Schenkung zu einer Leistung, d.h. einem Tun oder Unterlassen, verpflichtet ist, wobei es nicht erforderlich ist...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Muster: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe)

Rz. 354 Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) Muster 8.7: Stufenklage gegen Erbschaftsbesitzer (Erbenfeststellung, Auskunft, eidesstattliche Versicherung und Herausgabe) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigt...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 3. Abwesenheitspflegschaft gem. § 1911 BGB

Rz. 36 Bei der Abwesenheitspflegschaft ist der Vertretene bekannt, der Aufenthaltsort unbekannt, während bei der Nachlasspflegschaft die Person des Vertretenen unbekannt ist. Es kann auch im Zusammenhang mit Nachlasspflegschaften zur Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft kommen, wenn ein Erbe zwar ermittelt, sein Aufenthaltsort aber trotz intensiver Recherche nicht herausg...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / ff) Muster: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung)

Rz. 205 Muster 14.31: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung) Muster 14.31: Klage Nacherbe auf Auskunft über Nachlassbestand (eidesstattliche Versicherung, Sicherheitsleistung) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsa...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 3. Gegenstand des Zuwendungsverzichts

Rz. 128 Nach § 2352 BGB kann nur auf die Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis[241] im Rahmen eines Zuwendungsverzichts verzichtet werden. Verzichten können aber auch Ersatzvermächtnisnehmer und Ersatzerbe.[242] Gleiches gilt für den Auflagenbegünstigten.[243] Rz. 129 Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung im Schrifttum[244] erstreckte sich die Wirkung des Zuwend...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung

Rz. 104 Was unter "ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung" zu verstehen ist, richtet sich nach objektiven Gesichtspunkten;[205] es werden dabei strenge Anforderungen gestellt.[206] Inhalt und Umfang der Pflicht werden dabei durch die dem Testamentsvollstrecker vom Erblasser übertragene Aufgabe und etwaige Verwaltungsanordnungen bestimmt. Die ordnungsgemäße Verwaltung ist daher b...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 2. Herausgabe des Geschenkes/Grundbuchberichtigung

Rz. 315 Die Unwirksamkeit einer unentgeltlichen Verfügung des Vorerben über Nachlassgegenstände wirkt absolut, also gegenüber jedermann. Sie ist aufschiebend bedingt und tritt mit dem Nacherbfall ein.[352] Der Nacherbe kann deshalb als wahrer Eigentümer von dem Beschenkten die Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes nach § 985 BGB bzw. die Berichtigung des Grundbuch...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten

Rz. 88 Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte P...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 3. Grenzen des Änderungsvorbehalts

Rz. 165 Ungeklärt sind die Frage der Reichweite eines solchen Änderungsvorbehalts und die Frage, welchen Inhalt er haben kann, insbesondere, ob jegliche Änderung einer vertragsmäßig getroffenen Verfügung zulässig ist. Dabei ist entscheidend, dass der Erbvertrag als besondere Einrichtung des Vertragsrechts zumindest einer (!) vertraglich bindenden Regelung bedarf, weil andern...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / c) Muster: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung

Rz. 78 Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung Muster 4.7: Erbvertrag unter nichtehelichen Lebenspartnern – Grundstücksvermächtnis – Vollmacht zur Vermächtniserfüllung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind:mehr

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ZErb 07/2023, Zum Feststell... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte zu 1 die am 6.2.2018 verstorbene Erblasserin beerbt hat und die Beklagten zu 2 und 3 nicht deren Erben geworden sind. Die Beklagte zu 1 ist das einzige Kind der verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beklagten zu 2 und 3 sind die Kinder der Beklagten zu 1. Der Kläger ist Träger für Leistungen nach dem SGB II, der an d...mehr

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ZErb 07/2023, Zur Möglichke... / 1 Gründe

I. Die Klägerin zu 1. ist die Mutter der Klägerin zu 2. und des Beklagten. Die Parteien streiten um die Auszahlung hinterlegter Beträge zur Auseinandersetzung einer Bruchteilsgemeinschaft sowie um die Zustimmung zu einem Teilungsplan zwecks Auseinandersetzung einer zwischen ihnen und weiteren Kindern bzw. Geschwistern der Parteien bestehenden Erbengemeinschaft. Hinsichtlich d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Muster: Streitverkündungsschriftsatz

Rz. 487 Muster 11.35: Streitverkündungsschriftsatz Muster 11.35: Streitverkündungsschriftsatz An das Amtsgericht – Zivilabteilung – _________________________ zu Az. _________________________ In der Zivilrechtsstreitigkeit _________________________ ./. _________________________ wird hiermit namens der Beklagten 1. Herrn _________________________ 2. Herrn _________________________ der S...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Gerichtliche Durchsetzung

Rz. 22 Die Erbunwürdigkeit kann durch Anfechtungsklage gegenüber dem Unwürdigen festgestellt werden. Ist dieser selbst pflichtteilsberechtigt, dann ist in dem Antrag auf Feststellung der Erbunwürdigkeit in der Regel auch eine Anfechtungserklärung nach § 2345 Abs. 2 BGB zu sehen.[16] Anfechtungsberechtigt ist der Erbe oder derjenige, dem der Wegfall zustattenkommt. Die Anfech...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 5. Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 135 Auch nach der Reform aus dem Jahr 2010 bleiben zahlreiche Fragen und Auslegungsprobleme ungeklärt.[258] So bleibt fraglich, ob auch ausdrückliche Ersatzerbeinsetzungen von Abkömmlingen oder von einzelnen Abkömmlingen durch Verzicht des Vorfahren ebenfalls entfallen.[259] Zudem darf die Reichweite des Zuwendungsverzichts nicht verkannt werden. So kommt es auch nach der...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 474 Der Nacherbe kann von dem Vorerben die Erstellung eines Verzeichnisses der vorhandenen Nachlassgegenstände verlangen, § 2121 Abs. 1 BGB. Damit soll ein Beweismittel geschaffen werden, das nach dem Eintritt des Nacherbfalls die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen Vor- und Nacherben erleichtert.[530] Eine Befreiung des Vorerben von dieser Verpflichtung ist ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / Literaturtipps

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / Literaturtipps

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Pflichtteilsrecht

Rz. 196 Wie bereits eingangs angesprochen, ist das Pflichtteilsrecht bei Stiftungen in der Praxis generell ein besonderes Thema. Nicht eben selten wird der Berater in Sachen Stiftungen danach gefragt, ob durch eine Stiftung Pflichtteilsansprüche (Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche) vermieden werden können, etwa indem man eine Stiftung als Alleinerbin einsetzt....mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / V. Voreintragung der Erben

Rz. 316 In Rechtsprechung und Literatur ist die Frage umstritten, ob die Voreintragung der Erben nach §§ 39, 40 GBO auch dann erforderlich ist, wenn ein transmortal Bevollmächtigter über ein Grundstück verfügt und es mit einer Finanzierungsgrundschuld belastet.[295] Das OLG Celle[296] hat diese Frage zuletzt unter Verweis auf die Rechtsprechung der OLG Frankfurt,[297] Köln[2...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / Literaturtipps

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 11. Muster: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage

Rz. 332 Muster 9.15: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage Muster 9.15: Widerklage auf Auskunft gegen Erbteilungsklage An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Az. _________________________ Klageerwiderung und Widerklage der Frau _________________________ – Beklagte/Widerklägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Herrn _...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 7. Muster: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung

Rz. 141 Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Muster 2.4: Geschäftsbesorgungsvertrag bei anwaltlicher Kontrollbevollmächtigung Geschäftsbesorgungsvertrag [204] – Kontrollbevollmächtigung/Verfahrensbevollmächtigung – Zwischen Herrn/Frau _________________________ geb. am _________________________ in _________________________ wohnhaft _______...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 343 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, diese aus dem Nachlass zu entnehmen, ohne dass die...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Besonderheit: Vollmacht mit Entscheidungsbefugnissen für ärztliche Maßnahmen nach § 1829 BGB (§ 1904 BGB a.F.), Unterbringung nach § 1831 BGB (§ 1906 BGB a.F.) und ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 1832 BGB (§ 1906a BGB a.F.)

Rz. 40 Umfasst die Vollmacht auch die Entscheidungsbefugnis zur Einwilligung des Bevollmächtigten in Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff mit der begründeten Gefahr, dass der Vollmachtgeber aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet, so bedarf die Bevollmächtigu...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar

Rz. 310 Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar An...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / a) Beratung des Erben

Rz. 290 Vor Beantragung der Nachlassverwaltung ist der Erbe auf folgende Punkte hinzuweisen:mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / f) Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei der Teilungsanordnung

Rz. 136 Dazu folgendes Fallbeispiel (nach DNotI-Report 16/1999): Beispiel Die Eheleute M und F errichteten im Jahr 1966 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und folgende Regelung auf den Schlusserbfall trafen: "Nach dem Tode des Längstlebenden soll der gesamte Nachlass unseren Kindern A, B und C anfallen u...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Begriff der Wechselbezüglichkeit

Rz. 37 Unter Wechselbezüglichkeit versteht man die gegenseitige innere Abhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen aus dem Zusammenhang des Motivs und wenn "eine Verfügung mit der anderen stehen und fallen soll", § 2270 Abs. 1 BGB.[51] Beispiel Ehegatten setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Der eine würde den anderen nicht zum Erben einsetzen, wenn nicht auch der ander...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Steuerbefreiungs- und Verschonungsregeln

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt nach § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1–18 ErbStG), die auch bei Zuwendungen an eine privatnützige Stiftung anwendbar sind. So kann z.B. die Übertragung von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen unter den in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Er...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Fehlende Fälligkeit

Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen erforderlichen Unterlagen einzureichen. § 14 Abs. 1 VVG bestimmt, dass Versicherungsleistungen mit Beendigung der Erhebungen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungen erforderlich sind, fällig werden. Während der Umfang der Leistungen bei Lebensversicherun...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 286 & Teilerbauseinandersetzung Der Übergeber und seine beiden Kinder sind auf Ableben des Vaters Miterben i.S.d. §§ 2032 ff. BGB geworden. Bezüglich der Nachlassgegenstände bilden sämtliche Miterben gem. §§ 2032 ff. BGB eine Gesamthandsgemeinschaft. Nach § 2038 BGB erfolgt die Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich gemeinschaftlich. Auch die Verfügungsmacht steht den Mi...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Vor- und Nacherbenregelung

Rz. 441 Wird lediglich formuliert, dass im Falle der Wiederverheiratung der Nachlass an die Schlusserben herauszugeben ist und wird der überlebende Ehegatte zunächst zum unbeschränkten Vollerben eingesetzt, bedeutet dies, dass er im Falle der Wiederverheiratung zum Vorerben eingesetzt ist (konstruktive Vor- und Nacherbschaft). Nacherben sind die gemeinsamen Kinder. Dies bede...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VI. Vorteil: Großer Gestaltungsspielraum in der Praxis

Rz. 41 Da Bundes- und Landesgesetzgeber von ihrer Befugnis, die Satzung privatrechtlicher Stiftungen zu regeln, auch nach der letzten Reform nur in begrenztem Umfang Gebrauch gemacht haben, ergeben sich für die einzelne Stiftung die stiftungsrechtlichen Regelungen im Wesentlichen aus ihrer Stiftungssatzung, auch Stiftungsverfassung genannt. Unter Beachtung des BGB und – sowe...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / II. Umfang des Nachlasses

Rz. 12 Höchstpersönliche Rechte des Erblassers sind nicht vererblich (bspw. die Vorstandseigenschaft bei einer Aktiengesellschaft). Für die Erben ist es von entscheidender Bedeutung, so schnell wie möglich Kenntnis vom Umfang und der Art der Zusammensetzung des Nachlasses zu erlangen. Diese Frage ist zuallererst bedeutend für die Entscheidung, ob sie die Erbschaft behalten wo...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 181 Neben der Vergütung steht dem Nachlasspfleger Aufwendungsersatz zuzüglich Umsatzsteuer[172] zu, § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB i.V.m. § 4 VBVG i.V.m. § 1877 BGB. Zu erstatten sind dem Pfleger in tatsächlicher Höhe zum Beispiel: Kosten für Porto und Telefon sowie für die Beschaffung von Personenstandsurkunden, Bankgebühren sowie Gerichtsgebühren. An Fahrtkosten können bei Verw...mehr